Sachverhalt: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen hat am 07.11.2006 die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung
des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan
und Ver- und Entsorgungsplan) beschlossen. Die bei der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Beiträge
der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
(§ 4 BauGB) wurden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt-
und Wohnungsfragen am 15.07.2008 zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen beschloss daraufhin den Entwurf zur 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes zusammen mit seinen Bestandteilen (Landschaftsplan und
Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 15.07.2008 einschließlich des
Erläuterungsberichtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Dies
erfolgte in der Zeit vom 05.08. bis 05.09.2008. Nachfolgend ist die während der öffentlichen Auslegung
eingegangene Anregung mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der
Verwaltung für den Stadtrat versehen: Nr. 1.: Antragsteller: Stadt Neutraubling Postfach 1361 93068 Neutraubling Anregung: Die
Stadt Regensburg beabsichtigt, das Gewerbe- und Industriegebiet
Burgweinting-Ost nördlich des Ortsteils Harting zu erweitern. Geschaffen werden
sollen weitere Gewerbe- und Industriebauflächen. Im östlichen Bereich werden
Gewerbeflächen in Industrieflächen umgewandelt. Das gesamte Planungsgebiet
umfasst ca. 131 ha, davon entfallen auf den Erweiterungsbereich des
Bebauungsplanes ca. 55 ha und auf den bestehenden Bebauungsplan Nr. 220 ca. 76
ha. Die Flächen der Baugrundstücke verringern sich im überplanten Bereich um
2,25 ha und betragen im Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes 34,8 ha. Der
Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren angepasst. Durch die Umwandlung von Gewerbeflächen in Industrieflächen
im östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 252 werden die Belange der
Stadt Neutraubling erheblich berührt, da sich Lärm- und Geruchsimmissionen für
die nur ca. 500 – 600 m entfernt gelegene Gärtnersiedlung ergeben können. Durch
die Erweiterung der überbaubaren Flächen wird der Einzugsbereich des Aubachs
außerdem weiter versiegelt. Die Stadt Neutraubling wurde bereits im Rahmen der
frühzeitigen Behördenbeteiligung angehört. Der Stadtrat hat hierzu mit
Beschluss Nr. 37 vom 13.03.2008 beschlossen, gegen die vorgelegten Planungen
der Stadt Regensburg folgende Bedenken zu erheben: „Der Stadtrat hält es für unbedingt erforderlich, dass für
das westlich gelegene GI-Grundstück (35. Änderung F-Plan und Bebauungsplan Nr.
252) nur schall- und geruchsarme Industriebetriebe zugelassen werden. Vor Ansiedlung dieser Betriebe ist dies durch
schalltechnische Untersuchungen und Untersuchungen der Geruchsimmissionen
nachzuweisen und dadurch auszuschließen, dass die Bewohner der ca. 500 – 600 m
entfernt gelegenen Gärtnersiedlung Beeinträchtigungen ausgesetzt werden. Es wird angeregt, dass die Stadt Regensburg im Rahmen des
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens die Auswirkungen der Planung auf das
Abflussverhalten des Aubachs untersuchen lässt.“ In dem nun vorgelegten Bebauungsplanentwurf wurden zur
Regelung des Immissionsschutzes zum Schutz der Wohnbebauung u.a. in
Neutraubling (Gärtnersiedlung) den jeweiligen Bauparzellen Geräuschkontingente
zugeteilt. Durch die Einhaltung der zulässigen Geräuschkontingente würden in
der Umgebung die Orientierungswerte der DIN 18005 für Emissionen aus Gewerbebetrieben
eingehalten. Ein entsprechendes immissionsschutzrechtliches Gutachten liege der
Stadt Regensburg vor und könne dort eingesehen werden. Ansiedelungswillige Betriebe müssen den Nachweis erbringen,
dass das zulässige Emissionskontingent von ihrem Betrieb, einschl. des
Fahrverkehrs auf dem Gelände, eingehalten wird. Nach dem Umweltbericht werde das maximal zulässige
Emissionskontingent in der Nacht um bis zu 1,0 dB(A) rechnerisch überschritten.
Diese rechnerisch prognostizierte Überschreitung werde in der Realität nicht
oder nur sehr selten auftreten, da laut Lärmgutachter zu berücksichtigen sei,
dass bei der Vielzahl der möglichen Betriebsansiedlungen nicht alle Betriebe
auch nachts produzieren und dass die lautesten Nachtstunden nicht unbedingt
zusammenfallen. Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass diese Überschreitungen
akustisch nicht unmittelbar wahrnehmbar sind. Tagsüber können die Richtwerte der TA-Lärm für allgemeine
Wohngebiete von 55 dB(A) um maximal 0,4 dB(A) überschritten werden. Dies sei
sehr geringfügig und nicht relevant. Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen wurden in dem
Umweltbericht die Auswirkungen der Gewerbeansiedlung auf die schutzwürdige
Bebauung bzw. das Schutzgut Mensch durch Lärm in den umliegenden Wohngebieten
als gering und unterhalb der Erheblichkeitsschwelle für Belästigungen
eingestuft. Der im schalltechnischen Gutachten gewählte Immissionsort
für die Gärtnersiedlung war der Strassackerweg im südlichen Siedlungsbereich.
Der nördliche Bereich der Gärtnersiedlung liegt jedoch etwas näher an dem
erweiterten Gewerbe- und Industriegebiet der Stadt Regensburg. Außerdem dürfte
die Vorbelastung bereits höher sein, so dass sich die errechnende
Geräuschkontingentierung möglicherweise anders darstellt. Die schalltechnische
Untersuchung sollte um einen Immissionspunkt im nordwestlichen Bereich der
Gärtnersiedlung erweitert werden. Die Auswirkungen der Planungen auf das Abflussverhalten des
Aubachs wurden in dem Umweltbericht ebenfalls untersucht: Die Verlegung des östlichen Grabenabschnitts und die
Auflassung der östlichen Teilbereiche der Gewässersysteme außerhalb des
Plangebiets werde in einem gesonderten wasserrechtlichen Verfahren beurteilt. Aufgelassen werde im Plangebiet
lediglich der in nordöstlicher Richtung verlaufende westlichste Teilabschnitt
des Augrabens. Für diesen Teilabschnitt wurde bereits 1997 ein
wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren zur Auflassung und ersatzweisen
Neuerrichtung durchgeführt und genehmigt. Als Ausgleich wurde südöstlich
außerhalb des Plangebiets eine neuer Verbindungsgraben zwischen Au- und
Moosgraben geschaffen. Ergänzend werde aus Gründen der Gebietsentwässerung und
zur Anbindung des unteren Laufabschnitts des Augrabens an den Oberlauf eine
neue Grabenverbindung parallel zum alten Grabenverlauf des Augrabens errichtet.
Der Bestand der Fließgewässer von Au- und Moosgraben werde damit im Plangebiet
insgesamt erhalten. Auf die Wasserführung der Gräben könnten sich durch die
verminderte Grundwasserneubildung im Plangebiet und durch erhöhte
Niederschlagswassereinleitungen aus den versiegelten Baugebieten Veränderungen
ergeben. Eine erhöhte Abflussspende bei Starkregen könne zu nachteiligen
Auswirkungen auf die Unterlieger führen. Als Verringerungsmaßnahme werde daher
gemäß Satzung für jedes Baugebiet grundsätzlich eine weitest gehende
Versickerung von Niederschlagswasser über Mulden und eine Zwischenspeicherung
von Starkregenniederschlägen über Regenrückhaltebecken auf den privaten
Grünflächen der Baugrundstücke vorgesehen. Durch die geplante Aufweitung von
Grabenabschnitten bleibe eine geringfügige Erhöhung der Abflussspende ohne
nachteilige Auswirkungen auf das Grabensystem. Bei Umsetzung dieser
Minderungsmaßnahmen seien nur geringe und nicht erhebliche Auswirkungen auf die
Wasserführung der Gräben zu erwarten. Beschluss: Nach Vortrag und Erläuterung des Sachverhalts durch
Hochbauamtsleiter Lindner, ergänzenden Hinweisen durch Bürgermeister Kiechle
und ausführlicher Beratung ist der Stadtrat einstimmig der Auffassung, dass die
Belange der Stadt Neutraubling durch die geringe Entfernung von 500 – 600 m zur
Gärtnersiedlung erheblich berührt werden und beschließt daher wie folgt: Die in dem Beschluss Nr. 37 vom 13.03.2008 und in dem
Schreiben vom 17.03.2008 vorgebrachten Bedenken werden daher weiterhin
aufrechterhalten und gegenüber der Stadt Regensburg zur 35. Änderung des
Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 vorgebracht. Insbesondere hat die Stadt Regensburg darauf zu achten, dass
nur solche schall-, geruchs- und sonstige immissionsarme Industriebetriebe
zugelassen werden, die es ermöglichen, dass die jeweils geltenden Richtwerte
(insbesondere der TA-Lärm) nicht (auch nicht geringfügig) überschritten werden.
Vor Ansiedlung dieser Betriebe ist dies durch schalltechnische Untersuchungen
und Untersuchungen der sonstigen Immissionen für die Einzelbauvorhaben
nachzuweisen und dadurch auszuschließen, dass die Bewohner der ca. 500 – 600 m entfernt
gelegenen Gärtnersiedlung Beeinträchtigungen ausgesetzt werden. Die Stadt
Neutraubling weist auf den Bestandsschutz der Gärtnersiedlung hin und bittet,
bei der Ansiedlung von immissionsintensiven Betrieben beteiligt und beim
Genehmigungsverfahren gehört zu werden. Die schalltechnische Untersuchung ist um einen
Immissionspunkt im nordwestlichen Bereich der Gärtnersiedlung zu erweitern. Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die bei der Änderung des Flächennutzungsplanes erneut
vorgebrachten Anregungen beziehen sich vom Inhalt her auf den Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 252 (Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet
Burgweinting-Ost). Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens wurden bzw. werden die
genannten Forderungen durch den Umweltbericht und eine schalltechnische
Untersuchung überprüft. Im Flächennutzungsplan der Stadt Regensburg ist seit der
Genehmigung im Jahr 1983 im Änderungsbereich die Darstellung der gewerblichen
Bauflächen von der Nord-Süd verlaufenden Straßentrasse zwischen der Straubinger
Straße (B 8) und der Herbert-Quandt-Allee im Osten begrenzt. Diese Grenze und
damit auch der Abstand zur Stadtgrenze Neutraubling (Gärtnersiedlung) werden im
aktuellen Verfahren nicht geändert. Eine weitere Berücksichtigung der
Anregungen im Änderungsverfahren ist nicht veranlasst. Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und
Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: 1. Die bei der öffentlichen Auslegung
vorgebrachte Anregung zum Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit
Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2. Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan, Ver- und Entsorgungsplan)
in der Fassung vom 15.07.2008 und des Erläuterungsberichtes wird beschlossen. 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die 35.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Genehmigungsbehörde vorzulegen.
Anlagen:
1 Flächennutzungsplan 1 Teil-Landschaftsplan 1 Fachplan Ver- und Entsorgung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||