Vorlage - VO/08/3123/85  

 
 
Betreff: Entwicklungsmaßnahme Regensburg ? Burgweinting
Archäologische Sondagen und Rettungsgrabungen im Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting-Ost (Bebauungsplan Nr. 252)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
15.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Mit Beschluss vom 20.11.2007 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 und damit die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Burgweinting-Ost und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 beschlossen. Eine öffentliche Informationsveranstaltung und die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden zwischenzeitlich durchgeführt.

 

Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und das Amt für Archiv und Denkmalpflege vermuten in Teilbereichen des Plangebietes eine vorgeschichtliche und frühmittelalterliche Siedlungstätigkeit. Diese Vermutung hat sich zumindest in den Ansiedlungsarealen GI 9 und GE 5, die in den Jahren 2005 und 2006 sondiert wurden, bestätigt. Herausragender Befund ist dabei ein einzelnes Körpergrab der Michelsberger Kultur mit fünf Beigabengefäßen in einer Siedlungsgrube und der Nachweis eines weitläufigen Dorfes mit 39 Gebäuden aus der mittleren Urnenfelderzeit mit einem möglicherweise zugehörigen Friedhof. Daneben fand man Spuren zahlreicher Pfostenbauten und Grubenhäuser aus der Frühlatènezeit, die auf ein lang gestrecktes Dorf hinweisen.

 

Das Amt für Archiv und Denkmalpflege geht davon aus, dass sich diese Befundqualität und Befunddichte in den nördlich davon gelegenen Ansiedlungsarealen nicht fortsetzen wird und dort vermutlich nur eine geringe bis durchschnittliche Befunddichte zu erwarten ist. In der mittelfristigen Finanzplanung wird deshalb von einem Finanzierungsaufwand in Höhe von 1,75 €/m² Nettobauland ausgegangen, woraus sich – bezogen auf die Kanal- und Straßentrassen und die Nettobauflächen – ein Gesamtaufwand von etwa 650.000,-- € errechnet. Alle Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Sondagen, die mit den Pächtern bzw. Nutzungsberechtigten der städtischen Grundstücke abgestimmt werden, erfolgen in Form von mehreren, 20 m breiten Streifen, die als gitterförmiges Netz ins Gelände gelegt werden. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen werden dabei nicht sondiert.

 

Die rechtliche Verpflichtung zur Kostenübernahme ergibt sich aus Art. 7 i.V.m. Art. 22 des Denkmalschutzgesetzes, wobei es sich dabei aber nur um eine Zwischenfinanzierung handelt, da die tatsächlichen Gesamtkosten zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Kalkulation der Grundstücksverkaufspreise umgelegt bzw. verrechnet werden sollen.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Mit den archäologischen Sondagen und Rettungsgrabungen in den geplanten Kanal- und      Straßentrassen und den Ansiedlungsarealen GI 1 und GI 2, GI 3a und 4a, GI 5, GI 7, GI 8 und         GE 2, GE 3 und GE 4 ( ca. 40 ha) soll unverzüglich begonnen werden.

2.    Die Arbeiten sind dabei so zu koordinieren, dass die Kanal- bzw. Straßentrasse für die

       (neue) Marie-Curie-Straße und die Ansiedlungsfläche GI 8 (ca. 9 ha) noch in diesem Jahr frei            gegeben werden können.

3.    Die übrigen Ansiedlungsflächen sind im Rahmen eines mittelfristigen Zeitplans, der sich an   der Erschließungsplanung und den bereit gestellten Haushaltsmitteln orientiert, zu      untersuchen

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sondagen (511 KB)