Vorlage - VO/08/3501/61  

 
 
Betreff: Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
15.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

1. Hintergrund

 

Bereits im Planungsausschuss am 18.09.2007 wurde über die beabsichtigten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes für Regensburg berichtet. Aktive Maßnahmen sind insbesondere Schallschutzwände entlang von Schienenwegen, also am Entstehungsort des Schalls, bei passiven Maßnahmen kommen z.B. Schallschutzfenster zum Einsatz. Die vorgesehen Maßnahmen werden als freiwillige Maßnahmen vom Bund zur Lärmsanierung  an bestehenden Schienenwegen umgesetzt. Begünstigt werden allerdings nur  Häuser, die vor dem 01.04.1974, also vor Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes, errichtet wurden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Die für die Umsetzung der Lärmsanierungsprojekte verantwortliche DB ProjektBau GmbH wird eine umfassende Lärmsanierung in Regensburg durchführen. Erstmals öffentlich wurden die Planungen im März 2006 vorgestellt. Eigentümer von Anwesen im Bereich zwischen Regensburg Hbf und Regensburg-Prüfening sowie aus Burgweinting waren damals angeschrieben worden. Einzig die Strecke Richtung Hof ist in den derzeitigen Planungen nicht enthalten.

 

Nachdem nun die Vorarbeiten weitgehend abgeschlossen sind, beabsichtigt die DB ProjektBau GmbH für alle geplanten Lärmschutzwände (siehe unten) Planfeststellungsverfahren noch im Jahr 2008 einzuleiten. Wohnungen, die nicht vollständig durch Lärmschutzwände geschützt werden können, erhalten zusätzlich passive Maßnahmen (Schallschutzfenster).

 

Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der Planfeststellungsverfahren die Lärmsanierungsmaßnahmen der DB ProjektBau GmbH für Regensburg umgehend umgesetzt werden können. Insbesondere ist der Stadt neben den vielen passiven Lärmschutzmaßnahmen an der baldigen Realisierung aktiver Maßnahmen gelegen, z. B. Lärmschutz an der Mariaorter Brücke, in Großprüfening südlich der Bahnlinie Regensburg – Nürnberg, in Prüfening am Waldvereinsweg nördlich der Bahnlinie Regensburg - Nürnberg, der Abschnitt beidseits der Bahngleise zwischen dem Hauptbahnhof Regensburg und dem Safferlinger Steg.

 

2. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände)

 

Die beiliegende Übersichtskarte gibt den aktualisierten Stand der geplanten Maßnahmen wieder. Geändert hat sich die Situation insbesondere im Bereich der Strecke Regensburg Nürnberg und hier im Abschnitt der Prüfeninger Schloßstraße (s.u.).

 

Zu den Streckenabschnitten ist im Einzelnen anzumerken:

 

2.2. Strecke Regensburg – Nürnberg:

 

Altbestand Prüfeninger Schloßstraße vom Bahnhof Prüfening bis zum Erboweg

Nachdem im Planungsausschuss im September 2007 berichtet wurde, dass die DB ProjektBau GmbH ihren zunächst vorgesehenen passiven Lärmschutz in diesem Abschnitt nochmals mit Blick auf die Realisierung aktiver Maßnahmen überprüfen würde, zeichnete sich nach den Nachrechnungen für diesen Abschnitt ein größerer Kreis von Anspruchsberechtigten ab. Nunmehr wurde die Prüfung zu Gunsten aktiver Maßnahmen abgeschlossen. Neu vorgesehen ist jetzt der Einsatz einer Lärmschutzwand. Wohnungen, die zusätzlichen passiven Lärmschutz erhalten, sind im Schallschutzgutachten bereits ermittelt worden. Seitens der Verwaltung wird angestrebt, dass die Wand aus Gabionen ggf. mit Einsatz der Photovoltaik gestaltet wird. (Zur Gestaltung und technischen Ausführung siehe Anlage: Gabionen, Photovoltaik.)

 

Baugebiet zwischen „An der Brunnstube“ und der Prüfeninger Schloßstraße

Innerhalb dieses Gebiets profitieren alle Gebäude nun von der o.g. 3 m hohen Lärmschutzwand, die letztlich durch die größere Zahl an zu schützenden Gebäuden des Altbestands begründbar ist.

 

Abschnitt Waldvereinsweg

Die Lücke zwischen den bestehenden Lärmschutzwänden wird – wie bereits im letzten Jahr berichtet - geschlossen. Unlängst wurde hier eine - im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „An den Klostergründen“ erforderliche - aktive Schallschutzmaßnahmen an der Nordseite der Schienenstrecke durch die Stadt Regensburg umgesetzt. Diese verläuft von der Donau im Westen (Vorlandbrücke) über den Roten-Brach-Weg hinweg bis hin zu den Kleingärten (Höhe Prüfeninger Schloßstraße 75). Zum Einsatz kamen Standard-Lärmschutzelemente aus Aluminium. Aus stadtgestalterischer Sicht wird angestrebt, die Standardausführung konsequent weiter zu führen, um das einheitliche Erscheinungsbild zu stärken, insbesondere im direkten Anschlussbereich nach Osten (Waldvereinsweg) sowie auf der gegenüberliegenden Bahndammseite in Großprüfening. (Siehe Anlage: Waldvereinsweg: Bestehende Lärmschutzwand aus Aluminium.)

 

Abschnitt Großprüfening

Hier wurde für die o.g. städtische Aluminiumlärmschutzwand auf der Nordseite eine Bahndammverbreiterung durchgeführt. Da die Verbreiterung des Damms für die nun auf der Südseite der Bahnstrecke in Großprüfening geplante Wand wegen der nahen Bebauung technisch nicht möglich ist, kommen Wandsysteme zum Einsatz, die in kurzen Nachtsperrpausen errichtet werden können. Sollten Eingriffe in Grundstücke oder Gärten erforderlich werden, sind diese in einem Planfeststellungsverfahren mit den Anliegern zu regeln. Die DB Projektbau geht hierzu von sich aus auf die Eigentümer zu.

 

Nach Konkretisierung der Planungen ist bislang vorgesehen, die Lärmschutzwand kurz vor der Unterführung des Roten-Brach-Weges enden zu lassen. Die Verwaltung wird mit Blick auf den erhöhten Lärmpegel, bedingt durch die Kreuzung der beiden Eisenbahnlinien Regensburg – Nürnberg mit der Strecke Regensburg – Ingolstadt, die DB ProjektBau GmbH bitten, den Kreuzungsbereich auf und über die Brücke des Roten-Brach-Weges hinaus mit einer Lärmschutzwand zu versehen. Ebenfalls angesprochen wird nochmals die Länge der Lärmschutzwand auf der Donaubrücke: Nach derzeitigen Planungen soll diese nur kurz über den ersten östlichen Brückenbogen geführt werden. Auch hier sollte versucht werden eine Verlängerung der Wand zumindest bis zur Stadtgrenze am rechten Donauufer zu erreichen. Nur so kann der sich von der Brücke her ausbreitende Schall zurückgehalten werden.

 

2.3. Strecke Regensburg – Ingolstadt:

 

Abschnitt Fährenweg

Im Kreuzungsbereich der Strecken Regensburg - Nürnberg und Regensburg - Ingolstadt sind nun auch auf der Strecke nach Ingolstadt im Bereich des Fährenweges – entgegen den im Ausschuss im September 2007 bekannt gemachten Überlegungen - aktive Lärmschutzmaßnahmen auf einer Länge von knapp 800 m vorgesehen.

 

2.4. Strecke München – Regensburg:

 

Abschnitt östlicher Altstadtbereich vom Safferlinger Steg bis Regensburg Hbf

Diese Bereiche liegen in der Pufferzone des Welterbes. Die Errichtung von 3 m hohen Lärmschutzwänden beidseits der Bahnlinie hat deshalb erhöhten gestalterischen Ansprüchen zu genügen. Hier werden - zumindest auf der Anwohnerseite - individuell gestaltete Vorsatzschalen (z.B. Holzelemente oder begrünte Wandflächen) seitens der Stadt Regensburg angestrebt. Im Abschnitt Hemauerstraße zwischen Sternberg- und Landshuter Straße sollte die Gestaltung der Lärmschutzwand aus der westlich anschließenden Bebauung hergeleitet werden. Vorstellbar sind in diesem Innenstadtbereich eher massiv ausgebildete Wände aus gestaltetem Stahlbeton bzw. als hochwertige Gabionen- / Drahtgitterkorbkonstruktion mit ausgewählten Natursteinfüllungen. Die Gestaltung der Sternbergstraßenunterführung sieht eine Glaswand vor. (Zur Gestaltung und technischen Ausführung siehe Anlage: Ansicht Sternbergstraße mit Glaselementen.)

 

Besondere Bereiche:

Bereiche mit besonderen Bauwerken (z. B. bei Brücken und Durchgängen), Blickbeziehungen oder Wegeverbindungen sollten, soweit schalltechnisch möglich, durch transparente Glaselemente ablesbar herausgearbeitet werden.

 

Photovoltaik:

An südexponierten Wänden sollte, eventuell unter Hinzuziehung eines geeigneten Investors, der Lärmschutz mit Maßnahmen zur Energiegewinnung gekoppelt werden und eine Ausführung mit Photovoltaik-Elementen geprüft werden.

 

Beleuchtung:

In den Bereichen, wo Fuß- und Radwege entlang der Lärmschutzwände verlaufen oder geplant sind, scheint bei ausreichender Lichtpunkthöhe eine Integration der Beleuchtung in die Schalldämmwände sinnvoll. Die Umsetzbarkeit muss jedoch noch für den konkreten Einzelfall geprüft werden.

Gestaltung und technische Ausführung Photovoltaik

 

Wo immer es technisch und gestalterisch möglich ist, sollte unter Hinzuziehung eines geeigneten Investors der aktive Lärmschutz mit Maßnahmen zur Energiegewinnung gekoppelt werden und eine Ausführung mit Photovoltaikelementen erfolgen. Lärmschutzwände mit Photovoltaikelementen stellen auch in gestalterischer Hinsicht einen überzeugenden Lösungsansatz dar und könnten für Regensburg zum ökologisch überzeugenden Standard weiterentwickelt werden.

Die DB ProjektBau GmbH unterstützt grundsätzlich die Photovoltaiktechnik, macht aber eine dem beabsichtigen Planfeststellungsverfahren vorausgehende vertragliche Einigung mit einem Investor zur Bedingung. Alle eingesetzten Wandelemente – auch für Photovoltaik – benötigen eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes. Diese müsste vom Investor bzw. Hersteller vorab eingeholt werden.

 

 

2. Passive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster)

 

2.1. Strecke Regensburg – Nürnberg

 

Abschnitt Regensburg – City: Regensburg Hbf bis Bahnhof Prüfening

In diesem Bereich wird für ca. 300 Gebäude – wie bereits berichtet - ausschließlich passiver Lärmschutz in Form von Schallschutzfenstern an Wohngebäuden, die vor 1974 errichtet wurden, angeboten. Hier haben sich keine Änderungen im Vergleich zur Vorlage vom September 2007 ergeben. Zur Vollständigkeit werden die Straßennamen in denen Gebäude begünstigt werden nochmals aufgeführt: An der Brunnstube, Asamstraße, Auf der Platte, Bahnhof-, Balwinus-, Birken-, Bischof-von-Henle-, Bischof-Wittmann-, Charles-Lindbergh-, Clausewitzstraße, Dechbettener Weinberg, Desingweg, Friedrich-Ebert-, Georg-Herbst-, Gutenberg- Kirchmeier-, Klenzestraße, Königswiesenweg, Kumpfmühler Straße, Ladehofstraße,  Liebermannweg, Lilienthalstraße, Lindenplatz, Lindenstraße, Margareten-, Ostendorferstraße , Prüfeninger Straße, Reithmayrstraße, Rennweg, Rotteneck-, Scharnhorst-, Ulmen-, Universitätsstraße, Von-Brettreich-Straße, Widmannweg, Yorckstraße und Zur Schönen Aussicht.

 

2.2. Strecke München – Regensburg

 

Abschnitt Burgweinting

Die DB ProjektBau GmbH hat die Verlängerung im Vergleich zum Aufwand der bestehenden Wand nochmals überprüft. Der von der Stadt Regensburg angedachte Lückenschluss zwischen der vorhandenen Lärmschutzwand und der Autobahn A 3 ist auf Grundlage der Bestimmungen der Förderrichtlinie des Bundes nicht förderfähig. Mittlerweile gibt es seitens der Autobahndirektion erste Überlegungen zum 6-streifigen Ausbau der Autobahn A 3. Ob sich in diesem Zusammenhang eine Verpflichtung des Bundes durch die – äußerst komplexe -Überlagerung der Lärmemissionen der Verkehrsträger Straße und Schiene ergeben kann, wird derzeit noch geprüft.

 

3. Kein Lärmschutz

 

3.1. Strecke München – Regensburg

 

Abschnitt Hohes Kreuz

Im Verlauf des weiteren Verfahrens wird noch geprüft, für welche Gebäude passiver Lärmschutz in Frage kommt.

 

3.2.  Strecke Regensburg – Hof

 

Abschnitt Konradsiedlung

von der Straubinger Straße bis zum ehemaligen Bahnhof Regensburg – Wutzlhofen

Der Abschnitt hat derzeit beim Bund eine nachrangige Priorität. Ob hier aktive Maßnahmen auf Grund des Bundesprogramms zur Lärmsanierung zum Einsatz kommen, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Zeitpunkt für die Behandlung dieses Schienenstreckenabschnitts durch den Bund ist offen. Umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen, die über das Maß einer Lärmsanierung weit hinausgehen, sind aber im Planfeststellungsverfahren zum Bau der städtischen Ostumgehung der Konradsiedlung enthalten.

 

 

4.  Ausblick

 

Mit Ausnahme der Prüfeninger Schloßstraße und der Lärmschutzwand an der Strecke nach Ingolstadt werden die Unterlagen zu den Planfeststellungsverfahren für alle aktiven Lärmschutzmaßnahmen bereits im Sommer 2008 dem Eisenbahnbundesamt vorgelegt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens werden die Unterlagen zur Einsicht für die Bürger öffentlich ausgelegt.

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht über die geplanten Maßnahmen der DB ProjektBau GmbH zur Kenntnis.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Übersichtskarte

1 Beispiele Lärmschutzwände

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2008-06-26_Übersicht Lärmsanierung (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 2 2 AnlageLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes (4854 KB)