Sachverhalt Anlage: 1
Lageplan o.M. Sachlage: Im Zuge der
Errichtung des Haltepunktes Burgweinting steht ab Mitte des Jahres noch der
Neubau einer P & R Anlage an. Diese P & R Anlage besteht aus zwei
Parkplätzen westlich und östlich des Streckengleises Regensburg – München.
Hierzu wurde zwischen der Stadt & der DB Station & Service AG am
21.12.2006 / 15.01.2007 eine Vereinbarung abgeschlossen. Bei den
diesbezüglichen Verhandlungen wurde davon ausgegangen, dass der teilweise Umbau der Hartinger Straße mit
Gehsteig und Bushaltestellen im Zusammenhang mit der BÜ-Beseitigung erfolgt.
Mit der endgültigen Fertigstellung des HP Burgweinting und der P+R-Anlage bis
Ende September 2008 wird auch der Fußgängerverkehr auf der Hartinger Straße
zunehmen. Da bereits heute einzelne
Beschwerden über den fehlenden Gehweg an der Hartinger Straße vorliegen, muss
diese Gehwegverbindung möglichst umgehend zur Verfügung gestellt werden. Aus
Gründen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit ist die Stadt in der
Pflicht, die erforderlichen Zuwegungen / Querverbindungen und Bushaltestellen
an der Hartinger Straße zu schaffen. Dies u.a. auch, weil aufgrund des
Beschlusses vom 20.03.08 von einer weiteren Nutzung der Hartinger Straße durch
den MIV auszugehen ist. Sobald die baulichen Maßnahmen abgeschlossen sind,
sollte außerdem eine 1-jährige Probezeit für den MIV beginnen. Mit dem Bau
eines Gehweges erfüllt die Stadt die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht. Rechtslage: Für die
ursprünglich vorgesehene Höhenfreimachung des BÜ Hartinger Straße war am 18.11.
/ 7.12.99 eine Kreuzungsvereinbarung (KV) zwischen der Stadt und der DB-Netz AG
abgeschlossen worden. In dieser KV ist ebenfalls der Neubau der Südumgehung
Burgweinting geregelt. Die DB-Netz AG hat im Jahr 2005 diese KV einseitig
gekündigt - die Stadt hat dieser Kündigung jedoch widersprochen. Bisher wurde
nur die Südspange verwirklicht. Der höhenfreie Ausbau der Hartinger Straße
wurde nicht mehr weiterverfolgt. Da diese KV
die Verwendung von Mehrzahlungen in Höhe von ca. 830.000,- Euro aus der
Maßnahme Hartinger Straße für die Südspange vorsah, wurde dieser Betrag von den
zuwendungsfähigen Kosten der Südspange abgezogen. Um diesen finanziellen
Verlust auszugleichen, wäre entweder eine Vertragsanpassung der KV mit der Bahn
oder eine nachträgliche Gewährung von Zuwendungen gemäß Art. 2 BayGVFG
erforderlich. Beide Lösungsvarianten konnten bisher nicht erfolgreich
weiterverfolgt werden. Und auch im Jahr 2008 ist weder eine Vertragsanpassung
noch eine nachträgliche Gewährung von Zuwendungen zu erwarten. Wegen der
Verkehrssicherungspflicht ist der teilweise Umbau erforderlich (Gehweg). Die
Regierung empfiehlt den Teilumbau Anfang 2009 durchzuführen, um für die
genannten Abklärungen Zeit bis Ende 2009 zu haben. Da nämlich auch für den Teilumbau
Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG beantragt werden können, müsste die oben
genannte Zuwendungsregelung für die entgangenen Mehrzahlungen vorher oder
gleichzeitig geklärt werden. Beschlusslage: Da der
Stadtrat am 23.07.1998 die Höhenfreimachung der Hartinger Straße beschlossen
hat, ist für den jetzt vorgesehenen abweichenden Teilumbau der Hartinger Straße
ebenfalls ein Stadtratsbeschluss erforderlich. Weiteres
Vorgehen: Um die Zeit
zwischen der Fertigstellung der P & R Anlage und der erforderlichen
baulichen Realisierung des Verbindungsgehweges und der Bushaltestellen zu
überbrücken, wird vorgeschlagen, im Herbst 2008 einen abmarkierten und
entsprechend beschilderten Gehweg entlang der Hartinger Straße auszuweisen.
Dies würde einerseits die Sicherheit für die Nutzer des Haltepunktes
Burgweinting erhöhen und andererseits gegebenenfalls den Beginn der oben
genannten Probezeit für die MIV-Nutzung ermöglichen. Diese Maßnahme beinhaltet
auch Anpassungsarbeiten an die neue P+R-Anlage. Kosten
und Finanzierung: Für den
2009 geplanten Teilumbau sind Baumittel in Höhe von 140.000,- Euro aus der
Haushaltsstelle 1.6615.9581 (Hartinger Straße) sowie 100.000,- Euro aus der
Haushaltstelle 1.6157.9503 (Baugebiet Burgweinting Mitte) erforderlich.
Insgesamt also 240.000,- Euro. Die jetzt
vorgesehenen Markierungs- und Anpassungsarbeiten erfordern 10.000,- Euro. Für die
genannten 140.000,- Euro können Zuwendungen gemäß Art. 2 BayGVFG beantragt
werden – unter der Voraussetzung, dass die oben beschriebenen Rechts- und
Zuwendungsfragen geklärt sind. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1.
Der
teilweise Umbau der Hartinger Straße wird im Jahr 2009 im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe des Sachverhalts durchgeführt. 2.
Zur
verkehrlichen Sicherung des Fußgängerverkehrs wird der Verbindungsgehweg im
Jahr 2008 zunächst abmarkiert.
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||