Vorlage - VO/08/3078/32  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Kumpfmühler Straße im Abschnitt zwischen Hofgartenweg und Gutenbergstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

Die Verwaltung hat die Möglichkeit untersucht, in der Kumpfmühler Straße im Abschnitt zwischen Hofgartenweg und Gutenbergstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h festzusetzen.

 

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine geschwindigkeitsregelnde Verkehrsbeschränkung nur dann erlaubt, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke ganz besondere Umstände vorhanden sind, die von den allgemeinen auf entsprechenden Strecken gegebenen Umständen deutlich abweichen. Es müssen daher z. B. im Umfeld der Kumpfmühler Straße rechtliche Ausnahmetatbestände zur Anordnung einer Streckengeschwindigkeitsbeschränkung vorliegen.

 

Die untersuchte Trasse weist eine sehr dichte Parkierung auf beiden Straßenseiten auf. In diesem Straßenabschnitt ist eine überaus hohe Geschäftskonzentration festzustellen, die zudem einen starken Parkdruck (Kunden, Lieferverkehr) auslöst. Diese Umstände führen zu erheblichen Fußgängerquerungen auf der ganzen Strecke – trotz einer Fußgängerampel. Hinzu kommt, dass das Marktgeschehen mittwochs und samstags zu einem enormen Aufkommen von Kfz- und Fußgängerverkehren führt.

 

Außerdem stellt die Situierung eines Altenwohnheimes in diesem Gebiet einen ganz wichtigen  Aspekt im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheit dar. Auch Senioren nutzen das vielfältige Geschäftsangebot in Kumpfmühl und treten im gesamten Straßenabschnitt als Fußgängerquerverkehr auf. Senioren, insbesondere Mobilitätsbehinderte, sind angesichts der zweispurig frequentierten Einbahnstraße nicht selten überfordert, sicher über die Fahrbahn zu kommen. Mitunter wird die leichte Gefällstrecke der Kumpfmühler Straße mit höheren Geschwindigkeiten befahren, als die Umstände dies zulassen. Gefahren werden oftmals dann heraufbeschworen, wenn Fußgänger zwischen den dicht parkenden Fahrzeugen nahezu unvermittelt auf die Fahrbahn treten.

 

Die besonderen örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit legen daher eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf dem Streckenabschnitt der Kumpfmühler Straße zwischen Hofgartenweg und Gutenbergstraße nahe.

 

Anlage:

1 Beschilderungsplan

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Kumpfmühler Straße im Abschnitt zwischen Hofgartenweg und Gutenbergstraße wird nach Maßgabe des anliegenden Beschilderungsplanes auf Tempo 30 festgelegt.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kumpfmühler Str (262 KB)