Vorlage - VO/07/2890/61  

 
 
Betreff: 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
05.12.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.       Sachstand / Anlass

 

·       Ausgelöst durch großflächige Erweiterungen von bestehenden Betrieben entstand innerhalb des letzten Jahres ein starker Nachfragedruck nach weiteren gewerblichen Bauflächen. Dieser lässt sich innerhalb des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes nicht mehr lösen. Die Stadt Regensburg beabsichtigt deshalb, auch vor dem Hintergrund möglicher Betriebsverlagerungen, im Bereich Haslbach West weitere Gewerbe- und Industriegebietsflächen darzustellen.

·       Entsprechend den aktuell vorliegenden Nutzungsüberlegungen soll nun der Flächennutzungsplan im Bereich Haslbach West angepasst werden.

 

 

2.       Beschreibung des Änderungsgebietes / Gegenwärtige FNP-Darstellungen

 

·         Das Änderungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 16,4 ha und erstreckt sich im Wesentlichen südlich des Haslbacher Waldes bis zur stillgelegten Mülldeponie Haslbach. Im Südwesten reicht der Änderungsbereich bis zur Coburger Straße, in einem Teilbereich bis an die Bundesstraße B16 heran.

·         Der rechtsgültige Flächennutzungsplan von 1983 enthält für den größten Teil des Gebietes die Darstellung Gewerbe- bzw. Industriegebiet. Im westlichen Änderungsbereich sind Flächen für die Landwirtschaft und eine noch bestehende Wasserfläche dargestellt.

·         Im Bereich der Eschenbacher, Nabburger und Arzberger Straße ist das Gebiet fast vollständig mit Gewerbe- und Industriebetrieben besiedelt.

 

 

3.       Ziel und Zweck der Änderung / Planungsziele / Nutzungskonzept / FNP-Änderungsentwurf

 

·       Die geplante Änderung stellt eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Flächen­nutzungsplanes mit seinen Bestandteilen Landschaftsplan sowie Ver- und Ent­sorgungsplan dar. Mit der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West soll eine Arrondierung und Neuordnung der zukünftig gewerblich und industriell genutzten Flächen erfolgen.

·       Im aktuellen Entwurf ist zur bestehenden Wohnbebauung nach Ödenthal eine flächenhafte Abstufung von Flächen für die Landwirtschaft über öffentliche Grünflächen zur Gewerbe- und Industriegebietsnutzung dargestellt. Innerhalb der öffentlichen Grünflächen ist bereits die zu verlegende Wasserfläche am Rand des Gewerbegebiets berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, hierfür ein eigenständiges Verfahren durchzuführen.

·       Der zukünftige Gewerbegebietsbereich soll im Wesentlichen westlich der Eschenbacher Straße liegen. Die östlich gelegenen Flächen bis zur Coburger Straße (teilweise jetzt noch Gewerbegebiet) sollen als Industriegebiet dargestellt werden.

·       Mit der geplanten Änderung sollen zusätzliche Bauflächen dargestellt werden. Es ist vorgesehen, den naturschutzfachlichen Ausgleich in der öffentlichen Grünfläche am östlichen Änderungsbereich zu schaffen.

 

4.       Städtebauliche Vergleichswerte:

 

                                                Rechtsgültiger Flächennutzungsplan             Geplante Änderung

          Gewerbegebiet:                                                       ca. 10,7 ha                          ca.   2,5 ha

          Industriegebiet:                                                                   0 ha                          ca.   9,9 ha

          Flächen für die Landwirtschaft:                               ca.   3,0 ha                                     0 ha

          Grünfläche:                                                                         0 ha                          ca.   1,3 ha

          Wasserfläche:                                                         ca.   0,2 ha                          ca.   0,2 ha

          Gesamtfläche Änderungsgebiet:                             ca. 13,9 ha                          ca. 13,9 ha

 

 

5.       Weiteres Vorgehen

 

·         Als nächste Verfahrensschritte werden die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB durchgeführt.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet im Bereich Haslbach West ist das Verfahren zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Änderungsentwurf (M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 05.12.2007 sowie der vorliegende Entwurf zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 05.12.2007, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

3.       Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.       Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

1 Änderungsentwurf M 1:10.000

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einleitungsbeschluß_051207_II (617 KB)