Vorlage - VO/08/3082/65  

 
 
Betreff: Entwicklungsmaßnahme Burgweinting
Hochwasserschutz am Aubach
HRB Burgweinting und HRB Leoprechting (Kenntnisnahmebeschluss)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
13.02.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:         1 Übersichtslageplan

                        2 Lagepläne mit Darstellung des HRB Burgweinting und des HRB

                           Leoprechting

                        1 Vereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und den von der

                           Grundstücksanhebung betroffenen Grundstückseigentümern

                           des Droste-Hülshoff-Weges, der Käthe-Kollwitz-Straße und des

                           Ingeborg-Bachmann-Weges

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.            Beschlusslage

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen v. 06.12.05 wurde die Verwaltung beauftragt, für die optimierte Lösung des Hochwasserrückhaltebeckens in Burgweinting, d.h. ohne Ringdeich aber mit teilweisen Grundstücksanhebungen (Hochuferlösung) sowie mit einer Hochwassereinleitung in den Kanal, und für das Hochwasserrückhaltebecken Leoprechting die erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten, die Ergebnisse der Planungen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen und schließlich die Unterlagen dem Ausschuss wieder vorzulegen (Einleitungsbeschluss).

 

Im Rahmen der am 08.02.06 in Burgweinting durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung wurde dargelegt, dass die Verwaltung im Hinblick auf die erforderlichen Geländeauffüllungen im Vorgartenbereich der Grundstücke am Droste-Hülshoff-Weg, an der Käthe-Kollwitz-Straße und am Ingeborg-Bachmann-Weg die individuellen Wünsche der Betroffenen nach Möglichkeit berücksichtigen und die Bürger frühzeitig in die Planungen (Bauentwürfe) einbinden wird.

 

Im Hinblick auf die Vergabe der Planungsleistungen wurde intensiv geprüft, inwieweit auf die Durchführung eines VOF-Verfahrens verzichtet werden kann. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass durch die Trennung der Planungsleistungen in die Leistungsbilder Teil VII HOAI - Ingenieurbauwerke und Teil VI HOAI – Landschaftsplanerische Leistungen der Schwellenwert für ein VOF-Verfahren nicht überschritten wird.

Mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 25.07.2006 wurden schließlich die Leistungen gemäß Teil VII HOAI (Ingenieurbauwerke) an das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland in Eching am Ammersee vergeben. Mit den landschaftspflegerischen Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie und landschaftspflegerischer Begleitplan) wurde das Büro Haase und Söhmisch aus Freising beauftragt.

 

Die Ergebnisse der Planungen für die beiden Hochwasserrückhaltebecken wurden im Mai 2007 vorgelegt und anschließend mit den Fachstellen, insbesondere mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg, abgestimmt. Ab September 2007 wurde die Hochuferlösung mit den von der Grundstücksanhebung betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen und einem Ortstermin erörtert und intensiv abgestimmt. Mit Schreiben v. 22.01.08 wurde den Betroffenen eine Vereinbarung, welche alle Belange im Zusammenhang mit der geplanten Hochuferlösung regelt, zugesandt.

 

 

2.         Hochwasserrückhaltebecken Leoprechting

 

Der Standort des Rückhaltebeckens Leoprechting liegt südlich der Ortschaft Leoprechting am Langen Graben. Das Hochwassereinzugsgebiet  des Langen Grabens oberhalb des Beckenstandortes weist eine Fläche von ca. 1,4 km2  auf (siehe Anlagen 1 und 2). Der Erddamm (ehemaliger Reichsautobahndamm) hat eine Höhe von ca. 11,50 m, am Dammfuß eine Breite von über 80 m und an der Dammkrone eine Breite von etwa 40 m.  Unter dem Damm wird der Lange Graben derzeit in einem Durchlass DN 2000 hindurchgeleitet.

 

Der bestehende Erddamm wird künftig als Absperrdamm genutzt. Die Regulierung des Hochwasserabflusses erfolgt dabei durch einen Betriebsauslass an der Westseite des  Absperrdamms. Der Betriebsauslass wird als Ortbetonbauwerk mit einer Drosseleinrichtung geplant. Der max. Drosselabfluss beträgt 300 l/s. Der über den max. Drosselabfluss hinausgehende Hochwasserzufluss wird in dem Hochwasserrückhaltebecken zwischengespeichert. Mit dem planmäßigen Stauziel von 369,25 m ü. NN ergibt sich ein Speichervolumen von ca. 74.000 m³. Darüber hinausgehende Hochwasserereignisse werden über 2 Überfallkanten am Betriebsauslass direkt in den vorhandenen Durchlass DN 2000 entlastet. Sobald der Hochwasserzufluss zum Becken den Drosselabfluss von 300 l/s wieder unterschreitet, beginnt das Becken sich wieder selbsttätig zu entleeren.

 

Ab einem bestimmten Einstauereignis werden private landwirtschaftliche Flächen eingestaut. Die Schäden der Grundstücksbesitzer werden dann von der Stadt Regensburg nach landwirtschaftlichen Entschädigungsgrundsätzen ausgeglichen. Für die hochwasserfreie Zufahrt zum Betriebsauslass wird eine dauerhafte dingliche Sicherung der Zufahrt bzw. ein Erwerb der für die Zufahrt erforderlichen Flächen derzeit von der Stadt Regensburg angestrebt.

 

Der Betriebsauslass befindet sich im Bereich des Schutzstreifens der im Eigentum der Bayerngas GmbH stehenden Gashochdruckleitung Münchsmünster – Regensburg MR 05. Mit der Bayerngas GmbH wurde bereits ein Interessenabgrenzungsvertrag zur Nutzung des Schutzstreifens und zum Einstau der Gasleitung im Hochwasserfall geschlossen.

           

Nach dem derzeitigen Planungsstand betragen die Gesamtkosten für das Hochwasserrückhaltebecken Leoprechting einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen und Baunebenkosten ca. 450.000 €.

 

 

3.         Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting

 

Schutzziel und Rückhaltekonzept:

 

In seiner Sitzung am 06.12.05 nahm der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die optimierte Lösung für ein Hochwasserrückhaltebecken in Burgweinting mit Kanaleinleitung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung für diese Lösung die wasserrechtlichen Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten.

Im Zuge der Vertiefung der Planung und im Rahmen von Abstimmungsgesprächen mit der Unteren Wasserrechtsbehörde sowie dem amtlichen Sachverständigen am Wasserwirtschaftsamt Regensburg wurden jedoch die bereits vorhandenen wasserrechtlichen Bedenken gegen eine Kanaleinleitung noch weiter verstärkt, so dass nach Ansicht der Verwaltung ein Planfeststellungsverfahren für das HRB Burgweinting mit Kanaleinleitung rechtlich angreifbar wäre. Bei Widersprüchen im Verfahren bzw. bei Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss wäre die Kanaleinleitung nicht mehr haltbar gewesen.

Die weiteren Planungen wurden daher ohne Kanaleinleitung und mit einem Drosselabfluss von 9,2 m³/s fortgesetzt. Der neue Drosselabfluss liegt damit leicht über dem früher geplanten Drosselabfluss von 7,5 m³/s (siehe Beschluss v. 06.12.05), aber deutlich unter dem hundertjährlichen Hochwasserabfluss im Istzustand von 14,7 m³/s. Durch die Errichtung der beiden Hochwasserrückhaltebecken wird sich also bereits eine deutliche Verbesserung der Hochwassersituation im Ortskern in Burgweinting einstellen. Der Drosselabfluss von 9,2 m³/s liegt allerdings immer noch über der Leistungsfähigkeit des vorhandenen Aubaches im Bereich des Ortskernes in Burgweinting. Erst nach einem entsprechenden Gewässerausbau kann dieser Abfluss dann schadlos bis zum DB-Durchlass geleitet werden. Ab dem DB-Durchlass ist bereits seit dem Gewässerausbau im Jahre 1992 eine Abflussleistung des Aubaches von 10,0 m³/s vorhanden. Die Planung des Gewässerausbaus im Bereich des Ortskernes von Burgweinting ist unmittelbar nach der rechtlichen Sicherung der beiden Hochwasserrückhaltebecken im Rahmen eines eigenen Planfeststellungsverfahrens vorgesehen.

 

Geplante Maßnahmen und Betriebsweise des HRB:

 

Das Einzugsgebiet des Aubaches oberhalb des Beckenstandortes liegt im Südosten der Stadt Regensburg  und weist eine Fläche von 21,3 km2 auf (siehe Anlagen 1 und 3). Der Standort des Beckens liegt westlich des Ortsteils Burgweinting am Aubach zwischen den Baugebieten Wohnen I und Wohnen III.

Das Becken wird an der Ostseite begrenzt durch ein Absperrbauwerk mit Betriebsauslass. Das Absperrbauwerk ist ein Hochwasserschutzdamm mit einer Dammkronenhöhe von 340,60 m ü. NN, einer Fußbreite von ca. 23 m und einer Länge von ca. 110 m. Der Betriebsauslass ist als Ortbetonbauwerk mit 3 Kammern für die Drosseleinrichtungen und die Notabläufe geplant. Als Drosseleinrichtung sind 3 wartungsarme Drosseln ohne Fremdenergie vorgesehen. Im Bereich des nördlichen Ufers (Baugebiet Wohnen III) schließt der Hochwasserdamm an das mit einer Höhe von 340,30 m ü. NN geplante Gelände an. Durch diese Höhe stellt das nördliche Ufer ein Hochufer dar und es müssen dort keine weiteren baulichen Maßnahmen durchgeführt werden. Am Ostufer des Beckens befinden sich die bereits bebauten Grundstücke des Baugebietes Wohnen I. Im Ingeborg-Bachmann-Weg, der Käthe-Kollwitz-Straße und im Droste-Hülshoff-Weg liegen dabei einige Ufergrundstücke unterhalb der erforderlichen Höhe von 340,30 m ü. NN. Diese Grundstücksflächen müssen deshalb im Rahmen der Baumaßnahme freigemacht, aufgefüllt und wiederhergestellt werden. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt Regensburg. Vereinbarungen zwischen der Stadt Regensburg und den betroffenen Grundstückseigentümern über die erforderlichen Maßnahmen und die anschließende dingliche Sicherung der Auffüllung wurden mit Schreiben v. 22.01.08 an die betroffenen Grundstückseigentümer verschickt (siehe Anlage 4). Über den Stand der Vereinbarungsunterzeichnung kann erst in der Sitzung berichtet werden.

 

Im hundertjährlichen Hochwasserfall wird der HQ 100-Zufluss zum Becken von 14,7 m³/s durch die Drosseleinrichtungen um 5,5 m³/s auf 9,2 m³/s reduziert. Über 9,2 m³/s hinausgehende Hochwasserzuflüsse werden im Becken somit zwischengespeichert und nach Rückgang des Zuflusses wieder selbsttätig abgegeben. Das planmäßige Stauziel liegt bei 339,55 m ü.NN und ergibt ein Speichervolumen von ca. 97.000 m³. Bei einem Drosselabfluss von 9,2 m³/s reicht das Beckenvolumen für das zugrunde zu legende 100-jährliche Bemessungsereignis aus. Über HQ 100 hinausgehende Hochwasserereignisse werden über die im Absperrdamm integrierte Dammscharte (Hochwasserentlastungsanlage) nach unten in den Aubach abgeleitet, so dass keine Gefährdung des Absperrdamms sowie der am Becken angrenzenden Grundstücke erfolgen kann.

 

Nach dem derzeitigen Planungsstand betragen die gesamten Planungs- und Baukosten für das Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen und der Kosten für die Grundstücksanhebungen ca. 2.300.000 €.

 

4.         Weiteres Vorgehen

 

Nach Kenntnisnahme der Planungen für die beiden Hochwasserrückhaltebecken im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ist geplant, eine Bürgerinformationsveranstaltung im BUZ in Burgweinting durchzuführen. Nach Einarbeitung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und vor Einleitung der beiden wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren werden die ergänzten Hochwasserschutzplanungen dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen erneut vorgelegt (Einleitungsbeschluss). Nach Abschluss der beiden wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren und nach der Fassung der Maßnahmenbeschlüsse kann der Baubeginn für das HRB Leoprechting aus heutiger Sicht voraussichtlich Anfang 2009 und für das HRB Burgweinting in 2009 erfolgen.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.         Die Ergebnisse der Planungen (Bauentwürfe) für die Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting und Leoprechting werden zur Kenntnis genommen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, für die Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting und Leoprechting eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sind anschließend soweit als möglich in den Bauentwürfen zu berücksichtigen. Vor Einleitung der beiden wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren sind die ergänzten Hochwasserschutzplanungen dem Ausschuss erneut vorzulegen (Einleitungsbeschluss).


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Entwicklungsmaßnahme Burgweinting - HWS am Aubach PA 13.2.08 (7056 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Entwicklungsmaßnahme Burgweinting - HWS am Aubach PA 13.2.08 (303 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Entwicklungsmaßnahme Burgweinting - HWS am Aubach PA 13.2.08 (1392 KB)    
Anlage 4 4 Vereinbarung Grundstücksanhebung Anlage PA am 13_2_08 (17 KB)    
Anlage 5 5 Droste-Hülshoff-Weg (54 KB)    
Anlage 6 6 Käthe-Kollwitz-Straße (41 KB)    
Anlage 7 7 Lageplan HRB Burgweinting (863 KB)