Sachverhalt: Anlagen: 1
Übersichtslageplan 2 Lagepläne mit
Darstellung des HRB Burgweinting und des HRB Leoprechting 1 Vereinbarung zwischen
der Stadt Regensburg und den von der Grundstücksanhebung betroffenen
Grundstückseigentümern des Droste-Hülshoff-Weges, der
Käthe-Kollwitz-Straße und des Ingeborg-Bachmann-Weges Sachverhalt: 1.
Beschlusslage Mit Beschluss des Ausschusses für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen v. 06.12.05 wurde die
Verwaltung beauftragt, für die optimierte Lösung des Hochwasserrückhaltebeckens
in Burgweinting, d.h. ohne Ringdeich aber mit teilweisen Grundstücksanhebungen
(Hochuferlösung) sowie mit einer Hochwassereinleitung in den Kanal, und für das
Hochwasserrückhaltebecken Leoprechting die erforderlichen wasserrechtlichen
Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten, die Ergebnisse der Planungen der
Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen und
schließlich die Unterlagen dem Ausschuss wieder vorzulegen
(Einleitungsbeschluss). Im Rahmen der am 08.02.06 in Burgweinting
durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung wurde dargelegt, dass die
Verwaltung im Hinblick auf die erforderlichen Geländeauffüllungen im
Vorgartenbereich der Grundstücke am Droste-Hülshoff-Weg, an der
Käthe-Kollwitz-Straße und am Ingeborg-Bachmann-Weg die individuellen Wünsche
der Betroffenen nach Möglichkeit berücksichtigen und die Bürger frühzeitig in
die Planungen (Bauentwürfe) einbinden wird. Im Hinblick auf die Vergabe der
Planungsleistungen wurde intensiv geprüft, inwieweit auf die Durchführung eines
VOF-Verfahrens verzichtet werden kann. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass
durch die Trennung der Planungsleistungen in die Leistungsbilder Teil VII HOAI
- Ingenieurbauwerke und Teil VI HOAI – Landschaftsplanerische Leistungen der
Schwellenwert für ein VOF-Verfahren nicht überschritten wird. Mit Beschluss des Bau- und
Vergabeausschusses vom 25.07.2006 wurden schließlich die Leistungen gemäß Teil
VII HOAI (Ingenieurbauwerke) an das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland in
Eching am Ammersee vergeben. Mit den landschaftspflegerischen Leistungen
(Umweltverträglichkeitsstudie und landschaftspflegerischer Begleitplan) wurde
das Büro Haase und Söhmisch aus Freising beauftragt. Die Ergebnisse der Planungen für die
beiden Hochwasserrückhaltebecken wurden im Mai 2007 vorgelegt und anschließend
mit den Fachstellen, insbesondere mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg,
abgestimmt. Ab September 2007 wurde die Hochuferlösung mit den von der
Grundstücksanhebung betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen von zwei
Informationsveranstaltungen und einem Ortstermin erörtert und intensiv
abgestimmt. Mit Schreiben v. 22.01.08 wurde den Betroffenen eine Vereinbarung,
welche alle Belange im Zusammenhang mit der geplanten Hochuferlösung regelt,
zugesandt. 2. Hochwasserrückhaltebecken
Leoprechting Der Standort des Rückhaltebeckens
Leoprechting liegt südlich der Ortschaft Leoprechting am Langen Graben. Das
Hochwassereinzugsgebiet des Langen
Grabens oberhalb des Beckenstandortes weist eine Fläche von ca. 1,4 km2 auf (siehe Anlagen 1 und 2). Der Erddamm
(ehemaliger Reichsautobahndamm) hat eine Höhe von ca. 11,50 m, am Dammfuß eine
Breite von über 80 m und an der Dammkrone eine Breite von etwa 40 m. Unter dem Damm wird der Lange Graben derzeit
in einem Durchlass DN 2000 hindurchgeleitet. Der bestehende Erddamm wird künftig
als Absperrdamm genutzt. Die Regulierung des Hochwasserabflusses erfolgt dabei
durch einen Betriebsauslass an der Westseite des Absperrdamms. Der Betriebsauslass wird als
Ortbetonbauwerk mit einer Drosseleinrichtung geplant. Der max. Drosselabfluss
beträgt 300 l/s. Der über den max. Drosselabfluss hinausgehende
Hochwasserzufluss wird in dem Hochwasserrückhaltebecken zwischengespeichert.
Mit dem planmäßigen Stauziel von 369,25 m ü. NN ergibt sich ein Speichervolumen
von ca. 74.000 m³. Darüber hinausgehende Hochwasserereignisse werden über 2
Überfallkanten am Betriebsauslass direkt in den vorhandenen Durchlass DN 2000
entlastet. Sobald der Hochwasserzufluss zum Becken den Drosselabfluss von 300
l/s wieder unterschreitet, beginnt das Becken sich wieder selbsttätig zu entleeren.
Ab einem bestimmten Einstauereignis
werden private landwirtschaftliche Flächen eingestaut. Die Schäden der
Grundstücksbesitzer werden dann von der Stadt Regensburg nach
landwirtschaftlichen Entschädigungsgrundsätzen ausgeglichen. Für die hochwasserfreie
Zufahrt zum Betriebsauslass wird eine dauerhafte dingliche Sicherung der
Zufahrt bzw. ein Erwerb der für die Zufahrt erforderlichen Flächen derzeit von
der Stadt Regensburg angestrebt. Der Betriebsauslass befindet sich im
Bereich des Schutzstreifens der im Eigentum der Bayerngas GmbH stehenden
Gashochdruckleitung Münchsmünster – Regensburg MR 05. Mit der Bayerngas GmbH
wurde bereits ein Interessenabgrenzungsvertrag zur Nutzung des Schutzstreifens
und zum Einstau der Gasleitung im Hochwasserfall geschlossen. Nach dem derzeitigen Planungsstand
betragen die Gesamtkosten für das Hochwasserrückhaltebecken Leoprechting
einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen und Baunebenkosten ca.
450.000 €. 3. Hochwasserrückhaltebecken
Burgweinting Schutzziel und Rückhaltekonzept: In seiner Sitzung am 06.12.05 nahm
der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen die
optimierte Lösung für ein Hochwasserrückhaltebecken in Burgweinting mit
Kanaleinleitung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung für diese Lösung
die wasserrechtlichen Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten. Im Zuge der Vertiefung der Planung
und im Rahmen von Abstimmungsgesprächen mit der Unteren Wasserrechtsbehörde
sowie dem amtlichen Sachverständigen am Wasserwirtschaftsamt Regensburg wurden
jedoch die bereits vorhandenen wasserrechtlichen Bedenken gegen eine
Kanaleinleitung noch weiter verstärkt, so dass nach Ansicht der Verwaltung ein
Planfeststellungsverfahren für das HRB Burgweinting mit Kanaleinleitung
rechtlich angreifbar wäre. Bei Widersprüchen im Verfahren bzw. bei Klagen gegen
einen Planfeststellungsbeschluss wäre die Kanaleinleitung nicht mehr haltbar
gewesen. Die weiteren Planungen wurden daher
ohne Kanaleinleitung und mit einem Drosselabfluss von 9,2 m³/s fortgesetzt. Der
neue Drosselabfluss liegt damit leicht über dem früher geplanten Drosselabfluss
von 7,5 m³/s (siehe Beschluss v. 06.12.05), aber deutlich unter dem
hundertjährlichen Hochwasserabfluss im Istzustand von 14,7 m³/s. Durch die
Errichtung der beiden Hochwasserrückhaltebecken wird sich also bereits eine
deutliche Verbesserung der Hochwassersituation im Ortskern in Burgweinting
einstellen. Der Drosselabfluss von 9,2 m³/s liegt allerdings immer noch über
der Leistungsfähigkeit des vorhandenen Aubaches im Bereich des Ortskernes in
Burgweinting. Erst nach einem entsprechenden Gewässerausbau kann dieser Abfluss
dann schadlos bis zum DB-Durchlass geleitet werden. Ab dem DB-Durchlass ist
bereits seit dem Gewässerausbau im Jahre 1992 eine Abflussleistung des Aubaches
von 10,0 m³/s vorhanden. Die Planung des Gewässerausbaus im Bereich des
Ortskernes von Burgweinting ist unmittelbar nach der rechtlichen Sicherung der
beiden Hochwasserrückhaltebecken im Rahmen eines eigenen Planfeststellungsverfahrens
vorgesehen. Geplante Maßnahmen und Betriebsweise
des HRB: Das Einzugsgebiet des Aubaches
oberhalb des Beckenstandortes liegt im Südosten der Stadt Regensburg und weist eine Fläche von 21,3 km2
auf (siehe Anlagen 1 und 3). Der Standort des Beckens liegt westlich des
Ortsteils Burgweinting am Aubach zwischen den Baugebieten Wohnen I und Wohnen
III. Das Becken wird an der Ostseite
begrenzt durch ein Absperrbauwerk mit Betriebsauslass. Das Absperrbauwerk ist
ein Hochwasserschutzdamm mit einer Dammkronenhöhe von 340,60 m ü. NN, einer
Fußbreite von ca. 23 m und einer Länge von ca. 110 m. Der Betriebsauslass ist
als Ortbetonbauwerk mit 3 Kammern für die Drosseleinrichtungen und die
Notabläufe geplant. Als Drosseleinrichtung sind 3 wartungsarme Drosseln ohne
Fremdenergie vorgesehen. Im Bereich des nördlichen Ufers (Baugebiet Wohnen III)
schließt der Hochwasserdamm an das mit einer Höhe von 340,30 m ü. NN geplante Gelände
an. Durch diese Höhe stellt das nördliche Ufer ein Hochufer dar und es müssen
dort keine weiteren baulichen Maßnahmen durchgeführt werden. Am Ostufer des Beckens
befinden sich die bereits bebauten Grundstücke des Baugebietes Wohnen I. Im
Ingeborg-Bachmann-Weg, der Käthe-Kollwitz-Straße und im Droste-Hülshoff-Weg
liegen dabei einige Ufergrundstücke unterhalb der erforderlichen Höhe von
340,30 m ü. NN. Diese Grundstücksflächen müssen deshalb im Rahmen der
Baumaßnahme freigemacht, aufgefüllt und wiederhergestellt werden. Die Kosten
hierfür übernimmt die Stadt Regensburg. Vereinbarungen zwischen der Stadt
Regensburg und den betroffenen Grundstückseigentümern über die erforderlichen
Maßnahmen und die anschließende dingliche Sicherung der Auffüllung wurden mit
Schreiben v. 22.01.08 an die betroffenen Grundstückseigentümer verschickt
(siehe Anlage 4). Über den Stand der Vereinbarungsunterzeichnung kann erst in
der Sitzung berichtet werden. Im hundertjährlichen Hochwasserfall
wird der HQ 100-Zufluss zum Becken von 14,7 m³/s durch die Drosseleinrichtungen
um 5,5 m³/s auf 9,2 m³/s reduziert. Über 9,2 m³/s hinausgehende
Hochwasserzuflüsse werden im Becken somit zwischengespeichert und nach Rückgang
des Zuflusses wieder selbsttätig abgegeben. Das planmäßige Stauziel liegt bei
339,55 m ü.NN und ergibt ein Speichervolumen von ca. 97.000 m³. Bei einem
Drosselabfluss von 9,2 m³/s reicht das Beckenvolumen für das zugrunde zu legende
100-jährliche Bemessungsereignis aus. Über HQ 100 hinausgehende
Hochwasserereignisse werden über die im Absperrdamm integrierte Dammscharte
(Hochwasserentlastungsanlage) nach unten in den Aubach abgeleitet, so dass
keine Gefährdung des Absperrdamms sowie der am Becken angrenzenden Grundstücke
erfolgen kann. Nach dem derzeitigen Planungsstand
betragen die gesamten Planungs- und Baukosten für das Hochwasserrückhaltebecken
Burgweinting einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen und der
Kosten für die Grundstücksanhebungen ca. 2.300.000 €. 4. Weiteres
Vorgehen Nach Kenntnisnahme der Planungen für
die beiden Hochwasserrückhaltebecken im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen ist geplant, eine Bürgerinformationsveranstaltung im
BUZ in Burgweinting durchzuführen. Nach Einarbeitung der Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger und vor Einleitung der beiden wasserrechtlichen
Planfeststellungsverfahren werden die ergänzten Hochwasserschutzplanungen dem
Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen erneut vorgelegt (Einleitungsbeschluss).
Nach Abschluss der beiden wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren und nach
der Fassung der Maßnahmenbeschlüsse kann der Baubeginn für das HRB Leoprechting
aus heutiger Sicht voraussichtlich Anfang 2009 und für das HRB Burgweinting in
2009 erfolgen. Der
Ausschuss beschließt: 1. Die
Ergebnisse der Planungen (Bauentwürfe) für die Hochwasserrückhaltebecken
Burgweinting und Leoprechting werden zur Kenntnis genommen. 2. Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Hochwasserrückhaltebecken Burgweinting und
Leoprechting eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die Anregungen
der Bürgerinnen und Bürger sind anschließend soweit als möglich in den
Bauentwürfen zu berücksichtigen. Vor Einleitung der beiden wasserrechtlichen
Planfeststellungsverfahren sind die ergänzten Hochwasserschutzplanungen dem
Ausschuss erneut vorzulegen (Einleitungsbeschluss).
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||