Sachverhalt: 1. Beschreibung
des Bauvorhabens Am
20.03.2008 wurde die Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung zum Neubau
eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Anwesen Haydnstr. 1,
Galgenbergstr. 23, Fl.Nrn. 3037 und 3037/2, Gemarkung Regensburg beantragt.
Antragstellerin ist Frau Agneta Zeiler. Das
Teilgrundstück Fl.Nr. 3037 befand sich ursprünglich im Eigentum der Stadt
Regensburg und wurde nunmehr an die Antragstellerin verkauft. Die
zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. Fl.Nrn. 3037 und 3037/2 sind
derzeit mit Wohngebäuden bebaut, die vollständig abgebrochen werden sollen. Der
nordwestliche Grundstücksbereich ist bisher noch unbebaut. Der
beantragte Neubau wird im Vergleich zum Bestand um ca. 10 m weiter nach Osten
zurückversetzt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Flächen als Option für den
möglichen Ausbau der Galgenbergstraße freigehalten werden. Der
Neubau ist an der Galgenbergstraße ca. 65 m lang und ca. 13 m tief und weist
eine gestaffelte Dreigeschossigkeit auf, im Bereich der Haydnstraße ist ein
viergeschossiger Kopfbau beantragt. Der
Bereich entlang der Galgenbergstraße wird vollständig mit Büros und
Ladengeschäften belegt; im Bereich zur Haydnstraße hin sind insgesamt 12
Wohnungen vorgesehen. Die
Erschließung der Tiefgarage mit 72 Stellplätzen erfolgt über die Haydnstraße. 2. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Die
zu bebauenden Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich. Das beantragte
Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig, da es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Insbesondere leitet sich
die Drei- bzw. Viergeschossigkeit aus der Umgebung her. 3. Bauordnungsrechtliche
Zulässigkeit 3.1 Stellplätze Die
notwendigen Stellplätze nach der städt. Garagen- und Stellplatzsatzung können
in der Tiefgarage nachgewiesen werden. 3.2 Kinderspielplatz/
Freiflächengestaltung Der
für den Neubau geplante Kinderspielplatz ist im nordöstlichen
Grundstücksbereich vorgesehen. Hinter dem Gebäude ist zur Schaffung eines
adäquaten Wohnumfeldes eine begrünte und bepflanzte Freifläche anzulegen. Im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist deshalb noch die Vorlage eines
qualifizierten Freiflächenplanes erforderlich. 4. Schallschutz Aufgrund
der verkehrlichen Situation sind an der Galgenbergstraße Büro- und Ladenflächen
vorgesehen. Bei den Wohnungen an der Haydnstraße wird der Schallschutz durch
entsprechende Maßnahmen am Gebäude und durch entsprechende
Grundrissorganisation gewährleistet. 5. Umweltschutz Zur
Realisierung des Bauvorhabens müssen im nördlichen Bereich drei Bäume gefällt
werden, für die im Rahmen der Baugenehmigung ein Ersatz festgelegt wird. Für
die zu bebauenden Grundstücke besteht ferner ein Altlastenverdacht. Durch ein
Gutachten zur orientierenden Altlastenerkundung und
Gebäudeschadstoff-untersuchung wurde jedoch nachgewiesen, dass ein Abbruch des
Gebäudebestandes und ein Neubau unter entsprechenden Auflagen zugelassen werden
können. 6. Gestaltungsbeirat Die
Baugrundstücke befinden sich an einer prominenten Ecke im Einfahrtsbereich zum
Altstadtensemble der Stadt Regensburg und gegenüber der Alten Mälzerei und dem
Kneitinger Biergarten. Aufgrund dieser Lage wurde das Vorhaben dem
Gestaltungsbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Gestaltungsbeirat ist es im
Verlauf mehrerer Sitzungen gelungen, auf eine Planung hinzuwirken, bei der sich
das Projekt städtebaulich positiv weiterentwickelt hat, so dass das Vorhaben in
der nunmehr beantragten Form akzeptiert werden kann. Insbesondere wurde durch
die überarbeitete Höhenentwicklung (Staffelung) im Bereich der Galgenbergstraße
sowie durch die Überarbeitung im Bereich des Kopfbaus an der Haydnstraße das
städtebauliche Erscheinungsbild des Gebäudes deutlich verbessert. Ferner wurde
in der abschließenden Sitzung des Gestaltungsbeirates die Differenzierung in
der Behandlung der Fassaden begrüßt. Auf dem Verwaltungsweg sind nunmehr die
Farbgebung des Projektes sowie eine qualifizierte Gestaltung der Freiflächen
abzustimmen. 7. Zusammenfassung der
Prüfergebnisse Das
Vorhaben wird bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB behandelt und ist in der
beantragten Form zulässig. Die
Verwaltung wird beauftragt, die beantragte baurechtliche Genehmigung mit den
notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen.
Anlagen:
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