Vorlage - VO/07/2834/61  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 "Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost" und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- Aufhebung des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Nr. 220/I "Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
20.11.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.      Ausgangssituation, Anlass

 

·           Mit Rechtsverordnung vom 01.02.1983 hat die Bayer. Staatsregierung das Plangebiet zum städtebaulichen Entwicklungsbereich erklärt.

·           Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1983 in der Fassung einschließlich der Änderungen vom 17.07.2006 ist der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Gewerbe- bzw. Industriegebiet dargestellt. Die Einleitung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Burgweinting Ost wurde am 07.11.2006 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschlossen.

Bereits seit 1995 gibt es planerische Überlegungen zur Erweiterung der Bauflächen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 220 nach Süden und Osten entsprechend der Darstellungen im rechtsgültigen Flächennutzungsplan und innerhalb der Grenzen der Entwicklungsmaßnahme.

·           Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 ergeben sich mehrere Bereiche, in denen der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 220 zu ändern ist. So sollen neben der Erweiterung der Bauräume und der Erschließungen auch weitere zwischenzeitlich stattgefundene Umplanungen berücksichtigt werden (z.B. neue Lage der geplanten „Hafenspange“). Ebenfalls sollen mit der Überplanung die bestehenden Baugrundstücke den aktuellen Betriebsanforderungen und auch die Festsetzungen zum Immissionsschutz der gängigen Planungspraxis angepasst werden (z.B. durch Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln). Dabei ist sicher zu stellen, dass die bestehenden Betriebe keine Einschränkungen erfahren und auch zukünftige Erweiterungen berücksichtigt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Änderungsbereiche im Bebauungsplan Nr. 220 wird deshalb der komplette Geltungsbereich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 überplant.

·           Die am 16.07.2002 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossene Durchführung der Bauleitplanverfahren im Bereich der Rathenaustraße (30. FNP-Änderung und Bebauungsplan 220/I) ist nicht mehr erforderlich, dieser Bereich ist ebenfalls in den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes Nr. 252 integriert. Der damalige Änderungsbeschluss ist deshalb aufzuheben.

 

 

2.      Ziel und Zweck, Erforderlichkeit der Planung

 

·         Der seit 24.04.1989 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 220 „Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ (Gebietsfläche ca. 70 ha) ist in weiten Teilen bebaut. Lediglich südlich der Autobahn stehen noch Flächen von ca. 3 ha zur freien Verfügung.

Die südlich der bestehenden Betriebe noch freien Flächen sind als Erweiterungsoptionen vorgesehen.

 

·         Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes reagiert die Stadt Regensburg auf die steigende Nachfrage nach Ansiedlungsflächen für Produktionsbetriebe.

 

3.      Planungsziele / Nutzungskonzept

 

·         Allgemeine Ziele

 

-   Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet; es erfolgt eine Abrundung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes „Burgweinting Ost“ entsprechend den Leitzielen zur Stadtentwicklung (Regensburg Plan 2005).

-   Die Ausweisung neuer Bauflächen erfolgt außerdem zur Sicherung von notwendigen Erweiterungsflächen für die bestehenden Gewerbebetriebe.

-   Der Bebauungsplan ist ein weiterer Baustein zur Schaffung eines auch international konkurrenzfähigen Industrie- und Gewerbegebietes und bildet damit die Grundlage für die Ansiedlung wachstumsorientierter Industrie- und Gewerbebetriebe.

 

·         Städtebauliches Konzept

       

-   Bereits zu Beginn der Überlegungen war klar, dass durch die geplante Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes mit zusätzlichen Lärmemissionen zu rechnen sein wird. Bedingt durch die räumliche Nähe zum Stadtteil Harting als Wohngebiet wurde zur Überprüfung, ob grundsätzlich und in welchem Ausmaß eine Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes möglich ist, im Vorfeld eine schalltechnische Untersuchung mit mehreren Varianten beauftragt. Die Ergebnisse werden dazu dienen, eine entsprechende Zonierung der Industrie- und Gewerbeflächen vorzunehmen sowie flächenbezogene Schallleistungspegel zur Einhaltung der geforderten Richtwerte zum Wohngebiet Harting festzusetzen.

 

-   Die im Plangebiet bestehenden Grünbereiche und die Gewässersysteme Au- und Moosgraben sollen bei der zukünftigen Planung berücksichtigt werden und bilden zwischen den Bauflächen ökologisch wertvolle Gliederungselemente. Der Moosgraben am südlichen Rand des Geltungsbereiches bildet die südliche Grenze des Baugebietes und wird landschaftlich gestaltet. Er übernimmt auch die Funktion einer ökologischen Freiflächenvernetzung. Am östlichen Rand des Gewerbe- und Industriegebietes ist parallel zur bestehenden Kanaltrasse ein ca. 40 m breiter Grünkorridor für eine spätere Verlegung des Au- und Moosgrabens vorgesehen.  
Für die im Westen noch bestehende Verbindung der beiden Grabensysteme wurde 1997 im Auftrag der Entwicklungsmaßnahme Burgweinting ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren zur Auflassung und ersatzweise Neuerrichtung gestellt. Dieses wurde mit Bescheid der Unteren Wasserrechtsbehörde genehmigt und eine neue Grabenverbindung errichtet. Ein Erhalt des bestehenden Verbindungsstückes ist deshalb nicht mehr zwingend notwendig. Aus ökologischer und naturschutzfachlicher Sicht ist im Bebauungsplan trotzdem ein mindestens minimal notwendiger Grünkorridor zur Schaffung einer zusätzlichen Verbindung vorgesehen.

  

-   Die Größen der neuen Parzellen bewegen sich zwischen 30.000 m² - 60.000m² als Erweiterungsfläche für bestehende Betriebe und bis zu 80.000 m² für Neuausweisungen.

 

-   Alle für die Umsetzung des Bebauungsplanes notwendigen Grundstücke befinden sich mittlerweile im Eigentum der Stadt Regensburg.

 

·         Erschließung

 

-   Die Erschließung der neu ausgewiesenen Ansiedlungsflächen erfolgt zum einen über die Verlängerung der Leibnizstraße, die vorerst im Osten im Bereich der bestehenden Kanaltrasse endet und langfristig an die geplante nord-süd-verlaufende Straßentrasse angeschlossen werden soll.         
Die bisher vorgesehene Erschließung der südlichen Grundstücke über die Verlängerung der Marie-Curie-Straße ist nicht mehr möglich. Aufgrund von Betriebserweiterungen der Firma Osram Opto Semiconductors nach Osten auf die ehemaligen „Infineongrundstücke“ wird die Marie-Curie-Straße als innerbetriebliche Erschließung benötigt. Die Einleitung des straßenrechtlichen Einziehungsverfahrens wurde am 16.10.2007 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschlossen. Die neue Erschließung verläuft nun entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Firma Osram auf dem Grundstück der ehemaligen Firma Toshiba nach Süden und in Richtung des Augrabens bis zur bestehenden Kanaltrasse des Hartingsammlers. Von dort verläuft sie auf der Kanaltrasse nach Norden und schließt dort an die Verlängerung der Leibnizstraße an. Diese sparsame und effektive Erschließung hat kostenentlastende Wirkung und trägt dem Gebot der Verringerung der Flächenversiegelung Rechnung.

 

-   Im Planungsgebiet sollen die Rad- und Fußwege an die bestehenden Wegenetze anknüpfen und diese sinnvoll ergänzen. Diese Durchwegung stellt in der übergeordneten Betrachtung eine Verbindung zwischen dem Stadtteil Harting und der Donau her.

 

·         Freiflächen / Grünordnung / Eingriffsregelung

 

-   Ein Netz von ökologisch wertvollen und landschaftlich ansprechend gestalteten Grünflächen umgibt die einzelnen Baufelder, d.h. die Freiflächenstruktur trägt zur Gliederung der Bauflächen und Eingrünung der Betriebsansiedlungen bei. Außerdem wird dadurch auch ein fließender Übergang in die freie Landschaft ermöglicht.

Auf den künftigen Parzellen selbst sollen die Bauräume von der Grundstücksgrenze zurücktreten, um einen privaten Grünflächenanteil sicher zu stellen. Diese repräsentativen Grünanlagen der Betriebe stellen damit eine Verknüpfung mit den öffentlichen Grünflächen her.

 

-   Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird der naturschutzfachliche Eingriff durch die geplanten Bauflächen sowie der ggf. erforderliche Umfang der Ausgleichsmaßnahmen ermittelt. Flächen für erforderliche Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind teilweise auf den privaten, größtenteils aber auf den umliegenden öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Zusätzlich sollen die bestehenden Grabensysteme durch Renaturierung und Aufwertung ertüchtigt, die vorhandene uferbegleitende Vegetation erweitert und in Einzelbereichen neu geschaffen werden.

 

·         Städtebauliche Vergleichswerte der Erweiterung

 

 

-   Bauflächen Industriegebiet (GI):                               ca. 20,0 ha

-   Bauflächen Gewerbegebiet (GE):                            ca. 15,0 ha

-   Grünflächen:                                                             ca. 17,0 ha

-   Verkehrsflächen:                                                       ca.   3,0 ha

-   Gesamtfläche:                                                          ca. 55,0 ha

 

 

·         Änderungen im Bebauungsplan Nr. 220

 

-   Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 wird auch der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 220 überplant. So werden z.B. im westlichen Geltungsbereich die Bauräume dem tatsächlichen Verlauf der Rathenaustraße angepasst, sowie die Lage der geplanten Hafenspange neu definiert.

 

-   Zur Schaffung wirtschaftlicher Ansiedlungsflächen werden die Baugrenzen teilweise aufgehoben und der Planung angepasst.

 

-   Die Marie-Curie-Straße wird nicht mehr als öffentliche Erschließung dargestellt und durch die neue Erschließungsstraße ersetzt.

 

-   Im Rahmen des Verfahrens werden für die bestehenden Grundstücke flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt, die zusammen mit den Lärmkontingenten der neuen Bauflächen die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmpegel zur Wohnbebauung in Harting gewährleisten.

 

 

 

4.      Weiteres Vorgehen

 

·           Als nächster Verfahrensschritt wird die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB durchgeführt.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Burgweinting Ost ist der Bebauungsplan Nr. 252 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen und der Bebauungsplan Nr. 220 „Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Gewerbe- und Industriegebiet festgesetzt werden.

 

2.      Die im Bericht vom 20.11.2007 dargestellten Planungsziele sowie das vorliegende Strukturkonzept (M. 1 : 5.000) vom 20.11.2007, das Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

3.      Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.      Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

5.      Der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zur  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220/I „Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ vom 16.07.2002 (AMBl. Nr. 31 – 58 vom 29.07.2002) wird aufgehoben.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Strukturkonzept

1 Übersichtsplan

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  Nr. Name    
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