Sachverhalt: 1. Sachstand / Anlass Der Stadtrat hat bereits am 26.11.1992
für das Gebiet zwischen der Donaustaufer Straße, der Nordgaustraße, der
Frankenstraße, der Further Straße und der Ortenburgerstraße beschlossen, die 9.
Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und den Bebauungsplan Nr. 241,
Ortenburgerstraße, aufzustellen, sowie die entsprechende Bürgerbeteiligung
durchzuführen. Aufgrund der bisher fehlenden konkreten Investoren ruhte das
Verfahren bis heute. Mit dem damaligen Aufstellungsbeschluss sollte abweichend
von den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Gewerbe-, Misch- und
Wohngebiet festgesetzt werden. Mit der bereits erfolgten Auslagerung
der Kleingartenanlage stehen diese Flächen nun für weitere Planungen zur
Verfügung. Außerdem steht ein Investor für einen Baumarkt in Verhandlung mit
der Verwaltung. Aufgrund der mittlerweile erfolgten
Auslagerung mehrerer Betriebe (Baumaschinenfirma, Farbenfirma) und der bereits
erfolgten Neubebauungen in diesem Bereich (Tankstelle, Schnellrestaurant) ist
eine Reduzierung des ursprünglich angedachten Geltungsbereiches für die
Flächennutzungsplanänderung von ca. 6,5 ha auf den Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage
und das nördlich angrenzende bebaute Gebiet geboten. 2. Beschreibung des Änderungsgebietes /
Gegenwärtige FNP-Darstellungen Das Änderungsgebiet
liegt im Stadtbezirk Weichs und umfasst eine Fläche von ca.2,8 ha. Der
Geltungsbereich der geplanten Änderung erstreckt sich auf den Bereich zwischen
der Donaustaufer Straße, der Pappenheimer Straße, der Nordgaustraße, der
Frankenstraße und der Ortenburgerstraße. Im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan von 1983 i. d. Fassung vom 17.07.2006 ist der geplante
Bereich als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Tatsächlich wurde das Gebiet bisher
überwiegend als Kleingartenanlage bzw. als Gewerbe-/ Misch- und Wohngebiet
genutzt. 3. Ziel und Zweck der
Änderung/Planungsziele/Nutzungskonzept/ FNP-Änderungsentwurf Die Änderung stellt
eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit seinen
Bestandteilen Landschaftsplan sowie Ver- und Entsorgungsplan dar. Mit dieser
Planung soll die Ansiedlung eines Baumarktes entlang der wichtigen Hauptverkehrsstraßen
Franken- und Nordgaustraße ermöglicht werden. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes von einem GE in ein Sondergebiet SO-HB (Sondergebiet großflächiger Handelsbetrieb) ist
erforderlich, weil ein Baumarkt mit der geplanten Größenordnung (ca. 10 000 m²
Verkaufsfläche) nur in einem Sondergebiet zulässig ist. Für den nördlich
anschließenden Bereich soll entsprechend der bereits hier vorhandenen Nutzung
und als Puffer zwischen der bestehenden Wohn- bzw. Gewerbebebauung ein
Mischgebiet dargestellt werden (siehe Anlage). 4. Weiteres Vorgehen Die 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
241, Ortenburger Straße, durchgeführt. Als nächster
Verfahrensschritt wird die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB durchgeführt. Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet zwischen der Donaustaufer
Straße, Nordgaustraße, Frankenstraße und der Ortenburgerstraße ist das
Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner
Bestandteile (Landschaftsplan sowie Ver- und Entsorgungsplan) in der aktualisierten
Form mit geänderten Zielen fortzuführen. Gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom
26.11.1992 soll nunmehr ein Sondergebiet Großflächiger Handelsbetrieb
(Baumarkt) und ein Mischgebiet dargestellt werden. Der räumliche
Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan
(M. 1 : 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Der vorliegende Entwurf zur 9.
Flächennutzungsplanänderung vom 15.01.2008, wird beschlossen. 3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann
darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine
Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme
bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung
und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. 4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt
Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die
Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Anlagen:
1 Flächennutzungsplanausschnitt M 1:10.000
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