Sachverhalt: 1.
Ausgangssituation,
Anlass Der Stadtrat hat bereits am
26.11.1992 für das Gebiet zwischen der Donaustaufer Straße, der Nordgaustraße,
der Frankenstraße, der Further Straße und der Ortenburgerstraße beschlossen,
die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und den Bebauungsplan Nr.
241 aufzustellen, sowie die entsprechende Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 durchzuführen.
Wegen des dringenden Handlungsbedarfes bei der Baugesuchsbehandlung (Tankstelle
mit Waschstraße) und um die rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung der
Bauleitplanung voll ausschöpfen zu können, wurde o. g. Beschluss nur mit
ausführlichen Planungszielen gefasst; ein detailliertes Konzept zur
städtebaulichen Gestaltung lag jedoch nicht vor. Aufgrund der bisher fehlenden
konkreten Investoren ruhte das Verfahren bis heute. Mit dem
Aufstellungsbeschluss sollte (entsprechend den Darstellungen im zu ändernden
Flächennutzungsplan) ein Gewerbe-, Misch- und Wohngebiet festgesetzt werden. Mit der Auslagerung der
Kleingartenanlage Walhalla an die Ostpreussenstraße in 2006 stehen diese
Flächen für weitere Planungen zur Verfügung. Außerdem steht ein Investor für
einen Baumarkt in Verhandlung mit der Verwaltung. Um eine geordnete städtebauliche
Entwicklung für dieses Quartier und die geplante Nutzung gewährleisten zu
können, wurde am 06./07.11.2007 ein Workshop für den Neubau eines Baumarktes
mit 4 eingeladenen Architekten durchgeführt. Der beiliegende Entwurf des
Architekturbüros Berschneider aus Neumarkt wurde einstimmig als beste Arbeit
beurteilt und soll nun dem weiteren Verfahren als Grundlage dienen. 2.
Planungsbereich,
Ziel und Zweck, Erforderlichkeit der Planung Der beim Aufstellungsbeschluss 1992
zugrunde gelegte Planungsbereich umfasste einen relativ großen Bereich (ca. 6,5
ha) zwischen der Further bzw. der Donaustaufer Straße im Norden und der
Frankenstraße im Süden von der Tankstelle im Westen bis zur Nordgaustraße im
Osten. Dieser Planbereich ist im gültigen Flächennutzungsplan überwiegend als
Gewerbegebiet dargestellt und größtenteils mit gewerblicher Nutzung bebaut. Von
den Gewerbebetrieben, die sich zwischen der Further Straße und der Frankenstraße
angesiedelt haben, ist zwischenzeitlich die Auslagerung der Baumaschinen-Firma
ins Gewerbegebiet Haslbach, sowie die Auslagerung der Farben-Firma in die
Werner-Heisenberg-Straße erfolgt. Die Mineralöl-Firma hat bereits 1996 im
Bereich der Tankstelle die Neuerrichtung einer Tankstelle sowie die Errichtung
einer Kfz-Waschstraße mit überdachten Waschboxen und Staubsaugerplätzen
abgeschlossen. Auf der freigewordenen Fläche der Farben-Firma wurde bereits der
Neubau eines Restaurants/Schnellimbisses mit Autoschalter errichtet. Aufgrund dieser Entwicklungen kann
der urspüngliche Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses auf den östlichen
Teilbereich (ehemalige Kleingartenanlage Walhalla) und damit auf ca. 2,85 ha
reduziert werden. Die Ausweisung eines Sondergebietes
„Großflächiger Handelsbetrieb (Baumarkt)“ im südlichen Teilbereich des
Planungsgebiets ist erforderlich, weil ein Baumarkt dieser Größenordnung nur in
einem Sondergebiet zulässig ist. Für den nördlichen Bereich soll im Übergang
zur bestehenden Wohn- bzw. Mischgebietsnutzung ein Mischgebiet vorgesehen
werden. Die 1992 bereits eingeleitete 9.
Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls entsprechend den neuen Planungen
fortgeführt (Parallelverfahren). 3.
Planungsziele
/ Nutzungskonzept / B-Plan-Entwurf ·
Städtebauliches
Konzept Entsprechend dem Regensburg Plan
2005 ist für den Stadtnorden im Bereich der Nordgaustraße das Einzelhandels-
und Dienstleistungszentrum Reinhausen / Weichs weiter zu entwickeln und zu
stärken. Mit dem vorliegenden städtebaulichen Konzept wird nach Auslagerung der
Kleingartenanlage „Walhalla“ die Ansiedlung eines Baumarktes im Rahmen einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung an der Kreuzung Nordgaustraße /
Frankenstraße/Walhalla-Allee sichergestellt , wobei die mit dem Stadtratsbeschluss
vom 26.11.1992 festgelegten Planungsziele, soweit planungsrechtlich
erforderlich, zum Teil geändert bzw. konkretisiert wurden. -Räumliche Fassung der Franken- und
der Nordgaustraße Die durch die geplante Nutzung sich
ergebende Baumasse des Fachmarktes wird in einem klaren, längsorientierten,
kubischen Baukörper entlang der Frankenstraße und zur Nordgaustraße situiert.
Die südlichen und östlichen Gebäudekanten liegen dabei unmittelbar an den
Grundstücksgrenzen zu den Verkehrsflächen und definieren so klare Raumkanten zu
den öffentlichen Verkehrs-Räumen hin. Die Höhenentwicklung orientiert sich
an den gegenüberliegenden Gebäuden (Donaueinkaufszentrum / Möbelmarkt) und
nimmt in etwa die Höhe des bereits genehmigten Dienstleistungsgebäudes südlich
des Gebäudes Donaustaufer Straße 70 bzw. des Möbelmarkt-Gebäudes südlich der
Frankenstraße auf (First-Höhe ca. 13,00 m). -Ergänzende Mischbebauung zur
Deckung des kontinuierlich benötigten Dienstleistungsbedarfs unter Ausnutzung
der vorhandenen Infrastruktur; Durch die kompakte Gesamtlösung des
Baufachmarktes, die sich durch die mögliche Flächenüberlagerung
(Parkierungsflächen/Verkaufsflächen) der aufgestelzten Gebäudekonzeption
ergibt, können im nordwestlichen Grundstücksbereich gegebenenfalls noch weitere
Bauflächen für eine Mischnutzung als Pufferzone zu den hier angrenzenden
Wohngebieten gewonnen werden, soweit diese Flächen nicht als
Ausgleichsflächen für den geplanten
Eingriff von naturschutzfachlicher Seite benötigt werden. -Entflechtung der konkurrierenden
Nutzungen Wohnen und Gewerbe; das Planungsgebiet wird aufgeteilt in
verschiedene Bereiche. Zur bestehenden Bebauung südlich der Donaustauferstraße
im nördlichen Planungsbereich wird eine geringfügige Mischbebauung als
Ergänzung vorgesehen. Durch eine großzügige Grünfläche wird ein ausreichender
Abstand von der geplanten Baumarkt-Nutzung im südlichen Anschluss daran
gewährleistet. Ferner soll durch die geplante geschlossene Baumarkt-Bebauung
(als Lärmschutzbebauung) entlang der Franken- und der Nordgaustraße ein
optimaler Schallschutz für die bestehende und ggf. künftige Wohnbebauung
erreicht werden. ·
Erschließung
/ Parkierung -Erschließung der Baumarktflächen
allein von der Frankenstraße zur Vermeidung von störendem Durchgangsverkehr in
die angrenzenden Wohnbereiche entlang der Ortenburgerstraße. An der Nahtstelle
der bestehenden und der geplanten Ortenburgerstraße ist eine Verbindung nur in
Form einer Platzfläche vorgesehen. Die Erschließung für die künftige
Baumarkt-Nutzung wird über einen Minikreisel im südlichen Bereich der
Ortenburgerstraße nördlich der Bebauung mit dem Schnellrestaurant und dann
parallel zur Nordfassade des neuen Baumarktgebäudes erfolgen. Optional ist eine
zusätzliche Ausfahrtsmöglichkeit über die Pappenheimer Straße zur Donaustaufer
Straße möglich. Die Erschließung der Wohn- Bzw. Mischbebauung im nördlichen
Bereich des Bebauungsplangebietes erfolgt über die Pappenheimer Straße. Die
erforderlichen Parkierungsflächen werden in einer Tiefgarage untergebracht. Die
Anlieferung der Waren für den Baumarkt erfolgt ebenso ausschließlich über die
Pappenheimer Straße (ca. 15 LKW`s /Tag). Über eine flachgeneigte Rampenbrücke (
ca. 5 %) erreichen die LKW`s einen gefassten und damit abgeschirmten Ladehof.
Eine Lärmabschirmung des LKW- Zufahrtsweges in Richtung bestehende und künftige
Mischbebauung kann durch eine Einhausung bzw. über eine Lärmschutzwand
erfolgen. Lärmemissionen auf die bestehende und künftige nördlich gelegene Wohnbebauung
von der tieferliegenden Publikumszufahrt des Baufachmarktes entlang der
nördlichen Gebäudekante sollten wirkungsvoll durch eine ca. 3,00 m hohe
Lärmschutzwand parallel zur Zufahrt bzw. zur nördlichen Gebäudekante abgehalten
werden können (genaue Festlegung durch Lärmschutzgutachten). Die Parkierungsflächen sind unter
dem Fachmarktgebäude in etwa auf der derzeitigen Höhenlage des Geländes, ca.
1,50 m bis 2,00 m unter dem Straßenniveau der Frankenstraße vorgesehen. Die
Höhendifferenz wird durch eine flache Rampenausbildung in der internen
Zufahrtstraße vom Minikreisel Ortenburger Straße bewältigt. Die zusätzliche Ausfahrttrasse über
die Pappenheimer Straße liegt weitgehend niveaugleich zur Parkierungsfläche. · Freiflächen / Grünordnung / Eingriffsregelung Die aufgeständerte Konzeptlösung ist
ein bemerkenswerter Beitrag zum ökologischen Thema flächensparenden Bauens.
Aufgrund des bereits bestehenden Baurechts nach § 34 BauGB ist nur für einen
Teilbereich des Bebauungsplangebietes ein Ausgleich für den geplanten Eingriff
erforderlich. Entsprechende Flächen sind im Baugebiet bzw. erforderlichenfalls
auch außerhalb zu sichern. Durch eine geeignete Dachbegrünung usw. kann dieser
Ausgleich ggf. reduziert werden, was über eine entsprechende Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
im Rahmen des Umweltberichtes im weiteren Verfahren erfolgen wird. · Städtebauliche Vergleichswerte - Als Obergrenze für die Bestimmung
des Maßes der baulichen Nutzung ist für das geplante Sondergebiet Baumarkt eine Grundflächenzahl von max. 0,8
vorgesehen. Durch die geschlossene
Riegelbebauung entlang der Frankenstraße und eine geschlossene
Erschließungshofbebauung entlang der Nordgaustraße kann der Schallschutz für
die bestehende und ggf. für die künftige Wohn- bzw. Mischbebauung auf dem
dahinter liegenden Areal gewährleistet werden. Im Bereich des Mischgebietes ist
eine Grundflächenzahl von max. 0,4 geplant. 4.
Weiteres
Vorgehen Aufgrund des langen Zeitraumes
zwischen dem Aufstellungsbeschluss (1992) und der Erarbeitung des aktuellen
Bebauungskonzeptes sind die früheren Planungsziele zum Teil überholt, ein Teil
des bisherigen Geltungsbereichs ist bereits neu bebaut oder wird demnächst
realisiert. Planungsbedarf besteht vor allem für den Bereich der ehemaligen
Kleingartenanlage Walhalla, deren Verlagerung abgeschlossen ist, und der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde entsprechend reduziert. Die bereits
eingeleitete 9. Änderung des Flächennutzungsplanes soll entsprechend den o.
gen. geänderten Zielen parallel durchgeführt werden. Als nächster
Verfahrensschritt wird die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB durchgeführt. Der
Ausschuss beschließt: 1.
Der
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt das städtebauliche
Konzept vom 13.12.2007 zur Kenntnis. 2.
Der
ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes zwischen der Further- bzw.
der Donaustaufer Straße und der Frankenstraße von der Tankstelle bis zur
Nordgaustraße wird auf den östlichen Teilbereich (überwiegend ehemalige
Kleingartenanlage Walhalla) reduziert. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans ergibt sich aus beiliegendem Lageplan M 1/1000. Mit der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet „Großflächiger Handelsbetrieb“ (Baumarkt)
sowie ein Mischgebiet festgesetzt werden. Der im Bericht dargestellte räumliche
Geltungsbereich sowie die überarbeiteten Planungsziele, werden beschlossen. 3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann
darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine
Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme
bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung
und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. 4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt
Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die
Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.
Anlagen: Anlagen: 1. Geänderter Geltungsbereich vom 15.01.2007 2. Ursprünglicher Geltungsbereich vom 26.11.1992 3. Städtebauliches Konzept vom 13.12.2007 (3 Lagepläne von Architekten Berschneider)
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