Sachverhalt: Der
Schul- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.1978 beschlossen, eine
Sportplatzmähkolonne einzurichten. Die Erweiterung auf eine
Sportplatzpflegekolonne war nach diesem Beschluss anzustreben. Das
Stadtgartenamt erbringt seit Jahren auf den
Sportanlagen der Regensburger Vereine Leistungen, die in Abstimmung mit
dem Sportamt durchgeführt werden. So werden z.B. alle Sportplätze im
Stadtgebiet von der Mähkolonne des Gartenamtes betreut. Auf Antrag erhalten die
Vereine auch Unterstützung bei weiteren Pflegemaßnahmen ihrer Spielfelder, z.B.
beim Sanden, Aerifizieren und dem Einsatz von Rollrasen. Dabei wird der Einsatz
des Maschinenparks im Wege der inneren Verrechnung zwischen Gartenamt und
Sportamt von der Stadt übernommen. Die Materialkosten sind vom Verein direkt zu
bezahlen. Das
Rechnungsergebnis 2006 betrug für die Personalaufwendungen (UA 5500.6799)
146.389,00 € und für den Einsatz des Maschinenparks (UA 5600.6799) 49.655,00 €.
Im Haushaltsjahr 2007 sind die entsprechenden Ansätze eingestellt, auch für
den Haushalt 2008 wurden die erforderlichen Mittel eingeplant. Das
städtische Rechnungsprüfungsamt hat bei der Prüfung der Sportförderung im Mai
2007 beanstandet, dass diese Leistungen nicht explizit in den
Sportförderrichtlinien enthalten sind. Zur Verdeutlichung des Umfanges der
Sportförderung sollte dies jedoch angegeben werden. Ziel
der städtischen Sportpolitik ist es, die Sportvereine in die Lage zu versetzen,
Sport auf eigenen Anlagen zu betreiben. Der Subsidiaritätsgrundsatz hat hier
große Bedeutung. Pflege und Unterhalt der Sportanlagen sind wichtig, um die
Sportflächen in einem betriebsbereiten Zustand zu halten. Der Einsatz der
Mähkolonne und die Hilfe bei großen Pflegemaßnahmen durch den Einsatz der
entsprechenden Maschinen ist hier besonders wichtig. Die Vereine sind nicht in
der Lage, ohne Maschineneinsatz die Sportflächen in einem spielbereiten Zustand
zu halten und können die teils speziellen und teueren Pflegegeräte nicht selbst
anschaffen. Die
Verwaltung schlägt vor, die Unterstützung Regensburger Sportvereine bei Pflege
und Unterhalt von Rasenspielfeldern in die Sportförderrichtlinien aufzunehmen. Der
Ausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt: Die
Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg
(Sportförderrichtlinien) vom 25.11.1999, zuletzt geändert mit
Stadtratsbeschluss vom 27.04.2006, werden wie folgt ergänzt: 3.5
Unterstützung bei Pflege und Unterhalt von Freisportanlagen Die
Stadt Regensburg unterstützt Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen auf
Freisportanlagen von Regensburger Sportvereinen, die im Stadtgebiet liegen,
durch den Einsatz von Personal- und Maschinenpark des Stadtgartenamtes. Die
dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt als innere Verrechnung
bereitgestellt. Die
bisherige Nr. 3.5 wird 3.6
Anlagen: |
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