Sachverhalt: Anlage: 1
Erläuterungsbericht 1 Lageplan 1
Straßenquerschnitt Beschlusslage: Am 03.12.1996 hat der
Planungsausschuss des Regensburger Stadtrates einem ÖV-Konzept (Busspuren) auf
der Trasse Stobäusplatz - Weißenburgstraße - Nibelungenbrücke - Nordgaustraße -
Sallerner Regenbrücke - Lappersdorfer Straße zugestimmt. Für den Abschnitt
Holzgartenstraße bis Isarstraße wurden separate beidseitige Busspuren
beschlossen. Aufgrund der damals bereits
angelaufenen Planungen für den Ausbau der Weißenburgstraße und für den Neubau
der Nibelungenbrücke war klar, dass die Erneuerung dieser gesamten Trasse mit
Busspuren nur schrittweise von innen (Stobäusplatz) nach außen (Lappersdorfer
Straße) erfolgen kann. Im Oktober 1999 wurde die ausgebaute Weißenburgstraße
mit Busspur freigegeben. Im Juni 2004 wurde dann der Neubau der
Nibelungenbrücke mit Busspuren offiziell dem Verkehr übergeben. Am 16.05.2006 hat der
Planungsausschuss der Vorplanung der Nordgaustraße zwischen der
Holzgartenstraße und der Isarstraße zugestimmt. Eine Bürgerinformation wurde im
Juni 2006 durchgeführt. Am 5.10.2006 hat derselbe Ausschuss
dann der Entwurfsplanung und der Einleitung des Planfeststellungsverfahren zugestimmt. Das Planfeststellungsverfahren wurde
am 15.10.2006 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss wurde
am 24.08.2007 von der Regierung
erlassen. Ausbauabsicht: Die Stadt Regensburg beabsichtigt, den Ausbau der
Nordgaustraße zwischen der Holzgartenstraße und der Isarstraße ab dem
Haushaltsjahr 2008 zu realisieren. Das Vorhaben verbessert die Verkehrssituation im Norden des
Stadtgebietes insbesondere durch die Steigerung der Leistungsfähigkeit und der
Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie durch die Beschleunigung des
öffentlichen Personennahverkehrs. Die Maßnahme umfasst im wesentlichen die Erneuerung der Nordgaustraße von der Holzgartenstraße bzw.
der Nibelungenbrücke bis zur Isarstraße bzw. der Brennesstraße mit dem Anfügen
von beidseitigen Busspuren sowie den Umbau bzw. die Aufweitung der Kreuzungen einschl.
der Einführung des sog. verkehrsadaptiven ‚Steuerungsverfahrens’ sowie
naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und aktive bzw. passive
Lärmschutzmaßnahmen. Außerhalb der Planfeststellungsbereiche wird auch die
Kreuzung Frankenstraße / Holzgartenstraße umgebaut, um die Leistungsfähigkeit
des Knotenpunktes Nordgaustraße / Frankenstraße zu gewährleisten. Der bestehende schadhafte Straßenaufbau wird bei der
Baumaßnahme vollständig erneuert. Die Ausbaulänge der Nordgaustraße zwischen der
Holzgartenstraße und der Isarstraße beträgt rd. 970 m. Der Ausbau erfasst den
gesamten Straßenquerschnitt, der von seiner heutigen Breite zwischen 30 m und
35 m auf eine künftige Breite zwischen 35 m und 50 m ausgebaut wird. Der Ausbauquerschnitt sieht 2 Fahrbahnen mit je 10 m (bzw.
9,50m) incl. Busspuren vor, die durch einen Mittelgrünstreifen mit einer
Regelbreite von 2,00 bis 7,00 m voneinander getrennt sind. Beidseitig werden
Rad- und Gehwege angeordnet, die in der Regel durch Seitengrünstreifen von den
Fahrbahnen abgetrennt und geschützt vom Kraftfahrzeugverkehr geführt werden. Die neu einzurichtenden Bushaltestellen und Übergänge werden
den Belangen von Menschen eingeschränkter Mobilität entsprechend barrierefrei
ausgeführt. Der im Planfeststellungsverfahren der Stadt beantragte
Fußgängerübergang auf Höhe des DEZ wurde von der Regierung der Oberpfalz aus
verkehrsrechtlichen und verkehrstechnischen Gründen abgelehnt. Eine Überprüfung
hat ergeben, dass der notwendige Überweg ohne verkehrliche Nachteile am
lichtsignalgesteuerten Knoten auf der Holzgartenstraße angelegt werden kann.
Die Lösung hat den Vorteil, dass sie näher bei den Bushaltestellen liegt. Damit
lassen sich auch die Belange der Behinderten besser berücksichtigen (taktile
Leitsysteme für Übergänge und Bushaltestellen). Eine Abstimmung mit der
Planfeststellungsbehörde wird noch erfolgen. Die näheren Einzelheiten der Planung sind dem beigefügten
Lage- und Querschnittsplan bzw. dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. Lärmschutz: Der Ausbau der Nordgaustraße ist eine wesentliche Änderung
einer bestehenden Straße im Sinne des § 1.2.2 der 16. BImSchV. Aktiver Lärmschutz mit einer 2.90m hohen Lärmschutzwand
erfolgt im Anschluss an die Lärmschutzwand der Nibelungenbrücke auf der
Straßenwestseite bis zur Einmündung der Holzgartenstraße auf eine Länge von
rund 57m. Die von Bürgern der Altmühlstraße geforderte Lärmschutzwand
auf der Ostseite der Nordgaustraße zwischen Donaustaufer Straße und Isarstraße,
die nur eine geringe Schutzwirkung gehabt hätte, hat die Regierung der
Oberpfalz maßgeblich aus städtebaulichen Gründen abgelehnt. Für insgesamt 30 Gebäude im Umgriff der Neubaumaßnahme hat
die Regierung der Oberpfalz einen grundsätzlichen Anspruch auf passive
Lärmschutzmaßnahmen anerkannt. Allerdings sind an zwei dieser Gebäude bereits
im Rahmen des Neubaues der Nibelungenbrücke Maßnahmen des passiven
Schallschutzes erfolgt. Außerdem wurden für 5 Gebäude Entschädigungen für
Beeinträchtigungen des Außenwohnbereiches dem Grunde nach festgesetzt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass nach Vorliegen des
Planfeststellungsbeschlusses der
tatsächliche Anspruch bei jedem dieser Gebäude durch die Stadt überprüft
werden muss. Sofern einzelne Gebäude bereits Schallschutzfenster oder andere
Lärmschutzeinrichtungen besitzen, die den einschlägigen Richtlinien
entsprechen, entfallen Erstattungsleistungen. Beleuchtung: Die notwendige Straßenbeleuchtung erfolgt wie beim Projekt
Friedenstraße mit Doppelausleger in der Mittelinsel, teilweise Einfachausleger
im Seitengrünstreifen und eine Geh- / Radwegbeleuchtung. Verkehrsadaptives Steuerungsverfahren: Mit dem Ausbau der Nordgaustraße und
der Verlängerung der Nordgaustraße mit dem Neubau der Sallernern Regenbrücke
einschl. der Anbindung und dem Umbau des ‚Lappersdorfer Kreisels’ sowie der
Neubau der Ostumgehung – Verlängerung der Osttangente – besteht die Möglichkeit
ein sog. verkehrsadaptives Steuerungsverfahren für diese Straßenzüge zu
implementieren. Die Einführung des sog.
netzadaptiven Steuerungsverfahrens soll schrittweise erfolgen. Im Rahmen des Ausbaus der
Nordgaustraße zwischen der Holzgartenstraße bzw. der Nibelungenbrücke bis zur
Isarstraße bzw. Brennesstraße ist die Realisierung des 1. Schrittes vorgesehen. Die weiteren Schritte erfolgen im
Zuge der Verlängerung der Nordgaustraße mit dem Neubau der Sallerner
Regenbrücke einschl. der Anbindung und dem Umbau des ‚Lappersdorfer Kreisels’
sowie dem Neubau der Ostumgehung – Verlängerung der Osttangente. Kern des verkehrsadaptiven
Steuerungsverfahrens ist die straßennetzweite Erfassung von Verkehrsdaten über
Bodendetektoren, die dazu anschließende Betrachtung der Verkehrssituation und
die steuerungsmäßige Reaktion darauf. Näheres findet sich im
Erläuterungsbericht (Kap. 4.8). Grunderwerb: Die für den Straßenausbau erforderlichen Flächen wurden
bereits größtenteils durch die Stadt erworben. Naturschutz: Der Ausbau der Nordgaustraße
erfordert insbesondere Eingriffe in die Mittelgrünstreifen und in die
westlichen Grünstreifen der bestehenden Nordgaustraße. Der Ersatz bzw. der Ausgleich für
diese Eingriffe erfolgt in zweierlei Weise: - im Wesentlichen: Begrünungen und
Baumpflanzungen auf den zur Straßenraum-gestaltung neu angeordneten
Grünstreifen in der Straßenmitte bzw. am neuen Westrand der Nordgaustraße. - sowie geringfügig: Aufwertung von
verfügbaren geringerwertigen Landschaftsteilen im Stadtgebiet im Sinne des
Natur- und Landschaftsschutzes, die aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen
im Rahmen des weiteren Ausbaues der Nordgaustraße mitrealisiert werden. Zur Größe und zur Bewertung der
Eingriffe in den oben genannten Grünbestand sowie der neuen Maßnahmen wird auf
den landschaftspflegerischen Begleitplan verwiesen, der mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt wurde. Baudurchführung: Mit den ersten vorbereitenden
Maßnahmen soll Ende 2007 begonnen werden, sofern der Planfeststellungsbeschluss
rechtskräftig und der Grunderwerb abgeschlossen ist. Die Bauzeit wird auf rund
ein Jahr geschätzt. Im Zeitraum vom März 2008 bis
Dezember 2008 soll die Maßnahme schwerpunktmäßig ausgeführt werden. Dabei soll die Baumaßnahme derart in
Bauphasen eingeteilt werden, dass der Verkehr auf der Nordgaustraße in beiden
Richtungen zu jeder Zeit zweispurig aufrechterhalten wird. Zur Vorbereitung der Baumaßnahme
muss wegen den verkehrlichen Auswirkungen unter den Bedingungen des
Baubetriebes eine intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt
werden. Kosten und Kostentragung: Die Gesamtkosten (Grunderwerbsaufwendungen, Planungs- und
Baukosten sowie Aufwendungen für den passiven Lärmschutz) betragen aufgrund der
aktuellen Kostenberechnung 7,85 Mio €. Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt. Zuwendungen nach dem Bayerischen
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und nach dem Finanzausgleichsgesetz wurden
bereits beantragt. Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und der
städtischen Straßenausbaubeitragssatzung können nicht erhoben werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des
Investitionsprogramms 2007 bis 2011 im UA 6482/00 (Haushaltsstelle
1.6482.9321/9501) vorgesehen. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Der Ausbau
der Nordgaustraße zwischen der Holzgartenstraße und der Isarstraße ist auf der
Grundlage des vorliegenden Berichtes vorbehaltlich der Rechtskraft des
Planfeststellungsbeschlusses und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel
durchzuführen. Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||