Sachverhalt: 1965/66
wurden die ersten Wohngebäude in Burgweinting West errichtet. Für dieses Gebiet
wurde von der damals selbständigen Gemeinde Burgweinting ein Bebauungsplan
beschlossen, der aber nie rechtskräftig abgeschlossen wurde. Um die
Bebauung nachträglich gegen den Autobahnlärm zu schützen wurde im Bebauungsplan
allerdings ein Lärmschutz als Erschließungsmaßnahme eingeplant. Dieser aus
Aushub- und Bauschuttmaterial bestehende Wall wurde allerdings sehr
unregelmäßig und schlecht verdichtet errichtet. Da Ende der
60er Jahre die A 3 nur bis Rosenhof führte, genügte der gebaute Wall den
damaligen Lärmschutzanforderungen. Im Februar
1992 wurde vom Stadtrat beschlossen, für das Wohngebiet Burgweinting West einen
neuen Lärmschutz zur Autobahn zu errichten. Schalltechnische Untersuchungen
ergaben, dass die Orientierungswerte zum Teil zwar erheblich, die
Sanierungsgrenzwerte für reine Wohngebiete aber nur geringfügig überschritten
wurden. Aus diesem Grund erkannte die Autobahndirektion eine Verpflichtung zur
Lärmsanierung nicht an. Die Stadt
errichtete zwischen 1992 und 1993 auf eigene Kosten einen neuen Lärmschutz für
das Wohngebiet Burgweinting West. Bei der
damaligen Prognosebelastung wurden ein 6-spuriger Ausbau der A 3 im Jahr 2000 und
eine Verkehrsbelastung von 50 000 Kfz/Tag angenommen. Die
aktuelle Verkehrsuntersuchung Großraum Regensburg vom Juni 2005 ermittelte für
den Prognosehorizont bis 2020 ein Verkehrsaufkommen im Bereich der
Anschlussstelle Regensburg Burgweinting von ca. 90 000 Fahrzeugen täglich. Im Rahmen
der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 231 wurde der durch Gutachten
ermittelte notwendige Lärmschutz für das Baugebiet Burgweinting Nordwest durch
das Tiefbauamt errichtet: 1.BA
(Westteil) von 11/05 -12/05, 2. BA (Anschlussohr) 11/06 - 12/06, 3. BA (Ostteil
bis Bahn) 10/07 - 04/08 Die im
Gutachten geforderte hoch absorbierende Ausführung der Lärmschutzwände wurde so
auch ausgeführt. Für das Absorptionsverhalten der Wände liegt sowohl ein
Gutachten nach der ZTV LSW 88 als auch nach der DIN EN 1793-1 vor. Deshalb
wurden auch keine zusätzlichen Immissionspunkte nördlich der BAB gerechnet. Ein
Zusammenhang zwischen zunehmender Lärmbelästigung und gestiegener Verkehrsmenge
auf der Autobahn ist nicht auszuschließen, zumal nach Kenntnis der
Stadtverwaltung im letzten Jahr (2007) gegenüber dem Vorjahr (2006) der
lärmintensive Lkw-Verkehr deutlich zugenommen hat. (Lt.
Dauerzählstellen auf der A 3 beim AK Regensburg und der AS Regensburg -Ost von
2006 auf 2007 durchschnittliche Zunahme um über 1.600 Lkw pro Tag (entspricht
etwa 13 % des Gesamt Lkw-Anteils von 13.200 Lkw täglich). Die
Autobahndirektion Südbayern hat bereits mit den Planungen zum 6-streifigen
Ausbau der A 3 im Abschnitt AK Regensburg - AS Rosenhof begonnen. Hierbei
handelt es sich um eine wesentliche Änderung einer Bundesfernstraße, die gemäß
Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) sowie der Verkehrslärmschutzverordnung
(= 16. Bundesimmissionsschutzverordnung, BlmSchV) zu behandeln ist. Hierfür
gelten die Grundsätze der Lärmvorsorge. Wobei ein Anspruch auf eine
Lärmvorsorgemaßnahme dann entsteht, wenn bestimmte Immissionsgrenzwerte
überschritten werden. Bereits zum
jetzigen Zeitpunkt ist zu erwarten, dass im Zuge des 6-streifigen Ausbaus
Lärmschutzmaßnahmen im angesprochenen Bereich durch den Bund als
Vorhabensträger ergriffen werden können, wodurch eine wesentliche Verbesserung
für die Anwohner eintreten wird. Eine
Aussage zum zeitlichen Verlauf zur Planung sowie zur Umsetzung der
Gesamtmaßnahme ist derzeit jedoch noch nicht möglich und liegt im
Verantwortungsbereich des Bundes. Der
Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. |
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