Vorlage - VO/07/2709/SK2  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Innenstadt und die Gesamtstadt vom 25.07.2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg
23.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Zunahme der Betreuungsverfahren

    Fragesteller: Hr. Dr. Camin

 

Der Fragesteller möchte wissen, warum in Regensburg so viele Betreuungsverfahren geführt werden und ob dadurch möglicherweise Kosten für Sozialarbeit verlagert werden.

 

Stellungnahme:

 

In der Stadt Regensburg haben über 2.500 Menschen eine Betreuerin oder einen Betreuer. Sie sind auf die Hilfe eines gesetzlichen Vertreters angewiesen, weil sie aufgrund einer psychischen Krankheit, nachlassender geistiger Kräfte im Alter oder einer geistigen Behinderung ihre Angelegenheiten in bestimmtem Umfang nicht selbst regeln können. Die Stadt Regensburg hat den Allgemeinen Sozialdienst des Amtes für Jugend und Familie vor Jahren aufgelöst und einen Sozialpädagogischen Fachdienst etabliert. Für Familien und Alleinstehende ohne minderjährige Kinder sowie Seniorinnen und Senioren wird im betreuungsrechtlichen Zusammenhang bei der Stadt Regensburg kein Sozialdienst vorgehalten.

 

 

2. Sachmittelausstattung an Regensburger Schulen

    Fragesteller: Hr. Cerull

 

Der Fragesteller stellt fest, dass in den letzten Bürgerversammlungen immer zu hören gewesen sei, dass große Summen in den Ausbau der Schulen fließen. Nach der Fertigstellung der Schulen werde es jedoch an der Unterrichtsmittelausstattung mangeln. Er mache zurzeit seine Einkommensteuererklärung – seine Frau sei Lehrerin an einer Regensburger Schule – und er habe jedes Jahr größere Summen für entsprechendes Unterrichtsmaterial seiner Frau abzusetzen. Dagegen würden Lehrkräften, die an Schulen im Landkreis unterrichten, diese Materialien kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Stellungnahme:

 

Die Stadt Regensburg, die für 40 Schulen zuständig ist, tätigt im Jahr 35 Mio. Euro an Ausgaben für den Schulaufwand. Hierzu gehören u. a. auch Lehrmittel. Es wurde vorgeschlagen, dass sich Frau Cerull mit dem Amt für Schulen in Verbindung setzen soll, um die Angelegenheit klären zu können.

 

 

3. Änderung des Busfahrplanes

    Fragesteller: Hr. Teichmann

 

Ist es möglich, die Linien 11 und 4 nicht gleichzeitig hintereinander über die Steinerne Brücke fahren zu lassen, da auf der Gegenseite auch noch eine Linie fährt und sich die Busse begegnen.

 

Stellungnahme:

 

Die Buspulkung ist Teil des Bequemlichkeitsservice im öffentlichen Nahverkehr. Diese wurde 1995 eingeführt und stellt ein ganz wichtiges Komfortmerkmal dar. Wenn sich die Busse in Pulks an bestimmten Knotenpunkten treffen, werden Umsteigebeziehungen erleichtert und somit die Qualität des ÖPNV erhöht. Umsteigezwänge werden noch durch wichtige zeitliche Fixpunkte, wie z. B. dem Unterrichtsbeginn oder –ende, ergänzt. Das gezielte Entzerren der Fahrpläne auf der Steinernen Brücke brächte Nachteile für die Fahrgäste an anderer Stelle. Die Fahrzeit über die Steinerne Brücke ist so lang, dass eine Begegnung von Bussen nicht vermieden werden kann. Beim Gelenkbus der Linie 13 handelt es sich um keine Leerfahrt. Diese sind auf der Steinernen Brücke strikt untersagt. Es kann jedoch vorkommen, dass der Gelenkbus, der in einer Fahrtrichtung sehr viele Fahrgäste zu befördern hat, umlaufbedingt auch in die Gegenrichtung fährt und dabei nur wenige oder stellenweise gar keine Personen befördert.

 

 

4. Gesamtverschuldung der Stadt

    Fragesteller: Fr. Camin-Heckl

 

Die Fragestellerin stellt zur Gesamtverschuldung der Stadt Regensburg fest, dass es im Jahr 1998 ca. 150 Mio. Euro waren. Jetzt wurden ca. 280 Mio. Euro prognostiziert. Sie fragt, wann die Verschuldung wieder auf ca. 150 Mio. Euro zurückgefahren werden könne.

 

Stellungnahme:

 

Selbst in haushaltsrechtlich schwierigen Zeiten hat sich die Stadt nur für Investitionen und nicht für laufende Kosten verschuldet. Bei der Haushaltspolitik ist entscheidend, ob man in der Lage ist, die Schulden zu bezahlen. Der Zinsaufwand, gemessen an den Gesamteinnahmen, liegt derzeit bei ca. 1,7 Prozent. Der Ist-Schuldenstand zum Jahresende wird bei ca. 287 Mio. Euro liegen. Die Verschuldungsgrenze der Stadt Regensburg liegt bei ca. 350 – 370 Mio. Euro. Deswegen ist das Ziel, ein Konzept zu entwickeln, welches die Nettoneuverschuldung bis zum Jahre 2015 auf Null zurückführt – ohne dass es zu einem gleichzeitigen Rückgang der Investitionen kommt. Im Verwaltungshaushalt müssen daher strukturell etwa 15 Mio. Euro Aufwand reduziert werden, um eine zuverlässige Nettoneuverschuldung von Null Euro einhalten zu können. Hierzu wird auf die Beschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 23.11.2006 und des Stadtrates vom 30.11.2006 verwiesen.

 

 

5. Investition in Kohlekraftwerk

    Fragesteller: Hr. Spieß

 

Der Fragesteller gibt an, dass es sicher richtig sei, dass Investitionen durchgeführt werden. Er versteht jedoch nicht, warum man 30 Mio. Euro in ein Kohlekraftwerk in Herne über ein zum größten Teil städtisches Unternehmen investiert. Dies sei heute nicht mehr zeitgemäß.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf die Beschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 19.04.2007 und des Stadtrates vom 26.04.2007 verwiesen.

 

 

6. Gewerbesteuerentwicklung bzw. Schuldenstand der Stadt Regensburg

    Fragesteller: Fr. Camin-Heckl

 

Regensburg hatte im Jahre 2006 einen Höchststand bei den Gewerbesteuereinnahmen von ca.111 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Entwicklung ist jedoch schon wieder rückläufig. Sie mache sich Gedanken, da man nur noch 70 Mio. Euro Spielraum bezüglich der Schulden hat – Differenz zwischen 350 Mio. Euro und 280 Mio. Euro. Für 2007 würden 99 Mio. Euro an Gewerbesteuer eingeplant. Da man bereits Tiefststände diesbezüglich hatte, dürfe man nicht immer um die 100 Mio. Euro an Gewerbesteuereinnahmen einplanen.

 

Stellungnahme:

 

Es wird nicht davon ausgegangen, dass die Stadt Regensburg nachhaltig 111 Mio. Euro an Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen hat. Realistisch in diesem Jahr sind jedoch Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 95 Mio. Euro

 

 

7. Verlängerung der Baugenehmigung

    Fragesteller: Fr. Streck

 

Wurde die abgelaufene Baugenehmigung für das Projekt „Neuer Turm am Peterstor“ verlängert oder nicht? Falls dies noch nicht geschehen sei, solle vom Stadtrat keine Genehmigung mehr erteilt werden.

 

Stellungnahme:

 

Die Baugenehmigung wurde bisher nicht verlängert. Ob sie verlängert werden kann oder verlängert werden muss, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verwaltung ist zurzeit im Gespräch mit dem Bauherrn. Falls die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen, ist diese zu erteilen. Der Stadtrat kann in diesem Fall keine andere Entscheidung treffen. Gegen eine Ablehnung seines Antrages kann der Antragsteller mit Rechtsbehelf vorgehen.

 

 

8. Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Bauprojekten

    Fragesteller: Hr. Dr. Camin

 

Der Fragesteller möchte wissen, für welche Bauvorhaben der Stadt Regensburg nach Investoren gesucht wird. Er sei der Auffassung, dass der Bürger dadurch nicht mehr die Möglichkeit habe, die Bauprojekte zu begleiten und die Wirtschaftlichkeit der beendeten Bauprojekte zu kontrollieren. Ferner möchte er wissen, ob das Interesse eines Investors höher als das eines Bürgers zu bewerten sei.

 

Stellungnahme:

 

Es gibt zwei Projekte in der Realisierungsphase, für die ein Investorenmodell grundsätzlich geeignet erschien. Zum einen ist dies eine Schulbausanierung in Steinweg. Hier wurde nach intensivem Vergleich der Wirtschaftlichkeit der Eigenlösung der Vorzug gegeben. Das zweite Projekt ist der Erweiterungs- bzw. Ergänzungsbau des Neuen Rathauses im Innenhof. Dort hat sich der Stadtrat für ein ppp-Modell entschieden. Hierzu wird auf die Beschlüsse des Stadtrates vom 29.03.2007 und 26.07.2007 verwiesen.

 

 

9. Fragesteller: unbekannt

 

Er fragt, wo die Gewinnerzielungsabsicht des Privatinvestors bezüglich des Baus im Neuen Rathaus liege.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf den Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2007 verwiesen.

 

 

10. Änderung der Reinigungsintervalle

      Fragesteller: Wolfgang Wille

 

Der Fragesteller stellt fest, dass sich in der Gasse „Hinter der Grieb“ eine Diskothek befindet. Am schlimmsten sei es Samstagmorgen, dann sei die Gasse mit Scherben, Müll und Fäkalien verunreinigt. Er sei verwundert, dass dort samstags nicht mehr gereinigt wird. Deshalb werde die Gasse zwischenzeitlich von ihm und seinen Nachbarn gereinigt. Er fragt, ob man nicht einen Tag während der Woche die Reinigung ausfallen lassen und dafür am Samstag die Gasse reinigen könnte.

 

Stellungnahme:

 

Die Gasse „Hinter der Grieb“ wird in den Plan für die Wochenendreinigung aufgenommen. Somit findet eine tägliche Reinigung der Gasse statt.

 

 

11. Datenschutz

      Fragesteller: Hr. Dr. Camin

 

Er habe ca. 3.000 ärztlich-psychiatrische Gutachten für die Stadt Regensburg geschrieben. Ihm sei aufgefallen, dass seine Gutachten sehr häufig in Regensburg verteilt würden. Plötzlich wäre das Gutachten von der Betreuungsstelle an das Jugendamt gesandt worden und umgekehrt. Der Fragesteller möchte wissen, ob man nicht besser auf den Datenschutz achten könne.

 

Stellungnahme:

 

Die Übermittlung von Gutachten zwischen einzelnen Sozialleistungsträgern ist in Einzelfällen, insbesondere unter Beachtung von § 76 Sozialgesetzbuch X möglich. Der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, der den Datenschutz der Stadt Regensburg regelmäßig überprüft, hat keine Beanstandungen festgestellt. Auch alle anderen regelmäßigen Prüfungen, etwa die des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, ergaben im Bereich des Datenschutzes keine Vorwürfe gegen die Stadt Regensburg.

 

 

12. Ersatzbrücke

      Fragesteller: Hr. Cerull

 

Der Fragesteller fragt, ob bezüglich des Nahverkehrsgutachtens und der Busbenutzung der Steinernen Brücke schon Ergebnisse vorhanden sind.

 

Stellungnahme:

 

Momentan befindet man sich in der Aufstellungsphase des Nahverkehrsplans. Vorhabenträger dafür sind die Stadt und der Landkreis Regensburg zusammen mit sechs weiteren Aufgabenträgern, die in einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft kooperieren. Am Ende eines neuen Nahverkehrsplanes steht immer ein optimiertes Liniennetz. Diese Nahverkehrsplanung hat vor drei Jahren mit der Definition des Nahverkehrraumes begonnen. Dieser Raum reicht von Straubing bis Schwandorf bzw. Neustadt a. d. Donau; eine Abstimmung der Nahverkehrsplanung findet darüber hinaus auch mit dem Raum Amberg statt. Diese Planungen wird man aller Voraussicht nach im Jahre 2008 abschließen. Hierzu wird auch auf den Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 17.07.2007 verwiesen.

 

 

13. Arbeitslosenstatistik der Stadt Regensburg

      Fragesteller: Fr. Camin-Heckl

 

In den Zeiträumen 2004, 2005 und 2006 sei im Jahresdurchschnitt jeweils ein Wert von ca. 8 Prozent festzustellen. Am Anfang des Jahres 2007 gab es, saisonal bedingt, einen Rückgang. Tatsächlich habe sich die Zahl der Arbeitslosen in den letzten drei Jahren in den Bereichen zwischen 8,6 und 8,9 Prozent bewegt. Sie fragt, ob bezüglich des Wirtschaftsstandortes Regenburg noch mehr zu erwarten sei bzw. welche Firmen sich in Regensburg neu ansiedeln, da die Südzucker AG auf Grund von Subventionseinbußen die Regensburger Niederlassung aufgibt.

 

Stellungnahme:

 

Der Fragestellerin wurden die entsprechenden Statistiken über die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in und um Regensburg im Vergleich zu anderen Großstädten zugesandt. Eine Reihe von Arbeitnehmern der Südzucker AG hat bereits eine neue Beschäftigung gefunden.

 

 

14. Ostumgehung – Sallerner Regenbrücke

      Fragesteller: Hr. Cerull

 

Er fragt, warum die Stadt so an dieser Ostumgehung – vor allem an der Sallerner Regenbrücke – hängt. Er fragt, ob Herr Oberbürgermeister Schaidinger bereits in Litauen, Lettland, Estland, Polen oder Weißrussland gewesen sei. Er stellt fest, dass dort der Verkehr entsprechend zunehmen werde und die Bahn den Verkehr nicht aufnehmen könne. Der Verkehr werde auf die Straße verlagert. Die einzige leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung sei die A 93, also zwischen Nürnberg und Bratislava. Ganz Nordost-Europa werde diese Strecke benutzen. Der große Stau sei jeden Freitag vom Regensburger Kreuz Richtung Tunnel zu beobachten. Die A 93 sei – durch die Einhausung und den Tunnel – nicht erweiterbar. Jetzt werde eine Ostumgehung gebaut und den Bewohnern der Konradsiedlung versprochen, dass diese so konzipiert werde, dass ein vierspuriger Ausbau nicht möglich sei. Vom Lappersdorfer Kreisel bis zur A 93 werde ein „Bypass“ mit zehn Ampeln entstehen. Jetzt befinden sich dort drei Ampeln. Der regionale Verkehr werde sich seine Ausweichrouten suchen. Dies werden jedoch nicht die Autobahn oder die Ostumgehung sein, sondern die Konradsiedlung und die Amberger Straße.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf die Vorlagen in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 16.05.2006, 18.07.2006, 05.10.2006 und 06.12.2006 verwiesen.

 

 

15. Investition in Kohlekraftwerk Herne 5

      Fragesteller: Hr. Vogt

 

Er hält die Investition des Gewinns der REWAG i. H. v. 30 Mio. Euro in ein Steinkohlekraftwerk nicht für richtig, da der CO²-Ausstroß damit erhöht werde und man stattdessen in eine alternative Stromerzeugung investieren hätte sollen. Ferner wisse man nicht, ob bzw. wann Herne 3 abgeschaltet werde.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf die Beschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 19.04.2007 und des Stadtrates vom 26.04.2007 verwiesen.

 

 

16. Ostumgehung - Feinstaubbelastung

      Fragesteller: Fr. Camin-Heckl

 

Die Fragestellerin stellt fest, dass aus der Sandgasse der Verkehr abfließen und die Amberger Straße entlastet werden solle. Stattdessen würden die Bewohner entlang der Posener Straße die Ostumgehung bekommen. Die Bürger haben zum Ausdruck gebracht, dass sie gerne eine Einhausung hätten. Die Frage sei, ob man diese Maßnahme zukunftsorientiert und daher vierspurig bauen sollte – und dann vielleicht mit Einhausung.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf die Vorlagen in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 16.05.2006, 18.07.2006, 05.10.2006 und 06.12.2006 verwiesen.

 

 

17. Früh- und Fehlgeburtenstatistik

      Fragesteller: Hr. Dr. Camin

 

Als erste Auswirkungen des Feinstaubes würde man Frühgeburten bei den Schwangeren und Fehlbildungen bei den Neugeborenen erleben. Er fragt, ob die Stadt das Gesundheitsamt bitten könne, für die Stadt Regensburg ein topographisches Register der Frühgeburten sowie der Wohnsitze der jeweiligen Mütter sowie der missgebildeten Kinder aufzulegen. Er befürchtet, dass gerade parallel zur Osttangentenerweiterung ein rapider Anstieg der Frühgeburten und Fehlbildungen bei Kindern zu befürchten sei.

 

Stellungnahme:

 

Die Bitte wurde an das Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, weitergegeben.

 

 

18. Einsparung durch ppp-Projekt

      Fragesteller: Hr. Spieß

 

Der Fragesteller hat gehört, dass bei einem ppp-Projekt dadurch Einsparungen erzielt würden, dass sich die Auftragnehmer an keine Vergabevorschriften halten müssten. Er bittet darum, dies näher zu erläutern.

 

Stellungnahme:

 

Bei einem großen Bauvorhaben wird man das Vergabeverfahren "Verhandlungsverfahren" wählen. Das ist eine europaweite Ausschreibung, die natürlich auch einigen Vergaberegeln wie Transparenzgebot, Gleichbehandlung aller Bieter, Dokumentation aller Verfahrensschritte etc. unterliegt. Es ist aber nicht so streng geregelt wie eine herkömmliche VOB-Ausschreibung, bei der ein Nachverhandeln ausgeschlossen ist. Ein ppp-Verfahren läuft i. d. R. in einem Verhandlungsverfahren wie oben beschrieben ab. Eine Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und einem privaten Partner (ppp) erreicht nicht in jedem Falle eine wirtschaftlichere Erzielung eines Vorhabens. Die Vorteile von ppp liegen in der sinnvollen Aufteilung der Risiken zwischen der Öffentlichen Hand und dem Privaten (Frage, was kann der eine, was der andere besser), die Nachteile liegen in dem Erfordernis von Transaktionskosten (technische, wirtschaftliche und rechtliche Berater für dieses komplizierte Verfahren). Ob ppp im Einzelfall wirtschaftlicher und damit sinnvoll ist, muss in jedem konkreten Einzelfall überlegt werden. Tatsache ist aber, dass auch diese Verfahren natürlich unter Beachtung des Vergaberechts ablaufen müssen. ppp-Modelle sind eine zulässige Art des Handelns für die öffentliche Hand. Diese Verfahren wurden geschaffen, um den finanziell schwachen öffentlichen Auftraggebern die Hilfe der Privaten zukommen zu lassen. Eigentlich wählt man ppp nicht um günstiger bauen zu können, sondern um überhaupt bauen zu können. Man verteilt deshalb die Kosten auf mehrere Jahre (20 bis 30), dadurch sind die Vorhaben leichter zu bewältigen.

 

 

19. Projekt Stadthalle

      Fragestellerin: Fr. Streck

 

Der Petersweg wird in die Planungen für eine Stadthalle einbezogen. Laut Stadtplanung würde man für ein RKK 20.000 m² benötigen. Sie fragt, wie man das RKK an diesem Standort erbauen wolle, denn das Parkhaus sei kleiner als das Kepler-Areal bzw. das Gebiet am Unteren Wöhrd.

 

Stellungnahme:

 

Zur Stellungnahme wird auf den Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 15.05.2007 verwiesen.

 

 

20. Fr. Streck

      Antrag

 

Es wird beantragt das „Schenker-Areal“ in die RKK-Standortsuche mit einzubeziehen. Als Begründung fügt sie an, dass die Entfernung zum Schloss 400 Meter betragen würde und die Beziehung zur Altstadt durch den Bau eines Dachrestaurants gegeben sei. Ferner sei die Verkehrsanbindung sehr günstig, insbesondere durch die Kumpfmühler Brücke und die Kirchmeierstraße. Raum für Parkplätze sei vorhanden. Außerdem sei der Bahnhof nicht weit entfernt.

 

Der Antrag erhält bei der Abstimmung nicht die Mehrheit.

 

Stellungnahme:

 

Der Standort steht nicht so schnell zur Verfügung. Die Planungen befinden sich in der Anfangsphase. Das Areal befindet sich derzeit noch im 100prozentigen Eigentum der „Aurelis“. Die Entwidmungsverfahren sind noch nicht durchgeführt. Es besteht nicht derselbe Planungs- bzw. Untersuchungsstand, wie er bereits bei den anderen Standorten erreicht ist. Der Stadtrat hat die Aufstellung eines Rahmenkonzeptes beschlossen. Im Zuge dieser Planung sollen erste Eckdaten für die künftige Entwicklung des Gebietes gewonnen werden.

 

 

21. Umbau der Kreuzung Nordgau- bzw. Frankenstraße; Schleuse Stadtamhof

      Fragesteller: Hr. Emil Haran

 

Der Fragesteller möchte wissen, warum die Nordgau- bzw. die Frankenstraße nicht kreuzungsfrei ausgebaut werden. Bezüglich der Stadtteile Stadtamhof und Steinweg merkt er an, dass diese durch eine Schleuse getrennt sind. Jetzt will die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Schleuse zentral steuern. Die Schleuse soll nicht mehr besetzt werden. Es bestünde die Gefahr, dass der Schleusenübergang gänzlich gesperrt wird. Bei der Planfeststellung habe sich die Rhein-Main-Donau AG verpflichtet – wenn die Stadt Regensburg dies fordert – einen Übergang zu schaffen. Er möchte wissen, was die Stadt diesbezüglich unternimmt.

 

Stellungnahme:

 

Ausbau der Kreuzung Nordgaustraße / Frankenstraße / Walhalla-Allee:

Die Dimensionierung der Kreuzung beruht auf Prognosen für das Jahr 2020, die die Sallerner Regenbrücke als Bestand berücksichtigen. Dabei wurde nicht nur der für den Raum Regensburg erwartete Anstieg der Kfz-Fahrten von insgesamt etwa 11 % in diesem Zeitraum berücksichtigt, sondern auch die durch die Sallerner Regenbrücke erfolgte Änderung der Anbindung der inneren Nordgaustraße. Durch die dann mögliche Zufahrt aus Richtung der Autobahn-Anschlußstelle Regensburg Nord verlagern sich Kfz-Mengen, die von der Bundesautobahn A 93 kommen, aus der Frankenstraße in die Nordgaustraße, was zu einer deutlichen Entlastung der im Verkehrsablauf problematischen Übereckbeziehung zwischen der Frankenstraße und der südlich liegenden Nordgaustraße führt. Schon allein diese Wirkung erleichtert die Verkehrsabwicklung, zusätzlich werden durch eine zweistreifige Linksabbiegebeziehung von Süden und eine eigenständige Rechtsabbiegefahrbahn von Westen weitere Leistungssteigerungen vorgenommen. Die Kreuzung ist damit auch mittelfristig leistungsgerecht bemessen. Ein weitaus teuerer höhenfreier Ausbau kann mit dem jetzigen Kenntnisstand nicht begründet werden.

Fußgängerverbindung an der Schleuse in Stadtamhof:

Derzeit laufen Verhandlungen mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt wegen der Schließung des Stegs am Untertor der Schleuse in Stadtamhof. Dabei dringt die Stadtverwaltung auf zumindest weitgehend behindertengerechte Verbindungsrampen von den Wegen beidseits der Schleuse zur Protzenweiherbrücke. Der Hinweis des Wasser- und Schifffahrtsamts, dass der Schleusensteg ersatzlos geschlossen werden könne, weil beidseits der Schleuse von der Gerhardingerstraße bzw. von der Drehergasse hinauf zur Brücke Treppen bestünden, wird wegen deren Barrierewirkung abgelehnt. Ein endgültiges Verhandlungsergebnis steht noch aus.

 

 

22. Ökostrom

      Fragesteller: Hr. Teichmann

 

Er fragt, ob es zutrifft, dass die REWAG 80 Prozent des Stromes fremd einkaufen muss.

 

Stellungnahme:

 

Die Eigenerzeugung aus zwei Blockheizkraftwerken ist gering, nämlich ca. 1,0 Prozent. Man kauft den Strom aus einem Verbundnetz.

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen

 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.