Sachverhalt: 1. Sachstand / Anlass · Ausgelöst durch großflächige
Erweiterungen von bestehenden Betrieben entstand innerhalb des letzten Jahres
ein starker Nachfragedruck nach weiteren gewerblichen Bauflächen. Dieser lässt
sich innerhalb des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes nicht mehr lösen. Die
Stadt Regensburg beabsichtigt deshalb, auch vor dem Hintergrund möglicher
Betriebsverlagerungen, im Bereich Haslbach West weitere Gewerbe- und
Industriegebietsflächen darzustellen. · Entsprechend den aktuell
vorliegenden Nutzungsüberlegungen soll nun der Flächennutzungsplan im Bereich
Haslbach West angepasst werden. 2. Beschreibung des Änderungsgebietes /
Gegenwärtige FNP-Darstellungen ·
Das
Änderungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 16,4 ha und erstreckt sich im
Wesentlichen südlich des Haslbacher Waldes bis zur stillgelegten Mülldeponie
Haslbach. Im Südwesten reicht der Änderungsbereich bis zur Coburger Straße, in
einem Teilbereich bis an die Bundesstraße B16 heran. ·
Der
rechtsgültige Flächennutzungsplan von 1983 enthält für den größten Teil des
Gebietes die Darstellung Gewerbe- bzw. Industriegebiet. Im westlichen
Änderungsbereich sind Flächen für die Landwirtschaft und eine noch bestehende
Wasserfläche dargestellt. ·
Im
Bereich der Eschenbacher, Nabburger und Arzberger Straße ist das Gebiet fast
vollständig mit Gewerbe- und Industriebetrieben besiedelt. 3. Ziel
und Zweck der Änderung / Planungsziele / Nutzungskonzept / FNP-Änderungsentwurf · Die geplante Änderung stellt eine
Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit seinen
Bestandteilen Landschaftsplan sowie Ver- und Entsorgungsplan dar. Mit der 39.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West soll eine
Arrondierung und Neuordnung der zukünftig gewerblich und industriell genutzten
Flächen erfolgen. · Im aktuellen Entwurf ist zur
bestehenden Wohnbebauung nach Ödenthal eine flächenhafte Abstufung von Flächen
für die Landwirtschaft über öffentliche Grünflächen zur Gewerbe- und
Industriegebietsnutzung dargestellt. Innerhalb der öffentlichen Grünflächen ist
bereits die zu verlegende Wasserfläche am Rand des Gewerbegebiets berücksichtigt.
Es ist beabsichtigt, hierfür ein eigenständiges Verfahren durchzuführen. · Der zukünftige Gewerbegebietsbereich
soll im Wesentlichen westlich der Eschenbacher Straße liegen. Die östlich gelegenen
Flächen bis zur Coburger Straße (teilweise jetzt noch Gewerbegebiet) sollen als
Industriegebiet dargestellt werden. · Mit der geplanten Änderung sollen
zusätzliche Bauflächen dargestellt werden. Es ist vorgesehen, den
naturschutzfachlichen Ausgleich in der öffentlichen Grünfläche am östlichen
Änderungsbereich zu schaffen. 4. Städtebauliche Vergleichswerte: Rechtsgültiger
Flächennutzungsplan Geplante Änderung Gewerbegebiet: ca. 10,7 ha
ca. 2,5 ha Industriegebiet: 0 ha ca. 9,9
ha Flächen für
die Landwirtschaft:
ca. 3,0 ha 0
ha Grünfläche: 0 ha
ca. 1,3 ha Wasserfläche: ca.
0,2 ha ca.
0,2 ha Gesamtfläche
Änderungsgebiet: ca. 13,9 ha ca. 13,9
ha 5. Weiteres Vorgehen ·
Als
nächste Verfahrensschritte werden die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
durchgeführt. Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet im Bereich Haslbach West
ist das Verfahren zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich
seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan) einzuleiten. Der räumliche
Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Änderungsentwurf
(M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Die im Bericht dargestellten
Planungsziele vom 05.12.2007 sowie der vorliegende Entwurf zur 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes vom 05.12.2007, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
werden beschlossen. 3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann
darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine
Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme
bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung
und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. 4. Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs.
1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg,
bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die
Bürgerbeteiligung hingewiesen werden. Anlagen: 1
Änderungsentwurf M 1:10.000
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