Sachverhalt: Die
Konzeptplanung geht davon aus, dass verkehrsrechtliche Anordnungen des
fraglichen Inhalts auf den Autobahnen nicht erreichbar sind und Beschilderungen
deshalb weitestgehend nur im Zuständigkeitsbereich der Stadt Regensburg
erfolgen können. Die für den
betroffenen Schwerlastverkehr vorgesehenen Routen sind schematisch im
Übersichtsplan grün dargestellt. Dabei ist an allen Einfallstraßen an
geeigneten Stellen eine entsprechende Regelung geplant. Die Hauptlast wird auf
das überörtliche Straßennetz (A 3, A 93) und auf leistungsfähige Verkehrsachsen
(z. B. Osttangente – Max-Planck-Straße) gelegt. Um dieses
Lenkungskonzept umzusetzen, werden Fahrtrichtungsgebote und geeignete Vorhinweise
eingesetzt. Der Anliegerverkehr ist ausgenommen. Besonders
problematisch ist der LKW-Verkehr zu erfassen, der über die zahlreichen BAB
-Abfahrten ins Stadtgebiet einfährt. Es ist deshalb vorgesehen worden, den
LKW-Verkehr mit Fahrtrichtungsgeboten auf Straßen im Einflussbereich der Stadt
so zu lenken, dass dieser wieder auf die Autobahn zurückgeführt wird, welche
verlassen wurde. Es sind aber Vorhinweise in den Autobahnabfahrtsästen, soweit
räumlich überhaupt möglich, planerisch vorgesehen. Eine Abstimmung mit der
Autobahndirektion Südbayern muss hierzu noch getroffen werden. Weitere
verkehrliche Abstimmungen, die derzeit eingeleitet sind, müssen im Detail noch
mit der Bayer. Landespolizei, Landratsamt Regensburg bzw. Staatliches Bauamt
Regensburg vereinbart werden. Auch der Markt Lappersdorf ist in die Abstimmung
eingebunden, damit der auf der Regensburger Straße aus Richtung Norden
auftretende LKW-Verkehr über den Lappersdorfer Kreisel abgeleitet werden kann.
Damit würde die Lappersdorfer Straße in Regensburg entsprechend entlastet.
Hierzu müssen auf dem Gemeindegebiet Lappersdorf entsprechende
verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen werden. Im Benehmen
mit der Autobahnverwaltung und dem Staatlichen Bauamt Regensburg wird versucht,
den LKW-Verkehr im Lappersdorfer Kreisel über die Autobahn abzuleiten und nicht
erst an der Abfahrt Regensburg-Nord ausfahren zu lassen, um ihn dann wieder
über Fahrtrichtungsgebote auf den Lappersdorfer Kreisel zu zwingen. Für den
Bereich Augsburger Straße/R4 hat das Landratsamt Regensburg den
stadteinwärtigen LKW-Verkehr über 12 t, ausgenommen Anlieger, bereits am
Pentlinger Kreisverkehr im August 2007 ausgesperrt. Daher erübrigen sich hier
weitere Verkehrsmaßnahmen seitens der Stadt. Es werden
voraussichtlich 50 Vorhinweise benötigt, dabei ist teilweise eine beidseitige
Aufstellung (z. B. Osttangente, B 8-West) vorgesehen. Darüber hinaus werden
mindestens 63 Fahrtrichtungsgebote mit den entsprechenden Zusätzen zum Einsatz
kommen. Vorhinweise und Fahrtrichtungsgebote werden jeweils auf einer
Trägertafel dargestellt. Für die
Verkehrsbeschilderung einschließlich Rohrpfosten und Zubehör ergibt sich eine
Kostenschätzung in Höhe von 20.000 €.
Netto 16.772,00
€ Brutto
19.958,68 € gerundet: 20.000,00
€ Mittel
dieser Größenordnung können nicht aus dem laufenden Jahresbudget, welches für
die Beschaffung von Verkehrsbeschilderungen vorgesehen ist, bestritten werden.
Die budgetierte Haushaltsstelle für „Unterhalt Verkehrszeichen“ sieht einen
jährlichen Ansatz in Höhe von 55.000 € vor. Die notwendigen Mittel müssen daher
gesondert bzw. überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Der
Ausschuss beschließt: Die
Verwaltung wird beauftragt, das LKW-Führungskonzept (LKW über 12 t, ausgenommen
Anliegerverkehr) vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel nach den im
anliegenden Übersichtsplan dargestellten Grundsätzen mit entsprechenden
Fahrtrichtungsgeboten und Vorwegweisern umzusetzen.
Anlagen: Übersichtsplan
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