Vorlage - VO/08/3674/61  

 
 
Betreff: Regionaler Nahverkehrsplan Regensburg - Zwischenbericht -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
17.09.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

 

1.         Ausgangssituation

 

Der Planungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 17.09.2002 mit der Bearbeitung des Regionalen Nahverkehrsplanes Regensburg (RNVP) beauftragt. Nach der Abgrenzung des Regionalen Nahverkehrsraums Regensburg durch die Regierung der Oberpfalz im Jahre 2005 wurde die Erstellung des Nahverkehrsplans in Kooperation der acht beteiligten Aufgabenträger (gemeinsame projektbegleitende Arbeitsgruppe) in Angriff genommen. Als erstes Zwischenergebnis wurden im Rahmen einer gemeinsam stattfindenden Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Regensburg und des Wirtschaftsausschusses des Landkreises Regensburg am 17.07.2007 das „Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des ÖPNV“ sowie die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Stärken-Schwächen-Analyse vorgestellt. Auf dieser Grundlage hat der Gutachter (PGN - Planungsgruppe Nord) gemeinsam mit der projektbegleitenden Arbeitsgruppe nun ein Entwicklungskonzept für den RNVP entworfen, das einzelne Maßnahmen und Projekte enthält. Diese Ergebnisse sind im weiteren Planungsverfahren weiter zu konkretisieren und mit den beteiligten Akteuren abzustimmen.  Im Vorfeld der anstehenden Verfahrensschritte wird der vorliegende Planungsstand, der für das Stadtgebiet Regensburg relevant ist, zur Kenntnis gebracht.

 

 

2.         Entwicklungskonzept

 

Die Grundlage für das vom Gutachter erstellte Entwicklungskonzept bilden die das Stadtgebiet Regensburg betreffenden Zielsetzungen aus dem Leitbild:

 

  • Grundsätzliche Sicherung der heutigen Netzstruktur mit Durchmesserlinien und Führung der Linien über die Altstadt
  • 10-Minuten-Takt als „Regensburg-Takt“
  • Prüfung der Einrichtung einer durchgängigen Verbindung im 10-Minuten-Takt als „Haupt-Buslinie“ auf der Relation der „Dienstleistungsachse“
  • Sicherstellung einer leistungsfähigen Verknüpfung im Stadtbus-System
  • Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit des ÖPNV-Angebotes im Stadtverkehr (einheitliche Taktfamilie)
  • Sicherung der peripheren Umsteigepunkte im Stadtbusnetz
  • Prüfung von Verbesserungen in der Netzstruktur (Burgweinting – Innenstadt, Erschließung GE Burgweinting Ost und BMW-Werk, Anbindung von Stadtentwicklungsflächen)
  • Sicherung und Stärkung der heutigen Qualität der ÖPNV-Anbindung der Altstadt
  • Sicherung der Altstadtanbindung der Buslinien aus Richtung Norden und Nordwesten durch eine altstadtnahe Donauquerung bzw. gleichwertige Alternativen
  • Verbesserung der inneren Altstadterschließung
  • Ausbau DFI-System
  • Entwicklung einer Grundsatzlösung bzgl. der Ausgestaltung der Altstadthaltestellen als weitgehend „barrierefreie Haltestellen“ unter Berücksichtigung städtebaulicher und verkehrlicher Gesichtspunkte
  • Erarbeitung eines Ausbauprogramms zur stufenweisen mittel- und langfristigen Schaffung „barrierefreier Haltestellen“
  • Weitere Optimierung und Beschleunigung des Betriebsablaufes

 

Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen und der Bestandaufnahme hat der Gutachter fünf Handlungsfelder für weitere ÖPNV-Entwicklung im Stadtgebiet Regensburg definiert:

 

1.      Verbesserung des Bedienungsangebotes / Liniennetzneuordnung / Erhöhung der Kapazität

2.      Ertüchtigung und Attraktivierung der Verknüpfungspunkte und zentralen Haltestellen

3.      Schaffung eines barrierefreien ÖPNV

4.      Ergänzung des Busbeschleunigungssystems

5.      Service und Sicherheit

 

Den Handlungsfeldern werden jeweils einzelne Maßnahmen und Projekte zugeordnet, wobei sich diese zwei Ebenen bzgl. der Verbindlichkeit und der Realisierungsorientierung wie folgt unterschieden:

 

  • Als Maßnahme werden konkrete Vorhaben beschrieben, deren Umsetzung innerhalb des Gültigkeitszeitraums des RNVP (ca. fünf bis acht Jahre) erfolgen sollte.
  • Als Projekte werden diejenigen Konzeptionen zusammengefasst, für deren planerische Konkretisierung und Umsetzung neben detaillierten Nachfrage- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen noch weitere Abhängigkeiten zu beachten sind (z.B. Notwendigkeit detaillierterer Datenerhebung, umfangreiche, zeitintensive Abstimmung mit Dritten, etc.). Diese  Schritte sind i.d.R. innerhalb der Geltungsdauer des RNVP durchzuführen (in Ausnahmefällen kann ein längerer Zeitbedarf erforderlich sein); eine Umsetzung kann ggf. ebenfalls noch innerhalb der Geltungsdauer erfolgen. Bei langfristigeren Projekten ist die jeweilige Entscheidungsfindung in der Fortschreibung des RNVP zu dokumentieren.

 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen und Projekte sind in beiliegender Karte dargestellt.

 

Handlungsfeld 1:   Verbesserung des Bedienungsangebotes / Liniennetzneuordnung / Erhöhung der Kapazität

 

Hierin vorgeschlagene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind:

1.1    (P)          Produktprofilierung (Etablierung kommunizierbarer Premiumangebote zur Verbesserung von Angebotstransparenz, Marktakzeptanz und Image)

1.2    (P)          Prüfung der Durchbindung der Halbmesseräste der RVB-Linien (Optimierung ausgerichtet an aktuellen Mobilitätsstrukturen / Reduzierung von Umsteigezwängen)

1.3    (M)          Busführung „Donauquerung“ (Variantenvergleich der beiden Alternativen Ersatztrasse oder Liniennetzalternative; (Behandlung in einem separaten Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen)

1.4    (P)          Prüfung der Einsatzmöglichkeiten längerer Fahrzeuge und/oder höherer Taktfolgen auf den nachfragestarken Linien 1, 2 und 6 (bessere Abwicklung von Nachfragespitzen / Voraussetzung für die weitere Erschließung von Marktpotenzialen bzw. die Verbesserung des Modalspits zu Gunsten des ÖV)

1.5    (P)          Erschließung des zentralen Altstadtbereiches inkl. Altstadtbus (integrierte Überprüfung der Altstadterschließung durch den Altstadtbus und die übrigen andienenden RVB-Durchmesserlinien / Optimierung des Altstadtbuskonzepts unter Berücksichtigung der Umfeldakzeptanz und der wachsenden Anforderungen des Städtetourismus)

1.6    (P)          Neuordnung des Liniennetzes im Bereich Burgweinting/Harting (Berücksichtigung komplexer und vielfältiger Mobilitätsrichtungen, die in den vergangenen Jahren und in naher Zukunft starken Veränderungen unterworfen waren/sind)

1.7    (M)          Endbereiche Linie 1 (Auflösen der Schlaufenführung und Schaffung echter Endhaltestellen im Bereich Pommernstraße und An den Klostergründen)

1.8    (P)          Anbindung SPNV-Haltepunkt „Wallhallastraße/Gewerbepark“ (Prüfung der Einführung eines ÖPNV-Angebots zur Verknüpfung des SPNV-Hp. mit den Gewerbegebieten im Stadtosten, ggf. weiterführende Tangentiallinie)

1.9    (P)          Erschließung der Gewerbegebiete im Stadtosten (Verbesserung der Erschließung und Erreichbarkeit)

 

In diesem Handlungsfeld sind die planerischen Schwerpunktthemen für die künftige ÖPNV-Entwicklung konzentriert, die zugleich in einer engeren Beziehung zueinander stehen:

 

Die Projekte 1.1 und 1.4 sowie das Projekt 4.2 (Errichtung weiterer Busspuren, siehe unten) können zu einem möglichen Projekt „Einführung einer Busbahn“ zusammengefasst werden. Dieser Ansatz hat sich aus den Untersuchungen zur Einführung einer Stadtbahn/Straßenbahn ergeben (s. eigener Tagesordnungspunkt).

 

Außer für die Maßnahmen 1.3 und 1.7 sind für alle Projekte des Handlungsbereiches 1 detailliertere Mobilitätserhebungen erforderlich – teils in Form von Fahrgasterhebungen, teils in Form von Haushaltsbefragung und Befragungen zur Beschäftigtenherkunft. Diese Erhebungen dienen auch den weiteren Untersuchungen zur Einführung einer Stadtbahn/Straßenbahn sowie der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans.

 

Die Maßnahme 1.3 Busführung Donauquerung wird in dem eigenständigen Projekt „Liniennetzalternative zu einer altstadtnahen Donauquerung“ untersucht. Im Rahmen des Projektes werden verkehrliche und ökonomische Belange umfangreich analysiert und bewertet. Das Ergebnis wird dem Ausschuss in einem eigenen TOP im Zusammenhang mit der Steinernen Brücke vorgestellt.

 

Nach einer Potentialabschätzung der BEG liegt das Fahrgastaufkommen für den geplanten SPNV-Haltepunkt Walhallastraße/Gewerbepark mit 900 Ein- und Aussteigern knapp unter dem erforderlichen Schwellenwert von 1.000 Ein- und Aussteigern pro Tag, dessen Erreichen bzw. Überschreiten eine Voraussetzung für einen barrierefreien Ausbau ist. Zu untersuchen ist deshalb, ob durch eine systematische Verknüpfung von SPNV- und Busverkehrsangeboten eine attraktive Anbindung der Gewerbestandorte in Reinhausen sowie der Gewerbegebiete im Stadtosten hergestellt und damit auch die Zahl der Ein- und Aussteiger am Hp. Walhallastraße/Gewerbepark auf das erforderliche Maß erhöht werden kann. Parallel dazu wird auch eine Verknüpfung der Linie 5 mit dem SPNV geprüft (Regionalverkehr).

 

 

Handlungsfeld 2:   Ertüchtigung und Attraktivierung der Verknüpfungspunkte und zentralen Haltestellen

 

Hierin vorgeschlagene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind:

2.1    (M)          Schaffung eines regionalen Verknüpfungspunktes am Hauptbahnhof in Form einer ZOB (räumliche Zusammenführung der Haltebereiche von Stadt- und Regionalbuslinien, Erhöhung von Umsteigequalität, Fahrgastkomfort und -sicherheit, Verbesserung der betrieblichen Abwicklung des Fahrzeugvolumens)

2.2    (M)          Verknüpfungspunkt Arnulfsplatz (Umsetzung gemäß IP, ggf. Anpassungen in puncto Barrierefreiheit)

2.3    (M)          Zentrale Omnibushaltestelle Universität (räumliche Zusammenführung mehrerer Haltebereiche auf einen Punkt, Erhöhung Fahrgastkomfort, -orientierung und -sicherheit, Schaffung ausreichender Haltekapazitäten für die andienenden Linien)

2.4    (P)          Verknüpfungspunkt Dachauplatz (Prüfen der Machbarkeit einer Zusammenführung der heute getrennten Haltebereiche)

2.5    (P)          Verknüpfungspunkt Georgenplatz (als Option im Kontext mit 1.3: Prüfen der Machbarkeit einer Umsteigehaltestelle im Bereich des heutigen Parkplatzes sowie der ggf. erforderlichen Anpassungen im übrigen Haltestellennetz und Fahrplan)

 

Die Leistungsfähigkeit, Attraktivität und Akzeptanz des ÖPNV können durch die Optimierung von Verknüpfungspunkten und zentralen Haltestellen erhöht werden.

Insbesondere für die heutige Haltestellensituation im Bereich Hauptbahnhof und Albertstraße bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung. Die Herstellung einer leistungsfähigen zentralen Omnibushaltestelle (ZOB) hat für den Stadtverkehr entscheidende Bedeutung, um in der Fahrplanplanung notwendige Gestaltungsspielräume und Zeitreserven gewinnen zu können (heute steht bedingt durch die begrenzt verfügbaren Haltepositionen den Bussen nur eine kurze Haltezeit zur Verfügung, so dass mitunter einzelne, wünschbare Umsteigeverknüpfungen für Fahrgäste nicht eingehalten werden können). Desweiteren ist für die zahlreichen Regionalbuslinien, die am Regensburger Hauptbahnhof enden, eine für den Fahrgast überschaubare, umsteigefreundliche und verkehrssichere Haltestellensituation dringend erforderlich. Ebenso ist zwischen dem SPNV und den Stadt- und Regionalbuslinien ein für den Fahrgast attraktiver Übergang zu schaffen. Der Maßnahme kommt somit ein hoher Stellenwert nicht nur für den Stadtverkehr, sondern für den ÖPNV der gesamten Region zu.

 

Die Einführung des Studententickets hat nicht nur zu enormen Fahrgaststeigerungen geführt (insbesondere auf dem Streckenabschnitt Dachauplatz – Universität/FH) sondern auch dazu beigetragen, dass die Universität sich zu einem stark frequentierten Verknüpfungsbereich entwickelt hat, der in den letzten Jahren von immer mehr Buslinien angedient wird. Dies verlangt nach einer ausreichend dimensionierten Haltestelleninfrastruktur. Die Zahl der Studenten an den beiden Hochschulen wird auch in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Für 2011 werden durch die Reduzierung des Gymnasiums von neun auf acht Jahre zwei Jahrgänge gleichzeitig an die Hochschulen kommen, was einen sprunghaften Anstieg der Fahrgastzahlen erwarten lässt. In enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen ist als Maßnahme 2.3 ein zeitnaher Ausbau einer zentralen Omnibushaltestelle (Uni-ZOH) vorgesehen.

 

Die Optimierung des Verknüpfungspunktes Dachauplatz liegt außerhalb des Zeithorizonts des RNVP und wird daher als Projekt 2.4 bezeichnet. Gleiches gilt für das Projekt 2.5 Verknüpfungspunkt St.-Georgen-Platz, welches im engen Zusammenhang mit der Entscheidung zur dauerhaften Lösung für die Donauquerung der bis Juli 2008 die Steinerne Brücke nutzenden Busllinien 4, 12, 13 und 17 steht. Dieser Verknüpfungspunkt kann notwendig werden, wenn die Linien 13 und 17 ab der Eisernen Brücke auf direktem Wege zum Hauptbahnhof geführt werden müssen. Ein Verknüpfungspunkt im Bereich St.-Georgen-Platz hätte dann aber voraussichtlich Auswirkungen auf das Fahrplangefüge aller andienenden Buslinien oder alternativ auf das Erschließungsgefüge der Altstadt, was im Einzelnen vertiefend untersucht und abgewogen werden müsste.

 

Handlungsfeld 3: Schaffung eines barrierefreien ÖPNV

 

Hierin vorgeschlagene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind:

3.1    (P+M)     Haltestellenkonzept (Festlegung von Ausbauerforderlichkeit, -umfang und -priorität bzgl. Ausstattung, baulicher Beschleunigungsnotwendigkeit und Barrierefreiheit)

3.2    (P)          Entwicklung von Musterhaltestellen für verschiedene im Haltestellenkonzept vorgesehene Kategorien und Standortsituationen; außerdem Musterlösung für Altstadthaltestellen

3.3    (P+M)     Ausstattung der zentralen Haltestellen mit Rufsäulen (Prüfen technischer Möglichkeiten für die Kommunikation zur RVB-Leitstelle)

3.4    (P+M)     Überprüfung einzelner Haltestellenstandorte (Lagegunst, barrierefreier Gestaltungsmöglichkeit, Betriebsablauf und Verkehrssicherheit)

 

Bzgl. der in Regensburg vorhandenen Haltestelleninfrastruktur wurden in der Bestandsanalyse deutliche Defizite festgestellt. Zu deren Behebung ergibt sich umfassender Handlungsbedarf, der v.a. mit dem Haltestellenkonzept (3.1) gesteuert werden soll. Eine Festlegung zu Ausstattungsstandards erfolgt zum Teil noch im Rahmen des RNVP (Ziel: einheitliches Erscheinungsbild). Die Themen barrierefreier und beschleunigungsbedingter Umbau erfordern eine vertiefende Analyse in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben und den Behindertenvertretern. Als Grundlage wird hierfür aktuell ein Haltestellenkataster für das Stadtgebiet angelegt. Für die Umsetzung der Umbaumaßnahmen im Haltestellennetz ist ein jährliches Umbauprogramm vorgesehen.

 

Handlungsfeld 4: Ergänzung des Busbeschleunigungssystems

 

Hierin vorgeschlagene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind:

4.1    (M)          Ausstattung weiterer, einzelner Lichtsignalanlagen (LSA) mit Vorrangschaltungen

4.2    (P)          Einrichtung weiterer Busspuren (Prüfung/Beschleunigungsgutachten)

4.3    (P+M)     Integration von Regionalbuslinien in das System der LSA-Vorrangschaltungen (Prüfung der technischen Machbarkeit, der verfügbaren streckenbezogenen Kapazitäten und linienspezifischen Beschleunigungsnotwendigkeit; Auswahl und Prioritätenreihung für die aufzunehmenden Regionalbuslinien)

4.4    (P)          Niederflurgerechter Ausbau der Bushaltestellen (Verkürzung der Haltestellenaufenthaltszeiten; im Kontext zu Handlungsfeld 3)

 

Der Bus kann in puncto Fahrzeit i.d.R. nicht mit dem Auto konkurrieren; Beschleunigungsmaßnahmen helfen aber, das Reisezeitverhältnis gegenüber dem Auto etwas anzugleichen. Bedeutung haben Beschleunigungsmaßnahmen aber auch für den betrieblichen Ablauf, in dem sie Fahrplanzeiten stabilisieren und Linienumläufe verkürzen helfen (Optimierungspotenzial). Für den Stadtverkehr wurden hierbei in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt (z.B. sind an ca. 85 LSA im Stadtgebiet Vorrangschaltungen installiert). Künftiger Schwerpunkt wird die Integration ausgewählter Regionalbuslinien sein (4.3).

 

Das Projekt 4.2, Einrichtung von weiteren Busspuren ist auch im Zusammenhang mit der Einführung einer „Busbahn“ zu sehen (siehe Handlungsfeld 1 bzw. entsprechender TOP).

 

Handlungsfeld 5: Service und Sicherheit

 

Hierin vorgesehene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind:

5.1    (P+M)     Integration der Regionalbuslinien mit Stadtverkehrsaufgaben in das System der Dynamischen Fahrplanauskunft (DFI)

5.2    (P)          Entwicklung von weiterführenden Maßnahmen „Sicherheit im Busverkehrssystem“ (Prüfen der Machbarkeit verfügbarer technischer und organisatorischer Möglichkeiten)

5.3    (P)          Ausweitung des NachtBus-Verkehrs (zusammen mit dem Stadt-Umland-Verkehr)

5.4    (Option)  regelmäßige, systematische Kundenzufriedenheitsermittlung („Kundenbarometer“)

 

Um den aus Perspektive der Fahrgäste in den letzten Jahren deutlich angestiegenen Erwartungen und Anforderungen an Service, Information und Sicherheit gerecht werden zu können, sollten die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Wesentlicher Schritt ist hierfür die Integration der Regionalbuslinien in das städtische DFI-System (5.1). Eine besondere Dringlichkeit ergibt sich dabei für diejenigen Linien, die zugleich Stadtverkehrsaufgaben übernehmen. Die Machbarkeit wird parallel zum Projekt 4.3 geprüft.

 

Zum Thema Fahrgastsicherheit (5.2) ergab die Bestandsanalyse zwar keinen direkten Mangel. Jedoch sind Sicherheitsfragen in vielen deutschen Großstädten seit einigen Jahren ein primäres ÖPNV-Thema geworden. Für Regensburg scheint deshalb die Erarbeitung eines entsprechenden Programms sinnvoll, dass in Form von Prävention Sicherheitsaspekte stärker berücksichtigen hilft.

 

Die Verbesserung des eines NachtBus-Verkehrs in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag ist in einem Projekt, das sowohl Stadt- als auch den Regionalbusverkehr einbezieht, zu untersuchen. Dabei sind insbesondere die Nachfragepotenziale sowie Tarif- und Finanzierungsfragen vertiefend zu untersuchen.

 

 

3.                  Finanzierung

 

Für die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten sowohl im betrieblichen Bereich (v.a. Handlungsfeld 1) als auch im infrastrukturellen Bereich (v.a. Handlungsfelder 2-4) sind größere Finanzierungsanstrengungen erforderlich. Diese werden im Zuge der weiteren planerischen Konkretisierungsschritte ermittelt sowie die Möglichkeiten der jeweiligen Finanzierungsform und –organisation untersucht. Unübersehbar ist jedoch, dass für eine Weiterentwicklung des ÖPNV unter Zugrundelegung der gesteckten Ziele (Leitbild) von der Stadt Regensburg als Aufgabenträger stärker als in der Vergangenheit entsprechende Finanzierungsanstrengungen zu leisten sein würden.

 

 

4.                  Aktuelle rechtliche Situation

 

Auf europäischer Ebene wurde im vorigen Jahr nach einem über sieben Jahre laufenden Gesetzgebungsverfahren die EU-Verordnung 1370/2007 verabschiedet, welche die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße regelt. Die Verordnung tritt Ende 2009 in Kraft. Zweck dieser Verordnung ist es, festzulegen, wie die zuständigen Behörden - in Deutschland sind dies für den allgemeinen ÖPNV die Aufgabenträger - unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des ÖPNV tätig werden können, um die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu gewährleisten. Insbesondere werden dabei Festlegungen getroffen, unter welchen Bedingungen ein Ausgleich für die in Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstehenden Kosten geleistet und ausschließliche Rechte für öffentliche Personenverkehrsdienste gewährt werden dürfen. Betroffen ist somit auch der gesamte, über Liniengenehmigungen geregelte ÖPNV. Das für diesen Bereich derzeit gültige deutsche Recht in Form des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird deshalb derzeit in einem Novellierungsverfahren der neuen EU-Verordnung angepasst. Nach dem PBefG-Referentenentwurf vom 13.05.2008 wird dabei der Nahverkehrsplan deutlich gestärkt. Eine zentrale Rolle kommt ihm insbesondere bei den sogenannten Genehmigungswettbewerben zu, für deren Auswahlverfahren die im Nahverkehrsplan enthaltenen Vorgaben ein wesentlicher Maßstab sein werden.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, wenn die kommunalen Aufgabenträger – in Bayern die Landkreise und kreisfreien Städte - im NVP detailliert festlegen, welchen ÖPNV in welcher Güte sie für ihre Bürger gewährleisten wollen. Um diesem Anspruch im RNVP Regensburg Rechnung tragen zu können, ist beabsichtigt, die im Leitbild aufgezeigten Qualitätsstandards systematisch und räumlich konkretisiert weiterentwickeln und – nach dem Abschluss der anstehenden Beteiligungsprozesse - als Planaussage für verbindlich zu erklären.

 

 

5.                  Weiteres Vorgehen

 

Das oben dargestellte Entwicklungskonzept mit seinen Maßnahmen und Projekten wird der weiteren Bearbeitung des RNVP zugrunde gelegt. Es bildet innerhalb des RNVP Regensburg nur das Gebiet der Stadt Regensburg ab. Für die weiteren sieben Aufgabenträger - die den RNVP Regensburg bilden – wurden ebenfalls entsprechende Entwicklungskonzepte vom Gutachter erstellt.

 

Wirkungsanalyse

Die Maßnahmen sind soweit erforderlich vom Gutachter zu konkretisieren und der verkehrliche Nutzen sowie die Kosten darzustellen. Für die Projekte sind die hierfür im Nachgang des RNVP durchzuführenden Untersuchungsschritte zu konkretisieren und die Wirkungen – soweit bereits möglich – abzuschätzen. Die Wirkungsanalyse bildet die Grundlagen für die Entscheidung, welche Maßnahmen und Projekte im RNVP schließlich enthalten sind.

 

Abstimmungsprozess

Das Entwicklungskonzept und insbesondere die Maßnahmen werden mit den zu beteiligenden Verkehrsunternehmen und Interessensträgern abgestimmt.

Die städtischen Maßnahmen mit Außenwirkung (Regionalverkehr) sind zusätzlich mit den betroffenen Aufgabenträgern abzuklären.

 

Beschluss des RNVP Regensburg

Nach Abschluss der oben dargestellten Schritte wird der RNVP Regensburg (bzgl. Teilbereich des Stadtgebiets) vom Stadtrat zu beschließen sein. Das im Bericht dargestellte Entwicklungskonzept mit seinen Maßnahmen und Projekten ist dann ein Bestandteil des RNVP Regensburg. Der RNVP bilden dann für die Aufgabenträger des Nahverkehrsraumes Regensburg die Grundlage für alle Entscheidungen im Bereich der ÖPNV-Planung.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis

 

 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Karte mit Maßnahmen und Projekten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwicklungskonzept-Handlungsfelder_08_09_08 (822 KB)