Sachverhalt: Die
Brennesstraße ist Teil der Haupterschließung für den Stadtteil Reinhausen und
stellt zusammen mit der westlichen Donaustaufer Straße eine bedeutsame
Verbindungsachse zwischen Nordgau- und Frankenstraße dar. Über die
Brennesstraße werden wichtige Einrichtungen, z. B. das Alex-Center, das
Werner-von-Siemens-Gymnasium und die Maschinenfabrik Reinhausen erschlossen. Aufgrund
dieser Verkehrsbedeutung besteht in der Brennesstraße ein tägliches Verkehrsaufkommen
von 11.000 PKW-Einheiten. Mit der
Situierung des neuen Parkhauses MR auf der Südseite der Brennesstraße ist
zusätzlich zum Schülerquerverkehr ein weiterer Querungsbedarf für Fußgänger
entstanden. Fußgänger
haben angesichts der Verkehrsbelastung heute schon zuweilen erhebliche
Probleme, die Brennesstraße zu überqueren. Im
Auswertungszeitraum von 2003 – 2007 haben sich insgesamt 42 Unfälle, aber keine
Unfälle im Zusammenhang mit Fußgängern ereignet. Das
Unfallgeschehen im Abschnitt zwischen Hans-Hayder-Straße und Falkensteinstraße
stellt sich in den letzten Jahren wie folgt dar: 2003: 6
Verkehrsunfälle, davon 1 Fahrradunfall auf Gehweg 2004: 10
Verkehrsunfälle 2005: 6
Verkehrsunfälle 2006: 8
Verkehrsunfälle 2007: 12
Verkehrsunfälle, davon 1 Fahrradunfall mit PKW-Kollision. Aktuelle
Geschwindigkeitsmessungen im April 2008 haben eine
Durchschnittsge-schwindigkeit in West-Ost-Richtung von 49,1 km/h, in
Ost-West-Richtung von 47,0 km/h ergeben. Das am schnellsten gemessene Fahrzeug
ist mit 83 km/h gefahren. Die 24-Stunden-Belastung hat 8624 Fahrzeuge betragen. Etwa 14 %
der gemessenen Fahrzeuge sind schneller als 50 km/h gefahren. Im Jahr
2007 hat die Verwaltung in einem ausgiebigen Gespräch mit der Schulleitung des
Werner-von-Siemens-Gymnasiums die Schulwegsicherheit erörtert, insbesondere
auch im Hinblick auf das neue Parkhaus der Maschinenfabrik Reinhausen. Die
Verwaltung hat im Frühjahr 2008 die Erörterung mit der MR-Geschäfts- und
Planungsleitung fortgesetzt und dabei über die Möglichkeiten des
Querungsschutzes für Fußgänger sowie die Lage der Schutzeinrichtung erläutert. Die Anlage
eines Fußgängerüberweges, sog. Zebrastreifen, ist nach den einschlägigen
Richtlinien (R-FGÜ 2000) nicht zulässig, weil die Mengen des fließenden
Verkehrs sowie des Fußgängerquerverkehrs, insbesondere in der schulrelevanten
Zeit in der Brennesstraße zu hoch sind. Auch die
Möglichkeit eines Mittelinseleinbaus als Querungshilfe wurde verworfen, weil
der Straßenraum auf Kosten des Grünstreifens sowie einiger Bäume verbreitert
werden müsste. Unter
Abwägung dieser Varianten und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen
Belange bietet die Fußgängersignalanlage den besten Schutz für querungswillige
Fußgänger. Die Kosten
der Fußgängerschutzanlage einschließlich des tiefbaulichen Aufwandes belaufen
sich auf etwa 25.000 Euro. Die Finanzmittel stehen zur Verfügung. Die
Maßnahme ist im anliegenden Lageplan dargestellt. Anlage: 1
Lageplan Der
Ausschuss beschließt: Vom
Bericht der Verwaltung, eine Fußgängerampel in der Brennesstraße einzurichten,
wird Kenntnis genommen.
Anlagen:
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