Vorlage - VO/08/3416/63  

 
 
Betreff: Vollzug der Baugesetze;
Antrag von Frau Agneta Zeiler auf Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Anwesen Haydnstr. 1, Galgenbergstr. 23, Fl.Nrn. 3037 und 3037/2, Gemarkung Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Bauordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
18.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

1.      Beschreibung des Bauvorhabens

 

Am 20.03.2008 wurde die Erteilung einer baurechtlichen Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage auf dem Anwesen Haydnstr. 1, Galgenbergstr. 23, Fl.Nrn. 3037 und 3037/2, Gemarkung Regensburg beantragt. Antragstellerin ist Frau Agneta Zeiler.

 

Das Teilgrundstück Fl.Nr. 3037 befand sich ursprünglich im Eigentum der Stadt Regensburg und wurde nunmehr an die Antragstellerin verkauft.

 

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke Fl.Nr. Fl.Nrn. 3037 und 3037/2 sind derzeit mit Wohngebäuden bebaut, die vollständig abgebrochen werden sollen. Der nordwestliche Grundstücksbereich ist bisher noch unbebaut.

Der beantragte Neubau wird im Vergleich zum Bestand um ca. 10 m weiter nach Osten zurückversetzt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Flächen als Option für den möglichen Ausbau der Galgenbergstraße freigehalten werden.

 

Der Neubau ist an der Galgenbergstraße ca. 65 m lang und ca. 13 m tief und weist eine gestaffelte Dreigeschossigkeit auf, im Bereich der Haydnstraße ist ein viergeschossiger Kopfbau beantragt.

Der Bereich entlang der Galgenbergstraße wird vollständig mit Büros und Ladengeschäften belegt; im Bereich zur Haydnstraße hin sind insgesamt 12 Wohnungen vorgesehen.

Die Erschließung der Tiefgarage mit 72 Stellplätzen erfolgt über die Haydnstraße.

 

 

2.         Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

 

Die zu bebauenden Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich. Das beantragte Vorhaben ist nach § 34 BauGB zulässig, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Insbesondere leitet sich die Drei- bzw. Viergeschossigkeit aus der Umgebung her.

 

 

3.      Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit

 

3.1    Stellplätze

 

Die notwendigen Stellplätze nach der städt. Garagen- und Stellplatzsatzung können in der Tiefgarage nachgewiesen werden.

 

3.2       Kinderspielplatz/ Freiflächengestaltung

 

Der für den Neubau geplante Kinderspielplatz ist im nordöstlichen Grundstücksbereich vorgesehen. Hinter dem Gebäude ist zur Schaffung eines adäquaten Wohnumfeldes eine begrünte und bepflanzte Freifläche anzulegen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist deshalb noch die Vorlage eines qualifizierten Freiflächenplanes erforderlich.

 

 

4.      Schallschutz

 

Aufgrund der verkehrlichen Situation sind an der Galgenbergstraße Büro- und Ladenflächen vorgesehen. Bei den Wohnungen an der Haydnstraße wird der Schallschutz durch entsprechende Maßnahmen am Gebäude und durch entsprechende Grundrissorganisation gewährleistet.

 

 

5.      Umweltschutz

 

Zur Realisierung des Bauvorhabens müssen im nördlichen Bereich drei Bäume gefällt werden, für die im Rahmen der Baugenehmigung ein Ersatz festgelegt wird.

 

Für die zu bebauenden Grundstücke besteht ferner ein Altlastenverdacht. Durch ein Gutachten zur orientierenden Altlastenerkundung und Gebäudeschadstoff-untersuchung wurde jedoch nachgewiesen, dass ein Abbruch des Gebäudebestandes und ein Neubau unter entsprechenden Auflagen zugelassen werden können.

 

 

6.         Gestaltungsbeirat

 

Die Baugrundstücke befinden sich an einer prominenten Ecke im Einfahrtsbereich zum Altstadtensemble der Stadt Regensburg und gegenüber der Alten Mälzerei und dem Kneitinger Biergarten. Aufgrund dieser Lage wurde das Vorhaben dem Gestaltungsbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Gestaltungsbeirat ist es im Verlauf mehrerer Sitzungen gelungen, auf eine Planung hinzuwirken, bei der sich das Projekt städtebaulich positiv weiterentwickelt hat, so dass das Vorhaben in der nunmehr beantragten Form akzeptiert werden kann. Insbesondere wurde durch die überarbeitete Höhenentwicklung (Staffelung) im Bereich der Galgenbergstraße sowie durch die Überarbeitung im Bereich des Kopfbaus an der Haydnstraße das städtebauliche Erscheinungsbild des Gebäudes deutlich verbessert. Ferner wurde in der abschließenden Sitzung des Gestaltungsbeirates die Differenzierung in der Behandlung der Fassaden begrüßt. Auf dem Verwaltungsweg sind nunmehr die Farbgebung des Projektes sowie eine qualifizierte Gestaltung der Freiflächen abzustimmen.

 

 

7.      Zusammenfassung der Prüfergebnisse

 

Das Vorhaben wird bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB behandelt und ist in der beantragten Form zulässig.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die beantragte baurechtliche Genehmigung mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die beantragte baurechtliche Genehmigung mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 doris001 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 2 2 doris002 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 3 3 doris003 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)