Vorlage - VO/08/3417/63  

 
 
Betreff: Errichtung eines "Autoregals" (Parkhaus für Neufahrzeuge)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Bauordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
18.06.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

1.      Beschreibung des Bauvorhabens

 

Die Bayernhafen GmbH & Co. KG beabsichtigt auf einem Grundstück an der Wiener Straße ein Parkhaus mit einem Fassungsvermögen von 3100 PKW, vom Antragsteller als „Autoregal“ bezeichnet, für einen Autologistiker zu errichten.

Geplant ist eine offene Großgarage in Stahl- und Betonbauweise. Sie dient dem Witterungsschutz von Neufahrzeugen, die hier mit Bahn, Schiff und auf der Straße umgeschlagen werden. Die Verweildauer der Autos im Gebäude beträgt zwischen 6 Tagen und 9 Monaten.

 

 

2.    Städtebauliche Situation

 

Das Baugrundstück befindet sich im Hafengebiet an der Donau nördlich des Ölhafens. Es wird seit rund einem Jahrzehnt als offene Stellplatzanlage zum Umschlag von neuwertigen Pkws genutzt. Auf dem Bauareal befinden sich noch eine Halle zur Neuwagenaufbereitung und ein sechsgeschossiges Verwaltungsgebäude. Das Areal wird im Norden und Westen von der Donau, im Süden von Ölumschlagsanlagen begrenzt. Östlich verläuft die Osttangente, von welcher aus das Objekt gut einsehbar ist.

 

 

3.      Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

 

Das Vorhaben befindet sich in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Hafen dargestellt ist. Gegen die Art der Nutzung bestehen im Hafengebiet planungsrechtlich keinerlei Bedenken. Mit dem nunmehr versetzten Baukörper und unter Berücksichtigung des bestehenden sechsgeschossigen Bürogebäudes wird das Vorhaben nach § 34 BauGB noch für zulässig gehalten. Unter Berücksichtigung der relevanten umgebenden Bebauung ist jedoch kein zwingendes Baurecht für die Errichtung eines derart großvolumigen Baukörpers gegeben. Er findet in seinen Dimensionen keine Entsprechung in der umgebenden Bebauung.

 

Das Projekt wird deshalb dem Planungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

4.      Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit

 

Die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Der geringfügige Stellplatzbedarf, es sind im Gebäude lediglich 4-6 Personen beschäftigt, kann im Gebäude selbst nachgewiesen werden.

 

 

5.                     Denkmalpflegerische Beurteilung

 

Das Vorhaben liegt zwar in der sogenannten zentralen Leitlinie der Sichtbeziehung zwischen der Altstadt von Regensburg und der Walhalla bzw. der Burgruine Donaustauf. Jedoch zeigt ein Vergleich mit der vorhandenen Schwabelweiser Osttangentenbrücke, dass das Gebäude nicht zwingend die Sichtbeziehungen in diesem Bereich behindern wird.

 

 

6.                     Umweltschutz

 

Auf dem Baugrundstück befinden sich Altlasten, bedingt durch die  frühere Nutzung als Ölumschlagsfläche. Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung ist die Vorlage eines befriedigenden Altlastenkonzeptes. Dieses Altlastenkonzept befindet sich derzeit in der Phase der Abstimmung zwischen Bauherrn, Amt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz und dem Wasserwirtschaftsamt.

 

 

7.      Gestaltung und städtebauliche Einfügung

 

Zunächst wurde das Projekt am 5.12.2007 als solitärer Baukörper in den Maßen 124 m x 100 m x 22 m beim Bauordnungsamt eingereicht. Auf Grund dieser erheblichen Dimensionen legte das Bauordnungsamt das Vorhaben dem Gestaltungsbeirat der Stadt zur Beurteilung vor. Des Weiteren erarbeitet das Architekturbüro Trojan, Trojan, Wendt derzeit zusammen mit der Stadtverwaltung eine Studie zu profilbildenden Orten im Stadtgebiet (sog. „Hochhausstudie“) Die Studie dient dazu, Potentiale für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des Stadtgebietes aufzuzeigen. Das Autoregalprojekt wurde im Rahmen dieser Studie auf seine Verträglichkeit mit den künftigen Entwicklungszielen ebenfalls geprüft.

 

Sowohl der Gestaltungsbeirat als auch das Büro Trojan, Trojan, Wendt äußerten hinsichtlich der städtebaulichen Einfügung des Vorhabens zunächst Bedenken.

 

Zur Lösung der Problematik wurde vom Büro Trojan, Trojan, Wendt vorgeschlagen, die Baumasse auf zwei versetzt angeordnete Baukörper zu verteilen. Dies würde den vorhandenen Proportionen im Hafenareal besser entsprechen. Dieser Vorschlag wurde vom Gestaltungsbeirat uneingeschränkt mitgetragen und vom Bauherrn aufgenommen. Im jetzigen Antrag sind diese Anregungen umgesetzt. Die bessere Verteilung der Massen hatte auch positiv zur Folge, dass der Baukörper nochmals um 2m niedriger ausgeführt werden konnte.

Da sich die Baumaßnahme in einem Hafen-, Industriegebiet befindet, wurde vom Gestaltungsbeirat angeregt, das Gebäude nicht mit einem "hübschen Vorhang" einzuhausen, sondern die Konstruktion und den Inhalt sichtbar zu lassen. Dies bedeutet allerdings, dass die wenigen konstruktiv sichtbaren Elemente sehr qualitätsvoll detailliert werden müssen. Der Baukörper wird zwar auf das Wesentliche reduziert, soll aber nicht banal wirken.

 

Die neue Planung ging beim Bauordnungsamt am 03.04.2008 ein. Das „Autoregal“ fasst nunmehr 3600 PKW.

In seiner 56. Sitzung am 24.04.08 stimmte der Beirat dem Vorhaben in gestalterischer Hinsicht zu.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Klärung der Altlastenfrage, die beantragte Baugenehmigung mit den notwendigen Nebenbestim

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Klärung der Altlastenfrage, die beantragte Baugenehmigung mit den notwendigen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage001 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 2 2 Anlage003 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 3 3 Anlage002 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)