Sachverhalt: Die beim
Gartenamt zur Baumpflege täglich eingesetzte Hubarbeitsbühne WT 170 ist bereits
23 Jahre alt. Die KGSt sieht als Einsatzdauer für Fahrzeuge mit starker
Auslastung einen Richtwert von 10 Jahren vor. Stetig steigende
Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften sowie eine erhöhte
Reparaturanfälligkeit verursachen immer längere Werkstattaufenthalte. Die hohen
Kosten für Umrüstungen und Reparaturen sind wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Durch die
Ersatzbeschaffung ergeben sich folgende Vorteile: -
kostspielige
Reparaturen an Altfahrzeugen können unterbleiben, -
die
2-jährige Garantiezeit bei Neufahrzeugen trägt wesentlich zur Senkung der
Unterhaltskosten bei, -
Neufahrzeuge
sind in der Regel wartungsfreundlicher, so dass werkstattbedingte Ausfallzeiten
minimiert werden können, -
die
verbesserte Motorentechnik von Neufahrzeugen/Maschinen hilft außerdem den
Kraftstoffverbrauch zu verringern und die Feinstaubbelastung erheblich zu
reduzieren. Im
Vermögenshaushalt 2008 sind bei 1.5821.9367 für die Ersatzbeschaffung des
Hubsteigers 170.000 € eingestellt. Der
Ausschuss beschließt: Der
Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne wird nach Maßgabe der verfügbaren
Haushaltsmittel zugestimmt.
Anlagen: |
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