Vorlage - VO/08/3820/61  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Burgweinting Ost
Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB
Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
18.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
27.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 07.11.2006 die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen. Die bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 15.07.2008 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Entwurf zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammen mit seinen Bestandteilen (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 15.07.2008 einschließlich des Erläuterungsberichtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dies erfolgte in der Zeit vom 05.08. bis 05.09.2008.

 

Nachfolgend ist die während der öffentlichen Auslegung eingegangene Anregung mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Stadtrat versehen:

 

Nr.  1.:

 

Antragsteller:

Stadt Neutraubling

Postfach 1361

 

93068 Neutraubling

 

Anregung:

 

Die Stadt Regensburg beabsichtigt, das Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting-Ost nördlich des Ortsteils Harting zu erweitern. Geschaffen werden sollen weitere Gewerbe- und Industriebauflächen. Im östlichen Bereich werden Gewerbeflächen in Industrieflächen umgewandelt. Das gesamte Planungsgebiet umfasst ca. 131 ha, davon entfallen auf den Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes ca. 55 ha und auf den bestehenden Bebauungsplan Nr. 220 ca. 76 ha. Die Flächen der Baugrundstücke verringern sich im überplanten Bereich um 2,25 ha und betragen im Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes 34,8 ha. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren angepasst.

Durch die Umwandlung von Gewerbeflächen in Industrieflächen im östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 252 werden die Belange der Stadt Neutraubling erheblich berührt, da sich Lärm- und Geruchsimmissionen für die nur ca. 500 – 600 m entfernt gelegene Gärtnersiedlung ergeben können. Durch die Erweiterung der überbaubaren Flächen wird der Einzugsbereich des Aubachs außerdem weiter versiegelt.

 

Die Stadt Neutraubling wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung angehört. Der Stadtrat hat hierzu mit Beschluss Nr. 37 vom 13.03.2008 beschlossen, gegen die vorgelegten Planungen der Stadt Regensburg folgende Bedenken zu erheben:

 

„Der Stadtrat hält es für unbedingt erforderlich, dass für das westlich gelegene GI-Grundstück (35. Änderung F-Plan und Bebauungsplan Nr. 252) nur schall- und geruchsarme Industriebetriebe zugelassen werden.

Vor Ansiedlung dieser Betriebe ist dies durch schalltechnische Untersuchungen und Untersuchungen der Geruchsimmissionen nachzuweisen und dadurch auszuschließen, dass die Bewohner der ca. 500 – 600 m entfernt gelegenen Gärtnersiedlung Beeinträchtigungen ausgesetzt werden.

Es wird angeregt, dass die Stadt Regensburg im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens die Auswirkungen der Planung auf das Abflussverhalten des Aubachs untersuchen lässt.“

 

In dem nun vorgelegten Bebauungsplanentwurf wurden zur Regelung des Immissionsschutzes zum Schutz der Wohnbebauung u.a. in Neutraubling (Gärtnersiedlung) den jeweiligen Bauparzellen Geräuschkontingente zugeteilt. Durch die Einhaltung der zulässigen Geräuschkontingente würden in der Umgebung die Orientierungswerte der DIN 18005 für Emissionen aus Gewerbebetrieben eingehalten. Ein entsprechendes immissionsschutzrechtliches Gutachten liege der Stadt Regensburg vor und könne dort eingesehen werden.

 

Ansiedelungswillige Betriebe müssen den Nachweis erbringen, dass das zulässige Emissionskontingent von ihrem Betrieb, einschl. des Fahrverkehrs auf dem Gelände, eingehalten wird.

 

Nach dem Umweltbericht werde das maximal zulässige Emissionskontingent in der Nacht um bis zu 1,0 dB(A) rechnerisch überschritten. Diese rechnerisch prognostizierte Überschreitung werde in der Realität nicht oder nur sehr selten auftreten, da laut Lärmgutachter zu berücksichtigen sei, dass bei der Vielzahl der möglichen Betriebsansiedlungen nicht alle Betriebe auch nachts produzieren und dass die lautesten Nachtstunden nicht unbedingt zusammenfallen. Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass diese Überschreitungen akustisch nicht unmittelbar wahrnehmbar sind.

 

Tagsüber können die Richtwerte der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) um maximal 0,4 dB(A) überschritten werden. Dies sei sehr geringfügig und nicht relevant.

 

Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen wurden in dem Umweltbericht die Auswirkungen der Gewerbeansiedlung auf die schutzwürdige Bebauung bzw. das Schutzgut Mensch durch Lärm in den umliegenden Wohngebieten als gering und unterhalb der Erheblichkeitsschwelle für Belästigungen eingestuft.

 

Der im schalltechnischen Gutachten gewählte Immissionsort für die Gärtnersiedlung war der Strassackerweg im südlichen Siedlungsbereich. Der nördliche Bereich der Gärtnersiedlung liegt jedoch etwas näher an dem erweiterten Gewerbe- und Industriegebiet der Stadt Regensburg. Außerdem dürfte die Vorbelastung bereits höher sein, so dass sich die errechnende Geräuschkontingentierung möglicherweise anders darstellt. Die schalltechnische Untersuchung sollte um einen Immissionspunkt im nordwestlichen Bereich der Gärtnersiedlung erweitert werden.

 

 

Die Auswirkungen der Planungen auf das Abflussverhalten des Aubachs wurden in dem Umweltbericht ebenfalls untersucht:

 

 

Die Verlegung des östlichen Grabenabschnitts und die Auflassung der östlichen Teilbereiche der Gewässersysteme außerhalb des Plangebiets werde in einem gesonderten wasserrechtlichen Verfahren beurteilt.

 

Aufgelassen werde im Plangebiet lediglich der in nordöstlicher Richtung verlaufende westlichste Teilabschnitt des Augrabens. Für diesen Teilabschnitt wurde bereits 1997 ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren zur Auflassung und ersatzweisen Neuerrichtung durchgeführt und genehmigt. Als Ausgleich wurde südöstlich außerhalb des Plangebiets eine neuer Verbindungsgraben zwischen Au- und Moosgraben geschaffen. Ergänzend werde aus Gründen der Gebietsentwässerung und zur Anbindung des unteren Laufabschnitts des Augrabens an den Oberlauf eine neue Grabenverbindung parallel zum alten Grabenverlauf des Augrabens errichtet. Der Bestand der Fließgewässer von Au- und Moosgraben werde damit im Plangebiet insgesamt erhalten.

 

Auf die Wasserführung der Gräben könnten sich durch die verminderte Grundwasserneubildung im Plangebiet und durch erhöhte Niederschlagswassereinleitungen aus den versiegelten Baugebieten Veränderungen ergeben. Eine erhöhte Abflussspende bei Starkregen könne zu nachteiligen Auswirkungen auf die Unterlieger führen. Als Verringerungsmaßnahme werde daher gemäß Satzung für jedes Baugebiet grundsätzlich eine weitest gehende Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden und eine Zwischenspeicherung von Starkregenniederschlägen über Regenrückhaltebecken auf den privaten Grünflächen der Baugrundstücke vorgesehen. Durch die geplante Aufweitung von Grabenabschnitten bleibe eine geringfügige Erhöhung der Abflussspende ohne nachteilige Auswirkungen auf das Grabensystem. Bei Umsetzung dieser Minderungsmaßnahmen seien nur geringe und nicht erhebliche Auswirkungen auf die Wasserführung der Gräben zu erwarten.

 

Beschluss:

 

Nach Vortrag und Erläuterung des Sachverhalts durch Hochbauamtsleiter Lindner, ergänzenden Hinweisen durch Bürgermeister Kiechle und ausführlicher Beratung ist der Stadtrat einstimmig der Auffassung, dass die Belange der Stadt Neutraubling durch die geringe Entfernung von 500 – 600 m zur Gärtnersiedlung erheblich berührt werden und beschließt daher wie folgt:

 

Die in dem Beschluss Nr. 37 vom 13.03.2008 und in dem Schreiben vom 17.03.2008 vorgebrachten Bedenken werden daher weiterhin aufrechterhalten und gegenüber der Stadt Regensburg zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 vorgebracht.

 

Insbesondere hat die Stadt Regensburg darauf zu achten, dass nur solche schall-, geruchs- und sonstige immissionsarme Industriebetriebe zugelassen werden, die es ermöglichen, dass die jeweils geltenden Richtwerte (insbesondere der TA-Lärm) nicht (auch nicht geringfügig) überschritten werden. Vor Ansiedlung dieser Betriebe ist dies durch schalltechnische Untersuchungen und Untersuchungen der sonstigen Immissionen für die Einzelbauvorhaben nachzuweisen und dadurch auszuschließen, dass die Bewohner der ca. 500 – 600 m entfernt gelegenen Gärtnersiedlung Beeinträchtigungen ausgesetzt werden. Die Stadt Neutraubling weist auf den Bestandsschutz der Gärtnersiedlung hin und bittet, bei der Ansiedlung von immissionsintensiven Betrieben beteiligt und beim Genehmigungsverfahren gehört zu werden.

 

Die schalltechnische Untersuchung ist um einen Immissionspunkt im nordwestlichen Bereich der Gärtnersiedlung zu erweitern.

 

Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag:

 

Die bei der Änderung des Flächennutzungsplanes erneut vorgebrachten Anregungen beziehen sich vom Inhalt her auf den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 252 (Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting-Ost).

Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens wurden bzw. werden die genannten Forderungen durch den Umweltbericht und eine schalltechnische Untersuchung überprüft.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Regensburg ist seit der Genehmigung im Jahr 1983 im Änderungsbereich die Darstellung der gewerblichen Bauflächen von der Nord-Süd verlaufenden Straßentrasse zwischen der Straubinger Straße (B 8) und der Herbert-Quandt-Allee im Osten begrenzt. Diese Grenze und damit auch der Abstand zur Stadtgrenze Neutraubling (Gärtnersiedlung) werden im aktuellen Verfahren nicht geändert. Eine weitere Berücksichtigung der Anregungen im Änderungsverfahren ist nicht veranlasst.

 

Beschlussvorschlag:

 

Kenntnisnahme

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.       Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachte Anregung zum Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.       Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 15.07.2008 und des Erläuterungsberichtes wird beschlossen.

 

3        Die Verwaltung wird beauftragt, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

1 Flächennutzungsplan

1 Teil-Landschaftsplan

1 Fachplan Ver- und Entsorgung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP_35_Grundlage_052008 (480 KB)    
Anlage 2 2 HWS_Regensburg_-_PA_30.10.08_Entwicklungsmassnahme_Burgweinting_(Anlage1) (634 KB)    
Anlage 3 3 VE_35_Grundlage_052008 (209 KB)