Vorlage - VO/07/2714/65  

 
 
Betreff: Ausbau der Nordgaustraße zwischen der Holzgartenstraße und der Isarstraße
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
16.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg
23.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Anlage:                        1 Erläuterungsbericht

                                    1 Lageplan

                                    1 Straßenquerschnitt

 

 

Beschlusslage:

 

Am 03.12.1996 hat der Planungsausschuss des Regensburger Stadtrates einem ÖV-Konzept (Busspuren) auf der Trasse Stobäusplatz - Weißenburgstraße - Nibelungenbrücke - Nordgaustraße - Sallerner Regenbrücke - Lappersdorfer Straße zugestimmt. Für den Abschnitt Holzgartenstraße bis Isarstraße wurden separate beidseitige Busspuren beschlossen.

Aufgrund der damals bereits angelaufenen Planungen für den Ausbau der Weißenburgstraße und für den Neubau der Nibelungenbrücke war klar, dass die Erneuerung dieser gesamten Trasse mit Busspuren nur schrittweise von innen (Stobäusplatz) nach außen (Lappersdorfer Straße) erfolgen kann. Im Oktober 1999 wurde die ausgebaute Weißenburgstraße mit Busspur freigegeben. Im Juni 2004 wurde dann der Neubau der Nibelungenbrücke mit Busspuren offiziell dem Verkehr übergeben.

Am 16.05.2006 hat der Planungsausschuss der Vorplanung der Nordgaustraße zwischen der Holzgartenstraße und der Isarstraße zugestimmt. Eine Bürgerinformation wurde im Juni 2006 durchgeführt.

Am 5.10.2006 hat derselbe Ausschuss dann der Entwurfsplanung und der Einleitung des Planfeststellungsverfahren zugestimmt.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 15.10.2006 eingeleitet.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 24.08.2007 von der Regierung  erlassen.

 

 

Ausbauabsicht:

 

Die Stadt Regensburg beabsichtigt, den Ausbau der Nordgaustraße zwischen der Holzgartenstraße und der Isarstraße ab dem Haushaltsjahr 2008 zu realisieren.

Das Vorhaben verbessert die Verkehrssituation im Norden des Stadtgebietes insbesondere durch die Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie durch die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Maßnahme umfasst im wesentlichen die Erneuerung der Nordgaustraße von der Holzgartenstraße bzw. der Nibelungenbrücke bis zur Isarstraße bzw. der Brennesstraße mit dem Anfügen von beidseitigen Busspuren sowie den Umbau bzw. die Aufweitung der Kreuzungen einschl. der Einführung des sog. verkehrsadaptiven ‚Steuerungsverfahrens’ sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und aktive bzw. passive Lärmschutzmaßnahmen.

Außerhalb der Planfeststellungsbereiche wird auch die Kreuzung Frankenstraße / Holzgartenstraße umgebaut, um die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Nordgaustraße / Frankenstraße zu gewährleisten.

Der bestehende schadhafte Straßenaufbau wird bei der Baumaßnahme vollständig erneuert.

Die Ausbaulänge der Nordgaustraße zwischen der Holzgartenstraße und der Isarstraße beträgt rd. 970 m. Der Ausbau erfasst den gesamten Straßenquerschnitt, der von seiner heutigen Breite zwischen 30 m und 35 m auf eine künftige Breite zwischen 35 m und 50 m ausgebaut wird.

 

Der Ausbauquerschnitt sieht 2 Fahrbahnen mit je 10 m (bzw. 9,50m) incl. Busspuren vor, die durch einen Mittelgrünstreifen mit einer Regelbreite von 2,00 bis 7,00 m voneinander getrennt sind. Beidseitig werden Rad- und Gehwege angeordnet, die in der Regel durch Seitengrünstreifen von den Fahrbahnen abgetrennt und geschützt vom Kraftfahrzeugverkehr geführt werden.

Die neu einzurichtenden Bushaltestellen und Übergänge werden den Belangen von Menschen eingeschränkter Mobilität entsprechend barrierefrei ausgeführt.

Der im Planfeststellungsverfahren der Stadt beantragte Fußgängerübergang auf Höhe des DEZ wurde von der Regierung der Oberpfalz aus verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Gründen abgelehnt. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der notwendige Überweg ohne verkehrliche Nachteile am lichtsignalgesteuerten Knoten auf der Holzgartenstraße angelegt werden kann. Die Lösung hat den Vorteil, dass sie näher bei den Bushaltestellen liegt. Damit lassen sich auch die Belange der Behinderten besser berücksichtigen (taktile Leitsysteme für Übergänge und Bushaltestellen). Eine Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde wird noch erfolgen.

 

Die näheren Einzelheiten der Planung sind dem beigefügten Lage- und Querschnittsplan bzw. dem Erläuterungsbericht zu entnehmen.

 

 

Lärmschutz:

 

Der Ausbau der Nordgaustraße ist eine wesentliche Änderung einer bestehenden Straße im Sinne des § 1.2.2 der 16. BImSchV.

Aktiver Lärmschutz mit einer 2.90m hohen Lärmschutzwand erfolgt im Anschluss an die Lärmschutzwand der Nibelungenbrücke auf der Straßenwestseite bis zur Einmündung der Holzgartenstraße auf eine Länge von rund 57m.

Die von Bürgern der Altmühlstraße geforderte Lärmschutzwand auf der Ostseite der Nordgaustraße zwischen Donaustaufer Straße und Isarstraße, die nur eine geringe Schutzwirkung gehabt hätte, hat die Regierung der Oberpfalz maßgeblich aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.

Für insgesamt 30 Gebäude im Umgriff der Neubaumaßnahme hat die Regierung der Oberpfalz einen grundsätzlichen Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen anerkannt. Allerdings sind an zwei dieser Gebäude bereits im Rahmen des Neubaues der Nibelungenbrücke Maßnahmen des passiven Schallschutzes erfolgt. Außerdem wurden für 5 Gebäude Entschädigungen für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches dem Grunde nach festgesetzt.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses der  tatsächliche Anspruch bei jedem dieser Gebäude durch die Stadt überprüft werden muss. Sofern einzelne Gebäude bereits Schallschutzfenster oder andere Lärmschutzeinrichtungen besitzen, die den einschlägigen Richtlinien entsprechen, entfallen Erstattungsleistungen.

 

 

Beleuchtung:

 

Die notwendige Straßenbeleuchtung erfolgt wie beim Projekt Friedenstraße mit Doppelausleger in der Mittelinsel, teilweise Einfachausleger im Seitengrünstreifen und eine Geh- / Radwegbeleuchtung.

 

 

Verkehrsadaptives Steuerungsverfahren:

 

Mit dem Ausbau der Nordgaustraße und der Verlängerung der Nordgaustraße mit dem Neubau der Sallernern Regenbrücke einschl. der Anbindung und dem Umbau des ‚Lappersdorfer Kreisels’ sowie der Neubau der Ostumgehung – Verlängerung der Osttangente – besteht die Möglichkeit ein sog. verkehrsadaptives Steuerungsverfahren für diese Straßenzüge zu implementieren.

Die Einführung des sog. netzadaptiven Steuerungsverfahrens soll schrittweise erfolgen.

Im Rahmen des Ausbaus der Nordgaustraße zwischen der Holzgartenstraße bzw. der Nibelungenbrücke bis zur Isarstraße bzw. Brennesstraße ist die Realisierung des 1. Schrittes vorgesehen.

Die weiteren Schritte erfolgen im Zuge der Verlängerung der Nordgaustraße mit dem Neubau der Sallerner Regenbrücke einschl. der Anbindung und dem Umbau des ‚Lappersdorfer Kreisels’ sowie dem Neubau der Ostumgehung – Verlängerung der Osttangente.

Kern des verkehrsadaptiven Steuerungsverfahrens ist die straßennetzweite Erfassung von Verkehrsdaten über Bodendetektoren, die dazu anschließende Betrachtung der Verkehrssituation und die steuerungsmäßige Reaktion darauf. Näheres findet sich im Erläuterungsbericht (Kap. 4.8).

 

 

Grunderwerb:

 

Die für den Straßenausbau erforderlichen Flächen wurden bereits größtenteils durch die Stadt erworben.

 

 

Naturschutz:

 

Der Ausbau der Nordgaustraße erfordert insbesondere Eingriffe in die Mittelgrünstreifen und in die westlichen Grünstreifen der bestehenden Nordgaustraße.

 

Der Ersatz bzw. der Ausgleich für diese Eingriffe erfolgt in zweierlei Weise:

 

-  im Wesentlichen: Begrünungen und Baumpflanzungen auf den zur Straßenraum-gestaltung neu angeordneten Grünstreifen in der Straßenmitte bzw. am neuen Westrand der Nordgaustraße.

 

-  sowie geringfügig: Aufwertung von verfügbaren geringerwertigen Landschaftsteilen im Stadtgebiet im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes, die aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen im Rahmen des weiteren Ausbaues der Nordgaustraße mitrealisiert werden.

 

Zur Größe und zur Bewertung der Eingriffe in den oben genannten Grünbestand sowie der neuen Maßnahmen wird auf den landschaftspflegerischen Begleitplan verwiesen, der mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt wurde.

 

 

Baudurchführung:

 

Mit den ersten vorbereitenden Maßnahmen soll Ende 2007 begonnen werden, sofern der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig und der Grunderwerb abgeschlossen ist. Die Bauzeit wird auf rund ein Jahr geschätzt.

Im Zeitraum vom März 2008 bis Dezember 2008 soll die Maßnahme schwerpunktmäßig ausgeführt werden.

Dabei soll die Baumaßnahme derart in Bauphasen eingeteilt werden, dass der Verkehr auf der Nordgaustraße in beiden Richtungen zu jeder Zeit zweispurig aufrechterhalten wird.

Zur Vorbereitung der Baumaßnahme muss wegen den verkehrlichen Auswirkungen unter den Bedingungen des Baubetriebes eine intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden.

 

 

Kosten und Kostentragung:

 

Die Gesamtkosten (Grunderwerbsaufwendungen, Planungs- und Baukosten sowie Aufwendungen für den passiven Lärmschutz) betragen aufgrund der aktuellen Kostenberechnung 7,85 Mio €.

Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt.

 

Zuwendungen nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und nach dem Finanzausgleichsgesetz wurden bereits beantragt.

 

Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung können nicht erhoben werden.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2007 bis 2011 im UA 6482/00 (Haushaltsstelle 1.6482.9321/9501) vorgesehen.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausbau der Nordgaustraße zwischen der Holzgartenstraße und der Isarstraße ist auf der Grundlage des vorliegenden Berichtes vorbehaltlich der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _QUER_32M (794 KB)    
Anlage 2 2 AR_LAGMB07 (1757 KB)    
Anlage 3 3 Erläuterungsbericht September 2007 geändert am 01.10 (196 KB)