Sachverhalt: Mit Beschluss vom 20.11.2007 hat der Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 252 und damit die Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Burgweinting-Ost und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220
beschlossen. Eine öffentliche Informationsveranstaltung und die Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und das Amt für
Archiv und Denkmalpflege vermuten in Teilbereichen des Plangebietes eine
vorgeschichtliche und frühmittelalterliche Siedlungstätigkeit. Diese Vermutung
hat sich zumindest in den Ansiedlungsarealen GI 9 und GE 5, die in den Jahren
2005 und 2006 sondiert wurden, bestätigt. Herausragender Befund ist dabei ein
einzelnes Körpergrab der Michelsberger Kultur mit fünf Beigabengefäßen in einer
Siedlungsgrube und der Nachweis eines weitläufigen Dorfes mit 39 Gebäuden aus
der mittleren Urnenfelderzeit mit einem möglicherweise zugehörigen Friedhof.
Daneben fand man Spuren zahlreicher Pfostenbauten und Grubenhäuser aus der
Frühlatènezeit, die auf ein lang gestrecktes Dorf hinweisen. Das Amt für Archiv und Denkmalpflege geht davon aus, dass
sich diese Befundqualität und Befunddichte in den nördlich davon gelegenen
Ansiedlungsarealen nicht fortsetzen wird und dort vermutlich nur eine geringe
bis durchschnittliche Befunddichte zu erwarten ist. In der mittelfristigen
Finanzplanung wird deshalb von einem Finanzierungsaufwand in Höhe von 1,75 €/m²
Nettobauland ausgegangen, woraus sich – bezogen auf die Kanal- und
Straßentrassen und die Nettobauflächen – ein Gesamtaufwand von etwa 650.000,--
€ errechnet. Alle Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt. Die
Sondagen, die mit den Pächtern bzw. Nutzungsberechtigten der städtischen
Grundstücke abgestimmt werden, erfolgen in Form von mehreren, 20 m breiten
Streifen, die als gitterförmiges Netz ins Gelände gelegt werden. Die im
Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen werden dabei nicht sondiert. Die rechtliche Verpflichtung zur Kostenübernahme ergibt sich
aus Art. 7 i.V.m. Art. 22 des Denkmalschutzgesetzes, wobei es sich dabei aber
nur um eine Zwischenfinanzierung handelt, da die tatsächlichen Gesamtkosten zu
einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Kalkulation der
Grundstücksverkaufspreise umgelegt bzw. verrechnet werden sollen. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Mit den archäologischen
Sondagen und Rettungsgrabungen in den geplanten Kanal- und Straßentrassen und den Ansiedlungsarealen
GI 1 und GI 2, GI 3a und 4a, GI 5, GI 7, GI 8 und GE 2, GE 3 und GE 4 ( ca. 40 ha) soll unverzüglich begonnen
werden. 2. Die Arbeiten sind
dabei so zu koordinieren, dass die Kanal- bzw. Straßentrasse für die (neue)
Marie-Curie-Straße und die Ansiedlungsfläche GI 8 (ca. 9 ha) noch in diesem
Jahr frei gegeben werden
können. 3. Die übrigen
Ansiedlungsflächen sind im Rahmen eines mittelfristigen Zeitplans, der sich an der Erschließungsplanung und den bereit
gestellten Haushaltsmitteln orientiert, zu untersuchen
Anlagen:
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