Vorlage - VO/07/2836/32  

 
 
Betreff: Führungskonzept für LKW über 12 t zur Vermeidung von unerwünschtem Durchgangsverkehr durch das Stadtgebiet Regensburgs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
06.11.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Vor dem Hintergrund der Lärm- und Feinstaubproblematik wurde ein Konzept erarbeitet , mit dem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse > 12 t aus dem Stadtgebiet ausgesperrt werden. Der Anliegerverkehr ist davon ausgenommen, um den lokalen Wirtschaftsverkehr uneingeschränkt zu ermöglichen.

 

Die Konzeptplanung geht davon aus, dass verkehrsrechtliche Anordnungen des fraglichen Inhalts auf den Autobahnen nicht erreichbar sind und Beschilderungen deshalb weitestgehend nur im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg erfolgen können.

 

Die für den betroffenen Schwerlastverkehr vorgesehenen Routen sind schematisch im Übersichtsplan grün dargestellt. Dabei ist an allen Einfallstraßen an geeigneten Stellen eine entsprechende Regelung geplant. Die Hauptlast wird auf das überörtliche Straßennetz (A 3, A 93) und auf leistungsfähige Verkehrsachsen (z. B. Osttangente – Max-Planck-Straße) gelegt.

 

Um dieses Lenkungskonzept umzusetzen, werden Fahrtrichtungsgebote und geeignete Vorhinweise eingesetzt. Der Anliegerverkehr ist ausgenommen.

 

Besonders problematisch ist der LKW-Verkehr zu erfassen, der über die zahlreichen BAB -Abfahrten ins Stadtgebiet einfährt. Es ist deshalb vorgesehen worden, den LKW-Verkehr mit Fahrtrichtungsgeboten auf Straßen im Einflussbereich der Stadt so zu lenken, dass dieser wieder auf die Autobahn zurückgeführt wird, welche verlassen wurde. Es sind aber Vorhinweise in den Autobahnabfahrtsästen, soweit räumlich überhaupt möglich, planerisch vorgesehen. Eine Abstimmung mit der Autobahndirektion Südbayern muss hierzu noch getroffen werden.

 

Weitere verkehrliche Abstimmungen, die derzeit eingeleitet sind, müssen im Detail noch mit der Bayer. Landespolizei, Landratsamt Regensburg bzw. Staatliches Bauamt Regensburg vereinbart werden. Auch der Markt Lappersdorf ist in die Abstimmung eingebunden, damit der auf der Regensburger Straße aus Richtung Norden auftretende LKW-Verkehr über den Lappersdorfer Kreisel abgeleitet werden kann. Damit würde die Lappersdorfer Straße in Regensburg entsprechend entlastet. Hierzu müssen auf dem Gemeindegebiet Lappersdorf entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen werden.

 

Im Benehmen mit der Autobahnverwaltung und dem Staatlichen Bauamt Regensburg wird versucht, den LKW-Verkehr im Lappersdorfer Kreisel über die Autobahn abzuleiten und nicht erst an der Abfahrt Regensburg-Nord ausfahren zu lassen, um ihn dann wieder über Fahrtrichtungsgebote auf den Lappersdorfer Kreisel zu zwingen.

Für den Bereich Augsburger Straße/R4 hat das Landratsamt Regensburg den stadteinwärtigen LKW-Verkehr über 12 t, ausgenommen Anlieger, bereits am Pentlinger Kreisverkehr im August 2007 ausgesperrt. Daher erübrigen sich hier weitere Verkehrsmaßnahmen seitens der Stadt.

 

Es werden voraussichtlich 50 Vorhinweise benötigt, dabei ist teilweise eine beidseitige Aufstellung (z. B. Osttangente, B 8-West) vorgesehen. Darüber hinaus werden mindestens 63 Fahrtrichtungsgebote mit den entsprechenden Zusätzen zum Einsatz kommen. Vorhinweise und Fahrtrichtungsgebote werden jeweils auf einer Trägertafel dargestellt.

 

Für die Verkehrsbeschilderung einschließlich Rohrpfosten und Zubehör ergibt sich eine Kostenschätzung in Höhe von 20.000 €.

 

  • Vorhinweise mit Entfernungsangabe     50 x 90,00 € =                                         4.500,00 €
  • Fahrtrichtungsgebote                             63 x 80,00 € =                                         5.040,00 €
  • Rohrpfosten                                         113 x 15,00 € =                                        1.695,00 €
  • Bodenhülsen                                        113 x  9,00 € =                                          1.017,00 €
  • Traversen/Rohrschellen                      226 x 20,00 € =                                        4.520,00 €
  •  

Netto                                                                                                                           16.772,00 €

Brutto                                                                                                                        19.958,68 €

gerundet:                                                                                                                    20.000,00 €

 

Mittel dieser Größenordnung können nicht aus dem laufenden Jahresbudget, welches für die Beschaffung von Verkehrsbeschilderungen vorgesehen ist, bestritten werden. Die budgetierte Haushaltsstelle für „Unterhalt Verkehrszeichen“ sieht einen jährlichen Ansatz in Höhe von 55.000 € vor. Die notwendigen Mittel müssen daher gesondert bzw. überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das LKW-Führungskonzept (LKW über 12 t, ausgenommen Anliegerverkehr) vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel nach den im anliegenden Übersichtsplan dargestellten Grundsätzen mit entsprechenden Fahrtrichtungsgeboten und Vorwegweisern umzusetzen.

Anlagen:

 

Anlagen:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschilderungskonzept_LKW-29.10.07 (884 KB)