Sachverhalt: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
hat am 20.11.2007 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 149, „An der Ligastraße“ beschlossen. Das Verfahren wurde
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 wurde abgesehen (§ 13 Abs.
2 Satz 1 Nr. 1). Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und
Wohnungsfragen hat in dieser Sitzung ebenfalls beschlossen den Entwurf für die
Aufhebung des Bebauungsplans Nr.149, An der Ligastraße in der Fassung vom
20.11.2007 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 18.12.2007 bis 25.01.2008. Während der öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen
eingegangen. Von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben
lediglich die Leitungsträger REWAG, Telekom, E-ON und Kabel Deutschland
Stellungnahmen abgegeben – die alle ohne Einwände waren. Insoweit ist kein eigenständiger Beschluss zur Abwägung
erforderlich. Der
Ausschuss empfiehlt: 1. Die Satzung zur Aufhebung des
Bebauungsplans Nr. 149, „An der Ligastraße“ (AM, Nr. 10, 33. Jahrgang vom
07.03.1977) wird beschlossen. 2 Die Verwaltung wird beauftragt die
Rechtskraft der Aufhebungssatzung durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der
Stadt Regensburg herbeizuführen.
Anlagen:
Bebauungsplan Nr. 149 (Aufhebung) Satzung Lageplan Bebauungsplan Rechtkraft 1977 Begründung |
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