Vorlage - VO/08/3106/31  

 
 
Betreff: Feinstaubbelastung/Errichtung einer Umweltzone
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
27.02.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Vorgeschichte

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsbau hat am 06.03.07 gem. der beiliegenden Verwaltungsvorlage beschlossen, beim Freistaat Bayern die Einführung einer Umweltzone gem. den erläuterten Bedingungen zu beantragen. Der Beschluss stand unter der Bedingung, dass zuvor die Bundesregierung bis zum 01.10.07 eine gesetzliche Änderung der Plakettenverordnung dergestalt durchführt, dass auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator eine Plakette erhalten können. Die Bundesregierung hat inhaltlich die Plakettenverordnung erst zum 01.01.08 so wie es vom Stadtrat gewünscht war, geändert. Aufgrund der Fristversäumnis muss nunmehr der Beschluss über die Umweltzone erneut gefasst werden.

 

Situation 2007

 

Im Jahr 2007 hat die Messstation in der Altstadt nur 35 Tage Überschreitungen registriert. Damit sind im Stadtgebiet erstmalig seit 4 Jahren die gesetzlichen Werte eingehalten. Die beiliegende Tabelle über die Feinstaubüberschreitungen der Jahre 2004 bis einschließlich 2007 gibt Aufschluss über die jeweiligen Überschreitungszahlen. Es zeigt sich bei diesen Werten sehr deutlich, dass klimatische Bedingungen einen ganz wesentlichen Einfluss auf die Anzahl der Überschreitungstage ausüben. Der Sprung von 37 Tagen im Jahr 2005 zu 61 Tagen im Jahr 2006 und dann wieder die Rückkehr zu 35 Tagen im Jahr 2007 steht in keiner Relation zu Straßenverkehrszahlen oder Messergebnissen der Industrieanlagen.

 

 

Notwendigkeit einer Umweltzone

 

Laut dem beiliegenden Gutachten des TÜV München, hat eine Umweltzone in Regensburg keine signifikanten, sondern eher geringfügige Auswirkungen. Man kann davon ausgehen, dass max. eine Reduzierung von 2 µg/m³ erreichbar wären. Allerdings zeigt die beiliegende Tabelle, wie knapp die Messwertüberschreitungen im Jahr 2007 zum Teil waren. An insgesamt 11 Tagen lagen die Überschreitungen bei max. 53 µg/m³. Geht man von einer Reduzierung von 1µg/m³ aus, so hätten wir uns 3 Überschreitungstage bei einer Umweltzone ersparen können, legt man 2 µg/m³ zugrunde, so wären es insgesamt 10 Tage gewesen. Die Umweltzone hätte sich also durchaus deutlich auswirken können. Aus diesem Grunde hält es die Verwaltung für sinnvoll, dass Projekt Umweltzone weiter zu verfolgen, selbst wenn im Jahr 2007 die zulässigen Überschreitungstage eingehalten wurden.

 

 

Zeitpunkt

 

Die ebenfalls beiliegende Tabelle über die Verteilung der Feinstaubüberschreitungstage zeigt, dass mit einem Anstieg der Werte mit Herbstbeginn gerechnet werden kann. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, bei der Regierung die Umweltzone mit einem Beginn 01.09.2008 zu beantragen. Sollte das aufwendige Beteiligungsverfahren, das die Regierung der Oberpfalz mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes durchführen muss, sich langwieriger gestalten, so wäre die Schaffung der Umweltzone auch erst später möglich. Aus diesem Grunde ist der Zeitpunkt 01.09.2008 im Beschlussvorschlag mit dem Attribut „möglichst“ versehen.

 

 

 

Die Verwaltung hat zur Vorbereitung der Einführung einer Umweltzone ausführliche Fach- und Informationsgespräche mit der Regierung der Oberpfalz, der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer geführt.

 

Anlage: Beschlussvorlage vom 06.03.2007

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1) Unter Bezugnahme auf den Bericht und die Unterlagen zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 06.03.07 wird erneut beschlossen, die Schaffung einer Umweltzone gem. beiliegenden Lageplan für die Regensburger Altstadt bei der Regierung der Oberpfalz zur Aufnahme in den Luftreinhalteplan zu beantragen;

 

2) Die Umweltzone soll zunächst für die Dauer von 3 Jahren, möglichst beginnend ab 01.09.2008 eingeführt werden und zwar in der Gestalt, dass Fahrzeuge ohne Plakette, d.h. Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 die Zone nicht befahren dürfen.

 

3) Der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 06.03.07 über eine 3-jährige Befristung sowie über ein nötiges wissenschaftliches Begleitprogramm während der ersten 2 Jahre der Gültigkeit der Umweltzone wird erneut bestätigt; das gleiche gilt für die Regelungen über Ausnahmen vom Verbot des Einfahrens in die Umweltzone, die für begründete Einzelfälle sowie für den ÖPNV (Linienbusse, Taxen) gelten. Oldtimer dürfen nunmehr Kraft Gesetzes in die Umweltzonen einfahren.