Vorlage - VO/07/3001/61  

 
 
Betreff: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen de Donaustaufer Straße, der
Nordgaustraße, der Frankenstraße und der Ortenburgerstraße
- Beschluss Änderungsentwurf
- Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
15.01.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

1.       Sachstand / Anlass

          Der Stadtrat hat bereits am 26.11.1992 für das Gebiet zwischen der Donaustaufer Straße, der Nordgaustraße, der Frankenstraße, der Further Straße und der Ortenburgerstraße beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und den Bebauungsplan Nr. 241, Ortenburgerstraße, aufzustellen, sowie die entsprechende Bürgerbeteiligung durchzuführen. Aufgrund der bisher fehlenden konkreten Investoren ruhte das Verfahren bis heute. Mit dem damaligen Aufstellungsbeschluss sollte abweichend von den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Gewerbe-, Misch- und Wohngebiet festgesetzt werden.

          Mit der bereits erfolgten Auslagerung der Kleingartenanlage stehen diese Flächen nun für weitere Planungen zur Verfügung. Außerdem steht ein Investor für einen Baumarkt in Verhandlung mit der Verwaltung.

          Aufgrund der mittlerweile erfolgten Auslagerung mehrerer Betriebe (Baumaschinenfirma, Farbenfirma) und der bereits erfolgten Neubebauungen in diesem Bereich (Tankstelle, Schnellrestaurant) ist eine Reduzierung des ursprünglich angedachten Geltungsbereiches für die Flächennutzungsplanänderung von ca. 6,5 ha auf den Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage und das nördlich angrenzende bebaute Gebiet geboten.

 

 

2.       Beschreibung des Änderungsgebietes / Gegenwärtige FNP-Darstellungen

 

Das Änderungsgebiet liegt im Stadtbezirk Weichs und umfasst eine Fläche von ca.2,8 ha. Der Geltungsbereich der geplanten Änderung erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Donaustaufer Straße, der Pappenheimer Straße, der Nordgaustraße, der Frankenstraße und der Ortenburgerstraße.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan von 1983 i. d. Fassung vom 17.07.2006 ist der geplante Bereich als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Tatsächlich wurde das Gebiet bisher überwiegend als Kleingartenanlage bzw. als Gewerbe-/ Misch- und Wohngebiet genutzt.

 

 

3.       Ziel und Zweck der Änderung/Planungsziele/Nutzungskonzept/ FNP-Änderungsentwurf

 

Die Änderung stellt eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des Flächen­nutzungsplanes mit seinen Bestandteilen Landschaftsplan sowie Ver- und Ent­sorgungsplan dar. Mit dieser Planung soll die Ansiedlung eines Baumarktes entlang der wichtigen Hauptverkehrsstraßen Franken- und Nordgaustraße ermöglicht werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes von einem GE in ein Sondergebiet SO-HB (Sondergebiet großflächiger Handelsbetrieb) ist erforderlich, weil ein Baumarkt mit der geplanten Größenordnung (ca. 10 000 m² Verkaufsfläche) nur in einem Sondergebiet zulässig ist. Für den nördlich anschließenden Bereich soll entsprechend der bereits hier vorhandenen Nutzung und als Puffer zwischen der bestehenden Wohn- bzw. Gewerbebebauung ein Mischgebiet dargestellt werden (siehe Anlage).

 

 

4.       Weiteres Vorgehen

 

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241, Ortenburger Straße, durchgeführt.

Als nächster Verfahrensschritt wird die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet zwischen der Donaustaufer Straße, Nordgaustraße, Frankenstraße und der Ortenburgerstraße ist das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan sowie Ver- und Entsorgungsplan) in der aktualisierten Form mit geänderten Zielen fortzuführen. Gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom 26.11.1992 soll nunmehr ein Sondergebiet Großflächiger Handelsbetrieb (Baumarkt) und ein Mischgebiet dargestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.       Der vorliegende Entwurf zur 9. Flächennutzungsplanänderung vom 15.01.2008, wird beschlossen.

 

3.       Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Flächennutzungsplanausschnitt M 1:10.000

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 9. FNP Änderung Ortenburgerstraße_Einleitung 15-01-08 (1372 KB)