Vorlage - VO/08/3496/65  

 
 
Betreff: Teilweiser Umbau der Hartinger Straße zwischen dem Rudolf-Aschenbrenner-Platz und dem höhengleichen Bahnübergang
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
15.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt  

 

Anlage:            1 Lageplan o.M.

 

 

Sachlage:

 

Im Zuge der Errichtung des Haltepunktes Burgweinting steht ab Mitte des Jahres noch der Neubau einer P & R Anlage an. Diese P & R Anlage besteht aus zwei Parkplätzen westlich und östlich des Streckengleises Regensburg – München. Hierzu wurde zwischen der Stadt & der DB Station & Service AG am 21.12.2006 / 15.01.2007 eine Vereinbarung abgeschlossen. Bei den diesbezüglichen Verhandlungen wurde davon ausgegangen, dass der  teilweise Umbau der Hartinger Straße mit Gehsteig und Bushaltestellen im Zusammenhang mit der BÜ-Beseitigung erfolgt. Mit der endgültigen Fertigstellung des HP Burgweinting und der P+R-Anlage bis Ende September 2008 wird auch der Fußgängerverkehr auf der Hartinger Straße zunehmen.  Da bereits heute einzelne Beschwerden über den fehlenden Gehweg an der Hartinger Straße vorliegen, muss diese Gehwegverbindung möglichst umgehend zur Verfügung gestellt werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit ist die Stadt in der Pflicht, die erforderlichen Zuwegungen / Querverbindungen und Bushaltestellen an der Hartinger Straße zu schaffen. Dies u.a. auch, weil aufgrund des Beschlusses vom 20.03.08 von einer weiteren Nutzung der Hartinger Straße durch den MIV auszugehen ist. Sobald die baulichen Maßnahmen abgeschlossen sind, sollte außerdem eine 1-jährige Probezeit für den MIV beginnen. Mit dem Bau eines Gehweges erfüllt die Stadt die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht.

 

Rechtslage:

 

Für die ursprünglich vorgesehene Höhenfreimachung des BÜ Hartinger Straße war am 18.11. / 7.12.99 eine Kreuzungsvereinbarung (KV) zwischen der Stadt und der DB-Netz AG abgeschlossen worden. In dieser KV ist ebenfalls der Neubau der Südumgehung Burgweinting geregelt. Die DB-Netz AG hat im Jahr 2005 diese KV einseitig gekündigt - die Stadt hat dieser Kündigung jedoch widersprochen. Bisher wurde nur die Südspange verwirklicht. Der höhenfreie Ausbau der Hartinger Straße wurde nicht mehr weiterverfolgt.

Da diese KV die Verwendung von Mehrzahlungen in Höhe von ca. 830.000,- Euro aus der Maßnahme Hartinger Straße für die Südspange vorsah, wurde dieser Betrag von den zuwendungsfähigen Kosten der Südspange abgezogen. Um diesen finanziellen Verlust auszugleichen, wäre entweder eine Vertragsanpassung der KV mit der Bahn oder eine nachträgliche Gewährung von Zuwendungen gemäß Art. 2 BayGVFG erforderlich. Beide Lösungsvarianten konnten bisher nicht erfolgreich weiterverfolgt werden. Und auch im Jahr 2008 ist weder eine Vertragsanpassung noch eine nachträgliche Gewährung von Zuwendungen zu erwarten.

 

Wegen der Verkehrssicherungspflicht ist der teilweise Umbau erforderlich (Gehweg). Die Regierung empfiehlt den Teilumbau Anfang 2009 durchzuführen, um für die genannten Abklärungen Zeit bis Ende 2009 zu haben. Da nämlich auch für den Teilumbau Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG beantragt werden können, müsste die oben genannte Zuwendungsregelung für die entgangenen Mehrzahlungen vorher oder gleichzeitig geklärt werden.

 

Beschlusslage:

 

Da der Stadtrat am 23.07.1998 die Höhenfreimachung der Hartinger Straße beschlossen hat, ist für den jetzt vorgesehenen abweichenden Teilumbau der Hartinger Straße ebenfalls ein Stadtratsbeschluss erforderlich.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Um die Zeit zwischen der Fertigstellung der P & R Anlage und der erforderlichen baulichen Realisierung des Verbindungsgehweges und der Bushaltestellen zu überbrücken, wird vorgeschlagen, im Herbst 2008 einen abmarkierten und entsprechend beschilderten Gehweg entlang der Hartinger Straße auszuweisen. Dies würde einerseits die Sicherheit für die Nutzer des Haltepunktes Burgweinting erhöhen und andererseits gegebenenfalls den Beginn der oben genannten Probezeit für die MIV-Nutzung ermöglichen. Diese Maßnahme beinhaltet auch Anpassungsarbeiten an die neue P+R-Anlage.

 

Kosten und Finanzierung:

 

Für den 2009 geplanten Teilumbau sind Baumittel in Höhe von 140.000,- Euro aus der Haushaltsstelle 1.6615.9581 (Hartinger Straße) sowie 100.000,- Euro aus der Haushaltstelle 1.6157.9503 (Baugebiet Burgweinting Mitte) erforderlich. Insgesamt also 240.000,- Euro.

 

Die jetzt vorgesehenen Markierungs- und Anpassungsarbeiten erfordern 10.000,- Euro.

 

Für die genannten 140.000,- Euro können Zuwendungen gemäß Art. 2 BayGVFG beantragt werden – unter der Voraussetzung, dass die oben beschriebenen Rechts- und Zuwendungsfragen geklärt sind.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.        Der teilweise Umbau der Hartinger Straße wird im Jahr 2009 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe des Sachverhalts durchgeführt.

 

2.        Zur verkehrlichen Sicherung des Fußgängerverkehrs wird der Verbindungsgehweg im Jahr 2008 zunächst abmarkiert.

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP_3 (406 KB)