Vorlage - VO/08/3556/54  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
für das Wirtschaftsjahr 2005;
Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Senioren- und Stiftungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
22.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschussses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 16.04.2008 dem Stadtrat empfohlen, über die Entlastung zu beschließen.

 

Gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO kann die Entlastung nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses beschlossen werden. Das Ergebnis der überörtlichen Prüfung ist nicht abzuwarten.

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung des Jahresabschlusses der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für das Wirtschaftsjahr 2005 wird die Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO beschlossen.