Vorlage - VO/07/2752/53  

 
 
Betreff: Änderung der Sportförderrichtlinien;
Unterstützung bei Pflege und Unterhaltsmaßnahmen auf Freisportanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Weber
Federführend:Sportamt   
Beratungsfolge:
Sportausschuss
24.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Schul- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.1978 beschlossen, eine Sport­platzmähkolonne einzurichten. Die Erweiterung auf eine Sportplatzpflegekolonne war nach die­sem Beschluss anzustreben.

 

Das Stadtgartenamt erbringt seit Jahren auf den  Sportanlagen der Regensburger Vereine Leistungen, die in Abstimmung mit dem Sportamt durchgeführt werden. So werden z.B. alle Sportplätze im Stadtgebiet von der Mähkolonne des Gartenamtes betreut. Auf Antrag erhalten die Vereine auch Unterstützung bei weiteren Pflegemaßnahmen ihrer Spielfelder, z.B. beim Sanden, Aerifizieren und dem Einsatz von Rollrasen. Dabei wird der Einsatz des Maschinen­parks im Wege der inneren Verrechnung zwischen Gartenamt und Sportamt von der Stadt über­nommen. Die Materialkosten sind vom Verein direkt zu bezahlen.

 

Das Rechnungsergebnis 2006 betrug für die Personalaufwendungen (UA 5500.6799) 146.389,00 € und für den Einsatz des Maschinenparks (UA 5600.6799) 49.655,00 €. Im Haus­haltsjahr 2007 sind die entsprechenden Ansätze eingestellt, auch für den Haushalt 2008 wurden die erforderlichen Mittel eingeplant.

 

Das städtische Rechnungsprüfungsamt hat bei der Prüfung der Sportförderung im Mai 2007 beanstandet, dass diese Leistungen nicht explizit in den Sportförderrichtlinien enthalten sind. Zur Verdeutlichung des Umfanges der Sportförderung sollte dies jedoch angegeben werden.

 

Ziel der städtischen Sportpolitik ist es, die Sportvereine in die Lage zu versetzen, Sport auf ei­genen Anlagen zu betreiben. Der Subsidiaritätsgrundsatz hat hier große Bedeutung. Pflege und Unterhalt der Sportanlagen sind wichtig, um die Sportflächen in einem betriebsbereiten Zu­stand zu halten. Der Einsatz der Mähkolonne und die Hilfe bei großen Pflegemaßnahmen durch den Einsatz der entsprechenden Maschinen ist hier besonders wichtig. Die Vereine sind nicht in der Lage, ohne Maschineneinsatz die Sportflächen in einem spielbereiten Zu­stand zu halten und können die teils speziellen und teueren Pflegegeräte nicht selbst anschaffen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Unterstützung Regensburger Sportvereine bei Pflege und Un­terhalt von Rasenspielfeldern in die Sportförderrichtlinien aufzunehmen.

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg (Sportförder­richtlinien) vom 25.11.1999, zuletzt geändert mit Stadtratsbeschluss vom 27.04.2006, werden wie folgt ergänzt:

 

3.5 Unterstützung bei Pflege und Unterhalt von Freisportanlagen

Die Stadt Regensburg unterstützt Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen auf Freisportanlagen von Regensburger Sportvereinen, die im Stadtgebiet liegen, durch den Einsatz von Personal- und Maschinenpark des Stadtgartenamtes. Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt als innere Verrechnung bereitgestellt.

 

Die bisherige Nr. 3.5 wird 3.6

 


 

Anlagen: