Sachverhalt: Am 15.12.1983 wurde vom Stadtrat die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 211 für ein Gebiet zwischen Güterbahnhof und Liskircherstraße
beschlossen. Planungsziel war die städtebauliche Neuordnung des Quartiers
im Hinblick auf eine städtebaulich befriedigende Gestaltung benachbarter Wohn-
und Gewerbebauten, die Vermeidung von Störungen der Wohn- durch die
Gewerbenutzung sowie eine möglichst sparsame Planung der Erschließungsanlagen. Das 1983 beschlossene Bauleitplanverfahren wurde nicht
weiter fortgeführt. Innerhalb des damaligen Planungsbereichs fanden
zwischenzeitlich keine wesentlichen Veränderungen statt. Mit der Beauftragung der Rahmenplanung für den
städtebaulichen Entwicklungsbereich „Innerer Westen“ wird nun auch dieser
Bereich neu untersucht und im Zusammenhang mit den angrenzenden Arealen
betrachtet. Westlich des damaligen Geltungsbereichs ist die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 92, Dechbettener Straße/Von-Brettreich-Straße,
beabsichtigt. Dessen Geltungsbereich überlagert den westlichen Rand des
Bebauungsplanes Nr. 211. Der 1983 gefasste Aufstellungsbeschluss wird durch die
beauftragte Rahmenplanung und den geplanten Bebauungsplan Nr. 92 überlagert und
kann deshalb aufgehoben werden. Der
Ausschuss beschließt: Der Beschluss des Stadtrates zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 211 für ein Gebiet zwischen Güterbahnhof und Liskircherstraße
vom 15.12.1983 (AMBL. Nr. 52 – 39 vom 26.12.1983) wird aufgehoben.
Anlagen: 1 Übersichtsplan
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