Vorlage - VO/08/3618/61  

 
 
Betreff: Domplatz / Reiterstandbild König Ludwig I von Bayern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

I. Auftrag und Sachstand

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 06.11.2007 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen das Reiterstandbild König Ludwig I. von Bayern wieder an den Domplatz zurückgeführt werden kann, diesbezüglich sollte ein Gestaltungs- und Finanzierungskonzept vorgelegt werden.

 

Am 15.04.2008 wurde vom Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen der Beschluss verabschiedet, im Vorgriff auf die Wiederaufstellung des König Ludwig Reiterstandbildes zur Neugestaltung von Teilbereichen des südlichen Domplatzes ein beschränktes städtebauliches Gutachterverfahren gemäß den Zielvorgaben des vorgelegten Zwischenberichts durchzuführen.

 

Aufgrund des Beschlusses des Kulturausschusses vom 17.07.2008 und unter Verweis auf die Vereinbarung zwischen der Stadt Regensburg und dem Welterbekulturfonds Regensburg, die Förderer e. V. soll das Reiterstandbild König Ludwigs I. von Bayern spätestens im Jahr 2010 an seinem „angestammten Platz vor dem Dom“ wiederaufgestellt werden.

 

Die Beibehaltung des historischen Standorts wird in einem von Amt 45 vorgelegten „Gutachten zur geplanten Wiedererrichtung des Reiterstandbilds König Ludwigs I. von Bayern auf dem Domplatz aus kunsthistorischer Sicht“ von Prof. Dr. Hans-Christoph Dittscheid vom 19.04.2008 gefordert.

 

Von Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden zwar einerseits aufgrund der seit dem Abbau des Denkmals 1936 eingetretenen erheblichen Veränderungen der Platzsituation weiterhin grundsätzliche Bedenken gegen eine Wiedererrichtung des Denkmals geäußert. Auf das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 11.04.2008, dessen Inhalte in der Ausschusssitzung vom 15.04.2008 zur Kenntnis gegeben wurden, wird hierzu verwiesen.

 

Eine Zustimmung zur Aufstellung des kompletten Denkmals einschließlich Unterbau mit Stufen auf dem ursprünglichen Fundament wird jedoch in Aussicht gestellt. Das ursprüngliche Fundament, das etwa 4.5 m unter das Platzniveau hinabreicht, müsste heute noch in situ erhalten sein.

Aus denkmalpflegerischer Sicht wird mit Schreiben des Landesamtes vom 01.08.2008 nochmals deutlich gemacht, dass eine bereits 2010 geplante Wiederaufstellung des Standbildes endgültig sein muss, um später weitere Gefährdungen von Figur und Sockel durch einen nochmaligen Ab- und Aufbau ausschließen zu können. Daher müssen zumindest die jetzt zu planenden Höhenkoten für die Sockelstufen des Denkmals auch für die spätere Platzgestaltung als bindende Fixpunkte angesehen werden. Inwieweit sich weitere Erkenntnisse nach der Aufdeckung des derzeit noch im Boden verborgenen Fundaments von 1902 ergeben, kann erst dann fachlich belastbar formuliert werden.

Eine Wiedererrichtung der beiden, das Reiterstandbild flankierenden mächtigen Prunkkandelaber wird in diesem Zusammenhang aus stadtplanerischer Sicht nicht empfohlen; Fundamente sind jedoch, soweit vorhanden, am Ort zu belassen.

 

Durch die Festlegung seitens der Denkmalpflege, das Reiterstandbild auf dem historischen Standort zu errichten und keine andere Standortsuche im Straßenraum vorzunehmen, erübrigt sich die Durchführung eines gestalterischen Wettbewerbes für den Bereich des Domplatzes. D.h. es eröffnet sich die Chance, die grundlegende Neuordnung der Platzfolgen Krauterermarkt – Domplatz – Altdorferplatz – Alter Kornmarkt im Zusammenhang zu betrachten. Die weitergehenden Planungen sollten dann auch zeitnah zu den Umbaumaßnahmen durchgeführt werden (nach Fertigstellung des Arnulfplatzes). Ein Vorziehen der Gestaltungsplanung ist insofern nur im Hinblick auf die exakte Höhenfestlegung des Reiterstandbildes notwendig. Die für ein städtebauliches Gutachten ursprünglich vorgesehenen Finanzmittel müssen daher in 2008/2009 nicht in Anspruch genommen werden. Für die Detailuntersuchungen (genauer Standort, Fundamentierung, Höhenlage des Reiterstandbildes) sind jedoch entsprechende Finanzmittel notwendig.

 

Im Vorfeld zu den ersten Gestaltungsüberlegungen wurde auf Grundlage des historischen Planes zur „Festdekoration am Domplatz“ vom 12.04.1902 die Lage des ursprünglichen Standortes des Reiterstandbildes eingemessen und markiert. Ein Aufmass vor Ort hat dabei ergeben, dass bei einer Wiederaufstellung nördlich des Sockels eine Fahrbahnbreite von ca. 7.5 m verbleiben wird.

Aus verkehrsplanerischer Sicht werden daher gegen das Vorhaben keine Einwände erhoben; verkehrstechnische Umbaumaßnahmen werden nicht zwingend notwendig.

Das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr schlägt als Sicherungsmaßnahme vor, bei unveränderter Straßenwidmung die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich des südlichen Domplatzes auf 20 km/h zu beschränken.

Die Dringlichkeit, vorgezogene Umbaumaßnahmen am südlichen Domplatz zeitgleich mit der Aufstellung des Reiterstandbildes auszuführen, entfällt somit.

 

Um dem Reiterstandbild ein verträgliches Umfeld zu schaffen, wird bis zur Neuordnung der Platzfolgen mit der Neugestaltung des Domplatzes eine Zwischenlösung vorgeschlagen:

Von den vorhandenen 22 Stellplätzen vor der Dompost müssen sechs Stellplätze im Umfeld des historischen Standortes des Reiterstandbildes entfallen, um ein erforderliches Mindestmaß an Schutz- und Wirkungsraum für das Denkmal zu erzielen. In diesem Bereich wird ein Umbau des Pflasterbelages mit Rückbau der Stellplatzmarkierungen notwendig werden.

Um das nahe Umfeld des Standbildes dauerhaft von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, wird empfohlen, an der Südseite vier Granitpoller aufzustellen.

Eine ausreichende Beleuchtung des Denkmals ist durch die vorhandene Straßenbeleuchtung, die sich fast direkt über dem historischen Standort des Denkmals befindet, gegeben.

 

 

 

II. Weiteres Vorgehen:

 

Das Tiefbauamt führt eine Sondage zur Klärung der genauen Lage des historischen Fundamentes bis Ende des Jahres durch.

 

Die weiteren Schritte zur Umsetzung des Denkmals betreffen nun vorrangig die denkmalpflegerischen Erlaubnisverfahren sowie bodenarchäologische Belange im Rahmen der Freilegung des Sockelfundamentes.

 

Für den Bereich des Domplatzes wird mit Beginn der Arbeiten zur Wiederaufstellung des Reiterstandbildes die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 20 beschränkt.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung nimmt den Sachstandsbericht zur Wiederaufstellung des Reiterstandbildes König Ludwig I. von Bayern auf dem Domplatz zur Kenntnis.

 

 


 

Anlagen: 1 Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum Beschluss Domplatz am 17.09.08 (38 KB)