Vorlage - VO/07/2735/SK3  

 
 
Betreff: Vorlage des Beteiligungsberichts 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Beteiligungsmanagement u. -controlling   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
18.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg
23.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Wie in den vergangenen Jahren wird der Beteiligungsbericht der Stadt Regensburg vorgelegt. Der Beteiligungsbericht dürfte sich in der praktischen Anwendung als nützliches Kompendium erwiesen haben, das dem Stadtrat und den interessierten Bürger(inne)n einen schnellen und umfassenden Einblick über alle relevanten Unternehmensbeteiligungen der Stadt ermöglicht. Er kann übrigens auch unter der städtischen Homepage www.regensburg.de im Internet abgerufen werden.

 

Gemäß Art. 94 Abs. 3, S. 2 der Gemeindeordnung (GO) soll der Beteiligungsbericht insbesondere Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder der geschäftsführenden Organe sowie die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten. Der vorgelegte Beteiligungsbericht 2006 geht in seinem Informationsgehalt über die Vorgaben der Gemeindeordnung hinaus. Er gibt einen umfassenden Überblick über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Unternehmen für die Jahre 2005 und 2006.

 

Während die Jahrsabschlüsse der Unternehmen im Wesentlichen Vergangenheitsdaten abbilden, enthält der Beteiligungsbericht wiederum auch die Plan- bzw. Prognosezahlen der meisten Unternehmen. Damit sich der Bericht nicht nur auf die Wiedergabe mehr oder weniger abstrakten Datenmaterials beschränkt und um die Berichterstattung möglichst plastisch zu gestalten, enthält er für die meisten Unternehmen auszugsweise die jeweiligen Lageberichte.

 

Die Veröffentlichung der einzelnen Bezüge von Mitgliedern der geschäftsführenden Unternehmensorgane ist nur dann möglich, wenn diese ihr Einverständnis zur Veröffentlichung erklärt haben. Die Stadt Regensburg wirkt gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 5 GO vor Abschluss der Anstellungsverträge daraufhin, dass jedes Mitglied des geschäftsführenden Unternehmensorgans die im Geschäftsjahr jeweils gewährten Bezüge nach § 285 Nr. 9 a des HGB zur Veröffentlichung freigibt. Stimmen die Mitglieder der geschäftsführenden Unternehmensorgane der Veröffentlichung jedoch nicht zu, ist der berechtigte und auch im Handelsgesetzbuch (§ 286 Abs. 4 HGB) festgelegte Datenschutz zu beachten.

 

Berichtet wird entsprechend Art. 94 Abs. 3 GO über alle Unternehmen, die in einer Rechtsform des Privatrechts betrieben werden (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaften), sofern eine Beteiligung von mindestens 5 % vorliegt. Obwohl in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts und nicht in Privatrechtsform, umfasst der Beteiligungsbericht zur Abrundung des Gesamtbildes auch die Sparkasse Regensburg und das Kommunalunternehmen Theater Regensburg.

 

Entsprechend der fortentwickelten Rechtsauffassung werden die Gremien des Stadtrates seit geraumer Zeit verstärkt mit Angelegenheiten der Beteiligungsverwaltung befasst. Die Verwaltung hat im Jahre 2007 den Stadtrat bereits während des Jahres zeitnah durch Vorlage der einzelnen Jahresabschlüsse und durch Vorlage des Konzernabschlusses der Stadtwerke Regenburg GmbH informiert und die erforderlichen Feststellungsbeschlüsse herbeigeführt.

 

Für die Zwecke der laufenden Überwachung werden die jeweiligen Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder der Unternehmen von den Geschäftsführungsorganen unterjährig und aktuell mit ausführlichen Berichten informiert. Nach dem Stadtratsbeschluss vom 27.07.2006 werden bei den Aufsichtsratssitzungen der von der Stadt beherrschten GmbHs die Tagesordnungen in einen Teil gegliedert, dessen Beratungsgegenstände von der Verschwiegenheitspflicht freigestellt sind, und in einen solchen, für den die Pflicht zur Verschwiegenheit fortbesteht. Die nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Tagesordnungspunkte werden den Medien bekannt gegeben.

 

Auch im Jahr 2006 waren Neuzugänge an Beteiligungen zu verbuchen: Erstmals in den Bericht aufgenommen worden sind deshalb die in 2006 gegründeten bzw. operativ tätig gewordenen Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH, ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG, ENWG Energienetze Geschäftsführungsgesellschaft mbH Weimar sowie die Bayerngas Norge AS.

 

Der Stadtrat hat beschlossen und es ist bereits im Beteiligungsbericht 2006 enthalten, dass in 2007 weitere Beteiligungen hinzukommen: So die Beteiligungen an der KEA Kraftwerksprojekt GmbH & Co. KG und der KEA Vermögensverwaltungs-GmbH zur Vorbereitung an der beabsichtigten Beteiligung am Steinkohlekraftwerke Herne 5, an der RENION Biogas GmbH & Co KG und der RENION Biogas Verwaltungs-GmbH sowie an der G-FIT Gesellschaft für innovative Telekommunikationsdienste mbH & Co. KG.

 

 

 

Anlage:  Beteiligungsbericht 2006

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Von dem vorgelegten Bericht wird Kenntnis genommen.