Sachverhalt: Anlagen: 2
Lagepläne (Entwurf) 5 Straßenquerschnitte 1 Brückenquerschnitt 1 Brückenlängsschnitt 1. Beschluss- und Sachlage Am
16. Mai 2006 hat der Ausschuss der Vorplanung der Nordgaustraße und der Sallerner
Regenbrücke zwischen Holzgartenstraße und Lappersdorfer Straße / Regensburger
Straße grundsätzlich zugestimmt. Da diese Planung in zwei verkehrlich und
straßenbautechnisch klar voneinander getrennte Maßnahmenabschnitte aufgeteilt
werden konnte, wurden zwei Planfeststellungsverfahren beantragt. Für
den Abschnitt der Nordgaustraße von der Holzgartenstraße bis zur Isarstraße hat
der Ausschuss am 5. Oktober 2006 die Einleitung der Planfeststellung
beschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt erging am 24.
August 2007. Inzwischen ist dieser Abschnitt im Bau und soll bis Mitte 2009
fertig gestellt werden. Für
den zweiten Abschnitt der Nordgaustraße von der Isarstraße bis zur Regensburger
Straße wurde die Einleitung der Planfeststellung durch den Ausschuss am 6.
Dezember 2006 beschlossen. Zuvor war die Planung noch mit der Umbauplanung des
Lappersdorfer Kreisels ergänzt worden, die gemeinsam vom Staatlichen Bauamt
Regensburg (federführend), von der Autobahndirektion Südbayern, vom Landkreis
Regensburg und von der Stadt erstellt worden war. Dem
Stadtplanungsausschuss war am 5. Oktober 2006 über die Umbauplanung des
Lappersdorfer Kreisels Bericht erstattet worden. Wir verweisen an dieser Stelle
ausdrücklich auf die Berichte vom 16. Mai 2006, vom 5. Oktober 2006 und vom 6.
Dezember 2006. Das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Abschnitt fand im
Laufe des Jahres 2007 statt, und zwar wurden folgende Phasen durchgeführt: Beantragung,
Auslegung, Einwendungen und Bearbeitung der Stellungnahmen zu den Einwendungen. Aufgrund
der zahlreichen sowie gewichtigen Einwendungen wurde im Herbst 2007
entschieden, die nächste Phase der Planfeststellung (den Erörterungstermin)
nicht mehr durchzuführen. Vielmehr wurde mit der Regierung der Oberpfalz als
Planfeststellungsbehörde und mit den Mitantragstellern abgesprochen, eine
neuerliche, zweite Auslegung der Planfeststellungsunterlagen durchzuführen.
Hierzu waren neue Entwurfsunterlagen („Tekturplanungen“) gemeinsam mit allen
Beteiligten zu erarbeiten, zu prüfen und freizugeben. Diese „Tekturen“ sollten
planerische Lösungswege aufzeigen. Bis
zum Frühjahr 2008 erfolgte schließlich die Überarbeitung der Genehmigungsunterlagen
für die zweite Auslegung der Planfeststellung. Im Mai 2008 fand eine
Endabstimmung aller beteiligten Baulastträger (Mitantragsteller) bezüglich der
erneuten Auslegung statt. Diese zweite Auslegung soll noch im Jahr 2008
beginnen. Zwischenzeitlich
war die Klage der Bürgerinitiative „Verzicht auf den Bau der Sallerner
Regenbrücke“ gegen die Entscheidung des Stadtrates vom Dezember 2007 das
Bürgerbegehren für nicht zulässig zu erklären beim Verwaltungsgericht erfolgt,
und zwar am 7. Februar 2008. Am 18. Juni 2008 fand die mündliche Verhandlung zu
dieser Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg statt. Mit Datum vom 4. Juli
2008 erging dann das schriftliche Urteil, mit dem die Klage der
Bürgerinitiative abgewiesen wurde. Bis jetzt ist das Urteil noch nicht
rechtskräftig, da die Bürgerinitiative einen Überprüfungsantrag bezüglich des
vom Verwaltungsgericht erlassenen Revisionsverbotes gestellt hat. 2. Ausgangssituation
und Straßenplanung Der
Ausbau der Nordgaustraße zwischen Isarstraße und Amberger Straße, der Neubau
der Sallerner Regenbrücke mit Anschlussstraßen bzw. –rampen zur Amberger
Straße, zur Regensburger Straße und zum Lappersdorfer Kreisel und der Umbau des
Lappersdorfer Kreisels dienen gemeinsam dem Ziel, die Verkehrsströme im
Stadtnorden neu zu ordnen. Von und nach Norden orientierte Verkehre nutzen heute
westlich des Regens die Lappersdorfer Straße bzw. gelangen über den
Schelmengraben ins Stadtgebiet. Östlich des Regens nimmt die Amberger Straße
die Verkehre Richtung B 15 bzw. B 16 nach Norden bzw. Nordosten auf. In Zukunft
sollen diese Verkehre soweit als möglich auf der neuen Straßentrasse gebündelt
werden; die o.g. Straßen westlich und östlich des Regens, die praktisch durch
Wohngebiete verlaufen, sollen entlastet werden. Aus
diesen Gründen ist die verlängerte Nordgaustraße mit der Sallerner Brücke im
Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 1997 als eine der wichtigen
Straßennetzergänzungen enthalten. Ihre Bedeutung wurde zuletzt in der
Verkehrsuntersuchung Großraum Regensburg 2005 bestätigt. Die
Straßenausbaulängen der Nordgaustraße ab der Isarstraße, der Sallerner
Regensbrücke, der Lappersdorfer / Regensburger Straße und der Verbindungsstraße
zum Lappersdorfer Kreisel, soweit sich diese Straße in der Baulast der Stadt
befinden bzw. soweit ihr Umbau unmittelbare Folge der städtischen Maßnahme ist
(Regensburger Straße auf dem Gemeindegebiet des Marktes Lappersdorf) betragen
rd. 3 km. Die Ausbau- bzw. Umbaulängen der Straßen im Lappersdorfer Kreisel
bzw. dessen Anschlüsse zur A 93, zur B 16, zur R 18 etc. belaufen sich auf
ebenfalls rd. 3 km. Die
Nordgaustraße zwischen Isarstraße und Amberger Straße wird 2-bahnig ausgebaut.
Die Regelfahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Die Straße erhält, wo immer dies
möglich ist und zur Einbindung in die städtische Umgebung, drei Grünstreifen.
Auf der Südseite der Straße wird ein durchgehender kombinierter Rad- und Gehweg
mit 3,50 m Breite angeordnet. Auch auf der Nordseite wird von der Isarstraße
bis zur Fichtelgebirgstraße ein kombinierter Rad- und Gehweg mit 2,50 m Breite
gebaut. In diesem Abschnitt der Nordgaustraße wird außerdem eine ca. 400 m
lange Schallschutzeinhausung errichtet. Der weitere aktive Schallschutz in
diesem Abschnitt wird mit 3-5 hohen Lärmschutzwänden beidseits der Straße und
im Mittelstreifen sichergestellt. Der
Bauabschnitt von der Isarstraße zur Lappersdorfer Straße ist in erster Linie
durch den Neubau der Sallerner Regenbrücke geprägt. Die Zweibahnigkeit der
Straßentrasse wird im Brückenbereich fortgeführt. Auch der kombinierte 3,50 m
breite Rad- und Gehweg wird auf der Südseite der Brücke weiter gezogen. Die
südwestliche Auffahrtsrampe zur Brücke erhält ab der Einmündung der
Lappersdorfer Straße eine 3,0 m hohe Lärmschutzwand, um den Norden von Steinweg
vom Verkehrslärm zu schützen. Im
Bauabschnitt Lappersdorfer Straße / Regensburger Straße wird die Straße von 2
Fahrbahnen auf 1 Fahrbahn zusammengeführt. Wo dies möglich ist, werden hier
Grünstreifen beidseits der Straße angeordnet. Der kombinierte 3,5 m breite Rad-
und Gehweg wird auf der Südseite und Westseite bis zur Bergstraße geführt und
dann als getrennter Rad- und Gehweg bis zum neuen Kreisverkehr. Aus
stadtgestalterischen Gründen ist in diesem Abschnitt nur auf der Westseite der
Regensburger Straße, nördlich der Bergstraße im Bereich der vorhandenen
Stützmauer ein aktiver, ca. 2,5 m hoher Lärmschutz mit einer Holzwand auf der
Stützmauer möglich. Im Bereich der teilweisen platzartigen Aufweitung der
Lappersdorfer Straße südlich der Bergstraße erfolgt nur passiver Schallschutz. Die
Umbauplanung des Lappersdorfer Kreisels sieht vor, den Kreisel aufzulösen und
im östlichen Teil die B 16 in beiden Fahrtrichtungen zwischen der Westrampe der
Sallerner Regenbrücke und der Südrampe der bestehenden Regenbrücke direkt zu
führen. Der Süd- bzw. Nordarm des ehemaligen Kreisels wird über mit
Lichtzeichen geregelte Einmündungen an die B 16 angebunden. Die Verkehrsströme
aus der A 93 von Süden (Pfaffensteiner Tunnel) werden nicht über diese
Einmündungen, sondern einerseits Richtung Cham über eine Direktrampe höhen- und
kreuzungsfrei von der A 93 zur B 16 geführt und andererseits Richtung
Lappersdorf und R 18 direkt an den ehemaligen Nordarm des Kreisels
angeschlossen. Dieser im Vergleich zur 1. Auslegung neue Anschluss entlastet
insbesondere die Regensburger Straße und verkürzt die Verbindung zur R 18. Über eine separate Abfahrtsrampe
wird der aus der A 93 von Süden kommende Verkehr zur Sallerner Regenbrücke /
Lappersdorfer Straße / Regensburger Straße geführt. Die starken Verkehrsströme
zwischen der Sallerner Regenbrücke und der B 16 nach Norden bzw. zum ehemaligen
Kreisel werden an der Einmündung von Norden nach Osten über zwei
Linksabbiegespuren bzw. von Osten nach Norden über einen freien Rechtsabbieger
leistungsfähig geführt. Die P+M-Anlage (Parken und Mitfahren) beim heutigen
Lappersdorfer Kreisel, die von der Umbauplanung überplant wird, wird im
Innenraum des ehemaligen Kreisels ersetzt. Auf der Ostseite der neuen B 16
zwischen der Sallerner Regenbrücke und der bestehenden Regenbrücke bzw. auf der
Ostseite der Direktrampe nach Norden wird eine 3 m hohe Schallschutzwand zum
Verkehrslärmschutz von Sallern gebaut. Auf
Anregung des Kreistages und der Marktgemeinde Lappersdorf wurde das Projekt im
Benehmen mit allen Beteiligten um die Westhälfte des Lappersdorfer Kreisels
erweitert. Ergebnis dieser Erweiterung ist, dass die Kreisstraße R 18 von
Norden kommend direkt auf den Kreisel geführt wird. In der Folge muss – um eine
zu enge Abfolge von Knotenpunkten zu vermeiden – die Abfahrtsrampe der Ausfahrt
Regensburg – Nord an der A 93 von Norden kommend zunächst über den Kreisel
geführt werden, um dann von innen her in den Kreisel einzuschleifen. Dies hat
für die Bewohner des nördlichen Landkreises eine deutliche Verbesserung des
Verkehrsflusses zur Folge. Außerdem wird der südliche Teil der Regensburger
Straße in Lappersdorf entlastet. Andererseits ergeben sich für bestimmte
Verkehrsbeziehungen auch längere Wege im Vergleich zur jetzigen Situation. In
der Summe ist die nunmehr verbesserte Ertüchtigung des Lappersdorfer Kreisels
aber als deutlicher Erfolg zu verbuchen. Die Leistungsfähigkeit des gesamten
künftigen Knotens ist durch eine Simulation belegt. Die
hervorgehobenen Planüberarbeitungen im Bereich des Lappersdorfer Kreisels (neuer
Direktanschluss von der A 93 Richtung Lappersdorf und R 18, Miteinbeziehung der
Westhälfte des Lappersdorfer Kreisels in die Umbauplanung) beziehen sich
auf den Baulastbereich des Staatlichen Bauamtes, der Autobahndirektion
Südbayern und des Landkreises. Sie werden dem Stadtplanungsausschuss hiermit
zur Kenntnis gegeben. 3. Überarbeitung
der Entwurfsunterlagen im städtischen Planungsbereich Folgende
Planüberarbeitungen waren im städtischen Baulast- bzw. Zuständigkeitsbereich
(Regensburger Straße) einzuarbeiten: Zusätzliche
Rechtsabbiegespur Isarstraße / Nordgaustraße Mit
dieser zusätzlichen Spur kann die bisher geplante, kombinierte
Geradeaus-/Rechtsabbiegespur aufgelöst werden. Die Leistungsfähigkeit der dann
reinen Geradeausspur Richtung Alex-Center und damit die Leistungsfähigkeit der
gesamten Kreuzung erhöht sich. Verlegung
des kombinierten Rad- und Gehweges gegenüber der Einmündung Sonnenstraße Die
Wegeführung wird hier und weiter nach Westen von den anliegenden
Privatgrundstücken abgerückt und hinter die Lärmschutzwand verlegt. Der Weg
wird gewissermaßen mit dem Grünstreifen getauscht. Eine Verbesserung der
Gestaltung und der Aufwuchsbedingungen für die Bepflanzung ist möglich.
Außerdem kann die Flächenversiegelung im Vergleich zur ersten Auslegung der
Planfeststellung etwas verringert werden. Verschiebung
der Einhausung Mit
der Kippung der Straßenachse im Bereich der 400 m langen Einhausung der
Nordgaustraße kann der schwerwiegenden, mit anwaltschaftlicher Unterstützung
vorgetragenen Einwendung eines Anliegers abgeholfen werden. Der bisher
vorgesehene Eingriff in ein Gebäude auf der Nordseite, der letztlich zum
Abbruch dieses Gebäudes geführt hätte, kann bei dieser Lösung unterbleiben. Der
Eigentümer hat den Verzicht auf diesen Eingriff gefordert. Diese
Verschiebung macht jedoch im Gegenzug erhöhte Eingriffe in die Gärten von vier
bis fünf Grundstücken an der Straße „Am Judenfeld“ auf der Südseite der neuen
Einhausung notwendig. Allerdings kommt es hier zu keinen Eingriffen in
Wohngebäude. Um diese erhöhten Eingriffe wiederum zu minimieren, wird in der
Straßenplanung auf einen Grünstreifen auf der Südseite der Einhausung, der
bisher vorgesehen war, verzichtet. Ein Reststreifen für eine Begrünung der
Außenwand der Einhausung soll jedoch verbleiben. Die
Umplanung der Straßenachse führt zu einem Gegenbogen in der Straßentrassierung
im Straßenabschnitt der Nordgaustraße Richtung Amberger Straße. Unter Abwägung
der Umstände kann diese Abweichung von einer optimalen Linienführung akzeptiert
werden. Verlängerung
der Lärmschutzwand im Bereich Böhmerwaldstraße Aufgrund
mehrerer Einwendungen wird die Lärmschutzwand auf der Nordseite der
Nordgaustraße hinter der Tankstelle und dem Harley-Davidson-Center bis zur
Böhmerwaldstraße verlängert. Wegen des zunehmenden Abstandes der Wand von der
Nordgaustraße nimmt die Wirkung der Wand immer mehr ab. Allerdings bewirkt die
Wand einen verbesserten Immissions- und Sichtschutz der Anlieger an der
Böhmerwaldstraße auch gegenüber den Gewerbebetrieben. Umplanungen
an der Sallerner Regenbrücke Aufgrund
der weitergeführten Bauwerksvorplanung für die Sallerner Regenbrücke seit der
ersten Auslegung der Planfeststellungsunterlagen konnte die Gradiente der Brücke
auf der Ostseite um bis zu 1,55 m und auf der Westseite um ca. 55 cm abgesenkt
werden. Damit verringert sich die Steigung der Ostrampe der Brücke von 3,5 %
auf ca. 2,25 % und die der Westrampe von 1,6 % auf ca. 1,0 %. Die endgültigen
Höhen- und Steigungsverhältnisse ergeben sich erst mit der Ausführungsplanung
der Brücke. Eine Verringerung der Steigungen bedeutet grundsätzlich auch eine
Verminderung bei den Schall- und Luftschadstoffemissionen. Eine
nochmalige Überprüfung der Sallerner Regenbrücke im Rahmen der
FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen
zwischen Roding und Mündung in die Donau“ ergab eine deutliche Verbesserung der
FFH-Gebiets-Verträglichkeit der neuen Brücke bei Anordnung von jeweils
beidseitigen 2,50 m hohen Spritzschutzwänden. Nach Auffassung des Gutachters
trägt die Brückenbaumaßnahme unter Einbeziehung dieser Wände den
gebietsbezogenen Erhaltungszielen der Regierung der Oberpfalz für das o.g.
FFH-Gebiet vollständig Rechnung. Die Stadt geht davon aus, dass sich diese
gutachterliche Auffassung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erhärtet. Gegenüber
der Planung, die der ersten Auslegung zugrunde gelegt wurde, lässt die jetzige
Planung insbesondere folgende Verbesserungen erwarten: 1. Die
geplanten Spritzschutzwände in den vorgesehenen Abmessungen sind geeignet
Schadstoffeinträge in den Regen und seine Uferbereiche aus dem Straßenbetrieb
und Straßenunterhalt (Abriebstoffe, Schmier- und Treibstoffe und insbesondere
Salz) vollständig und zuverlässig zu vermeiden. Das bei Regen durch Fahrzeuge
und Seitenwind erzeugte Spritz- und Sprühwasser, das die o.g. Schadstoffe
aufnimmt, wird nicht mehr in die Regenaue eingebracht, sondern über die
Spritzschutzwände der Brückenentwässerung zugeführt. Die Gewässerqualität, die
naturraumtypische Wasserchemie und der natürliche Wasser- und Nährstoffhaushalt
werden damit gesichert. 2. Das
Regental ist Leitlinie für den Vogelzug sowie bevorzugtes Jagdgebiet für
Fledermäuse. Die Spritzschutzwände können mit entsprechenden Markierungen
versehen werden, die UV-Licht sichtbar machen und damit für Vögel erkennbar
sind. Die Wände sind außerdem für alle Fledermausarten erkennbar. Damit schützen
die Spritzschutzwände Vögel und Fledermäuse vor Kollisionen mit Fahrzeugen bis
zu einer Höhe von 2,5 m. Damit wird das tödliche Kollisionsrisiko für diese
Lebewesen mit Fahrzeugen erheblich verringert. 3. Laut
Lufthygienegutachten bewirken die Spritzschutzwände auch eine zusätzliche
Kanalisierung und Ableitung der Luftschadstoffe nach oben. Dies führt zu einer
weiteren Absenkung der Zusatzbelastung aus der Brücke für die Talaue, die
jedoch im Falle der Sallerner Regenbrücke (zwischen den Widerlagern) ohnehin
unterhalb der messtechnischen Nachweisgrenze liegen wird. 4. Das
für die Spritzschutzwände anzusetzende Gewicht pro m2 reicht nach
Rücksprache mit dem Schallschutzgutachter für ein Lärmdämmmaß von ≥ 25
dB(A) aus. Dies lässt für die Regenaue eine Verminderung der
Immissionsbelastung von rd. 3 d B(A) erwarten – eine Entlastung, die der
üblichen Abminderung durch Lärmschutzwände entspricht und im Bereich der Wahrnehmbarkeit
liegt. Allerdings wird die Schallschutzminderungswirkung der Spritzschutzwände
in der Planfeststellung (Schallschutztechnisches Gutachten) nicht angesetzt. 5. Bei
einer entsprechenden Anordnung der Spritzschutzwand im Bereich des kombinierten
Rad- und Gehweges (zwischen Fahrbahn und Weg) können auch Radfahrer und
Fußgänger vor den Spritz- und Sprühfahnen der Fahrzeuge bei entsprechenden
Windlagen (Nordwind) geschützt werden. Die
endgültige Gestaltung des Brückenquerschnittes und der Spritzschutzwände wird
im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Existenzgefährdung
für Betrieb auf der Westseite des Regens Ein
Betrieb auf der Westseite des Regens wird durch die Trassierung der Sallerner
Regenbrücke durchschnitten. Um die vom Eigentümer vorgebrachte Existenzgefährdung
des Betriebes durch diese Zerschneidung zu verhindern, sieht die
Planfeststellung jetzt Ersatzflächen für den Betrieb im unmittelbaren Umgriff
vor. Die Ersatzflächen müssen im Niveau um ca. 0,5 bis 1,0 m angehoben werden,
um dieselbe Hochwassersicherheit wie bei den Ausgangsflächen zu erreichen. Der
Verlust an Retentionsraum ist auszugleichen. Die
Einwendung der Existenzgefährdung ist im Rahmen der Planfeststellung zu klären. Umplanungen
an der Regensburger Straße Aufgrund
der Einwendungen wird der kombinierte Rad- und Gehweg auf der Westseite der
Regensburger Straße zwischen Bergstraße und Einfahrt in den verkehrsberuhigten
Ortsbereich von Lappersdorf in einen Radweg im Zweirichtungsverkehr und in
einen Gehweg aufgespalten. Hierdurch wird die Sicherheit für die Anlieger im
Bereich ihrer Hauseingänge verbessert. Die
Kreuzung Regensburger Straße / R 18 wird künftig als Kreisverkehr ausgebildet.
Dies verringert den Spuren- und Platzbedarf im Zufahrtsbereich zur Kreuzung und
vermindert Grundstückseingriffe. Im
Gegenzug wird der Einwendung zugunsten einer Ladezone auf der Westseite der
Regensburger Straße unmittelbar nach der Kreuzung (Kreisverkehr) stattgegeben.
Der dafür erforderliche zusätzliche Platzbedarf steht wegen des Wegfalls von
Fahrspuren jetzt zur Verfügung. 4. Folgemaßnahmen Über
die Folgemaßnahmen des Projektes wurde in der Berichtsvorlage vom 6. Dezember
2006 dem Ausschuss bereits berichtet. Deshalb sollen hier nur nochmals die
Veränderungen aufgrund der Umplanungen dargestellt werden. Grunderwerb Der
Eingriff in ein Grundstück auf der Nordseite der Nordgaustraße, der zum Abbruch
eines Gebäudes geführt hätte, unterbleibt. Die Mehreingriffe in einige
Grundstücke auf der Straßensüdseite, die durch die Trassenverschiebung in der
Folge ausgelöst werden, sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
rechtlich abzusichern. Die Stadt geht davon aus, dass die Abwägung der
Regierung im Planfeststellungsverfahren zwischen Hausabbruch einerseits und
Eingriffen in Gartengrundstücke andererseits zugunsten des Verzichtes auf den
Gebäudeabbruch ausgeht und somit rechtlich Bestand haben wird. Die
vorgebrachte Existenzgefährdung eines Betriebes auf der Westseite des Regens
ist im Rahmen der Planfeststellung abzuhandeln. Falls neben dem vorgeschlagenen
Ausgleich durch Ersatzflächen ein weiterer Ausgleich für wirtschaftliche
Einbußen des Betriebes zu leisten ist, so muss dies im
Planfeststellungsverfahren geklärt werden. Grünausgleich Der
landschaftspflegerische Begleitplan wird entsprechend der oben beschriebenen
Umplanungen angepasst und ergänzt. Insbesondere
durch die geplanten Spritzschutzwände auf der Sallerner Regenbrücke wird eine
Verringerung der Auswirkungen der Sallerner Regenbrücke wegen der Zerschneidung
des FFH-Gebietes in der Regentalaue erwartet. Retentionsausgleich In
der 1. Auslegung der Planfestsstellung wurden die Retentionsraumverluste
aufgrund der Sallerner Regenbrücke durch Abgrabungen am Regen nördlich der
neuen Brücke ausgeglichen. In
den Unterlagen für die zweite Auslegung stehen verringerte Eingriffe aufgrund
der Gradientenabsenkung der Brücke erhöhten Eingriffen für eine künftig
wirtschaftlich zu nutzende Fläche gegenüber. Da der Umfang der Verluste um rd.
5000 m3 auf jetzt über 30 000 m3 zunimmt, müssen die
Abgrabungen entsprechend vergrößert werden. Altlasten Die
Umplanungen haben hier keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Lärmschutzmaßnahmen Das
schalltechnische Gutachten wurde auf der Basis der Umplanungen ergänzt und neu
erarbeitet. Die Anspruchsberechtigung der Anlieger gemäß Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV) bleibt bestehen. Meteorolgie Das
Vorhaben – und hier insbesondere der Bau der Sallerner Regenbrücke – war auch
im Gutachten „Klima“ für die 1. Auslegung als unbedenklich eingeordnet worden.
Durch die Verschlankung des Brückenüberbaues einerseits und durch die
Aufsetzung von 2,5 m hohen Spritzwänden andererseits tritt keine Veränderung
bei dieser Beurteilung ein. Dies ist nicht zuletzt eine Folge der Beurteilung
des Klimagutachtens, dass bereits heute die bodennahe Kaltluftzufuhr über das
untere Regental zur Stadt eine vernachlässigbar geringe Bedeutung hat. Lufthygiene Bezüglich
des Fachgutachtens zur Lufthygiene haben sich aufgrund der Umplanungen keine
neuen Gesichtspunkte ergeben. Alle relevanten Jahresmittelwerte (Benzol,
Stickstoffoxide und Feinstaub) werden im Prognosejahr 2020 deutlich
unterschritten. Der
Gutachter geht im neuen Gutachten nochmals ausdrücklich auf die Sportplätze im
Regental ein. Er schreibt: „Damit
liegt die Belastung durch Luftschadstoffe auf den Sportplätzen unterhalb der
Sallerner Regenbrücke nur in der Höhe der Vorbelastung ohne Brücke. Die
Spritzschutzwände bewirken eine zusätzliche Kanalisierung und Ableitung der
Schadstoffe nach oben. Dies führt zu einer weiteren Absenkung der
Zusatzbelastung in Bodennähe, die im vorliegenden Fall jedoch ohnehin schon
unterhalb der messtechnischen Nachweisgrenze liegt.“ 5. Rechtsverfahren Mit
den neuen Planfeststellungsunterlagen wird nun das Verfahren nach § 17
Bundesfernstraßengesetz mit einer vollständig neuen, zweiten Auslegung fortgesetzt. Der Ausschuss
empfiehlt beschließt: 1. Die
überarbeitete Entwurfsplanung für die neue Anschlussstelle Regensburg Nord
(Lappersdorfer Kreisel) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die
überarbeitete Entwurfsplanung für die Nordgaustraße und für die Sallerner
Regenbrücke zwischen Isarstraße und Regensburger Straße wird beschlossen. 3. Die
Entwurfsplanung der Gesamtmaßnahme ist in Abstimmung mit den übrigen
Beteiligten (Autobahndirektion Südbayern, Staatliches Bauamt Regensburg,
Landkreis Regensburg, Markt Lappersdorf) bei der Regierung der Oberpfalz zur
Planfeststellung (zweite Auslegung) einzureichen.
Anlagen: |
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