Vorlage - VO/08/3242/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG);
Verlegung des Zeitlarner Wegs im Gewerbegebiet Haslbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
15.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

In seiner Sitzung am 31.01.2008 hat der Stadtrat beschlossen, den Zeitlarner Weg teilweise zu verlegen um Gewerbeflächen im Industriegebiet Haslbach neu zu ordnen und für bestehende Betriebe eine räumliche Entwicklungsmöglichkeit zu schaffen.

 

Der Zeitlarner Weg ist in diesem Bereich als Ortsstraße in der Baulast der Stadt Regensburg gewidmet. Die auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Teilfläche des Zeitlarner Wegs wird durch den Neubau der auf dem Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellten Teilstrecke ersetzt und wird daher für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt.

 

Gemäß Art. 6 Abs. 7 und Art. 8 Abs. 6 gilt bei einer Verlegung einer Straße der neue Straßenteil mit seiner Verkehrsfreigabe als gewidmet und der entbehrlich gewordene Straßenteil mit seiner Sperrung als eingezogen.

 

Das neu gebaute Teilstück steht dann allen Verkehrsarten zur Benutzung offen, wohingegen das eingezogene Teilstück keine allgemeine Verkehrsbedeutung mehr besitzt.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Teilstück des Zeitlarner Wegs mit dem Anfangspunkt „Buskehre an der Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 731 Gem. Sallern“und dem Endpunkt „Coburger Straße“ wird mit seiner Verkehrsfreigabe gem. Art 6 Abs. 7 BayStrWG zur Ortsstraße nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet. Die Baulast trägt die Stadt Regensburg.

 

Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Teilstück der Ortsstraße „Zeitlarner Weg“ mit dem Anfangspunkt „Einmündung in die Eschenbacher Straße“ und dem Endpunkt „Verlängerung der Südostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 758/3 Gem. Sallern“ wird mit seiner Sperrung für den allgemeinen Verkehr gemäß Art. 8 Abs. 6 BayStrWG eingezogen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zeitlarner Weg 1 (391 KB)    
Anlage 2 2 Zeitlarner_Weg_2 (353 KB)