Vorlage - VO/08/3637/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstrassen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:          1 Lageplan

 

Die in der nachfolgenden Tabelle unter Nummer 1 aufgeführte und auf den beiliegendem Lageplan schraffiert dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche steht im Rahmen der innerstädtischen Verkehrserschließung allen Verkehrsarten zur Benutzung offen.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung ist die Straße bzw. Straßenteilfläche als Ortsstraße nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin des Straßengrundstücks. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zur Ortstraße erhält die genannte Verkehrsfläche ihren öffentlichen Charakter und steht der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straße wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführte Verkehrsfläche trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

 

 

 

Nr.

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

Länge/km

1

Luitwinstraße

Anlage 1

Brunnstraße

Nordgrenze des Grundstücks mit der Fl.Nr. 272, Gemarkung Graß

0,147

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die im Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 genannte und auf den beiliegendem Lageplan

(Anlage 1) schraffiert dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche wird zur Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

 

Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Luitwinstraße (34 KB)