Vorlage - VO/08/3397/32  

 
 
Betreff: Fußgängersignalanlage in der Brennesstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
18.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Die Brennesstraße ist Teil der Haupterschließung für den Stadtteil Reinhausen und stellt zusammen mit der westlichen Donaustaufer Straße eine bedeutsame Verbindungsachse zwischen Nordgau- und Frankenstraße dar. Über die Brennesstraße werden wichtige Einrichtungen, z. B. das Alex-Center, das Werner-von-Siemens-Gymnasium und die Maschinenfabrik Reinhausen erschlossen.

Aufgrund dieser Verkehrsbedeutung besteht in der Brennesstraße ein tägliches Verkehrsaufkommen von 11.000 PKW-Einheiten.

 

Mit der Situierung des neuen Parkhauses MR auf der Südseite der Brennesstraße ist zusätzlich zum Schülerquerverkehr ein weiterer Querungsbedarf für Fußgänger entstanden.

Fußgänger haben angesichts der Verkehrsbelastung heute schon zuweilen erhebliche Probleme, die Brennesstraße zu überqueren.

 

Im Auswertungszeitraum von 2003 – 2007 haben sich insgesamt 42 Unfälle, aber keine Unfälle im Zusammenhang mit Fußgängern ereignet.

Das Unfallgeschehen im Abschnitt zwischen Hans-Hayder-Straße und Falkensteinstraße stellt sich in den letzten Jahren wie folgt dar:

2003: 6 Verkehrsunfälle, davon 1 Fahrradunfall auf Gehweg

2004: 10 Verkehrsunfälle

2005: 6 Verkehrsunfälle

2006: 8 Verkehrsunfälle

2007: 12 Verkehrsunfälle, davon 1 Fahrradunfall mit PKW-Kollision.

 

Aktuelle Geschwindigkeitsmessungen im April 2008 haben eine Durchschnittsge-schwindigkeit in West-Ost-Richtung von 49,1 km/h, in Ost-West-Richtung von 47,0 km/h ergeben. Das am schnellsten gemessene Fahrzeug ist mit 83 km/h gefahren. Die 24-Stunden-Belastung hat 8624 Fahrzeuge betragen.

Etwa 14 % der gemessenen Fahrzeuge sind schneller als 50 km/h gefahren.

 

Im Jahr 2007 hat die Verwaltung in einem ausgiebigen Gespräch mit der Schulleitung des Werner-von-Siemens-Gymnasiums die Schulwegsicherheit erörtert, insbesondere auch im Hinblick auf das neue Parkhaus der Maschinenfabrik Reinhausen. Die Verwaltung hat im Frühjahr 2008 die Erörterung mit der MR-Geschäfts- und Planungsleitung fortgesetzt und dabei über die Möglichkeiten des Querungsschutzes für Fußgänger sowie die Lage der Schutzeinrichtung  erläutert.

Die Anlage eines Fußgängerüberweges, sog. Zebrastreifen, ist nach den einschlägigen Richtlinien (R-FGÜ 2000) nicht zulässig, weil die Mengen des fließenden Verkehrs sowie des Fußgängerquerverkehrs, insbesondere in der schulrelevanten Zeit in der Brennesstraße zu hoch sind.

Auch die Möglichkeit eines Mittelinseleinbaus als Querungshilfe wurde verworfen, weil der Straßenraum auf Kosten des Grünstreifens sowie einiger Bäume verbreitert werden müsste.

Unter Abwägung dieser Varianten und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Belange bietet die Fußgängersignalanlage den besten Schutz für querungswillige Fußgänger.

 

Die Kosten der Fußgängerschutzanlage einschließlich des tiefbaulichen Aufwandes belaufen sich auf etwa 25.000 Euro. Die Finanzmittel stehen zur Verfügung.

Die Maßnahme ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

 

Anlage:

1 Lageplan

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss  beschließt:

 

Vom Bericht der Verwaltung, eine Fußgängerampel in der Brennesstraße einzurichten, wird Kenntnis genommen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 K 1505- absolut neu (38 KB)