Vorlage - VO/08/3178/65  

 
 
Betreff: Straßenoberbauerneuerung in Teilbereichen der Leibnizstraße, Landshuter Straße und Frankenstraße; Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
15.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:          3 Planausschnitte

 

In den nachfolgend aufgeführten Straßenzügen soll im Haushaltsjahr 2008 in Teilbereichen die Erneuerung des Straßenoberbaues durchgeführt werden.

 

1.         Leibnizstraße zwischen Max-Planck-Straße und Rathenaustraße, Länge ca. 350 m und Leibnizstraße zwischen Max-Planck-Straße und Junkersstraße,

Länge ca. 200 m

 

Die Leibnizstraße wurde in den o.g. Abschnitten 1987 im Zuge des Neubaus der Max-Planck-Straße erstmalig hergestellt und ist als Ortsstraße gewidmet. Die Leibniz­straße wird täglich mit ca. 37.000 Kraftfahrzeugen mit ca. 20 % Schwerlastverkehrs­an­teilen befahren. Seit dem das Zollamt von Weiden nach Regensburg in die Junkers­­straße verlegt wurde, steigt der Schwerlastverkehr ständig an. Der Straßen­ab­schnitt weist erhebliche Verformungen in allen Fahrspuren auf. In Teilbereichen sind Risse, Setzungen und Kornaufbrüche festzustellen. Durch das hohe Verkehrs­auf­kommen und dem großen Anteil an Schwerlastverkehr haben sich in den letzten Jahren Spurrinnen gebildet, die in jeder Hinsicht eine erhebliche Unfallgefahr (fehlender Wasserabfluss, Sturzgefahr für Motorradfahrer) darstellen. Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit wurden im Jahr 2006 die vorhandenen Spurrinnen im Zuge des Straßenunterhaltes abgefräst.

Die Straße ist in ihrer Substanz verbraucht, kleinräumig nicht mehr zu reparieren und bedarf dringend einer neuen Trag- und Deckschicht. Das Labor für Baustoffprüf­ung­en, Dipl.-Ingenieure Enders & Hautke GmbH & Co.KG, Irlbach, wurde vom Tiefbau­amt beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Substanzbewertung vorzunehmen und einen Instandsetzungsvorschlag unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens auszuarbeiten.

 

Instandsetzungsvorschlag:

 

-           Abfräsen der verformten Schichten in einer Dicke von 8 cm

 

-           Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphaltschicht mit

                       

                        12,5 cm           Asphalttragschicht 0/22 S, Pmb 45

                          3,5 cm           Splittmastixasphalt 0/8 S, Pmb 45

                        _______

                           16 cm           Erneuerungsaufbau

 

Weiterhin wurde im Gutachten festgestellt, dass die Straßenoberfläche vor allem durch stark ausgeprägte Spurrinnen und aufgrund der Rissestrukturen und einer daraus ableitbaren progressiven Schadensentwicklung als dringend instandsetz­ungsbedürftig bezeichnet wird.

 

Die Baumaßnahme soll im August 2008 durchgeführt werden. Sie ist nicht beitrags­fähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 180.000,- € und 190.000,- € stehen bei HHSt. 1.6411.9506 und HHSt. 1.6611.9504 zur Verfügung.

 

2.         Landshuter Straße zwischen Osttangente und Einmündung Hildegard-von-Bingen-Straße, stadteinwärts, Länge ca. 700 m

 

Die Landshuter Straße ist im o.g. Bereich als Bundesstraße 15 gewidmet. Die Landshuter Straße wird täglich mit ca. 25.000 Kraftfahrzeugen mit 8 % Schwerlastver­kehrs­anteilen befahren. Durch das hohe Verkehrsaufkommen haben sich in den letzten Jahren in der rechten Fahrspur Spurrinnen gebildet, die in jeder Hinsicht eine erhebliche Unfall­gefahr (fehlender Wasserabfluss, Sturzgefahr für Motorradfahrer) darstellen. Weiterhin sind in Teilbereichen Risse, Setzungen und Kornaufbrüche festzustellen.

 

Gemäß Art. 9 BayStrWG hat der Straßenbaulastträger die Straßen in einem den Er­for­dernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu erhalt­en. Im Hinblick auf die dadurch gesetzlich begründete Verkehrssicherungspflicht und zur Substanzerhaltung der Straße ist die Erneuerung des Oberbaues der rechten stadt­einwärtigen Fahrspur und die Erneuerung der Deckschicht der linken stadtein­wärtigen Fahrspur dringend geboten.

 

Instandsetzungsvorschlag:

 

-           Abfräsen der verformten Schichten in einer durchgehenden Dicke von 12 cm

 

-           Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht mit

 

                         8,5 cm            Asphaltbinder 0/16 S, Pmb 45

                         3,5 cm            Splittmastixasphalt 0/8 S, Pmb 45

                        ______

                          12 cm            Erneuerungsaufbau

 

Im Bereich der linken Fahrspur wird die vorhandene unebene Deckschicht abgefräst und durch eine neue ersetzt. Der Splittmastixasphalt wirkt in Verbindung mit der Ebenflächigkeit lärmschutzmindernd.

Die Baumaßnahme soll im August 2008 durchgeführt werden. Sie ist nicht beitrags­fähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 225.000,- € stehen unter HHSt. 1.6611.9503 zur Verfügung.

 

3.         Frankenstraße zwischen Erlanger Straße und Würzburger Straße, stadtauswärts, Länge ca. 320 m und Frankenstraße im Einmündungsbereich zur Würzburger Straße, stadteinwärts, Länge ca. 130 m.

 

Die Frankenstraße ist im o.g. Bereich als Bundesstraße 8 gewidmet. Sie wird täglich mit ca. 33.000 Kraftfahrzeugen mit 5 % Schwerlastverkehrsanteilen befahren. Durch das hohe Verkehrsaufkommen haben sich in der jeweiligen rechten Fahrspur Spur­rinnen gebildet, die in jeder Hinsicht eine erhebliche Unfallgefahr (fehlender Wasserabfluss, Sturzgefahr für Motorradfahrer) dar­stellen.

Gemäß Art. 9 BayStrWG hat der Straßenbaulastträger die Straßen in einem den Er­fordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu erhalt­en. Im Hinblick auf die dadurch gesetzlich begründete Verkehrssicherungspflicht und zur Substanzerhaltung der Straße ist die Erneuerung des Oberbaues der jeweils rechten Fahrspur und die Erneuerung der Deckschicht der jeweiligen linken Fahrspur dringend geboten.

 

Instandsetzung:

 

-           Abfräsen der verformten Schichten in einer durchgehenden Dicke von 12 cm

 

-           Aufbau der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht mit

 

                        8,5 cm             Asphaltbinder 0/16 S, Pmb 45

                        3,5 cm             Splittmastixasphalt 0/8 S, Pmb 45

                        ______

                                    12 cm              Erneuerungsaufbau

 

Im Bereich der linken Fahrspuren werden die vorhandenen unebenen Deckschichten abgefräst und durch neue ersetzt. Insbesondere die Ebenflächigkeit des Splittmastixbelages wirkt lärmschutzmindernd. Die Baumaßnahme soll im August 2008 durchgeführt werden. Sie ist nicht beitragsfähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,- € stehen unter HHSt. 1.6611.9501 zur Verfügung.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Erneuerung des Straßenoberbaues in Teilbereichen der Leibnizstraße, Landshuter Straße und Frankenstraße wird beschlossen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Leibnizstraße (88 KB)    
Anlage 2 2 Landshuter Straße (120 KB)    
Anlage 3 3 Frankenstraße (143 KB)