Sachverhalt: Anlagen: 1 Prioritätenliste des Freistaates Bayern mit
Lageplan (Anlage 1) 1
Lageplan mit Darstellung der laufenden Maßnahmen und der nächsten Planungsschritte (Anlage 2)
Für den Abschnitt S (Irl) konnten
die wasserrechtlichen Verfahren zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Mit
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
v. 01.07.2008 soll die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme beim Freistaat
Bayern beantragt, sowie eine Bauvereinbarung zur Regelung der Kostenteilung abgeschlossen
werden (= Maßnahmenbeschluss für den Abschnitt S).
Abschnitt D (Reinhausen) Um die Hinterläufigkeit zu
verhindern und um den Abschnitt B planerisch voran zu bringen, muss deshalb der
Abschnitt D (Reinhausen) als nächster Planungsschritt auf den Weg gebracht
werden. Im Hinblick auf die große Schutzbedürftigkeit des städtebaulichen
Bestandes in den Stadtteilen Reinhausen und Weichs sowie der Sicherung der
Bauleitplanung (Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 130 Holzgartenstraße) decken
sich die staatlichen und städtischen Interessen für einen Hochwasserschutz im
Abschnitt D in hohem Maße. Letztlich wird mit dem Abschnitt D auch die
Vervollständigung des Hochwasserschutzes im Stadtnorden entscheidend
vorangebracht. Mit der Beauftragung der Planung
für den Abschnitt D empfiehlt die Beurteilungskommission aus der
Optimierungsphase des Wettbewerbes das Team 2 (Ingenieur: Prof. Ludwig
Obermeyer, Potsdam, Architekt: Peter
Robl, Berlin/Regensburg und Landschaftsarchitektin: Rose Fisch, Berlin).
Grundlage für die Weiterentwicklung der Lösung des Teams 2 stellen die
fachlichen Empfehlungen der Beurteilungskommission dar. Darin wird empfohlen, sowohl
für die Untere Regenstraße als auch für die Obere Regenstraße, den vorgesehenen
ortsfesten Grundschutz HW 20 + 0,25 m mit 1,75 m aufgesetzten mobilen Elementen
der weiteren Planung zu Grunde zu legen. Abschnitt Q
(Ostenvorstadt/Westhafen) Beim Abschnitt Q handelt es sich
um die größte überschwemmungsgefährdete Fläche des städtebaulichen Bestandes im
Stadtgebiet. Neben der großen Schutzbedürftigkeit des Bestandes ist allerdings
auch im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich (Marina/Schlachthof–Quartier)
ein zeitnaher Hochwasserschutz für den Abschnitt Q erforderlich. Für den Abschnitt Q empfiehlt die
Beurteilungskommission ebenfalls die Umsetzung der Lösung des Teams 2
(Kombination aus Mauern, mobilen Elementen und teilweise integriertem
Hochwasserschutz). 4. Investitionsplanung
Auf der Grundlage der
Planungsvereinbarung v. 11.04.2005 werden die externen Planungskosten vorläufig
50 : 50 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geteilt. Die
endgültige Kostenteilung und damit die Festlegung der konkreten
Beteiligtenleistung (Investitionskostenzuschuss) der Stadt an den Freistaat
Bayern wird für jeden Abschnitt einzeln im Rahmen einer Bauvereinbarung im
Vorfeld der baulichen Umsetzung geregelt (Maßnahmenbeschluss). Während
die Kostenteilung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg für
die Abschnitte A (60 : 40), B (50 : 50) und S (60 : 40) bereits einvernehmlich
abgestimmt wurde und den abzuschließenden Bauvereinbarungen zugrunde gelegt
wird, gilt für die Abschnitte D und Q bis zur vertieften Abstimmung die
vorläufige Kostenteilung 50 : 50 aus der Planungsvereinbarung v. 11.04.2005. Neben den Abschnitten A, B und S
werden die beiden neuen Abschnitte D und Q im Hinblick auf die gesamten
Planungs- und Baukosten nach Abstimmung mit dem Freistaat Bayern wie folgt in
der Reihenfolge der voraussichtlichen
Umsetzung sowie der ermittelten
Prioritätsklasse (PK) im Investitionsprogramm 2008 – 2012 eingeplant (in
Tausend €):
5. Weiteres
Vorgehen Eine Festlegung der weiteren
prioritären Bereiche über das Jahr 2012 hinaus ist derzeit nicht sinnvoll. Nach
Vorliegen wichtiger Erfahrungswerte aus der Planung und Umsetzung der laufenden
Maßnahmen werden zur Priorisierung der übrigen Abschnitte aus den
Prioritätsklassen 2 bis 5 weitere Abstimmungsgespräche zwischen dem Freistaat
Bayern und der Stadt Regensburg geführt. Dabei sollen auch die Ergebnisse der
in der 2. Jahreshälfte geplanten gesamtkonzeptionellen Überlegungen im Bereich
der mobilen Elemente (Logistik), Gestaltung (Leitfaden), Flussraum (Retentionsraum-,
Freizeit- und Erholungsflächen) sowie Grundwasser (Pegelmessnetz) in die
Priorisierung der übrigen Abschnitte einfliesen. Die Ergebnisse der
Abstimmungsgespräche sowie der gesamtkonzeptionellen Überlegungen werden dem
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zur
Beschlussfassung vorgelegt. Vor Einleitung der
wasserrechtlichen Verfahren für die Abschnitte D (Reinhausen) und Q
(Ostenvorstadt/Westhafen) werden die Planungen (Bauentwürfe) dem Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen wieder vorgelegt. Im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit zur Offenen Planung Hochwasserschutz Regensburg ist am 09.07.2008
eine gemeinsame Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Freistaat Bayern
geplant. Neben den laufenden Hochwasserschutzmaßnahmen werden dabei auch die
nächsten Planungsschritte sowie der Anlass für die gesamtkonzeptionellen
Überlegungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Der
Ausschuss beschließt:
Anlagen:
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