Vorlage - VO/07/2911/65  

 
 
Betreff: Straßenneubau Keilberg - Keilsteiner Weg - Am Keilstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
05.12.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:                   2 x Lageplan vom 06.11.2007 - unmaßstäblich

                                    2 x Straßenquerschnitt vom 06.11.2007 – unmaßstäblich

 

Zur weiteren Erschließung des Baugebietes Keilberg ist ab dem 2. Quartal 2008 der Ausbau des „Keilsteiner Weges“ und der Straße „Am Keilstein“ vorgesehen.

 

Grundlage der Straßenplanung ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51 – Keilberg.

 

Der „Keilsteiner Weg“ verläuft momentan im Norden von der Straße „Keilsteiner Breiten“ bis zur Stadtgrenze. Die Straße „Am Keilstein“ beginnt im Westen am „Keilsteiner Weg“ und endet im Osten an der Straße „Talblick“.

 

Der Straßenausbau des Keilsteiner Weges von den Keilsteiner Breiten bis zur Bebauungsplangrenze erfolgt auf einer Länge von ca. 295 m. Die Straße Am Keilstein wird auf einer Länge von ca. 213 m ausgebaut.

 

Beide Straßen werden verkehrsberuhigt als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Die Gesamtbreite der Straßen beträgt rd. 6,50 m. Dabei ist der Fahrbahnbereich der Straße rd. 4,50 m und der Park- und Grünstreifen rd. 2,00 m. Am südlichen Ende des Keilsteiner Weges wird ein beschränkt öffentlicher Weg mit einer Breite von ca. 4.00 m und einer Länge von ca. 30 m angeschlossen und ausgebaut.

 

In der Straße Am Keilstein zweigen auf halber Länge Privatwege in nördlicher und südlicher Richtung bis zum Eisenrinerweg und zur Bebauungsplangrenze ab. Bei Vorliegen der straßenrechtlichen Voraussetzungen können diese Wege zu beschränkt öffentlichen Wegen gewidmet werden. Beide Privatwege werden an die Straße Am Keilstein mit einer Breite von rd. 4,0 m und einer Länge von ca. 55 m angebunden.

 

Die Fahrbahn und der Parkierungsstreifen des Keilsteiner Weges und der Straße Am Keilstein werden asphaltiert. Die Fahrbahn wird gemäß RSTO 01 mit Bauklasse V hergestellt. Zwischen Fahrbahn und Parkierungsstreifen wird eine 5-zeilige Granitkleinsteinpflasterrinne angeordnet. Die öffentlichen Fußwege erhalten ebenso eine Asphaltdeckschicht samt Granitkleinsteinpflasterrinnen.

 

Im Bereich des Parkierungsstreifens sieht der Bebauungsplan einzelne Bauminseln vor. Eine adäquate Straßen- und Fußwegbeleuchtung wird eingerichtet.

 

Die Flächenbereitstellung für den Straßenausbau erfolgt im Rahmen des Umlegungsverfahrens.

 

Die Straßenausbaukosten belaufen sich auf 430.000 €. Für den Ausbau fallen für die Anlieger Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch an.

 

Die erforderlichen Mittel stehen in 2008 bei der Haushaltsstelle 1.6322.9502 – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2008 - zur Verfügung.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Keilsteiner Weg und die Straße Am Keilstein im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 sind gemäß dem Bericht und nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel auszubauen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Lageplan Keilsteiner Weg o.M (775 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1.1 Straßenquerschnitt Keilsteiner Weg o. M (320 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Lageplan Am Keilstein o.M (712 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2.1 Straßenquerschnitt Am Keilstein o. M (310 KB)