Vorlage - VO/08/3829/61  

 
 
Betreff: Lärmschutz an der A 3 Burgweinting-West - Schöneberger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
18.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

1965/66 wurden die ersten Wohngebäude in Burgweinting West errichtet. Für dieses Gebiet wurde von der damals selbständigen Gemeinde Burgweinting ein Bebauungsplan beschlossen, der aber nie rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Um die Bebauung nachträglich gegen den Autobahnlärm zu schützen wurde im Bebauungsplan allerdings ein Lärmschutz als Erschließungsmaßnahme eingeplant. Dieser aus Aushub- und Bauschuttmaterial bestehende Wall wurde allerdings sehr unregelmäßig und schlecht verdichtet errichtet.

Da Ende der 60er Jahre die A 3 nur bis Rosenhof führte, genügte der gebaute Wall den damaligen Lärmschutzanforderungen.

 

Im Februar 1992 wurde vom Stadtrat beschlossen, für das Wohngebiet Burgweinting West einen neuen Lärmschutz zur Autobahn zu errichten. Schalltechnische Untersuchungen ergaben, dass die Orientierungswerte zum Teil zwar erheblich, die Sanierungsgrenzwerte für reine Wohngebiete aber nur geringfügig überschritten wurden. Aus diesem Grund erkannte die Autobahndirektion eine Verpflichtung zur Lärmsanierung nicht an.

 

Die Stadt errichtete zwischen 1992 und 1993 auf eigene Kosten einen neuen Lärmschutz für das Wohngebiet Burgweinting West.

Bei der damaligen Prognosebelastung wurden ein 6-spuriger Ausbau der A 3 im Jahr 2000 und eine Verkehrsbelastung von 50 000 Kfz/Tag angenommen.

 

 

Die aktuelle Verkehrsuntersuchung Großraum Regensburg vom Juni 2005 ermittelte für den Prognosehorizont bis 2020 ein Verkehrsaufkommen im Bereich der Anschlussstelle Regensburg Burgweinting von ca. 90 000 Fahrzeugen täglich.

 

 

Im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 231 wurde der durch Gutachten ermittelte notwendige Lärmschutz für das Baugebiet Burgweinting Nordwest durch das Tiefbauamt errichtet:

1.BA (Westteil) von 11/05 -12/05, 2. BA (Anschlussohr) 11/06 - 12/06, 3. BA (Ostteil bis Bahn) 10/07 - 04/08

Die im Gutachten geforderte hoch absorbierende Ausführung der Lärmschutzwände wurde so auch ausgeführt. Für das Absorptionsverhalten der Wände liegt sowohl ein Gutachten nach der ZTV LSW 88 als auch nach der DIN EN 1793-1 vor. Deshalb wurden auch keine zusätzlichen Immissionspunkte nördlich der BAB gerechnet.

 

 

 

Ein Zusammenhang zwischen zunehmender Lärmbelästigung und gestiegener Verkehrsmenge auf der Autobahn ist nicht auszuschließen, zumal nach Kenntnis der Stadtverwaltung im letzten Jahr (2007) gegenüber dem Vorjahr (2006) der lärmintensive Lkw-Verkehr deutlich zugenommen hat.

(Lt. Dauerzählstellen auf der A 3 beim AK Regensburg und der AS Regensburg -Ost von 2006 auf 2007 durchschnittliche Zunahme um über 1.600 Lkw pro Tag (entspricht etwa 13 % des Gesamt Lkw-Anteils von 13.200 Lkw täglich).

 

 

Die Autobahndirektion Südbayern hat bereits mit den Planungen zum 6-streifigen Ausbau der A 3 im Abschnitt AK Regensburg - AS Rosenhof begonnen. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung einer Bundesfernstraße, die gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) sowie der Verkehrslärmschutzverordnung (= 16. Bundesimmissionsschutzverordnung, BlmSchV) zu behandeln ist. Hierfür gelten die Grundsätze der Lärmvorsorge. Wobei ein Anspruch auf eine Lärmvorsorgemaßnahme dann entsteht, wenn bestimmte Immissionsgrenzwerte überschritten werden.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist zu erwarten, dass im Zuge des 6-streifigen Ausbaus Lärmschutzmaßnahmen im angesprochenen Bereich durch den Bund als Vorhabensträger ergriffen werden können, wodurch eine wesentliche Verbesserung für die Anwohner eintreten wird.

Eine Aussage zum zeitlichen Verlauf zur Planung sowie zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist derzeit jedoch noch nicht möglich und liegt im Verantwortungsbereich des Bundes.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.