Sachverhalt: Wie in
den vergangenen Jahren wird der Beteiligungsbericht der Stadt Regensburg
vorgelegt. Der Beteiligungsbericht dürfte sich in der praktischen Anwendung als
nützliches Kompendium erwiesen haben, das dem Stadtrat und den interessierten
Bürger(inne)n einen schnellen und umfassenden Einblick über alle relevanten
Unternehmensbeteiligungen der Stadt ermöglicht. Er kann übrigens auch unter der
städtischen Homepage www.regensburg.de im
Internet abgerufen werden. Gemäß
Art. 94 Abs. 3, S. 2 der Gemeindeordnung (GO) soll der Beteiligungsbericht
insbesondere Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse
und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen
Mitglieder der geschäftsführenden Organe sowie die Ertragslage und die
Kreditaufnahme enthalten. Der vorgelegte Beteiligungsbericht 2006 geht in
seinem Informationsgehalt über die Vorgaben der Gemeindeordnung hinaus. Er gibt
einen umfassenden Überblick über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der
Unternehmen für die Jahre 2005 und 2006. Während
die Jahrsabschlüsse der Unternehmen im Wesentlichen Vergangenheitsdaten
abbilden, enthält der Beteiligungsbericht wiederum auch die Plan- bzw.
Prognosezahlen der meisten Unternehmen. Damit sich der Bericht nicht nur auf
die Wiedergabe mehr oder weniger abstrakten Datenmaterials beschränkt und um
die Berichterstattung möglichst plastisch zu gestalten, enthält er für die
meisten Unternehmen auszugsweise die jeweiligen Lageberichte. Die
Veröffentlichung der einzelnen Bezüge von Mitgliedern der geschäftsführenden
Unternehmensorgane ist nur dann möglich, wenn diese ihr Einverständnis zur
Veröffentlichung erklärt haben. Die Stadt Regensburg wirkt gemäß Art. 93 Abs. 1
Nr. 5 GO vor Abschluss der Anstellungsverträge daraufhin, dass jedes Mitglied
des geschäftsführenden Unternehmensorgans die im Geschäftsjahr jeweils
gewährten Bezüge nach § 285 Nr. 9 a des HGB zur Veröffentlichung freigibt.
Stimmen die Mitglieder der geschäftsführenden Unternehmensorgane der
Veröffentlichung jedoch nicht zu, ist der berechtigte und auch im
Handelsgesetzbuch (§ 286 Abs. 4 HGB) festgelegte Datenschutz zu beachten. Berichtet
wird entsprechend Art. 94 Abs. 3 GO über alle Unternehmen, die in einer Rechtsform
des Privatrechts betrieben werden (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit
beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften), sofern eine Beteiligung von
mindestens 5 % vorliegt. Obwohl in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen
Rechts und nicht in Privatrechtsform, umfasst der Beteiligungsbericht zur
Abrundung des Gesamtbildes auch die Sparkasse Regensburg und das
Kommunalunternehmen Theater Regensburg. Entsprechend
der fortentwickelten Rechtsauffassung werden die Gremien des Stadtrates seit
geraumer Zeit verstärkt mit Angelegenheiten der Beteiligungsverwaltung befasst.
Die Verwaltung hat im Jahre 2007 den Stadtrat bereits während des Jahres
zeitnah durch Vorlage der einzelnen Jahresabschlüsse und durch Vorlage des
Konzernabschlusses der Stadtwerke Regenburg GmbH informiert und die
erforderlichen Feststellungsbeschlüsse herbeigeführt. Für die
Zwecke der laufenden Überwachung werden die jeweiligen Aufsichts- und
Verwaltungsratsmitglieder der Unternehmen von den Geschäftsführungsorganen
unterjährig und aktuell mit ausführlichen Berichten informiert. Nach dem
Stadtratsbeschluss vom 27.07.2006 werden bei den Aufsichtsratssitzungen der von
der Stadt beherrschten GmbHs die Tagesordnungen in einen Teil gegliedert,
dessen Beratungsgegenstände von der Verschwiegenheitspflicht freigestellt sind,
und in einen solchen, für den die Pflicht zur Verschwiegenheit fortbesteht. Die
nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Tagesordnungspunkte werden
den Medien bekannt gegeben. Auch im
Jahr 2006 waren Neuzugänge an Beteiligungen zu verbuchen: Erstmals in den
Bericht aufgenommen worden sind deshalb die in 2006 gegründeten bzw. operativ
tätig gewordenen Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH, ENWG Energienetze
Weimar GmbH & Co. KG, ENWG Energienetze Geschäftsführungsgesellschaft mbH
Weimar sowie die Bayerngas Norge AS. Der
Stadtrat hat beschlossen und es ist bereits im Beteiligungsbericht 2006 enthalten,
dass in 2007 weitere Beteiligungen hinzukommen: So die Beteiligungen an der KEA
Kraftwerksprojekt GmbH & Co. KG und der KEA Vermögensverwaltungs-GmbH zur
Vorbereitung an der beabsichtigten Beteiligung am Steinkohlekraftwerke Herne 5,
an der RENION Biogas GmbH & Co KG und der RENION Biogas Verwaltungs-GmbH
sowie an der G-FIT Gesellschaft für innovative Telekommunikationsdienste mbH
& Co. KG. Anlage: Beteiligungsbericht 2006 Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Von dem vorgelegten Bericht wird Kenntnis genommen. |
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