Sachverhalt: 1. Ausgangssituation Der
Planungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 17.09.2002 mit der
Bearbeitung des Regionalen Nahverkehrsplanes Regensburg (RNVP) beauftragt. Nach
der Abgrenzung des Regionalen Nahverkehrsraums Regensburg durch die Regierung
der Oberpfalz im Jahre 2005 wurde die Erstellung des Nahverkehrsplans in
Kooperation der acht beteiligten Aufgabenträger (gemeinsame projektbegleitende
Arbeitsgruppe) in Angriff genommen. Als erstes Zwischenergebnis wurden im
Rahmen einer gemeinsam stattfindenden Sitzung des Planungsausschusses der Stadt
Regensburg und des Wirtschaftsausschusses des Landkreises Regensburg am
17.07.2007 das „Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des ÖPNV“
sowie die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Stärken-Schwächen-Analyse
vorgestellt. Auf dieser Grundlage hat der Gutachter (PGN - Planungsgruppe Nord)
gemeinsam mit der projektbegleitenden Arbeitsgruppe nun ein Entwicklungskonzept
für den RNVP entworfen, das einzelne Maßnahmen und Projekte enthält. Diese
Ergebnisse sind im weiteren Planungsverfahren weiter zu konkretisieren und mit
den beteiligten Akteuren abzustimmen. Im
Vorfeld der anstehenden Verfahrensschritte wird der vorliegende Planungsstand,
der für das Stadtgebiet Regensburg relevant ist, zur Kenntnis gebracht. 2. Entwicklungskonzept Die
Grundlage für das vom Gutachter erstellte Entwicklungskonzept bilden die das
Stadtgebiet Regensburg betreffenden Zielsetzungen aus dem Leitbild:
Vor dem
Hintergrund der Zielsetzungen und der Bestandaufnahme hat der Gutachter fünf
Handlungsfelder für weitere ÖPNV-Entwicklung im Stadtgebiet Regensburg
definiert: 1. Verbesserung des Bedienungsangebotes
/ Liniennetzneuordnung / Erhöhung der Kapazität 2. Ertüchtigung und Attraktivierung der
Verknüpfungspunkte und zentralen Haltestellen 3. Schaffung eines barrierefreien ÖPNV 4. Ergänzung des
Busbeschleunigungssystems 5. Service und Sicherheit Den
Handlungsfeldern werden jeweils einzelne Maßnahmen und Projekte zugeordnet,
wobei sich diese zwei Ebenen bzgl. der Verbindlichkeit und der
Realisierungsorientierung wie folgt unterschieden:
Die
nachfolgend aufgeführten Maßnahmen und Projekte sind in beiliegender Karte
dargestellt. Handlungsfeld 1: Verbesserung
des Bedienungsangebotes / Liniennetzneuordnung / Erhöhung der Kapazität Hierin
vorgeschlagene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind: 1.1 (P) Produktprofilierung
(Etablierung kommunizierbarer Premiumangebote zur Verbesserung von
Angebotstransparenz, Marktakzeptanz und Image) 1.2 (P) Prüfung
der Durchbindung der Halbmesseräste der RVB-Linien (Optimierung ausgerichtet an
aktuellen Mobilitätsstrukturen / Reduzierung von Umsteigezwängen) 1.3 (M) Busführung
„Donauquerung“ (Variantenvergleich der beiden Alternativen Ersatztrasse oder
Liniennetzalternative; (Behandlung in einem separaten Tagesordnungspunkt in
einer der nächsten Sitzungen) 1.4 (P) Prüfung
der Einsatzmöglichkeiten längerer Fahrzeuge und/oder höherer Taktfolgen auf den
nachfragestarken Linien 1, 2 und 6 (bessere Abwicklung von Nachfragespitzen /
Voraussetzung für die weitere Erschließung von Marktpotenzialen bzw. die
Verbesserung des Modalspits zu Gunsten des ÖV) 1.5 (P) Erschließung
des zentralen Altstadtbereiches inkl. Altstadtbus (integrierte Überprüfung der
Altstadterschließung durch den Altstadtbus und die übrigen andienenden
RVB-Durchmesserlinien / Optimierung des Altstadtbuskonzepts unter
Berücksichtigung der Umfeldakzeptanz und der wachsenden Anforderungen des
Städtetourismus) 1.6 (P) Neuordnung
des Liniennetzes im Bereich Burgweinting/Harting (Berücksichtigung komplexer
und vielfältiger Mobilitätsrichtungen, die in den vergangenen Jahren und in
naher Zukunft starken Veränderungen unterworfen waren/sind) 1.7 (M) Endbereiche
Linie 1 (Auflösen der Schlaufenführung und Schaffung echter Endhaltestellen im
Bereich Pommernstraße und An den Klostergründen) 1.8 (P) Anbindung
SPNV-Haltepunkt „Wallhallastraße/Gewerbepark“ (Prüfung der Einführung eines
ÖPNV-Angebots zur Verknüpfung des SPNV-Hp. mit den Gewerbegebieten im
Stadtosten, ggf. weiterführende Tangentiallinie) 1.9 (P) Erschließung
der Gewerbegebiete im Stadtosten (Verbesserung der Erschließung und
Erreichbarkeit) In diesem
Handlungsfeld sind die planerischen Schwerpunktthemen für die künftige
ÖPNV-Entwicklung konzentriert, die zugleich in einer engeren Beziehung
zueinander stehen: Die
Projekte 1.1 und 1.4 sowie das Projekt 4.2 (Errichtung weiterer Busspuren,
siehe unten) können zu einem möglichen Projekt „Einführung einer Busbahn“
zusammengefasst werden. Dieser Ansatz hat sich aus den Untersuchungen zur
Einführung einer Stadtbahn/Straßenbahn ergeben (s. eigener Tagesordnungspunkt). Außer für
die Maßnahmen 1.3 und 1.7 sind für alle Projekte des Handlungsbereiches 1
detailliertere Mobilitätserhebungen erforderlich – teils in Form von
Fahrgasterhebungen, teils in Form von Haushaltsbefragung und Befragungen zur
Beschäftigtenherkunft. Diese Erhebungen dienen auch den weiteren Untersuchungen
zur Einführung einer Stadtbahn/Straßenbahn sowie der Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplans. Die
Maßnahme 1.3 Busführung Donauquerung wird in dem eigenständigen Projekt
„Liniennetzalternative zu einer altstadtnahen Donauquerung“ untersucht. Im
Rahmen des Projektes werden verkehrliche und ökonomische Belange umfangreich
analysiert und bewertet. Das Ergebnis wird dem Ausschuss in einem eigenen TOP
im Zusammenhang mit der Steinernen Brücke vorgestellt. Nach einer
Potentialabschätzung der BEG liegt das Fahrgastaufkommen für den geplanten
SPNV-Haltepunkt Walhallastraße/Gewerbepark mit 900 Ein- und Aussteigern knapp
unter dem erforderlichen Schwellenwert von 1.000 Ein- und Aussteigern pro Tag,
dessen Erreichen bzw. Überschreiten eine Voraussetzung für einen barrierefreien
Ausbau ist. Zu untersuchen ist deshalb, ob durch eine systematische Verknüpfung
von SPNV- und Busverkehrsangeboten eine attraktive Anbindung der
Gewerbestandorte in Reinhausen sowie der Gewerbegebiete im Stadtosten
hergestellt und damit auch die Zahl der Ein- und Aussteiger am Hp.
Walhallastraße/Gewerbepark auf das erforderliche Maß erhöht werden kann.
Parallel dazu wird auch eine Verknüpfung der Linie 5 mit dem SPNV geprüft
(Regionalverkehr). Handlungsfeld 2: Ertüchtigung
und Attraktivierung der Verknüpfungspunkte und zentralen Haltestellen Hierin
vorgeschlagene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind: 2.1 (M) Schaffung
eines regionalen Verknüpfungspunktes am Hauptbahnhof in Form einer ZOB
(räumliche Zusammenführung der Haltebereiche von Stadt- und Regionalbuslinien,
Erhöhung von Umsteigequalität, Fahrgastkomfort und -sicherheit, Verbesserung
der betrieblichen Abwicklung des Fahrzeugvolumens) 2.2 (M) Verknüpfungspunkt
Arnulfsplatz (Umsetzung gemäß IP, ggf. Anpassungen in puncto Barrierefreiheit) 2.3 (M) Zentrale
Omnibushaltestelle Universität (räumliche Zusammenführung mehrerer
Haltebereiche auf einen Punkt, Erhöhung Fahrgastkomfort, -orientierung und
-sicherheit, Schaffung ausreichender Haltekapazitäten für die andienenden
Linien) 2.4 (P) Verknüpfungspunkt
Dachauplatz (Prüfen der Machbarkeit einer Zusammenführung der heute getrennten
Haltebereiche) 2.5 (P) Verknüpfungspunkt
Georgenplatz (als Option im Kontext mit 1.3: Prüfen der Machbarkeit einer
Umsteigehaltestelle im Bereich des heutigen Parkplatzes sowie der ggf.
erforderlichen Anpassungen im übrigen Haltestellennetz und Fahrplan) Die
Leistungsfähigkeit, Attraktivität und Akzeptanz des ÖPNV können durch die
Optimierung von Verknüpfungspunkten und zentralen Haltestellen erhöht werden. Insbesondere für die heutige Haltestellensituation im
Bereich Hauptbahnhof und Albertstraße bedarf es einer grundlegenden
Überarbeitung. Die Herstellung einer leistungsfähigen zentralen
Omnibushaltestelle (ZOB) hat für den Stadtverkehr entscheidende Bedeutung, um
in der Fahrplanplanung notwendige Gestaltungsspielräume und Zeitreserven
gewinnen zu können (heute steht bedingt durch die begrenzt verfügbaren
Haltepositionen den Bussen nur eine kurze Haltezeit zur Verfügung, so dass
mitunter einzelne, wünschbare Umsteigeverknüpfungen für Fahrgäste nicht
eingehalten werden können). Desweiteren ist für die zahlreichen
Regionalbuslinien, die am Regensburger Hauptbahnhof enden, eine für den
Fahrgast überschaubare, umsteigefreundliche und verkehrssichere
Haltestellensituation dringend erforderlich. Ebenso ist zwischen dem SPNV und
den Stadt- und Regionalbuslinien ein für den Fahrgast attraktiver Übergang zu
schaffen. Der Maßnahme kommt somit ein hoher Stellenwert nicht nur für den
Stadtverkehr, sondern für den ÖPNV der gesamten Region zu. Die
Einführung des Studententickets hat nicht nur zu enormen Fahrgaststeigerungen
geführt (insbesondere auf dem Streckenabschnitt Dachauplatz – Universität/FH)
sondern auch dazu beigetragen, dass die Universität sich zu einem stark
frequentierten Verknüpfungsbereich entwickelt hat, der in den letzten Jahren
von immer mehr Buslinien angedient wird. Dies verlangt nach einer ausreichend
dimensionierten Haltestelleninfrastruktur. Die Zahl der Studenten an den beiden
Hochschulen wird auch in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Für 2011 werden
durch die Reduzierung des Gymnasiums von neun auf acht Jahre zwei Jahrgänge
gleichzeitig an die Hochschulen kommen, was einen sprunghaften Anstieg der
Fahrgastzahlen erwarten lässt. In enger Zusammenarbeit mit den staatlichen
Stellen ist als Maßnahme 2.3 ein zeitnaher Ausbau einer zentralen
Omnibushaltestelle (Uni-ZOH) vorgesehen. Die
Optimierung des Verknüpfungspunktes Dachauplatz liegt außerhalb des
Zeithorizonts des RNVP und wird daher als Projekt 2.4 bezeichnet. Gleiches gilt
für das Projekt 2.5 Verknüpfungspunkt St.-Georgen-Platz, welches im engen
Zusammenhang mit der Entscheidung zur dauerhaften Lösung für die Donauquerung
der bis Juli 2008 die Steinerne Brücke nutzenden Busllinien 4, 12, 13 und 17
steht. Dieser Verknüpfungspunkt kann notwendig werden, wenn die Linien 13 und
17 ab der Eisernen Brücke auf direktem Wege zum Hauptbahnhof geführt werden
müssen. Ein Verknüpfungspunkt im Bereich St.-Georgen-Platz hätte dann aber
voraussichtlich Auswirkungen auf das Fahrplangefüge aller andienenden Buslinien
oder alternativ auf das Erschließungsgefüge der Altstadt, was im Einzelnen
vertiefend untersucht und abgewogen werden müsste. Handlungsfeld
3: Schaffung eines
barrierefreien ÖPNV Hierin
vorgeschlagene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind: 3.1 (P+M) Haltestellenkonzept
(Festlegung von Ausbauerforderlichkeit, -umfang und -priorität bzgl.
Ausstattung, baulicher Beschleunigungsnotwendigkeit und Barrierefreiheit) 3.2 (P) Entwicklung
von Musterhaltestellen für verschiedene im Haltestellenkonzept vorgesehene
Kategorien und Standortsituationen; außerdem Musterlösung für
Altstadthaltestellen 3.3 (P+M) Ausstattung
der zentralen Haltestellen mit Rufsäulen (Prüfen technischer Möglichkeiten für
die Kommunikation zur RVB-Leitstelle) 3.4 (P+M) Überprüfung
einzelner Haltestellenstandorte (Lagegunst, barrierefreier
Gestaltungsmöglichkeit, Betriebsablauf und Verkehrssicherheit) Bzgl. der
in Regensburg vorhandenen Haltestelleninfrastruktur wurden in der Bestandsanalyse
deutliche Defizite festgestellt. Zu deren Behebung ergibt sich umfassender
Handlungsbedarf, der v.a. mit dem Haltestellenkonzept (3.1) gesteuert werden
soll. Eine Festlegung zu Ausstattungsstandards erfolgt zum Teil noch im Rahmen
des RNVP (Ziel: einheitliches Erscheinungsbild). Die Themen barrierefreier und
beschleunigungsbedingter Umbau erfordern eine vertiefende Analyse in Abstimmung
mit den Verkehrsbetrieben und den Behindertenvertretern. Als Grundlage wird
hierfür aktuell ein Haltestellenkataster für das Stadtgebiet angelegt. Für die
Umsetzung der Umbaumaßnahmen im Haltestellennetz ist ein jährliches
Umbauprogramm vorgesehen. Handlungsfeld
4: Ergänzung des
Busbeschleunigungssystems Hierin
vorgeschlagene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind: 4.1 (M) Ausstattung
weiterer, einzelner Lichtsignalanlagen (LSA) mit Vorrangschaltungen 4.2 (P) Einrichtung
weiterer Busspuren (Prüfung/Beschleunigungsgutachten) 4.3 (P+M) Integration
von Regionalbuslinien in das System der LSA-Vorrangschaltungen (Prüfung der
technischen Machbarkeit, der verfügbaren streckenbezogenen Kapazitäten und
linienspezifischen Beschleunigungsnotwendigkeit; Auswahl und Prioritätenreihung
für die aufzunehmenden Regionalbuslinien) 4.4 (P) Niederflurgerechter
Ausbau der Bushaltestellen (Verkürzung der Haltestellenaufenthaltszeiten; im
Kontext zu Handlungsfeld 3) Der Bus
kann in puncto Fahrzeit i.d.R. nicht mit dem Auto konkurrieren;
Beschleunigungsmaßnahmen helfen aber, das Reisezeitverhältnis gegenüber dem
Auto etwas anzugleichen. Bedeutung haben Beschleunigungsmaßnahmen aber auch für
den betrieblichen Ablauf, in dem sie Fahrplanzeiten stabilisieren und
Linienumläufe verkürzen helfen (Optimierungspotenzial). Für den Stadtverkehr
wurden hierbei in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt
(z.B. sind an ca. 85 LSA im Stadtgebiet Vorrangschaltungen installiert).
Künftiger Schwerpunkt wird die Integration ausgewählter Regionalbuslinien sein
(4.3). Das Projekt
4.2, Einrichtung von weiteren Busspuren ist auch im Zusammenhang mit der
Einführung einer „Busbahn“ zu sehen (siehe Handlungsfeld 1 bzw. entsprechender
TOP). Handlungsfeld
5: Service und
Sicherheit Hierin
vorgesehene Maßnahmen (M) und Projekte (P) sind: 5.1 (P+M) Integration
der Regionalbuslinien mit Stadtverkehrsaufgaben in das System der Dynamischen
Fahrplanauskunft (DFI) 5.2 (P) Entwicklung
von weiterführenden Maßnahmen „Sicherheit im Busverkehrssystem“ (Prüfen der
Machbarkeit verfügbarer technischer und organisatorischer Möglichkeiten) 5.3 (P) Ausweitung
des NachtBus-Verkehrs (zusammen mit dem Stadt-Umland-Verkehr) 5.4 (Option) regelmäßige,
systematische Kundenzufriedenheitsermittlung („Kundenbarometer“) Um den aus
Perspektive der Fahrgäste in den letzten Jahren deutlich angestiegenen
Erwartungen und Anforderungen an Service, Information und Sicherheit gerecht
werden zu können, sollten die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Wesentlicher
Schritt ist hierfür die Integration der Regionalbuslinien in das städtische
DFI-System (5.1). Eine besondere Dringlichkeit ergibt sich dabei für diejenigen
Linien, die zugleich Stadtverkehrsaufgaben übernehmen. Die Machbarkeit wird
parallel zum Projekt 4.3 geprüft. Zum Thema
Fahrgastsicherheit (5.2) ergab die Bestandsanalyse zwar keinen direkten Mangel.
Jedoch sind Sicherheitsfragen in vielen deutschen Großstädten seit einigen
Jahren ein primäres ÖPNV-Thema geworden. Für Regensburg scheint deshalb die
Erarbeitung eines entsprechenden Programms sinnvoll, dass in Form von
Prävention Sicherheitsaspekte stärker berücksichtigen hilft. Die Verbesserung
des eines NachtBus-Verkehrs in den Nächten Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag
ist in einem Projekt, das sowohl Stadt- als auch den Regionalbusverkehr
einbezieht, zu untersuchen. Dabei sind insbesondere die Nachfragepotenziale
sowie Tarif- und Finanzierungsfragen vertiefend zu untersuchen. 3.
Finanzierung Für die
Umsetzung von Maßnahmen und Projekten sowohl im betrieblichen Bereich (v.a.
Handlungsfeld 1) als auch im infrastrukturellen Bereich (v.a. Handlungsfelder
2-4) sind größere Finanzierungsanstrengungen erforderlich. Diese werden im Zuge
der weiteren planerischen Konkretisierungsschritte ermittelt sowie die
Möglichkeiten der jeweiligen Finanzierungsform und –organisation untersucht.
Unübersehbar ist jedoch, dass für eine Weiterentwicklung des ÖPNV unter
Zugrundelegung der gesteckten Ziele (Leitbild) von der Stadt Regensburg als
Aufgabenträger stärker als in der Vergangenheit entsprechende
Finanzierungsanstrengungen zu leisten sein würden. 4.
Aktuelle rechtliche Situation Auf europäischer Ebene wurde im
vorigen Jahr nach einem über sieben Jahre laufenden Gesetzgebungsverfahren die
EU-Verordnung 1370/2007 verabschiedet, welche die öffentlichen
Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße regelt. Die Verordnung tritt
Ende 2009 in Kraft. Zweck dieser Verordnung ist es, festzulegen, wie die
zuständigen Behörden - in Deutschland sind dies für den allgemeinen ÖPNV die
Aufgabenträger - unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des ÖPNV
tätig werden können, um die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem
Interesse zu gewährleisten. Insbesondere werden dabei Festlegungen getroffen,
unter welchen Bedingungen ein Ausgleich für die in Erfüllung der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstehenden Kosten geleistet und
ausschließliche Rechte für öffentliche Personenverkehrsdienste gewährt werden
dürfen. Betroffen ist somit auch der gesamte, über Liniengenehmigungen
geregelte ÖPNV. Das für diesen Bereich derzeit gültige deutsche Recht in Form
des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird deshalb derzeit in einem
Novellierungsverfahren der neuen EU-Verordnung angepasst. Nach dem
PBefG-Referentenentwurf vom 13.05.2008 wird dabei der Nahverkehrsplan deutlich
gestärkt. Eine zentrale Rolle kommt ihm insbesondere bei den sogenannten
Genehmigungswettbewerben zu, für deren Auswahlverfahren die im Nahverkehrsplan
enthaltenen Vorgaben ein wesentlicher Maßstab sein werden. Vor diesem
Hintergrund erscheint es sinnvoll, wenn die kommunalen Aufgabenträger – in
Bayern die Landkreise und kreisfreien Städte - im NVP detailliert festlegen,
welchen ÖPNV in welcher Güte sie für ihre Bürger gewährleisten wollen. Um
diesem Anspruch im RNVP Regensburg Rechnung tragen zu können, ist beabsichtigt,
die im Leitbild aufgezeigten Qualitätsstandards systematisch und räumlich
konkretisiert weiterentwickeln und – nach dem Abschluss der anstehenden
Beteiligungsprozesse - als Planaussage für verbindlich zu erklären. 5.
Weiteres Vorgehen Das oben
dargestellte Entwicklungskonzept mit seinen Maßnahmen und Projekten wird der
weiteren Bearbeitung des RNVP zugrunde gelegt. Es bildet innerhalb des RNVP
Regensburg nur das Gebiet der Stadt Regensburg ab. Für die weiteren sieben
Aufgabenträger - die den RNVP Regensburg bilden – wurden ebenfalls
entsprechende Entwicklungskonzepte vom Gutachter erstellt. Wirkungsanalyse Die
Maßnahmen sind soweit erforderlich vom Gutachter zu konkretisieren und der
verkehrliche Nutzen sowie die Kosten darzustellen. Für die Projekte sind die
hierfür im Nachgang des RNVP durchzuführenden Untersuchungsschritte zu
konkretisieren und die Wirkungen – soweit bereits möglich – abzuschätzen. Die
Wirkungsanalyse bildet die Grundlagen für die Entscheidung, welche Maßnahmen
und Projekte im RNVP schließlich enthalten sind. Abstimmungsprozess Das
Entwicklungskonzept und insbesondere die Maßnahmen werden mit den zu
beteiligenden Verkehrsunternehmen und Interessensträgern abgestimmt. Die
städtischen Maßnahmen mit Außenwirkung (Regionalverkehr) sind zusätzlich mit
den betroffenen Aufgabenträgern abzuklären. Beschluss
des RNVP Regensburg Nach
Abschluss der oben dargestellten Schritte wird der RNVP Regensburg (bzgl.
Teilbereich des Stadtgebiets) vom Stadtrat zu beschließen sein. Das im Bericht
dargestellte Entwicklungskonzept mit seinen Maßnahmen und Projekten ist dann
ein Bestandteil des RNVP Regensburg. Der RNVP bilden dann für die
Aufgabenträger des Nahverkehrsraumes Regensburg die Grundlage für alle
Entscheidungen im Bereich der ÖPNV-Planung. Der
Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Anlagen:
Karte mit Maßnahmen und Projekten
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