Sachverhalt: I. Auftrag und Sachstand Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen vom 06.11.2007 wurde die Verwaltung beauftragt zu
prüfen, unter welchen Voraussetzungen das Reiterstandbild König Ludwig I. von
Bayern wieder an den Domplatz zurückgeführt werden kann, diesbezüglich sollte
ein Gestaltungs- und Finanzierungskonzept vorgelegt werden. Am 15.04.2008 wurde vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr,
Umwelt- und Wohnungsfragen der Beschluss verabschiedet, im Vorgriff auf die
Wiederaufstellung des König Ludwig Reiterstandbildes zur Neugestaltung von
Teilbereichen des südlichen Domplatzes ein beschränktes städtebauliches
Gutachterverfahren gemäß den Zielvorgaben des vorgelegten Zwischenberichts
durchzuführen. Aufgrund des Beschlusses des
Kulturausschusses vom 17.07.2008 und unter Verweis auf die Vereinbarung
zwischen der Stadt Regensburg und dem Welterbekulturfonds Regensburg, die
Förderer e. V. soll das Reiterstandbild König Ludwigs I. von Bayern spätestens
im Jahr 2010 an seinem „angestammten Platz vor dem Dom“ wiederaufgestellt
werden. Die Beibehaltung des historischen
Standorts wird in einem von Amt 45 vorgelegten „Gutachten zur geplanten
Wiedererrichtung des Reiterstandbilds König Ludwigs I. von Bayern auf dem
Domplatz aus kunsthistorischer Sicht“ von Prof. Dr. Hans-Christoph Dittscheid
vom 19.04.2008 gefordert. Von Seiten des Bayerischen
Landesamtes für Denkmalpflege werden zwar einerseits aufgrund der seit dem
Abbau des Denkmals 1936 eingetretenen erheblichen Veränderungen der
Platzsituation weiterhin grundsätzliche Bedenken gegen eine Wiedererrichtung
des Denkmals geäußert. Auf das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege vom 11.04.2008, dessen Inhalte in der Ausschusssitzung vom
15.04.2008 zur Kenntnis gegeben wurden, wird hierzu verwiesen. Eine Zustimmung zur Aufstellung des
kompletten Denkmals einschließlich Unterbau mit Stufen auf dem ursprünglichen
Fundament wird jedoch in Aussicht gestellt. Das ursprüngliche Fundament, das
etwa 4.5 m unter das Platzniveau hinabreicht, müsste heute noch in situ
erhalten sein. Aus denkmalpflegerischer Sicht wird
mit Schreiben des Landesamtes vom 01.08.2008 nochmals deutlich gemacht, dass
eine bereits 2010 geplante Wiederaufstellung des Standbildes endgültig sein
muss, um später weitere Gefährdungen von Figur und Sockel durch einen
nochmaligen Ab- und Aufbau ausschließen zu können. Daher müssen zumindest die
jetzt zu planenden Höhenkoten für die Sockelstufen des Denkmals auch für die
spätere Platzgestaltung als bindende Fixpunkte angesehen werden. Inwieweit sich
weitere Erkenntnisse nach der Aufdeckung des derzeit noch im Boden verborgenen
Fundaments von 1902 ergeben, kann erst dann fachlich belastbar formuliert
werden. Eine Wiedererrichtung der beiden,
das Reiterstandbild flankierenden mächtigen Prunkkandelaber wird in diesem
Zusammenhang aus stadtplanerischer Sicht nicht empfohlen; Fundamente sind
jedoch, soweit vorhanden, am Ort zu belassen. Durch die
Festlegung seitens der Denkmalpflege, das Reiterstandbild auf dem historischen
Standort zu errichten und keine andere Standortsuche im Straßenraum
vorzunehmen, erübrigt sich die Durchführung eines gestalterischen Wettbewerbes
für den Bereich des Domplatzes. D.h. es eröffnet sich die Chance, die
grundlegende Neuordnung der Platzfolgen Krauterermarkt – Domplatz –
Altdorferplatz – Alter Kornmarkt im Zusammenhang zu betrachten. Die
weitergehenden Planungen sollten dann auch zeitnah zu den Umbaumaßnahmen
durchgeführt werden (nach Fertigstellung des Arnulfplatzes). Ein Vorziehen der
Gestaltungsplanung ist insofern nur im Hinblick auf die exakte Höhenfestlegung
des Reiterstandbildes notwendig. Die für ein städtebauliches Gutachten ursprünglich
vorgesehenen Finanzmittel müssen daher in 2008/2009 nicht in Anspruch genommen
werden. Für die Detailuntersuchungen (genauer Standort, Fundamentierung,
Höhenlage des Reiterstandbildes) sind jedoch entsprechende Finanzmittel notwendig. Im Vorfeld zu den ersten
Gestaltungsüberlegungen wurde auf Grundlage des historischen Planes zur
„Festdekoration am Domplatz“ vom 12.04.1902 die Lage des ursprünglichen
Standortes des Reiterstandbildes eingemessen und markiert. Ein Aufmass vor Ort
hat dabei ergeben, dass bei einer Wiederaufstellung nördlich des Sockels eine
Fahrbahnbreite von ca. 7.5 m verbleiben wird. Aus verkehrsplanerischer Sicht
werden daher gegen das Vorhaben keine Einwände erhoben; verkehrstechnische
Umbaumaßnahmen werden nicht zwingend notwendig. Das Amt für öffentliche Ordnung und
Straßenverkehr schlägt als Sicherungsmaßnahme vor, bei unveränderter Straßenwidmung
die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich des südlichen Domplatzes
auf 20 km/h zu beschränken. Die Dringlichkeit, vorgezogene
Umbaumaßnahmen am südlichen Domplatz zeitgleich mit der Aufstellung des
Reiterstandbildes auszuführen, entfällt somit. Um dem Reiterstandbild ein
verträgliches Umfeld zu schaffen, wird bis zur Neuordnung der Platzfolgen mit
der Neugestaltung des Domplatzes eine Zwischenlösung vorgeschlagen: Von den vorhandenen 22 Stellplätzen
vor der Dompost müssen sechs Stellplätze im Umfeld des historischen Standortes
des Reiterstandbildes entfallen, um ein erforderliches Mindestmaß an Schutz-
und Wirkungsraum für das Denkmal zu erzielen. In diesem Bereich wird ein Umbau
des Pflasterbelages mit Rückbau der Stellplatzmarkierungen notwendig werden. Um das nahe Umfeld des Standbildes
dauerhaft von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, wird empfohlen, an der
Südseite vier Granitpoller aufzustellen. Eine ausreichende Beleuchtung des
Denkmals ist durch die vorhandene Straßenbeleuchtung, die sich fast direkt über
dem historischen Standort des Denkmals befindet, gegeben. II. Weiteres Vorgehen: Das Tiefbauamt führt eine Sondage
zur Klärung der genauen Lage des historischen Fundamentes bis Ende des Jahres
durch. Die weiteren Schritte zur Umsetzung
des Denkmals betreffen nun vorrangig die denkmalpflegerischen
Erlaubnisverfahren sowie bodenarchäologische Belange im Rahmen der Freilegung
des Sockelfundamentes. Für den Bereich des Domplatzes wird
mit Beginn der Arbeiten zur Wiederaufstellung des Reiterstandbildes die maximal
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 20 beschränkt. Der
Ausschuss beschließt: Die Verwaltung nimmt den Sachstandsbericht zur
Wiederaufstellung des Reiterstandbildes König Ludwig I. von Bayern auf dem
Domplatz zur Kenntnis.
Anlagen: 1 Übersichtsplan
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