Sachverhalt: Anlagen: 3 Planausschnitte In den nachfolgend aufgeführten Straßenzügen soll im
Haushaltsjahr 2008 in Teilbereichen die Erneuerung des Straßenoberbaues
durchgeführt werden. 1. Leibnizstraße zwischen Max-Planck-Straße
und Rathenaustraße, Länge ca. 350 m und Leibnizstraße zwischen
Max-Planck-Straße und Junkersstraße, Länge ca. 200 m Die Leibnizstraße wurde in den o.g.
Abschnitten 1987 im Zuge des Neubaus der Max-Planck-Straße erstmalig
hergestellt und ist als Ortsstraße gewidmet. Die Leibnizstraße wird täglich
mit ca. 37.000 Kraftfahrzeugen mit ca. 20 % Schwerlastverkehrsanteilen
befahren. Seit dem das Zollamt von Weiden nach Regensburg in die Junkersstraße
verlegt wurde, steigt der Schwerlastverkehr ständig an. Der Straßenabschnitt
weist erhebliche Verformungen in allen Fahrspuren auf. In Teilbereichen sind
Risse, Setzungen und Kornaufbrüche festzustellen. Durch das hohe Verkehrsaufkommen
und dem großen Anteil an Schwerlastverkehr haben sich in den letzten Jahren
Spurrinnen gebildet, die in jeder Hinsicht eine erhebliche Unfallgefahr (fehlender
Wasserabfluss, Sturzgefahr für Motorradfahrer) darstellen. Zur Erhaltung der
Verkehrssicherheit wurden im Jahr 2006 die vorhandenen Spurrinnen im Zuge des
Straßenunterhaltes abgefräst. Die Straße ist in ihrer Substanz
verbraucht, kleinräumig nicht mehr zu reparieren und bedarf dringend einer
neuen Trag- und Deckschicht. Das Labor für Baustoffprüfungen,
Dipl.-Ingenieure Enders & Hautke GmbH & Co.KG, Irlbach, wurde vom
Tiefbauamt beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Substanzbewertung vorzunehmen
und einen Instandsetzungsvorschlag unter Berücksichtigung des
Verkehrsaufkommens auszuarbeiten. Instandsetzungsvorschlag: - Abfräsen
der verformten Schichten in einer Dicke von 8 cm - Aufbau
der neuen Schichten auf der freigelegten Asphaltschicht mit 12,5
cm Asphalttragschicht 0/22 S,
Pmb 45 3,5 cm Splittmastixasphalt
0/8 S, Pmb 45 _______ 16 cm Erneuerungsaufbau Weiterhin wurde im Gutachten
festgestellt, dass die Straßenoberfläche vor allem durch stark ausgeprägte
Spurrinnen und aufgrund der Rissestrukturen und einer daraus ableitbaren
progressiven Schadensentwicklung als dringend instandsetzungsbedürftig
bezeichnet wird. Die Baumaßnahme soll im August 2008
durchgeführt werden. Sie ist nicht beitragsfähig. Die erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 180.000,- € und 190.000,- € stehen bei HHSt.
1.6411.9506 und HHSt. 1.6611.9504 zur Verfügung. 2. Landshuter Straße zwischen Osttangente
und Einmündung Hildegard-von-Bingen-Straße, stadteinwärts, Länge ca. 700 m Die Landshuter Straße ist im o.g.
Bereich als Bundesstraße 15 gewidmet. Die Landshuter Straße wird täglich mit
ca. 25.000 Kraftfahrzeugen mit 8 % Schwerlastverkehrsanteilen befahren. Durch
das hohe Verkehrsaufkommen haben sich in den letzten Jahren in der rechten
Fahrspur Spurrinnen gebildet, die in jeder Hinsicht eine erhebliche Unfallgefahr
(fehlender Wasserabfluss, Sturzgefahr für Motorradfahrer) darstellen. Weiterhin
sind in Teilbereichen Risse, Setzungen und Kornaufbrüche festzustellen. Gemäß Art. 9 BayStrWG hat der
Straßenbaulastträger die Straßen in einem den Erfordernissen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu erhalten. Im Hinblick auf die
dadurch gesetzlich begründete Verkehrssicherungspflicht und zur
Substanzerhaltung der Straße ist die Erneuerung des Oberbaues der rechten stadteinwärtigen
Fahrspur und die Erneuerung der Deckschicht der linken stadteinwärtigen Fahrspur
dringend geboten. Instandsetzungsvorschlag: - Abfräsen
der verformten Schichten in einer durchgehenden Dicke von 12 cm - Aufbau
der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht mit 8,5 cm Asphaltbinder 0/16 S, Pmb 45 3,5 cm Splittmastixasphalt
0/8 S, Pmb 45 ______ 12 cm Erneuerungsaufbau Im Bereich der linken Fahrspur wird
die vorhandene unebene Deckschicht abgefräst und durch eine neue ersetzt. Der
Splittmastixasphalt wirkt in Verbindung mit der Ebenflächigkeit lärmschutzmindernd. Die Baumaßnahme soll im August 2008
durchgeführt werden. Sie ist nicht beitragsfähig. Die erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 225.000,- € stehen unter HHSt. 1.6611.9503 zur
Verfügung. 3. Frankenstraße zwischen Erlanger Straße
und Würzburger Straße, stadtauswärts, Länge ca. 320 m und Frankenstraße im
Einmündungsbereich zur Würzburger Straße, stadteinwärts, Länge ca. 130 m. Die Frankenstraße ist im o.g.
Bereich als Bundesstraße 8 gewidmet. Sie wird täglich mit ca. 33.000
Kraftfahrzeugen mit 5 % Schwerlastverkehrsanteilen befahren. Durch das hohe
Verkehrsaufkommen haben sich in der jeweiligen rechten Fahrspur Spurrinnen
gebildet, die in jeder Hinsicht eine erhebliche Unfallgefahr (fehlender
Wasserabfluss, Sturzgefahr für Motorradfahrer) darstellen. Gemäß Art. 9 BayStrWG hat der
Straßenbaulastträger die Straßen in einem den Erfordernissen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung genügenden Zustand zu erhalten. Im Hinblick auf die
dadurch gesetzlich begründete Verkehrssicherungspflicht und zur
Substanzerhaltung der Straße ist die Erneuerung des Oberbaues der jeweils
rechten Fahrspur und die Erneuerung der Deckschicht der jeweiligen linken
Fahrspur dringend geboten. Instandsetzung: - Abfräsen
der verformten Schichten in einer durchgehenden Dicke von 12 cm - Aufbau
der neuen Schichten auf der freigelegten Asphalttragschicht mit 8,5
cm Asphaltbinder 0/16 S, Pmb
45 3,5 cm Splittmastixasphalt 0/8 S, Pmb 45 ______ 12
cm Erneuerungsaufbau Im Bereich der linken Fahrspuren
werden die vorhandenen unebenen Deckschichten abgefräst und durch neue ersetzt.
Insbesondere die Ebenflächigkeit des Splittmastixbelages wirkt
lärmschutzmindernd. Die Baumaßnahme soll im August 2008 durchgeführt werden.
Sie ist nicht beitragsfähig. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von
120.000,- € stehen unter HHSt. 1.6611.9501 zur Verfügung. Der
Ausschuss beschließt: Die
Erneuerung des Straßenoberbaues in Teilbereichen der Leibnizstraße, Landshuter
Straße und Frankenstraße wird beschlossen.
Anlagen:
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