Vorlage - VO/08/3392/66  

 
 
Betreff: Gründung einer "Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
18.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Zwischen der Stadt Regensburg als regionalem Oberzentrum sowie den angrenzenden Städten und Gemeinden bestehen zahlreiche funktionale Verflechtungen. Hierzu zählen vor allem die Ver- und Entsorgung, die technischen, sozialen, medizinischen, wirtschaftlichen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen sowie die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Dienstleistungen, Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs, die geänderten Standortanforderungen der Wirtschaft, die wachsende Schutzbedürftigkeit von Natur und Umwelt und engere finanzielle Spielräume der öffentlichen Hand führen dazu, dass immer mehr kommunalpolitische Aufgaben auch einen überörtlichen Bezug erhalten und Planungs- und Investitionsentscheidungen immer öfter über die eigene Stadt- und Gemeindegrenze hinausreichen. Die kommunale Kooperation wird als eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige und zukunftsorientierte Entwicklung gesehen, da durch die interkommunale Arbeitsteilung und Abstimmung Synergieeffekte genutzt und Ressourcen geschont werden können. Bereits im Teilraumgutachten Stadt und Umland Regensburg, das im Jahr 2005 vorgestellt worden ist, wurde als ein Ziel definiert, die interkommunale Zusammenarbeit im Raum Regensburg zu intensivieren. Als Basis für die Zusammenarbeit wurde die Gründung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft vorgeschlagen. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gebildet, sie ist gemäß Art. 2, Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ziel ist nicht die Übertragung von Aufgaben der Kommunen an die Arbeitsgemeinschaft, sondern vielmehr die Etablierung einer übergeordneten Koordinierungsstelle. Im Gegensatz zur besonderen Arbeitsgemeinschaft, die Beschlüsse fassen darf, an die die Gemeinden gebunden sind, spricht die einfache Arbeitsgemeinschaft lediglich Empfehlungen aus.

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Regensburg hat in seiner Sitzung am 07.04.2008 die Beteiligung des Landkreises an einer „Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg“ und die Zusammensetzung des Ständigen Ausschusses entsprechend der vorliegenden Vereinbarung einstimmig beschlossen.

 

Mit der Vereinbarung beschließen Stadt und Landkreis Regensburg, die Stadt Neutraubling, die Marktgemeinden Bad Abbach, Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf sowie die Gemeinden Barbing, Bernhardswald, Mintraching, Obertraubling, Pentling, Pettendorf, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach und Zeitlarn die Gründung einer „Arbeitgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg“. Es wird ein Ständiger Ausschuss gebildet, der regelmäßig tagt und über grundsätzliche Fragen mit regionaler Bedeutung berät. Dieser ist besetzt mit dem Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, dem Landrat des Landkreises Regensburg, dem Bürgermeister der Marktgemeinde Bad Abbach sowie 7 weiteren BürgermeisterInnen der Mitgliedsgemeinden und 8 Mitgliedern des Stadtrates bzw. berufsmäßiger Stadträte der Stadt. Jedes Mitglied des Ständigen Ausschusses hat eine/n StellvertreterIn. Die VertreterInnen der Mitgliedsgemeinden aus dem Landkreis Regensburg werden für jeweils drei Jahre, die übrigen Mitglieder für jeweils sechs Jahre namentlich benannt. Jeder Kooperationspartner benennt eine/n dauernde/n AnsprechpartnerIn.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Stadt Regensburg im Ständigen Ausschuss vom berufsmäßigen Stadtrat für Wirtschaft und Finanzen, von der berufsmäßigen Stadträtin für Planen und Bauen sowie von sechs ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern vertreten wird. Die Verteilung der Sitze soll dabei nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren erfolgen. Demnach entfallen für diese Legislaturperiode auf die CSU-Stadtratsfraktion drei Sitze, auf die SPD-Stadtratsfraktion zwei und auf die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen ein Sitz.

 

Das erste Treffen der Arbeitsgemeinschaft wird am Freitag, den 04.07.2008 im Landratsamt Regensburg stattfinden. Dort soll die Vereinbarung (siehe Anlage) unterzeichnet werden.

Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

1)   Die Gründung einer einfachen „Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg“ nach Art. 4 KommZG entsprechend der vorliegenden Vereinbarung.

 

2)   Die Besetzung des Ständigen Ausschusses mit VertreterInnen der Stadt Regensburg bestehend aus

               -     dem Oberbürgermeister

               -     dem berufsmäßigen Stadtrat für Wirtschaft und Finanzen (R II)

               -     der berufsmäßigen Stadträtin für Planen und Bauen (R VI)

               -     6 weiteren Stadträten

 

3)   Die Auswahl der 6 Stadträte analog dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren.

 

4)   Die Funktion des Ansprechpartners für die Stadt Regensburg obliegt dem Amt für Stadtentwicklung.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Vereinbarung der „Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung der "Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg" (118 KB)