Sachverhalt: In seiner
Sitzung am 31.01.2008 hat der Stadtrat beschlossen, den Zeitlarner Weg
teilweise zu verlegen um Gewerbeflächen im Industriegebiet Haslbach neu zu
ordnen und für bestehende Betriebe eine räumliche Entwicklungsmöglichkeit zu
schaffen. Der
Zeitlarner Weg ist in diesem Bereich als Ortsstraße in der Baulast der Stadt
Regensburg gewidmet. Die auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert
dargestellte Teilfläche des Zeitlarner Wegs wird durch den Neubau der auf dem
Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellten Teilstrecke ersetzt und wird
daher für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt. Gemäß Art.
6 Abs. 7 und Art. 8 Abs. 6 gilt bei einer Verlegung einer Straße der neue
Straßenteil mit seiner Verkehrsfreigabe als gewidmet und der entbehrlich
gewordene Straßenteil mit seiner Sperrung als eingezogen. Das neu
gebaute Teilstück steht dann allen Verkehrsarten zur Benutzung offen,
wohingegen das eingezogene Teilstück keine allgemeine Verkehrsbedeutung mehr
besitzt. Der
Ausschuss beschließt: Das auf dem
beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Teilstück des
Zeitlarner Wegs mit dem Anfangspunkt „Buskehre an der Ostgrenze des Grundstücks
Fl.Nr. 731 Gem. Sallern“und dem Endpunkt „Coburger Straße“ wird mit seiner
Verkehrsfreigabe gem. Art 6 Abs. 7 BayStrWG zur Ortsstraße nach Art. 53 Nr. 3
BayStrWG gewidmet. Die Baulast trägt die Stadt Regensburg. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert
dargestellte Teilstück der Ortsstraße „Zeitlarner Weg“ mit dem Anfangspunkt
„Einmündung in die Eschenbacher Straße“ und dem Endpunkt „Verlängerung der
Südostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 758/3 Gem. Sallern“ wird mit seiner
Sperrung für den allgemeinen Verkehr gemäß Art. 8 Abs. 6 BayStrWG eingezogen.
Anlagen:
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