Vorlage - VO/07/2756/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einleitung des straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens für die Marie-Curie-Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
16.10.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

Sachverhalt:

 

 

Anlagen:          1 Übersichtsplan (Anlage 1)

                        1 Lageplan M=1:1000 (Anlage 2)

 

 

 

Die Marie-Curie-Straße ist als Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG mit dem Anfangspunkt „Leibnitzstraße“ und dem Endpunkt „0,158 km südlich vom Anfangspunkt“ gewidmet. Im Rahmen der öffentlichen Widmung steht sie der Benutzung durch alle Verkehrsarten ohne Einschränkung zur Verfügung.

 

Im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines Industriebetriebs im Bereich der Leibnizstraße 8 wurde eine Feldwegverbindung von der Leibnizstraße nach Süden unterbrochen. Als Ersatz wurde das südlich gelegene Feldwegenetz über die Marie-Curie-Straße an die Leibnizstraße angebunden und somit die Bewirtschaftung der Feldgrundstücke sichergestellt.

 

Die Fa. Osram-Opto-Semiconductor betreibt in Regensburg zurzeit noch zwei Werkstandorte. Traditionell ist sie mit Teilen der Verwaltung und der Produktion auf dem Gelände der Fa. Infineon im Regensburger Westen vertreten. Der Großteil der Produktion wird aber bereits im Regensburger Osten im Werksgelände an der Leibnizstraße abgewickelt.

 

Neben diesem Werk wurde das bisherige Chipkartencenter der Infineon AG frei, weil dieses in den Zentralstandort integriert wurde. Daraus ergab sich für Osram Opto die Möglichkeit, in unmittelbarer Nachbarschaft und nur durch die Marie-Curie-Straße getrennt, ein bestehendes Produktions- und Verwaltungsgebäude zu erwerben. Dieser Kauf erlaubt der Firma eine schnelle Zusammenlegung aller Aktivitäten an einem Standort.

 

Die Marie-Curie-Straße durchtrennt das jetzt entstandene Werksgelände. Über diese Straße werden ab Mitte September 2007 Werksverkehre abgewickelt. Aus Sicherheitsgründen hat Osram Opto deshalb die Stadt gebeten, die Straße an die Firma zu verkaufen. Dafür ist ein förmliches Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG notwendig, da es sich, wie oben dargestellt, um eine öffentliche Straße handelt.

 

Da die südlich des Werksgeländes liegenden Flächen der Stadt auch über eine neu zu schaffende Straße weiter östlich erschlossen werden können und eine öffentliche Straße mitten durch das Gelände eines außerordentlich wichtigen Betriebes auf Dauer undenkbar ist, hält die Stadtverwaltung den Verkauf der Marie-Curie-Straße für dringend geboten.

 

Die auf dem beiliegenden Übersichtsplan (Anlage1) rot punktiert dargestellte Wegeführung stellt eine vorübergehende Ersatztrasse für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr dar, bis das Feldwegenetz über die rot-orange dargestellte Ersatzstraße westlich des Osramgeländes an die Leibnizstraße angeschlossen werden kann. Entsprechende Grundstücksverhandlungen für die Ersatzstraße westlich sind bereits aufgenommen worden.

 

Wenn der Beschluss gefasst wird, das Einziehungsverfahren einzuleiten, muss diese Einziehungsabsicht öffentlich bekannt gemacht werden, um der Bevölkerung über einen Zeitraum von drei Monaten Möglichkeit für Einwendungen zu geben. Eventuelle Einwendungen sind dann im endgültigen Einziehungsbeschluss zu würdigen. Ihren öffentlichen Charakter verliert die Marie-Curie-Straße mit Rechtskraft der Einziehungsverfügung.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Für die im beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Ortsstraße Marie-Curie-Straße mit dem Anfangspunkt „Leibnitzstraße“ und dem Endpunkt „0,158 km südlich vom Anfangspunkt“ wird das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplan Nr. 252 Erweiterung GE -und GI Burgweinting Ost (839 KB)    
Anlage 2 2 Marie-Curie-Straße (411 KB)