Vorlage - VO/08/3654/66  

 
 
Betreff: Regensburger Kultur- und Kongresszentrum; Standortuntersuchung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
GS Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, Kulturausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen Entscheidung
08.10.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des GS Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, des Kulturausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

Standortuntersuchung RKK – Gliederung

 

Inhaltsverzeichnis

Standortuntersuchung RKK – Gliederung              1

1.     Ausgangssituation                  4

2.     Aufgabenstellung und Bewertungskriterien            4

2.1          Aufgabenstellung                4

2.2          Bewertungskriterien                5

3.     Bäckergasse                    7

3.1.        Funktionsgerechte Unterbringung            7

3.2.        Städtebauliche Einbindung              7

3.3.        Stadtentwicklung und Standortimage                                                                  8

3.4.        Vermarktung und Betrieb                                                                                     8

3.5.        Verkehrliche Erschließung                                                                         8

3.5.1.     Gesamtsituation                                                                                                   8

3.5.2.     Parken                    9

3.5.3.     Bewertung                  9

3.6.        Denkmalpflegerische Bewertung              9

3.7.        Umweltbelange                                                                                                    10

3.7.1.     Landschafts- und Naturschutz                                                                            10

3.7.2.     Hochwasser                                                                                                         10

3.7.3.     Altlasten                                                                                                               10

3.8.        Umsetzungsrisiken                10

4.     Unterer Wöhrd (ehemaliges Eisstadion)                                                                        11

4.1.        Funktionsgerechte Unterbringung            11

4.2.        Städtebauliche Einbindung              12

4.3.        Stadtentwicklung und Standortimage                                                                  12

4.4.        Vermarktung und Betrieb                                                                                     12

4.5.        Verkehrliche Erschließung              12

4.5.1.     Gesamtsituation                                                                                                   12

4.5.2.     Parken                    13

4.5.3.     Bewertung                  13

4.6.        Denkmalpflegerische Bewertung              14

4.7.        Umweltbelange                  14

4.7.1.     Landschafts- und Naturschutz                                                                            14

4.7.2.     Hochwasser                                                                                                         14

4.7.3.     Altlasten                                                                                                               14

4.8.        Umsetzungsrisiken                                                                                              15

5.     Ernst-Reuter-Platz (Keplerareal)         15

5.1.        Funktionsgerechte Unterbringung            15

5.2.        Städtebauliche Einbindung              16

5.3.        Stadtentwicklung und Standortimage                                                                  16

5.4.        Vermarktung und Betrieb                                                                                     16

5.5.        Verkehrliche Erschließung              17

5.5.1.     Gesamtsituation                                                                                                   17

5.5.2.     Parken                    17

5.5.3.     Bewertung                  18

5.6.        Denkmalpflegerische Bewertung              18

5.7.        Umweltbelange                  19

5.7.1.     Landschafts- und Naturschutz                                                                            18

5.7.2.     Hochwasser                                                                                                         19

5.7.3.     Altlasten                                                                                                               19

5.8.        Umsetzungsrisiken                        19

6.     Friedenstraße                    19

6.1.        Funktionsgerechte Unterbringung            20

6.2.        Städtebauliche Einbindung              20

6.3.        Stadtentwicklung und Standortimage                                                                  20

6.4.        Vermarktung und Betrieb                                                                                     20

6.5.        Verkehrliche Erschließung              21

6.5.1.     Gesamtsituation                                                                                                   20

6.5.2.     Parken                    21

6.5.3.     Bewertung                  21

6.6.        Denkmalpflegerische Bewertung              22

6.7.        Umweltbelange                  22

6.7.1.     Landschafts- und Naturschutz                                                                            22

6.7.2.     Hochwasser                                                                                                         22

6.7.3.     Altlasten                                                                                                               22

6.8.        Umsetzungsrisiken                        23

7.     Prüfeninger Straße (E.ON)          23

7.1.        Funktionsgerechte Unterbringung            23

7.2.        Städtebauliche Einbindung              23

7.3.        Stadtentwicklung und Standortimage                                                                  23

7.4.        Vermarktung und Betrieb                                                                                     24

7.5.        Verkehrliche Erschließung              24

7.5.1.     Gesamtsituation                                                                                                   24

7.5.2.     Parken                    24

7.5.3.     Bewertung                  25

7.6.        Denkmalpflegerische Bewertung              25

7.7.        Umweltbelange                  26

7.7.1.     Landschafts- und Naturschutz                                                                            25

7.7.2.     Hochwasser                                                                                                         26

7.7.3      Altlasten                                                                                                               26

7.8.        Umsetzungsrisiken                        26

8.     St. Petersweg                    26

8.1.        Funktionsgerechte Unterbringung            27

8.2.        Städtebauliche Einbindung              27

8.3.        Stadtentwicklung und Standortimage                                                                  27

8.4.        Vermarktung und Betrieb                                                                                     27

8.5.        Verkehrliche Erschließung              28

8.5.1.     Gesamtsituation                                                                                                   28

8.5.2.     Parken                    28

8.5.3.     Bewertung                  29

8.6.        Denkmalpflegerische Bewertung              29

8.7.        Umweltbelange                  31

8.7.1.     Landschafts- und Naturschutz                                                                            31

8.7.2.     Hochwasser                                                                                                         31

8.7.3.     Altlasten                                                                                                               31

8.8.        Umsetzungsrisiken                                                                                              32

9.     Kunstforum Ostdeutsche Galerie              32

9.1.        Funktionsgerechte Unterbringung            32

9.2.        Städtebauliche Einbindung              32

9.3.        Stadtentwicklung und Standortimage                                                                  32

9.4.        Vermarktung und Betrieb                                                                                     32

9.5.        Verkehrliche Erschließung              33

9.5.1.     Gesamtsituation                                                                                                   33

9.5.2.     Parken                    33

9.5.3.     Bewertung                  34

9.6.        Denkmalpflegerische Bewertung              34

9.7.        Umweltbelange                  35

9.7.1.     Landschafts- und Naturschutz                                                                            34

9.7.2.     Hochwasser                                                                                                         35

9.7.3.     Altlasten                                                                                                               35

9.8.        Umsetzungsrisiken                        35

10.   Ladehofstraße                    35

10.1.      Funktionsgerechte Unterbringung            36

10.2.      Städtebauliche Einbindung              36

10.3.      Stadtentwicklung und Standortimage                                                                  36

10.4.      Vermarktung und Betrieb                                                                                     36

10.5.      Verkehrliche Erschließung                                                                                   37

10.5.1.   Gesamtsituation                                                                                                   36

10.5.2.   Parken                    37

10.5.3.   Bewertung                  37

10.6.      Denkmalpflegerische Bewertung              38

10.7.      Umweltbelange                  38

10.7.1.   Landschafts- und Naturschutz                                                                            38

10.7.2.   Hochwasser                                                                                                         38

10.7.3.   Altlasten                                                                                                               38

10.8.      Umsetzungsrisiken                                                                                              39

11.   Kostenvergleich                    39

12.   Zusammenfassung und Bewertung              40

13.   Weiteres Vorgehen                                                                                                         42

 

 


1.               Ausgangssituation

 

Die Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums ist nach wie vor ein herausragendes Ziel der Regensburger Stadtentwicklung. Nachdem der von Politik und Verwaltung favorisierte Standort Donaumarkt in Folge des Bürgerentscheids am 17. Dezember 2006 nicht mehr weiterverfolgt wird, muss erneut über Standortalternativen nachgedacht werden.

 

Am 15. Mai 2007 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen sechs mögliche Standorte vorgestellt und anhand eines Kriterienkatalogs beschrieben. Der Ausschuss hat die Verwaltung daraufhin beauftragt, noch offene Fragen zu den einzelnen Standorten zu klären, um fundierte Aussagen über die Realisierbarkeit eines RKK machen zu können. Weiterhin wurde beschlossen, bei den künftigen Überlegungen grundsätzlich nur altstadtnahe Standorte weiterzuverfolgen. Die Altstadt ist als das kulturelle Zentrum Regensburgs für weitere kulturelle Nutzungen prädestiniert. Auch für das Tagungsgeschäft ist eine zentrumsnahe Lage von großem Vorteil. Breit gefächerte Übernachtungs-, Gastronomie-, Freizeit-, Kultur- und Unterhaltungsangebote in unmittelbarem Umfeld sind für Veranstalter wichtige Attraktivitätskriterien und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit.

 

2.               Aufgabenstellung und Bewertungskriterien

 

2.1           Aufgabenstellung

 

Ziel der Untersuchung war festzustellen, ob und ggf. in welcher Weise das Raumprogramm des geplanten Kultur- und Kongresszentrums an den einzelnen Standorten funktional und städtebaulich sinnvoll, wirtschaftlich vorteilhaft sowie naturschutzfachlich und denkmalpflegerisch verantwortungsbewusst realisiert werden kann. Die Verwaltung hat dazu zusammen mit externen Partnern für jeden einzelnen Standort „Musterlösungen“ entwickelt. Darin werden städtebauliche Lösungen aufgezeigt und Vorschläge für eine sinnvolle Erschließung gemacht, die bei einer Umsetzung allen betrieblichen Anforderungen standhalten würden. Zunächst waren folgende sechs Standorte Gegenstand der Untersuchung:

 

Bäckergasse

Ehemaliges Eisstadion am Unteren Wöhrd

Kepler-Areal am Ernst-Reuter-Platz

Friedenstraße

Petersweg

Prüfeninger Straße (EON – Gelände)

 

Aus der Bürgerbeteiligung zur Schaffung eines neuen Stadtquartiers am ehemaligen Güterbahnhof bzw. durch die Überlegungen für eine zentrumsnähere Ansiedlung des Kunstforums Ostdeutsche Galerie kamen zwei weitere Standortvorschläge in die öffentliche Diskussion:

 

Ladehofstraße (ehemaliges Gelände der Spedition Schenker)

Kunstforum Ostdeutsche Galerie

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat deshalb am 15. Januar 2008 entschieden, diese beiden Standorte in die Untersuchung mit einzubeziehen. Die Standortuntersuchung wurde von mehreren externen Fachberatern begleitet:

 

·                Städtebau Helmut Baum GmbH, Stuttgart (Funktionalität, Betrieb, planerische Umsetzung)

·                R+T, Darmstadt (Verkehrsplanung)

·                Dr. Peter Morsbach (Baudenkmalpflege St. Petersweg)

·                Dr. Wolfgang Eichinger (Bodendenkmalpflege St. Petersweg)

 

Die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die zu untersuchenden Standorte erfolgte durch ein schrittweises Vorgehen. Eine Projektgruppe aus Fachämtern der Stadt Regensburg und externen Beratern traf sich zu regelmäßigen Arbeitssitzungen, in denen die jeweiligen Zwischenergebnisse diskutiert und abgestimmt wurden. Darüber hinaus wurden von verschiedenen Fachstellen der Verwaltung schriftliche Stellungnahmen abgegeben.

 

An dieser Stelle muss jedoch klargestellt werden, dass es sich bei den „Lösungsvorschlägen“ lediglich um modellhafte Nachweise handelt, ob das Bauvolumen untergebracht und der jeweilige Standort verkehrlich erschlossen werden kann. Späteren, durch einen Architektenwettbewerb gewonnenen Ergebnissen, wird hier in keinster Weise vorgegriffen.

2.2           Bewertungskriterien

 

Die Untersuchung und Bewertung der Standorte erfolgt anhand folgender Prüfkriterien:

 

Funktionsgerechte Unterbringung des Raumprogramms

 

Das Raumprogramm muss an den Standorten so untergebracht werden, dass der spätere Veranstaltungsbetrieb reibungslos funktionieren kann.

 

Städtebau und Stadtgestaltung

 

Als Stadtbild prägendes Gebäude, das zudem den Anspruch haben muss, eine hohe Akzeptanz bei der Regensburger Bevölkerung zu bekommen, ist die Einbindung in ein angemessenes städtebauliches Umfeld unabdingbar. Das RKK sollte sich deshalb möglichst verträglich in die vorhandene Situation einfügen, aber auch eigene gestalterische Akzente setzen. Gleichzeitig sollten sich das RKK und die umgebenden Nutzungen sinnvoll ergänzen.

 

Stadtentwicklung und Standortimage

 

Das geplante Kultur- und Kongresszentrum muss als prägende oberzentrale Einrichtung den räumlichen und funktionalen Zielen der Stadtentwicklung entsprechen bzw. diese unterstützen. Nur so lassen sich die hohen öffentlichen Investitionen rechtfertigen.

 

Wichtige Ziele des Regensburg – Plans 2005 in Verbindung mit dem RKK sind

·                  die Stärkung der Altstadt insbesondere als kulturelles und wirtschaftliches Zentrum

·                  die Ausschöpfung der Potentiale im Fremdenverkehr

·                  die Weiterentwicklung der Dienstleistungsachse sowie der Freizeit- und Erholungsachse.

 

Darüber hinaus sind die Ziele der Stadtentwicklungsplanung in den einzelnen Stadtbereichen, in denen RKK-Standorte liegen, zu beachten.

 

Das Kultur- und Kongresszentrum soll den Regensburgerinnen und Regensburgern, aber auch der Bevölkerung aus der Region als kulturelles und gesellschaftliches Zentrum dienen. Es soll ein Ort werden für Kommunikation und bürgerschaftliche Begegnungen. Gesucht wird daher ein Standort, der die Identifikation der Bevölkerung mit dem neuen Veranstaltungszentrum gezielt fördert. Dies gelingt am besten dort, wo es bereits eine Tradition im Hinblick auf die genannten Nutzungsansprüche gibt.

 

 

 

Vermarktung und Betrieb

 

Im Tagungsgeschäft werden nicht nur Räume und Dienstleitungen des Kongresszentrums vermarktet. Im Idealfall präsentiert sich den Besuchern die gesamte Stadt im Sinne eines ganzheitlichen Stadtmarketings und nicht nur das Veranstaltungszentrum im engeren Sinn. Reine Wissensvermittlung kann heute auch über diverse Medien ohne „face to face“-Kontakte erfolgen. Idealerweise gelingt es dem Standort, den Besuchern ein besonderes „Regensburg-Erlebnis“ zu vermitteln, das sie mit nach Hause nehmen und sie zur Wiederkehr animiert. Dazu tragen interessante Freizeit-, Kultur- und Unterhaltungsangebote im unmittelbaren Umfeld bei.

 

Bequemlichkeit, kurze Wege und möglichst „alles unter einem Dach“ sind wichtige Ansprüche von Veranstaltern und Tagungsteilnehmer/innen. Beste Chancen haben deshalb diejenigen Betreiber von Tagungs- und Kongressräumen, die Übernachtungs- und Gastronomieangebote in direkter Nähe oder sogar unter einem Dach anbieten können.

 

Verkehrliche Erschließung

 

·                  Motorisierter Individualverkehr (MIV)

 

Gefordert ist die Abwicklung von bis zu 630 PKW innerhalb einer halben Stunde im Straßennetz sowie die Erreichbarkeit des Standorts aus allen Richtungen ohne Überlastung der vom Zufahrtsverkehr betroffenen Knoten

 

·                  Öffentlicher Personennah- und –fernverkehr (ÖV)

 

Wichtig ist insbesondere eine möglichst gute Anbindung an das Linienbusnetz des RVV und an den Hauptbahnhof (Regensburg Stern).

 

·                  Anlieferung

 

Denkmalpflege

 

Insbesondere im Altstadtbereich, aber auch außerhalb des Stadtzentrums ist die Auseinandersetzung mit Belangen der Denkmalpflege im Zuge von Bauvorhaben unbedingt notwendig. Entscheidend ist, dass die Vorgaben der Denkmalpflege eine städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Umsetzung des Bauvorhabens ermöglichen und bei auftretenden Konfliktsituationen eine realistische Lösungschance besteht.

 

Bei der Bodendenkmalpflege gilt grundsätzlich dasselbe wie bei der Baudenkmalpflege, wobei aber das Risiko der Auffindung noch unbekannter Bodendenkmalsubstanz abzuschätzen ist. Die Ergebnisse archäologischer Sondagen dürfen einer sinnvollen Anordnung des Raumprogramms am Standort nicht entgegenstehen.

 

Umweltbelange

 

Eingriffe in schützenswerte Naturgüter sollten durch den Bau eines Kultur- und Kongresszentrums möglichst vermieden bzw. minimiert werden. Unvermeidbare Eingriffe müssen im Stadtgebiet ausgeglichen werden können. Darüber hinaus werden die Standorte aber auch vor dem Hintergrund der Altlasten- und Hochwasserproblematik bewertet.

 

Umsetzungsrisiko

 

Ziel ist der Bau eines Kultur- und Kongresszentrums innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens. Es ist deshalb wichtig abzuschätzen, welche Risiken auf dem Weg zur Umsetzung des Vorhabens an den einzelnen Standorten liegen bzw. ob ein Standort grundsätzlich Realisierungschancen hat.

 

Kosten

 

Im Rahmen einer überschlägigen Kostenermittlung sind die standortabhängigen und

–unabhängigen Kosten nach der DIN 276 abzuschätzen.

 

3.               Bäckergasse

 

Standortdaten:

 

Grundstücksgröße:                 ca. 23.000 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als Gewerbegebiet dargestellt

Aktuelle Nutzung:                    Parkplatz für Touristenbusse; Wohnen; Freifläche

Grundbesitz:                           überwiegend Stadt Regensburg; jedoch auch in größerem                                      Umfang Privateigentum

Flächenverfügbarkeit:             Erwerbsmöglichkeit der privaten Immobilien noch unklar

 

3.1.      Funktionsgerechte Unterbringung

 

Das großräumige, über die Frankenstraße erschlossene Grundstück lässt unterschiedliche Anordnungen der Baukörper mit jeweils guter innerer Funktion zu. Städtebaulich sind grundsätzlich 2 Lösungsansätze möglich:

 

·                  Lage des Hotels im Westen, das RKK östlich angefügt. Die Geländenase beim Zusammenfluss von Regen und Donau bleibt frei (Vorzugsvariante).

·                  Alternativ ist es möglich, das RKK im Westen anzuordnen und das Hotel nahe an die Geländenase zu rücken. Dadurch könnte dem Gast ein typisches Regensburger Hotelleben an den Flüssen angeboten werden.

 

Der Große Saal und der Tagungsbereich können getrennt bzw. parallel betrieben werden.

 

Wegen der Überschwemmungsgefahr und der besseren Aussicht zur Stadt ist es vorteilhaft, das EG auf das Niveau der Frankenstraße zu legen.

 

Die bestehende Bebauung muss bei beiden Lösungen abgebrochen und der jetzige Touristenbus-Parkplatz an einen anderen Standort verlegt werden.

 

3.2.      Städtebauliche Einbindung

 

Der Zusammenfluss von Europakanal und Regen verleiht dem Standort ein besonderes Flair als „Landmarke“. Ziel ist einerseits die Schaffung einer Stadtbild prägenden, der Funktion des Gebäudes angemessenen Bebauung, die aber andererseits die Freiraumqualitäten des Geländes zumindest im Kern noch  bewahrt. Die Höhenentwicklung des RKK ist verträglich, das Hotel überragt allerdings das gegenüber liegende Bürogebäude deutlich. Die beiden Baukörper Hotel und RKK wurden so weit als möglich im Nordwesten des Geländes angeordnet. Dadurch gelingt die städtebauliche Akzentuierung der Ecke Protzenweiherbrücke/Frankenstraße. Gleichzeitig bleiben zum Wasser hin attraktive Freiräume, die die Erlebbarkeit der Regensburger Flusslandschaft nicht nur für Besucher, sondern auch für alle Stadtbewohner gewährleisten. Öffentliche Wege, Zu- und Durchgänge bleiben erhalten.

 

3.3.      Stadtentwicklung und Standortimage

 

Nach dem Regensburg-Plan 2005 ist der Standort geeignet für höherwertige oberzentrale Einrichtungen. Durch die vergleichsweise große Entfernung zum Stadtzentrum sind allerdings geringe positive Impulse für die Altstadt zu erwarten. Die Bäckergasse verfügt bislang nicht über einen Hintergrund als Ort für Kunst, Kultur, Tagungen und bürgerschaftliche Begegnungen. Ein neues Standortimage müsste erst aufgebaut werden.

 

Positiv würde sich ein Kultur- und Kongresszentrum an der Bäckergasse auf die touristische Weiterentwicklung von Stadtamhof auswirken.

 

3.4.      Vermarktung und Betrieb

 

Für auswärtige Besucher bietet der Standort kein typisches Regensburg-Erlebnis. Immerhin ist aber die berühmte Altstadt-Silhouette zumindest von einer erhöhten Sichtposition aus erkennbar.

 

Zwei Hotels der gehobenen Klasse mit insgesamt rund 150 Zimmern liegen in jeweils etwa 800 m Entfernung, die Altstadt-Hotels sind über einen Kilometer entfernt. Die Ansiedlung eines neuen Hotels am Standort ist grundsätzlich möglich, aufgrund des eher peripheren Standorts würde die Gewinnung eines namhaften Betreibers jedoch nicht einfach werden. Insgesamt gestaltet sich die Hotelsituation im Umfeld unbefriedigend, mit negativen Konsequenzen auf die Vermarktbarkeit des Standorts. Das Fehlen gastronomischer Einrichtungen sowie sonstiger Unterhaltungseinrichtungen im näheren Umfeld verstärkt diesen Eindruck.

 

3.5.      Verkehrliche Erschließung

 

3.5.1.      Gesamtsituation

 

Die Kfz-Erschließung erfolgt über die Frankenstraße. Am Knotenpunkt Frankenstraße/ Bayerwaldstraße ist für die leistungsfähige Abwicklung des Zielverkehrs ein Fahrstreifen für Linksabbieger aus der Frankenstraße zum RKK notwendig. Dieser Fahrstreifen würde bei der anstehenden Sanierung der Frankenbrücke eine Verbreiterung der Brücke bedingen.

 

Die Anlieferung erfolgt unabhängig über einen Anlieferbereich südlich der Frankenstraße. Zur Gewährleistung der Anlieferung aus Richtung Osten ist ein Abbiegen aus dem Linksabbiegestreifen des Knotenpunktes Frankenstraße/ Protzenweiherbrücke zu ermöglichen.

 

Die Reisebusse nutzen ebenfalls den Anlieferbereich und können sowohl aus Westen als auch aus Osten zufahren. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt über die heutigen Haltestellen und Linien. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen ist ggf. ein Shuttle zwischen RKK und Bustreff Albertstraße/Hauptbahnhof notwendig.

 

In fußläufiger Entfernung (500m -1.000m) liegt der nördliche Teil der Altstadt mit Steinerner Brücke und  Dom. Bei der anstehenden Planung der Protzenweiherbrücke müsste eine attraktive Anbindung des RKK gewährleistet werden.

 

3.5.2.      Parken

 

Entfallende Stellplätze:           Pkw     0         
                                                Reisebusse ca. 40

 

Stellplätze in Parkierungsanlagen in

300 m Entfernung       0

500 m Entfernung       0

 

Da auch keine Stellplätze in nahe gelegenen Parkierungsanlagen genutzt werden können, müssen am Standort alle benötigten Stellplätze realisiert werden.

 

Benötigte Stellplätze am Standort:     630 für RKK

                                                            100 für Hotel

 

3.5.3.      Bewertung

 

·                  Die Kfz-Erschließung ist mit dem Einrichten eines Fahrstreifens für Linksabbieger in der Frankenstraße bzw. auf der Frankenbrücke gewährleistet.

·                  Mit dem ÖPNV ist eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen nicht gegeben. Das eingeschränkte ÖPNV-Angebot rechtfertigt eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht. Bei größeren Veranstaltungen kann das Einrichten eines Shuttleverkehrs zwischen Bustreff Albertstraße/Hauptbahnhof und RKK notwendig werden.

·                  Für das RKK werden am Standort Bäckergasse 630 und für das Hotel 100 Stellplätze benötigt. Alle Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die über eine zweite Zufahrt im Süden verfügt.

·                  Bei den heute in diesem Bereich parkenden Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um Ausweichverkehr der parkgebührenpflichtigen Bewirtschaftungszone (Altstadt). Für die gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze einer RKK-Tiefgarage an veranstaltungsfreien Tagen besteht daher kaum Bedarf.

·                  Die fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom Standort aus gut.

·                  Eine attraktive Anbindung des RKK an die Protzenweiherbrücke sollte bei der anstehenden Planung der Brücke berücksichtigt werden.

 

3.6.      Denkmalpflegerische Bewertung

Belange der Baudenkmalpflege:

Das Areal an der Bäckergasse ist aus Sicht der Baudenkmalpflege ohne besondere Relevanz.

Zu beachten ist allerdings die Lage des Standorts in der Welterbe-Pufferzone.

 

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Es besteht Verdacht auf vorgeschichtliche und mittelalterliche Siedlungsspuren mittlerer Befunddichte. Die Maßnahme wäre durch routinemäßiges Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege lösbar: Archäologische Sondagen und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der Baumaßnahme auf Kosten des Verursachers. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem Flächenverlust ist kaum zu rechnen.

 

3.7.      Umweltbelange

3.7.1.      Landschafts- und Naturschutz

 

Der Standort wird im Süden und Osten von linienförmigen Grünflächen und Ufersäumen (Europakanal und Westufer des Regens) begrenzt. Diesen kommt im Gesamtzusammenhang eine Bedeutung und Funktion für die Naherholung und das Kleinklima zu, die jedoch bei einer Realisierung des Vorhabens erhalten werden könnten.

Mit dem Bau würde der in der westlichen Hälfte des Standortes vorhandene dichte Gehölzbestand (Bäume und Sträucher, aus Sukzessionsabfolgen oder offen gelassenen Gärten) verloren gehen, was zu wesentlichen Funktionsverlusten für das Biotopflächenangebot und das Mikroklima führen würde. Es sind mittlere Beeinträchtigungen des Kriteriums Naturschutz zu erwarten.

 

3.7.2.      Hochwasser

 

Das künftige Bebauungsplangebiet wird durch die Umsetzung des im Rahmen des gesamtstädtischen Wettbewerbes ermittelten Hochwasserschutzes (Mauer) faktisch hochwasserfrei und wasserrechtlich nur noch „überschwemmungsgefährdetes Gebiet“. Der Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens und damit die Schaffung von Bauplanungsrecht ist somit erst nach Umsetzung des staatlichen Hochwasserschutzes möglich. Inwieweit im Hinblick auf die künftige vorläufige wasserrechtliche Sicherung der blauen Flächen gemäß Art. 61 g BayWG die blauen und unbebauten Flächen des Bebauungsplangebietes durch die Umsetzung von ufernahen Hochwasserschutztrassen vernichtet werden dürfen, muss wasserrechtlich vertieft werden. Nachdem entlang der geplanten Schutztrasse ein Kanal verläuft, könnte evtl. die Argumentation „Schutz der Stadtentwässerung“, analog den Abschnitten A und B, die Lage und Umsetzbarkeit des ufernahen Hochwasserschutzes unterstützen. Falls die ufernahe Hochwasserschutztrasse umgesetzt werden kann, bleibt allerdings die Frage der wasserrechtlichen Ausgleichspflicht der blauen und unbebauten Außenbereichsflächen.

 

3.7.3.      Altlasten

 

Bereits im Frühjahr und Sommer 2002 erfolgten anlässlich des Baus eines Touristenbusparkplatzes auf dem Gelände Sanierungsarbeiten in den aus den Vorgutachten bekannten und während der Baumaßnahme festgestellten kontaminierten Bereichen. Dabei wurden ein umfangreicher Bodenaushub sowie verschiedene Beweissicherungsuntersuchungen durchgeführt. Das Gelände wurde nutzungsbezogen saniert. Gefährdungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser sind nicht gegeben. Aufgrund der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen und der im Beweissicherungsverfahren festgestellten geringen Rest-Kontamination ist das Gelände auch für eine RKK-Nutzung aus Altlastensicht unproblematisch.

 

3.8.      Umsetzungsrisiken

 

Vor der Realisierung eines RKK mit Hotel am Standort Bäckergasse müssen zwei wesentliche Punkte noch gelöst werden:

 

·                der Erwerb derzeit genutzter und in privaten Händen befindlicher Immobilien sowie

·                die Frage, ob der Standort aus wasserrechtlicher Sicht bebaut werden kann.

 

Ansonsten sind keine weiteren Umsetzungsrisiken erkennbar.

 

4.               Unterer Wöhrd (ehemaliges Eisstadion)

 

Standortdaten:

 

Grundstücksgröße:                 ca. 26.000 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als Grünfläche (Sport) bzw. Gemeinbedarfsfläche                                                   (Jugendherberge) dargestellt

Aktuelle Nutzung:                    Parkplatz; Jugendherberge

Grundbesitz:                           mit Ausnahme der Jugendherberge  im Eigentum der Stadt                                                 Regensburg

Flächenverfügbarkeit:             mit Ausnahme der Jugendherberge gegeben

 

4.1.      Funktionsgerechte Unterbringung

 

Das vom Planungsumgriff erfasste weiträumige Areal besteht zu einem großen Teil aus dem aufgefüllten und mit Schadstoffen kontaminierten früheren Winterhafen. Frühere Planungen für das RKK am Standort sahen eine Überbauung des Winterhafens vor mit der Folge, dass eine Altlastensanierung in 2-stelliger Millionenhöhe erforderlich werden würde. Ein neuer Ansatz geht davon aus, dass kontaminierte Bereiche nicht überbaut werden und damit auch kein Sanierungsbedarf entsteht. Die wirtschaftlich zu überbauende Fläche ist auf einen relativ schmalen Geländestreifen entlang der Wöhrdstraße beschränkt. Die Inanspruchnahme des Grundstücks der Jugendherberge wäre unvermeidlich. Zusätzliche Flächen - für Parkierung in zumutbarer Entfernung - liegen nördlich der Wöhrdstraße und im Straßenrund östlich der Nibelungen-Brücke.

 

Zwei Lösungen bieten sich für die Anordnung der beiden Bau-Komplexe RKK und Hotel an.

 

Vorzugsvariante:

Das RKK liegt im westlichen, stadtnahen Teil des Areals, das Hotel zur Nibelungen-Brücke hin verschoben, beides durch Foyers und Tagungsräume verbunden. Der Ausblick aus dem RKK verspricht hier mehr Stadtbezogenheit.

 

Alternative:

Die alternative Lösung platziert das Hotel in den westlichen Bereich, wodurch es für den Gast attraktiver wird als bei einer unmittelbaren Nähe zur verkehrsreichen Nibelungenbrücke.

 

Die Oberkante des Geländes liegt oberhalb des HW 100, die inneren Funktionen beider Häuser bleiben auch bei Hochwasser ungestört. Die Tiefgarage liegt jedoch im Auftrieb des ansteigenden Wassers und muss deshalb „wasserfest“ als sogenannte „weiße Wanne“ ausgeführt werden. Durch die Erstellung zweier Parkhäuser im Bereich der vorhandenen Verkehrsbauwerke, die rund zwei Drittel der erforderlichen Stellplätze aufnehmen können, ist es möglich, die TG-Stellplätze kostengünstig auf ca. ein Drittel des Gesamtbedarfs zu reduzieren. Öffentliche Wege, Zu- und Durchgänge bleiben bei beiden Varianten erhalten.

 

Beide Alternativen zeigen Baukörper mit guter Aussicht zur Altstadt, praktische Verbindungen zueinander und funktional beste Möglichkeiten, den Tagungs- und Kongressbereich bedarfsweise getrennt vom Großen Saal zu betreiben.

4.2.      Städtebauliche Einbindung

 

Durch die Überplanung der Jugendherberge entsteht auf diesem Standort zusätzlicher Bauraum, der die konsequente Anordnung von RKK und Hotel entlang der Wöhrdstraße erlaubt. Die Gebäude liegen damit außerhalb der kontaminierten Fläche des aufgefüllten ehemaligen Hafenbeckens. Die Säle des RKK wurden dabei in der bevorzugten Variante bewusst so weit als möglich nach Westen gelegt, um die Bezüge zur Altstadt aufzuzeigen und zu akzentuieren. Dennoch wären im Falle einer Realisierung des Standorts weitere Anstrengungen zu einer besseren Anbindung an das Stadtzentrum notwendig.

 

Aufgrund der Situierung des Bauvolumens im äußeren Norden des Geländes befinden sich nach Süden hin großzügige Freiflächen, die dem RKK ein angemessenes Vorfeld verleihen. Es wurde aus gestalterischen Gründen bewusst darauf verzichtet, dieses Vorfeld mit ebenerdigen Stellplätzen zu belegen. Städtebaulich problematisch bleiben allerdings der Maßstabssprung von der westlich benachbarten Reihenhausbebauung zum RKK und die Nachbarschaft der stark befahrenen Nibelungenbrücke. Zudem erfährt die Blickbeziehung von der Nibelungenbrücke zur Altstadt durch das Hotel eine Einschränkung.

 

4.3.      Stadtentwicklung und Standortimage

 

Die Lage des Standorts an der Freizeit- und Erholungsachse und am Rande der Dienstleistungsachse ist grundsätzlich positiv zu werten. Auch sieht der Regensburg - Plan 2005 auf dem Unteren Wöhrd eine Stärkung der Innenstadtfunktionen vor. Aufgrund der erschwerten Anbindung an die Altstadt durch den Inselcharakter und die relativ große Distanz sind eher begrenzte positive Effekte auf die Altstadt zu erwarten. Im Bewusstsein der Bevölkerung hat der Bereich des ehemaligen Eisstadions keinerlei Tradition als Standort für kulturelle Nutzungen oder Tagungseinrichtungen, sondern wird in erster Linie als kostenloser Parkplatz wahrgenommen. Ein Imagewandel vom „Parkplatz zum Platz für kulturelle Veranstaltungen“ wäre dringend erforderlich.

 

4.4.      Vermarktung und Betrieb

 

Der Anspruch von Veranstaltern und Besuchern nach Bequemlichkeit und kurzen Wegen ist nur ansatzweise erfüllt. Derzeit gibt es keine Hotels im Umkreis von einem Kilometer, die erfolgreiche Ansiedlung eines Hotels darf jedoch als aussichtsreich gelten. Um die Nachteile des derzeit völlig fehlenden Umfelds zu mildern, wäre die Verringerung der gefühlten Distanz zur Altstadt mittels baulicher Maßnahmen in der Werftstraße notwendig, aber auch die Schaffung ergänzender Einrichtungen vor Ort. Entsprechende Anstrengungen vorausgesetzt, könnte aber ein Kultur- und Kongresszentrum an diesem Standort zumindest zufrieden stellend betrieben und vermarktet werden.

 

4.5.      Verkehrliche Erschließung

 

4.5.1.      Gesamtsituation

 

Die Kfz-Erschließung erfolgt über die Rampen der Nibelungenbrücke. Zur Erschließung der neu zu errichtenden Parkhäuser an der Wöhrdstraße müssen Linksabbiegestreifen eingerichtet werden.

 

Die Anlieferung erfolgt unabhängig über einen Anlieferbereich westlich des RKK.

 

Die Reisebusse nutzen ebenfalls den Anlieferbereich. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt über die heutigen Haltestellen und Linien. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist zwar nicht gegeben, allerdings ist der Standort durch die Linien 1, 3, 5, 8 und 9 und einige Regionalbuslinien (28, 29, 34-37, 41-43) direkt an den Bustreff Albertstraße/Hauptbahnhof angeschlossen. Für Veranstaltungen kann im Einzelfall jedoch ein Shuttle oder zumindest eine Taktverdichtung zwischen RKK und Bustreff Albertstraße notwendig sein.

In fußläufiger Entfernung (500m-1.000m) liegt der nördliche Teil der Altstadt mit Steinerner Brücke und Dom.

Die fußläufige Verbindung zwischen RKK und den Parkhäusern an der Wöhrdstraße wird über eine Bedarfssignalisierung für Fußgänger am Knotenpunkt Wöhrdstraße/Rampen zur Nibelungenbrücke bzw. östlich der Nibelungenbrücke über eine Treppe von der Brücke auf das Niveau RKK gewährleistet.

 

4.5.2.      Parken

Entfallende Stellplätze:           Pkw 670 (nicht bewirtschaftet)

 

Stellplätze in Parkierungsanlagen in

300 m Entfernung:      0

500 m Entfernung:      0

 

Durch die  Einrichtung von Haltestellen auf der Nibelungenbrücke kann der Standort gut an das innerstädtisches und regionale Busnetz angebunden werden. Dennoch macht es Sinn, alle benötigten Stellplätze am Standort zu realisieren. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist auch mit den neuen Haltestellen nicht gegeben. Es können auch keine Stellplätze in nahe gelegenen Parkierungsanlagen genutzt werden. Darüber hinaus sollte der von vielen Berufspendlern und Altstadtkunden genutzte Parkplatzbestand in ähnlicher Größenordnung erhalten bleiben.

 

Benötigte Stellplätze am Standort:     630 für RKK

                                                            100 für Hotel

 

4.5.3.      Bewertung

 

·                  Für die Kfz-Erschließung müssen im Bereich der Parkhauszufahrten Linksabbiegestreifen eingerichtet werden.

·                  Zur guten Anbindung an den ÖPNV sollten auf der Nibelungenbrücke auf beiden Straßenseiten Haltestellen für das RKK eingerichtet werden.

·                  Für das RKK werden am Standort Unterer Wöhrd 630 und für das Hotel 100 Stellplätze benötigt. Die Stellplätze können in einer Tiefgarage und Parkhäusern an der Wöhrdstraße nachgewiesen werden.

·                  Bei den heute in diesem Bereich parkenden Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um Ausweichverkehr der parkgebührenpflichtigen Bewirtschaftungszone (Altstadt) bzw. um in der Altstadt beschäftigte Personen. Für eine gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien Tagen, die sich an den Tarifen der Altstadt-Parkhäuser anlehnt, besteht daher kaum Bedarf. Es ist aber wahrscheinlich, dass bei einer angepassten Gebührenstruktur die bestehenden Stellplätze von Langzeitparkern angenommen werden.

·                  Die fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom Standort aus gut.

·                  Für die fußläufige Erreichbarkeit des RKK von den Parkhäusern an der Wöhrdstraße muss eine Bedarfssignalisierung für Fußgänger am Knotenpunkt Wöhrdstraße/ Rampen zur Nibelungenbrücke bzw. östlich der Nibelungenbrücke eine Treppe von der Brücke auf das Niveau RKK eingerichtet werden.

 

4.6.      Denkmalpflegerische Bewertung

Belange der Baudenkmalpflege:

Der Standort Unterer Wöhrd, ehem. Eisstadion, liegt in exponierter Lage zu wichtigen Blickbeziehungen von Nordosten auf die Altstadt sowie innerhalb der Welterbe-Pufferzone. Vor diesem Hintergrund muss die Entwicklung der Baumassen – insbesondere die Höhenentwicklung – anhand von Modellen eingehend überprüft werden.

 

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Es besteht ein geringer Verdacht auf archäologische Substanz. Diesem wäre durch routinemäßiges Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege zu begegnen. Es würden archäologische Sondagen und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der Baumaßnahme auf Kosten des Verursachers durchgeführt. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem Flächenverlust ist aber kaum zu rechnen.

 

4.7.      Umweltbelange

4.7.1.      Landschafts- und Naturschutz

 

Der Standort wird im Süden von einer linienförmigen Grünfläche bzw. vom Ufergehölzsaum des südlichen Donauarms begrenzt, die jedoch bei einer Realisierung des Vorhabens erhalten werden könnten. Es sind geringe Beeinträchtigungen des Kriteriums Naturschutz zu erwarten.

 

4.7.2.      Hochwasser

 

Das Areal im Bereich des alten Eisstadions liegt im Wesentlichen über der hundertjährlichen Hochwasserkote von HW100 = 333,00 müNN und ist damit nicht hochwassergefährdet. Unabhängig von einem künftigen Hochwasserschutz am Unteren Wöhrd sollten allerdings alle erdgeschossigen Nutzungsflächen deutlich, d.h. mindestens 0,5 m, über dieser Kote liegen.
Im Hinblick auf alle untergeschossigen Nutzungsflächen ist zu beachten, dass in Regensburg grundsätzlich ein sehr durchlässiger Untergrund zu erwarten sein wird und deshalb davon auszugehen ist, dass das Grundwasser mit dem Hochwasserspiegel der Donau sehr stark korrespondieren wird.

 

4.7.3.      Altlasten

 

Die Bebauung des mit teilweise kontaminiertem Material aufgefüllten ehemaligen Winterhafens am Unteren Wöhrd, wie sie im Zuge des mittlerweile aufgehobenen Vergabeverfahrens geplant war, hätte eine aufwändige Altlastensanierung zur Folge gehabt. Erste Kostenschätzungen gingen hierfür von 18 bis zu 35 Mio. € aus. Die Anordnung der Baukörper im nördlichen Bereich des Planungsumgriffs, also außerhalb des ehemaligen Hafenbeckens, führt nun aber zu einer deutlichen Entschärfung der Altlastensituation. Zwar zeigen historische Recherchen frühere gewerbliche Nutzungen östlich der Jugendherberge. Erste orientierende Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die zu erwartende Bodenverunreinigung keine Ausmaße annehmen würde, die das Projekt insgesamt wirtschaftlich gefährden würde. Es ist lediglich durch vorhandene Aufschüttungen ein höherer Gründungsaufwand wahrscheinlich.

4.8.      Umsetzungsrisiken

 

Das Deutsche Jugendherbergswerk hat schriftlich erklärt, den Standort am Unteren Wöhrd „auf gar keinen Fall“ aufgeben zu wollen. Die Verlagerung der Jugendherberge wäre jedoch Voraussetzung für die Realisierung des vorliegenden Planungskonzepts.

 

5.               Ernst-Reuter-Platz (Keplerareal)

 

Standortdaten:

 

Grundstücksgröße:                 ca. 10.000 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als Kerngebiet und Grünfläche dargestellt

Aktuelle Nutzung:                    Studentenwohnheim, Gastronomie, Büros, Einzelhandel

Grundbesitz:                           bebaute Fläche in Privateigentum; Grün- und Straßenflächen                                              Stadt Regensburg

Flächenverfügbarkeit:             grundsätzliche Verkaufsbereitschaft gegeben

 

5.1.      Funktionsgerechte Unterbringung

 

Das nahezu quadratische Grundstück nahe Schloss Thurn und Taxis und Stadtmitte ist derzeit noch an allen Seiten von starkem öffentlichen wie privaten Verkehr „umspült“. Voraussetzung für ein gut funktionierendes Kultur- und Kongresszentrum sind deshalb die planerisch nachgewiesenen besseren Verkehrsführungen auf D.-Martin-Luther- und Albert-Straße sowie am Ernst-Reuter-Platz mit gleichzeitiger Umgestaltung der Maximilian-Straße zur Fußgängerzone.

 

Im Osten reduziert sich dadurch die Breite der Baufläche stark, nach Norden wird sie geringfügig größer, verliert aber auch dort - wie schon an den 3 anderen Seiten, die Möglichkeit, vorzufahren - Taxis und Bühnen-Anlieferung ausgenommen. Gut angelegte Abfahrten in eine Art Auto-Empfangshalle bieten jedoch die Möglichkeit, problemlos über Treppen und Lifts direkt ins EG-Foyer zu gelangen.

 

Der Ausblick aus den Geschossen des Foyers zum Schlossgarten hin und die interessante Sicht aus den Sälen für Tagung und Seminar auf die künftige Fußgängerzone und die Anlagen versprechen einen bleibenden Eindruck.

 

Drei grundsätzlich verschiedene Lösungsmöglichkeiten bezüglich der Positionierung des Hotels wurden untersucht:

 

·                Hotel in direktem Anschluss an das RKK auf dem Kepler-Areal.

 

·                Reduzierung der Hotelkapazität auf dem Kepler-Areal auf etwas mehr als die Hälfte des Bedarfs. Der restliche Bedarf wird nachgewiesen durch die Ertüchtigung des benachbarten Hotels „Maximilian“.

 

·                Kein Hotel auf dem Kepler-Areal. Hingegen Ertüchtigung des benachbarten Hotels „Maximilian“ und Schaffung weiterer Kapazitäten in unmittelbarer Nachbarschaft.

 

Jede der 3 Lösungen ist funktionsfähig und erlaubt den getrennten bzw. parallelen Betrieb von Kultur- und Kongressveranstaltungen. Eine Lösung ohne Hotel auf dem Baugrundstück würde eine wohltuende Begrenzung der Baumasse ermöglichen und zugleich Ausgleichspflanzungen als Ersatz für die notwendigerweise zu fällenden Bäume erlauben. Sollte allerdings die Schaffung größerer Hotelkapazitäten in unmittelbarer Nähe des Ernst-Reuter-Platzes nicht gelingen, müsste versucht werden, zumindest eine kleinere Hoteleinheit auf dem Kepler-Areal zu realisieren. Im Idealfall würde dieses Hotel als „Bettenhaus“ zusammen mit einem bereits bestehenden Hotel betrieben. Alternativ dazu könnte auch ein eigenständiger Betreiber gesucht werden.

 

5.2.      Städtebauliche Einbindung

 

Aufgrund der veränderten Führung der Altstadt-Südumgehung mit Verlegung des „Bustreffs Albertstraße“ sowie einer Reduzierung der Verkehrsflächen am Ernst-Reuter-Platz werden zwei wesentliche Voraussetzungen für ein RKK am Standort Keplerareal geschaffen:

 

Die zur Verfügung stehende Fläche wird auf ein ausreichendes Maß erweitert.

Die Maximilianstraße kann verkehrsberuhigt und zu einem - unverzichtbaren – attraktiven Vorfeld des RKK umgestaltet werden. Um das Grundstück nicht vollständig überbauen zu müssen, wird in der bevorzugten Variante auf die Realisierung eines Hotels verzichtet.

Auf dem Kepler-Areal selbst entsteht ein markanter, gegenüber der heutigen Hochhausmasse aber zurückhaltender Bau mit um ein Drittel geringerer Höhe. Dennoch muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass zumindest Teilflächen des Standorts in der Welterbe-Kernzone liegen, was bei der baulichen Realisierung eine besondere Rücksichtnahme erfordern würde.

 

Die Bebauung des Kepler-Areals mit einem RKK bedingt den Verlust der Bäume insbesondere zwischen Maximilianstraße und heutigem Baubestand, der in der Variante ohne Hotel größtenteils an Ort und Stelle ersetzt werden könnte. Aber auch mit einem Hotel auf dem Gelände selbst, das sich in seinen Dimensionen in das städtebauliche Umfeld einfügt, gelänge am Ernst-Reuter-Platz eine qualitätvolle Bebauung. Auch in diesem Fall könnte durch den Rückbau der Verkehrsflächen zumindest ein Teil des Baumverlustes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse des Wettbewerbs „Verbindung Altstadt – Hauptbahnhof“ aus dem Jahr 1999 könnten mit dem Bau eines RKK nicht mehr umgesetzt werden. Die Zielsetzungen des Wettbewerbs wären allerdings durch das nun vorliegende Konzept deutlich besser realisierbar.

 

5.3.      Stadtentwicklung und Standortimage

 

Die Lage direkt an der historischen Altstadt, dem kulturellen und touristischen Zentrum Regensburgs, ist aus der Sicht der Stadtentwicklung ausgesprochen günstig. Dadurch ergeben sich vielfältige positive Effekte für die Stadtmitte. Gleichzeitig kann eine hohe Akzeptanz des Standorts als Kultur- und Kommunikationsort unterstellt werden.

 

Der Verbindungsbereich Altstadt-Hauptbahnhof würde durch den Bau eines Kultur- und Kongresszentrums nicht nur städtebaulich, sondern auch funktional deutlich gestärkt.

Mit der Realisierung eines RKK nach den vorliegenden Plänen könnten weitere wichtige Ziele der Stadtentwicklung nachhaltig verfolgt werden: Die Achse Altstadt-Hauptbahnhof würde als quasi Fußgängerbereich mit einem herausragenden Einzelbauwerk eine beachtliche zusätzliche Aufwertung erfahren. Die Haltestellen für die Linienbusse könnten – funktional wesentlich sinnvoller - direkt am Hauptbahnhof angeordnet werden. Damit einher ginge die seit längerem geplante Umgestaltung des Bahnhofs-Vorplatzes.

 

5.4.      Vermarktung und Betrieb

 

Aus Betreiber- und Vermarktungssicht stellt der Ernst-Reuter-Platz einen nahezu idealen Standort dar. Kurze Wege zu den Sehenswürdigkeiten und Unterhaltungsangeboten der Altstadt vermitteln einen prägenden Eindruck von Regensburg auch für eilige Besucher.

Insgesamt 16 Hotels unterschiedlicher Kategorien in der direkt angrenzenden Altstadt kommen dem Anspruch „Tagen und Wohnen unter einem Dach“ sehr nahe. Hinzu kommt ein Höchstmaß an Bequemlichkeit für Veranstaltungsbesucher, die mit der Bahn oder sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Aus Betreibersicht gäbe sich durch den Verzicht eines Hotels auf dem Kepler-Gelände selbst ein gewisser Wettbewerbsnachteil, der durch die Ansiedlung in unmittelbarer Umgebung ausgeglichen werden könnte. Sofern sich hier keine Lösung abzeichnet, müsste die Variante mit Hotel unmittelbar am Standort weiterverfolgt werden.

5.5.      Verkehrliche Erschließung

 

5.5.1.      Gesamtsituation

 

Die Kfz-Erschließung erfolgt über die D.-Martin-Luther-Straße. Die Tiefgaragenrampen befinden sich südlich des Ernst-Reuter-Platzes. Die Erschließung ist nur bei einem Umbau des Ernst-Reuter-Platzes gewährleistet. Die bestehende Wohnverkehrsstraße würde als Fußgängerzone bis zur Albertstraße erweitert werden. Die Albertstraße würde für den allgemeinen Kfz-Verkehr geöffnet werden. Die Busse würden über einen neuen kompakten Zentralen-Omnibus-Bahnhof (ZOB) am Bahnhof abgewickelt.

Die Anlieferung erfolgt mit Rückwärtsfahren direkt aus der Albertstraße mit einem separaten Fahrstreifen.

Die Reisebusse halten in der Albertstraße (westlich der Maximilianstraße) zum Aussteigen der Fahrgäste und fahren anschließend zum ca. 500 m entfernten Parkplatz in der Margarethenstraße weiter. Nach Veranstaltungsende könnten die Besucher an derselben Stelle wieder die Busse besteigen.

Die ÖPNV-Erschließung erfolgt über den neuen ZOB am Bahnhof (ehemals Bustreff Albertstraße). Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist damit gegeben. Der Bahnhof ist sehr gut fußläufig zu erreichen.

Auf Grund der Lage des Standortes am Altstadtrand sind viele touristische Ziele fußläufig gut zu erreichen.

Insgesamt erfordert die Realisierung des Standorts eine grundsätzliche Anpassung des Altstadt-Erschließung-Systems. Über die Bahnhofstraße wäre keine West-Ost-Verbindung mehr möglich. Verkehrsströme in West-Ost-Richtung würden über die dafür mit genügend Leistungsreserven ausgestattete Friedenstraße abgewickelt.

 

5.5.2.      Parken

 

Entfallende Stellplätze:           Pkw 0 (lediglich private TG-Stellplätze der heutigen Nutzungen                                            würden entfallen)

 

Stellplätze in Parkierungsanlagen in

300 m Entfernung          980

500 m Entfernung       1.700

 

Aufgrund der Nähe zum Bahnhof und zum künftigen ZOB (heute Bustreff Albertstraße) ist die ÖPNV-Erschließung des Standortes optimal. Da auch Stellplätze von Parkierungsanlagen in der Nähe genutzt werden können, sind an diesem Standort lediglich ca. 50% der benötigten Stellplätze zu realisieren.

 

Benötigte Stellplätze am Standort:     350 für RKK

                                                                0 für Hotel (für den Fall, dass das Hotel nicht auf dem                                                                              Areal errichtet wird)

 

5.5.3.      Bewertung

 

·                  Die Kfz-Erschließung ist nur mit Umbau des Ernst-Reuter-Platzes gewährleistet.

·                  Damit verbunden wäre ein Verzicht auf die Altstadt-Südumgehung in West-Ost-Richtung.

·                  Das ÖPNV-Angebot ist auf Grund der Nähe zum Bahnhof und zum neuen ZOB (heutiger Bustreff Albertstraße) optimal.

·                  Für das RKK werden am Standort Ernst-Reuter-Platz 350 Stellplätze benötigt. Alle Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, die über den Ernst-Reuter-Platz erschlossen wird.

·                  Die Stellplätze könnten an veranstaltungsfreien Tagen auch von Besuchern bzw. Kunden der Altstadt genutzt werden. Auf Grund des Parkdrucks im Altstadtbereich würde eine gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze an diesen Tagen angenommen werden.

·                  Die fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom Standort aus sehr gut.

 

5.6.      Denkmalpflegerische Bewertung

 

Belange der archäologischen Denkmalpflege:

 

Der potentielle Standort birgt den Verdacht auf vielgestaltige Bodendenkmäler, die in den noch ungestörten Bereichen des Areals (hauptsächlich an dessen Westflanke) liegen könnten:

 

·                Reste des mittelalterlichen Klosters Weih St. Peter

·                Kulturschichten der Zivilsiedlung des römischen Legionslagers

·                Bestattungen des mittelalterlichen jüdischen Friedhofes

 

Während die Bodendenkmäler der beiden ersten Punkte durch eine archäologische Rettungsgrabung fachgerecht zu dokumentieren und zu bergen wären, würde im Gegensatz dazu der dritte Punkt ein hohes Risiko bei der Umsetzung baulicher Tätigkeiten darstellen: Die Aufdeckung oder Ausgrabung eines jüdischen Friedhofes würde die Schändung heiligen Bodens bedeuten und somit höchste Verwerfungen auf religiöser wie politischer Ebene hervorrufen. Um dieses Risiko auszuschließen, müssten als einer der nächsten Schritte bei einer vertiefenden Standortanalyse detaillierte Erkundungen im westlichen Streifen des Areals (Grünzone) durchgeführt werden.

 

Belange der Baudenkmalpflege

 

Der Standort befindet sich im Bereich des Grüngürtels, der ab 1779 landseitig um die Regensburger Altstadt anlegt wurde. Während der östliche Teil des beplanten Areals durch die derzeit bestehenden Gebäude Ernst-Reuter-Platz 2 und D.-Martin-Luther-Str. 18 bereits eine empfindliche Störung des grünen Alleenbandes darstellt, ist der westliche Teil des Areals noch durch historischen Baumbestand geprägt. Dieser ist als Teil der Fürst-Anselm-Allee in die Denkmalliste der Stadt Regensburg eingetragen und damit auch Teil des denkmalgeschützten Ensembles „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“, das 2006 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde. Vor diesem Hintergrund erscheint, ganz abgesehen von naturschutzrechtlichen Erwägungen, eine weitere Reduzierung des Grünbestandes im fraglichen Areal problematisch, zumal gerade der noch weitestgehend intakte Alleengürtel ein wesentlicher Garant für die Ablesbarkeit des spätmittelalterlichen Regensburger Stadtensembles ist.

 

Fazit: Angesichts der archäologischen Unwägbarkeiten des Areals müsste eine vertiefende Untersuchung (Sondagen) durchgeführt werden. In Anbetracht der Denkmaleigenschaft des darauf vorhandenen Baumbestandes ist bei einer weiteren Beplanung der bislang ungestörten Flächen eine äußerst sorgfältige Abwägung im Hinblick auf die denkmalpflegerischen Belange erforderlich.

 

5.7.      Umweltbelange

 

5.7.1.      Landschafts- und Naturschutz

 

Der Standort ist im westlichen Teilbereich von dichtem altem Baumbestand geprägt, der die derzeitige Bebauung zwischen Albertstraße und Ernst-Reuter-Platz umgibt. Die Grünflächen stehen unter Dispositionsvorbehalt und sind ein wesentliches Bindeglied im städtischen Grüngürtel. Eine mit den Grundsätzen des Grünflächenschutzes verträgliche Bebauung müsste zur baulichen Nutzung auch wesentliche Teile der derzeit vielgliedrigen Verkehrsflächen zwischen Ernst-Reuter-Platz und Bahnhofstraße in Anspruch nehmen.

Trotz grundlegender Umorganisation und Reduzierung der Verkehrsflächen wäre die Umsetzung des Bauvorhabens hier mit hohen Beeinträchtigungen des Kriteriums Naturschutz verbunden. Die Umsetzung hätte zudem den Verlust von 34 Bäumen, die unter die Baumschutzverordnung fallen, zur Folge.

 

5.7.2.      Hochwasser

 

Der Standort ist hochwasserfrei.

 

5.7.3.      Altlasten

 

Es besteht kein Altlastenverdacht.

 

5.8.      Umsetzungsrisiken

 

Die Einbeziehung der unter Dispositionsvorbehalt stehenden Flächen (insbesondere zwischen Maximilianstraße und heutiger Bebauung) muss vom Freistaat Bayern genehmigt werden.

Die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie die Einbeziehung von Bahnimmobilien muss mit der Deutschen Bahn abgestimmt werden.

Die Umorganisation des ÖPNV muss mit dem RVV und den regionalen Trägern des Nahverkehrs abgestimmt werden.

Funde jüdischer Bestattungen sind nicht auszuschließen. Allerdings ist der mittelalterliche jüdische Friedhof auf den „Emmeramer Breiten“ bis heute nicht genau lokalisiert, so dass das Umsetzungsrisiko durch eine weitergehende Untersuchung (Sondage) eingegrenzt werden kann.

 

6.               Friedenstraße

 

Standortdaten:

 

Grundstücksgröße:                 ca. 20.000 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als Kerngebiet und Grünfläche dargestellt

Aktuelle Nutzung:                    Brachfläche

Grundbesitz:                           Privateigentum

Flächenverfügbarkeit:             grundsätzliche Verkaufsbereitschaft gegeben

 

6.1.      Funktionsgerechte Unterbringung

 

Das lang gestreckte, relativ schmale Grundstück lässt kaum grundsätzlich verschiedene Planungsalternativen zu.

Die zwangsläufig nebeneinander anzuordnenden Baukörper von RKK und Hotel erlauben eine vorteilhaft enge Verbindung.

 

Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen öffentlichen Wege durch das Gelände bleiben weitgehend erhalten.

 

Die Forderungen an die inneren Funktionen beider Häuser sind erfüllbar, wenngleich die Hotelzimmer auf der Nordseite über einen breiten Gleiskörper hinweg nur wenig von der Stadt sehen und daher trotz Orientierung zur Altstadt hin nur geringe Attraktivität aufweisen (Bahnanlagen, Nordseite, Lärm).

 

Der getrennte Betrieb von Großem Saal und Tagungsbereich ist gut möglich.

 

6.2.      Städtebauliche Einbindung

 

Das Planungskonzept folgt sowohl bei der Anordnung der Gebäude als auch der Freiflächen im Wesentlichen dem Bebauungsplanentwurf „Friedenstraße“. Die Baukörper fügen sich problemlos ein und setzen die mit Kino, Einkaufszentrum und Ärztehaus begonnene bauliche Entwicklung entlang der Friedenstraße nach Westen hin nahtlos fort.

 

6.3.      Stadtentwicklung und Standortimage

 

Die Flächen entlang der Friedenstraße zwischen Galgenbergbrücke und Kumpfmühler Brücke sind als Entlastungsstandort für Funktionen, die nicht mehr in der Altstadt unterzubringen sind, vorgesehen. Die Friedenstraße ist jedoch kein als kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt akzeptierter Ort. Ein Imagewechsel wäre daher dringend notwendig, aber schwierig. Positive Effekte auf die Altstadt wären durch die Barrierewirkung der Bahn begrenzt. Eine Stärkung der kulturellen und touristischen Attraktivität des Stadtzentrums wäre an diesem Standort kaum leistbar. Der Standort liegt aus Perspektive der Altstadt jenseits der Bahnlinie hinter dem Einkaufszentrum Arcaden in 3. Reihe.

 

6.4.      Vermarktung und Betrieb

 

Tagungsgäste und Besucher kultureller und gesellschaftlicher Veranstaltungen finden am Standort Friedenstraße kein angemessenes Umfeld vor. Das Ambiente ist insgesamt eher nüchtern und die Entfernung zu den touristisch interessanten Einrichtungen und Unterhaltungsmöglichkeiten relativ weit. Auswärtige Besucher erwartet hier kein prägendes Regensburg-Erlebnis.

 

Insgesamt befinden sich vier Hotels mit rund 400 Zimmern in fußläufiger Entfernung zum Standort, mehrheitlich allerdings in der Kategorie 2 oder 3 Sterne. Die Ansiedlung eines Hotels – auch der mittleren Kategorie – dürfte sich direkt an den Bahngleisen vergleichsweise schwierig gestalten.

 

Unter der Voraussetzung, dass sich insbesondere im Kongressgeschäft nicht nur die Veranstaltungsräume, sondern die gesamte Stadt positiv präsentieren sollten, könnte ein Kultur- und Kongresszentrum an der Friedenstraße nicht überzeugend vermarktet werden.

 

6.5.      Verkehrliche Erschließung

 

6.5.1.      Gesamtsituation

 

Die Kfz-Erschließung erfolgt über die Paracelsusstraße, die über zwei Knotenpunkte an die Friedenstraße angebunden ist. Die zufahrenden Pkw können die Tiefgarage des RKK und des Hotels nur über den westlichen Knotenpunkt Friedenstraße/ Universitätsstraße erreichen. Der Verkehr der Regensburg Arcaden wird wie heute über den östlichen Knotenpunkt geführt. Damit werden Konflikte zwischen den Nutzergruppen Einkaufen und Veranstaltungen im RKK vermieden.

Die Anlieferung erfolgt mit Rückwärtsfahren aus der Paracelsusstraße.

Für die Reisebusse wird vor dem RKK eine Busbucht eingerichtet. Busse aus Osten erreichen die Bucht über eine Blockumfahrt durch die Paracelsusstraße.

Die ÖPNV-Erschließung erfolgt über die heutigen Haltestellen der Linie 11. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen ist ggf. ein Shuttle zwischen RKK und Bustreff Albertstraße/Hauptbahnhof notwendig.

In fußläufiger Entfernung (500m-1.000m) liegen der südliche Teil der Altstadt und der Bahnhof. Der Fußweg durch die Arcaden zum Bahnhof und damit zur Altstadt ist täglich bis 23.00 Uhr geöffnet. Danach bleibt für Fußgänger nur noch der Weg um das Einkaufszentrum herum.

 

6.5.2.      Parken

 

Entfallende Stellplätze:           Pkw 0 

Stellplätze in Parkierungsanlagen in

300 m Entfernung       1.500 (Parkhaus Arcaden)

500 m Entfernung              0

 

Das ÖPNV-Angebot am Standort stellt den Mindeststandard dar. Die fußläufige Verbindung zwischen Bustreff Albertstraße und RKK ist nicht attraktiv. Der Weg wäre länger als 300m und führt durch den Bahnhof und das Einkaufszentrum Arcaden. Da eine Nutzung der Stellplätze in den nahe gelegenen Arcaden auf Grund einer Überschneidung der Nutzungszeiten aus heutiger Sicht schwer lösbar ist, müssen am Standort alle benötigten Stellplätze realisiert werden. Unabhängig davon könnte im Falle einer Umsetzung des Vorhabens an der Friedenstraße auf dem Verhandlungsweg noch eine Lösung gefunden werden, die die Unterbringung zumindest eines Teils der benötigten Stellplätze im Arcaden-Parkhaus vorsieht.

 

Benötigte Stellplätze am Standort:     630 für RKK

                                                            100 für Hotel

 

6.5.3.      Bewertung

 

·                  Für die Kfz-Erschließung muss die Paracelsusstraße entsprechend den Ansprüchen, die sich aus einer Ansiedlung des RKK ergeben, ausgebaut werden.

·                  Mit dem ÖPNV ist eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen nicht gegeben. Das ÖPNV-Angebot stellt damit den Mindeststandard dar, der eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründet. Bei größeren Veranstaltungen kann das Einrichten eines Shuttle-Verkehrs zwischen Bustreff Albertstraße/Hauptbahnhof  und RKK notwendig werden.

·                  Für das RKK werden am Standort 630 und für das Hotel 100 Stellplätze benötigt. Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage, die über die Paracelsusstraße aus Richtung Westen erschlossen wird, nachgewiesen.

·                  Für eine gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien Tagen, die sich an den Tarifen der Altstadt-Parkhäuser anlehnt, besteht kaum Bedarf. Es ist aber – wie am Unteren Wöhrd - nicht auszuschließen, dass bei einer angepassten Gebührenstruktur die bestehenden Stellplätze von Langzeitparkern angenommen werden.

·                  Die fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom Standort zwar gegeben. Die fußläufige Verbindung durch den Bahnhof und die Arcaden bzw. über den Fußgängersteg zwischen Arcaden und Bahnhof ist jedoch nicht sehr attraktiv.

 

6.6.      Denkmalpflegerische Bewertung

Belange der Baudenkmalpflege:

Der Standort Friedenstraße liegt in der sog. Pufferzone des Welterbeareals Altstadt Regens­burg mit Stadtamhof. Insofern kommt der Höhenentwicklung der einzelnen Baumassen und Funktionseinheiten eine herausragende Bedeutung zu. Die Verträglichkeit der angedachten Baumassen ist im Rahmen einer eingehenden städtebaulichen Prüfung vor dem Hintergrund des Schutzgedankens des Welterbes durchzuführen.

 

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Es besteht der Verdacht auf Ausläufer des so genannten Großen Gräberfeldes aus der römischen Epoche. Die Maßnahme wäre durch routinemäßiges Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege lösbar: Archäologische Sondagen und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der Baumaßnahme würden auf Kosten des Verursachers durchgeführt. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem Flächenverlust ist kaum zu rechnen.

 

6.7.      Umweltbelange

 

6.7.1.      Landschafts- und Naturschutz

 

Wenn die geplante Bebauung die neu entwickelte Nord-Süd-Grünachse berücksichtigt, ist das Vorhaben ohne Beeinträchtigungen des Kriteriums Naturschutz zu realisieren, da keine nennenswerten Schutzgüter des Landschafts- und Naturhaushaltes betroffen sind.

 

6.7.2.      Hochwasser

 

Das Gelände ist hochwasserfrei.

 

6.7.3.      Altlasten

 

Der Standort ist, ähnlich wie vorher die östlich gelegene Nachbarfläche (Arcaden), in erheblichem Umfang mit Altlasten verunreinigt. Vor einer Bautätigkeit müsste auch hier eine Altlastensanierung stattfinden, die, falls im Rahmen der Grundstücksverhandlungen nichts anderes vereinbart würde, in den Zuständigkeitsbereich des derzeitigen Grundstückseigentümers fiele. Es darf aber als sicher gelten, dass eine Altlastensanierung genauso wie auf dem heutigen Arcaden-Grundstück erfolgreich und wirtschaftlich darstellbar durchgeführt werden kann.

6.8.      Umsetzungsrisiken

 

Die Entwidmung der Bahnflächen scheiterte bis jetzt an der hier noch angesiedelten Wagon-Reinigungsanlage. Diese könnte aber im Zuge der Inbetriebnahme des Regensburg-Sterns durch einen privaten Anbieter verlagert werden.

 

7.               Prüfeninger Straße (E.ON)

 

Standortdaten:

 

Grundstücksgröße:                 nicht eindeutig bestimmbar; aber möglichst geringe Eingriffe in                                           Stadtpark als Ziel

Bauleitplanung:                       im FNP als Fläche für Gemeinbedarf, Mischgebiet und                                                         Grünfläche

Aktuelle Nutzung:                    Verwaltung E.ON Ostbayern, Stadtpark

Grundbesitz:                           Privateigentümer; Stadt Regensburg (Parkfläche)

Flächenverfügbarkeit:             grundsätzliche Verkaufsbereitschaft gegeben

 

7.1.      Funktionsgerechte Unterbringung

 

Das langgestreckte, am Rand eines weiträumigen, öffentlichen Parks gelegene Grundstück ist prinzipiell gut für einen Neubau des RKK geeignet. Die bestehenden, im Eigentum der E.ON befindlichen Einfamilienhäuser sind durch Neubauten für Künstler und Management zu ersetzen.

 

Umbau und Umnutzung des bestehenden Verwaltungsgebäudes zu einem Hotel sind möglich. Ebenso können das bisherige Casino und die Eingangshalle zum Forum Reginae umgebaut werden.

 

Zum Entflechten der Besucher-Ströme erhält der künftige Hotelblock einen eigenen Eingang mit Vorfahrt. Eingriffe ins Innere und Äußere verändern den Duktus des Gebäudes nur gering.

Die Tiefgaragen-Zufahrt an der Prüfeninger Straße bleibt erhalten.

Die eingehauste Bühnen-Anlieferung ist so angelegt, dass auch von Westen anfahrende Sattelzüge auf der Prüfeninger Straße wenden und ohne Störung der Nachbarn zurück stoßen sowie be- und entladen können.

 

Die Tiefgarage wird erweitert und mittels Tunnelröhre mit dem zu sanierenden E.ON-Parkhaus verbunden.

 

Das RKK und das ihm unmittelbar angefügte Hotel – durch eine großflächige Verglasung ins RKK-Foyer blickend – bilden eine funktional optimale, in sich abgerundete Einheit. Der getrennte Betrieb von Großem Saal und dem Tagungsbereich ist gut möglich.

 

 

 

7.2.      Städtebauliche Einbindung

 

Ein wichtiges Ziel der Planung sind möglichst geringe Eingriffe in den Stadtpark. Dies gelingt durch die  Einbeziehung des attraktiven Bestandsgebäudes samt Casino, in dem das Hotel und auch der kleine und mittlere Saal untergebracht sind. Nur für den großen Saal ist ein Neubau erforderlich, der sich im Anschluss an das Bestandsgebäude entlang der Prüfeninger Straße erstreckt. Der Anbau fügt sich in seinen Ausmaßen gut in die Umgebung ein, vereinnahmt aber dennoch einen kleineren Teil der Südwestecke des Parks. Die öffentlichen Wege, Zu- und Durchgänge zum und im Park bleiben aber erhalten.

 

7.3.      Stadtentwicklung und Standortimage

 

Im Regensburg-Plan 2005 ist die Prüfeninger Straße als „Dienstleistungs- bzw. Infrastruktur-Achse zu erhalten und aufzuwerten“. Oberzentrale Funktionen, wie ein Kultur- und Kongresszentrum sind hier aber nicht vorgesehen. Die Prüfeninger Straße wird bislang nicht als Ort für Kunst und Kultur wahrgenommen. Ein Imagewandel wäre deshalb dringend geboten. Vorteilhaft ist aber die Lage am positiv besetzten Stadtpark, der mit dem Figurentheater und vor allem mit dem Kunstforum Ostdeutsche Galerie bereits kulturelle Einrichtungen beherbergt.

 

7.4.      Vermarktung und Betrieb

 

Die Lage eines Kultur- und Kongresszentrums am Stadtpark wäre zwar reizvoll, aufgrund der Entfernung zur Altstadt entstünde jedoch nur ein sehr begrenztes Regensburg-Erlebnis. Die schnelle und direkte Linienbus-Anbindung an das Stadtzentrum mildert dieses Manko zwar etwas ab, kann es aber nicht vollständig kompensieren.

 

Ähnlich wie am Unteren Wöhrd gibt es im Umkreis von einem Kilometer keine Hotels und nur wenige gastronomische Einrichtungen. Die Gewinnung eines Betreibers für ein Hotel im E.ON- Verwaltungsgebäude wäre aber durchaus aussichtsreich. Insgesamt gesehen könnte das geplante Veranstaltungszentrum an diesem Standort wohl noch akzeptabel betrieben werden.

 

7.5.      Verkehrliche Erschließung

 

7.5.1.      Gesamtsituation

 

Die Kfz-Erschließung erfolgt über die Prüfeninger Straße.

Die Anlieferung erfolgt unabhängig über einen Anlieferbereich südlich des RKK, die sowohl von Westen als auch von Osten erfolgen kann.

Die Reisebusse nutzen eine Bucht vor dem RKK. Eine Anfahrt aus Westen wäre nur möglich, wenn der Platz der Einheit umgestaltet würde. Über einen Kreisverkehr am Platz der Einheit könnten Busse aus Westen wenden und die Bucht nutzen.

Die ÖPNV-Erschließung erfolgt über die Linien 1 und 4. Im Bereich des RKK sollten zwei neue Haltestellen eingerichtet werden. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen ist ggf. ein Shuttle zwischen RKK und Bustreff Albertstraße notwendig.

In fußläufiger Entfernung (500m-1.000m) liegt der östliche Teil der Altstadt.

 

7.5.2.      Parken

 

Entfallende Stellplätze:             0       

Stellplätze in Parkierungsanlagen in

300 m Entfernung       262

500 m Entfernung           0

 

Mit den beiden Bus-Linien ist der Standort gut erschlossen. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben, so dass sich mit dem vorhandenen Angebot eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründen lässt.

Da aber Stellplätze des vorhandenen, frei werdenden E.ON-Parkhauses genutzt werden können, reduziert sich die Anzahl der zu realisierenden Stellplätze um 262.

 

Benötigte Stellplätze am Standort:     368 für RKK

                                                            100 für Hotel

                                    zusammen      468

 

7.5.3.      Bewertung

 

·                  Für die Kfz-Erschließung müssen in der Prüfeninger Straße Linksabbiegestreifen eingerichtet werden.

·                  Ein großer Teil des Verkehrsaufkommens des RKK wird über den Alleengürtel (Wittelsbacherstraße, Kumpfmühler Straße) abgewickelt und belastet damit entgegen der verkehrspolitischen Zielsetzung einer Entlastung des Alleengürtels diesen sensiblen Bereich zusätzlich.

·                  Mit zwei neuen Haltestellen im Bereich des RKK, die evtl. nur bei Veranstaltungen im RKK genutzt werden, kann der Standort an die Linien 1 und 4 angebunden werden. Mit diesen beiden Linien ist der Standort gut erschlossen, eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist aber nicht gegeben. Mit diesem ÖPNV-Angebot lässt sich eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründen. Bei größeren Veranstaltungen kann das Einrichten eines Shuttleverkehrs zwischen Bustreff Albertstraße und RKK notwendig werden.

·                  Für das RKK müssen am Standort Prüfeninger Straße 368 und für das Hotel 100 Stellplätze realisiert werden. Die Stellplätze können in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Die restlichen 262 Stellplätze stehen im vorhandenen, frei werdenden Parkhaus zur Verfügung.

·                  Für die gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien Tagen besteht aus heutiger Sicht kaum Bedarf.

·                  Die fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom Standort aus gegeben. Die attraktivsten Bereiche der Altstadt sind fußläufig aber nur über lange Wege von mehr als 1km zu erreichen.

 

7.6.        Denkmalpflegerische Bewertung

Belange der Baudenkmalpflege:

Der Standort befindet sich im Bereich der Welterbe-Pufferzone. Eine entsprechende städtebauliche Einbindung ist unter dem Aspekt des Schutzgedankens erforderlich. Ferner greift das Areal teilweise in den denkmalgeschützten Stadtpark ein. Dies kann aus Sicht der Denkmalpflege nur unter der Bedingung erfolgen, dass die Architektur durch flächenmäßige Zurückhaltung und hohe gestalterische Sensibilität auf das Parkdenkmal reagiert.

 

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Es besteht Verdacht auf Bestattungen des frühneuzeitlichen Lazarus-Friedhofes. Außerdem könnten vorgeschichtliche Siedlungsspuren vorhanden sein.

Die Maßnahme wäre durch routinemäßiges Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege lösbar: Archäologische Sondagen und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der Baumaßnahme auf Kosten des Verursachers. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem Flächenverlust ist kaum zu rechnen.

 

7.7.      Umweltbelange

 

7.7.1.      Landschafts- und Naturschutz

 

Der Standort ist derzeit von der vorhandenen Bebauung (E.ON-Verwaltung) und dem dichten alten Baumbestand des Stadtparks geprägt. Der Stadtpark hat als großflächiges Gartendenkmal eine sehr große Bedeutung für die Naherholung und Frischluftversorgung der BewohnerInnen der westlichen Altstadt und die an ihn angrenzenden Wohnquartiere. Eine mit dem Vorhaben verbundene Flächenreduzierung kann funktional in der Umgebung nicht ausgeglichen werden. Daneben käme es auch zu erheblichen Eingriffen in die Biotopfunktion der Flächen, die mit dem Verlust des alten, weit entwickelten Baumbestandes nur langfristig kompensierbar wäre. Die Umsetzung der vorliegenden Planung hätte voraussichtlich den Verlust von 54 Bäumen, die unter die Baumschutzverordnung fallen, zur Folge.

 

Es sind daher sehr hohe Beeinträchtigungen des Kriteriums Naturschutz zu erwarten.

 

7.7.2.      Hochwasser

 

Der Standort ist hochwasserfrei.

 

7.7.3.      Altlasten

 

Es besteht kein Altlastenverdacht.

 

7.8.      Umsetzungsrisiken

 

Die Firma E.ON beabsichtigt, den Standort an der Prüfeninger Straße bis 2012 zu vermarkten, um alle Mitarbeiter am Regensburger Standort in die Lilienthalstraße zu verlegen. Eine wirtschaftliche Vermarktung wird vom Konzern angestrebt, die durch eine Nutzung durch das RKK gegebenenfalls nicht erzielt werden kann. Wesentlich ist für E.ON auch die Zeitschiene für die Umsetzung.

 

8.               St. Petersweg

 

Standortdaten:

 

Grundstücksgröße:                 ca. 15.000 m2

Bauleitplanung:                       im FNP als Fläche für Gemeinbedarf und Kerngebiet dargestellt

Aktuelle Nutzung:                    Diözesanzentrum, bischöfliche Zentralbibliothek, Parkhaus,                                                Diskotheken, Wohnen

Grundbesitz:                           Katholische Kirche; Stadtwerke Regensburg, Privateigentümer

Flächenverfügbarkeit:             noch Klärungsbedarf

 

Im Vorfeld der Untersuchungen wurde der Standortvorschlag St. Petersweg zwischen Stadt und bischöflicher Administration im Grundsatz positiv abgestimmt. Die im Laufe der Untersuchung dargelegten Rahmenbedingungen eines Erwerbs der kirchlichen Liegenschaften ließen den Standort dann aber in Verbindung mit noch weiteren Restriktionen ( z. B. denkmalpflegerische Aspekte) zunehmend schwieriger erscheinen.

 

8.1.      Funktionsgerechte Unterbringung

 

Das Baugrundstück setzt sich zusammen aus den bereits intensiv bebauten Flächen des Parkhauses, der Diözesan-Verwaltung mit Museum und Bibliothek, der privaten Berufsschule, dem südlichen Endhaus der ehemaligen Bauerei und einer kleineren Eckfläche des Jesuiten-Hofs.

 

Die Größe und der Zuschnitt des Baugrundstücks ermöglichen den planerischen Nachweis eines funktionsfähigen Kultur- und Kongresszentrums mit der Möglichkeit, den Tagungs- und Kongressbereich Bedarfsweise getrennt vom Großen Saal zu betreiben. Das Gebäude der Diözesan-Verwaltung bietet sich bei vertretbarem Aufwand zum Umbau in ein modernes Hotel in historischem Gewand an.

 

Die eigentlich ideale zweiseitige Erschließung - einmal um das RKK von Norden aus der Altstadt über den Obermünsterhof neben der Kirchenruine zu erreichen, außerdem um aus Südosten von Bus, Bahn und den nahe liegenden Parkhäusern über den St. Petersweg zum RKK zu gelangen - wird bei näherem Betrachten stark eingeschränkt durch leider nicht veränderbare Vorgaben:

 

Von Norden her ist weder eine Taxi- noch eine Besucher-Vorfahrt noch eine Bühnen-Anlieferung möglich, da die Straßen zu eng und die Obermünsterstraße ebenso wie der Jesuiten-Hof dafür verständlicherweise tabu sind. Über den relativ schmalen St. Petersweg müsste ab dem Peterstor notgedrungen der gesamte Verkehr abgewickelt werden (jeder Sattelzug zur Bühne, sämtlicher Verkehr von und zur Tiefgarage sowie der Fahr-Verkehr zu RKK und Hotel, zu St. Emmeram, Schloss, Krankenhaus usw.).

 

Beginn und Ende von Veranstaltungen lassen sich nicht auf Ladenöffnungszeiten abstimmen, so dass bei der Tiefgarage Überlagerungen der Füll- und Leerungs-Zeiten unvermeidlich sind.

Der zuweilen massive Kfz-Verkehr trifft oft mit ebenso massiven Fußgängerströmen zusammen, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann.

 

Belange der Denkmalpflege schließen Baumaßnahmen des geplanten Umfangs und der geplanten Art aus. Beim Bau des Parkhauses wurden mehrstöckige Keller unterschiedlicher historischer Epochen gesichert. Der Obermünsterhof im Norden der Bibliothek wie auch die historischen Mauern (parallel zum St.-Petersweg) können nach Aussagen der Denkmalpflege nicht zu Baumaßnahmen herangezogen werden.

Auch rücksichtsvolles Einschneiden von Öffnungen in diese Mauern für unterirdische Tiefgaragen-Zufahrten wird abgelehnt, selbst wenn sie optisch ihrem historischen Wert entsprechend gezeigt und „inszeniert“ würden und nebenbei die Probleme der Durchmischung des Kfz- und Fußgängerverkehrs in Stoßzeiten mindern könnten. Auf den gesonderten Bericht der Denkmalpflege wird verwiesen.

 

8.2.      Städtebauliche Einbindung

 

Trotz Überplanung des Parkhauses, der Bischöflichen Bibliothek und der Nutzung des Obermünster-Zentrums als Hotel gelingt keine zufrieden stellende städtebauliche Einbindung in das Quartier. Die neuen großflächigen Gebäude sprengen den Maßstab der vorhandenen Strukturen. Dies wird besonders beim Blick auf das Massenmodell deutlich. Es entsteht der Eindruck einer zusammen gepferchten Anordnung von Sälen und Foyers, die der Bedeutung des RKKs nicht entspricht und auch keine angemessene Lösung für die Erneuerung des gesamten Obermünsterquartiers darstellt.

 

8.3.      Stadtentwicklung und Standortimage

 

Ein Kultur- und Kongresszentrum im kulturellen Zentrum Altstadt entspräche in hohem Maße den Zielen der Stadtentwicklung. Positive Effekte für die Altstadt, insbesondere für den im „Entwicklungsschatten“ stehenden südlichen Teil wären allein aufgrund der sehr reizvollen Situation zwischen historischem Zentrum und Schloss St. Emmeram zu erwarten. Damit verbunden wäre eine deutliche Stärkung der Funktion „Kultur“ in der Altstadt.

 

8.4.      Vermarktung und Betrieb

 

Der Standort bietet beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermarktung. Beinahe alle touristisch interessanten Lokalitäten sind auf kurzen Wegen erreichbar. Die Lage mitten im Welterbe garantiert ein intensives und unvergessliches Regensburg-Erlebnis, das zur Wiederkehr motiviert.

 

Sämtliche Altstadt-Hotels aller Kategorien (vorausgesetzt, das Schlosshotel wird umgebaut) liegen in zumutbarer fußläufiger Entfernung. Ein weiteres Hotel wäre am Standort realisierbar.

 

8.5.      Verkehrliche Erschließung

 

8.5.1.      Gesamtsituation

 

Die Kfz-Erschließung erfolgt über den St.-Petersweg. Ohne Umbau des Ernst-Reuter-Platzes ist die Erreichbarkeit des Standortes umständlich und insbesondere für Ortsfremde schwierig nachzuvollziehen, da von der D.-Martin-Luther-Straße nicht links in den St.-Petersweg abgebogen werden darf.

Die Anlieferung erfolgt mit Rückwärtsfahren direkt aus dem St.-Petersweg.

Die Reisebusse fahren über den St.-Petersweg von Osten an, halten vor dem Haupteingang des RKK, drehen auf der Vorfläche des Hotels und fahren wieder nach Osten weg.

Die ÖPNV-Erschließung erfolgt über den zentralen Bustreff Albertstraße. Damit ist eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen gegeben. Die Entfernung zwischen Bustreff und RKK liegt aber über 300m, so dass die Fahrgäste für diesen Weg mehr als 5 Minuten benötigen. Trotz des guten ÖPNV-Angebotes ist damit die ÖPNV-Erschließung des Standortes nur bedingt gegeben.

Auf Grund der Lage des Standortes am Altstadtrand sind viele touristische Ziele fußläufig gut zu erreichen. Zur Gewährleistung einer attraktiven Fußwegebeziehung zwischen Bahnhof bzw. Bustreff und RKK müsste der Gehweg im St.-Petersweg verbreitert oder eine Anbindung durch den fürstlichen Garten hergestellt werden.

 

8.5.2.      Parken

 

Entfallende Stellplätze:           Pkw 480         

Stellplätze in Parkierungsanlagen in

300 m Entfernung                       0

500 m Entfernung                   720

 

Auf Grund des guten ÖPNV-Angebotes, das durch die Entfernung von mehr als 300m zwischen Haltestelle und RKK relativiert wird, und des Stellplatzangebotes in Parkierungsanlagen in der Nähe kann ein Abschlag von den 630 benötigten Stellplätzen begründet werden. Da durch die Realisierung eines RKK an diesem Standort ca. 480 Stellplätze entfallen, sollten für das RKK Stellplätze in der Größenordnung der entfallenden Stellplätze realisiert werden.

 

Benötigte Stellplätze am Standort:                 500 (davon 350 für RKK)

                                                                        100 für Hotel

 

8.5.3.      Bewertung

 

·                  Ohne Umbau des Ernst-Reuter-Platzes ist die Erschließung des Standortes für ein RKK nur bedingt gegeben.

·                  Das gute ÖPNV-Angebot wird durch die Entfernung von mehr als 300m zwischen Haltestelle (zentraler Bustreff Albertstraße) und RKK relativiert.

·                  Für das RKK und andere Altstadtbesucher werden am Standort St.-Petersweg ca. 500 und für das Hotel 100 Stellplätze benötigt. Die Realisierung aller Stellplätze am Standort wäre wegen der begrenzten zur Verfügung stehenden Fläche nur über mehrere Tiefgaragengeschosse möglich.

·                  Die Stellplätze könnten an veranstaltungsfreien Tagen auch von Besuchern bzw. Kunden der Altstadt genutzt werden. Auf Grund des Parkdrucks im Altstadtbereich würde eine gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze an diesen Tagen wie beim heutigen Parkhaus angenommen werden.

·                  Die fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom Standort aus sehr gut.

·                  Zur Gewährleistung einer attraktiven Fußwegebeziehung zwischen Bahnhof bzw. Bustreff und RKK müsste der Gehweg im St.-Petersweg verbreitert oder eine Anbindung durch den fürstlichen Garten hergestellt werden.

 

à   Auf Grund des notwendigen Umbaus des Ernst-Reuter-Platzes, der Entfernung von mehr als 300m zwischen der nächsten Bushaltestelle und dem Standort sowie der Schwierigkeiten, die benötigten Stellplätze zur Verfügung zu stellen, und der notwendigen Attraktivierung der Fußwegebeziehung Bahnhof bzw. Bustreff und RKK ist die verkehrliche Funktionsfähigkeit des Standortes nur bedingt gegeben.

 

8.6.      Denkmalpflegerische Bewertung

 

Für diesen Standort wurden angesichts der hohen denkmalpflegerischen Bedeutung zwei Gutachten an externe Wissenschaftler vergeben und erstellt. Herr Dr. P. Morsbach erarbeitete eine topographische, städtebauliche und baugeschichtliche Analyse, während durch Herrn Dr. W. Eichinger ein archäologisches Gutachten über die untertägige Denkmalsubstanz vorgelegt wurde.

 

Belange der archäologischen Denkmalpflege

 

Wie durch Herrn Dr. Eichinger ausführlich dargelegt, sind bereits bekannte Bodendenkmäler im fraglichen Bereich lokalisierbar bzw. kartierbar, nämlich:

·                Die römische Legionslagermauer, deren Fundament bzw. unterste Lagen aus kolossalem Quadermauerwerk das gesamte südliche Areal des Standortes durchlaufen, um im äußersten südwestlichen Bereich nach Norden umzubiegen. Zu dieser Wehrmauer, die deutschlandweit einen einzigartigen Rang unter den Römerbauten besitzt, gehörten die vorgelagerte Grabenanlage sowie die rückwärtige Hinterschüttung (agger) und die begleitende Straße (via sagularis). Es ist damit zu rechnen, dass große Abschnitte dieser Befestigung im Boden erhalten sind.

 

·                Die mittelalterliche Wehranlage Regensburgs, deren Stadtmauer (um 1300) vom ehemaligen Peterstor ausgehend in einer Linie nach Westen verläuft, die etwa der südlichen Grenze des St.-Petersweges entspricht. Deren untere Steinlagen und Fundamente einschließlich einiger Mauertürme dürften noch ungestört im Boden erhalten sein.

 

·                Die arnulfinische Stadtmauer aus der Zeit um 920, welche zwar nicht punktgenau lokalisierbar ist. Fest seht jedoch, dass diese Stadtmauer in etwa mittig den heutigen St.-Peters-Weg queren musste und schräg an die römische Lagermauer anband. Im Falle der Entdeckung dieser Wehrmauer ist mit einer Erhaltungsforderung zu rechnen.

 

·                Die Fläche unter der Ruine der ehemaligen Stiftskirche Obermünster sowie die Ruine selbst, (vgl. unten), unter welcher bereits in den 1950er Jahren einige frühmittelalterliche Steinplattengräber im Rahmen von Sondagen aufgefunden wurden. Sie lassen auf weitere Grablegen hochstehender Adelsschichten schließen, die ebenso wie vermutete frühere Kirchengrundrisse als herausragende Bodendenkmäler anzusehen sind.

 

Ferner wird im genannten Gutachten dargelegt, dass angesichts der erschließbaren topographischen Verhältnisse innerhalb des südwestlichen Viertels des römischen Legionslagers mit folgenden antiken Bodendenkmälern zu rechnen ist:

 

·                Teile der antiken Kasernenbauten

·                Reste einer römischen Straße (via quintana)

·                Verdacht auf einen (bereits früher angegrabenen) Kolossalbau

·                Verdacht auf einen Sakralbau (Tempel) wegen einschlägiger Funde (antike Statue)

 

Schließlich wurde im Rahmen des genannten Gutachtens festgestellt, dass insbesondere südlich der ehemaligen Stiftskirche Obermünster noch sämtliche ungestörten Reste der mittelalterlichen Klosteranlage im Boden verborgen liegen dürften. Namentlich unter dem Anwesen St.-Petersweg 13 (Bischöfliches Zentralarchiv) sind nachweislich entsprechende Bodendenkmäler vorhanden.

 

Abgesehen von der denkmalpflegerischen Forderung zur ungestörten Erhaltung der bereits bekannten, oben genannten Bodendenkmäler stellen alle weiteren verbleibenden Flächen, welche noch nicht durch modernere Kelleranlagen gestört sind, Verdachtsflächen auf Bodendenkmäler dar. Für den Standort eines RKK erscheint es nach den bisherigen Planungen unabdingbar, eben diese Flächen mit einer Tiefgarage zu bebauen. Denkmalpflegerische Konsequenz hieraus wäre folgende Minimalforderung: Die Durchführung einer fachgemäßen archäologischen Rettungsgrabung auf Kosten des Verursachers. Hinsichtlich der vorliegenden Größenordnung ist mit einer mehrjährigen Grabungskampagne zu rechnen, deren Kostenvolumen – soweit derzeit abschätzbar – die Millionengrenze deutlich überschreiten dürfte. In diesem Zusammenhang kann nicht zugesichert werden, dass nach Abschluss der archäologischen Ausgrabung ein freies Baufeld zur Verfügung steht, da mit der Entdeckung erhaltenswerter historischer Baubefunde (z. B. mittelalterlicher Kreuzgang) zu rechnen ist.

 

 

Belange der Baudenkmalpflege

 

Weitere Denkmäler, die bereits unter dem gesetzlichen Schutz als eingetragene Baudenkmäler stehen, sind im unmittelbaren Bereich des geplanten Standortes:

 

·                Die Ruine der Stiftskirche Obermünster, Obermünsterplatz 6, mit Campanile, Mercherdachkapelle und Eremitage

·                Gebäudekomplex Obermünsterplatz 1

·                Gebäudekomplex Obermünsterplatz 3

·                Gebäudekomplex Obermünsterplatz 5

·                Gebäudekomplex Obermünsterplatz 7

·                Gebäudekomplex Obermünsterplatz 11

·                Gebäudekomplex Obermünsterstraße 8

·                Gebäudekomplex Obermünsterstraße 10

·                Gebäudekomplex Obermünsterstraße 14

·                Gebäudekomplex Fröhliche-Türken-Straße 12

·                Gebäudekomplex St.-Peters-Weg 17

·                Kelleranlagen unter St.-Peters-Weg 15

 

Herr Dr. Morsbach legt im Rahmen seiner Recherche weiterführende Erkenntnisse zur erhaltenen Denkmalsubstanz vor. So hat er nachgewiesen, dass:

 

·                die komplexe Kellerlandschaft unter den Anwesen St.-Peters-Weg 15 und Obermünsterstraße 14 noch Mauerzüge des im späten 10. Jh. vom hl. Wolfgang gegründeten Mittelmünsters enthält. Wesentliche Teile dieses Damenstifts (z.B. Kirche, Kreuzgang) sind noch heute untertägig ablesbar.

 

·                im spätbarocken Nordflügel des ehem. Damenstiftes Obermünster (Obermünsterplatz 7) auch im aufgehenden Mauerwerk noch Teile der gotischen Stiftspfarrkirche St. Dionysius stecken. Im Falle einer Einbeziehung dieses Gebäudeflügels in eine RKK-Planung müsste aus der Sicht der Denkmalpflege die Unantastbarkeit der betroffenen Mauerzüge gefordert werden.

 

Angesichts dieser neuen Erkenntnisse erhält die ohnehin bereits bestehende Denkmaleigenschaft der Gebäudekomplexe im Bereich der ehemaligen Stifte Ober- und Mittelmünster eine neue Dimension. War die überregionale historische und kunsthistorische Bedeutung des Obermünsters bereits bekannt, ist die Entdeckung der untertägig erhaltenen Reste des Mittelmünsters als spektakulär zu bewerten.

 

Fazit: Nach Zusammenführung der bau- und bodendenkmalpflegerischen Forderungen, die aus der wissenschaftlichen Überprüfung des Standorts Obermünsterquartier resultieren, wird aus Sicht der Denkmalpflege von einer weiteren Beplanung des Areals dringend abgeraten.

 

8.7.      Umweltbelange

 

8.7.1.      Landschafts- und Naturschutz

 

Der Standort ist größtenteils durch vorhandene Bebauung geprägt und für das Kriterium Naturschutz für diesen Teil als unproblematisch einzustufen.

 

 

8.7.2.      Hochwasser

 

Der Standort ist hochwasserfrei.

 

8.7.3.      Altlasten

 

Es besteht kein Altlastenverdacht.

8.8.      Umsetzungsrisiken

 

Aufgrund der denkmalpflegerischen Situation im Obermünsterquartier und der daraus resultierenden Unwägbarkeiten ist vor allem der Faktor Zeit bei der Realisierung des Projekts eine völlig unkalkulierbare Größe. Die Umsetzung des vorgegebenen Bauprogramms ist unter diesen Umständen nicht annähernd planbar. Die Funde sind zudem von einer herausragenden Qualität, die dringend nahe legen, den Standort nicht weiter zu verfolgen. Ein weiteres hohes Umsetzungsrisiko bergen die sicher sehr hohen Kosten für die Erstellung der Ersatzbauten für die bischöfliche Administration.

 

9.               Kunstforum Ostdeutsche Galerie

 

Standortdaten:

 

Grundstücksgröße:                 nicht eindeutig bestimmbar; aber möglichst geringe Eingriffe in                                           Stadtpark als Ziel

Bauleitplanung:                       im FNP als Fläche für Gemeinbedarf (Kunstforum Ostdeutsche                                          Galerie) und Grünfläche (Park) dargestellt

Aktuelle Nutzung:                    Kunstforum Ostdeutsche Galerie; Stadtpark

Grundbesitz:                           Stadt Regensburg; Stiftung Ostdeutsche Galerie (Erbpacht)

Flächenverfügbarkeit:             gegeben

 

9.1.      Funktionsgerechte Unterbringung

 

Das Grundkonzept sieht vor, den mittleren und kleineren Saal und die Seminarräume im bestehenden Museumsgebäude unterzubringen und für den großen Saal einen Neubau zu errichten, der baulich mit dem Bestand verbunden ist. Der Verbindungsbau dient gleichzeitig als Eingang und erfüllt eine Art Scharnierfunktion für die beiden Gebäudeteile. Großer Saal und Tagungstrakt können bei Bedarf auch problemlos getrennt voneinander betrieben werden, ohne dass sich parallel laufende Veranstaltungen stören. Anzumerken bleibt allerdings, dass die im Raumprogramm vorgegebenen Flächen im Bestandsgebäude nicht vollständig nachgewiesen werden können. Ebenfalls nachteilig wirkt sich das Fehlen eines Hotels in unmittelbarer Nähe aus. Der mögliche Umbau des E.ON-Verwaltungsgebäudes an der Prüfeninger Straße zu einem Hotel könnte dieses Manko zwar lindern, aber nicht vollkommen ausgleichen.

 

9.2.      Städtebauliche Einbindung

 

Ähnlich wie am Standort Prüfeninger Straße erstreckt sich der Neubau auch hier entlang der Straße am Rande des Parks, um die Eingriffe in die Freifläche möglichst gering zu halten. Die Höhenentwicklung des neuen Saalbaus ist noch verträglich, die Einbindung in die Umgebung gelingt ebenfalls. Durch die winkelförmige Verbindung von Bestand und Neubau entstehen zwei reizvolle Plätze – als Vorfeld und Eingangssituation zur Straße hin und nach Süden zum Park. Dies führt jedoch, auch im Vergleich zum „gegenüber“ liegenden Standort „Prüfeninger Straße“, zu größeren Eingriffen in den Park.

 

 

9.3.      Stadtentwicklung und Standortimage

 

Ein Ziel im Regensburg Plan 2005 ist die bessere Versorgung des mittleren und inneren Westens mit allgemein nutzbaren Freiflächen. Diesem Ziel würde der Bau eines Kultur- und Kongresszentrums im Randbereich des Stadtparks widersprechen. Grundsätzlich ist dieser Bereich nicht für oberzentrale Einrichtungen vorgesehen. Durch das Kunstforum Ostdeutsche Galerie ist der Standort jedoch als „Kulturort“ sehr gut eingeführt.

 

9.4.      Vermarktung und Betrieb

 

Für den Standort „Kunstforum Ostdeutsche Galerie“ gelten aus Betreiber- und Vermarktungssicht beinahe identische Aussagen wie für die Prüfeninger Straße. Die Lage am Stadtpark ist durchaus attraktiv, die auch hier vorhandene Entfernung zur Altstadt (wenn auch nicht so ausgeprägt wie bei der Prüfeninger Straße) ist durch die vergleichsweise günstige Busverbindung zumindest teilweise kompensierbar. Das Fehlen von Hotels im Umfeld und die relativ weite Distanz zum angedachten Hotel im E.ON Verwaltungsgebäude sind spürbare Vermarktungsnachteile. Insgesamt gesehen könnte ein Kultur- und Kongresszentrum an dieser Stelle aber zufrieden stellend betrieben werden – vorausgesetzt, am E.ON-Standort Prüfeninger Straße entsteht ein entsprechendes Hotel.

9.5.      Verkehrliche Erschließung

 

9.5.1.      Gesamtsituation

 

Die Kfz-Erschließung erfolgt über den Knotenpunkt Dr.-Johann-Maier-Straße/Gumpelzhaimerstraße/Hochweg. Zur leistungsfähigen Abwicklung muss der Knotenpunkt signalisiert werden und ein Fahrstreifen für Linksabbieger aus der Dr.-Johann-Maier-Straße eingerichtet werden.

Aus der Prüfeninger Straße wäre der Standort über den Platz der Einheit nur bei Umbau des Platzes in einen Kreisverkehrsplatz zu erreichen.

Die Anlieferung erfolgt unabhängig über einen Anlieferbereich westlich des RKK.

Für die Reisebusse wird vor dem RKK eine Busbucht in der Dr.-Johann-Maier-Straße eingerichtet. Diese Bucht ist nur aus Norden und Westen zu erreichen. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich nach Osten.

Die direkte ÖPNV-Erschließung erfolgt über die Linien 6 und 11. In einer Entfernung von ca. 300 m befinden sich noch zwei weitere Haltestellen (Linien 1 und 4). Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen ist ggf. ein Shuttle zwischen RKK und Bustreff Albertstraße notwendig.

In fußläufiger Entfernung (500m -1.000m) liegt der östliche Teil der Altstadt.

 

9.5.2.      Parken

 

Entfallende Stellplätze:                                       0

Stellplätze in Parkierungsanlagen in

300 m Entfernung                                               0

500 m Entfernung                                           262 im E.ON-Parkhaus

 

Mit den bestehenden Linien ist der Standort gut erschlossen. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben, so dass sich mit dem vorhandenen Angebot eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründen lässt.

Stellplätze im vorhandenen, frei werdenden E.ON-Parkhaus können für ein RKK am Standort Kunstforum Ostdeutsche Galerie zunächst nicht einbezogen werden (Entfernung, Eigentumsverhältnisse). Damit sind am Standort alle benötigten Stellplätze planerisch vorzuhalten.

 

Benötigte Stellplätze am Standort:     630 für RKK

                                                            100 für Hotel

 

9.5.3.      Bewertung

 

·                  Für die Kfz-Erschließung sind eine Signalisierung des Knotenpunktes Dr.-Johann-Maier-Straße/Gumpelzhaimerstraße/Hochweg sowie die Einrichtung eines Fahrstreifens für Linksabbieger aus der Dr.-Johann-Maier-Straße notwendig.

·                  Zur Gewährleistung einer guten Erreichbarkeit des Standortes ist ein Umbau des Platzes der Einheit in einen Kreisverkehrsplatz notwendig. Auch mit Umbau in einen Kreisverkehrsplatz wird es in der Gumpelzhaimerstraße sowie im Alleengürtel zu deutlichen Mehrbelastungen kommen.

·                  Über die Haltestelle „Ostdeutsche Galerie“ ist der Standort an die Linien 6 und 11 direkt angebunden. Mit diesen beiden Linien ist der Standort gut erschlossen, eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist aber nicht gegeben. Mit diesem ÖPNV-Angebot lässt sich eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründen. Bei größeren Veranstaltungen kann das Einrichten eines Shuttleverkehrs zwischen Bustreff Albertstraße und RKK notwendig werden.

·                  Für das RKK werden am Standort Kunstforum Ostdeutsche Galerie 630 und für das Hotel 100 Stellplätze benötigt. Die Stellplätze können in einer Tiefgarage nachgewiesen werden.

·                  Für eine gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien Tagen, die sich an den Tarifen der Altstadt-Parkhäuser anlehnt, besteht kaum Bedarf. Es ist aber nicht auszuschließen, dass bei einer angepassten Gebührenstruktur die bestehenden Stellplätze von Langzeitparkern angenommen werden.

·                  Die fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom Standort aus gegeben. Die attraktivsten Bereiche der Altstadt sind jedoch fußläufig nur über lange Wege von mehr als 1 km zu erreichen.

 

à        Die verkehrliche Funktionsfähigkeit des Standortes ist grundsätzlich gegeben. Aber mit Umbau des Platzes der Einheit in einen Kreisverkehrsplatz kommt es zu Zusatzbelastungen in der Gumpelzhaimerstraße sowie im Alleengürtel.

 

9.6.      Denkmalpflegerische Bewertung

Belange der Baudenkmalpflege:

Der Standort Dr.-Johann-Maier-Straße wird vor allem durch die Kunsthalle Ostdeutsche Galerie (Kuppelbau mit Portikus, 1910 von Woldemar Anding errichtet) sowie dem Anwesen Dr.-Johann-Maier-Str. 7 (ehem. Schießhaus der Pürschbüchsen-Schützengesellschaft, Walmdachhaus, 2. Viertel 19. Jh.) geprägt. Beide Objekte sind in der Denkmalliste der Stadt Regensburg verzeichnet. Zudem befindet sich der Standort in der Welterbe-Pufferzone.

Der westlich anschließende Bereich ist dem ebenfalls in der Denkmalliste verzeichneten Stadtpark zuzurechnen. Eingriffe in den Stadtpark sind, ähnlich wie beim Standort E.ON-Gelände, auf ein unabdingbares Maß zu reduzieren. Unabhängig von den Eingriffen in die Freiflächen muss der Entwicklung der Baumassen sowie der Höhenentwicklung der Gebäude großer Bedeutung zugemessen werden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Nähe zum Welterbeareal Altstadt Regensburg mit Stadtamhof.

 

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Es besteht Verdacht auf vorgeschichtliche und römische Siedlungsspuren.

Die Maßnahme wäre durch routinemäßiges Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege lösbar: Archäologische Sondagen und ggf. Ausgrabungen im Vorfeld der Baumaßnahme auf Kosten des Verursachers. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem Flächenverlust ist kaum zu rechnen.

 

9.7.      Umweltbelange

 

9.7.1.      Landschafts- und Naturschutz

 

Der Standort ist derzeit von der vorhandenen Bebauung der Ostdeutschen Galerie, gärtnerisch sehr hochwertigen Grünanlagen und dem dichten alten Baumbestand des Stadtparks mit zum Teil sehr wertvollen Einzelbäumen geprägt. Der Stadtpark hat als großflächiges Gartendenkmal eine sehr große Bedeutung für die Naherholung sowie für die Frischluftversorgung der Bewohner der westlichen Altstadt und die an ihn angrenzenden Wohnquartiere.

 

Eine mit dem Vorhaben verbundene Flächenreduzierung des Park mit einer gleichzeitigen Zunahme baulicher Strukturen (Stadthalle und städtischer Platz) kann funktional in der Umgebung nicht ausgeglichen werden, so dass eine dauerhafte Entwertung der kleinklimatischen und Erholungsfunktion des Parks die Folge wäre. Daneben käme es auch zu erheblichen Eingriffen in die Biotopfunktion der Flächen, die mit dem Verlust des alten, weit entwickelten Baumbestandes (zahlreiche Bäume mit Stammumfängen von über 200 bis 380 cm) nur langfristig kompensierbar wäre.

 

Die Umsetzung der vorliegenden Planung hätte voraussichtlich den Verlust von 39 Bäumen, die unter die Baumschutzverordnung fallen, zur Folge.

 

9.7.2.      Hochwasser

 

Der Standort ist hochwasserfrei.

 

9.7.3.      Altlasten

 

Es besteht kein Altlastenverdacht.

9.8.      Umsetzungsrisiken

 

Die Realisierung eines RKK mit Hotel an dieser Stelle wäre in erster Linie abhängig vom Neubau des Kunstforums Ostdeutsche Galerie an einem anderen innerstädtischen Standort. Ob ein derartiger neuer Museumsbau zustande kommt, ist derzeit noch völlig offen. Ebenfalls nicht sicher ist, ob das E.ON-Verwaltungsgebäude für eine Umnutzung in ein Hotel zur Verfügung stünde.

 

10.         Ladehofstraße

 

Standortdaten:

 

Grundstücksgröße:                 bei weitem ausreichend (30.000 qm)

Bauleitplanung:                       im FNP als Fläche für Bahnanlagen dargestellt

Aktuelle Nutzung:                    Brachfläche

Grundbesitz:                           Privateigentümer

Flächenverfügbarkeit:             grundsätzliche Verkaufsbereitschaft gegeben

 

10.1.  Funktionsgerechte Unterbringung

 

Der repräsentative Hauptbaukörper des Kultur- und Kongresssaales ist zur Bahn angeordnet.

Er entfaltet eine stadtbildprägende Fernwirkung und fügt sich in den städtebaulichen Maßstab der Umgebung günstig ein. Der bewusst nach Nordwest angeordnete, schallgeschützte Hotelbaukörper rundet das Quartier zur Ladehofstraße

oder zur verlängerten Bahnhofstraße ab. Der gemeinsame Foyerbereich fasst den Innenhof und verbindet, gut überschaubar, alle wichtigen Funktionsbereiche. Als Solitärbaukörper am Brückenplatz mit extravaganter Architektur begrüßt das Forum Reginae die Gäste und vorbeifahrenden Innenstadtbesucher. Ein Brückturm bildet eine interessante Torsituation und enthält kulturelle und gastronomische Nutzungen, die den neuen Platzraum beleben.   

 

10.2.  Städtebauliche Einbindung

 

Der stadtgebildprägende und repräsentative Gebäudekomplex des RKK prägt den süd-westlichen Innenstadtzugang analog der Arcaden mit Cinemaxx beim süd-östlichen Innenstadtzugang. Die Kumpfmühler Brücke erhält einen adäquaten stadträumlichen Brückenplatz mit einer torartigen beidseitigen Bebauung. Das RKK wird in einem Quartiersblock mit großzügigem Innenhof geplant. Einerseits ergeben sich attraktive Ausblicke und Ansichten des RKK  nach Süden, andererseits wird zur schallgeschützen Nordseite des Quartiers das Hotel eingeplant. Der Stadtraum zur Brücke mit einer Piazza und der geschützte Innenhof geben dem städtebaulichen Projekt günstige Gesamtproportionen. Auch östlich der Kumpfmühler Brücke sollte eine repräsentative Freiraum - und Baukörperergänzung geplant werden. Nur so kann das RKK an die Altstadt angebunden und eine Inselsituation vermieden werden. Die Freiraumgestaltung ist von alleeartigen Baumreihen geprägt, so dass sich gerade im Umfeld des Hotels angenehme Grünräume ergeben. Östlich der Brückenrampe soll eine kleine parkartig gestaltete Grünfläche den Fußweg in die Altstadt, zum Alleengürtel und zum Schlossareal aufwerten.

 

10.3.   Stadtentwicklung und Standortimage

 

Durch die Nachfolgenutzung der ehemaligen Bahnflächen bietet sich die Möglichkeit, ein neues Stadtquartier zu entwickeln und den Bereich an der Ladehofstraße stärker an die Innenstadt anzubinden. Dennoch bleiben berechtigte Zweifel, ob dies in einem für das geplante Kultur- und Kongresszentrum notwendigen Maß gelingen kann. Trotz der relativen Nähe zur Altstadt und der Lage nördlich der Bahnanlagen ist die Ladehofstraße ein relativ isolierter Standort ohne Bezug zum Stadtzentrum. Zwar gab es zwischenzeitlich künstlerische Nutzungen in bestehenden Räumlichkeiten (Kunstverein Graz, Kunstkaufhaus), die Ladehofstraße als kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt Regensburgs ist letztlich aber schwer vorstellbar.

 

10.4.  Vermarktung und Betrieb

 

Der fehlende Bezug zum Stadtzentrum, dem eigentlichen Alleinstellungsmerkmal Regensburgs, würde wohl auch einem ambitionierten Management die Aufgabe erschweren, ein Kultur- und Kongresszentrum an der Ladehofstraße im harten Wettbewerb erfolgreich zu vermarkten. Hinzu kommt ein Umfeld, das bislang weitgehend frei ist von gastronomischen Einrichtungen oder Hotels. Ob an dieser Stelle ein Hotelbetreiber gefunden werden könnte, ist zumindest zweifelhaft.

10.5.  Verkehrliche Erschließung

 

10.5.1.  Gesamtsituation

 

Die Kfz-Erschließung erfolgt über den Knotenpunkt Bahnhofstraße/ Ladehofstraße/Kumpfmühler Brücke/Kumpfmühler Straße. Zur leistungsfähigen Abwicklung bei Veranstaltungen wird der Kfz-Verkehr von der Kumpfmühler Brücke rechts in die Bahnhofstraße und von dort rechts in eine neue Erschließungsstraße in die Tiefgarage geführt. Der Verkehr von der Kumpfmühler Straße wird rechts in die Ladehofstraße und von dort in die Tiefgarage geführt. Für die beiden Zufahrtsströme sind separate Tiefgaragenrampen vorgesehen.

Die Anlieferung erfolgt unabhängig über die neue südliche Erschließungsstraße über einen Anlieferbereich südlich des RKK.

Für die Reisebusse wird im Westen des RKK eine Busbucht in der neuen Erschließungsstraße eingerichtet. Diese Bucht ist aus allen Richtungen zu erreichen. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich nach Osten.

Die ÖPNV-Erschließung erfolgt über die Linien 2 und 8. Im Bereich des RKK sollten zwei neue Haltestellen eingerichtet werden. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben. Für Veranstaltungen ist ggf. ein Shuttle zwischen RKK und Bustreff Albertstraße notwendig.

In fußläufiger Entfernung (500m-1.000m) liegt der südöstliche Teil der Altstadt. Die fußläufige Erreichbarkeit des Standortes ist heute unattraktiv.

 

10.5.2.  Parken

 

Entfallende Stellplätze:                                   0

Stellplätze in Parkierungsanlagen in

300 m Entfernung                                           0

500 m Entfernung                                           0

 

Mit den beiden Buslinien ist der Standort gut erschlossen. Eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist nicht gegeben, so dass sich mit dem vorhandenen Angebot eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründen lässt. Im Umfeld des Standortes können keine vorhandenen Stellplätze genutzt werden. Damit müssen am Standort alle benötigten Stellplätze realisiert werden.

 

Benötigte Stellplätze am Standort:                 630 für RKK

                                                                        100 für Hotel

 

 

10.5.3.  Bewertung

 

·                  Die Kfz-Erschließung ist über den Knotenpunkt Bahnhofstraße/ Ladehofstraße/ Kumpfmühler Brücke/ Kumpfmühler Straße gewährleistet.

·                  Zur leistungsfähigen Abwicklung des Kfz-Verkehrs bei Veranstaltungen sollte das Linksabbiegen von der Kumpfmühler Brücke in die Ladehofstraße unterbunden werden. Der aus Süden zufahrende Kfz-Verkehr wird von der Kumpfmühler Brücke rechts in die Bahnhofstraße und von dort rechts über eine neue Erschließungsstraße in die Tiefgarage geführt.

·                  Mit zwei neuen Haltestellen im Bereich des RKK, die evtl. nur bei Veranstaltungen im RKK genutzt werden, kann der Standort an die Linien 2 und 8 angebunden werden. Mit diesen beiden Linien ist der Standort gut erschlossen, eine direkte Anbindung aller Stadtteile ohne Umsteigen ist aber nicht gegeben. Mit diesem ÖPNV-Angebot lässt sich eine Reduzierung der benötigten Stellplätze nicht begründen. Bei größeren Veranstaltungen kann das Einrichten eines Shuttleverkehrs zwischen Bustreff Albertstraße und RKK notwendig werden.

·                  Für das RKK werden am Standort Schenker-Areal 630 und für das Hotel 100 Stellplätze benötigt. Die Stellplätze können in einer Tiefgarage nachgewiesen werden.

·                  Für die gebührenpflichtige Nutzung der Stellplätze des RKK an veranstaltungsfreien Tagen besteht kein Bedarf.

·                  Die fußläufige Erreichbarkeit von touristischen Zielen in der Altstadt ist vom Standort aus grundsätzlich gegeben. Die fußläufige Anbindung des Standortes ist aber unattraktiv. Die attraktivsten Bereiche der Altstadt sind fußläufig nur über lange Wege von mehr als 1km zu erreichen.

 

10.6.  Denkmalpflegerische Bewertung

Belange der Baudenkmalpflege:

Wenngleich das Areal Teil der Pufferzone des Welterbes ist, scheint die Projektentwicklung bei diesem Standort eher unproblematisch zu sein. Im Umfeld der Ladehofstraße befindet sich mit dem 1905 von Friedrich Niedermayer errichteten Justiz­gebäude ein bedeutendes Baudenkmal, dessen Wirkung bei einer Projektentwicklung für ein RKK zu berücksichtigen ist.

 

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind zahlreiche Bestattungen des so genannten Großen Gräberfeldes der Römerzeit sowie vorgeschichtlicher Siedlungsspuren vorhanden.

Die Maßnahme wäre durch routinemäßiges Vorgehen im Sinne der archäologischen Denkmalpflege lösbar: Archäologische Sondagen und ggf. Ausgrabungen würden im Vorfeld der Baumaßnahme auf Kosten des Verursachers durchgeführt. Mit erhaltenswerten Befunden und daraus resultierendem Flächenverlust ist zu rechnen (z. B. steinerne Grabbauten), jedoch wohl nur punktuell und kleinflächig.

 

10.7.  Umweltbelange

 

10.7.1.  Landschafts- und Naturschutz

 

Der Standort ist beinahe zu 100 % versiegelt bzw. überbaut und weist abgesehen von Einzelbäumen geringer Wertigkeit keinerlei Grünflächen auf. Lediglich an der nördlichen Auffahrtsrampe der Kumpfmühler Brücke sowie an der ostexponierten Böschung dieser Auffahrtsrampe sind Baumreihen und ältere Gehölzgruppen vorhanden, die in dem vorliegenden Entwurf dargestellt bzw. in den geplanten Park (nördlich neues Dienstleistungsgebäude) integriert werden können.

 

Mit dem Bau würde der Grünflächenanteil im überplanten Bereich steigen, was sich positiv auf das Biotopflächenangebot, das Kleinklima und das Stadtbild auswirken würde. Es sind daher keine Beeinträchtigungen, sondern Aufwertungen des Kriteriums Naturschutz zu erwarten.

 

10.7.2.  Hochwasser

 

Der Standort ist hochwasserfrei.

 

10.7.3.  Altlasten

 

Wegen der früheren Bahnnutzung besteht Altlastenverdacht. Es wurden aber noch keine Untersuchungen durchgeführt, so dass derzeit keine Aussagen über Art und Umfang eventuell vorhandener Altlasten möglich sind.

10.8.  Umsetzungsrisiken

 

Es sind derzeit keine Faktoren bekannt, die eine zügige Umsetzung des Projekts an dieser Stelle verhindern würden.

 

11.         Kostenvergleich

 

Die in der Tabelle aufgeführten Kosten für Grund- und Immobilienerwerb, Bauwerke und verkehrliche Maßnahmen beruhen auf Bodenrichtwerten, indizierten Vergleichsobjekten und Annahmen der Verwaltung bzw. der beteiligten Planungsbüros. Die Ermittlung von Kosten ohne ein konkret vorliegendes und durchgeplantes Bauwerk kann allenfalls als „überschlägige Kostenschätzung“ beschrieben werden. Deshalb sind die Zahlen als Größenordnung und Annäherung an die Wirklichkeit, nicht aber als belastbare Daten zu interpretieren.

 

Tab.: Überschlägige Kostenschätzung

 

          Kosten

          DIN 276     

 

 

Standorte

Grundstück*

(100-200)

Bauwerk (300-700)

RKK, Parken, Außen-

Anlagen, Ausstattung,

Nebenkosten**

Verkehrliche

Maßnahmen

gesamt

darunter bereits im Eigentum der Stadt befindliche Grundstücke*

Bäckergasse

unter 15 Mio. €

73 Mio. €

1 bis 2 Mio. €

80 – 90 Mio. €

6,0 Mio. €

Prüfeninger Str.

15 – 20 Mio €

65 Mio. €

1 bis 2 Mio. €

80 – 90 Mio. €

1,7 Mio. €

Unterer Wöhrd

21 – 25 Mio €

74 Mio. €

unter 1 Mio. €

91 – 100 Mio. €

9,6 Mio. €

Ernst-Reuter-Platz

15 – 20 Mio €

66 Mio. €

1 bis 2 Mio. €

80 – 90 Mio. €

0,0 Mio. €

St. Petersweg

Über 50 Mio. €

69 Mio.€

unter 1 Mio. €

über 120 Mio. €

0,0 Mio. €

Friedenstraße

unter 15 Mio. €

69 Mio. €

unter 1 Mio. €

80 – 90 Mio. €

0,0 Mio. €

KOG

21 – 25 Mio €

***

68 Mio. €

unter 1 Mio. €

91 – 100 Mio. €

6,8 Mio. €

Ladehofstraße

15 – 20 Mio €

69 Mio. €

ca. 2 Mio. €

80 – 90 Mio. €

0,0 Mio. €

*           Bewertung stadteigener Flächen nach Bodenrichtwertkarte

**         Bauwerk ohne Parkierungsanlage ca. 57 Mio € (gegenüber ca. 50 Mio € in 1998)

***        darin enthalten sind die Kosten für den Neubau von 4.900 qm Museumsfläche       (=aktuelle KOG-Nutzfläche).

 

Die Gesamtschau zeigt, dass sich fünf von acht Standorten im selben Kostenkorridor befinden. Das „ehemalige Eisstadion“ am Unteren Wöhrd liegt deshalb nicht in dieser Klasse, weil – methodisch grundsätzlich richtig – auch den im Eigentum der Stadt Regensburg befindlichen Grundstücken ein den Bodenrichtwerten entsprechender Wert zugeordnet wurde. Würden jedoch nur die für die Stadt Regensburg de facto ausgabewirksamen Kosten für den Erwerb von Fremdgrundstücken und die Verlagerung der Jugendherberge berücksichtigt, käme das ehemalige Eisstadion ebenfalls in die günstigere Kostenkategorie. Einen klaren „Ausreißer“ bildet der „St.-Petersweg“ insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sämtliche dort vorhandenen Einrichtungen (ca. 15.000 m2 Nutzfläche) auf ein anderes innerstädtisches Grundstück umgesiedelt werden müssten. Die Realisierung eines Kultur- und Kongresszentrums am St. Petersweg erscheint damit auch wirtschaftlich nicht mehr darstellbar.

 

Beim Standort Ernst-Reuter-Platz müssen neben den in der Tabelle aufgeführten verkehrlichen Maßnahmen noch die Kosten des Neubaus eines zentralen Omnibusbahnhofs (als Ersatz für den Bustreff Albertstraße) beachtet werden. Grob geschätzt ist für die ca. 30 Haltestellen ein Betrag von rund 7 Mio. € anzusetzen, von denen unter der Voraussetzung einer Förderung nach GVFG etwa 2 Mio. € (30 %) bei der Stadt Regensburg verbleiben würden. Da die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und die damit mögliche Neuordnung und Optimierung des ÖPNV an dieser Stelle ein vom Kultur- und Kongresszentrum unabhängiges Planungsziel der Stadt Regensburg darstellt, kann der finanzielle Aufwand dafür nicht diesem zugerechnet werden. Die ohnehin fällige Maßnahme würde de facto nur zeitlich vorgezogen.

12.         Zusammenfassung und Bewertung

 

In nachfolgender Bewertungsmatrix sind diejenigen Prüfkriterien, die vorher im Text ausführlich gewürdigt wurden, nun in kompakter Form mittels Bewertungen ausgeführt. Die Gesamtnote wird analog den Schulnoten gebildet.

 

Die Untersuchung hat gezeigt, dass an allen Standorten die funktionsgerechte Errichtung eines Kultur- und Kongresszentrums grundsätzlich möglich ist, am St.-Petersweg allerdings nur mit letztlich nicht hinnehmbaren Eingriffen in bodendenkmalpflegerisch wertvolle Substanz. In der Bewertungsmatrix ist der Standort Kunstforum Ostdeutsche Galerie deutlich abgeschlagen. Auffallend ist, dass die Standorte Friedenstraße, Ladehofstraße, Prüfeninger Straße und Bäckergasse relativ einheitlich bewertet würden, wenn man die stadtentwicklungsplanerischen Effekte sowie die Vermarktbarkeit außer Acht lassen würde. Diese sind entweder denkmalpflegerisch oder aus naturschutzfachlicher Sicht unbedenklich oder weisen ein geringes Umsetzungsrisiko auf.

Gerade aber die Effekte für die Stadtentwicklung und die Vermarktungsaspekte sind diejenigen Kriterien, die den dauerhaften Erfolg eines Kultur- und Kongresszentrums gewährleisten. Beide Kriterien werden deshalb in der Bewertungsmatrix doppelt gewichtet.

 

Der Ernst-Reuter-Platz nimmt eine klare Spitzenstellung ein, gefolgt vom Unteren Wöhrd. Diese Reihung ergibt sich auch dann, wenn auf die doppelte Gewichtung der beiden Kriterien Stadtentwicklung und Vermarktbarkeit verzichtet werden würde. Die mit dem Bau eines Kultur- und Kongresszentrums am Ernst-Reuter-Platz verbundenen städtebaulichen, stadtentwicklungsplanerischen und verkehrlichen Verbesserungen im Umfeld wären bestechend, auch wenn der Standort im Falle der Umsetzung des Projekts nicht unproblematisch ist. Nicht zu vergessen ist die Stärkung der beiden wichtigen Altstadtfunktionen „Kultur“ und „Tourismus“. Auch die Akzeptanz des Ernst-Reuter-Platzes als Ort für Kunst und Kultur seitens der Bevölkerung wäre leichter erreichbar als bei einem periphereren Standort. Gleichzeitig wären am Ernst-Reuter-Platz für das Kongressgeschäft viele wichtige logistische Vorteile gegeben (Hotels, verkehrliche Anbindung, kurze Wege). Mit einem Kultur- und Kongresszentrum am Ernst-Reuter-Platz könnte ein weiterer Meilenstein zur (Alt)stadtentwicklung geleistet werden, der an anderen, mehr oder weniger isolierten Standorten, selbst mit hohem Aufwand in dieser Form nicht gelänge.

 

 


Bewertungsmatrix

 

 

 

 

 

Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Funktionali-

tät

Städtebau

IV

ÖV

Denkmal-

pflege

Umwelt

Umsetzungsrisiko

Kosten

Stadtent-wicklung. (doppelt gewichtet)

Betrieb (doppelt gewichtet)

Summe

Bäckerstraße

++

+

    O

   -

+

O

O

O

O

-

2,9

Unt. Wöhrd

++

O

    +

   +

+

+

O

-

O

O

2,6

E.-Reuter-Platz

+

+

    O

   ++

-

-

O

O

++

++

2,2

Friedenstraße

+

O

    +

    O

+

O

+

O

-

-

3,0

Prüfeninger e.on

++

+

    +

    O

O

- -

+

O

-

O

2,9

St. Petersweg

O

-

- -

+

- -

++

- -

- -

++

++

2,8

KOG

O

+

O

O

O

- -

O

-

-

O

3,3

Ladehofstraße

++

+

O

-

+

+

+

O

-

-

2,9

 

 

§       ++  sehr gut              = Note 1

§       +    gut                     = Note 2

§       O    befriedigend        = Note 3

§       -     mangelhaft          = Note 4

§       - -   ungenügend        = Note 5

 

 

 

 


13.         Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst nur den Ernst-Reuter-Platz als Standort für ein Kultur- und Kongresszentrum weiterzuverfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger sind dabei intensiv über die Entscheidungsfindung des Stadtrats zu informieren.

 

Die Verwaltung muss in der Folgezeit umgehend die Umsetzbarkeit dieses bevorzugten Standorts noch intensiver prüfen. Insbesondere müssen das evtl. Vorhandensein eines jüdischen Friedhofes, Fragen des Grunderwerbs sowie die Rahmenbedingungen für die Verlagerung des Bustreffs und für eine Hotelinvestition abschließend geklärt werden.

Sollten diese Prüfungen zu dem Ergebnis kommen, dass die Realisierung eines RKK an diesem Standort nicht möglich ist, sollten umgehend die Planungen für den Standort Unterer Wöhrd fortgeführt werden, d. h. die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs und parallel dazu die Vorbereitung eines Investoren-Auswahlverfahrens.

 

 

 

1

 

  1. Die Ausschüsse für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen, Wirtschaft und Beteiligungen sowie Kultur nehmen den Untersuchungsbericht zur Kenntnis.

 

  1. Die Ausschüsse beschließen die auf der Grundlage der Untersuchung erstellte Reihung der Standorte in der Bewertungsmatrix.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst die Realisierungsfähigkeit des Standortes Ernst-Reuter-Platz abschließend zu klären und den Ausschüssen darüber Bericht zu erstatten. Sollte sich der Standort Ernst-Reuter-Platz als nicht realisierungsfähig erweisen, wird der Standort Unterer Wöhrd (ehemaliges Eisstadion) weiter verfolgt.

 

  1. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise über die Untersuchungsergebnisse zu informieren.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Planungen für alle untersuchten Standorte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bäckergasse_A3 (813 KB)    
Anlage 2 2 E_ON_A3 (1066 KB)    
Anlage 3 3 Friedenstrasse_A3 (952 KB)    
Anlage 4 4 Keplerareal_2_A3 (973 KB)    
Anlage 5 5 Keplerareal_A3 (908 KB)    
Anlage 6 6 Petersweg_A3 (1111 KB)    
Anlage 7 7 RKK Ladehofstraße (1371 KB)    
Anlage 8 8 RKK_Ostdeutsche Galerie (663 KB)    
Anlage 9 9 Unterer_Wöhrd_A3 (922 KB)