Sachverhalt: Standortuntersuchung RKK – Gliederung Inhaltsverzeichnis Standortuntersuchung RKK – Gliederung 2. Aufgabenstellung und
Bewertungskriterien 3.1. Funktionsgerechte
Unterbringung 3.2. Städtebauliche Einbindung 3.3. Stadtentwicklung und Standortimage 8 3.4. Vermarktung und Betrieb 8 3.5. Verkehrliche Erschließung 8 3.5.1. Gesamtsituation 8 3.6. Denkmalpflegerische Bewertung 3.7. Umweltbelange 10 3.7.1. Landschafts- und Naturschutz 10 3.7.2. Hochwasser 10 3.7.3. Altlasten 10 4. Unterer Wöhrd (ehemaliges Eisstadion) 4.1. Funktionsgerechte Unterbringung 4.2. Städtebauliche Einbindung 4.3. Stadtentwicklung und Standortimage 12 4.4. Vermarktung und Betrieb 12 4.5. Verkehrliche Erschließung 4.5.1. Gesamtsituation 12 4.6. Denkmalpflegerische Bewertung 4.7.1. Landschafts- und Naturschutz 14 4.7.2. Hochwasser 14 4.7.3. Altlasten 14 5. Ernst-Reuter-Platz (Keplerareal) 5.1. Funktionsgerechte Unterbringung 5.2. Städtebauliche Einbindung 5.3. Stadtentwicklung und Standortimage 16 5.4. Vermarktung und Betrieb 16 5.5. Verkehrliche Erschließung 5.5.1. Gesamtsituation 17 5.6. Denkmalpflegerische Bewertung 5.7.1. Landschafts- und Naturschutz 18 5.7.2. Hochwasser 19 5.7.3. Altlasten 19 6.1. Funktionsgerechte Unterbringung 6.2. Städtebauliche Einbindung20 6.3. Stadtentwicklung und Standortimage 20 6.4. Vermarktung und Betrieb 20 6.5. Verkehrliche Erschließung 6.5.1. Gesamtsituation 20 6.6. Denkmalpflegerische Bewertung 6.7.1. Landschafts- und Naturschutz 22 6.7.2. Hochwasser 22 6.7.3. Altlasten 22 7.1. Funktionsgerechte Unterbringung 7.2. Städtebauliche Einbindung 7.3. Stadtentwicklung und Standortimage 23 7.4. Vermarktung und Betrieb 24 7.5. Verkehrliche Erschließung 7.5.1. Gesamtsituation 24 7.6. Denkmalpflegerische Bewertung 7.7.1. Landschafts- und Naturschutz 25 7.7.2. Hochwasser 26 7.7.3 Altlasten 26 8.1. Funktionsgerechte Unterbringung 8.2. Städtebauliche Einbindung 8.3. Stadtentwicklung und Standortimage 27 8.4. Vermarktung und Betrieb 27 8.5. Verkehrliche Erschließung 8.5.1. Gesamtsituation 28 8.6. Denkmalpflegerische Bewertung 8.7.1. Landschafts- und Naturschutz 31 8.7.2. Hochwasser 31 8.7.3. Altlasten 31 9. Kunstforum Ostdeutsche Galerie2 9.1. Funktionsgerechte Unterbringung 9.2. Städtebauliche Einbindung 9.3. Stadtentwicklung und Standortimage 32 9.4. Vermarktung und Betrieb 32 9.5. Verkehrliche Erschließung 9.5.1. Gesamtsituation 33 9.6. Denkmalpflegerische Bewertung 9.7.1. Landschafts- und Naturschutz 34 9.7.2. Hochwasser 35 9.7.3. Altlasten 35 10.1. Funktionsgerechte Unterbringung 10.2. Städtebauliche Einbindung 10.3. Stadtentwicklung und Standortimage 36 10.4. Vermarktung und Betrieb 36 10.5. Verkehrliche Erschließung 10.5.1. Gesamtsituation 36 10.6. Denkmalpflegerische Bewertung 10.7.1. Landschafts- und Naturschutz 38 10.7.2. Hochwasser 38 10.7.3. Altlasten 38 12. Zusammenfassung und Bewertung40 Die Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums ist nach
wie vor ein herausragendes Ziel der Regensburger Stadtentwicklung. Nachdem der
von Politik und Verwaltung favorisierte Standort Donaumarkt in Folge des
Bürgerentscheids am 17. Dezember 2006 nicht mehr weiterverfolgt wird, muss
erneut über Standortalternativen nachgedacht werden. Am 15. Mai
2007 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen sechs mögliche Standorte vorgestellt und anhand eines
Kriterienkatalogs beschrieben. Der Ausschuss hat die Verwaltung daraufhin
beauftragt, noch offene Fragen zu den einzelnen Standorten zu klären, um
fundierte Aussagen über die Realisierbarkeit eines RKK machen zu können.
Weiterhin wurde beschlossen, bei den künftigen Überlegungen grundsätzlich nur
altstadtnahe Standorte weiterzuverfolgen. Die Altstadt ist als das kulturelle
Zentrum Regensburgs für weitere kulturelle Nutzungen prädestiniert. Auch für
das Tagungsgeschäft ist eine zentrumsnahe Lage von großem Vorteil. Breit
gefächerte Übernachtungs-, Gastronomie-, Freizeit-, Kultur- und
Unterhaltungsangebote in unmittelbarem Umfeld sind für Veranstalter wichtige
Attraktivitätskriterien und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit. 2.
Aufgabenstellung und Bewertungskriterien Ziel der
Untersuchung war festzustellen, ob und ggf. in welcher Weise das Raumprogramm
des geplanten Kultur- und Kongresszentrums an den einzelnen Standorten
funktional und städtebaulich sinnvoll, wirtschaftlich vorteilhaft sowie
naturschutzfachlich und denkmalpflegerisch verantwortungsbewusst realisiert
werden kann. Die Verwaltung hat dazu zusammen mit externen Partnern für jeden einzelnen
Standort „Musterlösungen“ entwickelt. Darin werden städtebauliche Lösungen
aufgezeigt und Vorschläge für eine sinnvolle Erschließung gemacht, die bei
einer Umsetzung allen betrieblichen Anforderungen standhalten würden. Zunächst
waren folgende sechs Standorte Gegenstand der Untersuchung: Bäckergasse Ehemaliges Eisstadion am Unteren
Wöhrd Kepler-Areal am Ernst-Reuter-Platz Friedenstraße Petersweg Prüfeninger Straße (EON – Gelände) Aus der
Bürgerbeteiligung zur Schaffung eines neuen Stadtquartiers am ehemaligen
Güterbahnhof bzw. durch die Überlegungen für eine zentrumsnähere Ansiedlung des
Kunstforums Ostdeutsche Galerie kamen zwei weitere Standortvorschläge in die
öffentliche Diskussion: Ladehofstraße
(ehemaliges Gelände der Spedition Schenker) Kunstforum
Ostdeutsche Galerie Der
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat deshalb am
15. Januar 2008 entschieden, diese beiden Standorte in die Untersuchung mit
einzubeziehen. Die Standortuntersuchung wurde von mehreren externen
Fachberatern begleitet: ·
Städtebau
Helmut Baum GmbH, Stuttgart (Funktionalität, Betrieb, planerische Umsetzung) ·
R+T,
Darmstadt (Verkehrsplanung) ·
Dr.
Peter Morsbach (Baudenkmalpflege St. Petersweg) ·
Dr.
Wolfgang Eichinger (Bodendenkmalpflege St. Petersweg) Die
Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die zu untersuchenden Standorte erfolgte
durch ein schrittweises Vorgehen. Eine Projektgruppe aus Fachämtern der Stadt
Regensburg und externen Beratern traf sich zu regelmäßigen Arbeitssitzungen, in
denen die jeweiligen Zwischenergebnisse diskutiert und abgestimmt wurden.
Darüber hinaus wurden von verschiedenen Fachstellen der Verwaltung schriftliche
Stellungnahmen abgegeben. An dieser
Stelle muss jedoch klargestellt werden, dass es sich bei den
„Lösungsvorschlägen“ lediglich um modellhafte Nachweise handelt, ob das
Bauvolumen untergebracht und der jeweilige Standort verkehrlich erschlossen
werden kann. Späteren, durch einen Architektenwettbewerb gewonnenen
Ergebnissen, wird hier in keinster Weise vorgegriffen. Die
Untersuchung und Bewertung der Standorte erfolgt anhand folgender
Prüfkriterien: Funktionsgerechte
Unterbringung des Raumprogramms Das
Raumprogramm muss an den Standorten so untergebracht werden, dass der spätere
Veranstaltungsbetrieb reibungslos funktionieren kann. Städtebau
und Stadtgestaltung Als
Stadtbild prägendes Gebäude, das zudem den Anspruch haben muss, eine hohe
Akzeptanz bei der Regensburger Bevölkerung zu bekommen, ist die Einbindung in
ein angemessenes städtebauliches Umfeld unabdingbar. Das RKK sollte sich
deshalb möglichst verträglich in die vorhandene Situation einfügen, aber auch
eigene gestalterische Akzente setzen. Gleichzeitig sollten sich das RKK und die
umgebenden Nutzungen sinnvoll ergänzen. Stadtentwicklung
und Standortimage Das
geplante Kultur- und Kongresszentrum muss als prägende oberzentrale Einrichtung
den räumlichen und funktionalen Zielen der Stadtentwicklung entsprechen bzw.
diese unterstützen. Nur so lassen sich die hohen öffentlichen Investitionen
rechtfertigen. Wichtige
Ziele des Regensburg – Plans 2005 in Verbindung mit dem RKK sind ·
die
Stärkung der Altstadt insbesondere als kulturelles und wirtschaftliches Zentrum
·
die
Ausschöpfung der Potentiale im Fremdenverkehr ·
die
Weiterentwicklung der Dienstleistungsachse sowie der Freizeit- und
Erholungsachse. Darüber
hinaus sind die Ziele der Stadtentwicklungsplanung in den einzelnen
Stadtbereichen, in denen RKK-Standorte liegen, zu beachten. Das Kultur-
und Kongresszentrum soll den Regensburgerinnen und Regensburgern, aber auch der
Bevölkerung aus der Region als kulturelles und gesellschaftliches Zentrum
dienen. Es soll ein Ort werden für Kommunikation und bürgerschaftliche
Begegnungen. Gesucht wird daher ein Standort, der die Identifikation der
Bevölkerung mit dem neuen Veranstaltungszentrum gezielt fördert. Dies gelingt
am besten dort, wo es bereits eine Tradition im Hinblick auf die genannten
Nutzungsansprüche gibt. Vermarktung und Betrieb Im Tagungsgeschäft werden nicht nur Räume und
Dienstleitungen des Kongresszentrums vermarktet. Im Idealfall präsentiert sich
den Besuchern die gesamte Stadt im Sinne eines ganzheitlichen Stadtmarketings
und nicht nur das Veranstaltungszentrum im engeren Sinn. Reine Wissensvermittlung
kann heute auch über diverse Medien ohne „face to face“-Kontakte erfolgen.
Idealerweise gelingt es dem Standort, den Besuchern ein besonderes
„Regensburg-Erlebnis“ zu vermitteln, das sie mit nach Hause nehmen und sie zur
Wiederkehr animiert. Dazu tragen interessante Freizeit-, Kultur- und
Unterhaltungsangebote im unmittelbaren Umfeld bei. Bequemlichkeit, kurze Wege und möglichst „alles unter einem
Dach“ sind wichtige Ansprüche von Veranstaltern und Tagungsteilnehmer/innen.
Beste Chancen haben deshalb diejenigen Betreiber von Tagungs- und
Kongressräumen, die Übernachtungs- und Gastronomieangebote in direkter Nähe
oder sogar unter einem Dach anbieten können. Verkehrliche
Erschließung ·
Motorisierter
Individualverkehr (MIV) Gefordert
ist die Abwicklung von bis zu 630 PKW innerhalb einer halben Stunde im
Straßennetz sowie die Erreichbarkeit des Standorts aus allen Richtungen ohne
Überlastung der vom Zufahrtsverkehr betroffenen Knoten ·
Öffentlicher
Personennah- und –fernverkehr (ÖV) Wichtig ist
insbesondere eine möglichst gute Anbindung an das Linienbusnetz des RVV und an
den Hauptbahnhof (Regensburg Stern). ·
Anlieferung Denkmalpflege
Insbesondere
im Altstadtbereich, aber auch außerhalb des Stadtzentrums ist die
Auseinandersetzung mit Belangen der Denkmalpflege im Zuge von Bauvorhaben
unbedingt notwendig. Entscheidend ist, dass die Vorgaben der Denkmalpflege eine
städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Umsetzung des Bauvorhabens
ermöglichen und bei auftretenden Konfliktsituationen eine realistische
Lösungschance besteht. Bei der
Bodendenkmalpflege gilt grundsätzlich dasselbe wie bei der Baudenkmalpflege,
wobei aber das Risiko der Auffindung noch unbekannter Bodendenkmalsubstanz
abzuschätzen ist. Die Ergebnisse archäologischer Sondagen dürfen einer
sinnvollen Anordnung des Raumprogramms am Standort nicht entgegenstehen. Umweltbelange Eingriffe
in schützenswerte Naturgüter sollten durch den Bau eines Kultur- und
Kongresszentrums möglichst vermieden bzw. minimiert werden. Unvermeidbare
Eingriffe müssen im Stadtgebiet ausgeglichen werden können. Darüber hinaus
werden die Standorte aber auch vor dem Hintergrund der Altlasten- und
Hochwasserproblematik bewertet. Umsetzungsrisiko Ziel ist
der Bau eines Kultur- und Kongresszentrums innerhalb eines überschaubaren
Zeitrahmens. Es ist deshalb wichtig abzuschätzen, welche Risiken auf dem Weg
zur Umsetzung des Vorhabens an den einzelnen Standorten liegen bzw. ob ein
Standort grundsätzlich Realisierungschancen hat. Kosten Im Rahmen einer
überschlägigen Kostenermittlung sind die standortabhängigen und –unabhängigen
Kosten nach der DIN 276 abzuschätzen. Standortdaten: Grundstücksgröße: ca.
23.000 m2 Bauleitplanung: im
FNP als Gewerbegebiet dargestellt Aktuelle Nutzung: Parkplatz
für Touristenbusse; Wohnen; Freifläche Grundbesitz: überwiegend
Stadt Regensburg; jedoch auch in größerem Umfang Privateigentum Flächenverfügbarkeit: Erwerbsmöglichkeit
der privaten Immobilien noch unklar 3.1.
Funktionsgerechte Unterbringung Das großräumige, über die Frankenstraße erschlossene
Grundstück lässt unterschiedliche Anordnungen der Baukörper mit jeweils guter
innerer Funktion zu. Städtebaulich sind grundsätzlich 2 Lösungsansätze möglich: ·
Lage
des Hotels im Westen, das RKK östlich angefügt. Die Geländenase beim
Zusammenfluss von Regen und Donau bleibt frei (Vorzugsvariante). ·
Alternativ
ist es möglich, das RKK im Westen anzuordnen und das Hotel nahe an die
Geländenase zu rücken. Dadurch könnte dem Gast ein typisches Regensburger
Hotelleben an den Flüssen angeboten werden. Der Große Saal und der Tagungsbereich können getrennt bzw.
parallel betrieben werden. Wegen der Überschwemmungsgefahr und der besseren Aussicht
zur Stadt ist es vorteilhaft, das EG auf das Niveau der Frankenstraße zu legen. Die bestehende Bebauung muss bei beiden Lösungen abgebrochen
und der jetzige Touristenbus-Parkplatz an einen anderen Standort verlegt
werden. 3.2.
Städtebauliche Einbindung Der
Zusammenfluss von Europakanal und Regen verleiht dem Standort ein besonderes
Flair als „Landmarke“. Ziel ist einerseits die Schaffung einer Stadtbild
prägenden, der Funktion des Gebäudes angemessenen Bebauung, die aber
andererseits die Freiraumqualitäten des Geländes zumindest im Kern noch bewahrt. Die Höhenentwicklung des RKK ist
verträglich, das Hotel überragt allerdings das gegenüber liegende Bürogebäude
deutlich. Die beiden Baukörper Hotel und RKK wurden so weit als möglich im
Nordwesten des Geländes angeordnet. Dadurch gelingt die städtebauliche
Akzentuierung der Ecke Protzenweiherbrücke/Frankenstraße. Gleichzeitig bleiben
zum Wasser hin attraktive Freiräume, die die Erlebbarkeit der Regensburger
Flusslandschaft nicht nur für Besucher, sondern auch für alle Stadtbewohner
gewährleisten. Öffentliche Wege, Zu- und Durchgänge bleiben erhalten. 3.3. Stadtentwicklung und Standortimage Nach dem Regensburg-Plan 2005 ist
der Standort geeignet für höherwertige oberzentrale Einrichtungen. Durch die
vergleichsweise große Entfernung zum Stadtzentrum sind allerdings geringe
positive Impulse für die Altstadt zu erwarten. Die Bäckergasse verfügt bislang
nicht über einen Hintergrund als Ort für Kunst, Kultur, Tagungen und
bürgerschaftliche Begegnungen. Ein neues Standortimage müsste erst aufgebaut
werden. Positiv würde sich ein Kultur- und
Kongresszentrum an der Bäckergasse auf die touristische Weiterentwicklung von
Stadtamhof auswirken. 3.4.
Vermarktung und Betrieb Für
auswärtige Besucher bietet der Standort kein typisches Regensburg-Erlebnis.
Immerhin ist aber die berühmte Altstadt-Silhouette zumindest von einer erhöhten
Sichtposition aus erkennbar. Zwei Hotels
der gehobenen Klasse mit insgesamt rund 150 Zimmern liegen in jeweils etwa 800
m Entfernung, die Altstadt-Hotels sind über einen Kilometer entfernt. Die
Ansiedlung eines neuen Hotels am Standort ist grundsätzlich möglich, aufgrund
des eher peripheren Standorts würde die Gewinnung eines namhaften Betreibers
jedoch nicht einfach werden. Insgesamt gestaltet sich die Hotelsituation im
Umfeld unbefriedigend, mit negativen Konsequenzen auf die Vermarktbarkeit des
Standorts. Das Fehlen gastronomischer Einrichtungen sowie sonstiger
Unterhaltungseinrichtungen im näheren Umfeld verstärkt diesen Eindruck. 3.5.
Verkehrliche Erschließung 3.5.1. Gesamtsituation Die
Kfz-Erschließung erfolgt über die Frankenstraße. Am Knotenpunkt Frankenstraße/
Bayerwaldstraße ist für die leistungsfähige Abwicklung des Zielverkehrs ein
Fahrstreifen für Linksabbieger aus der Frankenstraße zum RKK notwendig. Dieser
Fahrstreifen würde bei der anstehenden Sanierung der Frankenbrücke eine
Verbreiterung der Brücke bedingen. Die
Anlieferung erfolgt unabhängig über einen Anlieferbereich südlich der
Frankenstraße. Zur Gewährleistung der Anlieferung aus Richtung Osten ist ein
Abbiegen aus dem Linksabbiegestreifen des Knotenpunktes Frankenstraße/
Protzenweiherbrücke zu ermöglichen. Die
Reisebusse nutzen ebenfalls den Anlieferbereich und können sowohl aus Westen
als auch aus Osten zufahren. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt über die heutigen
Haltestellen und Linien. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen
ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen ist ggf. ein Shuttle zwischen RKK und
Bustreff Albertstraße/Hauptbahnhof notwendig. In
fußläufiger Entfernung (500m -1.000m) liegt der nördliche Teil der Altstadt mit
Steinerner Brücke und Dom. Bei der
anstehenden Planung der Protzenweiherbrücke müsste eine attraktive Anbindung
des RKK gewährleistet werden. Entfallende
Stellplätze: Pkw 0 Stellplätze
in Parkierungsanlagen in 300 m
Entfernung 0 500 m
Entfernung 0 Da auch
keine Stellplätze in nahe gelegenen Parkierungsanlagen genutzt werden können,
müssen am Standort alle benötigten Stellplätze realisiert werden. Benötigte
Stellplätze am Standort: 630 für RKK 100
für Hotel ·
Die
Kfz-Erschließung ist mit dem Einrichten eines Fahrstreifens für Linksabbieger
in der Frankenstraße bzw. auf der Frankenbrücke gewährleistet. ·
Mit
dem ÖPNV ist eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen nicht
gegeben. Das eingeschränkte ÖPNV-Angebot rechtfertigt eine Reduzierung der
benötigten Stellplätze nicht. Bei größeren Veranstaltungen kann das Einrichten
eines Shuttleverkehrs zwischen Bustreff Albertstraße/Hauptbahnhof und RKK
notwendig werden. ·
Für
das RKK werden am Standort Bäckergasse 630 und für das Hotel 100 Stellplätze
benötigt. Alle Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die über
eine zweite Zufahrt im Süden verfügt. ·
Bei
den heute in diesem Bereich parkenden Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um
Ausweichverkehr der parkgebührenpflichtigen Bewirtschaftungszone (Altstadt).
Für die gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze einer RKK-Tiefgarage an
veranstaltungsfreien Tagen besteht daher kaum Bedarf. ·
Die
fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom
Standort aus gut. ·
Eine
attraktive Anbindung des RKK an die Protzenweiherbrücke sollte bei der
anstehenden Planung der Brücke berücksichtigt werden. 3.6.
Denkmalpflegerische Bewertung Belange der Baudenkmalpflege: Das Areal an der Bäckergasse ist aus Sicht der
Baudenkmalpflege ohne besondere Relevanz. Zu beachten ist allerdings die Lage des Standorts in der
Welterbe-Pufferzone. Bodendenkmalpflegerische Belange: Es besteht Verdacht auf vorgeschichtliche und
mittelalterliche Siedlungsspuren mittlerer Befunddichte. Die Maßnahme wäre
durch routinemäßiges Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege
lösbar: Archäologische Sondagen und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der
Baumaßnahme auf Kosten des Verursachers. Mit erhaltenswerten Befunden und
daraus resultierendem Flächenverlust ist kaum zu rechnen. 3.7.1.
Landschafts- und Naturschutz Der
Standort wird im Süden und Osten von linienförmigen Grünflächen und Ufersäumen
(Europakanal und Westufer des Regens) begrenzt. Diesen kommt im
Gesamtzusammenhang eine Bedeutung und Funktion für die Naherholung und das
Kleinklima zu, die jedoch bei einer Realisierung des Vorhabens erhalten werden
könnten. Mit dem Bau
würde der in der westlichen Hälfte des Standortes vorhandene dichte
Gehölzbestand (Bäume und Sträucher, aus Sukzessionsabfolgen oder offen
gelassenen Gärten) verloren gehen, was zu wesentlichen Funktionsverlusten für
das Biotopflächenangebot und das Mikroklima führen würde. Es sind mittlere
Beeinträchtigungen des Kriteriums Naturschutz zu erwarten. 3.7.2.
Hochwasser Das
künftige Bebauungsplangebiet wird durch die Umsetzung des im Rahmen des
gesamtstädtischen Wettbewerbes ermittelten Hochwasserschutzes (Mauer) faktisch
hochwasserfrei und wasserrechtlich nur noch „überschwemmungsgefährdetes
Gebiet“. Der Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens und damit die Schaffung
von Bauplanungsrecht ist somit erst nach Umsetzung des staatlichen
Hochwasserschutzes möglich. Inwieweit im Hinblick auf die künftige vorläufige
wasserrechtliche Sicherung der blauen Flächen gemäß Art. 61 g BayWG die blauen
und unbebauten Flächen des Bebauungsplangebietes durch die Umsetzung von
ufernahen Hochwasserschutztrassen vernichtet werden dürfen, muss
wasserrechtlich vertieft werden. Nachdem entlang der geplanten Schutztrasse ein
Kanal verläuft, könnte evtl. die Argumentation „Schutz der Stadtentwässerung“,
analog den Abschnitten A und B, die Lage und Umsetzbarkeit des ufernahen
Hochwasserschutzes unterstützen. Falls die ufernahe Hochwasserschutztrasse
umgesetzt werden kann, bleibt allerdings die Frage der wasserrechtlichen
Ausgleichspflicht der blauen und unbebauten Außenbereichsflächen. 3.7.3. Altlasten Bereits im Frühjahr und Sommer 2002 erfolgten anlässlich des
Baus eines Touristenbusparkplatzes auf dem Gelände Sanierungsarbeiten in den
aus den Vorgutachten bekannten und während der Baumaßnahme festgestellten
kontaminierten Bereichen. Dabei wurden ein umfangreicher Bodenaushub sowie
verschiedene Beweissicherungsuntersuchungen durchgeführt. Das Gelände wurde
nutzungsbezogen saniert. Gefährdungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und
Boden-Grundwasser sind nicht gegeben. Aufgrund der umfangreichen
Sanierungsmaßnahmen und der im Beweissicherungsverfahren festgestellten
geringen Rest-Kontamination ist das Gelände auch für eine RKK-Nutzung aus
Altlastensicht unproblematisch. 3.8.
Umsetzungsrisiken Vor der
Realisierung eines RKK mit Hotel am Standort Bäckergasse müssen zwei
wesentliche Punkte noch gelöst werden: ·
der
Erwerb derzeit genutzter und in privaten Händen befindlicher Immobilien sowie ·
die
Frage, ob der Standort aus wasserrechtlicher Sicht bebaut werden kann. Ansonsten
sind keine weiteren Umsetzungsrisiken erkennbar. 4.
Unterer Wöhrd (ehemaliges Eisstadion) Standortdaten: Grundstücksgröße: ca.
26.000 m2 Bauleitplanung: im
FNP als Grünfläche (Sport) bzw. Gemeinbedarfsfläche (Jugendherberge) dargestellt Aktuelle Nutzung: Parkplatz;
Jugendherberge Grundbesitz: mit
Ausnahme der Jugendherberge im Eigentum
der Stadt Regensburg Flächenverfügbarkeit: mit
Ausnahme der Jugendherberge gegeben 4.1.
Funktionsgerechte Unterbringung Das vom Planungsumgriff erfasste weiträumige Areal besteht
zu einem großen Teil aus dem aufgefüllten und mit Schadstoffen kontaminierten
früheren Winterhafen. Frühere Planungen für das RKK am Standort sahen eine
Überbauung des Winterhafens vor mit der Folge, dass eine Altlastensanierung in
2-stelliger Millionenhöhe erforderlich werden würde. Ein neuer Ansatz geht
davon aus, dass kontaminierte Bereiche nicht überbaut werden und damit auch
kein Sanierungsbedarf entsteht. Die wirtschaftlich zu überbauende Fläche ist
auf einen relativ schmalen Geländestreifen entlang der Wöhrdstraße beschränkt.
Die Inanspruchnahme des Grundstücks der Jugendherberge wäre unvermeidlich.
Zusätzliche Flächen - für Parkierung in zumutbarer Entfernung - liegen nördlich
der Wöhrdstraße und im Straßenrund östlich der Nibelungen-Brücke. Zwei Lösungen bieten sich für die Anordnung der beiden
Bau-Komplexe RKK und Hotel an. Vorzugsvariante: Das RKK liegt im westlichen, stadtnahen Teil des Areals, das
Hotel zur Nibelungen-Brücke hin verschoben, beides durch Foyers und
Tagungsräume verbunden. Der Ausblick aus dem RKK verspricht hier mehr
Stadtbezogenheit. Alternative: Die alternative Lösung platziert das Hotel in den westlichen
Bereich, wodurch es für den Gast attraktiver wird als bei einer unmittelbaren
Nähe zur verkehrsreichen Nibelungenbrücke. Die Oberkante des Geländes liegt oberhalb des HW 100, die
inneren Funktionen beider Häuser bleiben auch bei Hochwasser ungestört. Die
Tiefgarage liegt jedoch im Auftrieb des ansteigenden Wassers und muss deshalb
„wasserfest“ als sogenannte „weiße Wanne“ ausgeführt werden. Durch die
Erstellung zweier Parkhäuser im Bereich der vorhandenen Verkehrsbauwerke, die
rund zwei Drittel der erforderlichen Stellplätze aufnehmen können, ist es
möglich, die TG-Stellplätze kostengünstig auf ca. ein Drittel des Gesamtbedarfs
zu reduzieren. Öffentliche Wege, Zu- und Durchgänge bleiben bei beiden
Varianten erhalten. Beide Alternativen zeigen Baukörper mit guter Aussicht zur
Altstadt, praktische Verbindungen zueinander und funktional beste
Möglichkeiten, den Tagungs- und Kongressbereich bedarfsweise getrennt vom
Großen Saal zu betreiben. 4.2.
Städtebauliche Einbindung Durch die
Überplanung der Jugendherberge entsteht auf diesem Standort zusätzlicher
Bauraum, der die konsequente Anordnung von RKK und Hotel entlang der
Wöhrdstraße erlaubt. Die Gebäude liegen damit außerhalb der kontaminierten Fläche
des aufgefüllten ehemaligen Hafenbeckens. Die Säle des RKK wurden dabei in der
bevorzugten Variante bewusst so weit als möglich nach Westen gelegt, um die
Bezüge zur Altstadt aufzuzeigen und zu akzentuieren. Dennoch wären im Falle
einer Realisierung des Standorts weitere Anstrengungen zu einer besseren
Anbindung an das Stadtzentrum notwendig. Aufgrund
der Situierung des Bauvolumens im äußeren Norden des Geländes befinden sich
nach Süden hin großzügige Freiflächen, die dem RKK ein angemessenes Vorfeld verleihen.
Es wurde aus gestalterischen Gründen bewusst darauf verzichtet, dieses Vorfeld
mit ebenerdigen Stellplätzen zu belegen. Städtebaulich problematisch bleiben
allerdings der Maßstabssprung von der westlich benachbarten Reihenhausbebauung
zum RKK und die Nachbarschaft der stark befahrenen Nibelungenbrücke. Zudem
erfährt die Blickbeziehung von der Nibelungenbrücke zur Altstadt durch das
Hotel eine Einschränkung. 4.3. Stadtentwicklung und Standortimage Die Lage des Standorts an der
Freizeit- und Erholungsachse und am Rande der Dienstleistungsachse ist
grundsätzlich positiv zu werten. Auch sieht der Regensburg - Plan 2005 auf dem
Unteren Wöhrd eine Stärkung der Innenstadtfunktionen vor. Aufgrund der erschwerten
Anbindung an die Altstadt durch den Inselcharakter und die relativ große
Distanz sind eher begrenzte positive Effekte auf die Altstadt zu erwarten. Im
Bewusstsein der Bevölkerung hat der Bereich des ehemaligen Eisstadions
keinerlei Tradition als Standort für kulturelle Nutzungen oder
Tagungseinrichtungen, sondern wird in erster Linie als kostenloser Parkplatz
wahrgenommen. Ein Imagewandel vom „Parkplatz zum Platz für kulturelle
Veranstaltungen“ wäre dringend erforderlich. 4.4.
Vermarktung und Betrieb Der
Anspruch von Veranstaltern und Besuchern nach Bequemlichkeit und kurzen Wegen
ist nur ansatzweise erfüllt. Derzeit gibt es keine Hotels im Umkreis von einem
Kilometer, die erfolgreiche Ansiedlung eines Hotels darf jedoch als
aussichtsreich gelten. Um die Nachteile des derzeit völlig fehlenden Umfelds zu
mildern, wäre die Verringerung der gefühlten Distanz zur Altstadt mittels
baulicher Maßnahmen in der Werftstraße notwendig, aber auch die Schaffung
ergänzender Einrichtungen vor Ort. Entsprechende Anstrengungen vorausgesetzt,
könnte aber ein Kultur- und Kongresszentrum an diesem Standort zumindest
zufrieden stellend betrieben und vermarktet werden. 4.5.
Verkehrliche Erschließung 4.5.1. Gesamtsituation Die
Kfz-Erschließung erfolgt über die Rampen der Nibelungenbrücke. Zur Erschließung
der neu zu errichtenden Parkhäuser an der Wöhrdstraße müssen
Linksabbiegestreifen eingerichtet werden. Die
Anlieferung erfolgt unabhängig über einen Anlieferbereich westlich des RKK. Die
Reisebusse nutzen ebenfalls den Anlieferbereich. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt
über die heutigen Haltestellen und Linien. Eine direkte Anbindung aller
Stadtteile ohne Umsteigen ist zwar nicht gegeben, allerdings ist der Standort
durch die Linien 1, 3, 5, 8 und 9 und einige Regionalbuslinien (28, 29, 34-37,
41-43) direkt an den Bustreff Albertstraße/Hauptbahnhof angeschlossen. Für
Veranstaltungen kann im Einzelfall jedoch ein Shuttle oder zumindest eine
Taktverdichtung zwischen RKK und Bustreff Albertstraße notwendig sein. In
fußläufiger Entfernung (500m-1.000m) liegt der nördliche Teil der Altstadt mit
Steinerner Brücke und Dom. Die
fußläufige Verbindung zwischen RKK und den Parkhäusern an der Wöhrdstraße wird
über eine Bedarfssignalisierung für Fußgänger am Knotenpunkt Wöhrdstraße/Rampen
zur Nibelungenbrücke bzw. östlich der Nibelungenbrücke über eine Treppe von der
Brücke auf das Niveau RKK gewährleistet. Entfallende
Stellplätze: Pkw 670 (nicht
bewirtschaftet) Stellplätze
in Parkierungsanlagen in 300 m
Entfernung: 0 500 m
Entfernung: 0 Durch
die Einrichtung von Haltestellen auf der
Nibelungenbrücke kann der Standort gut an das innerstädtisches und regionale
Busnetz angebunden werden. Dennoch macht es Sinn, alle benötigten Stellplätze
am Standort zu realisieren. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne
Umsteigen ist auch mit den neuen Haltestellen nicht gegeben. Es können auch
keine Stellplätze in nahe gelegenen Parkierungsanlagen genutzt werden. Darüber
hinaus sollte der von vielen Berufspendlern und Altstadtkunden genutzte
Parkplatzbestand in ähnlicher Größenordnung erhalten bleiben. Benötigte
Stellplätze am Standort: 630 für RKK 100
für Hotel ·
Für
die Kfz-Erschließung müssen im Bereich der Parkhauszufahrten
Linksabbiegestreifen eingerichtet werden. ·
Zur
guten Anbindung an den ÖPNV sollten auf der Nibelungenbrücke auf beiden
Straßenseiten Haltestellen für das RKK eingerichtet werden. ·
Für
das RKK werden am Standort Unterer Wöhrd 630 und für das Hotel 100 Stellplätze
benötigt. Die Stellplätze können in einer Tiefgarage und Parkhäusern an der
Wöhrdstraße nachgewiesen werden. ·
Bei
den heute in diesem Bereich parkenden Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um
Ausweichverkehr der parkgebührenpflichtigen Bewirtschaftungszone (Altstadt)
bzw. um in der Altstadt beschäftigte Personen. Für eine gebührenpflichtige
Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien Tagen, die sich an den
Tarifen der Altstadt-Parkhäuser anlehnt, besteht daher kaum Bedarf. Es ist aber
wahrscheinlich, dass bei einer angepassten Gebührenstruktur die bestehenden
Stellplätze von Langzeitparkern angenommen werden. ·
Die
fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom
Standort aus gut. ·
Für
die fußläufige Erreichbarkeit des RKK von den Parkhäusern an der Wöhrdstraße
muss eine Bedarfssignalisierung für Fußgänger am Knotenpunkt Wöhrdstraße/
Rampen zur Nibelungenbrücke bzw. östlich der Nibelungenbrücke eine Treppe von
der Brücke auf das Niveau RKK eingerichtet werden. 4.6.
Denkmalpflegerische Bewertung Belange der Baudenkmalpflege: Der Standort Unterer Wöhrd, ehem.
Eisstadion, liegt in exponierter Lage zu wichtigen Blickbeziehungen von Nordosten
auf die Altstadt sowie innerhalb der Welterbe-Pufferzone. Vor diesem
Hintergrund muss die Entwicklung der Baumassen – insbesondere die
Höhenentwicklung – anhand von Modellen eingehend überprüft werden. Bodendenkmalpflegerische Belange: Es besteht ein geringer Verdacht auf
archäologische Substanz. Diesem wäre durch routinemäßiges Vorgehen im Sinne der
archäologischen Denkmalpflege zu begegnen. Es würden archäologische Sondagen
und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der Baumaßnahme auf Kosten des Verursachers
durchgeführt. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem
Flächenverlust ist aber kaum zu rechnen. 4.7.1.
Landschafts- und Naturschutz Der
Standort wird im Süden von einer linienförmigen Grünfläche bzw. vom
Ufergehölzsaum des südlichen Donauarms begrenzt, die jedoch bei einer
Realisierung des Vorhabens erhalten werden könnten. Es sind geringe
Beeinträchtigungen des Kriteriums Naturschutz zu erwarten. 4.7.2.
Hochwasser Das Areal im Bereich des alten
Eisstadions liegt im Wesentlichen über der hundertjährlichen Hochwasserkote von
HW100 = 333,00 müNN und ist damit nicht hochwassergefährdet. Unabhängig von
einem künftigen Hochwasserschutz am Unteren Wöhrd sollten allerdings alle erdgeschossigen
Nutzungsflächen deutlich, d.h. mindestens 0,5 m, über dieser Kote liegen. 4.7.3.
Altlasten Die
Bebauung des mit teilweise kontaminiertem Material aufgefüllten ehemaligen
Winterhafens am Unteren Wöhrd, wie sie im Zuge des mittlerweile aufgehobenen
Vergabeverfahrens geplant war, hätte eine aufwändige Altlastensanierung zur
Folge gehabt. Erste Kostenschätzungen gingen hierfür von 18 bis zu 35 Mio. €
aus. Die Anordnung der Baukörper im nördlichen Bereich des Planungsumgriffs,
also außerhalb des ehemaligen Hafenbeckens, führt nun aber zu einer deutlichen
Entschärfung der Altlastensituation. Zwar zeigen historische Recherchen frühere
gewerbliche Nutzungen östlich der Jugendherberge. Erste orientierende
Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die zu erwartende Bodenverunreinigung
keine Ausmaße annehmen würde, die das Projekt insgesamt wirtschaftlich
gefährden würde. Es ist lediglich durch vorhandene Aufschüttungen ein höherer
Gründungsaufwand wahrscheinlich. 4.8.
Umsetzungsrisiken Das
Deutsche Jugendherbergswerk hat schriftlich erklärt, den Standort am Unteren
Wöhrd „auf gar keinen Fall“ aufgeben zu wollen. Die Verlagerung der
Jugendherberge wäre jedoch Voraussetzung für die Realisierung des vorliegenden
Planungskonzepts. 5.
Ernst-Reuter-Platz (Keplerareal) Standortdaten: Grundstücksgröße: ca.
10.000 m2 Bauleitplanung: im
FNP als Kerngebiet und Grünfläche dargestellt Aktuelle Nutzung: Studentenwohnheim,
Gastronomie, Büros, Einzelhandel Grundbesitz: bebaute
Fläche in Privateigentum; Grün- und Straßenflächen Stadt
Regensburg Flächenverfügbarkeit: grundsätzliche
Verkaufsbereitschaft gegeben 5.1.
Funktionsgerechte Unterbringung Das nahezu quadratische Grundstück nahe Schloss Thurn und
Taxis und Stadtmitte ist derzeit noch an allen Seiten von starkem öffentlichen
wie privaten Verkehr „umspült“. Voraussetzung für ein gut funktionierendes
Kultur- und Kongresszentrum sind deshalb die planerisch nachgewiesenen besseren
Verkehrsführungen auf D.-Martin-Luther- und Albert-Straße sowie am
Ernst-Reuter-Platz mit gleichzeitiger Umgestaltung der Maximilian-Straße zur
Fußgängerzone. Im Osten reduziert sich dadurch die Breite der Baufläche
stark, nach Norden wird sie geringfügig größer, verliert aber auch dort - wie
schon an den 3 anderen Seiten, die Möglichkeit, vorzufahren - Taxis und
Bühnen-Anlieferung ausgenommen. Gut angelegte Abfahrten in eine Art
Auto-Empfangshalle bieten jedoch die Möglichkeit, problemlos über Treppen und
Lifts direkt ins EG-Foyer zu gelangen. Der Ausblick aus den Geschossen des Foyers zum Schlossgarten
hin und die interessante Sicht aus den Sälen für Tagung und Seminar auf die
künftige Fußgängerzone und die Anlagen versprechen einen bleibenden Eindruck. Drei grundsätzlich verschiedene Lösungsmöglichkeiten
bezüglich der Positionierung des Hotels wurden untersucht: ·
Hotel
in direktem Anschluss an das RKK auf dem Kepler-Areal. ·
Reduzierung
der Hotelkapazität auf dem Kepler-Areal auf etwas mehr als die Hälfte des
Bedarfs. Der restliche Bedarf wird nachgewiesen durch die Ertüchtigung des
benachbarten Hotels „Maximilian“. ·
Kein
Hotel auf dem Kepler-Areal. Hingegen Ertüchtigung des benachbarten Hotels
„Maximilian“ und Schaffung weiterer Kapazitäten in unmittelbarer Nachbarschaft.
Jede der 3 Lösungen ist funktionsfähig und erlaubt den
getrennten bzw. parallelen Betrieb von Kultur- und Kongressveranstaltungen. Eine
Lösung ohne Hotel auf dem Baugrundstück würde eine wohltuende Begrenzung der
Baumasse ermöglichen und zugleich Ausgleichspflanzungen als Ersatz für die
notwendigerweise zu fällenden Bäume erlauben. Sollte allerdings die Schaffung
größerer Hotelkapazitäten in unmittelbarer Nähe des Ernst-Reuter-Platzes nicht
gelingen, müsste versucht werden, zumindest eine kleinere Hoteleinheit auf dem
Kepler-Areal zu realisieren. Im Idealfall würde dieses Hotel als „Bettenhaus“
zusammen mit einem bereits bestehenden Hotel betrieben. Alternativ dazu könnte
auch ein eigenständiger Betreiber gesucht werden. 5.2.
Städtebauliche Einbindung Aufgrund
der veränderten Führung der Altstadt-Südumgehung mit Verlegung des „Bustreffs
Albertstraße“ sowie einer Reduzierung der Verkehrsflächen am Ernst-Reuter-Platz
werden zwei wesentliche Voraussetzungen für ein RKK am Standort Keplerareal
geschaffen: Die zur
Verfügung stehende Fläche wird auf ein ausreichendes Maß erweitert. Die
Maximilianstraße kann verkehrsberuhigt und zu einem - unverzichtbaren – attraktiven
Vorfeld des RKK umgestaltet werden. Um das Grundstück nicht vollständig
überbauen zu müssen, wird in der bevorzugten Variante auf die Realisierung
eines Hotels verzichtet. Auf dem Kepler-Areal selbst entsteht ein markanter,
gegenüber der heutigen Hochhausmasse aber zurückhaltender Bau mit um ein
Drittel geringerer Höhe. Dennoch muss an dieser Stelle darauf hingewiesen
werden, dass zumindest Teilflächen des Standorts in der Welterbe-Kernzone
liegen, was bei der baulichen Realisierung eine besondere Rücksichtnahme
erfordern würde. Die Bebauung des Kepler-Areals mit einem RKK bedingt den
Verlust der Bäume insbesondere zwischen Maximilianstraße und heutigem
Baubestand, der in der Variante ohne Hotel größtenteils an Ort und Stelle
ersetzt werden könnte. Aber auch mit einem Hotel auf dem Gelände selbst, das
sich in seinen Dimensionen in das städtebauliche Umfeld einfügt, gelänge am
Ernst-Reuter-Platz eine qualitätvolle Bebauung. Auch in diesem Fall könnte
durch den Rückbau der Verkehrsflächen zumindest ein Teil des Baumverlustes
ausgeglichen werden. Die Ergebnisse des Wettbewerbs „Verbindung Altstadt –
Hauptbahnhof“ aus dem Jahr 1999 könnten mit dem Bau eines RKK nicht mehr
umgesetzt werden. Die Zielsetzungen des Wettbewerbs wären allerdings durch das
nun vorliegende Konzept deutlich besser realisierbar. 5.3. Stadtentwicklung und Standortimage Die Lage
direkt an der historischen Altstadt, dem kulturellen und touristischen Zentrum
Regensburgs, ist aus der Sicht der Stadtentwicklung ausgesprochen günstig. Dadurch
ergeben sich vielfältige positive Effekte für die Stadtmitte. Gleichzeitig kann
eine hohe Akzeptanz des Standorts als Kultur- und Kommunikationsort unterstellt
werden. Der
Verbindungsbereich Altstadt-Hauptbahnhof würde durch den Bau eines Kultur- und
Kongresszentrums nicht nur städtebaulich, sondern auch funktional deutlich
gestärkt. Mit der Realisierung eines RKK nach den vorliegenden Plänen
könnten weitere wichtige Ziele der Stadtentwicklung nachhaltig verfolgt werden:
Die Achse Altstadt-Hauptbahnhof würde als quasi Fußgängerbereich mit einem
herausragenden Einzelbauwerk eine beachtliche zusätzliche Aufwertung erfahren.
Die Haltestellen für die Linienbusse könnten – funktional wesentlich sinnvoller
- direkt am Hauptbahnhof angeordnet werden. Damit einher ginge die seit
längerem geplante Umgestaltung des Bahnhofs-Vorplatzes. 5.4.
Vermarktung und Betrieb Aus
Betreiber- und Vermarktungssicht stellt der Ernst-Reuter-Platz einen nahezu
idealen Standort dar. Kurze Wege zu den Sehenswürdigkeiten und
Unterhaltungsangeboten der Altstadt vermitteln einen prägenden Eindruck von
Regensburg auch für eilige Besucher. Insgesamt
16 Hotels unterschiedlicher Kategorien in der direkt angrenzenden Altstadt
kommen dem Anspruch „Tagen und Wohnen unter einem Dach“ sehr nahe. Hinzu kommt
ein Höchstmaß an Bequemlichkeit für Veranstaltungsbesucher, die mit der Bahn
oder sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Aus Betreibersicht gäbe
sich durch den Verzicht eines Hotels auf dem Kepler-Gelände selbst ein gewisser
Wettbewerbsnachteil, der durch die Ansiedlung in unmittelbarer Umgebung
ausgeglichen werden könnte. Sofern sich hier keine Lösung abzeichnet, müsste
die Variante mit Hotel unmittelbar am Standort weiterverfolgt werden. 5.5.
Verkehrliche Erschließung 5.5.1. Gesamtsituation Die
Kfz-Erschließung erfolgt über die D.-Martin-Luther-Straße. Die
Tiefgaragenrampen befinden sich südlich des Ernst-Reuter-Platzes. Die Erschließung
ist nur bei einem Umbau des Ernst-Reuter-Platzes gewährleistet. Die bestehende
Wohnverkehrsstraße würde als Fußgängerzone bis zur Albertstraße erweitert
werden. Die Albertstraße würde für den allgemeinen Kfz-Verkehr geöffnet werden.
Die Busse würden über einen neuen kompakten Zentralen-Omnibus-Bahnhof (ZOB) am
Bahnhof abgewickelt. Die
Anlieferung erfolgt mit Rückwärtsfahren direkt aus der Albertstraße mit einem
separaten Fahrstreifen. Die
Reisebusse halten in der Albertstraße (westlich der Maximilianstraße) zum
Aussteigen der Fahrgäste und fahren anschließend zum ca. 500 m entfernten
Parkplatz in der Margarethenstraße weiter. Nach Veranstaltungsende könnten die
Besucher an derselben Stelle wieder die Busse besteigen. Die
ÖPNV-Erschließung erfolgt über den neuen ZOB am Bahnhof (ehemals Bustreff
Albertstraße). Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist damit
gegeben. Der Bahnhof ist sehr gut fußläufig zu erreichen. Auf Grund
der Lage des Standortes am Altstadtrand sind viele touristische Ziele fußläufig
gut zu erreichen. Insgesamt
erfordert die Realisierung des Standorts eine grundsätzliche Anpassung des
Altstadt-Erschließung-Systems. Über die Bahnhofstraße wäre keine
West-Ost-Verbindung mehr möglich. Verkehrsströme in West-Ost-Richtung würden
über die dafür mit genügend Leistungsreserven ausgestattete Friedenstraße
abgewickelt. Entfallende
Stellplätze: Pkw 0 (lediglich
private TG-Stellplätze der heutigen Nutzungen würden entfallen) Stellplätze
in Parkierungsanlagen in 300 m
Entfernung 980 500 m
Entfernung 1.700 Aufgrund
der Nähe zum Bahnhof und zum künftigen ZOB (heute Bustreff Albertstraße) ist
die ÖPNV-Erschließung des Standortes optimal. Da auch Stellplätze von
Parkierungsanlagen in der Nähe genutzt werden können, sind an diesem Standort
lediglich ca. 50% der benötigten Stellplätze zu realisieren. Benötigte
Stellplätze am Standort: 350 für RKK 0 für Hotel (für den Fall, dass das Hotel
nicht auf dem Areal
errichtet wird) ·
Die
Kfz-Erschließung ist nur mit Umbau des Ernst-Reuter-Platzes gewährleistet. ·
Damit
verbunden wäre ein Verzicht auf die Altstadt-Südumgehung in West-Ost-Richtung. ·
Das
ÖPNV-Angebot ist auf Grund der Nähe zum Bahnhof und zum neuen ZOB (heutiger
Bustreff Albertstraße) optimal. ·
Für
das RKK werden am Standort Ernst-Reuter-Platz 350 Stellplätze benötigt. Alle
Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die über den
Ernst-Reuter-Platz erschlossen wird. ·
Die
Stellplätze könnten an veranstaltungsfreien Tagen auch von Besuchern bzw.
Kunden der Altstadt genutzt werden. Auf Grund des Parkdrucks im Altstadtbereich
würde eine gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze an diesen Tagen
angenommen werden. ·
Die
fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom
Standort aus sehr gut. 5.6.
Denkmalpflegerische Bewertung Belange der archäologischen Denkmalpflege: Der
potentielle Standort birgt den Verdacht auf vielgestaltige Bodendenkmäler, die
in den noch ungestörten Bereichen des Areals (hauptsächlich an dessen
Westflanke) liegen könnten: ·
Reste
des mittelalterlichen Klosters Weih St. Peter ·
Kulturschichten
der Zivilsiedlung des römischen Legionslagers ·
Bestattungen
des mittelalterlichen jüdischen Friedhofes Während die
Bodendenkmäler der beiden ersten Punkte durch eine archäologische
Rettungsgrabung fachgerecht zu dokumentieren und zu bergen wären, würde im
Gegensatz dazu der dritte Punkt ein hohes Risiko bei der Umsetzung baulicher
Tätigkeiten darstellen: Die Aufdeckung oder Ausgrabung eines jüdischen
Friedhofes würde die Schändung heiligen Bodens bedeuten und somit höchste
Verwerfungen auf religiöser wie politischer Ebene hervorrufen. Um dieses Risiko
auszuschließen, müssten als einer der nächsten Schritte bei einer vertiefenden
Standortanalyse detaillierte Erkundungen im westlichen Streifen des Areals
(Grünzone) durchgeführt werden. Belange der Baudenkmalpflege Der
Standort befindet sich im Bereich des Grüngürtels, der ab 1779 landseitig um
die Regensburger Altstadt anlegt wurde. Während der östliche Teil des beplanten
Areals durch die derzeit bestehenden Gebäude Ernst-Reuter-Platz 2 und
D.-Martin-Luther-Str. 18 bereits eine empfindliche Störung des grünen
Alleenbandes darstellt, ist der westliche Teil des Areals noch durch
historischen Baumbestand geprägt. Dieser ist als Teil der Fürst-Anselm-Allee in
die Denkmalliste der Stadt Regensburg eingetragen und damit auch Teil des
denkmalgeschützten Ensembles „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“, das 2006 in
die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde. Vor diesem Hintergrund
erscheint, ganz abgesehen von naturschutzrechtlichen Erwägungen, eine weitere Reduzierung
des Grünbestandes im fraglichen Areal problematisch, zumal gerade der noch
weitestgehend intakte Alleengürtel ein wesentlicher Garant für die Ablesbarkeit
des spätmittelalterlichen Regensburger Stadtensembles ist. Fazit: Angesichts der archäologischen
Unwägbarkeiten des Areals müsste eine vertiefende Untersuchung (Sondagen)
durchgeführt werden. In Anbetracht der Denkmaleigenschaft des darauf
vorhandenen Baumbestandes ist bei einer weiteren Beplanung der bislang
ungestörten Flächen eine äußerst sorgfältige Abwägung im Hinblick auf die
denkmalpflegerischen Belange erforderlich. 5.7.1.
Landschafts- und Naturschutz Der
Standort ist im westlichen Teilbereich von dichtem altem Baumbestand geprägt,
der die derzeitige Bebauung zwischen Albertstraße und Ernst-Reuter-Platz
umgibt. Die Grünflächen stehen unter Dispositionsvorbehalt und sind ein
wesentliches Bindeglied im städtischen Grüngürtel. Eine mit den Grundsätzen des
Grünflächenschutzes verträgliche Bebauung müsste zur baulichen Nutzung auch
wesentliche Teile der derzeit vielgliedrigen Verkehrsflächen zwischen
Ernst-Reuter-Platz und Bahnhofstraße in Anspruch nehmen. Trotz
grundlegender Umorganisation und Reduzierung der Verkehrsflächen wäre die
Umsetzung des Bauvorhabens hier mit hohen Beeinträchtigungen des
Kriteriums Naturschutz verbunden. Die Umsetzung hätte zudem den Verlust von 34
Bäumen, die unter die Baumschutzverordnung fallen, zur Folge. 5.7.2.
Hochwasser Der
Standort ist hochwasserfrei. 5.7.3.
Altlasten Es besteht
kein Altlastenverdacht. 5.8.
Umsetzungsrisiken Die
Einbeziehung der unter Dispositionsvorbehalt stehenden Flächen (insbesondere
zwischen Maximilianstraße und heutiger Bebauung) muss vom Freistaat Bayern
genehmigt werden. Die
Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie die Einbeziehung von Bahnimmobilien
muss mit der Deutschen Bahn abgestimmt werden. Die
Umorganisation des ÖPNV muss mit dem RVV und den regionalen Trägern des
Nahverkehrs abgestimmt werden. Funde
jüdischer Bestattungen sind nicht auszuschließen. Allerdings ist der
mittelalterliche jüdische Friedhof auf den „Emmeramer Breiten“ bis heute nicht
genau lokalisiert, so dass das Umsetzungsrisiko durch eine weitergehende
Untersuchung (Sondage) eingegrenzt werden kann. Standortdaten: Grundstücksgröße: ca.
20.000 m2 Bauleitplanung: im
FNP als Kerngebiet und Grünfläche dargestellt Aktuelle Nutzung: Brachfläche Grundbesitz: Privateigentum Flächenverfügbarkeit: grundsätzliche
Verkaufsbereitschaft gegeben 6.1.
Funktionsgerechte Unterbringung Das lang gestreckte, relativ schmale Grundstück lässt kaum
grundsätzlich verschiedene Planungsalternativen zu. Die zwangsläufig nebeneinander anzuordnenden Baukörper von
RKK und Hotel erlauben eine vorteilhaft enge Verbindung. Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen öffentlichen Wege
durch das Gelände bleiben weitgehend erhalten. Die Forderungen an die inneren Funktionen beider Häuser sind
erfüllbar, wenngleich die Hotelzimmer auf der Nordseite über einen breiten
Gleiskörper hinweg nur wenig von der Stadt sehen und daher trotz Orientierung
zur Altstadt hin nur geringe Attraktivität aufweisen (Bahnanlagen, Nordseite,
Lärm). Der getrennte Betrieb von Großem Saal und Tagungsbereich ist
gut möglich. 6.2.
Städtebauliche Einbindung Das
Planungskonzept folgt sowohl bei der Anordnung der Gebäude als auch der
Freiflächen im Wesentlichen dem Bebauungsplanentwurf „Friedenstraße“. Die
Baukörper fügen sich problemlos ein und setzen die mit Kino, Einkaufszentrum
und Ärztehaus begonnene bauliche Entwicklung entlang der Friedenstraße nach
Westen hin nahtlos fort. 6.3. Stadtentwicklung und Standortimage Die Flächen entlang der
Friedenstraße zwischen Galgenbergbrücke und Kumpfmühler Brücke sind als
Entlastungsstandort für Funktionen, die nicht mehr in der Altstadt
unterzubringen sind, vorgesehen. Die Friedenstraße ist jedoch kein als
kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt akzeptierter Ort. Ein
Imagewechsel wäre daher dringend notwendig, aber schwierig. Positive Effekte
auf die Altstadt wären durch die Barrierewirkung der Bahn begrenzt. Eine
Stärkung der kulturellen und touristischen Attraktivität des Stadtzentrums wäre
an diesem Standort kaum leistbar. Der Standort liegt aus Perspektive der
Altstadt jenseits der Bahnlinie hinter dem Einkaufszentrum Arcaden in 3. Reihe. 6.4.
Vermarktung und Betrieb Tagungsgäste
und Besucher kultureller und gesellschaftlicher Veranstaltungen finden am
Standort Friedenstraße kein angemessenes Umfeld vor. Das Ambiente ist insgesamt
eher nüchtern und die Entfernung zu den touristisch interessanten Einrichtungen
und Unterhaltungsmöglichkeiten relativ weit. Auswärtige Besucher erwartet hier
kein prägendes Regensburg-Erlebnis. Insgesamt
befinden sich vier Hotels mit rund 400 Zimmern in fußläufiger Entfernung zum
Standort, mehrheitlich allerdings in der Kategorie 2 oder 3 Sterne. Die
Ansiedlung eines Hotels – auch der mittleren Kategorie – dürfte sich direkt an
den Bahngleisen vergleichsweise schwierig gestalten. Unter der Voraussetzung, dass sich
insbesondere im Kongressgeschäft nicht nur die Veranstaltungsräume, sondern die
gesamte Stadt positiv präsentieren sollten, könnte ein Kultur- und
Kongresszentrum an der Friedenstraße nicht überzeugend vermarktet werden. 6.5.
Verkehrliche Erschließung 6.5.1. Gesamtsituation Die
Kfz-Erschließung erfolgt über die Paracelsusstraße, die über zwei Knotenpunkte
an die Friedenstraße angebunden ist. Die zufahrenden Pkw können die Tiefgarage
des RKK und des Hotels nur über den westlichen Knotenpunkt Friedenstraße/
Universitätsstraße erreichen. Der Verkehr der Regensburg Arcaden wird wie heute
über den östlichen Knotenpunkt geführt. Damit werden Konflikte zwischen den
Nutzergruppen Einkaufen und Veranstaltungen im RKK vermieden. Die
Anlieferung erfolgt mit Rückwärtsfahren aus der Paracelsusstraße. Für die
Reisebusse wird vor dem RKK eine Busbucht eingerichtet. Busse aus Osten
erreichen die Bucht über eine Blockumfahrt durch die Paracelsusstraße. Die
ÖPNV-Erschließung erfolgt über die heutigen Haltestellen der Linie 11. Eine
direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben. Für
Veranstaltungen ist ggf. ein Shuttle zwischen RKK und Bustreff
Albertstraße/Hauptbahnhof notwendig. In
fußläufiger Entfernung (500m-1.000m) liegen der südliche Teil der Altstadt und
der Bahnhof. Der Fußweg durch die Arcaden zum Bahnhof und damit zur Altstadt
ist täglich bis 23.00 Uhr geöffnet. Danach bleibt für Fußgänger nur noch der
Weg um das Einkaufszentrum herum. Entfallende
Stellplätze: Pkw 0 Stellplätze
in Parkierungsanlagen in 300 m
Entfernung 1.500 (Parkhaus Arcaden) 500 m
Entfernung 0 Das
ÖPNV-Angebot am Standort stellt den Mindeststandard dar. Die fußläufige
Verbindung zwischen Bustreff Albertstraße und RKK ist nicht attraktiv. Der Weg
wäre länger als 300m und führt durch den Bahnhof und das Einkaufszentrum
Arcaden. Da eine Nutzung der Stellplätze in den nahe gelegenen Arcaden auf
Grund einer Überschneidung der Nutzungszeiten aus heutiger Sicht schwer lösbar
ist, müssen am Standort alle benötigten Stellplätze realisiert werden.
Unabhängig davon könnte im Falle einer Umsetzung des Vorhabens an der
Friedenstraße auf dem Verhandlungsweg noch eine Lösung gefunden werden, die die
Unterbringung zumindest eines Teils der benötigten Stellplätze im
Arcaden-Parkhaus vorsieht. Benötigte
Stellplätze am Standort: 630 für RKK 100
für Hotel ·
Für
die Kfz-Erschließung muss die Paracelsusstraße entsprechend den Ansprüchen, die
sich aus einer Ansiedlung des RKK ergeben, ausgebaut werden. ·
Mit
dem ÖPNV ist eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen nicht
gegeben. Das ÖPNV-Angebot stellt damit den Mindeststandard dar, der eine
Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründet. Bei größeren
Veranstaltungen kann das Einrichten eines Shuttle-Verkehrs zwischen Bustreff
Albertstraße/Hauptbahnhof und RKK
notwendig werden. ·
Für
das RKK werden am Standort 630 und für das Hotel 100 Stellplätze benötigt. Die
Stellplätze werden in einer Tiefgarage, die über die Paracelsusstraße aus
Richtung Westen erschlossen wird, nachgewiesen. ·
Für
eine gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien
Tagen, die sich an den Tarifen der Altstadt-Parkhäuser anlehnt, besteht kaum
Bedarf. Es ist aber – wie am Unteren Wöhrd - nicht auszuschließen, dass bei
einer angepassten Gebührenstruktur die bestehenden Stellplätze von
Langzeitparkern angenommen werden. ·
Die
fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom Standort
zwar gegeben. Die fußläufige Verbindung durch den Bahnhof und die Arcaden bzw.
über den Fußgängersteg zwischen Arcaden und Bahnhof ist jedoch nicht sehr
attraktiv. 6.6.
Denkmalpflegerische Bewertung Belange der Baudenkmalpflege: Der Standort Friedenstraße liegt in der sog. Pufferzone des
Welterbeareals Altstadt Regensburg mit Stadtamhof. Insofern kommt der
Höhenentwicklung der einzelnen Baumassen und Funktionseinheiten eine
herausragende Bedeutung zu. Die Verträglichkeit der angedachten Baumassen ist
im Rahmen einer eingehenden städtebaulichen Prüfung vor dem Hintergrund des
Schutzgedankens des Welterbes durchzuführen. Bodendenkmalpflegerische Belange: Es besteht der Verdacht auf Ausläufer des so genannten Großen
Gräberfeldes aus der römischen Epoche. Die Maßnahme wäre durch routinemäßiges
Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege lösbar: Archäologische
Sondagen und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der Baumaßnahme würden auf Kosten des
Verursachers durchgeführt. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus
resultierendem Flächenverlust ist kaum zu rechnen. 6.7.1.
Landschafts- und Naturschutz Wenn die
geplante Bebauung die neu entwickelte Nord-Süd-Grünachse berücksichtigt, ist
das Vorhaben ohne Beeinträchtigungen des Kriteriums Naturschutz zu realisieren,
da keine nennenswerten Schutzgüter des Landschafts- und Naturhaushaltes
betroffen sind. 6.7.2.
Hochwasser Das Gelände
ist hochwasserfrei. 6.7.3.
Altlasten Der Standort
ist, ähnlich wie vorher die östlich gelegene Nachbarfläche (Arcaden), in
erheblichem Umfang mit Altlasten verunreinigt. Vor einer Bautätigkeit müsste
auch hier eine Altlastensanierung stattfinden, die, falls im Rahmen der
Grundstücksverhandlungen nichts anderes vereinbart würde, in den
Zuständigkeitsbereich des derzeitigen Grundstückseigentümers fiele. Es darf
aber als sicher gelten, dass eine Altlastensanierung genauso wie auf dem
heutigen Arcaden-Grundstück erfolgreich und wirtschaftlich darstellbar
durchgeführt werden kann. 6.8.
Umsetzungsrisiken Die
Entwidmung der Bahnflächen scheiterte bis jetzt an der hier noch angesiedelten
Wagon-Reinigungsanlage. Diese könnte aber im Zuge der Inbetriebnahme des
Regensburg-Sterns durch einen privaten Anbieter verlagert werden. Standortdaten: Grundstücksgröße: nicht
eindeutig bestimmbar; aber möglichst geringe Eingriffe in Stadtpark als Ziel Bauleitplanung: im
FNP als Fläche für Gemeinbedarf, Mischgebiet und Grünfläche Aktuelle Nutzung: Verwaltung
E.ON Ostbayern, Stadtpark Grundbesitz: Privateigentümer;
Stadt Regensburg (Parkfläche) Flächenverfügbarkeit: grundsätzliche Verkaufsbereitschaft
gegeben 7.1.
Funktionsgerechte Unterbringung Das langgestreckte, am Rand eines weiträumigen, öffentlichen
Parks gelegene Grundstück ist prinzipiell gut für einen Neubau des RKK
geeignet. Die bestehenden, im Eigentum der E.ON befindlichen Einfamilienhäuser
sind durch Neubauten für Künstler und Management zu ersetzen. Umbau und Umnutzung des bestehenden Verwaltungsgebäudes zu
einem Hotel sind möglich. Ebenso können das bisherige Casino und die
Eingangshalle zum Forum Reginae umgebaut werden. Zum Entflechten der Besucher-Ströme erhält der künftige
Hotelblock einen eigenen Eingang mit Vorfahrt. Eingriffe ins Innere und Äußere
verändern den Duktus des Gebäudes nur gering. Die Tiefgaragen-Zufahrt an der Prüfeninger Straße bleibt
erhalten. Die eingehauste Bühnen-Anlieferung ist so angelegt, dass
auch von Westen anfahrende Sattelzüge auf der Prüfeninger Straße wenden und
ohne Störung der Nachbarn zurück stoßen sowie be- und entladen können. Die Tiefgarage wird erweitert und mittels Tunnelröhre mit
dem zu sanierenden E.ON-Parkhaus verbunden. Das RKK und das ihm unmittelbar angefügte Hotel – durch eine
großflächige Verglasung ins RKK-Foyer blickend – bilden eine funktional
optimale, in sich abgerundete Einheit. Der getrennte Betrieb von Großem Saal
und dem Tagungsbereich ist gut möglich. 7.2.
Städtebauliche Einbindung Ein wichtiges Ziel der Planung sind möglichst geringe
Eingriffe in den Stadtpark. Dies gelingt durch die Einbeziehung des attraktiven Bestandsgebäudes
samt Casino, in dem das Hotel und auch der kleine und mittlere Saal
untergebracht sind. Nur für den großen Saal ist ein Neubau erforderlich, der
sich im Anschluss an das Bestandsgebäude entlang der Prüfeninger Straße
erstreckt. Der Anbau fügt sich in seinen Ausmaßen gut in die Umgebung ein,
vereinnahmt aber dennoch einen kleineren Teil der Südwestecke des Parks. Die
öffentlichen Wege, Zu- und Durchgänge zum und im Park bleiben aber erhalten. 7.3. Stadtentwicklung und Standortimage Im Regensburg-Plan 2005 ist die
Prüfeninger Straße als „Dienstleistungs- bzw. Infrastruktur-Achse zu erhalten
und aufzuwerten“. Oberzentrale Funktionen, wie ein Kultur- und Kongresszentrum
sind hier aber nicht vorgesehen. Die Prüfeninger Straße wird bislang nicht als
Ort für Kunst und Kultur wahrgenommen. Ein Imagewandel wäre deshalb dringend
geboten. Vorteilhaft ist aber die Lage am positiv besetzten Stadtpark, der mit
dem Figurentheater und vor allem mit dem Kunstforum Ostdeutsche Galerie bereits
kulturelle Einrichtungen beherbergt. 7.4.
Vermarktung und Betrieb Die Lage
eines Kultur- und Kongresszentrums am Stadtpark wäre zwar reizvoll, aufgrund
der Entfernung zur Altstadt entstünde jedoch nur ein sehr begrenztes
Regensburg-Erlebnis. Die schnelle und direkte Linienbus-Anbindung an das
Stadtzentrum mildert dieses Manko zwar etwas ab, kann es aber nicht vollständig
kompensieren. Ähnlich wie
am Unteren Wöhrd gibt es im Umkreis von einem Kilometer keine Hotels und nur
wenige gastronomische Einrichtungen. Die Gewinnung eines Betreibers für ein
Hotel im E.ON- Verwaltungsgebäude wäre aber durchaus aussichtsreich. Insgesamt
gesehen könnte das geplante Veranstaltungszentrum an diesem Standort wohl noch
akzeptabel betrieben werden. 7.5.
Verkehrliche Erschließung 7.5.1. Gesamtsituation Die
Kfz-Erschließung erfolgt über die Prüfeninger Straße. Die
Anlieferung erfolgt unabhängig über einen Anlieferbereich südlich des RKK, die
sowohl von Westen als auch von Osten erfolgen kann. Die
Reisebusse nutzen eine Bucht vor dem RKK. Eine Anfahrt aus Westen wäre nur
möglich, wenn der Platz der Einheit umgestaltet würde. Über einen Kreisverkehr
am Platz der Einheit könnten Busse aus Westen wenden und die Bucht nutzen. Die
ÖPNV-Erschließung erfolgt über die Linien 1 und 4. Im Bereich des RKK sollten
zwei neue Haltestellen eingerichtet werden. Eine direkte Anbindung aller
Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen ist ggf. ein
Shuttle zwischen RKK und Bustreff Albertstraße notwendig. In
fußläufiger Entfernung (500m-1.000m) liegt der östliche Teil der Altstadt. Entfallende
Stellplätze: 0 Stellplätze
in Parkierungsanlagen in 300 m
Entfernung 262 500 m
Entfernung 0 Mit den
beiden Bus-Linien ist der Standort gut erschlossen. Eine direkte Anbindung
aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben, so dass sich mit dem
vorhandenen Angebot eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründen
lässt. Da aber
Stellplätze des vorhandenen, frei werdenden E.ON-Parkhauses genutzt werden
können, reduziert sich die Anzahl der zu realisierenden Stellplätze um 262. Benötigte
Stellplätze am Standort: 368 für RKK 100
für Hotel zusammen 468 ·
Für
die Kfz-Erschließung müssen in der Prüfeninger Straße Linksabbiegestreifen
eingerichtet werden. ·
Ein
großer Teil des Verkehrsaufkommens des RKK wird über den Alleengürtel
(Wittelsbacherstraße, Kumpfmühler Straße) abgewickelt und belastet damit
entgegen der verkehrspolitischen Zielsetzung einer Entlastung des Alleengürtels
diesen sensiblen Bereich zusätzlich. ·
Mit
zwei neuen Haltestellen im Bereich des RKK, die evtl. nur bei Veranstaltungen
im RKK genutzt werden, kann der Standort an die Linien 1 und 4 angebunden
werden. Mit diesen beiden Linien ist der Standort gut erschlossen, eine direkte
Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist aber nicht gegeben. Mit diesem
ÖPNV-Angebot lässt sich eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht
begründen. Bei größeren Veranstaltungen kann das Einrichten eines
Shuttleverkehrs zwischen Bustreff Albertstraße und RKK notwendig werden. ·
Für
das RKK müssen am Standort Prüfeninger Straße 368 und für das Hotel 100
Stellplätze realisiert werden. Die Stellplätze können in einer Tiefgarage
nachgewiesen werden. Die restlichen 262 Stellplätze stehen im vorhandenen, frei
werdenden Parkhaus zur Verfügung. ·
Für
die gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien
Tagen besteht aus heutiger Sicht kaum Bedarf. ·
Die
fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom
Standort aus gegeben. Die attraktivsten Bereiche der Altstadt sind fußläufig
aber nur über lange Wege von mehr als 1km zu erreichen. 7.6.
Denkmalpflegerische Bewertung Belange der Baudenkmalpflege: Der Standort befindet sich im
Bereich der Welterbe-Pufferzone. Eine entsprechende städtebauliche Einbindung
ist unter dem Aspekt des Schutzgedankens erforderlich. Ferner greift das Areal
teilweise in den denkmalgeschützten Stadtpark ein. Dies kann aus Sicht der
Denkmalpflege nur unter der Bedingung erfolgen, dass die Architektur durch
flächenmäßige Zurückhaltung und hohe gestalterische Sensibilität auf das
Parkdenkmal reagiert. Bodendenkmalpflegerische Belange: Es besteht Verdacht auf Bestattungen
des frühneuzeitlichen Lazarus-Friedhofes. Außerdem könnten vorgeschichtliche
Siedlungsspuren vorhanden sein. Die Maßnahme wäre durch
routinemäßiges Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege lösbar:
Archäologische Sondagen und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der Baumaßnahme auf
Kosten des Verursachers. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem
Flächenverlust ist kaum zu rechnen. 7.7.1. Landschafts- und Naturschutz Der Standort
ist derzeit von der vorhandenen Bebauung (E.ON-Verwaltung) und dem dichten
alten Baumbestand des Stadtparks geprägt. Der Stadtpark hat als großflächiges
Gartendenkmal eine sehr große Bedeutung für die Naherholung und
Frischluftversorgung der BewohnerInnen der westlichen Altstadt und die an ihn
angrenzenden Wohnquartiere. Eine mit dem Vorhaben verbundene Flächenreduzierung
kann funktional in der Umgebung nicht ausgeglichen werden. Daneben käme es auch
zu erheblichen Eingriffen in die Biotopfunktion der Flächen, die mit dem
Verlust des alten, weit entwickelten Baumbestandes nur langfristig
kompensierbar wäre. Die Umsetzung der vorliegenden Planung hätte
voraussichtlich den Verlust von 54 Bäumen, die unter die Baumschutzverordnung
fallen, zur Folge. Es sind
daher sehr hohe Beeinträchtigungen des Kriteriums Naturschutz zu erwarten. 7.7.2. Hochwasser Der
Standort ist hochwasserfrei. 7.7.3. Altlasten Es besteht
kein Altlastenverdacht. 7.8.
Umsetzungsrisiken Die Firma
E.ON beabsichtigt, den Standort an der Prüfeninger Straße bis 2012 zu
vermarkten, um alle Mitarbeiter am Regensburger Standort in die
Lilienthalstraße zu verlegen. Eine wirtschaftliche Vermarktung wird vom Konzern
angestrebt, die durch eine Nutzung durch das RKK gegebenenfalls nicht erzielt
werden kann. Wesentlich ist für E.ON auch die Zeitschiene für die Umsetzung. Standortdaten: Grundstücksgröße: ca.
15.000 m2 Bauleitplanung: im
FNP als Fläche für Gemeinbedarf und Kerngebiet dargestellt Aktuelle Nutzung: Diözesanzentrum,
bischöfliche Zentralbibliothek, Parkhaus, Diskotheken, Wohnen Grundbesitz: Katholische
Kirche; Stadtwerke Regensburg, Privateigentümer Flächenverfügbarkeit: noch Klärungsbedarf Im Vorfeld
der Untersuchungen wurde der Standortvorschlag St. Petersweg zwischen Stadt und
bischöflicher Administration im Grundsatz positiv abgestimmt. Die im Laufe der
Untersuchung dargelegten Rahmenbedingungen eines Erwerbs der kirchlichen Liegenschaften
ließen den Standort dann aber in Verbindung mit noch weiteren Restriktionen (
z. B. denkmalpflegerische Aspekte) zunehmend schwieriger erscheinen. 8.1.
Funktionsgerechte Unterbringung Das Baugrundstück setzt sich zusammen aus den bereits
intensiv bebauten Flächen des Parkhauses, der Diözesan-Verwaltung mit Museum
und Bibliothek, der privaten Berufsschule, dem südlichen Endhaus der ehemaligen
Bauerei und einer kleineren Eckfläche des Jesuiten-Hofs. Die Größe und der Zuschnitt des Baugrundstücks ermöglichen
den planerischen Nachweis eines funktionsfähigen Kultur- und Kongresszentrums
mit der Möglichkeit, den Tagungs- und Kongressbereich Bedarfsweise getrennt vom
Großen Saal zu betreiben. Das Gebäude der Diözesan-Verwaltung bietet sich bei
vertretbarem Aufwand zum Umbau in ein modernes Hotel in historischem Gewand an. Die eigentlich ideale zweiseitige Erschließung - einmal um
das RKK von Norden aus der Altstadt über den Obermünsterhof neben der Kirchenruine
zu erreichen, außerdem um aus Südosten von Bus, Bahn und den nahe liegenden
Parkhäusern über den St. Petersweg zum RKK zu gelangen - wird bei näherem
Betrachten stark eingeschränkt durch leider nicht veränderbare Vorgaben: Von Norden her ist weder eine Taxi-
noch eine Besucher-Vorfahrt noch eine Bühnen-Anlieferung möglich, da die
Straßen zu eng und die Obermünsterstraße ebenso wie der Jesuiten-Hof dafür
verständlicherweise tabu sind. Über den relativ schmalen St. Petersweg müsste
ab dem Peterstor notgedrungen der gesamte Verkehr abgewickelt werden (jeder
Sattelzug zur Bühne, sämtlicher Verkehr von und zur Tiefgarage sowie der
Fahr-Verkehr zu RKK und Hotel, zu St. Emmeram, Schloss, Krankenhaus usw.). Beginn und Ende von Veranstaltungen
lassen sich nicht auf Ladenöffnungszeiten abstimmen, so dass bei der Tiefgarage
Überlagerungen der Füll- und Leerungs-Zeiten unvermeidlich sind. Der zuweilen massive Kfz-Verkehr trifft oft mit ebenso
massiven Fußgängerströmen zusammen, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen
kann. Belange der Denkmalpflege schließen Baumaßnahmen des
geplanten Umfangs und der geplanten Art aus. Beim Bau des Parkhauses wurden
mehrstöckige Keller unterschiedlicher historischer Epochen gesichert. Der
Obermünsterhof im Norden der Bibliothek wie auch die historischen Mauern
(parallel zum St.-Petersweg) können nach Aussagen der Denkmalpflege nicht zu
Baumaßnahmen herangezogen werden. Auch rücksichtsvolles Einschneiden von Öffnungen in diese
Mauern für unterirdische Tiefgaragen-Zufahrten wird abgelehnt, selbst wenn sie
optisch ihrem historischen Wert entsprechend gezeigt und „inszeniert“ würden
und nebenbei die Probleme der Durchmischung des Kfz- und Fußgängerverkehrs in
Stoßzeiten mindern könnten. Auf den gesonderten Bericht der Denkmalpflege wird
verwiesen. 8.2.
Städtebauliche Einbindung Trotz
Überplanung des Parkhauses, der Bischöflichen Bibliothek und der Nutzung des
Obermünster-Zentrums als Hotel gelingt keine zufrieden stellende städtebauliche
Einbindung in das Quartier. Die neuen großflächigen Gebäude sprengen den
Maßstab der vorhandenen Strukturen. Dies wird besonders beim Blick auf das
Massenmodell deutlich. Es entsteht der Eindruck einer zusammen gepferchten
Anordnung von Sälen und Foyers, die der Bedeutung des RKKs nicht entspricht und
auch keine angemessene Lösung für die Erneuerung des gesamten
Obermünsterquartiers darstellt. 8.3. Stadtentwicklung und Standortimage Ein Kultur-
und Kongresszentrum im kulturellen Zentrum Altstadt entspräche in hohem Maße
den Zielen der Stadtentwicklung. Positive Effekte für die Altstadt,
insbesondere für den im „Entwicklungsschatten“ stehenden südlichen Teil wären
allein aufgrund der sehr reizvollen Situation zwischen historischem Zentrum und
Schloss St. Emmeram zu erwarten. Damit verbunden wäre eine deutliche Stärkung
der Funktion „Kultur“ in der Altstadt. 8.4.
Vermarktung und Betrieb Der
Standort bietet beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermarktung.
Beinahe alle touristisch interessanten Lokalitäten sind auf kurzen Wegen
erreichbar. Die Lage mitten im Welterbe garantiert ein intensives und
unvergessliches Regensburg-Erlebnis, das zur Wiederkehr motiviert. Sämtliche
Altstadt-Hotels aller Kategorien (vorausgesetzt, das Schlosshotel wird
umgebaut) liegen in zumutbarer fußläufiger Entfernung. Ein weiteres Hotel wäre
am Standort realisierbar. 8.5.
Verkehrliche Erschließung 8.5.1. Gesamtsituation Die
Kfz-Erschließung erfolgt über den St.-Petersweg. Ohne Umbau des
Ernst-Reuter-Platzes ist die Erreichbarkeit des Standortes umständlich und
insbesondere für Ortsfremde schwierig nachzuvollziehen, da von der
D.-Martin-Luther-Straße nicht links in den St.-Petersweg abgebogen werden darf. Die
Anlieferung erfolgt mit Rückwärtsfahren direkt aus dem St.-Petersweg. Die
Reisebusse fahren über den St.-Petersweg von Osten an, halten vor dem
Haupteingang des RKK, drehen auf der Vorfläche des Hotels und fahren wieder
nach Osten weg. Die
ÖPNV-Erschließung erfolgt über den zentralen Bustreff Albertstraße. Damit ist
eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen gegeben. Die Entfernung
zwischen Bustreff und RKK liegt aber über 300m, so dass die Fahrgäste für
diesen Weg mehr als 5 Minuten benötigen. Trotz des guten ÖPNV-Angebotes ist
damit die ÖPNV-Erschließung des Standortes nur bedingt gegeben. Auf Grund
der Lage des Standortes am Altstadtrand sind viele touristische Ziele fußläufig
gut zu erreichen. Zur Gewährleistung einer attraktiven Fußwegebeziehung
zwischen Bahnhof bzw. Bustreff und RKK müsste der Gehweg im St.-Petersweg
verbreitert oder eine Anbindung durch den fürstlichen Garten hergestellt
werden. Entfallende
Stellplätze: Pkw 480 Stellplätze
in Parkierungsanlagen in 300 m
Entfernung 0 500 m
Entfernung 720 Auf Grund
des guten ÖPNV-Angebotes, das durch die Entfernung von mehr als 300m zwischen
Haltestelle und RKK relativiert wird, und des Stellplatzangebotes in
Parkierungsanlagen in der Nähe kann ein Abschlag von den 630 benötigten
Stellplätzen begründet werden. Da durch die Realisierung eines RKK an diesem
Standort ca. 480 Stellplätze entfallen, sollten für das RKK Stellplätze in der
Größenordnung der entfallenden Stellplätze realisiert werden. Benötigte
Stellplätze am Standort: 500
(davon 350 für RKK) 100
für Hotel ·
Ohne
Umbau des Ernst-Reuter-Platzes ist die Erschließung des Standortes für ein RKK
nur bedingt gegeben. ·
Das
gute ÖPNV-Angebot wird durch die Entfernung von mehr als 300m zwischen
Haltestelle (zentraler Bustreff Albertstraße) und RKK relativiert. ·
Für
das RKK und andere Altstadtbesucher werden am Standort St.-Petersweg ca. 500
und für das Hotel 100 Stellplätze benötigt. Die Realisierung aller Stellplätze
am Standort wäre wegen der begrenzten zur Verfügung stehenden Fläche nur über
mehrere Tiefgaragengeschosse möglich. ·
Die
Stellplätze könnten an veranstaltungsfreien Tagen auch von Besuchern bzw.
Kunden der Altstadt genutzt werden. Auf Grund des Parkdrucks im Altstadtbereich
würde eine gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze an diesen Tagen wie beim
heutigen Parkhaus angenommen werden. ·
Die
fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom
Standort aus sehr gut. ·
Zur
Gewährleistung einer attraktiven Fußwegebeziehung zwischen Bahnhof bzw.
Bustreff und RKK müsste der Gehweg im St.-Petersweg verbreitert oder eine
Anbindung durch den fürstlichen Garten hergestellt werden. à Auf
Grund des notwendigen Umbaus des Ernst-Reuter-Platzes, der Entfernung von mehr
als 300m zwischen der nächsten Bushaltestelle und dem Standort sowie der
Schwierigkeiten, die benötigten Stellplätze zur Verfügung zu stellen, und der
notwendigen Attraktivierung der Fußwegebeziehung Bahnhof bzw. Bustreff und RKK
ist die verkehrliche Funktionsfähigkeit des Standortes nur bedingt gegeben. 8.6.
Denkmalpflegerische Bewertung Für diesen
Standort wurden angesichts der hohen denkmalpflegerischen Bedeutung zwei
Gutachten an externe Wissenschaftler vergeben und erstellt. Herr Dr. P.
Morsbach erarbeitete eine topographische, städtebauliche und baugeschichtliche
Analyse, während durch Herrn Dr. W. Eichinger ein archäologisches Gutachten
über die untertägige Denkmalsubstanz vorgelegt wurde. Belange der archäologischen Denkmalpflege Wie durch
Herrn Dr. Eichinger ausführlich dargelegt, sind bereits bekannte Bodendenkmäler
im fraglichen Bereich lokalisierbar bzw. kartierbar, nämlich: ·
Die
römische Legionslagermauer, deren Fundament bzw. unterste Lagen aus kolossalem
Quadermauerwerk das gesamte südliche Areal des Standortes durchlaufen, um im
äußersten südwestlichen Bereich nach Norden umzubiegen. Zu dieser Wehrmauer,
die deutschlandweit einen einzigartigen Rang unter den Römerbauten besitzt,
gehörten die vorgelagerte Grabenanlage sowie die rückwärtige Hinterschüttung
(agger) und die begleitende Straße (via sagularis). Es ist damit zu rechnen,
dass große Abschnitte dieser Befestigung im Boden erhalten sind. ·
Die
mittelalterliche Wehranlage Regensburgs, deren Stadtmauer (um 1300) vom
ehemaligen Peterstor ausgehend in einer Linie nach Westen verläuft, die etwa
der südlichen Grenze des St.-Petersweges entspricht. Deren untere Steinlagen
und Fundamente einschließlich einiger Mauertürme dürften noch ungestört im
Boden erhalten sein. ·
Die
arnulfinische Stadtmauer aus der Zeit um 920, welche zwar nicht punktgenau
lokalisierbar ist. Fest seht jedoch, dass diese Stadtmauer in etwa mittig den
heutigen St.-Peters-Weg queren musste und schräg an die römische Lagermauer
anband. Im Falle der Entdeckung dieser Wehrmauer ist mit einer
Erhaltungsforderung zu rechnen. ·
Die
Fläche unter der Ruine der ehemaligen Stiftskirche Obermünster sowie die Ruine
selbst, (vgl. unten), unter welcher bereits in den 1950er Jahren einige
frühmittelalterliche Steinplattengräber im Rahmen von Sondagen aufgefunden
wurden. Sie lassen auf weitere Grablegen hochstehender Adelsschichten
schließen, die ebenso wie vermutete frühere Kirchengrundrisse als herausragende
Bodendenkmäler anzusehen sind. Ferner wird
im genannten Gutachten dargelegt, dass angesichts der erschließbaren
topographischen Verhältnisse innerhalb des südwestlichen Viertels des römischen
Legionslagers mit folgenden antiken Bodendenkmälern zu rechnen ist: ·
Teile
der antiken Kasernenbauten ·
Reste einer römischen Straße (via
quintana) ·
Verdacht
auf einen (bereits früher angegrabenen) Kolossalbau ·
Verdacht
auf einen Sakralbau (Tempel) wegen einschlägiger Funde (antike Statue) Schließlich
wurde im Rahmen des genannten Gutachtens festgestellt, dass insbesondere
südlich der ehemaligen Stiftskirche Obermünster noch sämtliche ungestörten
Reste der mittelalterlichen Klosteranlage im Boden verborgen liegen dürften.
Namentlich unter dem Anwesen St.-Petersweg 13 (Bischöfliches Zentralarchiv)
sind nachweislich entsprechende Bodendenkmäler vorhanden. Abgesehen
von der denkmalpflegerischen Forderung zur ungestörten Erhaltung der bereits
bekannten, oben genannten Bodendenkmäler stellen alle weiteren verbleibenden
Flächen, welche noch nicht durch modernere Kelleranlagen gestört sind,
Verdachtsflächen auf Bodendenkmäler dar. Für den Standort eines RKK erscheint
es nach den bisherigen Planungen unabdingbar, eben diese Flächen mit einer
Tiefgarage zu bebauen. Denkmalpflegerische Konsequenz hieraus wäre folgende
Minimalforderung: Die Durchführung einer fachgemäßen archäologischen
Rettungsgrabung auf Kosten des Verursachers. Hinsichtlich der vorliegenden
Größenordnung ist mit einer mehrjährigen Grabungskampagne zu rechnen, deren
Kostenvolumen – soweit derzeit abschätzbar – die Millionengrenze deutlich
überschreiten dürfte. In diesem Zusammenhang kann nicht zugesichert werden,
dass nach Abschluss der archäologischen Ausgrabung ein freies Baufeld zur
Verfügung steht, da mit der Entdeckung erhaltenswerter historischer Baubefunde
(z. B. mittelalterlicher Kreuzgang) zu rechnen ist. Belange
der Baudenkmalpflege Weitere
Denkmäler, die bereits unter dem gesetzlichen Schutz als eingetragene
Baudenkmäler stehen, sind im unmittelbaren Bereich des geplanten Standortes: ·
Die
Ruine der Stiftskirche Obermünster, Obermünsterplatz 6, mit Campanile,
Mercherdachkapelle und Eremitage ·
Gebäudekomplex
Obermünsterplatz 1 ·
Gebäudekomplex
Obermünsterplatz 3 ·
Gebäudekomplex
Obermünsterplatz 5 ·
Gebäudekomplex
Obermünsterplatz 7 ·
Gebäudekomplex
Obermünsterplatz 11 ·
Gebäudekomplex
Obermünsterstraße 8 ·
Gebäudekomplex
Obermünsterstraße 10 ·
Gebäudekomplex
Obermünsterstraße 14 ·
Gebäudekomplex
Fröhliche-Türken-Straße 12 ·
Gebäudekomplex
St.-Peters-Weg 17 ·
Kelleranlagen
unter St.-Peters-Weg 15 Herr Dr.
Morsbach legt im Rahmen seiner Recherche weiterführende Erkenntnisse zur
erhaltenen Denkmalsubstanz vor. So hat er nachgewiesen, dass: ·
die
komplexe Kellerlandschaft unter den Anwesen St.-Peters-Weg 15 und
Obermünsterstraße 14 noch Mauerzüge des im späten 10. Jh. vom
hl. Wolfgang gegründeten Mittelmünsters enthält. Wesentliche Teile dieses
Damenstifts (z.B. Kirche, Kreuzgang) sind noch heute untertägig ablesbar. ·
im
spätbarocken Nordflügel des ehem. Damenstiftes Obermünster (Obermünsterplatz 7)
auch im aufgehenden Mauerwerk noch Teile der gotischen Stiftspfarrkirche
St. Dionysius stecken. Im Falle einer Einbeziehung dieses Gebäudeflügels
in eine RKK-Planung müsste aus der Sicht der Denkmalpflege die Unantastbarkeit
der betroffenen Mauerzüge gefordert werden. Angesichts
dieser neuen Erkenntnisse erhält die ohnehin bereits bestehende
Denkmaleigenschaft der Gebäudekomplexe im Bereich der ehemaligen Stifte Ober-
und Mittelmünster eine neue Dimension. War die überregionale historische und
kunsthistorische Bedeutung des Obermünsters bereits bekannt, ist die Entdeckung
der untertägig erhaltenen Reste des Mittelmünsters als spektakulär zu bewerten. Fazit: Nach
Zusammenführung der bau- und bodendenkmalpflegerischen Forderungen, die aus der
wissenschaftlichen Überprüfung des Standorts Obermünsterquartier resultieren,
wird aus Sicht der Denkmalpflege von einer weiteren Beplanung des Areals
dringend abgeraten. 8.7.1. Landschafts- und Naturschutz Der
Standort ist größtenteils durch vorhandene Bebauung geprägt und für das
Kriterium Naturschutz für diesen Teil als unproblematisch einzustufen. 8.7.2. Hochwasser Der Standort ist hochwasserfrei. 8.7.3. Altlasten Es besteht kein Altlastenverdacht. 8.8.
Umsetzungsrisiken Aufgrund
der denkmalpflegerischen Situation im Obermünsterquartier und der daraus
resultierenden Unwägbarkeiten ist vor allem der Faktor Zeit bei der
Realisierung des Projekts eine völlig unkalkulierbare Größe. Die Umsetzung des
vorgegebenen Bauprogramms ist unter diesen Umständen nicht annähernd planbar.
Die Funde sind zudem von einer herausragenden Qualität, die dringend nahe legen,
den Standort nicht weiter zu verfolgen. Ein weiteres hohes Umsetzungsrisiko
bergen die sicher sehr hohen Kosten für die Erstellung der Ersatzbauten für die
bischöfliche Administration. 9.
Kunstforum Ostdeutsche Galerie Standortdaten: Grundstücksgröße: nicht
eindeutig bestimmbar; aber möglichst geringe Eingriffe in Stadtpark als Ziel Bauleitplanung: im
FNP als Fläche für Gemeinbedarf (Kunstforum Ostdeutsche Galerie)
und Grünfläche (Park) dargestellt Aktuelle Nutzung: Kunstforum
Ostdeutsche Galerie; Stadtpark Grundbesitz: Stadt
Regensburg; Stiftung Ostdeutsche Galerie (Erbpacht) Flächenverfügbarkeit: gegeben 9.1.
Funktionsgerechte Unterbringung Das
Grundkonzept sieht vor, den mittleren und kleineren Saal und die Seminarräume
im bestehenden Museumsgebäude unterzubringen und für den großen Saal einen
Neubau zu errichten, der baulich mit dem Bestand verbunden ist. Der
Verbindungsbau dient gleichzeitig als Eingang und erfüllt eine Art
Scharnierfunktion für die beiden Gebäudeteile. Großer Saal und Tagungstrakt
können bei Bedarf auch problemlos getrennt voneinander betrieben werden, ohne
dass sich parallel laufende Veranstaltungen stören. Anzumerken bleibt
allerdings, dass die im Raumprogramm vorgegebenen Flächen im Bestandsgebäude
nicht vollständig nachgewiesen werden können. Ebenfalls nachteilig wirkt sich
das Fehlen eines Hotels in unmittelbarer Nähe aus. Der mögliche Umbau des
E.ON-Verwaltungsgebäudes an der Prüfeninger Straße zu einem Hotel könnte dieses
Manko zwar lindern, aber nicht vollkommen ausgleichen. 9.2.
Städtebauliche Einbindung Ähnlich wie
am Standort Prüfeninger Straße erstreckt sich der Neubau auch hier entlang der
Straße am Rande des Parks, um die Eingriffe in die Freifläche möglichst gering
zu halten. Die Höhenentwicklung des neuen Saalbaus ist noch verträglich, die
Einbindung in die Umgebung gelingt ebenfalls. Durch die winkelförmige
Verbindung von Bestand und Neubau entstehen zwei reizvolle Plätze – als Vorfeld
und Eingangssituation zur Straße hin und nach Süden zum Park. Dies führt jedoch,
auch im Vergleich zum „gegenüber“ liegenden Standort „Prüfeninger Straße“, zu
größeren Eingriffen in den Park. 9.3. Stadtentwicklung und Standortimage Ein Ziel im
Regensburg Plan 2005 ist die bessere Versorgung des mittleren und inneren
Westens mit allgemein nutzbaren Freiflächen. Diesem Ziel würde der Bau eines
Kultur- und Kongresszentrums im Randbereich des Stadtparks widersprechen.
Grundsätzlich ist dieser Bereich nicht für oberzentrale Einrichtungen
vorgesehen. Durch das Kunstforum Ostdeutsche Galerie ist der Standort jedoch
als „Kulturort“ sehr gut eingeführt. 9.4.
Vermarktung und Betrieb Für den
Standort „Kunstforum Ostdeutsche Galerie“ gelten aus Betreiber- und
Vermarktungssicht beinahe identische Aussagen wie für die Prüfeninger Straße.
Die Lage am Stadtpark ist durchaus attraktiv, die auch hier vorhandene
Entfernung zur Altstadt (wenn auch nicht so ausgeprägt wie bei der Prüfeninger
Straße) ist durch die vergleichsweise günstige Busverbindung zumindest
teilweise kompensierbar. Das Fehlen von Hotels im Umfeld und die relativ weite
Distanz zum angedachten Hotel im E.ON Verwaltungsgebäude sind spürbare
Vermarktungsnachteile. Insgesamt gesehen könnte ein Kultur- und Kongresszentrum
an dieser Stelle aber zufrieden stellend betrieben werden – vorausgesetzt, am
E.ON-Standort Prüfeninger Straße entsteht ein entsprechendes Hotel. 9.5.
Verkehrliche Erschließung 9.5.1. Gesamtsituation Die
Kfz-Erschließung erfolgt über den Knotenpunkt
Dr.-Johann-Maier-Straße/Gumpelzhaimerstraße/Hochweg. Zur leistungsfähigen
Abwicklung muss der Knotenpunkt signalisiert werden und ein Fahrstreifen für
Linksabbieger aus der Dr.-Johann-Maier-Straße eingerichtet werden. Aus der
Prüfeninger Straße wäre der Standort über den Platz der Einheit nur bei Umbau
des Platzes in einen Kreisverkehrsplatz zu erreichen. Die
Anlieferung erfolgt unabhängig über einen Anlieferbereich westlich des RKK. Für die
Reisebusse wird vor dem RKK eine Busbucht in der Dr.-Johann-Maier-Straße
eingerichtet. Diese Bucht ist nur aus Norden und Westen zu erreichen. Die
Abfahrt erfolgt ausschließlich nach Osten. Die direkte
ÖPNV-Erschließung erfolgt über die Linien 6 und 11. In einer Entfernung von ca.
300 m befinden sich noch zwei weitere Haltestellen (Linien 1 und 4). Eine
direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben. Für
Veranstaltungen ist ggf. ein Shuttle zwischen RKK und Bustreff Albertstraße
notwendig. In
fußläufiger Entfernung (500m -1.000m) liegt der östliche Teil der Altstadt. Entfallende
Stellplätze: 0 Stellplätze
in Parkierungsanlagen in 300 m
Entfernung 0 500 m
Entfernung 262
im E.ON-Parkhaus Mit den
bestehenden Linien ist der Standort gut erschlossen. Eine direkte Anbindung
aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben, so dass sich mit dem
vorhandenen Angebot eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründen
lässt. Stellplätze
im vorhandenen, frei werdenden E.ON-Parkhaus können für ein RKK am Standort
Kunstforum Ostdeutsche Galerie zunächst nicht einbezogen werden (Entfernung,
Eigentumsverhältnisse). Damit sind am Standort alle benötigten Stellplätze
planerisch vorzuhalten. Benötigte
Stellplätze am Standort: 630 für RKK 100
für Hotel ·
Für
die Kfz-Erschließung sind eine Signalisierung des Knotenpunktes
Dr.-Johann-Maier-Straße/Gumpelzhaimerstraße/Hochweg sowie die Einrichtung eines
Fahrstreifens für Linksabbieger aus der Dr.-Johann-Maier-Straße notwendig. ·
Zur
Gewährleistung einer guten Erreichbarkeit des Standortes ist ein Umbau des
Platzes der Einheit in einen Kreisverkehrsplatz notwendig. Auch mit Umbau in
einen Kreisverkehrsplatz wird es in der Gumpelzhaimerstraße sowie im
Alleengürtel zu deutlichen Mehrbelastungen kommen. ·
Über
die Haltestelle „Ostdeutsche Galerie“ ist der Standort an die Linien 6 und 11
direkt angebunden. Mit diesen beiden Linien ist der Standort gut erschlossen,
eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist aber nicht gegeben.
Mit diesem ÖPNV-Angebot lässt sich eine Reduzierung der benötigten Stellplätze
nicht begründen. Bei größeren Veranstaltungen kann das Einrichten eines
Shuttleverkehrs zwischen Bustreff Albertstraße und RKK notwendig werden. ·
Für
das RKK werden am Standort Kunstforum Ostdeutsche Galerie 630 und für das Hotel
100 Stellplätze benötigt. Die Stellplätze können in einer Tiefgarage
nachgewiesen werden. ·
Für
eine gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien
Tagen, die sich an den Tarifen der Altstadt-Parkhäuser anlehnt, besteht kaum
Bedarf. Es ist aber nicht auszuschließen, dass bei einer angepassten
Gebührenstruktur die bestehenden Stellplätze von Langzeitparkern angenommen
werden. ·
Die
fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom
Standort aus gegeben. Die attraktivsten Bereiche der Altstadt sind jedoch
fußläufig nur über lange Wege von mehr als 1 km zu erreichen. à Die verkehrliche Funktionsfähigkeit des
Standortes ist grundsätzlich gegeben. Aber mit Umbau des Platzes der Einheit in
einen Kreisverkehrsplatz kommt es zu Zusatzbelastungen in der
Gumpelzhaimerstraße sowie im Alleengürtel. 9.6.
Denkmalpflegerische Bewertung Belange der Baudenkmalpflege: Der Standort Dr.-Johann-Maier-Straße
wird vor allem durch die Kunsthalle Ostdeutsche Galerie (Kuppelbau mit
Portikus, 1910 von Woldemar Anding errichtet) sowie dem Anwesen
Dr.-Johann-Maier-Str. 7 (ehem. Schießhaus der
Pürschbüchsen-Schützengesellschaft, Walmdachhaus, 2. Viertel 19. Jh.) geprägt.
Beide Objekte sind in der Denkmalliste der Stadt Regensburg verzeichnet. Zudem
befindet sich der Standort in der Welterbe-Pufferzone. Der westlich anschließende Bereich
ist dem ebenfalls in der Denkmalliste verzeichneten Stadtpark zuzurechnen.
Eingriffe in den Stadtpark sind, ähnlich wie beim Standort E.ON-Gelände, auf
ein unabdingbares Maß zu reduzieren. Unabhängig von den Eingriffen in die
Freiflächen muss der Entwicklung der Baumassen sowie der Höhenentwicklung der
Gebäude großer Bedeutung zugemessen werden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund
der Nähe zum Welterbeareal Altstadt Regensburg mit Stadtamhof. Bodendenkmalpflegerische Belange: Es besteht Verdacht auf
vorgeschichtliche und römische Siedlungsspuren. Die Maßnahme wäre durch
routinemäßiges Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege lösbar:
Archäologische Sondagen und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der Baumaßnahme auf
Kosten des Verursachers. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem
Flächenverlust ist kaum zu rechnen. 9.7.1.
Landschafts- und Naturschutz Der
Standort ist derzeit von der vorhandenen Bebauung der Ostdeutschen Galerie, gärtnerisch
sehr hochwertigen Grünanlagen und dem dichten alten Baumbestand des Stadtparks
mit zum Teil sehr wertvollen Einzelbäumen geprägt. Der Stadtpark hat als
großflächiges Gartendenkmal eine sehr große Bedeutung für die Naherholung sowie
für die Frischluftversorgung der Bewohner der westlichen Altstadt und die an
ihn angrenzenden Wohnquartiere. Eine mit
dem Vorhaben verbundene Flächenreduzierung des Park mit einer gleichzeitigen
Zunahme baulicher Strukturen (Stadthalle und städtischer Platz) kann funktional
in der Umgebung nicht ausgeglichen werden, so dass eine dauerhafte Entwertung
der kleinklimatischen und Erholungsfunktion des Parks die Folge wäre. Daneben
käme es auch zu erheblichen Eingriffen in die Biotopfunktion der Flächen, die
mit dem Verlust des alten, weit entwickelten Baumbestandes (zahlreiche Bäume
mit Stammumfängen von über 200 bis 380 cm) nur langfristig kompensierbar wäre. Die
Umsetzung der vorliegenden Planung hätte voraussichtlich den Verlust von 39 Bäumen,
die unter die Baumschutzverordnung fallen, zur Folge. 9.7.2.
Hochwasser Der
Standort ist hochwasserfrei. 9.7.3.
Altlasten Es besteht
kein Altlastenverdacht. 9.8.
Umsetzungsrisiken Die Realisierung eines RKK mit Hotel
an dieser Stelle wäre in erster Linie abhängig vom Neubau des Kunstforums
Ostdeutsche Galerie an einem anderen innerstädtischen Standort. Ob ein
derartiger neuer Museumsbau zustande kommt, ist derzeit noch völlig offen. Ebenfalls nicht sicher ist, ob das
E.ON-Verwaltungsgebäude für eine Umnutzung in ein Hotel zur Verfügung stünde. Standortdaten: Grundstücksgröße: bei
weitem ausreichend (30.000 qm) Bauleitplanung: im
FNP als Fläche für Bahnanlagen dargestellt Aktuelle Nutzung: Brachfläche Grundbesitz: Privateigentümer Flächenverfügbarkeit: grundsätzliche Verkaufsbereitschaft
gegeben 10.1. Funktionsgerechte Unterbringung Der repräsentative Hauptbaukörper
des Kultur- und Kongresssaales ist zur Bahn angeordnet. Er entfaltet eine stadtbildprägende
Fernwirkung und fügt sich in den städtebaulichen Maßstab der Umgebung günstig
ein. Der bewusst nach Nordwest angeordnete, schallgeschützte Hotelbaukörper
rundet das Quartier zur Ladehofstraße oder zur verlängerten Bahnhofstraße
ab. Der gemeinsame Foyerbereich fasst den Innenhof und verbindet, gut
überschaubar, alle wichtigen Funktionsbereiche. Als Solitärbaukörper am
Brückenplatz mit extravaganter Architektur begrüßt das Forum Reginae die Gäste
und vorbeifahrenden Innenstadtbesucher. Ein Brückturm bildet eine interessante
Torsituation und enthält kulturelle und gastronomische Nutzungen, die den neuen
Platzraum beleben. 10.2. Städtebauliche Einbindung Der stadtgebildprägende und
repräsentative Gebäudekomplex des RKK prägt den süd-westlichen Innenstadtzugang
analog der Arcaden mit Cinemaxx beim süd-östlichen Innenstadtzugang. Die
Kumpfmühler Brücke erhält einen adäquaten stadträumlichen Brückenplatz mit
einer torartigen beidseitigen Bebauung. Das RKK wird in einem Quartiersblock
mit großzügigem Innenhof geplant. Einerseits ergeben sich attraktive Ausblicke
und Ansichten des RKK nach Süden,
andererseits wird zur schallgeschützen Nordseite des Quartiers das Hotel
eingeplant. Der Stadtraum zur Brücke mit einer Piazza und der geschützte
Innenhof geben dem städtebaulichen Projekt günstige Gesamtproportionen. Auch
östlich der Kumpfmühler Brücke sollte eine repräsentative Freiraum - und
Baukörperergänzung geplant werden. Nur so kann das RKK an die Altstadt
angebunden und eine Inselsituation vermieden werden. Die Freiraumgestaltung ist
von alleeartigen Baumreihen geprägt, so dass sich gerade im Umfeld des Hotels
angenehme Grünräume ergeben. Östlich der Brückenrampe soll eine kleine
parkartig gestaltete Grünfläche den Fußweg in die Altstadt, zum Alleengürtel
und zum Schlossareal aufwerten. 10.3. Stadtentwicklung und Standortimage Durch die
Nachfolgenutzung der ehemaligen Bahnflächen bietet sich die Möglichkeit, ein
neues Stadtquartier zu entwickeln und den Bereich an der Ladehofstraße stärker
an die Innenstadt anzubinden. Dennoch bleiben berechtigte Zweifel, ob dies in
einem für das geplante Kultur- und Kongresszentrum notwendigen Maß gelingen
kann. Trotz der relativen Nähe zur Altstadt und der Lage nördlich der
Bahnanlagen ist die Ladehofstraße ein relativ isolierter Standort ohne Bezug
zum Stadtzentrum. Zwar gab es zwischenzeitlich künstlerische Nutzungen in
bestehenden Räumlichkeiten (Kunstverein Graz, Kunstkaufhaus), die Ladehofstraße
als kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt Regensburgs ist letztlich
aber schwer vorstellbar. 10.4. Vermarktung und Betrieb Der
fehlende Bezug zum Stadtzentrum, dem eigentlichen Alleinstellungsmerkmal
Regensburgs, würde wohl auch einem ambitionierten Management die Aufgabe
erschweren, ein Kultur- und Kongresszentrum an der Ladehofstraße im harten
Wettbewerb erfolgreich zu vermarkten. Hinzu kommt ein Umfeld, das bislang
weitgehend frei ist von gastronomischen Einrichtungen oder Hotels. Ob an dieser
Stelle ein Hotelbetreiber gefunden werden könnte, ist zumindest zweifelhaft. 10.5. Verkehrliche Erschließung 10.5.1. Gesamtsituation Die
Kfz-Erschließung erfolgt über den Knotenpunkt Bahnhofstraße/
Ladehofstraße/Kumpfmühler Brücke/Kumpfmühler Straße. Zur leistungsfähigen
Abwicklung bei Veranstaltungen wird der Kfz-Verkehr von der Kumpfmühler Brücke
rechts in die Bahnhofstraße und von dort rechts in eine neue Erschließungsstraße
in die Tiefgarage geführt. Der Verkehr von der Kumpfmühler Straße wird rechts
in die Ladehofstraße und von dort in die Tiefgarage geführt. Für die beiden
Zufahrtsströme sind separate Tiefgaragenrampen vorgesehen. Die
Anlieferung erfolgt unabhängig über die neue südliche Erschließungsstraße über
einen Anlieferbereich südlich des RKK. Für die
Reisebusse wird im Westen des RKK eine Busbucht in der neuen
Erschließungsstraße eingerichtet. Diese Bucht ist aus allen Richtungen zu
erreichen. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich nach Osten. Die
ÖPNV-Erschließung erfolgt über die Linien 2 und 8. Im Bereich des RKK sollten
zwei neue Haltestellen eingerichtet werden. Eine direkte Anbindung aller
Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen ist ggf. ein
Shuttle zwischen RKK und Bustreff Albertstraße notwendig. In
fußläufiger Entfernung (500m-1.000m) liegt der südöstliche Teil der Altstadt.
Die fußläufige Erreichbarkeit des Standortes ist heute unattraktiv. Entfallende
Stellplätze: 0 Stellplätze
in Parkierungsanlagen in 300 m
Entfernung 0 500 m
Entfernung 0 Mit den
beiden Buslinien ist der Standort gut erschlossen. Eine direkte Anbindung aller
Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben, so dass sich mit dem vorhandenen
Angebot eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründen lässt. Im
Umfeld des Standortes können keine vorhandenen Stellplätze genutzt werden.
Damit müssen am Standort alle benötigten Stellplätze realisiert werden. Benötigte
Stellplätze am Standort: 630
für RKK 100
für Hotel ·
Die
Kfz-Erschließung ist über den Knotenpunkt Bahnhofstraße/ Ladehofstraße/
Kumpfmühler Brücke/ Kumpfmühler Straße gewährleistet. ·
Zur
leistungsfähigen Abwicklung des Kfz-Verkehrs bei Veranstaltungen sollte das
Linksabbiegen von der Kumpfmühler Brücke in die Ladehofstraße unterbunden
werden. Der aus Süden zufahrende Kfz-Verkehr wird von der Kumpfmühler Brücke
rechts in die Bahnhofstraße und von dort rechts über eine neue
Erschließungsstraße in die Tiefgarage geführt. ·
Mit
zwei neuen Haltestellen im Bereich des RKK, die evtl. nur bei Veranstaltungen
im RKK genutzt werden, kann der Standort an die Linien 2 und 8 angebunden
werden. Mit diesen beiden Linien ist der Standort gut erschlossen, eine direkte
Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist aber nicht gegeben. Mit diesem
ÖPNV-Angebot lässt sich eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht
begründen. Bei größeren Veranstaltungen kann das Einrichten eines
Shuttleverkehrs zwischen Bustreff Albertstraße und RKK notwendig werden. ·
Für
das RKK werden am Standort Schenker-Areal 630 und für das Hotel 100 Stellplätze
benötigt. Die Stellplätze können in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. ·
Für
die gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien
Tagen besteht kein Bedarf. ·
Die
fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom
Standort aus grundsätzlich gegeben. Die fußläufige Anbindung des Standortes ist
aber unattraktiv. Die attraktivsten Bereiche der Altstadt sind fußläufig nur
über lange Wege von mehr als 1km zu erreichen. 10.6. Denkmalpflegerische Bewertung Belange der Baudenkmalpflege: Wenngleich das Areal Teil der Pufferzone des Welterbes ist,
scheint die Projektentwicklung bei diesem Standort eher unproblematisch zu
sein. Im Umfeld der Ladehofstraße befindet sich mit dem 1905 von Friedrich
Niedermayer errichteten Justizgebäude ein bedeutendes Baudenkmal, dessen
Wirkung bei einer Projektentwicklung für ein RKK zu berücksichtigen ist. Bodendenkmalpflegerische Belange: Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind zahlreiche Bestattungen
des so genannten Großen Gräberfeldes der Römerzeit sowie vorgeschichtlicher
Siedlungsspuren vorhanden. Die Maßnahme wäre durch routinemäßiges Vorgehen im Sinne der
archäologischen Denkmalpflege lösbar: Archäologische Sondagen und ggf.
Ausgrabungen würden im Vorfeld der Baumaßnahme auf Kosten des Verursachers
durchgeführt. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem
Flächenverlust ist zu rechnen (z. B. steinerne Grabbauten), jedoch wohl nur punktuell
und kleinflächig. 10.7.1. Landschafts- und Naturschutz Der
Standort ist beinahe zu 100 % versiegelt bzw. überbaut und weist abgesehen von
Einzelbäumen geringer Wertigkeit keinerlei Grünflächen auf. Lediglich an der
nördlichen Auffahrtsrampe der Kumpfmühler Brücke sowie an der ostexponierten
Böschung dieser Auffahrtsrampe sind Baumreihen und ältere Gehölzgruppen
vorhanden, die in dem vorliegenden Entwurf dargestellt bzw. in den geplanten Park
(nördlich neues Dienstleistungsgebäude) integriert werden können. Mit dem Bau
würde der Grünflächenanteil im überplanten Bereich steigen, was sich positiv
auf das Biotopflächenangebot, das Kleinklima und das Stadtbild auswirken würde.
Es sind daher keine Beeinträchtigungen, sondern Aufwertungen des
Kriteriums Naturschutz zu erwarten. 10.7.2. Hochwasser Der
Standort ist hochwasserfrei. 10.7.3. Altlasten Wegen der
früheren Bahnnutzung besteht Altlastenverdacht. Es wurden aber noch keine
Untersuchungen durchgeführt, so dass derzeit keine Aussagen über Art und Umfang
eventuell vorhandener Altlasten möglich sind. 10.8. Umsetzungsrisiken Es sind
derzeit keine Faktoren bekannt, die eine zügige Umsetzung des Projekts an
dieser Stelle verhindern würden. Die in der
Tabelle aufgeführten Kosten für Grund- und Immobilienerwerb, Bauwerke und
verkehrliche Maßnahmen beruhen auf Bodenrichtwerten, indizierten
Vergleichsobjekten und Annahmen der Verwaltung bzw. der beteiligten
Planungsbüros. Die Ermittlung von Kosten ohne ein konkret vorliegendes und
durchgeplantes Bauwerk kann allenfalls als „überschlägige Kostenschätzung“
beschrieben werden. Deshalb sind die Zahlen als Größenordnung und Annäherung an
die Wirklichkeit, nicht aber als belastbare Daten zu interpretieren. Tab.:
Überschlägige Kostenschätzung
* Bewertung stadteigener Flächen nach
Bodenrichtwertkarte ** Bauwerk ohne Parkierungsanlage
ca. 57 Mio € (gegenüber ca. 50 Mio € in 1998) *** darin enthalten sind die Kosten für den
Neubau von 4.900 qm Museumsfläche (=aktuelle
KOG-Nutzfläche). Die
Gesamtschau zeigt, dass sich fünf von acht Standorten im selben Kostenkorridor
befinden. Das „ehemalige Eisstadion“ am Unteren Wöhrd liegt deshalb nicht in
dieser Klasse, weil – methodisch grundsätzlich richtig – auch den im Eigentum
der Stadt Regensburg befindlichen Grundstücken ein den Bodenrichtwerten
entsprechender Wert zugeordnet wurde. Würden jedoch nur die für die Stadt
Regensburg de facto ausgabewirksamen Kosten für den Erwerb von
Fremdgrundstücken und die Verlagerung der Jugendherberge berücksichtigt, käme
das ehemalige Eisstadion ebenfalls in die günstigere Kostenkategorie. Einen
klaren „Ausreißer“ bildet der „St.-Petersweg“ insbesondere aufgrund der
Tatsache, dass sämtliche dort vorhandenen Einrichtungen (ca. 15.000 m2 Nutzfläche) auf ein anderes innerstädtisches
Grundstück umgesiedelt werden müssten. Die Realisierung eines Kultur- und
Kongresszentrums am St. Petersweg erscheint damit auch wirtschaftlich nicht
mehr darstellbar. Beim
Standort Ernst-Reuter-Platz müssen neben den in der Tabelle aufgeführten
verkehrlichen Maßnahmen noch die Kosten des Neubaus eines zentralen
Omnibusbahnhofs (als Ersatz für den Bustreff Albertstraße) beachtet werden.
Grob geschätzt ist für die ca. 30 Haltestellen ein Betrag von rund 7 Mio. €
anzusetzen, von denen unter der Voraussetzung einer Förderung nach GVFG etwa 2
Mio. € (30 %) bei der Stadt Regensburg verbleiben würden. Da die Umgestaltung
des Bahnhofsvorplatzes und die damit mögliche Neuordnung und Optimierung des
ÖPNV an dieser Stelle ein vom Kultur- und Kongresszentrum unabhängiges
Planungsziel der Stadt Regensburg darstellt, kann der finanzielle Aufwand dafür
nicht diesem zugerechnet werden. Die ohnehin fällige Maßnahme würde de facto
nur zeitlich vorgezogen. 12.
Zusammenfassung und Bewertung In
nachfolgender Bewertungsmatrix sind diejenigen Prüfkriterien, die vorher im
Text ausführlich gewürdigt wurden, nun in kompakter Form mittels Bewertungen
ausgeführt. Die Gesamtnote wird analog den Schulnoten gebildet. Die
Untersuchung hat gezeigt, dass an allen Standorten die funktionsgerechte
Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums grundsätzlich möglich ist, am
St.-Petersweg allerdings nur mit letztlich nicht hinnehmbaren Eingriffen in
bodendenkmalpflegerisch wertvolle Substanz. In der Bewertungsmatrix ist der
Standort Kunstforum Ostdeutsche Galerie deutlich abgeschlagen. Auffallend ist,
dass die Standorte Friedenstraße, Ladehofstraße, Prüfeninger Straße und
Bäckergasse relativ einheitlich bewertet würden, wenn man die
stadtentwicklungsplanerischen Effekte sowie die Vermarktbarkeit außer Acht
lassen würde. Diese sind entweder denkmalpflegerisch oder aus
naturschutzfachlicher Sicht unbedenklich oder weisen ein geringes Umsetzungsrisiko
auf. Gerade aber
die Effekte für die Stadtentwicklung und die Vermarktungsaspekte sind
diejenigen Kriterien, die den dauerhaften Erfolg eines Kultur- und
Kongresszentrums gewährleisten. Beide Kriterien werden deshalb in der
Bewertungsmatrix doppelt gewichtet. Der
Ernst-Reuter-Platz nimmt eine klare Spitzenstellung ein, gefolgt vom Unteren
Wöhrd. Diese Reihung ergibt sich auch dann, wenn auf die doppelte Gewichtung
der beiden Kriterien Stadtentwicklung und Vermarktbarkeit verzichtet werden
würde. Die mit dem Bau eines Kultur- und Kongresszentrums am Ernst-Reuter-Platz
verbundenen städtebaulichen, stadtentwicklungsplanerischen und verkehrlichen
Verbesserungen im Umfeld wären bestechend, auch wenn der Standort im Falle der
Umsetzung des Projekts nicht unproblematisch ist. Nicht zu vergessen ist die
Stärkung der beiden wichtigen Altstadtfunktionen „Kultur“ und „Tourismus“. Auch
die Akzeptanz des Ernst-Reuter-Platzes als Ort für Kunst und Kultur seitens der
Bevölkerung wäre leichter erreichbar als bei einem periphereren Standort.
Gleichzeitig wären am Ernst-Reuter-Platz für das Kongressgeschäft viele
wichtige logistische Vorteile gegeben (Hotels, verkehrliche Anbindung, kurze
Wege). Mit einem Kultur- und Kongresszentrum am Ernst-Reuter-Platz könnte ein
weiterer Meilenstein zur (Alt)stadtentwicklung geleistet werden, der an
anderen, mehr oder weniger isolierten Standorten, selbst mit hohem Aufwand in
dieser Form nicht gelänge. Bewertungsmatrix
§ ++
sehr gut = Note 1 § +
gut = Note 2 § O
befriedigend = Note 3 § -
mangelhaft = Note 4 § - -
ungenügend = Note 5 Die
Verwaltung schlägt vor, zunächst nur den Ernst-Reuter-Platz als Standort für
ein Kultur- und Kongresszentrum weiterzuverfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger
sind dabei intensiv über die Entscheidungsfindung des Stadtrats zu informieren. Die
Verwaltung muss in der Folgezeit umgehend die Umsetzbarkeit dieses bevorzugten
Standorts noch intensiver prüfen. Insbesondere müssen das evtl. Vorhandensein
eines jüdischen Friedhofes, Fragen des Grunderwerbs sowie die Rahmenbedingungen
für die Verlagerung des Bustreffs und für eine Hotelinvestition abschließend
geklärt werden. Sollten
diese Prüfungen zu dem Ergebnis kommen, dass die Realisierung eines RKK an
diesem Standort nicht möglich ist, sollten umgehend die Planungen für den
Standort Unterer Wöhrd fortgeführt werden, d. h. die Ausschreibung eines
Architektenwettbewerbs und parallel dazu die Vorbereitung eines
Investoren-Auswahlverfahrens.
Anlagen:
Planungen für alle untersuchten Standorte |
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