Sachverhalt: Ausgangssituation Das Gelände des ehemaligen Autohauses Wollenschläger an der
Galgenbergstraße sowie das angrenzende Grundstück der Löwenbrauerei wurde
Anfang des Jahres 2006 von der Fa. Bauteam Tretzel erworben. Mit der Aufgabe
der gewerblichen Nutzungen werden die Voraussetzungen zur Umnutzung dieser
Grundstücke für eine Wohnbebauung geschaffen. Die benachbarte Privatkelterei
Nagler veräußert ihr Grundstück derzeit nicht und der Geschäftsbetrieb an der
Galgenbergstraße läuft unverändert weiter. Die räumlichen Gegebenheiten (z.B.
die fehlenden Flächen für die Erweiterung des Betriebes) machen aber Planungen
zu einer Umsiedlung des Betriebes notwendig. Bei anhaltend guter Auftragslage
wird nach Auskunft der Geschäftsleitung ein solcher Schritt in einigen Jahren
unumgänglich sein. Das bestehende Gelände an der Galgenbergstraße soll dann als
Wohngebiet auf den Markt gebracht werden. Die Aufnahme in das künftige
Bebauungsplangebiet ist eine auf die Zukunft ausgerichtete Maßnahme, die dem
Betrieb die Möglichkeit gibt sich positiv zu entwickeln. Zur Erarbeitung eines optimalen
städtebaulichen Konzeptes für diese zentralen, innerstädtischen Flächen, wurde
seitens der Fa. Bauteam Tretzel in Abstimmung mit der Stadt Regensburg ein
städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgelobt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen beschloss am 07.11.2006 die städtebaulichen Zielvorstellungen
für eine künftige Neubebauung als Grundlage für die Wettbewerbsaufgabe. Am 16.03.2007 entschied das Preisgericht über das
Wettbewerbsergebnis. Zur Verteilung kam ein erster Preis und zwei zweite
Preise. Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichtes, die in der
Projektbeurteilung aufgeführten Kritikpunkte und Anregungen zu berücksichtigen,
wurden die Entwürfe der Preisträger auf ihre Realisierungsmöglichkeiten hin
untersucht. Aufgrund dieser Überprüfung entschied sich die Fa. Bauteam
Tretzel unter Bezugnahme auf die Kriterien der Wettbewerbsauslobung, einen der
zweiten Preise, das Büro Eisenlauer Voith Architekten + Stadtplaner zusammen
mit Büro Burger Landschaftsarchitekten, beide aus München, mit der weiteren
Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfes (siehe Anlage) und dem daraus entwickelten
Bebauungsplankonzept (siehe Anlage) zu beauftragen. Die
Entscheidung der Fa. Bauteam Tretzel, die Architekten Eisenlauer, Voith mit der
weiteren Bearbeitung zu beauftragen ist dadurch begründet, dass dieser Entwurf
dem Investor ein größer gefächertes Spektrum an Haustypologien und damit auch
mehrere Wohnungsvarianten ermöglicht. Ferner bietet der Entwurf die Möglichkeit
eines etwas sorgsameren Umgangs mit dem Hanggelände in Form der mehrmaligen
Terrassierung. Ein weiterer Grund für die Entscheidung der Fa. Bauteam Tretzel
besteht darin, dass sich die spezifischen Anforderungen für den Zugang zu den
einzelnen Gebäuden – auch für Feuerwehr, Krankentransporte usw. leichter
erfüllen lassen, weil genügend freie Flächen zum Anlegen von Rampen und anderen
Erschließungssystemen zur Verfügung stehen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem
vorliegenden, überarbeiteten Bebauungskonzept, die mit Beschluss vom 07.11.2006
formulierten städtebaulichen Zielvorstellungen im Rahmen des künftigen
Bebauungsplanes umgesetzt werden können. Bebauungskonzept Der Bebauungsentwurf ist durch die Ausbildung von drei nach
Norden abgestufte Terrassen gekennzeichnet. Auf jeder Terrasse ist eine in Ost/
Westrichtung orientierte Bauzeile mit unterschiedlichen Baukörpertypen
angeordnet. Auf der mittleren, zentralen Terrasse sind 4 bis 6-
geschossige Punkthäuser vorgesehen. Die geplanten 4 bis 7- geschossigen Gebäude
südlich davon sind im Wesentlichen ost/ westorientiert. Die nördliche
Gebäudezeile ermöglicht mit seiner klaren Nord/ Südorientierung die Anordnung
eines hohen Anteiles an südorientierten Wohnungen. Gleichzeitig definiert diese
4 bis 5- geschossige Zeilenbebauung den Rand des Bauquartiers im
Übergangsbereich zu der bestehenden, nördlich anschließenden
Kleingartensiedlung. Zur Galgenbergstraße hin wird die Unterbringung von
Dienstleistungsbetrieben bzw. von sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben
angestrebt. Nach dem aktuellen Planungsstand sind insgesamt ca. 300
Wohneinheiten möglich. Freiflächenkonzept Die Ausbildung kompakter Baukörper erlaubt eine großzügige
Durchgrünung mit Wegeführungen des Bauquartiers sowohl in Nord/Süd- als auch in
Ost/ Westrichtung. Der alte naturnahe Baumbestand an den bestehenden Hangkanten
wird weitgehend in das Freiflächenkonzept integriert. Für die notwendigen
Tiefgaragenanlagen ist generell eine angemessene Erdüberdeckung vorgesehen, die
eine Begrünung und Bepflanzung mit Bäumen ermöglicht. Erschließungskonzept Das Erschließungskonzept sieht die Erreichbarkeit des
Wohnquartiers aus allen Richtungen vor. Es bestehen Anbindungen an die
Haydnstraße, die Alfons-Auer-Straße und die Galgenbergstraße. Für die
Erschließung über die Galgenbergstraße soll mit Rücksicht auf die bereits bestehende
Verkehrsbelastung nur das rechts ein- und rechts Ausfahren zugelassen werden. Die nach dem aktuellen Planungsstand ca. 300 notwendigen
Stellplätze werden in Tiefgaragen untergebracht. Aufgrund der Terrassierung ist
die Zufahrt zu den Tiefgaragenstellplätzen im Untergeschossen der jeweiligen
Gebäude nahezu ebenerdig möglich. Das Bebauungs- und Erschließungskonzept wurde so entwickelt,
dass eine abschnittsweise Realisierung möglich ist. Weiteres Verfahren Bebauungsplan Das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben der
Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 enthält mehrere Änderungen und
Ergänzungen, welche der Stärkung der Innenentwicklung der Städte dienen sollen.
So ist ein neues beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB eingeführt worden,
das unter bestimmten Voraussetzungen eine Erleichterung der Planungsverfahren
u. a. durch den Verzicht auf die (förmliche) Umweltprüfung und eine
konzentrierte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorsieht. Zur Entwicklung des Baugebietes an der Galgenbergstraße auf
dem Gelände des ehemaligen Autohauses Wollenschläger ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich. Bei dem aufzustellenden Bebauungsplan handelt es
sich um eine Nachverdichtung bzw. andere Maßnahme der Innenentwicklung
(Umnutzung) im Sinne des § 13a Abs.1 S.1 BauGB. Die Grundfläche beträgt weniger
als 20.000 m² und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a
Abs.1 Nr.1 BauGB. Die weiteren,
maßgeblichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 13a BauGB werden
dadurch erfüllt, dass durch den Bebauungsplan keine Vorhaben zugelassen werden,
wodurch die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
verbunden ist und dass keine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB
genannten Schutzgüter
(Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) zu erwarten
ist. Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10
Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden. Flächennutzungsplan Das betreffende Bebauungsplangebiet
ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Allgemeinen
Wohngebietes vorgesehen. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 kann im beschleunigten
Verfahren ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans
abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder
ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan, dessen entgegenstehende Darstellungen
(Gewerbegebiet) mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet werden, wird im
Wege der Berichtigung angepasst. Bei der Berichtigung handelt es sich um einen
redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften über die Aufstellung und
Genehmigung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Eine Genehmigung des
Bebauungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde ist nicht erforderlich. Der
Ausschuss beschließt: 1. Für ein Gebiet zwischen der
Galgenbergstraße und der Alfons-Auer-Straße, nördlich der Haydnstraße ist der
Bebauungsplan Nr. 20, „Galgenberg Ost“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB
aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen bisher
gewerblich genutzte Flächen überwiegend als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt
werden. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 ergibt sich aus dem beiliegenden
Lageplan vom 16.10.2007 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses
Beschlusses ist. Der Bebauungsplan ist
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) aufzustellen. 2. Die im Bericht
dargestellten Planungsziele sowie das vorliegende Bebauungskonzept, werden
beschlossen. 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und
der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1). 4. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist
ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich
die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit
innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in
der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Anlagen:
- Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbes Galgenberg Ost, M = 1:1000 - Lageplan mit Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 20, - Bebauungskonzept, M = 1:1000
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