Sachverhalt: Die
Verwaltung hat die Möglichkeit untersucht, in der Kumpfmühler Straße im
Abschnitt zwischen Hofgartenweg und Gutenbergstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h festzusetzen. Nach den
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine geschwindigkeitsregelnde
Verkehrsbeschränkung nur dann erlaubt, wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke
ganz besondere Umstände vorhanden sind, die von den allgemeinen auf
entsprechenden Strecken gegebenen Umständen deutlich abweichen. Es müssen daher
z. B. im Umfeld der Kumpfmühler Straße rechtliche Ausnahmetatbestände zur
Anordnung einer Streckengeschwindigkeitsbeschränkung vorliegen. Die untersuchte
Trasse weist eine sehr dichte Parkierung auf beiden Straßenseiten auf. In diesem
Straßenabschnitt ist eine überaus hohe Geschäftskonzentration festzustellen,
die zudem einen starken Parkdruck (Kunden, Lieferverkehr) auslöst. Diese
Umstände führen zu erheblichen Fußgängerquerungen auf der ganzen Strecke –
trotz einer Fußgängerampel. Hinzu kommt, dass das Marktgeschehen mittwochs und
samstags zu einem enormen Aufkommen von Kfz- und Fußgängerverkehren führt. Außerdem
stellt die Situierung eines Altenwohnheimes in diesem Gebiet einen ganz
wichtigen Aspekt im Rahmen der
allgemeinen Verkehrssicherheit dar. Auch Senioren nutzen das vielfältige
Geschäftsangebot in Kumpfmühl und treten im gesamten Straßenabschnitt als
Fußgängerquerverkehr auf. Senioren, insbesondere Mobilitätsbehinderte, sind
angesichts der zweispurig frequentierten Einbahnstraße nicht selten
überfordert, sicher über die Fahrbahn zu kommen. Mitunter wird die leichte
Gefällstrecke der Kumpfmühler Straße mit höheren Geschwindigkeiten befahren, als
die Umstände dies zulassen. Gefahren werden oftmals dann heraufbeschworen, wenn
Fußgänger zwischen den dicht parkenden Fahrzeugen nahezu unvermittelt auf die
Fahrbahn treten. Die
besonderen örtlichen und verkehrlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit legen
daher eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf dem
Streckenabschnitt der Kumpfmühler Straße zwischen Hofgartenweg und
Gutenbergstraße nahe. Anlage: 1
Beschilderungsplan Der
Ausschuss beschließt: Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Kumpfmühler Straße im Abschnitt
zwischen Hofgartenweg und Gutenbergstraße wird nach Maßgabe des anliegenden
Beschilderungsplanes auf Tempo 30 festgelegt.
Anlagen:
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