Sachverhalt: 1.
Ausgangssituation,
Anlass ·
Mit
Rechtsverordnung vom 01.02.1983 hat die Bayer. Staatsregierung das Plangebiet
zum städtebaulichen Entwicklungsbereich erklärt. ·
Im
rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1983 in der Fassung einschließlich der
Änderungen vom 17.07.2006 ist der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes
als Gewerbe- bzw. Industriegebiet dargestellt. Die Einleitung der 35. Änderung
des Flächennutzungsplanes im Bereich Burgweinting Ost wurde am 07.11.2006 vom
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschlossen. Bereits seit 1995 gibt es planerische Überlegungen zur
Erweiterung der Bauflächen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 220 nach Süden
und Osten entsprechend der Darstellungen im rechtsgültigen Flächennutzungsplan
und innerhalb der Grenzen der Entwicklungsmaßnahme. ·
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 ergeben sich mehrere Bereiche, in
denen der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 220 zu ändern ist. So sollen neben
der Erweiterung der Bauräume und der Erschließungen auch weitere
zwischenzeitlich stattgefundene Umplanungen berücksichtigt werden (z.B. neue
Lage der geplanten „Hafenspange“). Ebenfalls sollen mit der Überplanung die
bestehenden Baugrundstücke den aktuellen Betriebsanforderungen und auch die Festsetzungen
zum Immissionsschutz der gängigen Planungspraxis angepasst werden (z.B. durch
Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln). Dabei ist sicher zu
stellen, dass die bestehenden Betriebe keine Einschränkungen erfahren und auch
zukünftige Erweiterungen berücksichtigt werden. Aufgrund der unterschiedlichen
Änderungsbereiche im Bebauungsplan Nr. 220 wird deshalb der komplette
Geltungsbereich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 überplant. ·
Die
am 16.07.2002 vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
beschlossene Durchführung der Bauleitplanverfahren im Bereich der
Rathenaustraße (30. FNP-Änderung und Bebauungsplan 220/I) ist nicht mehr erforderlich,
dieser Bereich ist ebenfalls in den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes
Nr. 252 integriert. Der damalige Änderungsbeschluss ist deshalb aufzuheben. 2.
Ziel
und Zweck, Erforderlichkeit der Planung ·
Der
seit 24.04.1989 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 220 „Gewerbe- und
Industriegebiet Burgweinting Ost“ (Gebietsfläche ca. 70 ha) ist in weiten
Teilen bebaut. Lediglich südlich der Autobahn stehen noch Flächen von ca. 3 ha
zur freien Verfügung. Die südlich der bestehenden Betriebe noch freien Flächen
sind als Erweiterungsoptionen vorgesehen. ·
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes reagiert die Stadt Regensburg auf die
steigende Nachfrage nach Ansiedlungsflächen für Produktionsbetriebe. 3.
Planungsziele
/ Nutzungskonzept ·
Allgemeine
Ziele -
Durch
die Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine geordnete städtebauliche
Entwicklung gewährleistet; es erfolgt eine Abrundung des bestehenden Gewerbe-
und Industriegebietes „Burgweinting Ost“ entsprechend den Leitzielen zur
Stadtentwicklung (Regensburg Plan 2005). -
Die
Ausweisung neuer Bauflächen erfolgt außerdem zur Sicherung von notwendigen
Erweiterungsflächen für die bestehenden Gewerbebetriebe. -
Der
Bebauungsplan ist ein weiterer Baustein zur Schaffung eines auch international
konkurrenzfähigen Industrie- und Gewerbegebietes und bildet damit die Grundlage
für die Ansiedlung wachstumsorientierter Industrie- und Gewerbebetriebe. ·
Städtebauliches
Konzept -
Bereits
zu Beginn der Überlegungen war klar, dass durch die geplante Erweiterung des
Gewerbe- und Industriegebietes mit zusätzlichen Lärmemissionen zu rechnen sein
wird. Bedingt durch die räumliche Nähe zum Stadtteil Harting als Wohngebiet
wurde zur Überprüfung, ob grundsätzlich und in welchem Ausmaß eine Erweiterung des
Gewerbe- und Industriegebietes möglich ist, im Vorfeld eine schalltechnische
Untersuchung mit mehreren Varianten beauftragt. Die Ergebnisse werden dazu
dienen, eine entsprechende Zonierung der Industrie- und Gewerbeflächen
vorzunehmen sowie flächenbezogene Schallleistungspegel zur Einhaltung der
geforderten Richtwerte zum Wohngebiet Harting festzusetzen. -
Die
im Plangebiet bestehenden Grünbereiche und die Gewässersysteme Au- und
Moosgraben sollen bei der zukünftigen Planung berücksichtigt werden und bilden
zwischen den Bauflächen ökologisch wertvolle Gliederungselemente. Der
Moosgraben am südlichen Rand des Geltungsbereiches bildet die südliche Grenze des
Baugebietes und wird landschaftlich gestaltet. Er übernimmt auch die Funktion
einer ökologischen Freiflächenvernetzung. Am östlichen Rand des Gewerbe- und
Industriegebietes ist parallel zur bestehenden Kanaltrasse ein ca. 40 m breiter
Grünkorridor für eine spätere Verlegung des Au- und Moosgrabens vorgesehen. -
Die
Größen der neuen Parzellen bewegen sich zwischen 30.000 m² - 60.000m² als Erweiterungsfläche für bestehende Betriebe und bis zu 80.000 m² für Neuausweisungen. -
Alle
für die Umsetzung des Bebauungsplanes notwendigen Grundstücke befinden sich
mittlerweile im Eigentum der Stadt Regensburg. ·
Erschließung -
Die
Erschließung der neu ausgewiesenen Ansiedlungsflächen erfolgt zum einen über
die Verlängerung der Leibnizstraße, die vorerst im Osten im Bereich der
bestehenden Kanaltrasse endet und langfristig an die geplante nord-süd-verlaufende
Straßentrasse angeschlossen werden soll. -
Im
Planungsgebiet sollen die Rad- und Fußwege an die bestehenden Wegenetze
anknüpfen und diese sinnvoll ergänzen. Diese Durchwegung stellt in der
übergeordneten Betrachtung eine Verbindung zwischen dem Stadtteil Harting und
der Donau her. ·
Freiflächen
/ Grünordnung / Eingriffsregelung -
Ein
Netz von ökologisch wertvollen und landschaftlich ansprechend gestalteten
Grünflächen umgibt die einzelnen Baufelder, d.h. die Freiflächenstruktur trägt
zur Gliederung der Bauflächen und Eingrünung der Betriebsansiedlungen bei.
Außerdem wird dadurch auch ein fließender Übergang in die freie Landschaft
ermöglicht. Auf den künftigen Parzellen selbst
sollen die Bauräume von der Grundstücksgrenze zurücktreten, um einen privaten
Grünflächenanteil sicher zu stellen. Diese repräsentativen Grünanlagen der
Betriebe stellen damit eine Verknüpfung mit den öffentlichen Grünflächen her. -
Im
Rahmen des weiteren Verfahrens wird der naturschutzfachliche Eingriff durch die
geplanten Bauflächen sowie der ggf. erforderliche Umfang der
Ausgleichsmaßnahmen ermittelt. Flächen für erforderliche Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind teilweise auf den
privaten, größtenteils aber auf den umliegenden öffentlichen Grünflächen vorgesehen.
Zusätzlich sollen die bestehenden Grabensysteme durch Renaturierung und
Aufwertung ertüchtigt, die vorhandene uferbegleitende Vegetation erweitert und
in Einzelbereichen neu geschaffen werden. ·
Städtebauliche
Vergleichswerte der Erweiterung -
Bauflächen
Industriegebiet (GI): ca. 20,0 ha -
Bauflächen
Gewerbegebiet (GE): ca. 15,0 ha -
Grünflächen:
ca. 17,0 ha -
Verkehrsflächen: ca. 3,0 ha -
Gesamtfläche: ca. 55,0 ha ·
Änderungen
im Bebauungsplan Nr. 220 -
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 wird auch der Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 220 überplant. So werden z.B. im
westlichen Geltungsbereich die Bauräume dem tatsächlichen Verlauf der
Rathenaustraße angepasst, sowie die Lage der geplanten Hafenspange neu
definiert. -
Zur
Schaffung wirtschaftlicher Ansiedlungsflächen werden die Baugrenzen teilweise aufgehoben
und der Planung angepasst. -
Die
Marie-Curie-Straße wird nicht mehr als öffentliche Erschließung dargestellt und
durch die neue Erschließungsstraße ersetzt. -
Im
Rahmen des Verfahrens werden für die bestehenden Grundstücke flächenbezogene
Schallleistungspegel festgesetzt, die zusammen mit den Lärmkontingenten der
neuen Bauflächen die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmpegel zur
Wohnbebauung in Harting gewährleisten. 4.
Weiteres
Vorgehen ·
Als
nächster Verfahrensschritt wird die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
durchgeführt. Der
Ausschuss beschließt: 1.
Für
die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Burgweinting Ost ist der
Bebauungsplan Nr. 252 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen und der
Bebauungsplan Nr. 220 „Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem
Lageplan (M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses
ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der
Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Gewerbe- und Industriegebiet festgesetzt
werden. 2.
Die
im Bericht vom 20.11.2007 dargestellten Planungsziele sowie das vorliegende
Strukturkonzept (M. 1 : 5.000) vom 20.11.2007, das Bestandteil dieses
Beschlusses ist, werden beschlossen. 3.
Die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen
Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind
außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur
allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann
Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu
geben. 4.
Die
Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich,
d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der
örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden. 5.
Der
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220/I
„Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ vom 16.07.2002 (AMBl. Nr. 31 –
58 vom 29.07.2002) wird aufgehoben.
Anlagen:
1 Strukturkonzept 1 Übersichtsplan
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