Sachverhalt: Anlage: Beschlusslageplan
unmaßstäblich Die
bestehenden Mischwasserkanäle, die Anschlusskanäle und die
Straßenentwässerungskanäle wurden im Zuge einer Zustandskontrolle durch die
TV-Kanalinspektion untersucht. Dabei wurden erhebliche bauliche Mängel
festgestellt, die zum Teil den höchsten Schadenklassen zuzuordnen sind. Die
in den Jahren 1948 – 1952 erstellten Kanäle weisen häufig Scherbenbildungen,
Muffenversätze sowie Einbrüche mit sichtbarem Boden auf. Da die bestehenden
Kanäle nach den Berechnungen des Generalentwässerungsplanes keine ausreichende
Leistungsfähigkeit hinsichtlich des Abflussvermögens aufweisen, müssen die
Kanäle auch aus hydraulischen Gründen erneuert werden. Die
Kanalbaumaßnahme umfasst: ·
ca. 250 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle (DN 300 – DN
400) ·
7 Stück Einsteigschächte (DN 1200) ·
9 Stück Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen Die Baukosten für die
Kanalerneuerung setzen sich wie folgt zusammen:
Summe der Gesamtmaßnahme 305.000,00
€ Die Mittel für die
öffentlichen Kanäle sind im Vermögenshaushalt auf der Haushaltstelle
1.7014.9504 für das Jahr 2008 in Höhe von 250.000,00 € und für das Jahr 2009 in
Höhe von 55.000,00 € eingeplant. Die Mittel für die Straßenentwässerungsleitungen
in Höhe von 22.000.00 € sind auf der Haushaltsstelle 0.6300.5150 für 2008
eingeplant. Der Ausschuss
beschließt: Die
Abwasserkanäle in der Reger-, Haydn- und Galgenbergstraße sind einschließlich
der Anschlusskanäle und der Straßenentwässerungsanlagen im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel im Jahr 2008 zu erneuern.
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