Vorlage - VO/07/2815/62  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Städtebauförderungs-Programm 2008 Altstadtsanierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Städtebauförderung und Vergaben   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
20.11.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Anhörung
22.11.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.11.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

1.   Sachverhalt:

 

Nach den seit 01.01.2007 geltenden Städtebauförderungsrichtlinien teilt die Stadt ihren Förderbedarf im Rahmen der Städtebauförderung für das Folgejahr mit einer Mittel-Bedarfsmitteilung der Regierung der Opf. mit. Im Wesentlichen entspricht diese Bedarfsmitteilung der bisherigen Programmanmeldung mit den vorgesehenen Maßnahmen.

 

Die anliegende Bedarfsmitteilung 2008 zur Förderung der Altstadtsanierung Regensburg durch Bund und Land beinhaltet Kosten für vorbereitende Untersuchungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit der Sanierung sowie für Ordnungsmaßnahmen einschließlich des Vollzugs des Sozialplanes, und sonstige Kosten. Im Rahmen der Vorbereitung der Sanierung sind zudem Kosten für die weitere konkrete Planung im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung des Bereiches Marina-Quartier-Schlachthofareal vorgemerkt, die Kosten zur Anfinanzierung einer Baumaßnahme sind ebenfalls in vorliegender Bedarfsmitteilung beinhaltet.

 

Der nach den Städtebauförderungsrichtlinien auf die Stadt entfallende Finanzierungsanteil des Gesamtvolumens i.H.v.1.175.000.-€  beträgt 40 v. H. der förderfähigen Kosten und beläuft sich demnach auf 470.000.-€.

 

Die Anmeldung des Finanzhilfebedarfs 2008 ist innerhalb der Stadtverwaltung mit der zuständigen Arbeitsgruppe Sanierung abgestimmt.

 

 

2.   Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen:

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land betragen je 30% aus den förderfähigen Kosten (zusammen 60%) Der verbleibende Anteil von 40%, das sind wie oben dargestellt 470.000.- €, ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2008 bis 2011 (sh. Jahresantrag) umfassen folgende Beträge:

 

 

 

 

 

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2008

und Folgejahre

nachrichtlich Jahresvolumina der Anmeldung für 2007 und Folgejahre

Jahr

Beträge in Euro

Jahr

Beträge in Euro

 

 

2007

425.000.-

2008

1.175.000.-

2008

1.175.000.-

2009

2.375.000.-

2009

2.235.000.-

2010

2.160.000.-

2010

2.100.000.-

2011

3.750.000.-

 

 

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2007-2011 ( vgl. insb. UA 6152/01 sowie UA 6152/09, UA 6366/01 und UA 6408/02/03/04/09 ) bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2008 ( vgl. insb. HhSt. 0.6152.6551/6750 ) vorgesehen.

 

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3.   Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt/ der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt:

 

Der Jahresantrag 2008 zum Städtebauförderungsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1.175.000.- € und einer Kostenbeteiligung der Stadt Regensburg in Höhe von 470.000.- € wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsanmeldung 2008 einschließlich der Fortschreibung der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

- Übersicht der Einzelmaßnahmen

- Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Progr. 2008 Bedarf S. 2 neu (43 KB)    
Anlage 2 2 Progr. 2008 Sachstandsbericht 18.10.07 (105 KB)