Vorlage - VO/08/3394/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die BMW AG, Werk Regensburg
(Änderung der Lackiererei; Errichtung und Betrieb der Materialversorgung für die Flexilinie im Gebäude 41, Achsbereich I-F / 4-5)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
18.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Bericht der Verwaltung:

Mit Schreiben vom 31.01.08 beantragte die Bayerischen Motorenwerke AG, Werk Regensburg, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der bestehenden Lackiererei durch die Errichtung einer Materialversorgung für die Flexilinie in Gebäude 41.0 auf dem Grundstück Herbert-Quandt-Allee in Regensburg .

 

Die neue Flexilinie dient der Individuallackierung von Karossen und ermöglicht eine flexible und wirtschaftliche Umsetzung von Kundensonderwünschen. Die Flexilinie wird im Bereich der früheren Decklacklinie 2 im Gebäude 41.0, Achsbereich I-F / 4-5 aufgebaut. Die Kabinenabmessungen, Trocknerbereiche und Abluftmengen entsprechen der früheren Decklacklinie 2. Es ist allerdings der Neubau einer Materialversorgung im Erdgeschoß des bestehenden Gebäudes 41.0 erforderlich. Die Materialversorgung wird in Massivbauweise F90 mit einer Stahlbetondecke ausgeführt. Die erforderlichen Wasserbasislacke bzw. Wasserfüllerlacke werden in Containern bzw. Kleingebinden gelagert, die den Anforderungen des Gefahrgutrechts entsprechen. Der Tagesverbrauch wird bei ca. 1000 l Basis- und Füllerlack liegen.

 

Das beantragte Vorhaben ist gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Nr. 5.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG). Die für den 03.03.08 beantragte Zulassung des vorzeitigen Baubeginns wurde mit Bescheid vom 28.02.08 ausgesprochen, nachdem der Ausschuß für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen in der Sitzung vom 27.02.08 das Vorhaben einstimmig zur Kenntnis genommen hat.

 

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz –Gewerbeaufsichtsamt-, des Amtes für Brand- und Zivilschutz, des Bauordnungsamtes, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft sowie der Abteilung für technischen Umweltschutz und Veterinärwesen eingeholt. Ein Betreibergutachten des TÜV Süd wurde durch die BMW AG vorgelegt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass bei Festsetzung der für erforderlich gehaltenen Auflagen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

 

Das Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situatiuon liegt bei .

 

 

Anlage:

1 Lageplan

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bayerischen Motorenwerke AG, Werk Regensburg, die Genehmigung zur Änderung der Lackiererei durch die Errichtung und den Betrieb der Materialversorgung für die Flexilinie im Gebäude 41, Achsbereich I-F / 4-5 zu erteilen.