Sachverhalt: 1. Beschreibung
des Bauvorhabens Die
Bayernhafen GmbH & Co. KG beabsichtigt auf einem Grundstück an der Wiener
Straße ein Parkhaus mit einem Fassungsvermögen von 3100 PKW, vom Antragsteller
als „Autoregal“ bezeichnet, für einen Autologistiker zu errichten. Geplant
ist eine offene Großgarage in Stahl- und Betonbauweise. Sie dient dem
Witterungsschutz von Neufahrzeugen, die hier mit Bahn, Schiff und auf der
Straße umgeschlagen werden. Die Verweildauer der Autos im Gebäude beträgt
zwischen 6 Tagen und 9 Monaten. 2. Städtebauliche
Situation Das Baugrundstück befindet
sich im Hafengebiet an der Donau nördlich des Ölhafens. Es wird seit rund einem
Jahrzehnt als offene Stellplatzanlage zum Umschlag von neuwertigen Pkws
genutzt. Auf dem Bauareal befinden sich noch eine Halle zur Neuwagenaufbereitung
und ein sechsgeschossiges Verwaltungsgebäude. Das Areal wird im Norden und
Westen von der Donau, im Süden von Ölumschlagsanlagen begrenzt. Östlich
verläuft die Osttangente, von welcher aus das Objekt gut einsehbar ist. 3. Bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit Das
Vorhaben befindet sich in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als
Sondergebiet Hafen dargestellt ist. Gegen die Art der Nutzung bestehen im
Hafengebiet planungsrechtlich keinerlei Bedenken. Mit dem nunmehr versetzten
Baukörper und unter Berücksichtigung des bestehenden sechsgeschossigen
Bürogebäudes wird das Vorhaben nach § 34 BauGB noch für zulässig gehalten.
Unter Berücksichtigung der relevanten umgebenden Bebauung ist jedoch kein
zwingendes Baurecht für die Errichtung eines derart großvolumigen Baukörpers
gegeben. Er findet in seinen Dimensionen keine Entsprechung in der umgebenden
Bebauung. Das Projekt wird
deshalb dem Planungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 4. Bauordnungsrechtliche
Zulässigkeit Die
erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Der geringfügige
Stellplatzbedarf, es sind im Gebäude lediglich 4-6 Personen beschäftigt, kann
im Gebäude selbst nachgewiesen werden. 5.
Denkmalpflegerische
Beurteilung Das Vorhaben liegt zwar in
der sogenannten zentralen Leitlinie der Sichtbeziehung zwischen der Altstadt
von Regensburg und der Walhalla bzw. der Burgruine Donaustauf. Jedoch zeigt ein
Vergleich mit der vorhandenen Schwabelweiser Osttangentenbrücke, dass das
Gebäude nicht zwingend die Sichtbeziehungen in diesem Bereich behindern wird. 6.
Umweltschutz Auf
dem Baugrundstück befinden sich Altlasten, bedingt durch die frühere Nutzung als Ölumschlagsfläche.
Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung ist die Vorlage eines
befriedigenden Altlastenkonzeptes. Dieses Altlastenkonzept befindet sich
derzeit in der Phase der Abstimmung zwischen Bauherrn, Amt für Umwelt-, Natur-
und Verbraucherschutz und dem Wasserwirtschaftsamt. 7. Gestaltung
und städtebauliche Einfügung Zunächst
wurde das Projekt am 5.12.2007 als solitärer Baukörper in den Maßen 124 m x 100
m x 22 m beim Bauordnungsamt eingereicht. Auf Grund dieser erheblichen
Dimensionen legte das Bauordnungsamt das Vorhaben dem Gestaltungsbeirat der
Stadt zur Beurteilung vor. Des Weiteren erarbeitet das Architekturbüro Trojan,
Trojan, Wendt derzeit zusammen mit der Stadtverwaltung eine Studie zu
profilbildenden Orten im Stadtgebiet (sog. „Hochhausstudie“) Die Studie dient
dazu, Potentiale für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des Stadtgebietes
aufzuzeigen. Das Autoregalprojekt wurde im Rahmen dieser Studie auf seine
Verträglichkeit mit den künftigen Entwicklungszielen ebenfalls geprüft. Sowohl
der Gestaltungsbeirat als auch das Büro Trojan, Trojan, Wendt äußerten hinsichtlich
der städtebaulichen Einfügung des Vorhabens zunächst Bedenken. Zur Lösung der Problematik
wurde vom Büro Trojan, Trojan, Wendt vorgeschlagen, die Baumasse auf zwei
versetzt angeordnete Baukörper zu verteilen. Dies würde den vorhandenen
Proportionen im Hafenareal besser entsprechen. Dieser Vorschlag wurde vom
Gestaltungsbeirat uneingeschränkt mitgetragen und vom Bauherrn aufgenommen. Im
jetzigen Antrag sind diese Anregungen umgesetzt. Die bessere Verteilung der
Massen hatte auch positiv zur Folge, dass der Baukörper nochmals um 2m
niedriger ausgeführt werden konnte. Da sich die Baumaßnahme in
einem Hafen-, Industriegebiet befindet, wurde vom Gestaltungsbeirat angeregt,
das Gebäude nicht mit einem "hübschen Vorhang" einzuhausen, sondern
die Konstruktion und den Inhalt sichtbar zu lassen. Dies bedeutet allerdings,
dass die wenigen konstruktiv sichtbaren Elemente sehr qualitätsvoll detailliert
werden müssen. Der Baukörper wird zwar auf das Wesentliche reduziert, soll aber
nicht banal wirken. Die
neue Planung ging beim Bauordnungsamt am 03.04.2008 ein. Das „Autoregal“ fasst
nunmehr 3600 PKW. In
seiner 56. Sitzung am 24.04.08 stimmte der Beirat dem Vorhaben in
gestalterischer Hinsicht zu. Die Verwaltung wird
beauftragt, nach Klärung der Altlastenfrage, die beantragte Baugenehmigung mit
den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen.
Anlagen:
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