Sachverhalt: 1.
Stadtratsbeschluss vom 29.09.2005 Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 29.09.2005
beschlossen, die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung des Hausmülls bei
14-tägiger Entleerung der Restmüllbehälter auf der Grundlage einer
Neuberechnung einen vierjährigen Kalkulationszeitraum von 01.01.2006 -
31.12.2009 festzusetzen, wobei die Gebührensätze unverändert blieben. Die Neukalkulation hatte unter anderem zum Ziel, die in der
Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 3,8 Mio. € veranschlagten Überschüsse
aus Vorjahren zum Ablauf des Kalkulationszeitraumes in 2009 auf Null
zurückzuführen. Die Prognose für die einzelnen Jahrgänge sah daher bei
steigenden Ausgaben jeweils Unterdeckungen von 0,7 Mio. € in 2006 bis 1,2 Mio.
€ in 2009 vor. Abweichend von der Prognose wiesen die Jahre 2005 und 2006
ein positives Ergebnis aus, sodass die Rücklage auf insgesamt 5,6 Mio. € zum
31.12.2006 anwuchs. 2. Wesentliche Abweichungen gegenüber der Kalkulation
2006-2009 Die Betriebsabrechnungen 2005 und 2006 weisen unter
Beachtung aller periodengerechten Einnahmen und Ausgaben Überdeckungen v. 0,6
Mio. € bzw. 0,9 Mio. € aus. Auch in 2007 wird mit einem Überschuss von rd. 1,0
Mio. € gerechnet. Hierzu nachfolgende Aufstellung:
Die (positiven) Abweichungen von der ursprünglichen
Kalkulation haben im Wesentlichen folgende Gründe: Bei der Grüngutentsorgung konnten die bisherigen Jahreskosten
um rd. 80 % gesenkt werden. Auf die Berichtsvorlage im Bau- und
Vergabeausschuss vom 23.05.2006 wird ergänzend hingewiesen. Ursprünglich waren
im Kalkulationszeitraum 2006-2009 insgesamt 4,4 Mio. € an Entsorgungskosten
veranschlagt. Durch die Neuvergabe werden diese Kosten nicht mehr erreicht.
Stattdessen reduzieren sich die nun veranschlagten Entsorgungskosten bis 2009
um rd. 2,9 Mio. €. Diese außerordentlich hohe Differenz von 2,9 Mio. € schlägt
sich bei der vorliegenden Neukalkulation der Gebührensätze zugunsten des Gebührenzahlers
nieder. Eine weitere deutliche Kosteneinsparung war bei der Höhe der
Betriebskostenumlage Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) zu
verzeichnen. Mit einer Absenkung auf 82,99 €/t in 2005 bzw. 87,30 €/t in 2006
wurde die Anlieferung beim ZMS sehr preisgünstig abgerechnet, was zum Zeitpunkt
der Gebührenbedarfsberechnung 2006-2009 noch nicht bekannt sein konnte. Daraus
resultieren Einsparungen gegenüber der Kalkulation von rd. 1,6 Mio. €. In 2007
werden ca. 500.000 € noch dazu kommen. Sehr günstig entwickelte sich nicht vorhersehbar die
Entsorgung von Altpapier. Statt des kalkulierten Überschusses von rd. 100.000 €
aus Erlöse abzüglich anfallender Kosten für den Zeitraum 2005-2007, steht
nunmehr per Saldo ein Überschuss von rd. 1,0 Mio. € zu Buche. 3. Entwicklung der
Gebührenausgleichsrücklage bei unveränderten Müllgebühren Die Überschüsse aus der Betriebsabrechnung werden einer zweckgebundenen
Rücklage zugeführt. Bei unveränderten Gebührensätzen würde sich der
Rücklagenbestand entgegen der ursprünglichen Absicht weiter erhöhen und nicht
zu einer Auflösung bis Ende 2009 führen. Hierzu nachfolgende Aufstellung:
4. Gebührenbedarfsberechnung 2008 - 2011 Zum kontinuierlichen Abbau der Gebührenausgleichsrücklage wurde eine für den Kalkulationszeitraum 2008 – 2011 erforderliche Gebührenbedarfsberechnung durchgeführt. Danach würden sich die ansatzfähigen Einnahmen und umlagefähigen Ausgaben der Jahre 2008 - 2011 im neuen Kalkulationszeitraum wie folgt entwickeln:
Hieraus würden
sich ab 2008 folgende Gebührensätze für die Müllgefäße ergeben:
5. Entwicklung
der Gebührenausgleichsrücklage im neuen Kalkulationszeitraum Auf der Grundlage der neuen Gebührensätze werden die Gebührenausgleichsrücklagen bis zum Ende des Kalkulationszeitraumes 2008-2011 vollständig abgebaut. Nachfolgende Entwicklung wurde eingeplant:
Die Verwaltung schlägt vor, die Änderung der Gebührensatzung aufgrund der neuen Gebührenbedarfsberechnung, für die Zeit vom 01.01.2008 – 31.12.2011, zu beschließen. 6. Entwicklung der Müllgebühren seit 1993 Aufgrund der Neukalkulation bewegen sich die Gebührensätze
weiterhin nach unten, wie die nachstehende Übersicht dies nachhaltig belegt:
Der
Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die
Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg nach Maßgabe des beiliegenden
Entwurfes vom 19.09.2007, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses
bildet. Für
die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren wird ein neuer Kalkulationszeitraum
vom 01.01.2008 bis 31.12.2011 festgesetzt.
Anlagen:
Anlage (Änderungssatzung Abfallentsorgungsgebühren)
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