Sachverhalt: Zwischen der Stadt
Regensburg als regionalem Oberzentrum sowie den angrenzenden Städten und
Gemeinden bestehen zahlreiche funktionale Verflechtungen. Hierzu zählen vor
allem die Ver- und Entsorgung, die technischen, sozialen, medizinischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen sowie die Bereiche
Wohnen, Arbeiten, Dienstleistungen, Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Die
Deckung des regionalen Wohnungsbedarfs, die geänderten Standortanforderungen
der Wirtschaft, die wachsende Schutzbedürftigkeit von Natur und Umwelt und
engere finanzielle Spielräume der öffentlichen Hand führen dazu, dass immer
mehr kommunalpolitische Aufgaben auch einen überörtlichen Bezug erhalten und
Planungs- und Investitionsentscheidungen immer öfter über die eigene Stadt- und
Gemeindegrenze hinausreichen. Die kommunale Kooperation wird als eine
wesentliche Voraussetzung für die zukünftige und zukunftsorientierte
Entwicklung gesehen, da durch die interkommunale Arbeitsteilung und Abstimmung
Synergieeffekte genutzt und Ressourcen geschont werden können. Bereits im
Teilraumgutachten Stadt und Umland Regensburg, das im Jahr 2005 vorgestellt
worden ist, wurde als ein Ziel definiert, die interkommunale Zusammenarbeit im
Raum Regensburg zu intensivieren. Als Basis für die Zusammenarbeit wurde die
Gründung einer einfachen Arbeitsgemeinschaft vorgeschlagen. Die kommunale
Arbeitsgemeinschaft wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gebildet,
sie ist gemäß Art. 2, Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ziel ist nicht die Übertragung von
Aufgaben der Kommunen an die Arbeitsgemeinschaft, sondern vielmehr die
Etablierung einer übergeordneten Koordinierungsstelle. Im Gegensatz zur
besonderen Arbeitsgemeinschaft, die Beschlüsse fassen darf, an die die
Gemeinden gebunden sind, spricht die einfache Arbeitsgemeinschaft lediglich
Empfehlungen aus. Der Kreisausschuss
des Landkreises Regensburg hat in seiner Sitzung am 07.04.2008 die Beteiligung
des Landkreises an einer „Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum
Regensburg“ und die Zusammensetzung des Ständigen Ausschusses entsprechend der
vorliegenden Vereinbarung einstimmig beschlossen. Mit der
Vereinbarung beschließen Stadt und Landkreis Regensburg, die Stadt Neutraubling,
die Marktgemeinden Bad Abbach, Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf sowie die
Gemeinden Barbing, Bernhardswald, Mintraching, Obertraubling, Pentling,
Pettendorf, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach und Zeitlarn die Gründung einer
„Arbeitgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg“. Es wird ein
Ständiger Ausschuss gebildet, der regelmäßig tagt und über grundsätzliche
Fragen mit regionaler Bedeutung berät. Dieser ist besetzt mit dem
Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, dem Landrat des Landkreises Regensburg,
dem Bürgermeister der Marktgemeinde Bad Abbach sowie 7 weiteren
BürgermeisterInnen der Mitgliedsgemeinden und 8 Mitgliedern des Stadtrates bzw.
berufsmäßiger Stadträte der Stadt. Jedes Mitglied des Ständigen Ausschusses hat
eine/n StellvertreterIn. Die VertreterInnen der Mitgliedsgemeinden aus dem
Landkreis Regensburg werden für jeweils drei Jahre, die übrigen Mitglieder für
jeweils sechs Jahre namentlich benannt. Jeder Kooperationspartner benennt
eine/n dauernde/n AnsprechpartnerIn. Es wird
vorgeschlagen, dass die Stadt Regensburg im Ständigen Ausschuss vom
berufsmäßigen Stadtrat für Wirtschaft und Finanzen, von der berufsmäßigen
Stadträtin für Planen und Bauen sowie von sechs ehrenamtlichen
Stadtratsmitgliedern vertreten wird. Die Verteilung der Sitze soll dabei nach
dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren erfolgen. Demnach entfallen für diese
Legislaturperiode auf die CSU-Stadtratsfraktion drei Sitze, auf die
SPD-Stadtratsfraktion zwei und auf die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die
Grünen ein Sitz. Das erste Treffen
der Arbeitsgemeinschaft wird am Freitag, den 04.07.2008 im Landratsamt
Regensburg stattfinden. Dort soll die Vereinbarung (siehe Anlage) unterzeichnet
werden. Der Ausschuss
empfiehlt / der Stadtrat beschließt: 1) Die Gründung einer einfachen
„Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg“ nach Art. 4 KommZG
entsprechend der vorliegenden Vereinbarung. 2) Die Besetzung des Ständigen Ausschusses mit
VertreterInnen der Stadt Regensburg bestehend aus - dem
Oberbürgermeister - dem
berufsmäßigen Stadtrat für Wirtschaft und Finanzen (R II) - der
berufsmäßigen Stadträtin für Planen und Bauen (R VI) - 6
weiteren Stadträten 3) Die Auswahl der 6 Stadträte analog dem
d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. 4) Die Funktion des Ansprechpartners für die
Stadt Regensburg obliegt dem Amt für Stadtentwicklung.
Anlagen:
Vereinbarung der „Arbeitsgemeinschaft Lebens- und Wirtschaftsraum Regensburg“
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