Sachverhalt: Der Ausschuss für Stadtplanung,
Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 16.10.2007 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 20; Galgenberg-Ost im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB beschlossen. Entsprechend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB konnte sich die
Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und
Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 06.11.2007 bis 20.11.2007 unterrichten und während dieser Frist äußern. Außerdem wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 16.05.2008
bis 16.06.2008 gem. § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf gehört. Bei der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. von § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 20, Galgenberg-Ost sind keine Beiträge eingegangen. Folgende Stellungnahmen gingen bei
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB ein: Nr.
1.: Antragsteller: Kabel Deutschland Vertrieb und
Service GmbH + Co. KG, Bahnhofstraße 22, 92670 Windischeschenbach Schreiben vom: 20. Mai 2008 Anregungen: Im Planbereich befinden sich
Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Wir weisen darauf hin, dass
unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht
überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte
eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden,
benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine
Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten
durchführen zu können. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Die Telekommunikationsleitungen können verbleiben, und
werden beim Umbau der Mozartstrasse geschützt bzw. gesichert. Sollte eine
Umverlegung notwendig werden, wird diese rechtzeitig angekündigt. Die
Kostenübernahme durch den Investor wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. Beschlussvorschlag: Der Anregung
wird entsprochen. Nr.
2.: Antragsteller: Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, Adolf·Schmetzer-Straße 1, 93055 Regensburg Schreiben
vom: 02.06.2008 Anregungen: Die
archäologische Denkmalpflege macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der Nähe zu
mehreren Fundstellen - römisches Gräberfeld im Bereich der Galgenbergbrücke
sowie verschiedene römische Streufunde aus der Umgebung des Baugebietes - bei
der Verwirklichung des Vorhabens archäologische Fundstellen zutage kommen
könnten. Auf die neuzeitlichen Bierkeller wurde bereits seitens Amt 45.2 in
mehreren Schreiben hingewiesen. Außerdem ist nicht auszuschließen, dass
weitere, bislang unbekannte Bebauungs- und Nutzungsspuren des Mittelalters bzw.
der frühen Neuzeit auf dem Gelände liegen, die ebenfalls unter gesetzlichem
Schutz nach Art. 7 DSchG stehen. Den
Planungen kann nur unter der Auflage zugestimmt werden, dass die archäologische
Befundsituation auf Kosten des Bauträgers im Vorgriff auf die Bebauung
untersucht werden muss. Ein denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren ist für alle
Erdarbeiten einzuleiten. Es
ist den Bauträgem anzuraten, die notwendigen archäologischen Sondierungen
rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn durchführen zu lassen, damit durch eine
möglicherweise notwendig werdende archäologische Ausgrabung keine zeitliche
Verzögerung des Bauvorhabens eintritt. Im Falle, dass Bodendenkmäler auftauchen, muss ausreichend
Zeit für deren Dokumentation eingeräumt werden. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Die archäologische Befundsituation wird auf Kosten des
Investors im Vorgriff auf die Bebauung untersucht. Die Kostenübernahme durch
den Investor wird im städtebaulichen Vertrag geregelt. Vom Investor wird angestrebt, die
notwendigen archäologischen Sondierungen rechtzeitig vor dem geplanten
Baubeginn durchführen zu lassen, damit durch eine möglicherweise notwendig
werdende archäologische Ausgrabung keine zeitliche Verzögerung des Bauvorhabens
eintritt. Im Falle, dass Bodendenkmäler
auftauchen, wird ausreichend Zeit für deren Dokumentation eingeräumt werden. Beschlussvorschlag: Den Anregungen
wird entsprochen. Nr.
3.: Antragsteller: REWAG,
Greflinger Straße 22, 93055 Regensburg Schreiben vom 09.06.2008 Anregungen: Die
öffentliche Versorgung der geplanten Neubauten mit elektrischer Energie,
Trinkwasser und Erdgas kann durch Erweiterung, d. h. Ausbau der im Umgriff
bestehenden Netze sichergestellt werden, wobei die Realisierung der
Erdgaserschließung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit vom Anteil der zu
versorgenden Einheiten am Gesamtvorhaben und deren benötigter
Bereitstellungsleistung abhängig ist. Unsere Netzausbauplanung sieht eine
Anbindung der einzelnen Gebäude an ein neu zu verlegendes
Niederdruck-Gasrohrnetz vor. Zur
Stromversorgung der Objekte ist die Errichtung eines Niederspannungskabelnetzes
geplant, mit Speisung aus einer neu zu errichtenden öffentlichen
Transformatorenstation. Wir
beantragen hiermit die Ausweisung einer öffentlichen Bedarfsfläche für eine
Transformatorenstation im Nord-Osten des Planungsgebiets. In Abhängigkeit von
Anordnung und Zugänglichkeit wird hierfür eine Grundstücksfläche von ca. 25 m2
benötigt. Wir
gehen davon aus, dass die in der Mozartstraße bestehenden öffentlichen
Versorgungsanlagen erhalten bleiben können. Diese werden zur Erschließung des
Bebauungsgebiets herangezogen. Aus
Sicht der REWAG Netz GmbH bestehen keine Einwände gegen den vorliegenden
Bebauungsplan "Galgenberg-Ost". Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Bei der Netzausbauplanung der Versorger ist zu
berücksichtigen, dass für einen Teil des Bebauungsplangebietes die
Gasversorgung für nur eine Energiezentrale an der Galgenbergstrasse vorzusehen
ist. Der Investor wird sich mit den Versorgern über den
Netzausbau bzw. die benötigten Gasanschlüsse direkt verständigen. Gleiches gilt für Teile des Bebauungsplangebietes die nur
einen Stromanschluss in Mittelspannung benötigen werden. Der Investor wird sich
auch hier direkt mit den Versorgern um den Ausbau des Netzes bzw. die Sanierung
der bestehenden unterirdischen Trafostation verständigen. Die geforderten Bedarfsflächen für die
Versorgungseinrichtungen sind im Bebauungsplan vorgesehen. Die in der Mozartstrasse vorhandenen Versorgungsanlagen
können dort verbleiben und zur Erschließung des Baugebietes herangezogen
werden. Die Kosten für den Umbau und Neuherstellung der Mozartstraße als
künftige, öffentliche Erschließungsstraße trägt der Investor. Die Regelungen
hierzu erfolgen im städtebaulichen Vertrag. Nach Angaben des Investors wird eine Versorgung des
Baugebietes mit regenerativen Energien (Pellet, Solar, Photovoltaik, Erdwärme,
etc.) als auch Öl erfolgen. Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme Nr.
4.: Antragsteller: Wasserwirtschaftsamt
Regensburg, Landshuter Straße 59, 93053 Regensburg Schreiben vom 21.05.2008 Anregungen: Aus
wasserwirtschaftlicher Sicht weisen wir auf Folgendes hin: 1. Altlasten
Auftretende
Altlasten sind in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt zu erkunden bzw. zu
sanieren. 2. Grundwasser
Für
den Bereich des Baugebietes liegen uns keine konkreten Grundwasserbeobachtungen
vor. Wir gehen davon aus, dass zeitweise Schichtwasser auftritt. Wir empfehlen
beim Bau von Unterkellerungen notwendige Vorkehrungen gegen Wassereinbrüche
bzw. Vernässungen des Mauerwerks zu treffen. 3. Bei
der Versickerung von Niederschlagswasser sind die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
(NWFreiV) vom 01.01.2000 und die hierzu eingeführten Technischen Regeln zum
schadlosen Einleiten (TRENGW) in das Grundwasser zu beachten. Für nicht
erlaubnisfreie Einleitungen sind Anträge bei der Stadt Regensburg zu stellen. 4. Wir empfehlen allgemein zum Schutz gegen
örtliche Starkniederschläge bei Gebäudeöffnungen (wie Kellerlichtschächte,
Eingänge) die Unterkante der Öffnung mit einem Sicherheitsabstand über
Geländehöhe und Straßenoberkante zu legen. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: 1. Entsprechend der Verpflichtung des Investors
im städtebaulichen Vertrag werden auftretende Altlasten in Abstimmung mit dem
Umweltamt, Gewerbeaufsichtsamt und dem Wasserwirtschaftsamt erkundet und
saniert. 2. Der Grundwasserspiegel liegt ca. 9m unter
dem natürlichen Gelände. Die Keller und Tiefgaragen werden nach Angabe des
Investors in wasserundurchlässigem Beton ausgeführt. 3. Eine Regenwasserrückhaltung erfolgt in den
künstlich angelegten Seen im Baugebiet. Das überschüssige Wasser soll, soweit
es die Untergrundverhältnisse zulassen versickert werden. 4. Die Unterkanten von Gebäudeöffnungen werden
nach Angaben des Investors auch im Hinblick auf Starkniederschläge mit einem
Sicherheitsabstand zu den Gelände- und Strassen OK höher gelegt. Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme Nr.
5.: Antragsteller: Deutsche
Telekom Netzproduktion GmbH, Siemensstraße 9, 93055 Regensburg Schreiben vom 12.06.2008 Anregungen: Gegen die Planung haben wir keine
Einwände. Im Planbereich befinden sich
Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG. Wir machen jedoch darauf aufmerksam,
dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des
Neubaugebietes durch die Deutsche Telekom AG nur bei Ausnutzung aller Vorteile
einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher folgendes
sicherzustellen. - dass für den Ausbau des
Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte,
unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich
ist. - dass auf Privatwegen (Eigentümerwegen) ein
Leitungsrecht zugunsten der Deutschen Telekom AG als zu belastende Fläche
festzusetzen entsprechend § 9 (1) Ziffer 21 BauGB eingeräumt wird. - dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage
und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine
Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den
Erschließungsträger erfolgt, so wie dies ausdrücklich im
Telekommunikationsgesetz § 68 Abs. 3 beschrieben steht. Zur Abstimmung der Bauweise und für
die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsleistungen sowie zur
Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger
ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig vor der Ausschreibung
mit dem zuständigen Ressort Produktion Technische Infrastruktur Regensburg,
Bajuwarenstraße 4, 93053 Regensburg, in Verbindung setzen. Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag: Die Telekommunikationsleitungen im
Planbereich (Mozartstraße) können verbleiben, und werden beim Straßenumbau
geschützt bzw. gesichert. Für die Versorgung der einzelnen
Gebäude wird nach Angabe des Investors generell ein Versorgungsleitungsrecht
grundbuchrechtlich gesichert. Bei einer Umverlegung der
bestehenden Leitungen wird die Deutsche Telekom rechtzeitig beteiligt. Ferner
wird der Investor die Kosten des Umbaus tragen. Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme Der
Ausschuss beschließt: Da während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. von § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20, Galgenberg-Ost keine Beiträge eingegangen
sind, entfällt die Entscheidung darüber. 1. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20,
Galgenberg-Ost in seiner Fassung vom 15.07.2008 ist einschließlich seiner
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Anlagen:
1 BP 20 Satzungstext 1 BP 20 Planzeichnung 1 BP 20 Begründung
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