Vorlage - VO/08/3617/61  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 241 Ortenburger Straße § 13 a Verfahren
- Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Der vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 20.10.1992 (Stadtrat am 26.11.1992) bzw. am 15.01.2008 zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan Nr. 241 wurde entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB am 20.02.2008 der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung dargelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme, Erörterung und Äußerung vom 11.02.2008 bis 29.02.2008 beim Stadtplanungsamt. Außerdem wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 28.01.2008 bis 29.02.2008 gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) zum Bebauungsplan-Entwurf gehört.

 

Folgende Beiträge bzw. Stellungnahmen gingen bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ein:


 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB                                                              Nr. 6.1.2

Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 241 Ortenburger Straße

 

Nr.  1.:

 

Antragsteller:

Alexander Froschhammer

Donaustaufer Str. 68 b

93059 Regensburg

 

Schreiben vom: 13.02.2008

 

Anregungen:

Als direkter Anwohner zur bisherigen Kleingartenanlage (Grundstück 247/16) habe ich noch zwei Anmerkungen:

 

1. Parkplatzsituation

Durch die Videothek in der Donaustaufer Straße 70 kommt es jeweils am Vorabend zu Feiertagen und Sonntagen (Videoverleih) bzw. am Tag darauf (Rückgabe der Videos) zu Parkplatzknappheit. Bitte überdenken Sie die östlich an der Pappenheimerstraße geplanten Parkplätze parallel zur Fahrbahn, da diese eine Zufahrt zu den Parkplätzen westlich des Gebäudes Donaustaufer Str. 70 verhindern würden.

 

2.

Die geplante Anlieferzone für den Obi-Baumarkt über die Pappenheimerstraße gibt mir zu denken: Wird es hier ein Modell wie bei der Anlieferzone für das Alex-Center geben, bei dem die nächtliche Belieferung wirksam verhindert wird?

 

Wie ich bereits Ihren Kollegen vom Liegenschaftsamt mitgeteilt habe, besteht von meiner Seite Interesse am Erwerb eines Streifens des Grundstücks, auf dem künftig der Obi-Baumarkt entstehen soll.

Auf der nächsten Seite habe ich verschiedene Möglichkeiten eingezeichnet: Mein primäres Interesse zielt auf den mit A gekennzeichneten Streifen (Fortsetzung der Grundstückslinie der weiter westlich gelegenen Grundstücke), es kann aber auch eine Kombination der Teilstücke A+B, A+C, oder A+B+C in Frage kommen.

Hier würde ich mich gerne mit Ihnen zu gegebener Zeit bei entsprechender Detailplanung dieses Bereiches abstimmen. Bitte informieren Sie mich, ob Sie mein Anliegen zur Erweiterung meines Grundstückes bei der Planung berücksichtigen können.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

 

1.  

Die geplanten Parkplätze östlich der Fahrbahn der Pappenheimerstraße wurden in der Überarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes nicht mehr vorgesehen. Die bereits bestehenden Parkplätze senkrecht zur Fahrbahn auf dem Grundstück Donaustauferstraße 70 bleiben im Bestand erhalten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

2.

Eine nächtliche Anlieferung für den geplanten Baumarkt ist gemäß dem Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak vom 02.07.2008 nicht vorgesehen (Schwerverkehr nachts 0%).

Die zum Zukauf geplante Fläche wurde im Rahmen der Entwurfsplanung als Grünfläche vorgesehen. Bezüglich des Kauf-Interesses wurde der Eigentümer (Kath. Waisenhausstiftung, Bruderhausstiftung- vertreten durch die Stadtverwaltung) informiert. Über einen evtl. Ankauf der genannten Flächen wird voraussichtlich nach Abschluss des Verfahrens mit den Eigentümern verhandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

 

Nr.  2.:

 

Antragsteller:

Gabriele Höcherl und Johann Peter

Donaustaufer Str. 68 c

93059 Regensburg

 

Schreiben vom: 14.02.2008

 

Anregungen:

Wie bereits in unserem Schreiben vom 05.09.2005 ausgeführt, haben wir weiterhin großes Interesse daran, bei einer Bebauung der ehemaligen Kleingartenanlage Walhalla unser Grundstück in Richtung Süden zu erweitern. Sollte es sich bei den weiteren Planungen als möglich erweisen, die Grundstücksgrenzen der Flurstücke 247/1 und 247/2 geradlinig zu verlängern, wären wir am Kauf des in der Anlage eingezeichneten Flächenstücks sehr interessiert.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Siehe unter Nr. 1; Über einen Ankauf der genannten Flächen wird voraussichtlich nach Abschluss des Verfahrens mit den Eigentümern verhandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen

 

 

 

Nr.  3.:

 

Antragsteller:

Brigitta Zeitler

Donaustaufer Str. 50

93059 Regensburg

 

Schreiben vom: 25.02.2008

 

Anregungen:

Meine größte Sorge gilt dem Feinstaub. Wenn man bedenkt, 50.000 Fahrzeuge auf der Nordgaustraße und 50.000 auf der Frankenstraße täglich. Dazu kommen die An- und Abfahrer vom DEZ, REAL, NORMA, NETTO, ALEX-Center, neuerdings Scheubeck - Parkhaus, Milchwerk und jetzt auch noch OBI? Gewerbegebiet hin – Gewerbegebiet her!

Wo liegt die Grenze?

Wie viel Luftverschmutzung verträgt der Mensch um nicht daran Schaden zu erleiden? (siehe die angrenzenden Wohngebiete, bzw. Schule Werner-von-Siemens-Gymnasium, Arbeiterwohlfahrt-Altenheim).

Je nach Windrichtung bekommt man vom KFC, vom Milchwerk oder aus der Verbrennungsanlage vom Dreifaltigkeitsberg oder der benachbarten Schreinerei sein „Fett weg“.

Unser Grundstück ist seit ca. 100 Jahren in Familienbesitz. Wir haben bisher sehr gerne hier gewohnt. Aber allmählich bekommt man das Gefühl, es wird einem der letzte Sauerstoff genommen.

Es ist traurig genug, wenn man sich als Hausfrau Gedanken macht „soll man die Fenster zum Lüften öffnen“.

Ganz davon abgesehen ist es auch nicht ungefährlich, wenn die Schulkinder noch zusätzlichen Verkehr verkraften müssen – von der Nordgaustraße Bushaltestelle zur Schule – LKW-Zulieferung zu OBI; von der Frankenstraße/Ortenburgerstraße Richtung Schule reges Kommen und Gehen der Schüler von und zu KFC.

Vielleicht lässt es sich einrichten, zumindest eine Parkanlage mit einzuplanen (etwas Sauerstoffzufuhr). Ggf. auch eine Dachbegrünung von OBI. Im Rahmen des Weltkulturerbes sollte m. E. ein so wichtiger Verkehrsknotenpunkt von Regensburg etwas ansprechend gestaltet werden.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Bedenken verständlich machen und bitte Sie um eine wohlwollende Überprüfung Ihrer Planung. Ich denke das Wohlergehen der Anwohner ist bestimmt auch in Ihrem Interesse.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Planungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes an der Frankenstraße wurde eine Verkehrsuntersuchung von Prof. Dr. Ing. Harald Kurzak durchgeführt. Die Verkehrsbelastung (Istzustand 2008) beträgt für die Nordgaustraße 36.000 Kfz/24 Std. , für die Frankenstraße 35.000 Kfz/24 Std. und für die Donaustaufer Straße im westl. Teilbereich 4.600 Kfz. /24 Std. und im östl. Teilbereich 5.100 Kfz/24 Std.

Die Verkehrsbelastung Prognose 2020 mit Bau- und Gartenmarkt (mit Sallerner Regenbrücke) beträgt für die Nordgaustraße 42.000 Kfz/24 Std., für die Frankenstraße 30.000 Kfz/24 Std. und für die Donaustaufer Straße im westl. Bereich 4.800 Kfz/24 Std. und im östl. Bereich 6.400 Kfz/24 Std. Das bedeutet, dass es nach Fertigstellung der Sallerner Regenbrücke und der Osttangente zu einer deutlichen Entlastung der Frankenstraße kommen wird (Abnahme um rd. 10.000 Kfz/Tag). Die Zusatzbelastung auf der Nordgaustraße in Höhe Frankenstraße wird infolge der Osttangente nur bei 500 Kfz/Tag liegen, so dass die heutige Problemkreuzung Nordgaustraße / Frankenstraße / Walhallaallee insgesamt entlastet wird. Die Entlastung der Kreuzung ist wesentlich stärker als die Zusatzbelastung durch den geplanten Bau- und Gartenmarkt. Somit ist auch langfristig keine Verschlechterung der bestehenden Situation zu erwarten.

Zum Thema Feinstaub:

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Nordgaustraße wurde ein Lufthygienegutachten für den Ausbau der Nordgaustraße vom TÜV – Süd, Niederlassung München, erstellt. Zur Beurteilung der lufthygienischen Situation sind die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr relevanten Grenzwerte aus der 22. BImSchV maßgeblich und diese betragen für Benzol 5 µg/m³, für Stickstoffdioxid (NO²) 40 µg/m³ und für Feinstaub (PM10) 40 µg/m³.

Für das Teilstück von der Walhalla Allee bis zur Donaustaufer Straße lagen hierbei die untersuchten Werte für Benzol (1 µg/m³), Stickstoffdioxid (24 µg/m³) und Feinstaub (23 µg/m³) alle unter dem zulässigen Bereich. Eine Überschreitung von Grenzwerten durch die oben beschriebene Verkehrsentwicklung aufgrund des Bau- und Gartenmarktes ist nicht zu erwarten.

 

Zum Thema Schulkinder usw.:

Der zusätzliche Lieferverkehr für einen Baumarkt beträgt lt. Verkehrsgutachten ca. 23 LKW`s /Tag. Dieser Verkehr kann durch die vorhandenen Straßen und den Ausbau der Pappenheimer Straße aufgenommen werden.

Die Ortenburgerstraße weist heute eine Gesamtbelastung von 700 Kfz/Tag auf, der LKW – Anteil liegt bei unter 1 %. Die Prognosebelastung 2020 mit Bau- und Gartenmarkt beträgt ca. 4250 PKW – Bewegungen/Tag.

Für die Errichtung des geplanten Baumarktes ist der Ausbau der Zufahrtsstraße von der Frankenstraße auf eine Fahrbahnbreite von 9 m und die Errichtung von zwei fahrbahnbegleitenden Gehwegen angedacht. Im Bereich des Minikreisels ist eine Fußwegverbindung nach Norden zur Ortenburgerstraße mit ca. 3,00 m Breite geplant. Diese Wegeverbindung zwischen dem Werner-von-Siemens-Gymnasium und dem Schnellrestaurant KFC sowie die Errichtung der beiden Fahrbahnbegleitenden Gehwege wird auch in Zukunft eine gefahrlose Abwicklung des Fußgängerverkehrs ermöglichen.

 

Zum Thema Grün:

Im Rahmen der Errichtung des neuen Bau- und Gartenmarktes wird nicht die gesamte Fläche des Planungsgebiets überbaut, so dass zur bestehenden Wohn- bzw. Mischgebietsnutzung eine Grundstücksfläche von ca. 5000 m²  für eine weitere Mischgebietsnutzung zur Verfügung steht. In diesem Bereich ist eine GRZ von 0,3 festgesetzt, so dass sich die überbaubare Grundstücksfläche an der bestehenden Bebauung orientiert und größere Grünflächen (mind. 70 %) frei bleiben müssen.

An der Grenze zu dieser Nutzung ist ferner auf dem geplanten Baumarktgelände eine doppelreihige dichte Baumpflanzung (Hochstämme) mit Unterpflanzung aus Büschen (Ligustrum ovalium) als Ausgleich vorgesehen.

Außerdem wird in der Satzung zum Bebauungsplan die Dachbegrünung von Flachdächern festgesetzt. Für den Bereich des Hauptgebäudes des künftigen Baumarktes ist eine extensive Flachdachbegrünung eingeplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird überwiegend entsprochen.

 

 

 

Nr.  4.:

 

Antragsteller:

Ilona Röhrl

Ortenburger Str. 5

93059 Regensburg

 

Schreiben vom: 26.02.2008

 

 

Anregungen:

1.

Dieses monströse Bauvorhaben passt nicht in das Stadtbild. Wir haben bereits mehrere große Objekte im Stadtteil Norden (z.B. Donaueinkaufszentrum, Alexcenter).

2.

Die Feinstaubbelastung steigt erheblich, da man uns im Stadtteil Norden eine große mit Bäumen und Sträuchern bepflanzte Fläche nimmt.

3.

Es wird eine erhebliche Belästigung durch Lärm und Gestank auftreten.

4.

Das Verkehrsaufkommen in der Donaustaufer Straße wird das normale Maß bei weitem überschreiten.

5.

Eine Nutzung meines Gartens ist nur noch bedingt möglich, wegen des dauernden Lärms und der Abgase die aus der geplanten Tiefgarage und durch die Einfahrt an meiner südlichen Grundstücksgrenze entstehen wird.

6.

Ein Verkauf meines Grundstücks ist damit aussichtslos, weil niemand so ein eingebautes Grundstück erwerben will.

7.

Der Wert meines Grundstücks wird herabgesetzt, da heißt der Quadratmeterpreis beim Verkauf sinkt gewaltig.

 

Sollte es trotz meines Widerspruchs zu diesem Bauvorhaben kommen stelle ich folgende Bedingungen:

 

1.

Die geplante Einfahrt südlich meines Grundstückes und die damit anfallenden Kosten (Straßenbaukosten, Kanalkosten, Bürgersteig) usw. trägt der neue Besitzer.

2.

Die damit anfallenden Reinigungskosten und Kosten für den Winterdienst trägt ebenfalls der neue Besitzer.

3.

Eine Errichtung einer mindestens 2 Meter hohen Mauer an meiner westlichen Grundstücksgrenze, wobei mir auch da keine Kosten entstehen dürfen,

4.

Dass die bereits bestehende Schallschutzmauer erhalten werden muss und bei Verlagerung mit mir abgesprochen werden muss.

5.

Eine einmalige Ausgleichszahlung (Höhe kann verhandelt werden) wegen der Wertminderung meines Grundstückes.

6.

Dass die Bebauung an meiner westlichen Grundstücksgrenze erst in einem Abstand von mindestens 15 Metern stattfindet.

7.

Dass die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage mit einer Schrankenanlage versehen wird und die 1 Stunde nach Geschäftsschluss geschlossen werden muss.

 

Die Bedingungen 1-7 müssen in schriftlicher Form von dem neuen Besitzer und der Stadt Regensburg bestätigt werden und haben solange Gültigkeit wie das Anwesen Ortenburgerstraße 5 in privatem Besitz ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

 

Zu den befürchteten Auswirkungen des Vorhabens Pkt. 1 bis Pkt. 7

 

Zu den vom Antragsteller vorgebrachten Hinweisen und Befürchtungen bezüglich möglicher negativer Auswirkungen auf sein Grundstück durch das geplante Vorhaben sind folgende, grundsätzlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Schaffung des künftigen Baurechtes zu nennen.

Das Bebauungsplangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Regensburg in der Fassung vom 31.01.1983 als Gewerbegebiet dargestellt. Die bisher bestehende Kleingartenanlage war demzufolge nicht als der endgültige Bebauungszustand zu betrachten. Darüber hinaus liegt das Planungsgebiet in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB wonach bereits Baurecht in gewissem Umfang besteht.

Aufgrund dieser Voraussetzungen war in jedem Fall mit einer Bebauung der Kleingartenflächen zu rechnen. Diese Gewerbeflächen liegen im innerstädtischen Bereich an den bedeutenden Verkehrsachsen Nordgaustraße und Frankenstraße. Das städtebauliche Konzept für die künftige Neubebauung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptbaumassen eindeutig hin zu diesen Verkehrsachsen orientiert sind. Im Kreuzungsbereich Nordgaustraße/ Frankenstraße ist als stadtbildprägende Bebauung das Donaueinkaufszentrum mit dem gegenüberliegendem Möbelhaus zu sehen. Für die Beurteilung der Größenordnung der Baumasse und der Höhenentwicklung kann somit nicht die im Norden anschließenden, kleinteiligen Bebauung herangezogen werden. Das künftige Baurecht auf den Flächen der ehemaligen Kleingartenanlage ermöglicht deshalb eine Ergänzung der bereits vorhandenen, stadtbildprägenden Baustruktur im Bereich des Donaueinkaufszentrums.

Unabhängig davon darf für die bestehende Wohnnutzung keine unzumutbare Situation entstehen. Aus diesem Grund wurden entsprechende Verkehrs- und Lärmuntersuchungen durchgeführt. Als Ergebnis dieser Untersuchungen ist festzustellen, dass die Planung dahingehend optimiert wurde bzw. geeignete Maßnahmen (Lärmschutz) berücksichtigt wurden, damit künftig keine unzumutbaren Wohnverhältnisse für die benachbarte Wohnbebauung entstehen.

 

Das vom Antragsteller angesprochene Thema Feinstaub ist vorrangig ein überregionales Problem. Bei der Feststellung von Feinstaub ist eine hohe Hintergrundbelastung (Ferntransport, Verwitterung, Pollen, Saharastaub, Staubverwehungen von Feldern, usw.) zu berücksichtigen. Nach den Messungen an der Messstation - Regensburg Schwanenplatz- liegen die Werte der Hintergrundbelastung bei 60 %. Den verbleibenden Anteil verursachen Industrie, Gewerbe, Verkehr und private Haushalte. Laut Luftreinhalteplan der Stadt Regensburg beträgt der Anteil des Verkehrs ca. 5%. Inversionswetterlagen haben einen enormen Einfluss auf die Feinstaubkonzentration. Vergleicht man die Feinstaubwerte von mehreren Messstationen über einen gewissen Zeitraum, dann zeigen die Feinstaubkurven einen ähnlichen Verlauf mit unterschiedlich hohen Werten. In den Städten sind die Werte höher. Der Kurvenverlauf mit Höhen und Tiefen ist aber nahezu identisch.

Mit der befürchteten erheblichen Feinstauberhöhung im Zusammenhang mit der Realisierung der Bebauung auf der Fläche der ehemaligen Kleingartenanlage ist deshalb nicht zu rechnen.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme.

 

Zu den vom Antragsteller vorgebrachten Bedingungen unter Pkt. 1 bis Pkt. 7 wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

 

1. und 2. Die geplante Zufahrt entlang der Grenze der Antragsteller wird als private Zufahrt ausschließlich durch den Investor zu finanzieren und zu unterhalten sein. Sämtliche darüber hinaus anfallenden Erschließungskosten werden im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit dem Investor geregelt. Der Antragstellerin entstehen keine Kosten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

3. Im Zusammenhang mit der Planung für den  Bau- und Gartenmarkt wurde ein schalltechnisches Gutachten durch die Fa. Müller BBM erstellt. Die hierbei vorgeschlagenen aktiven Schallschutzmaßnahmen werden im Zuge einer Baugenehmigung abschließend festgelegt, die Kosten liegen beim Investor (die Investorin).

Eine Wand mit einer Höhe von mind. 2 m im westlichen Bereich ist hierfür nicht erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird nicht entsprochen.

 

 

4. Aufgrund des schalltechnischen Gutachtens vom 02.07.2008 ist die Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand südlich von Fl. Nr. 243/11 in Richtung Osten erforderlich. Die Höhe der Schallschutzwand bleibt gleich. Dies wurde im Vorfeld mit der Antragstellerin besprochen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

5. Diese Forderung betrifft nicht den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan (kein planungsrechtlicher Belang). Eine Wertminderung ist ferner durch das bereits bestehende Baurecht für eine gewerbliche Nutzung auf dem Planungsgrundstück nicht anzunehmen. Die Belastung durch Verkehr, Lärm usw. durch den geplanten Bau- und Gartenmarkt wurden in verschiedenen Gutachten untersucht und die entsprechenden Grenzwerte sind eingehalten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird nicht entsprochen.

 

 

6. Hier ist vermutlich die östliche Grundstücksgrenze gemeint, da der Baumarkt an der Ostseite des Wohngrundstücks der Antragstellerin errichtet werden soll. Die geforderte Mindestentfernung von 15 m ist eingehalten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

7. Nach den bisherigen Abstimmungsgesprächen mit dem Investor und dem Betreiber wird eine Absperrung des Parkdecks mit einer Schranke nach Verkaufsschluss vorgesehen werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

 

Nr.  5.:

 

Antragsteller:

Johanna Buchner

Ortenburgerstr. 2

93059 Regensburg

 

Schreiben vom: 28.02.2008

 

 

Anregungen:

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen das geplante Bauvorhaben Kleingartenanlage Walhalla.

Insbesondere über die geplante Zubringerstraße. Die Ortenburger Straße ist auch die Schulstraße für die Schüler zum Gymnasium.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Zur eventuellen Gefährdung von Schulkindern in der Ortenburger Straße siehe oben unter Punkt 3. Durch die Anlage von 2 straßenbegleitenden Gehwegen und einer geeigneten Gehwegverbindung zur Ortenburgerstraße, ohne Durchfahrtsmöglichkeit für PKW, wird ausreichend auf die Schulkinder Rücksicht genommen.

 

Beschlussvorschlag: Der Anregung wird entsprochen.

 

 

 

 


Beteiligung der Öffentlichkeit  gem. § 3 Abs. 1 BauGB                                                                Nr. 3.2.2

Anregungen aus der Informationsveranstaltung am 20.02.2008

 

Gegenstand: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241, Ortenburgerstraße Bereich zwischen der Donaustaufer Straße, der Nordgaustraße, der Frankenstraße, der Further Straße und der Ortenburgerstraße

___________________________________________________________________

 

Nr. 1 .:

 

Antragsteller:

Herr Zapf, Ortenburger  Str. 1, 93059 Regenburg

Frau Höcherl, Donaustaufer Straße 68 c, 93059 Regensburg

 

Anregung:

Bei der Vorstellung des Projektes wurde von einer Abstufung der GRZ im nördlichen Bereich von 0,8 auf 0,6 gesprochen. Kann diese GRZ gegebenenfalls noch reduziert werden? Auf jeden Fall sollte keine höhere Dichte mehr angestrebt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die geplante GRZ beträgt für den Bereich des Baumarktes max. 0,8 und für den Bereich des Mischgebietes max. 0,4. Die Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung bei sonstigen Sondergebieten liegt gemäß § 17 BauNVO bei 0,8. Die Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung für ein MI liegt bei 0,6. Dieser Maximalwert wird hier deutlich unterschritten und orientiert sich an der vorhandenen nördlichen Bebauung. Höhere Werte sind für dieses Areal nicht geplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr. 2 :

 

Antragsteller:

Frau Zeitler, Donaustaufer Straße 50, 93059 Regensburg

Frau Höcherl, Donaustaufer Straße 68 c, 93059 Regensburg

 

Anregung:

Die Ortenburger Straße ist eine stark frequentierte wichtige Fußwegeverbindung zwischen der Donaustaufer Straße und der Frankenstraße.

Der zu erwartende Verkehr für den Baumarkt wird als Gefährdung für die Bewohner des Altenheimes an der Brennesstraße / Donaustaufer Straße und die Schüler des Werner – von – Siemens – Gymnasium gesehen (Besucher des Kentucky Fried Chicken).

Im Bereich der Zufahrt Pappenheimer Straße gibt es derzeit schon erhebliche Verkehrsprobleme zwischen den Anliegern und den Besuchern der Videothek, vor allem am Wochenende und in den Abendstunden (durch Videothek-Besucher wird alles zugeparkt). Durch die geplante LKW - Erschließung von Norden wird sich dieses Problem verschärfen.

Reichen die geplanten Stellplätze für einen Baumarkt dieser Größe aus?

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Entwurfsausarbeitung für den Bebauungsplan wurde die Verkehrssituation durch ein Verkehrsgutachten überprüft (siehe Anlage, Verkehrsuntersuchung vom 30.06.2008). Die geplanten 323 Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg ausreichend und liegen im Bereich der für einen Baumarkt üblichen Anzahl im Verhältnis zur Verkaufsfläche (üblicherweise werden aus Betreibersicht immer mehr Stellplätze geplant, als gem. Stellplatzsatzung erforderlich wären). Baumarktkunden benötigen in der Regel eine unmittelbare PKW- Erschließung und es ist nicht zu erwarten, dass diese Kunden in umgebenden Straßen zu parken versuchen.

Die Verkehrsuntersuchung hat ferner ergeben, dass durch die Aufteilung des zu- und abfließenden Verkehrs auf 2 bis (3) Richtungen die Zusatzbelastung im Hauptstraßennetz gering und ohne weitere Maßnahmen auch im abendlichen Berufsverkehr abwickelbar ist.

Im Normalfall fahren alle Kunden über die Zufahrt zur Frankenstraße (verlängerte Ortenburgerstraße) zu und wieder aus. Am Freitag und/oder Samstag kann es bei hohem Verkehrsaufkommen möglich sein, dass zur Erleichterung des Abflusses am Nachmittag die Schranke zur LKW-Anbindung Pappenheimer Straße für abfließende PKW geöffnet wird. Im Lärmgutachten und im Verkehrsgutachten wurde im ungünstigsten Fall unterstellt, dass ein Viertel der PKW über diese „Notausfahrt“ über die Pappenheimer Straße und Donaustaufer Straße zur Nordgaustraße ausfahren. Damit würde die Belastung der Pappenheimer Straße von 600 Kfz, davon 8 % Lkw auf 1.100 Kfz, davon 4 % Lkw ansteigen. Dies wurde sowohl im Schallgutachten als auch in dem oben bereits genannten Verkehrsgutachten geprüft und berücksichtigt. Durch den geplanten Ausbau der Nordgaustraße (Planfeststellung) wird ferner die Leistungsfähigkeit dieser Kreuzung Frankenstraße/Nordgaustraße deutlich erhöht.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Nr. 3:

 

Antragsteller:

Frau Röhrl, Ortenburgerstraße 5, 93059 Regensburg

 

Anregung:

Warum wird hier keine neue Zufahrt von der Frankenstraße her für den Baumarkt angelegt?

Wer muss die Straßenausbaukosten bezahlen?

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die Frankenstraße ist eine anbaufreie Straße und es kann an dieser Stelle keine private Grundstückszufahrt geplant werden.

Die Zufahrt zur Frankenstraße (verlängerte Ortenburgerstraße) / Naabstraße ist bereits mit einer Ampelanlage signalisiert und eine An- und Abfahrt ist in jeder Richtung möglich. Bei einer neuen Zufahrt zwischen der Ampelanlage Nordgaustraße/Frankenstraße und der Ortenburger Straße wäre ferner nur eine Zu- bzw. Abfahrt mit rechts rein und rechts wieder raus möglich, was bei der nächsten Ampel durch die zum Teil dann umkehrenden Fahrzeuge ein Chaos verursachen würde. Außerdem wäre eine weitere Ampelanlage aufgrund der bestehenden nah beieinander liegenden Knoten nicht möglich.

Die erforderlichen Straßenausbaukosten werden im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit dem Investor und der Stadt Regensburg geregelt.

 

Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnis.

 

 

 

Nr. 4 :

 

Antragsteller:

Frau Röhrl, Ortenburgerstraße 5, 93059 Regensburg

 

Anregung:

Wird die bereits bestehende Lärmschutzwand zum Kentucky-Fried-Chicken wieder abgebaut oder versetzt. Die jetzige Lärmschutzwand verursacht einen erheblichen Schatten auf meinem Grundstück und sollte möglichst weiter nach Süden (von meiner Grundstücksgrenze weg) geplant werden. Wo sind Hecken und Einfriedungen geplant?

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Lärmgutachten erstellt. Dieses Gutachten sieht eine Verlängerung der bestehenden Schallschutzwand südlich von Fl. Nr. 243/11 um 38 m in Richtung Osten vor. Die Höhe der Schallschutzwand wurde analog der bestehenden Schallschutzwand mit einer Absoluthöhe von 336,3 m ü. NN. (ca. 3,5 m über dem natürlichen Gelände) zugrunde gelegt. Die bestehende Wand wird voraussichtlich beseitigt und wieder neu errichtet. Die gesetzlich erforderliche Abstandsfläche (Wandhöhe gem. Art. 6 BayBO) wird dabei eingehalten. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt ca. 3,5 m. In diesem Bereich ist ein Gehrecht für die nördliche Mischgebietsnutzung sowie ggf. die Pflanzung von einzelnen Bäumen vorgesehen. Weitere Einfriedungen sind hier nicht geplant.

 

Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnis.

 

 

Nr. 5 :

 

Antragsteller:

Frau Gerl, Donaustauferstraße 44, 93059 Regensburg

 

Anregung:

Die geplante LKW – Zufahrt über die Pappenheimer Straße ist sehr kritisch zu sehen, da es bereits jetzt durch die LKW vom Milchwerk in der Donaustaufer Straße Probleme gibt (vor der Ampel stauen sich die Milchwerk - LKW bereits jetzt).

Die Donaustaufer Straße ist hier Tempo 30 Zone und keiner hält sich dran. Wenn hier mehr LKW-Verkehr kommt wird dieses Thema vor allem im morgendlichen Berufsverkehr noch verschärft. Wie viele LKW sind hier zu erwarten?

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Diese Problematik wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft. Nach Auskunft des geplanten Betreibers sind ca. 23 LKW / Tag zu erwarten, die ausschließlich über die Pappenheimer Straße zu- und ausfahren (samstags keine Anlieferung). Die Zufahrt Pappenheimer Straße weist zur Zeit eine Gesamtbelastung von 620 Kfz/Tag auf, der LKW-Anteil liegt bei unter 1 %. Die Donaustaufer Straße ist westlich der Anbindung mit 4600 Kfz/Tag belastet, davon 100 Lkw/Werktag. Östlich der Anbindung zur Nordgaustraße ist die Donaustaufer Straße mit 5100 Kfz/Tag belastet, davon 130 Lkw/Werktag (2,6 % Lkw-Anteil). Etwa 40 % des Lkw-Verkehrs ist bedingt durch das Milchwerk nördlich der Donaustaufer Straße. Die Anbindung Milchwerk hat eine Belastung von 420 Kfz/Tag. Durch bauliche Maßnahmen sowie entsprechende verkehrstechnische Regelungen wird sichergestellt, dass der Zulieferverkehr für den Baumarkt nicht die Donaustaufer Straße westlich der Anbindung benutzt. Die Zusatzbelastung im Hauptstraßennetz durch den Baumarkt ist laut Verkehrsgutachten ohne weiteres auch im abendlichen Berufsverkehr abwickelbar.

 

Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnis.

 

 

Nr. 6 :

 

Antragsteller:

Herr Froschhammer, Donaustaufer Straße 68 b, 93059 Regensburg

 

Anregung:

Für die geplante Zufahrt zum Baumarkt ist ein Minikreisel an der Ortenburger Straße angedacht. Wie funktioniert dieser Kreisel bei einem PKW mit Anhänger?

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Bei einem Minikreisel fährt der normale PKW entlang der vorgegebenen Fahrbahn, für LKW oder Fahrzeuge mit Hänger ist eine Überfahrung des Mittelteils problemlos möglich (hier sind keine Hindernisse wie Bäume usw. im Mittelteil vorhanden).

 

Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnis.

 

 

 

Nr. 7 :

 

Antragsteller:

Frau Röhrl, Ortenburger Straße 5, 93059 Regensburg

 

Anregung:

Der Durchgang zwischen der Ortenburger Straße im südlichen bzw. nördlichen Teilbereich wird derzeit bereits mit Fahrzeugen befahren. (es ist nur ein Pflock als Absperrung vorhanden). Bei der weiteren Planung sollte eine Durchfahrbarkeit mit PKW bzw. Klein-LKW vermieden werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Diese Problematik wird durch geeignete Maßnahmen bei der Ausführungsplanung der Straße/Geh- und Radwegverbindung berücksichtigt (ggf. versetzte Umlaufsperren bzw. umlegbare Wegfahrsperren).

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

Es wurden keine weiteren Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 241 vorgebracht.

 

 


 

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange § 4 BauGB

 

Nr.  1.:

 

Dienststelle:

Wasserwirtschaftsamt

Landshuter Str. 59

93053 Regensburg

 

 

Schreiben vom: 11.02.2008

 

Anregungen:

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist zu beachten:

1.

Die Planungsfläche liegt im Überschwemmungsgebiet eines 100-jährigen Hochwassers, dem eine Abflusskombination von Donau- und Regenhochwasser zugrunde liegt. Das Überschwemmungsgebiet ist bisher nicht festgesetzt.

 

2.

Wegen der Lage innerhalb des bebauten Bereiches wird die Planungsfläche nicht als natürliche Rückhaltefläche im Sinne des § 31 b Abs. 6 WHG beurteilt und deshalb kein Erhalt als Rückhaltefläche gefordert.

 

3.

Die Planungsfläche ist mit einem Sicherheitsabstand über den errechneten Wasserspiegel des 100-jährlichen Hochwassers (HQ 100) zu legen, da Baugebiete hochwasserfrei zu erstellen sind, bezogen auf das HQ100.

 

4.

Da die Planungsfläche nach dem Überschwemmungsplan (sog. Blauer Plan) von einem Teilabfluss des ausgeuferten Regenhochwassers durchflossen wird, ist nachzuweisen, dass durch die Planung kein Nachteil für Dritte in Form einer Erhöhung der Hochwassergefahr auftritt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

 

Der nördliche Bereich des Planungsgebiets (MI/GE2) wird mit einem Sicherheitsabstand über den errechneten Wasserspiegel des 100-jährlichen Hochwassers (auf ca. 334,00 m ü. NN.) gelegt und das Gebiet entsprechend aufgeschüttet. Der westliche Teilbereich (Schnellrestaurant) liegt bereits auf dieser Höhe.

Im südlichen Bereich (SO) wird die geplante Verkaufsfläche aufgeständert (EFOK = 335,56 m ü. NN.) errichtet und im Untergeschoss lediglich eine Parkierungsanlage vorgesehen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überflutet werden kann. Nachdem also hier kein ausreichender Hochwasserschutz vorhanden ist, müssen für die geplanten Technikräume usw. im Bereich des Parkdecks Objektschutzmaßnahmen durch Einbau von Abschottungen ergriffen werden. Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages sind diesbezüglich entsprechende Vereinbarungen mit Investor bzw. Nutzer zu treffen.

Bezüglich der Anwendung des § 31 b Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im vorläufig gesicherten blauen Bereich  wird folgendes festgestellt:

Für das Bebauungsplangebiet ist die Anwendung des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung usw.) einschlägig.

Es besteht bereits Baurecht nach § 34 BauGB auf dem beplanten Grundstück. Das Grundstück befindet sich im Bebauungszusammenhang. Die derzeit unbebaute Fläche unterbricht auch nicht den Bebauungszusammenhang, da sie von der umgebenden Bebauung soweit geprägt wird, dass aus ihr hinreichende Zulässigkeitsmerkmale für ihre Bebauung entnommen werden können. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung werden nicht nur aus der auf dem Grundstück vorhandenen oder letzten Bebauung, sondern auch aus der Umgebungsbebauung abgeleitet (MI, GE und Sondernutzung). Das Maß der baulichen Nutzung wird für den Bereich MI mit einer GRZ von 0,32 sowie für den Bereich GE/SO mit einer GRZ von 0,64 als mögliche überbaubare Grundstücksfläche angenommen.

Da der § 31 b Abs. 4 Satz 1 und 2 WHG nur auf neu zu schaffendes Baurecht anwendbar ist und bei dem Vergleich zwischen dem bestehenden Baurecht und dem neu zu schaffenden Baurecht (MI –GRZ = 0,4 und GE/SO GRZ = 0,8) festzustellen ist, dass sich das geplante Baurecht bezüglich der überbaubaren Grundstückfläche im Rahmen des bestehenden Baurechts bewegt, sind die Voraussetzungen des § 31 b Abs. 4 Sätze 1 und 2 WHG nicht zu erfüllen.

Gemäß § 31 b Abs. 4 Satz 3 WHG bedürfen die Errichtung und die Erweiterung einer baulichen Anlage nach den §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches in Überschwemmungsgebieten der Genehmigung durch die zuständige Behörde (Untere Wasserrechtsbehörde). Diese Genehmigung kann im Rahmen der Baugenehmigung erteilt werden, wenn das Vorhaben die Wasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt, der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt wird und die Erhöhung einer Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann. Diese Voraussetzungen sind nach Auskunft der Unteren Wasserrechtsbehörde gegeben. Der Zu- und Abstrombereich des ausgeuferten Regenhochwassers insbesondere im Bereich südlich bzw. westlich der Bebauung Ortenburgerstraße 5 sowie im südlichen Bereich des Sondergebiets zur Frankenstraße wird durch die Beibehaltung der vorhandenen Böschungen bzw. durch moderates Anböschen (ca. 1:10) entsprechend freigehalten. Ein Nachteil für Dritte in Form einer Erhöhung der Hochwassergefahr ist somit nicht gegeben.

Die Zufahrtsmöglichkeit zu dem Planungsgebiet für die Feuerwehr usw. ist auch im HW-100 Fall über die Nordgaustraße/Pappenheimer Straße gesichert.

Nach Umsetzung der staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen für den Abschnitt D (Reinhausen) ist die Fläche des Bebauungsplangebietes faktisch und wasserrechtlich hochwasserfrei.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird durch die Auffüllung des nördlichen Bereiches und die Aufständerung des geplanten Bau- und Gartenmarktes überwiegend entsprochen.

 

 

 

Nr.  2.:

 

Dienststelle:

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

Adolf-Schmetzer-Str. 19

93055 Regensburg

 

Schreiben vom 07.02.2008

 

Anregungen:

Das o.g. Planungsgebiet liegt im Areal zwischen folgenden Bodendenkmälern:

Fst.Nr.6938/0839 – Archäologische Befunde und Funde im Bereich des Altortes Weichs (888 erstmals genannt mit Gräbern, die bis ins 7. Jahrhundert zurückgehen).

Fst.Nr.6838/0841 – Archäologische Befunde und Funde im Bereich des Altortes Reinhausen (1007 erstmals genannt).

Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich im Planungsgebiet dort ebenfalls früh- bis hochmittelalterliche Siedlungsstrukturen befinden. Auch zeigt die Erfahrung mit anderen Bauvorhaben im Stadtgebiet, dass überall auch mit vorgeschichtlichen Befunden gerechnet werden muss. Gemäß Art. 7 Abs. 1 DSchG genießt der überplante Bereich deshalb rechtlichen Schutz, weshalb ein Eingriff in seine Substanz einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bedarf.

Folgende Nebenbestimmungen wären bei zulässiger Überplanung der Bodendenkmäler für eventuelle Einzelvorhaben festzusetzen:

 

Der Antragsteller hat vor Beginn der Erdarbeiten eine sachgerechte archäologische Sondierung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht des Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) im Bereich der geplanten Baufläche durchzuführen.

Nach Ergebnis der Sondierungen hat der Antragsteller eine sachgerechte archäologische Ausgrabung im Einvernehmen und unter der fachlichen Aufsicht des BLfD zur Sicherung und Dokumentation aller von der geplanten Maßnahme betroffenen Bodendenkmäler durchzuführen nach den Grabungsrichtlinien und dem Leistungsverzeichnis des BLfD.

Der Antragsteller hat alle Kosten der Sondierungen und der Ausgrabungen zu tragen.

Mit den Erdarbeiten für die geplante Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die vorhandenen Bodendenkmäler sachgerecht freigelegt, dokumentiert und geborgen wurden.

Die Untere Denkmalschutzbehörde behält sich ausdrücklich vor, weitere Bestimmungen nachträglich aufzunehmen, zu ändern oder zu ergänzen sowie den Bescheid jederzeit zu widerrufen.

Wir bitten das Vorstehende in den Erläuterungsbericht aufzunehmen und weisen gleichzeitig darauf hin, dass derartige Untersuchungen einen größeren Umfang annehmen können, die eine längere Planungsphase erfordern. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist nötig, um Organisationsfragen zu klären. Nur so lassen sich Verzögerungen und Probleme bei der Abwicklung der Maßnahme vermeiden. Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält einen Abdruck dieses Schreibens mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggfs. entsprechende Veranlassung.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die o. gen. Anregungen wurde in die Hinweise zur Satzung im Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen. Die entsprechenden Sondagen usw. müssen vor Beginn der Bauarbeiten durchgeführt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

 

Nr.  3

 

Dienststelle:

Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Dr.-Johann-Maier-Str. 4

93049 Regensburg

 

Schreiben vom 12.02.2008

 

Anregungen:

Das Angebot eines Baumarktes  im Stadtgebiet ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern zukünftig auch ohne Auto ihren entsprechenden Bedarf zu decken. Der Bund Naturschutz, vertreten durch die Kreisgruppe Regensburg regt deshalb an, auf der Südseite an der Frankenstraße einen barrierefreien Zugang für Fahrradfahrer und einen Fahrradparkplatz einzuplanen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Entwurfsausarbeitung wurde auf der Südseite an der Frankenstraße eine entsprechende Rampe mit Zugang sowie Fahrradstellplätze vorgesehen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

 

Nr.  4.:

 

Dienststelle:

Regierung der Oberpfalz

93039 Regensburg

 

Schreiben vom 13.02.2008

 

Anregungen:

Entsprechend den vorliegenden Unterlagen plant die Stadt Regensburg den Flächennutzungsplan im Bereich zwischen der Donaustaufer Straße, der Nordgaustraße, der Frankenstraße und der Ortenburger Straße zu ändern und für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel vorsieht.

Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes geschaffen werden. Mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 9.685 m² – davon 6.380 m² für den Baumarkt und 3.305 m² für das Gartencenter – ist das Vorhaben als Einzelhandelsgroßprojekt gem. § 1 Abs. 3 BauNVO anzusehen.

Die Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde – wird das Vorhaben im Hinblick auf seine Raumverträglichkeit überprüfen. Diese landesplanerische Überprüfung kann in Form eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens nach Art. 23 BayLplG parallel zum Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Dazu ist erforderlich, dass die Stadt Regensburg der Höheren Landesplanungsbehörde die für das Raumordnungsverfahren erheblichen Stellungnahmen der beteiligten Behörde übermittelt, damit diese der landesplanerischen Überprüfung zugrunde gelegt werden können.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Ergänzung der Bauleitplanunterlagen um folgende Informationen:

1.

Eine Aufstellung zu den geplanten sortimentsbezogenen Verkaufsflächen, insbesondere zu den Kernsortimenten und den innenstadtrelevanten Randsortimenten des Bau- und Gartenmarktes;

2.

Eine Abschätzung des Einzugsbereiches für das Vorhaben.

 

Des Weiteren bitten wir um Einbeziehung der einschlägigen Wirtschaftsverbände (Bund der Selbständigen/DGV, Landesverband des Bayer. Einzelhandels, Handelsverband BAG Bayern e.V.) sowie der im Einzugsbereich des Vorhaben gelegenen möglichen Mittelzentren und Mittelzentren in das weitere Verfahren.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die o. gen. landesplanerische Überprüfung in Form eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens wurde parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Das Ergebnis liegt der Verwaltung vor. Die Raumverträglichkeit ist gegeben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

 

Nr.  5.:

 

Dienststelle:

REWAG Netz

Postfach 11 05 54

93018 Regensburg

 

Anregungen:

Die Versorgung mit Gas und Wasser ist gesichert und erfolgt über die Pappenheimerstraße. Zur Sicherstellung der Stromversorgung ist die Ausweisung einer öffentlichen Bedarfsfläche zum Bau einer Trafostation notwendig. Zum Bebauungsplan bestehen keine Einwände.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Die erforderliche Bedarfsfläche für eine Trafostation wurde in der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes im nördlichen Bereich vorgesehen und festgesetzt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

 

Nr.  6.:

 

Dienststelle:

Regionaler Planungsverband Regensburg

Postfach 12 03 29

93025 Regensburg

 

Schreiben vom 29.02.2008

 

Anregungen:

Die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Regensburg und gleichzeitige Aufstellung eines Bebauungsplanes dienen der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung zur Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit 6.380 m² bzw. 3.305 m² Verkaufsfläche an zentraler Stelle im Stadtnorden von Regensburg in unmittelbarer Nähe zum Donaueinkaufszentrum.

Das Vorhaben ist als Einzelhandelsgroßprojekt gem. § 1 Abs. 3 BauNVO anzusehen. Mit Blick auf den berührten regionalen Teilraum und dessen spezifische Versorgungssituation wird die Größenordnung des Planvorhabens als raumverträglich erachtet.

Der Standortbereich im Oberzentrum Regensburg besitzt besondere regionale wie auch überregionale Attraktivität. Es wird daher angeregt, auf die Aspekte zur Stadtgestalt des geplanten Baukörpers weiterhin ein besonderes Augenmerk zu richten (vgl. auch Regensburgplan 2005 zu den Leitprojekten der Stadtgestalt). Mit dem Planvorhaben besteht die städtebauliche Chance, die beiden Raumkanten entlang der Franken- und Nordgaustraße attraktiv zu gestalten.

Nach den Gesichtspunkten, die der Regionalplanung zugrunde liegen, werden keine Bedenken gegen das o. g. Planvorhaben erhoben, jedoch wird aus Gründen der Standortsituation an die besondere Verantwortung des Oberzentrums für eine qualitätvolle Umsetzung des Planvorhabens in städtebaulicher Hinsicht appelliert.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Zur Sicherung der qualitätvollen Umsetzung des Bauvorhabens wurde der Entwurf des Bau- und Gartenmarktes bereits im Gestaltungsbeirat der Stadt Regensburg beraten. Die städtebauliche Einfügung ist gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

 

 

Nr.  7.:

 

Dienststelle:

Amt für Umwelt-, Natur und Verbraucherschutz (Untere Naturschutzbehörde)

 

Schreiben vom: 03.03.2008

 

Anregungen:

 

Der wesentliche Inhalt auf Bebauungsplan-Ebene ist die Schaffung von Baurecht für einen Baumarkt. Auf Ebene des FNP sollen Gewerbeflächen zu einem Sondergebiet Großflächiger Handelsbetrieb sowie zu einem Mischgebiet umgewandelt werden.

 

Für den Umweltbericht und die Bearbeitung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung gelten als Bearbeitungsstandard und im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung die einschlägigen bayerischen Leitfäden „Der Umweltbericht in der Praxis“ sowie „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“.

 

Nach fachlicher Einschätzung ist zudem eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) als Bestandteil des Umweltberichteserforderlich. Artenschutzrechtlich geschützte Vogel-, Kleinsäuger-, Insekten- und Reptilienarten können nicht ausgeschlossen werden.

 

Das Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt (ABSP) stellt für den Bereich die nahe Lage an eine geologische Störungszone dar. Das Kontaminationsrisiko des Grundwassers ist hoch bis sehr hoch.

 

Zum derzeitigen Planungs- und Verfahrensstand wird aus naturschutzfachlicher Sicht das Nachfolgende angemerkt und um entsprechende Ergänzungen gebeten.

 

Bebauungsplan-Entwurf:

Der Bereich ist bisher durch eine Kleingartenanlage mit den entsprechenden Strukturen und Einrichtungen genutzt worden.

 

Für die Behandlung des Themas Eingriff und Ausgleich ist ein eventuell bestehendes verbindliches Baurecht abzuziehen. Relevant ist nur die Neuschaffung von Baurecht.

 

Im Geltungsbereich sind vor allem randlich zum Teil größere Gehölzbestände vorhanden. Sie sind mit den Ergebnissen der Planfeststellung zum Ausbau der Nordgaustraße zu überlagern und entsprechend abzustimmen.

 

Es sollte versucht werden, vor allem die im Umgriff vorhandenen Großbäume weitestgehend zu erhalten. Diese Maßnahme würde dem gesetzlich gebotenen Vermeidungs- und Minimierungsgebot entsprechen.

 

Neue Stellplätze sind nach den Regelungen der Regensburger Stellplatzsatzung zu begrünen.

 

Der weiteren Planung ist ein vollständiger Bestandsplan aller Gehölze und sonstigen Strukturen zu Grunde zu legen.

 

Zumindest die einsehbaren Dachflächen sind u. a. aus kleinklimatischen Gründen oder in Hinblick auf Feinstaubbelastungen im Stadtgebiet dauerhaft extensiv zu begrünen.

 

Im Baugenehmigungsverfahren sind qualifizierte Freiflächengestaltungspläne vorzulegen.

 

Zum Schutz aller vorhandenen und verbleibenden Gehölze gelten die Bestimmungen der DIN 18920 sowie der RAS-LP4.

 

Die Pflanzliste für das Bebauungsplangebiet ist bezüglich der Bäume im Straßenbegleitgrün mit dem Gartenamt der Stadt abzustimmen.

 

Die im noch zu erarbeitenden Umweltbericht genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind in eventuellen städtebaulichen Verträgen oder in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren verbindlich festzusetzen.

 

Ausgleichsmaßnahmen und –pflanzungen sind mit Priorität bei Rechtskraft des Bebauungsplanes, und soweit das erst im Bauverlauf möglich ist, mit Fertigstellung der jeweiligen Hochbaumaßnahme zu realisieren.

 

Flächennutzungsplan:

Die Ausgleichsflächenanteile (Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) sind bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung festzulegen und darzustellen.

 

Der Umweltbericht muss sich auch auf den Flächennutzungsplan beziehen.

 

Wir bitten ggf. im Verfahren um weitere Beteiligung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung des Bebauungsplanentwurfes wurde eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (gemäß Nr. 18.8 der Anlage 1 zum UVPG für den Bau eines Vorhabens der in den Nummern 18.1 bis 18.7 genannten Art, für den in sonstigen Gebieten - nicht Außenbereich – ein Bebauungsplan aufgestellt wird, hier Nr. 18. 6.1 Bau eines großflächigen Handelsbetriebes mit einer zulässigen Geschossfläche von 5000 m² und mehr) vom Büro Dr. Blasy – Dr. Overland, Eching am Ammersee, durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltgüter zu erwarten und die Voraussetzungen für eine umweltverträgliche Umsetzung gegeben sind (siehe Anlage zur Begründung, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls).

Damit kann das Bebauungsplanverfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren weiter geführt werden.

Gemäß § 13 a Abs. 2 Ziffer 4 BauGB gelten in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 (weniger als 20.000 m² Grundfläche) Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das trifft hier zu, ein Ausgleich ist nicht erforderlich.

 

Ebenso wurde im Rahmen der Abstimmung des Bebauungsplanentwurfes eine artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Büro Dr. Blasy – Dr. Overland durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass der geplante Bebauungsplan Nr. 241 Ortenburgerstraße insgesamt nur sehr geringe Eingriffe in Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zur Folge hat (siehe Anlage saP).

 

Die randlich vorhandenen Gehölzbestände wurden mit den Ergebnissen der Planfeststellung zum Ausbau der Nordgaustraße abgeglichen und werden, soweit möglich erhalten.

 

Die gem. Stellplatzsatzung erforderliche Begrünung neuer Stellplätze sowie die extensive Begrünung von Flachdächern wurde in der Satzung zum Bebauungsplan festgeschrieben.

 

Ebenso wird in der Satzung auf die Vorlage von Freiflächengestaltungsplänen sowie den Schutz von vorhandenen und verbleibenden Gehölzen hingewiesen.

 

Die Pflanzliste zur Bepflanzung von Grünflächen ist mit dem Gartenamt abgestimmt.

 

Weitergehende Ausgleichsmaßnahmen sind, wie oben bereits dargestellt, nicht erforderlich.

 

Zum Flächennutzungsplan wird angemerkt, dass aufgrund der Ergebnisse der o. gen. AVE und der Einhaltung der sonstigen Rahmenbedingungen des § 13 a BauGB das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren weitergeführt werden kann.

Dadurch kann der Bebauungsplan gemäß § 13 a Abs. 2 Ziffer 2, auch wenn er von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Davon wird hier Gebrauch gemacht.

Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets wird nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der geplanten Neuaufstellung berichtigt bzw. angepasst.

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung wird entsprochen.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 241 eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.       Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 241 ist in seiner Fassung vom 17.09.2008 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.       Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

- Satzung

- BP 241 Plan M 1:1000

- Begründung

- Anlage-1-Verkehrsuntersuchung-vom 30.06.2008t

- Anlage-2-Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vom 01.08.2008

- Anlage-3-artenschutzrechtliche Prüfung

- Anlage-4-Schallgutachten-

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 BP 241-Satzung-17.09.2008 (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 7 2 BP - BEGRÜNDUNG-17.09.2008 (320 KB)    
Anlage 1 3 Anlage-1-Verkehrsuntersuchung-30.06.2008-Regensburg Bau- und Gartenmarkt (420 KB)    
Anlage 2 4 Anlage-2-AVE_BPlan-241_Stadt-Regensburg_08-08-01 (540 KB)    
Anlage 3 5 Anlage-3-Spez. artenschutzrechtl. Prüfung-ea-RegLA001_Bericht_saP (670 KB)    
Anlage 4 6 Anlage-4-Zusammenfassung-Lärmgutachten Seite 1_4 (394 KB)    
Anlage 6 7 BP 241 Plan M 1-1000 DinA3 17-09.2008 (1026 KB)