Sachverhalt: 1. Anlass: Seit etwa 1980 ist die Neuordnung von innerstädtischen
Bahnflächen ist ein großes stadtentwicklerisches Thema in Regensburg. Mit der
Verlagerung des ehemaligen Güter-, Container- und Rangierbahnhofes in den
Stadtosten steht nun im Bereich der Ladehofstraße ein ca. 27 ha großes Areal
zur stadtplanerischen Überplanung an. Seit Ende 2006 befindet sich die Stadt
Regensburg in Vorgesprächen mit der Eigentümerin der ehemaligen Bahnflächen,
der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG. Gemeinsam soll die Entwicklung der oben genannten
Bahnbrachen begonnen werden, um dieses Quartier in den Stadtteil „Innerer
Westen“ zu integrieren. Mit Stadtratsbeschluss vom 17.07.2007 wurde die Verwaltung beauftragt,
eine Rahmenvereinbarung mit der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
abzuschließen, mit dem Ziel, gemeinsam eine Rahmenplanung zu beauftragen. Die gemeinsamen Planungsabsichten haben sich durch die im
April unterzeichneten Rahmenvereinbarungen zwischen der Aurelis Real Estate
GmbH & Co. KG. und der Stadt Regensburg konkretisiert. Anfang August 2008
wurde eine Arbeitsgemeinschaft aus Stadt-, Verkehrs- und Landschaftsplanern mit
der Rahmenplanung beauftragt. Ziel der Rahmenplanung ist es, in einem 120 ha umfassenden
Umgriff das Quartier städtebaulich neu zu ordnen. Planungsschwerpunkte sind die
Bahnbrachen, die angrenzende Verflechtungsbereiche und das Jahnstadion. In dem nördlich an die Bahnflächen angrenzenden
Planungsbereich des beabsichtigten Bebauungsplanes Nr. 92, Dechbettener Straße/Von-Brettreich-Straße
liegen mehrere Grundstücke, für die aktuell Planungsüberlegungen bestehen.
Dieser Bereich soll in der weiteren Erarbeitung des Rahmenkonzeptes vorrangig
behandelt werden. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für das weitere
Bebauungsplanverfahren und werden dort konkretisiert. 2. Bestandssituation: Die im Planbereich vorhandenen Nutzungen von größeren und
kleineren Gewerbebetrieben, Brachflächen- und Lager sowie Wohnen entsprechen
grundsätzlich der Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan. 3. Planungsziele: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die
Grundlagen für eine städtebauliche Neuordnung der bestehenden
Nutzungsstrukturen geschaffen werden. Daneben soll durch die Neuorganisation
von Gewerbe und Wohnen eine Entflechtung von bestehenden Nutzungskonflikten
erreicht werden. Ebenso soll eine Optimierung der inneren und äußeren
Erschließungssituation erreicht werden. Es ist beabsichtigt, zur Sicherung der planerischen Ziele
eine Veränderungssperre für den künftigen Planungsbereich des Bebauungsplanes
zu erlassen. Damit können Grundstücksveränderungen und Vorhaben zurückgestellt
werden, die der künftigen Planung zuwiderlaufen und ihre Verwirklichung
erschweren oder verhindern würden. Der
Ausschuss beschließt: Für das Gebiet Dechbettener Straße/Von-Brettreich-Straße
ist der Bebauungsplan Nr. 92 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem
Lageplan (M. 1 : 2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Anlagen: 1 Übersichtsplan
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