Vorlage - VO/08/3400/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg -
Prioritätenliste des Freistaates Bayern und Planung der nächsten
Abschnitte D (Reinhausen) und Q (Ostenvorstadt/Westhafen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1.
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
01.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Anlagen:         1 Prioritätenliste des Freistaates Bayern mit Lageplan (Anlage 1)

                        1 Lageplan mit Darstellung der laufenden Maßnahmen und der nächsten

                           Planungsschritte (Anlage 2)

 

 

  1. Beschlusslage

    Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen v. 04.05.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Ergebnisse der Optimierungsphase beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) die Planungen für einen Hochwasserschutz in den Abschnitten A (Schwabelweis), B (Weichs Mitte/Ost) und S (Irl) zu beantragen (= Planungsbeschluss für Abschnitte A, B und S) und für die verbleibenden Abschnitte die Ergebnisse der Optimierungsphase auszuwerten und die weiteren prioritären Bereiche zu bestimmen.

    Für die Abschnitte A (Schwabelweis) und S (Irl) wurden die Planungen durch den  Freistaat Bayern bis zum Bauentwurf entwickelt und dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 17.07.07 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach Einarbeitung der Anregungen aus den Bürgerinformationsveranstaltungen wurde schließlich mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 18.09.2007 beim Freistaat Bayern beantragt, für beide Bauentwürfe die Anträge für die Einleitung der jeweiligen wasserrechtlichen Verfahren zu stellen (= Einleitungsbeschluss für Abschnitte A und S).

 

Für den Abschnitt S (Irl) konnten die wasserrechtlichen Verfahren zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen v. 01.07.2008 soll die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme beim Freistaat Bayern beantragt, sowie eine Bauvereinbarung zur Regelung der Kostenteilung abgeschlossen werden (= Maßnahmenbeschluss für den Abschnitt S).

  1. Prioritätenliste des Freistaates Bayern

    Im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse der Optimierungsphase erfolgte durch den Freistaat Bayern die Erstellung einer Prioritätenliste auf der Grundlage von sog. Kosten-Wirkungsfaktoren, wobei für jeden vor Hochwasser zu schützenden Abschnitt das Verhältnis von gewichtetem Schadenspotential und voraussichtlichen Baukosten unter Berücksichtigung verschiedener fachlicher Faktoren ermittelt wurde. Die Einteilung schließlich in Prioritätsklassen von 1 = hoch bis 5 = niedrig entspricht dabei einer bayernweit in der Wasserwirtschaftsverwaltung angewandten Klassifizierung von Hochwasserschutzmaßnahmen (siehe Anlage 1).

 

  1. Abschnitte D (Reinhausen) und Q (Ostenvorstadt/Westhafen) als nächste Planungsschritte


Aufgrund der verschiedenen planerischen und rechtlichen Randbedingungen befinden sich die bereits beschlossenen Abschnitte A, B und S (alle Prioritätsklasse 1) in einem unterschiedlichen Planungs- und Verfahrensstand. Während der Abschnitt S (Irl) kurz vor der baulichen Umsetzung steht, der Abschnitt A (Schwabelweis) sich kurz vor Einleitung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens befindet, konnte im Abschnitt B (Weichs Mitte/Ost) die Planung bislang nicht weitergeführt werden. Im Rahmen der Planungsabstimmung wurde seitens des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg darauf hingewiesen, dass durch einen Hochwasserschutz im Abschnitt B die Hinterläufigkeit des Hochwassers zwischen den Abschnitten D und B, d.h. die Verbindung zwischen dem Regen, der Frankenstraße, der Holzgartenstraße, der Vilsstraße und der  Donau unterbunden würde und dadurch Überflutungsnachteile im Abschnitt B entstehen könnten (Anlage 2).

 

Abschnitt D (Reinhausen)

 

Um die Hinterläufigkeit zu verhindern und um den Abschnitt B planerisch voran zu bringen, muss deshalb der Abschnitt D (Reinhausen) als nächster Planungsschritt auf den Weg gebracht werden. Im Hinblick auf die große Schutzbedürftigkeit des städtebaulichen Bestandes in den Stadtteilen Reinhausen und Weichs sowie der Sicherung der Bauleitplanung (Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 130 Holzgartenstraße) decken sich die staatlichen und städtischen Interessen für einen Hochwasserschutz im Abschnitt D in hohem Maße. Letztlich wird mit dem Abschnitt D auch die Vervollständigung des Hochwasserschutzes im Stadtnorden entscheidend vorangebracht.

Mit der Beauftragung der Planung für den Abschnitt D empfiehlt die Beurteilungskommission aus der Optimierungsphase des Wettbewerbes das Team 2 (Ingenieur: Prof. Ludwig Obermeyer,  Potsdam, Architekt: Peter Robl, Berlin/Regensburg und Landschaftsarchitektin: Rose Fisch, Berlin). Grundlage für die Weiterentwicklung der Lösung des Teams 2 stellen die fachlichen Empfehlungen der Beurteilungskommission dar. Darin wird empfohlen, sowohl für die Untere Regenstraße als auch für die Obere Regenstraße, den vorgesehenen ortsfesten Grundschutz HW 20 + 0,25 m mit 1,75 m aufgesetzten mobilen Elementen der weiteren Planung zu Grunde zu legen.

 

Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen)

 

Beim Abschnitt Q handelt es sich um die größte überschwemmungsgefährdete Fläche des städtebaulichen Bestandes im Stadtgebiet. Neben der großen Schutzbedürftigkeit des Bestandes ist allerdings auch im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich (Marina/Schlachthof–Quartier) ein zeitnaher Hochwasserschutz für den Abschnitt Q erforderlich.

 

Für den Abschnitt Q empfiehlt die Beurteilungskommission ebenfalls die Umsetzung der Lösung des Teams 2 (Kombination aus Mauern, mobilen Elementen und teilweise integriertem Hochwasserschutz).

 

      4.   Investitionsplanung

 

Auf der Grundlage der Planungsvereinbarung v. 11.04.2005 werden die externen Planungskosten vorläufig 50 : 50 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geteilt. Die endgültige Kostenteilung und damit die Festlegung der konkreten Beteiligtenleistung (Investitionskostenzuschuss) der Stadt an den Freistaat Bayern wird für jeden Abschnitt einzeln im Rahmen einer Bauvereinbarung im Vorfeld der baulichen Umsetzung geregelt (Maßnahmenbeschluss).

 

Während die Kostenteilung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg für die Abschnitte A (60 : 40), B (50 : 50) und S (60 : 40) bereits einvernehmlich abgestimmt wurde und den abzuschließenden Bauvereinbarungen zugrunde gelegt wird, gilt für die Abschnitte D und Q bis zur vertieften Abstimmung die vorläufige Kostenteilung 50 : 50 aus der Planungsvereinbarung v. 11.04.2005.

 

 

Neben den Abschnitten A, B und S werden die beiden neuen Abschnitte D und Q im Hinblick auf die gesamten Planungs- und Baukosten nach Abstimmung mit dem Freistaat Bayern wie folgt in der Reihenfolge der voraussichtlichen Umsetzung sowie der ermittelten Prioritätsklasse (PK) im Investitionsprogramm 2008 – 2012 eingeplant (in Tausend €):

 

Abschnitt

PK

Gesamt-

2008

2009

2010

2011

2012

 

 

kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S (Irl)

1

800 €

700 €

100 €

 

 

 

Anteil Stadt 40%

 

320 €

280 €

40 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A (Schwabelweis)

1

5.000 €

200 €

3.000 €

1.800 €

 

 

Anteil Stadt 40%

 

2.000 €

80 €

1.200 €

720 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D (Reinhausen)

1

5.100 €

200 €

300 €

2.000 €

2.600 €

 

Anteil Stadt vorl. 50%

 

2.550 €

100 €

150 €

1.000 €

1.300 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B (Weichs-Ost)

1

4.000 €

200 €

150 €

50 €

200 €

3.400 €

Anteil Stadt  50%

 

2.000 €

100 €

75 €

25 €

100 €

1.700 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Q (Ostenv./Westh.

2

6.800 €

 

400 €

300 €

2.500 €

3.600 €

Anteil Stadt vorl. 50%

 

3.400 €

 

200 €

150 €

1.250 €

1.800 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Summen

 

21.700 €

1.300 €

3.950 €

4.150 €

5.300 €

7.000 €

Anteil Stadt

 

10.270 €

560 €

1.665 €

1.895 €

2.650 €

3.500 €

 

 

       5.  Weiteres Vorgehen

 

Eine Festlegung der weiteren prioritären Bereiche über das Jahr 2012 hinaus ist derzeit nicht sinnvoll. Nach Vorliegen wichtiger Erfahrungswerte aus der Planung und Umsetzung der laufenden Maßnahmen werden zur Priorisierung der übrigen Abschnitte aus den Prioritätsklassen 2 bis 5 weitere Abstimmungsgespräche zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geführt. Dabei sollen auch die Ergebnisse der in der 2. Jahreshälfte geplanten gesamtkonzeptionellen Überlegungen im Bereich der mobilen Elemente (Logistik), Gestaltung (Leitfaden), Flussraum (Retentionsraum-, Freizeit- und Erholungsflächen) sowie Grundwasser (Pegelmessnetz) in die Priorisierung der übrigen Abschnitte einfliesen. Die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche sowie der gesamtkonzeptionellen Überlegungen werden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Vor Einleitung der wasserrechtlichen Verfahren für die Abschnitte D (Reinhausen) und Q (Ostenvorstadt/Westhafen) werden die Planungen (Bauentwürfe) dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wieder vorgelegt.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Offenen Planung Hochwasserschutz Regensburg ist am 09.07.2008 eine gemeinsame Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Freistaat Bayern geplant. Neben den laufenden Hochwasserschutzmaßnahmen werden dabei auch die nächsten Planungsschritte sowie der Anlass für die gesamtkonzeptionellen Überlegungen der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

           

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Die Prioritätenliste des Freistaates Bayern für die Einteilung der Hochwasserschutz­abschnitte auf der Grundlage von Kosten-Wirkungs-Faktoren wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der staatlichen Prioritätenliste für die Abschnitte D (Reinhausen) und Q (Ostenvorstadt/Westhafen) beim Freistaat Bayern die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen (Planungsbeschluss).

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5 Prioritätenliste Anlage1 (161 KB)    
Anlage 2 2 TOP 5 Prioritätenliste Anlage2 (10759 KB)