Vorlage - VO/08/3219/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
15.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:          2 Lagepläne

 

Die in der nachfolgenden Tabelle unter Nummer 1 und 2 aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen schraffiert dargestellten Verkehrsflächen dienen dem Fußgängerverkehr. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind diese Flächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Wege wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 54a BayStrWG.

 

 

 

 

Nr.

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

Länge/km

1

Weg westlich der Brunhuberstraße

Brunhuberstraße

Westgrenze des Grundstücks mit der Fl.Nr. 3101/1, Gem. Regensburg

0,081

2

Weg östlich der

Brunhuberstraße

 

Brunhuberstraße

Galgenbergstraße

0,071

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die im Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 und 2 genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 und 2) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu beschränkt-öffentlichen Wegen gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Widmung ist auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

 

Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Fußweg westlich der Brunhuberstraße (39 KB)    
Anlage 1 2 Fußweg östlich der Brunhuberstraße (40 KB)