Sachverhalt: 1. Beschlusslage Mit
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
v. 17.07.07 wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Hochwasserschutzplanungen
für die Abschnitte A (Schwabelweis) und S (Irl) gemeinsam mit dem Freistaat
Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) in den jeweiligen Stadtteilen
Bürgerinformationsveranstaltungen durchzuführen und die Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger vor Einleitung der wasserrechtlichen Verfahren dem
Ausschuss zur Kenntnis zu geben. 2. Ergebnisse
der Bürgerinformationsveranstaltung für den Abschnitt A (Schwabelweis) Im Rahmen
der Bürgerinformationsveranstaltung am 24.07.07 im Stadtteil Schwabelweis
wurden folgende Anregungen und Wünsche vorgebracht und mit den Vertretern des
Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt erörtert: „Im
Ausbaubereich des Schwabelweiser Donauufers sollte nicht nur westlich des
steilen und versteinten Uferbereiches, sondern auch östlich die Zugänglichkeit
zum Fluss und die Aufenthaltsqualität am Ufer verbessert werden“. Nach
Aussage des Wasserwirtschaftsamtes kann diesem Wunsch insofern entsprochen werden,
indem eine weitere Übergangstreppe in diesem Bereich in die Planung mit aufgenommen
wird. Eine zusätzliche Gestaltung und Aufwertung der zugehörigen Vorlandflächen
in diesem Bereich kann im Rahmen der für den Retentionsraumausgleich erforderlichen
Abgrabungen erfolgen, wobei dies im Detail noch mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
und dem Naturschutz abzustimmen ist. Im Rahmen
der Diskussion über die im östlichen Bereich geplanten Freizeit- und Erholungseinrichtungen
stellte das Wasserwirtschaftsamt klar, dass die geplante Bootseinsetzstelle
(Slipanlage) nicht für eine Nutzung der Öffentlichkeit, sondern nur zum
Einsetzen von Booten der Feuerwehr, der Rettungsdienste und des Wasserwirtschaftsamtes
vorgesehen ist. Im
Nachgang zur Bürgerinformationsveranstaltung und der Berichterstattung in der
Presse wurden dem Wasserwirtschaftsamt
gegenüber durch einen Anwohner des Schwabelweiser Donauufers
grundsätzliche Bedenken bzw. eine ablehnende Haltung zur geplanten
Sitzstufenanlage geäußert. Er befürchtet eine große Lärmentwicklung und
Verschmutzung im Bereich der Sitzstufenanlage. Das Wasserwirtschaftsamt verwies
in diesem Zusammenhang auf die breite Zustimmung in der
Bürgerinformationsveranstaltung zu den geplanten Freizeit- und
Erholungseinrichtungen und den Wunsch der Stadt Regensburg durch diese Maßnahme
die Zugänglichkeit zum Fluss und die Aufenthaltsqualität am Ufer zu verbessern.
Die Planung soll deshalb in diesem Punkt so beibehalten werden, insbesondere
nachdem evtl. Einwendungen ggf. im wasserrechtlichen Verfahren behandelt werden
können. 3. Ergebnisse der
Bürgerinformationsveranstaltung für den Abschnitt S (Irl) Im Rahmen
der Bürgerinformationsveranstaltung am 25.07.07 im Stadtteil Irl wurden folgende
Anregungen und Wünsche vorgebracht und mit den Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes
und der Stadt erörtert: „Die
erforderliche Pumpenleistung des Schöpfwerkes beträgt 300 l/s. Kann durch eine
zweite Sicherheitspumpe der Hochwasserschutz im Abschnitt Irl erhöht werden?“ Nach
Aussage des Wasserwirtschaftsamtes ergibt sich aufgrund der Abflussstatistik
für das gleichzeitige Auftreten von Donau- und Aubachhochwasser eine
erforderliche Pumpenleistung von 300 l/s einschließlich eines
Sicherheitszuschlages. Diese Pumpenleistung entspricht dem Bemessungsfall und wird
deshalb in dieser Höhe wasserrechtlich beantragt werden. Eine Erhöhung der
Pumpenleistung für den erforderlichen Schutzgrad HW100 ist deshalb nicht erforderlich.
In Anbetracht des besonderen Schutzbedürfnisses im Bereich Irl (Wohnbebauung
Irl und Autobahn A3 sowie Hinterläufigkeit des Hochwassers Richtung
Neutraubling) ist allerdings eine entsprechend hohe Anforderung an die
Betriebssicherheit der Pumpe zu stellen. Dieser Sicherheitsanspruch wurde
seitens der Stadt bereits zu Beginn der Hochwasserschutzplanung für den
Abschnitt Irl eingebracht. In Abstimmung zwischen der Stadt und dem Wasserwirtschaftsamt
wird aufgrund des hohen Sicherheitsanspruches der Stadt deshalb eine zweite
baugleiche Pumpe als Redundanz für den Notfall vorgesehen. Diese zweite Pumpe darf
im wasserrechtlich zu genehmigenden Bemessungsfall HW100 nicht gleichzeitig,
sondern nur bei Ausfall der ersten Pumpe eingesetzt werden. Ein gleichzeitiges
Betreiben der beiden Pumpen ist daher nur im Katastrophenfall, also bei
Hochwasserereignissen, die über dem hundertjährlichen Bemessungsfall liegen,
möglich. Ansonsten
wurde seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger breite Zustimmung zum Bau
des geplanten Schöpfwerkes mit Siel geäußert. 4. Weiteres Vorgehen Auf der
Grundlage dieses Beschlusses wird das Wasserwirtschaftsamt die Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger in den Hochwasserschutzplanungen berücksichtigen und für
beide Maßnahmen die jeweiligen wasserrechtlichen Verfahren bei der Unteren
Wasserrechtsbehörde (Stadt Regensburg – Umweltamt) beantragen. Für den
Abschnitt A (Schwabelweis) mit Bau des 1.300 m langen Hochwasserschutzes ist
ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Prüfung der
Umweltverträglichkeit erforderlich, für den Abschnitt S (Irl) ist dagegen ein
wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Errichtung des Schöpfwerkes mit
Siel ausreichend. Nach positivem Abschluss der wasserrechtlichen Verfahren und
nach gefasstem Maßnahmenbeschluss kann der Baubeginn für die beiden Abschnitte
A und S in der ersten Jahreshälfte 2008 erfolgen. Der
Ausschuss beschließt: 1.
Die Ergebnisse der
Bürgerinformationsveranstaltungen in den Abschnitten A (Schwabelweis) und S
(Irl) werden zur Kenntnis genommen. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Abschnitte
A (Schwabelweis) und S (Irl) beim Freistaat Bayern zu beantragen, dass die
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in den Bauentwürfen berücksichtigt und
die Anträge auf Einleitung der jeweiligen wasserrechtlichen Verfahren gestellt
werden.
Anlagen: |
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