Sachverhalt: Bericht der Verwaltung: Mit Schreiben vom
31.01.08 beantragte die Bayerischen Motorenwerke AG, Werk Regensburg, die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der bestehenden Lackiererei
durch die Errichtung einer Materialversorgung für die Flexilinie in Gebäude
41.0 auf dem Grundstück Herbert-Quandt-Allee in Regensburg . Die neue Flexilinie
dient der Individuallackierung von Karossen und ermöglicht eine flexible und
wirtschaftliche Umsetzung von Kundensonderwünschen. Die Flexilinie wird im
Bereich der früheren Decklacklinie 2 im Gebäude 41.0, Achsbereich I-F / 4-5
aufgebaut. Die Kabinenabmessungen, Trocknerbereiche und Abluftmengen
entsprechen der früheren Decklacklinie 2. Es ist allerdings der Neubau einer
Materialversorgung im Erdgeschoß des bestehenden Gebäudes 41.0 erforderlich.
Die Materialversorgung wird in Massivbauweise F90 mit einer Stahlbetondecke
ausgeführt. Die erforderlichen Wasserbasislacke bzw. Wasserfüllerlacke werden
in Containern bzw. Kleingebinden gelagert, die den Anforderungen des
Gefahrgutrechts entsprechen. Der Tagesverbrauch wird bei ca. 1000 l Basis- und
Füllerlack liegen. Das beantragte
Vorhaben ist gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Nr. 5.1 Spalte 1 des Anhangs zur
4. BImSchV genehmigungspflichtig. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10
BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat
beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der
Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte
Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte
dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG). Die für den 03.03.08
beantragte Zulassung des vorzeitigen Baubeginns wurde mit Bescheid vom 28.02.08
ausgesprochen, nachdem der Ausschuß für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen in der Sitzung vom 27.02.08 das Vorhaben einstimmig zur Kenntnis
genommen hat. Die
Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen
der Regierung der Oberpfalz –Gewerbeaufsichtsamt-, des Amtes für Brand- und
Zivilschutz, des Bauordnungsamtes, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft
sowie der Abteilung für technischen Umweltschutz und Veterinärwesen eingeholt.
Ein Betreibergutachten des TÜV Süd wurde durch die BMW AG vorgelegt. Die beteiligten
Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass bei Festsetzung der für
erforderlich gehaltenen Auflagen keine Einwände gegen das Vorhaben bestehen. Das Amt für
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz schlägt deshalb vor, die beantragte
Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu
erteilen. Ein Lageplan zur
Darlegung der örtlichen Situatiuon liegt bei . Anlage: 1 Lageplan Der
Stadtrat beschließt: Die
Verwaltung wird beauftragt, der Bayerischen Motorenwerke AG, Werk Regensburg,
die Genehmigung zur Änderung der Lackiererei durch die Errichtung und den
Betrieb der Materialversorgung für die Flexilinie im Gebäude 41, Achsbereich
I-F / 4-5 zu erteilen. |
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