Vorlage - VO/08/3653/65  

 
 
Betreff: Ausbau der Nordgaustraße, Neubau der Sallerner Regenbrücke und Umbau der Anschlussstelle Regensburg Nord (Lappersdorfer Kreisel) zwischen Isarstraße und Regensburger Straße (Markt Lappersdorf); Beantragung der Planfeststellung (zweite Auslegung) für die Gesamtmaßnahme.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:         2 Lagepläne (Entwurf)

                        5 Straßenquerschnitte

                        1 Brückenquerschnitt

                        1 Brückenlängsschnitt

 

 

 

1.         Beschluss- und Sachlage

 

            Am 16. Mai 2006 hat der Ausschuss der Vorplanung der Nordgaustraße und der Sallerner Regenbrücke zwischen Holzgartenstraße und Lappersdorfer Straße / Regensburger Straße grundsätzlich zugestimmt. Da diese Planung in zwei verkehrlich und straßenbautechnisch klar voneinander getrennte Maßnahmenabschnitte aufgeteilt werden konnte, wurden zwei Planfeststellungsverfahren beantragt.

 

            Für den Abschnitt der Nordgaustraße von der Holzgartenstraße bis zur Isarstraße hat der Ausschuss am 5. Oktober 2006 die Einleitung der Planfeststellung beschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt erging am 24. August 2007. Inzwischen ist dieser Abschnitt im Bau und soll bis Mitte 2009 fertig gestellt werden.

 

            Für den zweiten Abschnitt der Nordgaustraße von der Isarstraße bis zur Regensburger Straße wurde die Einleitung der Planfeststellung durch den Ausschuss am 6. Dezember 2006 beschlossen. Zuvor war die Planung noch mit der Umbauplanung des Lappersdorfer Kreisels ergänzt worden, die gemeinsam vom Staatlichen Bauamt Regensburg (federführend), von der Autobahndirektion Südbayern, vom Landkreis Regensburg und von der Stadt erstellt worden war.

            Dem Stadtplanungsausschuss war am 5. Oktober 2006 über die Umbauplanung des Lappersdorfer Kreisels Bericht erstattet worden. Wir verweisen an dieser Stelle ausdrücklich auf die Berichte vom 16. Mai 2006, vom 5. Oktober 2006 und vom 6. Dezember 2006. Das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Abschnitt fand im Laufe des Jahres 2007 statt, und zwar wurden folgende Phasen durchgeführt:

            Beantragung, Auslegung, Einwendungen und Bearbeitung der Stellungnahmen zu den Einwendungen.

 

            Aufgrund der zahlreichen sowie gewichtigen Einwendungen wurde im Herbst 2007 entschieden, die nächste Phase der Planfeststellung (den Erörterungstermin) nicht mehr durchzuführen. Vielmehr wurde mit der Regierung der Oberpfalz als Planfest­stellungsbehörde und mit den Mitantragstellern abgesprochen, eine neuerliche, zweite Auslegung der Planfeststellungsunterlagen durchzuführen. Hierzu waren neue Entwurfsunterlagen („Tekturplanungen“) gemeinsam mit allen Beteiligten zu erarbeiten, zu prüfen und freizugeben. Diese „Tekturen“ sollten planerische Lösungswege aufzeigen.

 

            Bis zum Frühjahr 2008 erfolgte schließlich die Überarbeitung der Genehmigungs­unterlagen für die zweite Auslegung der Planfeststellung. Im Mai 2008 fand eine Endabstimmung aller beteiligten Baulastträger (Mitantragsteller) bezüglich der erneuten Auslegung statt. Diese zweite Auslegung soll noch im Jahr 2008 beginnen.

 

            Zwischenzeitlich war die Klage der Bürgerinitiative „Verzicht auf den Bau der Sallerner Regenbrücke“ gegen die Entscheidung des Stadtrates vom Dezember 2007 das Bürgerbegehren für nicht zulässig zu erklären beim Verwaltungsgericht erfolgt, und zwar am 7. Februar 2008. Am 18. Juni 2008 fand die mündliche Verhandlung zu dieser Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg statt. Mit Datum vom 4. Juli 2008 erging dann das schriftliche Urteil, mit dem die Klage der Bürgerinitiative abgewiesen wurde. Bis jetzt ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Bürgerinitiative einen Überprüfungsantrag bezüglich des vom Verwaltungsgericht erlassenen Revisionsverbotes gestellt hat.

 

2.         Ausgangssituation und Straßenplanung

 

            Der Ausbau der Nordgaustraße zwischen Isarstraße und Amberger Straße, der Neubau der Sallerner Regenbrücke mit Anschlussstraßen bzw. –rampen zur Amberger Straße, zur Regensburger Straße und zum Lappersdorfer Kreisel und der Umbau des Lappersdorfer Kreisels dienen gemeinsam dem Ziel, die Verkehrsströme im Stadtnorden neu zu ordnen. Von und nach Norden orientierte Verkehre nutzen heute westlich des Regens die Lappersdorfer Straße bzw. gelangen über den Schelmengraben ins Stadtgebiet. Östlich des Regens nimmt die Amberger Straße die Verkehre Richtung B 15 bzw. B 16 nach Norden bzw. Nordosten auf. In Zukunft sollen diese Verkehre soweit als möglich auf der neuen Straßentrasse gebündelt werden; die o.g. Straßen westlich und östlich des Regens, die praktisch durch Wohngebiete verlaufen, sollen entlastet werden.

 

            Aus diesen Gründen ist die verlängerte Nordgaustraße mit der Sallerner Brücke im Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1997 als eine der wichtigen Straßennetzergänzungen enthalten. Ihre Bedeutung wurde zuletzt in der Verkehrsuntersuchung Großraum Regensburg 2005 bestätigt.

 

            Die Straßenausbaulängen der Nordgaustraße ab der Isarstraße, der Sallerner Regensbrücke, der Lappersdorfer / Regensburger Straße und der Verbindungsstraße zum Lappersdorfer Kreisel, soweit sich diese Straße in der Baulast der Stadt befinden bzw. soweit ihr Umbau unmittelbare Folge der städtischen Maßnahme ist (Regensburger Straße auf dem Gemeindegebiet des Marktes Lappersdorf) betragen rd. 3 km. Die Ausbau- bzw. Umbaulängen der Straßen im Lappersdorfer Kreisel bzw. dessen Anschlüsse zur A 93, zur B 16, zur R 18 etc. belaufen sich auf ebenfalls rd. 3 km.

 

            Die Nordgaustraße zwischen Isarstraße und Amberger Straße wird 2-bahnig ausgebaut. Die Regelfahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Die Straße erhält, wo immer dies möglich ist und zur Einbindung in die städtische Umgebung, drei Grünstreifen. Auf der Südseite der Straße wird ein durchgehender kombinierter Rad- und Gehweg mit 3,50 m Breite angeordnet. Auch auf der Nordseite wird von der Isarstraße bis zur Fichtelgebirgstraße ein kombinierter Rad- und Gehweg mit 2,50 m Breite gebaut. In diesem Abschnitt der Nordgaustraße wird außerdem eine ca. 400 m lange Schallschutzeinhausung errichtet. Der weitere aktive Schallschutz in diesem Abschnitt wird mit 3-5 hohen Lärmschutzwänden beidseits der Straße und im Mittelstreifen sichergestellt.

 

            Der Bauabschnitt von der Isarstraße zur Lappersdorfer Straße ist in erster Linie durch den Neubau der Sallerner Regenbrücke geprägt. Die Zweibahnigkeit der Straßentrasse wird im Brückenbereich fortgeführt. Auch der kombinierte 3,50 m breite Rad- und Gehweg wird auf der Südseite der Brücke weiter gezogen. Die südwestliche Auffahrtsrampe zur Brücke erhält ab der Einmündung der Lappersdorfer Straße eine 3,0 m hohe Lärmschutzwand, um den Norden von Steinweg vom Verkehrslärm zu schützen.

 

            Im Bauabschnitt Lappersdorfer Straße / Regensburger Straße wird die Straße von 2 Fahrbahnen auf 1 Fahrbahn zusammengeführt. Wo dies möglich ist, werden hier Grünstreifen beidseits der Straße angeordnet. Der kombinierte 3,5 m breite Rad- und Gehweg wird auf der Südseite und Westseite bis zur Bergstraße geführt und dann als getrennter Rad- und Gehweg bis zum neuen Kreisverkehr. Aus stadtgestalterischen Gründen ist in diesem Abschnitt nur auf der Westseite der Regensburger Straße, nördlich der Bergstraße im Bereich der vorhandenen Stützmauer ein aktiver, ca. 2,5 m hoher Lärmschutz mit einer Holzwand auf der Stützmauer möglich. Im Bereich der teilweisen platzartigen Aufweitung der Lappersdorfer Straße südlich der Bergstraße erfolgt nur passiver Schallschutz.

 

            Die Umbauplanung des Lappersdorfer Kreisels sieht vor, den Kreisel aufzulösen und im östlichen Teil die B 16 in beiden Fahrtrichtungen zwischen der Westrampe der Sallerner Regenbrücke und der Südrampe der bestehenden Regenbrücke direkt zu führen. Der Süd- bzw. Nordarm des ehemaligen Kreisels wird über mit Lichtzeichen geregelte Einmündungen an die B 16 angebunden. Die Verkehrsströme aus der A 93 von Süden (Pfaffensteiner Tunnel) werden nicht über diese Einmündungen, sondern einerseits Richtung Cham über eine Direktrampe höhen- und kreuzungsfrei von der A 93 zur B 16 geführt und andererseits Richtung Lappersdorf und R 18 direkt an den ehemaligen Nordarm des Kreisels angeschlossen. Dieser im Vergleich zur 1. Auslegung neue Anschluss entlastet insbesondere die Regensburger Straße und verkürzt die Verbindung zur R 18.

            Über eine separate Abfahrtsrampe wird der aus der A 93 von Süden kommende Verkehr zur Sallerner Regenbrücke / Lappersdorfer Straße / Regensburger Straße geführt. Die starken Verkehrsströme zwischen der Sallerner Regenbrücke und der B 16 nach Norden bzw. zum ehemaligen Kreisel werden an der Einmündung von Norden nach Osten über zwei Linksabbiegespuren bzw. von Osten nach Norden über einen freien Rechtsabbieger leistungsfähig geführt. Die P+M-Anlage (Parken und Mitfahren) beim heutigen Lappersdorfer Kreisel, die von der Umbauplanung überplant wird, wird im Innenraum des ehemaligen Kreisels ersetzt. Auf der Ostseite der neuen B 16 zwischen der Sallerner Regenbrücke und der bestehenden Regenbrücke bzw. auf der Ostseite der Direktrampe nach Norden wird eine 3 m hohe Schallschutzwand zum Verkehrslärmschutz von Sallern gebaut.

 

            Auf Anregung des Kreistages und der Marktgemeinde Lappersdorf wurde das Projekt im Benehmen mit allen Beteiligten um die Westhälfte des Lappersdorfer Kreisels erweitert. Ergebnis dieser Erweiterung ist, dass die Kreisstraße R 18 von Norden kommend direkt auf den Kreisel geführt wird. In der Folge muss – um eine zu enge Abfolge von Knotenpunkten zu vermeiden – die Abfahrtsrampe der Ausfahrt Regensburg – Nord an der A 93 von Norden kommend zunächst über den Kreisel geführt werden, um dann von innen her in den Kreisel einzuschleifen. Dies hat für die Bewohner des nördlichen Landkreises eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses zur Folge. Außerdem wird der südliche Teil der Regensburger Straße in Lappersdorf entlastet. Andererseits ergeben sich für bestimmte Verkehrsbeziehungen auch längere Wege im Vergleich zur jetzigen Situation. In der Summe ist die nunmehr verbesserte Ertüchtigung des Lappersdorfer Kreisels aber als deutlicher Erfolg zu verbuchen. Die Leistungsfähigkeit des gesamten künftigen Knotens ist durch eine Simulation belegt.

 

            Die hervorgehobenen Planüberarbeitungen im Bereich des Lappersdorfer Kreisels (neuer Direktanschluss von der A 93 Richtung Lappersdorf und R 18, Miteinbeziehung der Westhälfte des Lappersdorfer Kreisels in die Umbauplanung) beziehen sich auf den Baulastbereich des Staatlichen Bauamtes, der Autobahndirektion Südbayern und des Landkreises. Sie werden dem Stadtplanungsausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

 

3.         Überarbeitung der Entwurfsunterlagen im städtischen Planungsbereich

 

            Folgende Planüberarbeitungen waren im städtischen Baulast- bzw. Zuständigkeitsbereich (Regensburger Straße) einzuarbeiten:

 

 

            Zusätzliche Rechtsabbiegespur Isarstraße / Nordgaustraße

 

            Mit dieser zusätzlichen Spur kann die bisher geplante, kombinierte Geradeaus-/Rechts­abbiegespur aufgelöst werden. Die Leistungsfähigkeit der dann reinen Geradeausspur Richtung Alex-Center und damit die Leistungsfähigkeit der gesamten Kreuzung erhöht sich.

 

            Verlegung des kombinierten Rad- und Gehweges gegenüber der Einmündung Sonnenstraße

 

            Die Wegeführung wird hier und weiter nach Westen von den anliegenden Privatgrundstücken abgerückt und hinter die Lärmschutzwand verlegt. Der Weg wird gewissermaßen mit dem Grünstreifen getauscht. Eine Verbesserung der Gestaltung und der Aufwuchsbedingungen für die Bepflanzung ist möglich. Außerdem kann die Flächenversiegelung im Vergleich zur ersten Auslegung der Planfeststellung etwas verringert werden.

 

            Verschiebung der Einhausung

 

            Mit der Kippung der Straßenachse im Bereich der 400 m langen Einhausung der Nordgaustraße kann der schwerwiegenden, mit anwaltschaftlicher Unterstützung vorgetragenen Einwendung eines Anliegers abgeholfen werden. Der bisher vorgesehene Eingriff in ein Gebäude auf der Nordseite, der letztlich zum Abbruch dieses Gebäudes geführt hätte, kann bei dieser Lösung unterbleiben. Der Eigentümer hat den Verzicht auf diesen Eingriff gefordert.

 

            Diese Verschiebung macht jedoch im Gegenzug erhöhte Eingriffe in die Gärten von vier bis fünf Grundstücken an der Straße „Am Judenfeld“ auf der Südseite der neuen Einhausung notwendig. Allerdings kommt es hier zu keinen Eingriffen in Wohngebäude. Um diese erhöhten Eingriffe wiederum zu minimieren, wird in der Straßenplanung auf einen Grünstreifen auf der Südseite der Einhausung, der bisher vorgesehen war, verzichtet. Ein Reststreifen für eine Begrünung der Außenwand der Einhausung soll jedoch verbleiben.

 

            Die Umplanung der Straßenachse führt zu einem Gegenbogen in der Straßentrassierung im Straßenabschnitt der Nordgaustraße Richtung Amberger Straße. Unter Abwägung der Umstände kann diese Abweichung von einer optimalen Linienführung akzeptiert werden.

 

            Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich Böhmerwaldstraße

 

            Aufgrund mehrerer Einwendungen wird die Lärmschutzwand auf der Nordseite der Nordgaustraße hinter der Tankstelle und dem Harley-Davidson-Center bis zur Böhmerwaldstraße verlängert. Wegen des zunehmenden Abstandes der Wand von der Nordgaustraße nimmt die Wirkung der Wand immer mehr ab. Allerdings bewirkt die Wand einen verbesserten Immissions- und Sichtschutz der Anlieger an der Böhmerwaldstraße auch gegenüber den Gewerbebetrieben.

 

            Umplanungen an der Sallerner Regenbrücke

 

            Aufgrund der weitergeführten Bauwerksvorplanung für die Sallerner Regenbrücke seit der ersten Auslegung der Planfeststellungsunterlagen konnte die Gradiente der Brücke auf der Ostseite um bis zu 1,55 m und auf der Westseite um ca. 55 cm abgesenkt werden. Damit verringert sich die Steigung der Ostrampe der Brücke von 3,5 % auf ca. 2,25 % und die der Westrampe von 1,6 % auf ca. 1,0 %. Die endgültigen Höhen- und Steigungsverhältnisse ergeben sich erst mit der Ausführungsplanung der Brücke. Eine Verringerung der Steigungen bedeutet grundsätzlich auch eine Verminderung bei den Schall- und Luftschadstoffemissionen.

 

            Eine nochmalige Überprüfung der Sallerner Regenbrücke im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Mündung in die Donau“ ergab eine deutliche Verbesserung der FFH-Gebiets-Verträglichkeit der neuen Brücke bei Anordnung von jeweils beidseitigen 2,50 m hohen Spritzschutzwänden. Nach Auffassung des Gutachters trägt die Brückenbaumaßnahme unter Einbeziehung dieser Wände den gebietsbezogenen Erhaltungszielen der Regierung der Oberpfalz für das o.g. FFH-Gebiet vollständig Rechnung. Die Stadt geht davon aus, dass sich diese gutachterliche Auffassung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhärtet.

 

            Gegenüber der Planung, die der ersten Auslegung zugrunde gelegt wurde, lässt die jetzige Planung insbesondere folgende Verbesserungen erwarten:

 

1.         Die geplanten Spritzschutzwände in den vorgesehenen Abmessungen sind geeignet Schadstoffeinträge in den Regen und seine Uferbereiche aus dem Straßenbetrieb und Straßenunterhalt (Abriebstoffe, Schmier- und Treibstoffe und insbesondere Salz) vollständig und zuverlässig zu vermeiden. Das bei Regen durch Fahrzeuge und Seitenwind erzeugte Spritz- und Sprühwasser, das die o.g. Schadstoffe aufnimmt, wird nicht mehr in die Regenaue eingebracht, sondern über die Spritzschutzwände der Brückenentwässerung zugeführt. Die Gewässerqualität, die naturraumtypische Wasserchemie und der natürliche Wasser- und Nährstoffhaushalt werden damit gesichert.

 

2.         Das Regental ist Leitlinie für den Vogelzug sowie bevorzugtes Jagdgebiet für Fledermäuse. Die Spritzschutzwände können mit entsprechenden Markierungen versehen werden, die UV-Licht sichtbar machen und damit für Vögel erkennbar sind. Die Wände sind außerdem für alle Fledermausarten erkennbar. Damit schützen die Spritzschutzwände Vögel und Fledermäuse vor Kollisionen mit Fahrzeugen bis zu einer Höhe von 2,5 m. Damit wird das tödliche Kollisionsrisiko für diese Lebewesen mit Fahrzeugen erheblich verringert.

 

3.         Laut Lufthygienegutachten bewirken die Spritzschutzwände auch eine zusätzliche Kanalisierung und Ableitung der Luftschadstoffe nach oben. Dies führt zu einer weiteren Absenkung der Zusatzbelastung aus der Brücke für die Talaue, die jedoch im Falle der Sallerner Regenbrücke (zwischen den Widerlagern) ohnehin unterhalb der messtechnischen Nachweisgrenze liegen wird.

 

4.         Das für die Spritzschutzwände anzusetzende Gewicht pro m2 reicht nach Rücksprache mit dem Schallschutzgutachter für ein Lärmdämmmaß von ≥ 25 dB(A) aus. Dies lässt für die Regenaue eine Verminderung der Immissionsbelastung von rd. 3 d B(A) erwarten – eine Entlastung, die der üblichen Abminderung durch Lärmschutzwände entspricht und im Bereich der Wahrnehmbarkeit liegt. Allerdings wird die Schallschutzminderungswirkung der Spritzschutzwände in der Planfeststellung (Schallschutztechnisches Gutachten) nicht angesetzt.

 

5.         Bei einer entsprechenden Anordnung der Spritzschutzwand im Bereich des kombinierten Rad- und Gehweges (zwischen Fahrbahn und Weg) können auch Radfahrer und Fußgänger vor den Spritz- und Sprühfahnen der Fahrzeuge bei entsprechenden Windlagen (Nordwind) geschützt werden.

 

            Die endgültige Gestaltung des Brückenquerschnittes und der Spritzschutzwände wird im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt.

 

            Existenzgefährdung für Betrieb auf der Westseite des Regens

 

            Ein Betrieb auf der Westseite des Regens wird durch die Trassierung der Sallerner Regenbrücke durchschnitten. Um die vom Eigentümer vorgebrachte Existenzgefährdung des Betriebes durch diese Zerschneidung zu verhindern, sieht die Planfeststellung jetzt Ersatzflächen für den Betrieb im unmittelbaren Umgriff vor. Die Ersatzflächen müssen im Niveau um ca. 0,5 bis 1,0 m angehoben werden, um dieselbe Hochwassersicherheit wie bei den Ausgangsflächen zu erreichen. Der Verlust an Retentionsraum ist auszugleichen.

 

            Die Einwendung der Existenzgefährdung ist im Rahmen der Planfeststellung zu klären.

 

            Umplanungen an der Regensburger Straße

 

            Aufgrund der Einwendungen wird der kombinierte Rad- und Gehweg auf der Westseite der Regensburger Straße zwischen Bergstraße und Einfahrt in den verkehrsberuhigten Ortsbereich von Lappersdorf in einen Radweg im Zweirichtungsverkehr und in einen Gehweg aufgespalten. Hierdurch wird die Sicherheit für die Anlieger im Bereich ihrer Hauseingänge verbessert.

 

            Die Kreuzung Regensburger Straße / R 18 wird künftig als Kreisverkehr ausgebildet. Dies verringert den Spuren- und Platzbedarf im Zufahrtsbereich zur Kreuzung und vermindert Grundstückseingriffe.

 

            Im Gegenzug wird der Einwendung zugunsten einer Ladezone auf der Westseite der Regensburger Straße unmittelbar nach der Kreuzung (Kreisverkehr) stattgegeben. Der dafür erforderliche zusätzliche Platzbedarf steht wegen des Wegfalls von Fahrspuren jetzt zur Verfügung.

 

4.         Folgemaßnahmen

 

            Über die Folgemaßnahmen des Projektes wurde in der Berichtsvorlage vom 6. Dezember 2006 dem Ausschuss bereits berichtet. Deshalb sollen hier nur nochmals die Veränderungen aufgrund der Umplanungen dargestellt werden.

 

            Grunderwerb

 

            Der Eingriff in ein Grundstück auf der Nordseite der Nordgaustraße, der zum Abbruch eines Gebäudes geführt hätte, unterbleibt. Die Mehreingriffe in einige Grundstücke auf der Straßensüdseite, die durch die Trassenverschiebung in der Folge ausgelöst werden, sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens rechtlich abzusichern. Die Stadt geht davon aus, dass die Abwägung der Regierung im Planfeststellungsverfahren zwischen Hausabbruch einerseits und Eingriffen in Gartengrundstücke andererseits zugunsten des Verzichtes auf den Gebäudeabbruch ausgeht und somit rechtlich Bestand haben wird.

 

            Die vorgebrachte Existenzgefährdung eines Betriebes auf der Westseite des Regens ist im Rahmen der Planfeststellung abzuhandeln. Falls neben dem vorgeschlagenen Ausgleich durch Ersatzflächen ein weiterer Ausgleich für wirtschaftliche Einbußen des Betriebes zu leisten ist, so muss dies im Planfeststellungsverfahren geklärt werden.

 

            Grünausgleich

 

            Der landschaftspflegerische Begleitplan wird entsprechend der oben beschriebenen Umplanungen angepasst und ergänzt.

            Insbesondere durch die geplanten Spritzschutzwände auf der Sallerner Regenbrücke wird eine Verringerung der Auswirkungen der Sallerner Regenbrücke wegen der Zerschneidung des FFH-Gebietes in der Regentalaue erwartet.

 

            Retentionsausgleich

 

            In der 1. Auslegung der Planfestsstellung wurden die Retentionsraumverluste aufgrund der Sallerner Regenbrücke durch Abgrabungen am Regen nördlich der neuen Brücke ausgeglichen.

 

            In den Unterlagen für die zweite Auslegung stehen verringerte Eingriffe aufgrund der Gradientenabsenkung der Brücke erhöhten Eingriffen für eine künftig wirtschaftlich zu nutzende Fläche gegenüber. Da der Umfang der Verluste um rd. 5000 m3 auf jetzt über 30 000 m3 zunimmt, müssen die Abgrabungen entsprechend vergrößert werden.

 

            Altlasten

 

            Die Umplanungen haben hier keine neuen Gesichtspunkte ergeben.

 

            Lärmschutzmaßnahmen

 

            Das schalltechnische Gutachten wurde auf der Basis der Umplanungen ergänzt und neu erarbeitet. Die Anspruchsberechtigung der Anlieger gemäß Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) bleibt bestehen.

 

            Meteorolgie

 

            Das Vorhaben – und hier insbesondere der Bau der Sallerner Regenbrücke – war auch im Gutachten „Klima“ für die 1. Auslegung als unbedenklich eingeordnet worden. Durch die Verschlankung des Brückenüberbaues einerseits und durch die Aufsetzung von 2,5 m hohen Spritzwänden andererseits tritt keine Veränderung bei dieser Beurteilung ein. Dies ist nicht zuletzt eine Folge der Beurteilung des Klimagutachtens, dass bereits heute die bodennahe Kaltluftzufuhr über das untere Regental zur Stadt eine vernachlässigbar geringe Bedeutung hat.

 

            Lufthygiene

 

            Bezüglich des Fachgutachtens zur Lufthygiene haben sich aufgrund der Umplanungen keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Alle relevanten Jahresmittelwerte (Benzol, Stickstoffoxide und Feinstaub) werden im Prognosejahr 2020 deutlich unterschritten.

 

            Der Gutachter geht im neuen Gutachten nochmals ausdrücklich auf die Sportplätze im Regental ein. Er schreibt:

            „Damit liegt die Belastung durch Luftschadstoffe auf den Sportplätzen unterhalb der Sallerner Regenbrücke nur in der Höhe der Vorbelastung ohne Brücke. Die Spritzschutzwände bewirken eine zusätzliche Kanalisierung und Ableitung der Schadstoffe nach oben. Dies führt zu einer weiteren Absenkung der Zusatzbelastung in Bodennähe, die im vorliegenden Fall jedoch ohnehin schon unterhalb der messtechnischen Nachweisgrenze liegt.“

 

5.         Rechtsverfahren

 

            Mit den neuen Planfeststellungsunterlagen wird nun das Verfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz mit einer vollständig neuen, zweiten Auslegung fortgesetzt.

Der Ausschuss empfiehlt beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt beschließt:

 

1.         Die überarbeitete Entwurfsplanung für die neue Anschlussstelle Regensburg Nord (Lappersdorfer Kreisel) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Die überarbeitete Entwurfsplanung für die Nordgaustraße und für die Sallerner Regenbrücke zwischen Isarstraße und Regensburger Straße wird beschlossen.

 

3.         Die Entwurfsplanung der Gesamtmaßnahme ist in Abstimmung mit den übrigen Beteiligten (Autobahndirektion Südbayern, Staatliches Bauamt Regensburg, Landkreis Regensburg, Markt Lappersdorf) bei der Regierung der Oberpfalz zur Planfeststellung (zweite Auslegung) einzureichen.


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Längschnitt_Regenbrücke (53 KB)    
Anlage 2 2 RQ Nordgaustraße (Bau-km 1+020) (155 KB)    
Anlage 3 3 RQ Nordgaustraße (Bau-km 1+440) (224 KB)    
Anlage 4 4 RQ Nordgaustraße (Bau-km 1+612) (218 KB)    
Anlage 5 5 RQ Nordgaustraße (Bau-km 2+770) (108 KB)    
Anlage 6 6 Sallerner Regenbrücke (411 KB)    
Anlage 7 7 Uebersicht1 (512 KB)    
Anlage 8 8 Uebersicht2 (430 KB)    
Anlage 9 9 RQ Nordgaustraße (Bau-km 2+480) (132 KB)