Sachverhalt: Anlagen: 2
x Lageplan vom 06.11.2007 - unmaßstäblich 2 x Straßenquerschnitt vom
06.11.2007 – unmaßstäblich Zur
weiteren Erschließung des Baugebietes Keilberg ist ab dem 2. Quartal 2008 der
Ausbau des „Keilsteiner Weges“ und der Straße „Am Keilstein“ vorgesehen. Grundlage
der Straßenplanung ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 51 – Keilberg. Der
„Keilsteiner Weg“ verläuft momentan im Norden von der Straße „Keilsteiner
Breiten“ bis zur Stadtgrenze. Die Straße „Am Keilstein“ beginnt im Westen am „Keilsteiner
Weg“ und endet im Osten an der Straße „Talblick“. Der
Straßenausbau des Keilsteiner Weges von den Keilsteiner Breiten bis zur
Bebauungsplangrenze erfolgt auf einer Länge von ca. 295 m. Die Straße Am
Keilstein wird auf einer Länge von ca. 213 m ausgebaut. Beide
Straßen werden verkehrsberuhigt als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Die
Gesamtbreite der Straßen beträgt rd. 6,50 m. Dabei ist der Fahrbahnbereich der
Straße rd. 4,50 m und der Park- und Grünstreifen rd. 2,00 m. Am südlichen Ende
des Keilsteiner Weges wird ein beschränkt öffentlicher Weg mit einer Breite von
ca. 4.00 m und einer Länge von ca. 30 m angeschlossen und ausgebaut. In
der Straße Am Keilstein zweigen auf halber Länge Privatwege in nördlicher und
südlicher Richtung bis zum Eisenrinerweg und zur Bebauungsplangrenze ab. Bei
Vorliegen der straßenrechtlichen Voraussetzungen können diese Wege zu
beschränkt öffentlichen Wegen gewidmet werden. Beide Privatwege werden an die
Straße Am Keilstein mit einer Breite von rd. 4,0 m und einer Länge von ca. 55 m
angebunden. Die
Fahrbahn und der Parkierungsstreifen des Keilsteiner Weges und der Straße Am
Keilstein werden asphaltiert. Die Fahrbahn wird gemäß RSTO 01 mit Bauklasse V
hergestellt. Zwischen Fahrbahn und Parkierungsstreifen wird eine 5-zeilige
Granitkleinsteinpflasterrinne angeordnet. Die öffentlichen Fußwege erhalten
ebenso eine Asphaltdeckschicht samt Granitkleinsteinpflasterrinnen. Im
Bereich des Parkierungsstreifens sieht der Bebauungsplan einzelne Bauminseln
vor. Eine adäquate Straßen- und Fußwegbeleuchtung wird eingerichtet. Die
Flächenbereitstellung für den Straßenausbau erfolgt im Rahmen des
Umlegungsverfahrens. Die
Straßenausbaukosten belaufen sich auf 430.000 €. Für den Ausbau fallen für die
Anlieger Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch an. Die
erforderlichen Mittel stehen in 2008 bei der Haushaltsstelle 1.6322.9502 –
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2008 - zur Verfügung. Der
Ausschuss beschließt: Der
Keilsteiner Weg und die Straße Am Keilstein im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
15 sind gemäß dem Bericht und nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel
auszubauen.
Anlagen: |
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