Vorlage - VO/07/2664/20  

 
 
Betreff: Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg vom 20.03.1992
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
18.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg
23.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                              

 

Sachverhalt: 

 

 

1. Stadtratsbeschluss vom 29.09.2005

 

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 29.09.2005 beschlossen, die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung des Hausmülls bei 14-tägiger Entleerung der Restmüllbehälter auf der Grundlage einer Neuberechnung einen vierjährigen Kalkulationszeitraum von 01.01.2006 - 31.12.2009 festzusetzen, wobei die Gebührensätze unverändert blieben.

 

Die Neukalkulation hatte unter anderem zum Ziel, die in der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 3,8 Mio. € veranschlagten Überschüsse aus Vorjahren zum Ablauf des Kalkulationszeitraumes in 2009 auf Null zurückzuführen. Die Prognose für die einzelnen Jahrgänge sah daher bei steigenden Ausgaben jeweils Unterdeckungen von 0,7 Mio. € in 2006 bis 1,2 Mio. € in 2009 vor.

 

Abweichend von der Prognose wiesen die Jahre 2005 und 2006 ein positives Ergebnis aus, sodass die Rücklage auf insgesamt 5,6 Mio. € zum 31.12.2006 anwuchs.

 

 

2. Wesentliche Abweichungen gegenüber der Kalkulation 2006-2009

 

Die Betriebsabrechnungen 2005 und 2006 weisen unter Beachtung aller periodengerechten Einnahmen und Ausgaben Überdeckungen v. 0,6 Mio. € bzw. 0,9 Mio. € aus. Auch in 2007 wird mit einem Überschuss von rd. 1,0 Mio. € gerechnet. Hierzu nachfolgende Aufstellung:

 

 

 

 

 

 

Jahr

    Einnahmen

     Ausgaben

    Ergebnis

Kostend.grad

    2005 *

   11,1 Mio. €

    10,5 Mio. €

 +  0,6 Mio. €

      105 %

    2006 *

   10,9 Mio. €

    10,0 Mio. €

 +  0,9 Mio. €

      109 %

    2007 **

   10,3 Mio. €

      9,3 Mio. €

 +  1,0 Mio. €

      111 %

 

 

 

 

 

            *    

Betriebsabrechnung (BAB)

            **   

Erwart. Rechnungsergebnis (incl. Nachtragshaushalt 2007)

 

Die (positiven) Abweichungen von der ursprünglichen Kalkulation haben im Wesentlichen folgende Gründe:

 

Bei der Grüngutentsorgung konnten die bisherigen Jahreskosten um rd. 80 % gesenkt werden. Auf die Berichtsvorlage im Bau- und Vergabeausschuss vom 23.05.2006 wird ergänzend hingewiesen. Ursprünglich waren im Kalkulationszeitraum 2006-2009 insgesamt 4,4 Mio. € an Entsorgungskosten veranschlagt. Durch die Neuvergabe werden diese Kosten nicht mehr erreicht. Stattdessen reduzieren sich die nun veranschlagten Entsorgungskosten bis 2009 um rd. 2,9 Mio. €. Diese außerordentlich hohe Differenz von 2,9 Mio. € schlägt sich bei der vorliegenden Neukalkulation der Gebührensätze zugunsten des Gebührenzahlers nieder.

 

Eine weitere deutliche Kosteneinsparung war bei der Höhe der Betriebskostenumlage Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) zu verzeichnen. Mit einer Absenkung auf 82,99 €/t in 2005 bzw. 87,30 €/t in 2006 wurde die Anlieferung beim ZMS sehr preisgünstig abgerechnet, was zum Zeitpunkt der Gebührenbedarfsberechnung 2006-2009 noch nicht bekannt sein konnte. Daraus resultieren Einsparungen gegenüber der Kalkulation von rd. 1,6 Mio. €. In 2007 werden ca. 500.000 € noch dazu kommen.

 

Sehr günstig entwickelte sich nicht vorhersehbar die Entsorgung von Altpapier. Statt des kalkulierten Überschusses von rd. 100.000 € aus Erlöse abzüglich anfallender Kosten für den Zeitraum 2005-2007, steht nunmehr per Saldo ein Überschuss von rd. 1,0 Mio. € zu Buche.

 

 

3. Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage bei unveränderten Müllgebühren

 

Die Überschüsse aus der Betriebsabrechnung werden einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Bei unveränderten Gebührensätzen würde sich der Rücklagenbestand entgegen der ursprünglichen Absicht weiter erhöhen und nicht zu einer Auflösung bis Ende 2009 führen.

 

Hierzu nachfolgende Aufstellung:

 

 

 

 

Überschussvortrag per 31.12.2004:

 

+   3,6 Mio. €

 

 

 

 

 

Betriebsergebnis 2005 (incl. Sonderrechnungen):

 

+   1,1 Mio. €

Betriebsergebnis 2006

 

 

+   0,9 Mio. €

Vorauss. Betriebsergebnis 2007:

 

+   1,0 Mio. €

Vorauss. Betriebsergebnis 2008:

 

+   1,0 Mio. €

Vorauss. Betriebsergebnis 2009:

 

+   0,9 Mio. €

 

 

 

Vorauss. Rücklagenbestand 2009 bei un-

veränderten Müllgebühren:

 

 

+   8,5 Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

4. Gebührenbedarfsberechnung 2008 - 2011

 

Zum kontinuierlichen Abbau der Gebührenausgleichsrücklage wurde eine für den Kalkulationszeitraum 2008 – 2011 erforderliche Gebührenbedarfsberechnung durchgeführt. Danach würden sich die ansatzfähigen Einnahmen und umlagefähigen Ausgaben der Jahre 2008 - 2011 im neuen Kalkulationszeitraum wie folgt entwickeln:

 

 

 

 

 

 

Jahr

     Einnahmen

     Ausgaben

    Ergebnis

 

   2007 *

    10,3 Mio. €

     9,3 Mio. €

  +  1,0 Mio. €

 

   2008 **

      8,6 Mio. €

     9,5 Mio. €

   -  0,9 Mio. €

 

   2009 **

      8,6 Mio. €

     9,6 Mio. €

   -  1,0 Mio. €

 

   2010 **

      8,5 Mio. €

   10,8 Mio. €

   -  2,3 Mio. €

 

   2011 **

      8,5 Mio. €

   10,9 Mio. €

   -  2,4 Mio. €

 

 

 

 

 

 

           *   

Erwart. Betriebsergebnis (incl. Nachtragshaushalt 2007)

           ** 

Entwurf Haushaltsplan / Mittelfristige Finanzplanung

 

Hieraus würden sich ab 2008 folgende Gebührensätze für die Müllgefäße ergeben:

 

 

 

 

    60-l Mülltonne

        66,36 €

(-19 %)

    80-l Mülltonne

        88,56 €

(-19 %)

  120-l Mülltonne

      132,72 €

(-19 %)

  240-l Mülltonne

      265,56 €

(-19 %)

  770-l Müllgroßbehälter

      851,88 €

(-19 %)

1100-l Müllgroßbehälter

   1.217,04 €

(-19 %)

 

 

 

 

 

5. Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage im neuen Kalkulationszeitraum

 

Auf der Grundlage der neuen Gebührensätze werden die Gebührenausgleichsrücklagen bis zum Ende des Kalkulationszeitraumes 2008-2011 vollständig abgebaut. Nachfolgende Entwicklung wurde eingeplant:

 

 

 

vorauss. Gesamtüberschuss p. 31.12.2007:

+  6,6 Mio. €

voraussichtliches Betriebsergebnis 2008:

-  0,9 Mio. €

voraussichtliches Betriebsergebnis 2009:

-  1,0 Mio. €

voraussichtliches Betriebsergebnis 2010:

-  2,3 Mio. €

voraussichtliches Betriebsergebnis 2011:

-  2,4 Mio. €

 

 

Gebührenausgleichsrücklage p. 31.12.2011:

            ----

Kostendeckungsgrad 2008 – 2011:

           100 %

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Änderung der Gebührensatzung aufgrund der neuen Gebührenbedarfsberechnung, für die Zeit vom 01.01.2008 – 31.12.2011, zu beschließen.

 

 

6. Entwicklung der Müllgebühren seit 1993

 

Aufgrund der Neukalkulation bewegen sich die Gebührensätze weiterhin nach unten, wie die nachstehende Übersicht dies nachhaltig belegt:

 

 

 

 

 

 

Restmüllgefäß

 1993-1999

2000-2002

2003-2007

2008-2011

         60-l

   107,37 €

     97,20 €

     82,08 €

     66,36 €

         80-l

   144,18 €

   129,60 €

   109,44 €

     88,56 €

       120-l

   199,40 € *)

   194,40 €

   164,16 €

   132,72 €

       240-l

   429,49 €

   388,80 €

   328,32 €

   265,56 €

       770-l

1.386,62 €

1.252,20 €

1.053,84 €

   851,88 €

     1100-l

1.990,97 €

1.789,20 €

1.505,52 €

1.217,04 €

*)    110-l

 

 

 

 

 

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfes vom 19.09.2007, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

 

Für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren wird ein neuer Kalkulationszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2011 festgesetzt.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Anlage   (Änderungssatzung Abfallentsorgungsgebühren)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage (71 KB)