Vorlage - VO/08/3779/67  

 
 
Betreff: Antrag auf Errichtung einer Friedhofsmauer beim neuen Friedhof an der Kirche St. Franziskus in Burgweiting
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Rechts- und Umweltreferent Dr. Rosenmeier
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Anhörung
20.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Seit Inbetriebnahme des neuen Friedhofsteiles in Burgweinting mehren sich die Beschwerden hinsichtlich der Lärmeinwirkung auf die Friedhofsflächen, insbesondere bei Beerdigungen, die in der verkehrsreichen Zeit stattfinden. Ursachen des Verkehrslärmes sind das relativ hohe Verkehrsaufkommen im Bereich der Obertraublinger Straße, aber auch die Befahrung der Kirchfeldallee, die den Friedhof nach Norden abgrenzt, führt zu diesen Lärmproblemen. Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 05.03.2007 einen Antrag übermittelt mit dem Ziel, die Lärmbeeinträchtigungen durch die Errichtung einer Friedhofsmauer zu minimieren. In einer der folgenden Sitzungen des zuständigen Ausschusses wurde mündlich darüber berichtet. In einer späteren Anfrage wurde die Verwaltung beauftragt, Alternativen zu prüfen mit dem Ziel der Kosteneinsparung.

 

 

Informationen zur Friedhofsplanung und Umsetzung

Am 21.09.1995 beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss, mit den Planungen zur Friedhofserweiterung in Burgweinting zu beginnen. Wegen des beabsichtigten Baus der Kirche mit Gemeindezentrum im Umfeld des Planungsgebietes, konnte dieser Beschluss nicht umgesetzt werden. Man brachte das Planungsgebiet des Friedhofes mit in den Architektenwettbewerb ein, der für die Gestaltung der Kirche mit Gemeindezentrum in den Jahren 1997 – 1998 durchgeführt wurde. Erster Preisträger war das Architekturbüro Ulrich Königs aus Köln. Der Wettbewerbsentwurf sah eine gesamtarchitektonische Lösung vor, die sowohl die Baumaßnahme des Gemeindezentrums, des Pfarrhauses, der Kirche, des Glockenturmes, der Kirchenfreiflächen mit Erschließung, sowie die Friedhofsflächen zum Inhalt hatte. Aufgrund der urheberrechtlichen Problematik bei Wettbewerben wurde Herr Ulrich Königs von der Stadtverwaltung beauftragt, seinen damaligen Entwurf zu überarbeiten und in eine umsetzungsfähige Fassung zu bringen. Dies war auch deshalb vonnöten, da gleiche Gestaltungselemente, sowohl im Kirchenumfeld als auch im Bereich der städtischen Anlage, Berücksichtigung fanden.

 

Gestaltungsziel des Wettbewerbes war es, die gesamten Einrichtungen der Kirche, des Gemeindezentrums, des Pfarrhofes und auch des Friedhofes mit einer Kalksteinmauer zu umgeben, ähnlich wie sie heute am vorhandenen Friedhof denkmalgeschützt die dortigen Flächen abgrenzt. Der Architekt war auch mit der Kostenschätzung des Friedhofes und der Mauer vom Gartenamt beauftragt. Die vom Architekturbüro geschätzten Kosten waren weder für den Bereich des städtischen Friedhofteiles, als auch für die kirchlichen Einrichtungen auskömmlich. Wegen der knapp begrenzten Haushaltsmittel für den Kirchenbau einigte man sich mit den Kirchenvertretern anstelle der ursprünglich geplanten Kalksteinmauer eine Buchenhecke anzupflanzen. Die Buchenhecke wurde dann erstmals beim Gemeindezentrum umgesetzt. Auch das Pfarrhaus sollte entsprechend abgegrenzt werden. Bei der Planung und baulichen Umsetzung des Friedhofes der Stadt Regensburg hielt man sich ebenfalls an diese Verabredung, da die vom Architekten geschätzten Kosten für den städtischen Maueranteil in Höhe von 141.000 DM bei weitem nicht ausreichten. Nach Bezug des Pfarrhauses verließ die Kirchengemeinde die gemeinsame Vereinbarung und beauftragte das Architekturbüro Königs mit der Umsetzung einer Mauer im Bereich des Pfarrhauses. Die Einfriedung besteht aus einer 18 cm dicken Fertigbetonwand, die in Köcherfundamente eingestellt wurden. Zur Erlangung des vom Architekten gewünschten Farbkonzeptes wurden Basaltzuschläge dem Beton beigemischt. Die Mauer ist ca. 2 m – 2,30 m hoch und besitzt einen oberen Wandabschluss mit einer 6 mm starken Edelstahlplatte mit geplätteten Stößen. Für die Errichtung der gleichen Mauer um das Gelände des Friedhofes hatte zur Beantwortung der Anfrage vom 05.03.2007 das Gartenamt einen Finanzbedarf von 250.000 – 280.000 € festgestellt.

 

Zur Prüfung einer möglichen Kostenminimierung wurde das mit der Kirchenbaumaßnahme beauftragte Ingenieurbüro gebeten, Varianten zu prüfen bzw. die hierfür notwendigen Kosten zu ermitteln. Aufgrund der städtebaulichen und architektonischen Gesamtlösung wurden hierbei Varianten in der Ausführung nur im Hinblick auf die Trassenführung untersucht. Eine andere Materialverwendung ist aufgrund der Zielführung im Wettbewerbsbeitrag weder möglich noch empfehlenswert. Auch hat das Ingenieurbüro hierbei die Möglichkeiten einer weniger aufwendigen Fundamentierung geprüft. Die vom Ingenieurbüro ermittelten Kosten variieren gegenüber den von der Verwaltung ermittelten Kosten nur geringfügig, da nach ihrer Auffassung nur Einsparungen über die Reduzierung der Gesamtlänge möglich sind. Entlang des heutigen Heckenverlaufs kommt das Bauingenieurbüro auf Gesamtkosten von 279.000 € und entlang der Grundstücksgrenze auf 260.000 €. Beim Mauerbau entlang der Grenze müssten mehrere geplante Grabstellen unberücksichtigt bleiben. Im vorliegenden Fall ist Grundstückseigentümerin in beiden Bereichen die Stadt Regensburg, so dass der Mauerbau entlang der Grundstücksgrenze nicht zwingend erforderlich ist.

 

Aufgrund des aufgezeigten Sachverhaltes kommt das Bauingenieurbüro zu keinem wesentlich anderen Ergebnis, als die Kostenberechung des Gartenamtes im Jahre 2007.

 

Um diese Maßnahme umsetzen zu können, wäre ein zusätzlicher Finanzbedarf von ca. 200.000 € notwendig. Die ursprünglich für eine Mauer angesetzten Baukosten in Höhe von ca. 78.000 € stehen als Haushaltsrest zur Verfügung.

 

Wenigstens zur Erlangung eines Teilzieles im Bereich der Außenböschung zu den Verkehrsflächen durch zusätzliche Anpflanzungen die Sichtbeziehung Verkehrsfläche-Friedhof zu minimieren, schlägt die Verwaltung die Anpflanzung von zusätzlichen, überwiegend immergrünen Gehölzen vor, weil der aufwändige Mauerbau zur Zeit nicht finanzierbar ist.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt vom Bericht Kenntnis

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt vom Bericht Kenntnis.

 


 

Anlagen: