1. Sachverhalt: Nach den seit 01.01.2007 geltenden
Städtebauförderungsrichtlinien teilt die Stadt ihren Förderbedarf im Rahmen der
Städtebauförderung für das Folgejahr mit einer Mittel-Bedarfsmitteilung der
Regierung der Opf. mit. Im Wesentlichen entspricht diese Bedarfsmitteilung der
bisherigen Programmanmeldung mit den vorgesehenen Maßnahmen. Die anliegende Bedarfsmitteilung 2008 zur Förderung der
Altstadtsanierung Regensburg durch Bund und Land beinhaltet Kosten für
vorbereitende Untersuchungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit der
Sanierung sowie für Ordnungsmaßnahmen einschließlich des Vollzugs des
Sozialplanes, und sonstige Kosten. Im Rahmen der Vorbereitung der Sanierung
sind zudem Kosten für die weitere konkrete Planung im Hinblick auf die
städtebauliche Entwicklung des Bereiches Marina-Quartier-Schlachthofareal
vorgemerkt, die Kosten zur Anfinanzierung einer Baumaßnahme sind ebenfalls in
vorliegender Bedarfsmitteilung beinhaltet. Der nach den Städtebauförderungsrichtlinien auf die Stadt
entfallende Finanzierungsanteil des Gesamtvolumens i.H.v.1.175.000.-€ beträgt 40 v. H. der förderfähigen Kosten und
beläuft sich demnach auf 470.000.-€. Die Anmeldung des Finanzhilfebedarfs 2008 ist innerhalb der
Stadtverwaltung mit der zuständigen Arbeitsgruppe Sanierung abgestimmt. 2. Finanzielle
Abwicklung und Auswirkungen: Die Finanzhilfen von Bund und Land betragen je 30% aus den
förderfähigen Kosten (zusammen 60%) Der verbleibende Anteil von 40%, das sind
wie oben dargestellt 470.000.- €, ist von der Stadt Regensburg zu tragen. Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen
für die Jahre 2008 bis 2011 (sh. Jahresantrag) umfassen folgende Beträge:
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des
Investitionsprogramms 2007-2011 ( vgl. insb. UA 6152/01 sowie UA 6152/09, UA
6366/01 und UA 6408/02/03/04/09 ) bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2008 (
vgl. insb. HhSt. 0.6152.6551/6750 ) vorgesehen. 3.
Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss empfiehlt/ der Verwaltungs- und
Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt: Der Jahresantrag 2008 zum Städtebauförderungsprogramm mit
einem Gesamtvolumen von 1.175.000.- € und einer Kostenbeteiligung der Stadt
Regensburg in Höhe von 470.000.- € wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsanmeldung 2008
einschließlich der Fortschreibung der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.
Anlagen:
- Übersicht der Einzelmaßnahmen - Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung
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