Sachverhalt: Für
die Kosten rechnenden Einrichtungen und für den Fuhrpark der Stadt ist
vorgesehen, mehrere Fahrzeuge und Gerätschaften zu ersetzen. Durch
den permanenten Einsatz sind die Fahrzeuge in ihrer Substanz verschlissen und
werden zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere
Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die draus resultierenden
Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im
Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung
nicht tragbar und sollten daher vermieden werden. Die KGSt gibt als Richtwert
für Fahrzeug mit starker Auslastung einen Richtwert von 10 Jahren und bei
Bürgersteigkehrmaschinen von 6 Jahren vor; diese Werte sind z. T. weit
überschritten. Die
rechtzeitige Ersatzbeschaffung bietet folgende Vorteile: -
Kostspielige Reparaturen an Altfahrzeugen können unterbleiben - Die 2
und teilweise bis zu 3-jährige Garantiezeit auf Neufahrzeuge senkt die
Unterhaltskosten - Die
verbesserte Motorentechnik von Neufahrzeugen reduziert den Kraftstoffverbrauch -
Niedrige Grenzwerte beim Schadstoffausstoß von Neufahrzeugen reduzieren die Feinstaubbelastung - Die
Einsatzbereitschaft wird gesichert; die Dienststellen und Kosten rechnenden Einrichtungen
können dadurch die übertragenen Aufgaben in
vollem Umfang wahrnehmen. Der
Entwurf des Investitionsprogrammes 2008 bis 2012 sieht für das Jahr 2009 die
Ersatzbeschaffung folgender Fahrzeuge und Geräte vor: 1.
Fahrzeuge für Kostenrechnende Einrichtungen
Für die
Beschaffung der beiden Müllfahrzeuge R-2807 und R-2808 liegt eine
Verpflichtungsermächtigung für 2008 vor, so kann die Ausschreibung noch im
Herbst 2008 erfolgen, die Nachrüstung der alten zum Ersatz anstehenden
Müllfahrzeuge mit dem Behälter-Ident-System kann entfallen und die beiden neuen
Fahrzeuge stehen bereits im Frühjahr mit der entsprechenden Ausrüstung zur
Verfügung. 2.
Fahrzeuge für sonstige städtische Einrichtungen
Für die
Beschaffung des LKW mit Ladekran R-2727 liegt eine Verpflichtungsermächtigung
im Nachtragshaushalt 2008 vor, so dass die Ausschreibung ebenfalls noch im
Herbst 2008 erfolgen kann und das Fahrzeug im Frühjahr 2009 zur Verfügung
steht. Der Kranaufbau des Fahrzeuges ist bereits
abgenutzt, eine Reparatur bzw. der Ersatz des Kranes ist nicht wirtschaftlich,
da das Fahrzeug inkl. Kran 2009 sowieso zur Ersatzbeschaffung vorgesehen ist.
Durch die frühzeitige Auschreibung können so Ausfallzeiten vermieden werden. 3. Geräte
für den Winterdienst
Alternativ
zum Kauf eines Fahrzeugs sind grundsätzlich Leasing und Miete denkbar. Für die
Müllwagen wurden verwaltungsseitig die Beschaffungsvarianten geprüft, wobei als
Ergebnis festzustellen war, dass sowohl Leasing wie auch Miete im Vergleich zum
Kauf für die Stadt Regensburg wirtschaftlich ungünstiger sind. Dies ist auch
das Ergebnis eines Angebotes, das die Firma Lease-plan im März 2007 gemacht hat
(derzeit drittgrößter Leasinggeber am deutschen Fuhrparkmarkt). Bei
Standard-Pkw und Transportern gibt es derzeit Leasingangebote, die
wirtschaftlichter als der Kauf eines Fahrzeugs sind. In diesem Bereich wird der
Markt zum Beschaffungszeitpunkt zu erkunden sein, um die günstigste Variante zu
wählen. Nachdem
die für diese Beschaffungen notwendigen Mittel im Entwurf des
Investitionsprogrammes 2008 – 2012 vorgesehen sind, wird dem Ausschuss für
Stadtplanung, Verkehr, Umwelt und Wohnungsfragen vorgeschlagen, den o. g.
Beschaffungsmaßnahmen zuzustimmen. Der
Ausschuss beschließt: Den in
der Beschlussvorlage genannten Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Geräten
sowie Verpflichtungsermächtigungen wird nach Maßgabe der verfügbaren
Haushaltsmittel zugestimmt. |
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