Sachverhalt: Anlagen: 1 Übersichtslageplan – Auszug aus
dem Entwurf BPL Nr. 252 (Anlage 1) 1 Lageplan
– Neuordnung Augraben/Moosgraben (Anlage 2) 1. Beschlusslage Bereits
mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 16.12.2003 wurde der Auftrag
für die Planung der Gewässerneuordnung im Augraben/Moosgrabenbereich an das
Ing.-Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland vergeben. Die zum damaligen Zeitpunkt
laufende Bauleitplanung für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und
Industriegebietes an der Leibnizstraße wurde anschließend jedoch eingestellt
und der bestehende Ingenieurvertrag vorübergehend ausgesetzt. Mit der
Wiederaufnahme der Bauleitplanung für eine Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Burgweinting Ost im Jahre 2007 wurde auch der bestehende
Ingenieurvertrag mit dem Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland wieder in Kraft gesetzt
und die Planungen für die Gewässerneuordnung Augraben/Moosgraben fortgesetzt. In der
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
am 15.07.2008 wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 35. Änderung
des Flächennutzungsplans im Bereich Burgweinting Ost sowie des Entwurfs des
Bebauungsplans Nr. 252 beschlossen. Diese öffentliche Auslegung fand in der
Zeit vom 05.08. – 05.09.2008 statt. Dabei wurden keine Einwände gegen die in
den Plänen dargestellte Gewässerordnung erhoben. Der Feststellungsbeschluss für
den Flächennutzungsplans ist für Ende 2008 und der Satzungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 252 für Anfang 2009 vorgesehen. 2. Anlass
der Gewässerneuordnung Die
geplante Änderung des Flächennutzungsplans Burgweinting Ost und der neue
Bebauungsplan Nr. 252 schaffen die Grundlage für die nachhaltige städtebauliche
Entwicklung der Freiflächen wie auch der gewerblich zu nutzenden Flächen im
Südosten. Durch die geplante Siedlungsentwicklung in den beiden Bauleitplänen
wird eine Neuordnung des Augraben/Moosgrabensystems südlich der Bundesautobahn
A 3 im Rahmen der festgesetzten Flächen für die Wasserwirtschaft erforderlich
(siehe Anlage 1). 3. Beschreibung der Maßnahme Gemäß den
Vorgaben der Bauleitplanung steht für die Verlegung des Augrabens und des
Moosgrabens südlich der Leibnizstraße und westlich des Hartinger Sammlers ein
40 m bis 50 m breiter Korridor zur
Verfügung. Nördlich der Leibnizstraße beträgt die Breite des zur Verfügung
stehenden Grundstücks bis zu 70 m. Die neue Trasse des Moosgrabens (siehe
Anlage 2) verläuft von Station 0+000 bis 0+113 zwischen 2 vorhandenen
Abwassersammlern in Richtung Süden, unterquert die Leibnizstraße und die
geplante Marie-Curie-Straße und endet bei Station 0+640 im vorhandenen
Moosgraben. Auf Höhe der Station 0+412 mündet der vorhandene Augraben in die
neue Trasse. Die östlich noch vorhandenen und nicht mehr durchflossenen
Wasserläufe des Augrabens und des Moosgrabens werden bis zur endgültigen
Erschließung der Flächen in ihrer Funktion als Entwässerungsgräben aufrecht
erhalten und an das neue Gewässersystem angeschlossen. Das neue
Moosgrabenbett wird ökologisch gestaltet. Auf der zur Verfügung stehenden
Breite wird eine großflächige Mulde als Abflussquerschnitt für den Moosgraben
abgegraben. Dabei werden die Böschungen mit unterschiedlichen Neigungen
zwischen 1:3 und 1:10 hergestellt. In der Mulde wird dann für den Moosgraben
ein ca. 20 cm tiefes mäandrierendes Mittelwassergerinne hergestellt. Seitlich
des Mittelwassergerinnes werden flache Uferstreifen ausgebildet, die bei
Regenereignissen oder höheren Wasserabflüssen im Moosgraben als
Flachwasserzonen mit Wasserrückhalt in der Fläche dienen. Durch das
Vorhaben werden unvermeidbare, aber verhältnismäßig geringe Eingriffe in
Grabenläufe und in gewässerbegleitende Gehölzsäume erforderlich. Diese
Eingriffe in Natur und Landschaft sind ausgleichbar. Durch die in der
landschaftspflegerischen Begleitplanung vorgesehene Gestaltung der neuen
Grünfläche als Ausgleichsfläche wird eine Überkompensation des Eingriffs
erreicht. Der Kompensationsüberschuss von 251,760 Ökopunkten wird nach
Fertigstellung der Maßnahme in das Ökokonto der Entwicklungsmaßnahme
Burgweinting eingebucht. Gemäß
Kostenberechnung des Büros Dr. Blasy – Dr. Øverland betragen die gesamten
Planungs- und Baukosten der Gewässerneuordnung ca. 862.000,-- €. Die erforderlichen Haushaltsmittel
sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2008 bis 2012 im UA 6157/00 bei HhSt.
1.6157.9580, insb. im Jahr 2009, vorgesehen. 4. Weiteres Vorgehen Auf der
Grundlage der fertig gestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird das
Tiefbauamt die Plangenehmigung gemäß § 31 (3) WHG für den Gewässerausbaus des
Augraben/Moosgrabenbereiches bei der Unteren Wasserrechtsbehörde der Stadt
Regensburg (Umweltamt) beantragen. Nach
Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens und nach gefasstem Maßnahmenbeschluss
kann der Baubeginn für die Gewässerneuordnung Augraben/Moosgraben bis Mitte
2009 erfolgen. Der
Ausschuss beschließt: 1.
Die Ergebnisse der Planungen für die Neuordnung des
Augraben-/Moosgrabenbereiches werden zur Kenntnis genommen. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Neuordnung
des Augraben/Moosgrabenbereiches den Antrag auf Einleitung des
wasserrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens (Gewässerausbau gemäß § 31 Abs. 3
WHG) zu stellen.
Anlagen:
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