Vorlage - VO/08/3850/65  

 
 
Betreff: Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Entscheidung
18.11.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:          5 Lagepläne

 

Die in der nachfolgenden Tabelle unter Nummer 1 bis 5 aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen schraffiert dargestellten Verkehrsflächen dienen dem Fußgänger- und Radverkehr. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind diese Flächen zu beschränkt-öffentlichen Wegen nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein förmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Wege wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast für die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 54a Abs. 1 BayStrWG.

 

 

Nr.

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

Länge/km

1

Weg beginnend auf Fl.Nr. 4046/2, Gem. Regensburg

Anlage 1

0,020 km nördlich der Südgrenze des Grundstücks mit der Fl.Nr. 4046/2, Gem.

Regensburg

0,142 km vom Anfangspunkt

0,142

2

Weg auf Fl.Nr. 4045, Gem. Regensburg

Anlage 2

Ostgrenze des Grundstücks mit der Fl.Nr. 4046/2, Gem.

Regensburg

0,054 km östlich vom Anfangspunkt

0,054

3

Weg vom Islinger Weg zum Ackersegenweg Anlage 3

Islinger Weg

Ackersegenweg

0,072

4

Weg vom Islinger Weg nach Nordosten

Anlage 4

Islinger Weg

Grundstück mit der Fl.Nr. 85/98, Gem. Burgweinting

0,261

5

Weg vom Ackersegenweg nach Südosten

Anlage 5

Ackersegenweg

0,048 km südöstlich des Anfangspunktes

0,048

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die im Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 bis 5 genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 bis 5) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu beschränkt-öffentlichen Wegen gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

 

Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

 

 


 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Weg beginnend bei FlNr. 4046-2 Gem. Regensburg (31 KB)    
Anlage 2 2 Weg auf FlNr. 4045 Gem. Regensburg (22 KB)    
Anlage 3 3 Weg vom Islinger Weg zum Ackersegenweg (46 KB)    
Anlage 4 4 Weg vom Islinger Weg nach Nordosten (48 KB)    
Anlage 5 5 Weg vom Ackersegenweg nach Südosten (36 KB)