Sachverhalt: Vorgeschichte Der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsbau hat am 06.03.07 gem. der
beiliegenden Verwaltungsvorlage beschlossen, beim Freistaat Bayern die
Einführung einer Umweltzone gem. den erläuterten Bedingungen zu beantragen. Der
Beschluss stand unter der Bedingung, dass zuvor die Bundesregierung bis zum
01.10.07 eine gesetzliche Änderung der Plakettenverordnung dergestalt
durchführt, dass auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator eine Plakette
erhalten können. Die Bundesregierung hat inhaltlich die Plakettenverordnung
erst zum 01.01.08 so wie es vom Stadtrat gewünscht war, geändert. Aufgrund der
Fristversäumnis muss nunmehr der Beschluss über die Umweltzone erneut gefasst
werden. Situation 2007 Im Jahr 2007 hat
die Messstation in der Altstadt nur 35 Tage Überschreitungen registriert. Damit
sind im Stadtgebiet erstmalig seit 4 Jahren die gesetzlichen Werte eingehalten.
Die beiliegende Tabelle über die Feinstaubüberschreitungen der Jahre 2004 bis
einschließlich 2007 gibt Aufschluss über die jeweiligen Überschreitungszahlen.
Es zeigt sich bei diesen Werten sehr deutlich, dass klimatische Bedingungen
einen ganz wesentlichen Einfluss auf die Anzahl der Überschreitungstage
ausüben. Der Sprung von 37 Tagen im Jahr 2005 zu 61 Tagen im Jahr 2006 und dann
wieder die Rückkehr zu 35 Tagen im Jahr 2007 steht in keiner Relation zu
Straßenverkehrszahlen oder Messergebnissen der Industrieanlagen. Notwendigkeit einer
Umweltzone Laut dem
beiliegenden Gutachten des TÜV München, hat eine Umweltzone in Regensburg keine
signifikanten, sondern eher geringfügige Auswirkungen. Man kann davon ausgehen,
dass max. eine Reduzierung von 2 µg/m³ erreichbar wären. Allerdings zeigt die
beiliegende Tabelle, wie knapp die Messwertüberschreitungen im Jahr 2007 zum
Teil waren. An insgesamt 11 Tagen lagen die Überschreitungen bei max. 53 µg/m³.
Geht man von einer Reduzierung von 1µg/m³ aus, so hätten wir uns 3 Überschreitungstage
bei einer Umweltzone ersparen können, legt man 2 µg/m³ zugrunde, so wären es
insgesamt 10 Tage gewesen. Die Umweltzone hätte sich also durchaus deutlich
auswirken können. Aus diesem Grunde hält es die Verwaltung für sinnvoll, dass
Projekt Umweltzone weiter zu verfolgen, selbst wenn im Jahr 2007 die zulässigen
Überschreitungstage eingehalten wurden. Zeitpunkt Die ebenfalls
beiliegende Tabelle über die Verteilung der Feinstaubüberschreitungstage zeigt,
dass mit einem Anstieg der Werte mit Herbstbeginn gerechnet werden kann. Aus
diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, bei der Regierung die Umweltzone mit
einem Beginn 01.09.2008 zu beantragen. Sollte das aufwendige
Beteiligungsverfahren, das die Regierung der Oberpfalz mit der Fortschreibung
des Luftreinhalteplanes durchführen muss, sich langwieriger gestalten, so wäre
die Schaffung der Umweltzone auch erst später möglich. Aus diesem Grunde ist
der Zeitpunkt 01.09.2008 im Beschlussvorschlag mit dem Attribut „möglichst“
versehen. Die Verwaltung hat
zur Vorbereitung der Einführung einer Umweltzone ausführliche Fach- und
Informationsgespräche mit der Regierung der Oberpfalz, der Industrie- und
Handelskammer sowie der Handwerkskammer geführt. Anlage: Beschlussvorlage
vom 06.03.2007 Der
Stadtrat beschließt: 1) Unter Bezugnahme
auf den Bericht und die Unterlagen zur Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 06.03.07 wird erneut
beschlossen, die Schaffung einer Umweltzone gem. beiliegenden Lageplan für die
Regensburger Altstadt bei der Regierung der Oberpfalz zur Aufnahme in den
Luftreinhalteplan zu beantragen; 2) Die Umweltzone
soll zunächst für die Dauer von 3 Jahren, möglichst beginnend ab 01.09.2008
eingeführt werden und zwar in der Gestalt, dass Fahrzeuge ohne Plakette, d.h.
Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 die Zone nicht befahren dürfen. 3) Der Beschluss
des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom
06.03.07 über eine 3-jährige Befristung sowie über ein nötiges
wissenschaftliches Begleitprogramm während der ersten 2 Jahre der Gültigkeit
der Umweltzone wird erneut bestätigt; das gleiche gilt für die Regelungen über
Ausnahmen vom Verbot des Einfahrens in die Umweltzone, die für begründete
Einzelfälle sowie für den ÖPNV (Linienbusse, Taxen) gelten. Oldtimer dürfen
nunmehr Kraft Gesetzes in die Umweltzonen einfahren. |
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