Vorlage - VO/07/2680/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg - Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltungen und Beantragung der Wasserrechtsverfahren in den Abschnitten A (Schwabelweis) und S (Irl) Einleitungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
18.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

1.            Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen v. 17.07.07 wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Hochwasserschutzplanungen für die Abschnitte A (Schwabelweis) und S (Irl) gemeinsam mit dem Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) in den jeweiligen Stadtteilen Bürgerinformationsveranstaltungen durchzuführen und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger vor Einleitung der wasserrechtlichen Verfahren dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

2.            Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung für den Abschnitt A          (Schwabelweis)

 

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 24.07.07 im Stadtteil Schwabelweis wurden folgende Anregungen und Wünsche vorgebracht und mit den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt erörtert:

 

„Im Ausbaubereich des Schwabelweiser Donauufers sollte nicht nur westlich des steilen und versteinten Uferbereiches, sondern auch östlich die Zugänglichkeit zum Fluss und die Aufenthaltsqualität am Ufer verbessert werden“.

 

Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes kann diesem Wunsch insofern entsprochen werden, indem eine weitere Übergangstreppe in diesem Bereich in die Planung mit aufgenommen wird. Eine zusätzliche Gestaltung und Aufwertung der zugehörigen Vorlandflächen in diesem Bereich kann im Rahmen der für den Retentionsraumausgleich erforderlichen Abgrabungen erfolgen, wobei dies im Detail noch mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und dem Naturschutz abzustimmen ist.

Im Rahmen der Diskussion über die im östlichen Bereich geplanten Freizeit- und Erholungseinrichtungen stellte das Wasserwirtschaftsamt klar, dass die geplante Bootseinsetzstelle (Slipanlage) nicht für eine Nutzung der Öffentlichkeit, sondern nur zum Einsetzen von Booten der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Wasserwirt­schaftsamtes vorgesehen ist.

 

Im Nachgang zur Bürgerinformationsveranstaltung und der Berichterstattung in der Presse wurden dem Wasserwirtschaftsamt  gegenüber durch einen Anwohner des Schwabelweiser Donauufers grundsätzliche Bedenken bzw. eine ablehnende Haltung zur geplanten Sitzstufenanlage geäußert. Er befürchtet eine große Lärmentwicklung und Verschmutzung im Bereich der Sitzstufenanlage. Das Wasserwirtschaftsamt verwies in diesem Zusammenhang auf die breite Zustimmung in der Bürgerinformationsveranstaltung zu den geplanten Freizeit- und Erholungseinrichtungen und den Wunsch der Stadt Regensburg durch diese Maßnahme die Zugänglichkeit zum Fluss und die Aufenthaltsqualität am Ufer zu verbessern. Die Planung soll deshalb in diesem Punkt so beibehalten werden, insbesondere nachdem evtl. Einwendungen ggf. im wasserrechtlichen Verfahren behandelt werden können.

 

 

 

3.         Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung für den Abschnitt S (Irl)

 

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung am 25.07.07 im Stadtteil Irl wurden folgende Anregungen und Wünsche vorgebracht und mit den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt erörtert:

 

„Die erforderliche Pumpenleistung des Schöpfwerkes beträgt 300 l/s. Kann durch eine zweite Sicherheitspumpe der Hochwasserschutz im Abschnitt Irl erhöht werden?“

 

Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes ergibt sich aufgrund der Abflussstatistik für das gleichzeitige Auftreten von Donau- und Aubachhochwasser eine erforderliche Pumpenleistung von 300 l/s einschließlich eines Sicherheitszuschlages. Diese Pumpenleistung entspricht dem Bemessungsfall und wird deshalb in dieser Höhe wasserrechtlich beantragt werden. Eine Erhöhung der Pumpenleistung für den erforderlichen Schutzgrad HW100 ist deshalb nicht erforderlich. In Anbetracht des besonderen Schutzbedürfnisses im Bereich Irl (Wohnbebauung Irl und Autobahn A3 sowie Hinterläufigkeit des Hochwassers Richtung Neutraubling) ist allerdings eine entsprechend hohe Anforderung an die Betriebssicherheit der Pumpe zu stellen. Dieser Sicherheitsanspruch wurde seitens der Stadt bereits zu Beginn der Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt Irl eingebracht. In Abstimmung zwischen der Stadt und dem Wasserwirtschaftsamt wird aufgrund des hohen Sicherheitsanspruches der Stadt deshalb eine zweite baugleiche Pumpe als Redundanz für den Notfall vorgesehen. Diese zweite Pumpe darf im wasserrechtlich zu genehmigenden Bemessungsfall HW100 nicht gleichzeitig, sondern nur bei Ausfall der ersten Pumpe eingesetzt werden. Ein gleichzeitiges Betreiben der beiden Pumpen ist daher nur im Katastrophenfall, also bei Hochwasserereignissen, die über dem hundertjährlichen Bemessungsfall liegen, möglich.

 

Ansonsten wurde seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger breite Zustimmung zum Bau des geplanten Schöpfwerkes mit Siel geäußert.

 

 

4.         Weiteres Vorgehen

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird das Wasserwirtschaftsamt die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in den Hochwasserschutzplanungen berücksichtigen und für beide Maßnahmen die jeweiligen wasserrechtlichen Verfahren bei der Unteren Wasserrechtsbehörde (Stadt Regensburg – Umweltamt) beantragen. Für den Abschnitt A (Schwabelweis) mit Bau des 1.300 m langen Hochwasserschutzes ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Prüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich, für den Abschnitt S (Irl) ist dagegen ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Errichtung des Schöpfwerkes mit Siel ausreichend. Nach positivem Abschluss der wasserrechtlichen Verfahren und nach gefasstem Maßnahmenbeschluss kann der Baubeginn für die beiden Abschnitte A und S in der ersten Jahreshälfte 2008 erfolgen.

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.                  Die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltungen in den Abschnitten A (Schwabelweis) und S (Irl) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, für die Abschnitte A (Schwabelweis) und S (Irl) beim Freistaat Bayern zu beantragen, dass die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in den Bauentwürfen berücksichtigt und die Anträge auf Einleitung der jeweiligen wasser­rechtlichen Verfahren gestellt werden.

 


 

Anlagen: