Sachverhalt: Die
der Straßenreinigungsverordnung beigefügte Anlage zu § 2 Abs. 2 der
Straßenreinigungsverordnung – Verzeichnis der Plätze nach Reinigungsklassen –
muss aus folgenden Gründen geändert werden: 1.
Der Teilbereich der Friedenstraße – Arcadenvorplatz (Fl.Nr. 3089 Teilfl. Gem.
Regensburg) muss von Reinigungsklasse 2 nach Reinigungsklasse 1 umgestuft
werden. In diesem Teilbereich hat die Verschmutzung durch den Bau der Arcaden
bzw. Besucherverkehr stark zugenommen, so dass eine normale Reinigung (3mal
wöchentlich) nicht mehr ausreicht. Hier ist eine 5malige Reinigung pro Woche
erforderlich (Verkehrsfläche mit hohem Reinigungserfor dernis). 2. Bei der Kirchfeldallee (§ 1 Ziff. 2 der
Änderungsverordnung) handelt es sich um eine neugebaute Straße, die
entsprechend den Einstufungsgrundsätzen der Reinigungsklasse 2 (Verkehrsflächen
mit normalen Reinigungserfordernis) zuzuordnen ist. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Eine
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Reinigung der öffentlichen
Wege, Straßen und Plätze in der Stadt Regensburg (Straßenreinigungsverordnung)
laut beigefügtem Entwurf vom 30.10.2008, der wesentlicher Bestandteil dieses
Beschlusses ist, ist zu erlassen.
Anlagen:
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